WDL-aktuell Februar 2021
Ortsanzeiger für Wadersloh, Diestedde, Liesborn und regional in Lippetal, Stromberg, Sünninghausen – Bauen spezial: Rund um's Haus, Neubau, Renovieren, Finanzieren
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– Bauen spezial: Rund um's Haus, Neubau, Renovieren, Finanzieren
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RUND UM’S HAUS | CORONA-EINFLUSS
Die Reinigung mit einem sanften Wasserstrahl
macht aus dem Bedürfnis Toilettengang
ein echtes Wellness-Erlebnis.
Foto: djd/Geberit
ob eckig oder geschwungen, schlicht
oder aufwendig und sogar in eine
Dachschräge eingepasst. Unter
www.schedel-badinnovation.de gibt
es dazu eine kostenlose Infobroschüre
zum Download.
Mehr Wertschätzung
für das WC
Der Gang aufs WC gehört zu den
Grundbedürfnissen des Menschen.
Dennoch wird der Toilette oftmals
wenig Beachtung geschenkt. In vielen
Bädern führt eine einfache Keramik
ein Schattendasein neben einer
imposanten Wasserfalldusche und einem
großzügigen Waschplatz. Doch
seit einigen Jahren setzen sich
Dusch-WCs vermehrt in deutschen
Badezimmern durch. Diese Intimhygiene
mit Wasser ist in asiatischen
und arabischen Ländern längst Alltag.
Aus guten Gründen: Die Reinigung
mit einem sanft perlenden,
wohltemperierten Wasserstrahl
bringt ein gutes Stück Wellness in jedes
WC. Moderne Dusch-WCs, etwa
Bei Bauverzögerungen frühzeitig reagieren – Unabhängige
Beratung kann sich in der Coronakrise doppelt lohnen
aus der Serie AquaClean von Geberit,
besitzen einen Duscharm, der auf
Wunsch ausfährt und den Intimbereich
mit einem angenehm temperierten
Wasserstrahl säubert. Unter
www.blog.geberit-aquaclean.de gibt
es mehr Infos und Testmöglichkeiten.
Eine Dampfkabine mit integriertem Duschplatz kann auch unter die Dachschräge eingepasst
werden.
Foto: djd/SCHEDEL Bad + Design GmbH
(djd). Die anhaltenden Einschränkungen
durch die Coronapandemie
können sich auch auf die Eigenheimprojekte
privater Bauherren
auswirken. Bei der Herstellung von
Baumaterialien kann es zu Lieferengpässen
kommen, Hygienemaßnahmen
erschweren die Planung
und Einteilung der Handwerker auf
den Baustellen. Dennoch müssen
Bauherren Verzögerungen ihres
Projekts nicht unwidersprochen
hinnehmen. Wenn ein vereinbarter
Ausführungszeitraum abläuft, sollte
dem beauftragten Bauunternehmer
eine Frist gesetzt werden. Spätestens
dann muss das Unternehmen
den Verzug begründen, damit
der Bauherr seine Verzugsansprüche
prüfen kann und sich seine
Rechte für später sichert.
Zusatzkosten durch
Bauzeitverzögerungen
geltend machen
Sind Verzögerungen auf der Baustelle wirklich coronabedingt? Unabhängige Bauherrenberater
helfen Bauherren bei einer realistischen Einschätzung ihrer Situation.
Foto: djd/Bauherren-Schutzbund
Laut Erik Stange, Pressesprecher
des Verbraucherschutzvereins Bauherren-Schutzbund
e. V. (BSB) können
zum Beispiel verspätete Bauabnahmen
Zusatzkosten für den Bauherrn
verursachen. Er erläutert:
„Wenn sich die Abnahme vom ursprünglich
geplanten Fertigstellungstermin
2020 ins neue Jahr
2021 verschoben hat, wird nicht der
günstige Mehrwertsteuersatz von
16 Prozent, sondern von 19 Prozent
fällig, und zwar auf das gesamte
Bauvorhaben.“ Auch weitere Kosten,
die durch den Verzug entstehen,
können unter Umständen geltend
gemacht werden. Stange empfiehlt,
im Zweifelsfall juristischen
Rat einzuholen: „Ob ein Verzugsschaden
vorliegt, kann mit Unterstützung
eines unabhängigen Fachanwalts
geprüft werden.“
Bauqualität sichern,
nach Lösungen suchen
Dennoch rät Stange den Bauherren,
Ruhe zu bewahren und bei Problemen
nach einvernehmlichen Lösungen
mit dem Baupartner zu suchen.
Hilfreich ist dabei die
Baubegleitung und Qualitätskontrolle
durch einen unabhängigen
Sachverständigen, beispielsweise
durch einen BSB-Bauherrenberater.
Adressen und weitere Infos dazu
finden Bauherren und Bauinteressierte
unter www.bsb-ev.de. Der
Sachverständige kontrolliert die
Baustelle in regelmäßigen Abständen
und unterstützt den Bauherrn
bei der Sicherung der Mängelfreiheit
und Bauqualität. Zudem kann
er auch den Baufortschritt beurteilen
und rechtzeitig warnen, wenn
Verzögerungen absehbar sind.
www.winkler-maler.de
FUGENLOSE
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NATÜRLICH VOM
SPEZIALISTEN!
Am Park 1a · 59329 Wadersloh · Tel. 0 25 23 / 29 34 · E-Mail: info@winkler-maler.de
WDL aktuell — Februar 2021
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