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2020 DEZEMBER / LEBENSHILFE FREISING / TAUSENDFÜSSLER-MAGAZIN

Das Magazin der Lebenshilfe Freising e.V. für Mitglieder, MitarbeiterInnen, Freunde und Förderer.

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richtskosten für eine rechtliche Betreuung aus dem

Nachlass gezahlt werden, sollten sie mit entsprechender

Beratung ein sogenanntes Behindertentestament

verfassen. Das gleiche gilt auch, wenn die

Eltern verhindern wollen, dass ihr Kind aufgrund der

Erbschaft etwaige Sozialhilfeansprüche verliert.

Welche Vergütung erhalten Berufsbetreuer?

• Berufsbetreuer erhalten für die Führung der rechtlichen

Betreuung eine Vergütung. Sie ist im Gesetz

über die Vergütung von Vormündern und Betreuern

(VBVG) geregelt.

• Die Vergütungshöhe richtet zum einen nach der

Qualifikation der rechtlichen Betreuerin, zum anderen

nach verschiedenen Kriterien, die den Aufwand

der rechtlichen Betreuung abbilden sollen. Eine Rolle

spielt dabei die Dauer der rechtlichen Betreuung,

die Vermögenssituation der rechtlich betreuten Person

und ihr gewöhnlicher Aufenthalt.

• In diesem Zusammenhang verwendet das VBVG

weiterhin die Begrifflichkeiten „stationäre und ambulante

Einrichtungen“. Besonderen Wohnformen

der Eingliederungshilfe gehören hierbei zu den stationären

Einrichtungen.

• Eine zusätzliche Pauschale können Berufsbetreuer

geltend machen bei: der Verwaltung höherer Vermögen

der rechtlich betreuten Person, bei der Übernahme

einer Betreuung von ehrenamtlichen Betreuern

und bei Abgabe einer beruflichen Betreuung an

ehrenamtliche Betreuer.

Wie verhält es sich mit den Kosten ehrenamtlicher

Betreuer?

• Führt eine ehrenamtliche Betreuerin eine rechtliche

Betreuung, erhält sie keine Vergütung. Aber auch

ehrenamtlichen Betreuern können bei der Wahrnehmung

dieses Amtes Kosten, z.B. Fahrt-, Proto-, Telefon-,

Kopierkosten usw. entstehen.

• Diese können ehrenamtliche Betreuer, egal ob es

sich dabei um Angehörige der rechtlich betreuten

Person handelt oder nicht, auf zwei unterschiedlichen

Wegen erstattet bekommen: Aufwandspauschale

oder Aufwendungsersatz.

• Mit der Aufwandspauschale sollen die gesamten

Aufwendungen der rechtlichen Betreuung abgegolten

werden, ohne dass sie im Einzelnen nachgewiesen

werden müssen. Die Pauschale beträgt für ein

Betreuungsjahr und pro rechtliche Betreuung 399,00

Euro.

• Entstehen bei der Wahrnehmung der ehrenamtlichen

Betreuung Kosten von mehr als 399,00 Euro,

können ehrenamtliche Betreuer den Ersatz der konkreten

Aufwendungen geltend machen. In diesem

Fall müssen die entstandenen Kosten einzeln abgerechnet

und nachgewiesen werden. Entscheidend

ist, dass die getätigten Ausgaben zur Führung der

rechtlichen Betreuung notwendig waren. Zudem

muss der ehrenamtliche Betreue die Kosten innerhalb

von 15 Monaten, nachdem sie entstanden sind,

gegenüber der rechtlich betreuten Person oder dem

Betreuungsgericht geltend machen.

Wo gibt es Unterstützung bei der rechtlichen Betreuung?

• Vor allem ehrenamtliche Betreuer sollen bei der Führung

der rechtlichen Betreuung Unterstützung erhalten.

Der Gesetzgeber hat daher Beratungsansprüche

gegenüber der Betreuungsbehörde und

dem Betreuungsgericht vorgesehen.

• Aber auch Betreuungsvereine haben unter anderem

den Auftrag, ehrenamtliche Betreuer zu beraten

und zu unterstützen. Ehrenamtliche Betreuer sollten

sich daher vor Ort informieren, welche Beratungsund

Fortbildungsmöglichkeiten die örtlichen Betreuungsbehörden

und -vereine im Angebot haben.

Möglicherweise existiert vor Ort auch ein Betreuungsverein

der Lebenshilfe, der konsultiert werden

kann.

HAUPTSACHE – DAS THEMA // 11

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