2020 DEZEMBER / LEBENSHILFE FREISING / TAUSENDFÜSSLER-MAGAZIN
Das Magazin der Lebenshilfe Freising e.V. für Mitglieder, MitarbeiterInnen, Freunde und Förderer.
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Sind Angehörige am Betreuungsverfahren zu beteiligen?
• Eltern, Geschwister und Verwandte kennen den
rechtlich zu betreuenden Menschen sehr gut. Sie
können dem Gericht wichtige Hinweise zu seiner
Biografie und seinem Alltag geben. Wollen Angehörige
am gerichtlichen Verfahren mitwirken, sollten
sie beim Gericht einen entsprechenden Antrag stellen.
Eine Beteiligung kann erfolgen, wenn der rechtlich
zu betreuende Mensch damit einverstanden und
die Teilnahme in seinem Interesse ist.
• Hintergrund: Das Gericht muss Eltern, Geschwister
und Verwandte des volljährigen Menschen nicht generell
und immer im Betreuungsverfahren beteiligen
und anhören. Stattdessen kann es Angehörige hinzuziehen.
Wie stellt das Gericht den Betreuungsbedarf fest?
• Das Gericht muss ermitteln, ob und in welchem Umfang
eine rechtliche Betreuung einzurichten ist.
Fachliche Hilfestellung geben der Sozialbericht der
Betreuungsbehörde und das medizinische Sachverständigengutachten.
Aus der Anhörung ergeben
sich weitere Erkenntnisse.
Die gerichtliche Entscheidung
• Nach der Anhörung und aufgrund der Informationen
aus dem Sozialbericht und dem Sachverständigengutachten
trifft das Betreuungsgericht eine Entscheidung.
Erachtet das Gericht eine rechtliche Betreuung
als notwendig, muss es in der Entscheidung
regeln, wer rechtliche Betreuerin werden soll und
mit welchem Aufgabenkreis.
4. Über rechtliche Betreuerinnen
und Betreuer
Wenn das Betreuungsgericht eine rechtliche
Betreuung als notwendig erachtet, entscheidet
es in der Regel, wer rechtlicher Betreuer des betroffenen
Menschen wird. Doch wer kommt für die
Betreuung in Frage und mit welchen Aufgaben und
Pflichten geht die rechtliche Betreuung einher?
Wer kann rechtliche/r Betreuer/in werden?
• Im Betreuungsrecht gilt der Grundsatz der Ehrenamtlichkeit:
Stehen Eltern, Geschwister, Verwandte,
Nachbarn oder enge Vertraute des rechtlich zu betreuenden
Menschen zur Verfügung, dann soll eine
Betreuung ehrenamtlich durch diese Personen erfolgen.
Die zu betreuende Person kann hierbei vorschlagen,
wer ihr rechtlicher Betreuer werden soll.
Schlägt sie niemanden vor, berücksichtigt das Gericht
bei der Auswahl die verwandtschaftlichen und
sonstigen Bindungen der zu betreuenden Person.
• Das Betreuungsgericht kann mehrere ehrenamtliche
Betreuer gleichzeitig bestellen. So können z. B.
beide Elternteile eines jungen Menschen mit Behinderung
seine rechtlichen Betreuer werden. Möglich
ist es auch, dass Betreuer für unterschiedliche Aufgabenkreise
zuständig sind.
• Ein Berufsbetreuer übernimmt geschäftsmäßig Betreuungen.
Dieser soll nur im Ausnahmefall bestellt
werden. Etwa, wenn eine ehrenamtliche Betreuung
nicht möglich ist, weil keine nahen Angehörigen vorhanden
sind. Oder wenn die Angehörigen zu einer
rechtlichen Betreuung nicht in der Lage sind und
auch keine andere Vertrauensperson des behinderten
Menschen zur Verfügung steht. Ein Berufsbetreuer
wird außerdem dann bestellt, wenn die Anforderungen
an die rechtliche Betreuung fachlich sehr
hoch sind.
Welche Rechte und Pflichten haben rechtliche Betreuer?
• Eine rechtliche Betreuerin hat die Angelegenheiten
des betreuten Menschen in den ihr übertragenen
Aufgabenkreisen unter Beachtung aller gesetzlichen
Bestimmungen zu führen. Die rechtliche Betreuerin
hat das Selbstbestimmungsrecht zu achten, darf
nur dann stellvertretend tätig sein, wenn dies zwingend
notwendig ist, muss die Wünsche der rechtlich
betreuten Person beachten, muss ihre Rehabilitation
unterstützen und mit dem Betreuungsgericht zusammenarbeiten.
HAUPTSACHE – DAS THEMA // 9