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2020 DEZEMBER / LEBENSHILFE FREISING / TAUSENDFÜSSLER-MAGAZIN

Das Magazin der Lebenshilfe Freising e.V. für Mitglieder, MitarbeiterInnen, Freunde und Förderer.

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Sind Angehörige am Betreuungsverfahren zu beteiligen?

• Eltern, Geschwister und Verwandte kennen den

rechtlich zu betreuenden Menschen sehr gut. Sie

können dem Gericht wichtige Hinweise zu seiner

Biografie und seinem Alltag geben. Wollen Angehörige

am gerichtlichen Verfahren mitwirken, sollten

sie beim Gericht einen entsprechenden Antrag stellen.

Eine Beteiligung kann erfolgen, wenn der rechtlich

zu betreuende Mensch damit einverstanden und

die Teilnahme in seinem Interesse ist.

• Hintergrund: Das Gericht muss Eltern, Geschwister

und Verwandte des volljährigen Menschen nicht generell

und immer im Betreuungsverfahren beteiligen

und anhören. Stattdessen kann es Angehörige hinzuziehen.

Wie stellt das Gericht den Betreuungsbedarf fest?

• Das Gericht muss ermitteln, ob und in welchem Umfang

eine rechtliche Betreuung einzurichten ist.

Fachliche Hilfestellung geben der Sozialbericht der

Betreuungsbehörde und das medizinische Sachverständigengutachten.

Aus der Anhörung ergeben

sich weitere Erkenntnisse.

Die gerichtliche Entscheidung

• Nach der Anhörung und aufgrund der Informationen

aus dem Sozialbericht und dem Sachverständigengutachten

trifft das Betreuungsgericht eine Entscheidung.

Erachtet das Gericht eine rechtliche Betreuung

als notwendig, muss es in der Entscheidung

regeln, wer rechtliche Betreuerin werden soll und

mit welchem Aufgabenkreis.

4. Über rechtliche Betreuerinnen

und Betreuer

Wenn das Betreuungsgericht eine rechtliche

Betreuung als notwendig erachtet, entscheidet

es in der Regel, wer rechtlicher Betreuer des betroffenen

Menschen wird. Doch wer kommt für die

Betreuung in Frage und mit welchen Aufgaben und

Pflichten geht die rechtliche Betreuung einher?

Wer kann rechtliche/r Betreuer/in werden?

• Im Betreuungsrecht gilt der Grundsatz der Ehrenamtlichkeit:

Stehen Eltern, Geschwister, Verwandte,

Nachbarn oder enge Vertraute des rechtlich zu betreuenden

Menschen zur Verfügung, dann soll eine

Betreuung ehrenamtlich durch diese Personen erfolgen.

Die zu betreuende Person kann hierbei vorschlagen,

wer ihr rechtlicher Betreuer werden soll.

Schlägt sie niemanden vor, berücksichtigt das Gericht

bei der Auswahl die verwandtschaftlichen und

sonstigen Bindungen der zu betreuenden Person.

• Das Betreuungsgericht kann mehrere ehrenamtliche

Betreuer gleichzeitig bestellen. So können z. B.

beide Elternteile eines jungen Menschen mit Behinderung

seine rechtlichen Betreuer werden. Möglich

ist es auch, dass Betreuer für unterschiedliche Aufgabenkreise

zuständig sind.

• Ein Berufsbetreuer übernimmt geschäftsmäßig Betreuungen.

Dieser soll nur im Ausnahmefall bestellt

werden. Etwa, wenn eine ehrenamtliche Betreuung

nicht möglich ist, weil keine nahen Angehörigen vorhanden

sind. Oder wenn die Angehörigen zu einer

rechtlichen Betreuung nicht in der Lage sind und

auch keine andere Vertrauensperson des behinderten

Menschen zur Verfügung steht. Ein Berufsbetreuer

wird außerdem dann bestellt, wenn die Anforderungen

an die rechtliche Betreuung fachlich sehr

hoch sind.

Welche Rechte und Pflichten haben rechtliche Betreuer?

• Eine rechtliche Betreuerin hat die Angelegenheiten

des betreuten Menschen in den ihr übertragenen

Aufgabenkreisen unter Beachtung aller gesetzlichen

Bestimmungen zu führen. Die rechtliche Betreuerin

hat das Selbstbestimmungsrecht zu achten, darf

nur dann stellvertretend tätig sein, wenn dies zwingend

notwendig ist, muss die Wünsche der rechtlich

betreuten Person beachten, muss ihre Rehabilitation

unterstützen und mit dem Betreuungsgericht zusammenarbeiten.

HAUPTSACHE – DAS THEMA // 9

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