2020 DEZEMBER / LEBENSHILFE FREISING / TAUSENDFÜSSLER-MAGAZIN
Das Magazin der Lebenshilfe Freising e.V. für Mitglieder, MitarbeiterInnen, Freunde und Förderer.
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richtskosten für eine rechtliche Betreuung aus dem
Nachlass gezahlt werden, sollten sie mit entsprechender
Beratung ein sogenanntes Behindertentestament
verfassen. Das gleiche gilt auch, wenn die
Eltern verhindern wollen, dass ihr Kind aufgrund der
Erbschaft etwaige Sozialhilfeansprüche verliert.
Welche Vergütung erhalten Berufsbetreuer?
• Berufsbetreuer erhalten für die Führung der rechtlichen
Betreuung eine Vergütung. Sie ist im Gesetz
über die Vergütung von Vormündern und Betreuern
(VBVG) geregelt.
• Die Vergütungshöhe richtet zum einen nach der
Qualifikation der rechtlichen Betreuerin, zum anderen
nach verschiedenen Kriterien, die den Aufwand
der rechtlichen Betreuung abbilden sollen. Eine Rolle
spielt dabei die Dauer der rechtlichen Betreuung,
die Vermögenssituation der rechtlich betreuten Person
und ihr gewöhnlicher Aufenthalt.
• In diesem Zusammenhang verwendet das VBVG
weiterhin die Begrifflichkeiten „stationäre und ambulante
Einrichtungen“. Besonderen Wohnformen
der Eingliederungshilfe gehören hierbei zu den stationären
Einrichtungen.
• Eine zusätzliche Pauschale können Berufsbetreuer
geltend machen bei: der Verwaltung höherer Vermögen
der rechtlich betreuten Person, bei der Übernahme
einer Betreuung von ehrenamtlichen Betreuern
und bei Abgabe einer beruflichen Betreuung an
ehrenamtliche Betreuer.
Wie verhält es sich mit den Kosten ehrenamtlicher
Betreuer?
• Führt eine ehrenamtliche Betreuerin eine rechtliche
Betreuung, erhält sie keine Vergütung. Aber auch
ehrenamtlichen Betreuern können bei der Wahrnehmung
dieses Amtes Kosten, z.B. Fahrt-, Proto-, Telefon-,
Kopierkosten usw. entstehen.
• Diese können ehrenamtliche Betreuer, egal ob es
sich dabei um Angehörige der rechtlich betreuten
Person handelt oder nicht, auf zwei unterschiedlichen
Wegen erstattet bekommen: Aufwandspauschale
oder Aufwendungsersatz.
• Mit der Aufwandspauschale sollen die gesamten
Aufwendungen der rechtlichen Betreuung abgegolten
werden, ohne dass sie im Einzelnen nachgewiesen
werden müssen. Die Pauschale beträgt für ein
Betreuungsjahr und pro rechtliche Betreuung 399,00
Euro.
• Entstehen bei der Wahrnehmung der ehrenamtlichen
Betreuung Kosten von mehr als 399,00 Euro,
können ehrenamtliche Betreuer den Ersatz der konkreten
Aufwendungen geltend machen. In diesem
Fall müssen die entstandenen Kosten einzeln abgerechnet
und nachgewiesen werden. Entscheidend
ist, dass die getätigten Ausgaben zur Führung der
rechtlichen Betreuung notwendig waren. Zudem
muss der ehrenamtliche Betreue die Kosten innerhalb
von 15 Monaten, nachdem sie entstanden sind,
gegenüber der rechtlich betreuten Person oder dem
Betreuungsgericht geltend machen.
Wo gibt es Unterstützung bei der rechtlichen Betreuung?
• Vor allem ehrenamtliche Betreuer sollen bei der Führung
der rechtlichen Betreuung Unterstützung erhalten.
Der Gesetzgeber hat daher Beratungsansprüche
gegenüber der Betreuungsbehörde und
dem Betreuungsgericht vorgesehen.
• Aber auch Betreuungsvereine haben unter anderem
den Auftrag, ehrenamtliche Betreuer zu beraten
und zu unterstützen. Ehrenamtliche Betreuer sollten
sich daher vor Ort informieren, welche Beratungsund
Fortbildungsmöglichkeiten die örtlichen Betreuungsbehörden
und -vereine im Angebot haben.
Möglicherweise existiert vor Ort auch ein Betreuungsverein
der Lebenshilfe, der konsultiert werden
kann.
HAUPTSACHE – DAS THEMA // 11