E<strong>in</strong>wohnerentwicklung im Verbandsgebiet <strong>WSE</strong> 155.000 150.000 145.000 140.000 135.000 130.000 125.000 120.000 115.000 110.000 105.000 100.000 138.799 141.369 143.217 145.498 147.106 153.273 154.117 155.271 156.175 156.420 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 17
18 Umsätze und Preise Im Vergleich zum Vorjahr verr<strong>in</strong>gerten sich die Er löse aus der Verbrauchsabrechnung um 445 T“. Ursache dafür war die Gebührensenkung im Ge - schäftsbereich Schmutzwasser sowie e<strong>in</strong> ger<strong>in</strong>gerer Tr<strong>in</strong>kwasserverkauf. Wasserpreis Netto Brutto Arbeitspreis (“/m 3 ) 0,97 1,04 Grundpreis (“/Jahr) 94,90 101,54 (üblicher Hauswasserzähler Qn 2,5) Schmutzwassergebühren Schmutzwassermengengebühr (3,35 “/m 3 ) Diese Gebühr gilt für die Entsorgung und Be - handlung von Schmutzwasser mittels der zen tralen öffent li chen Kanalisation und ebenso für die Entsorgung und Be hand lung von Schmutzwasser aus abfluss losen Sammelgruben, wenn e<strong>in</strong>e Saug leitung mit An schlussstutzen direkt an der Grundstücksgren ze anliegt. Die Schmutzwassergebühr wird nach der Wasser menge berechnet, die auf das Grundstück geliefert bzw. dort gewonnen wird oder dort anfällt, abzüglich der Wassermenge, die – durch Mess e<strong>in</strong>richtungen (Zusatzzähler) nach - gewiesen – nicht <strong>in</strong> die öffentliche Kanalisation oder <strong>in</strong> die abflusslose Sammel grube e<strong>in</strong>geleitet wird. Zusatzgebühr für Schläuche (0,55 “/m) Diese Gebühr wird erhoben, falls Schläuche für die Entleerung ausgelegt werden müssen. Berech - nungsgrundlage ist die mit dem Kunden und dem Entsorgungsunternehmen geme<strong>in</strong>sam proto kol - lierte notwendige Schlauchlänge. Schmutzwassergrundgebühr Diese Gebühr wird für die Inanspruchnahme und Vorhaltung der öffentlichen zentralen oder/und dezentralen Schmutzwasserbeseitigungsanlage erhoben. Berechnungsgrundlage ist die Nenndurch flussmenge und die Zählergröße des Hauptzählers. Zähler- Nenndurch- Grund- Grundgröße flussmenge gebühr gebühr m3 /h ¢/Tag ¢/Jahr bis Qn 2,5 2,5 0,13 47,45 Qn 6 6 0,31 113,88 Qn 10 10 0,52 189,80 Qn 15 15 0,78 284,70 Qn 40 40 2,08 759,20 Qn 60 60 3,12 1.138,80 Die übliche Zählergröße ist Qn 2,5. Die Grundgebühr gilt auch bei Erholungs- und Freizeitgrundstücken, Kle<strong>in</strong>gartenanlagen und bei außerhalb von Kle<strong>in</strong>gartenanlagen kle<strong>in</strong>gärtnerisch genutzten Grundstücken, sobald Schmutzwasser anfällt. Zusatzgebühr (5,00 “/Jahr) Bei Erholungs- und Freizeitgrundstücken, Kle<strong>in</strong>gartenanlagen und außerhalb von Kle<strong>in</strong>gartenanlagen kle<strong>in</strong>gärtnerisch genutzten Grundstücken wird neben der Grundgebühr zusätzlich für jede Parzelle , die entsorgt wird, e<strong>in</strong>e Zusatzgebühr <strong>in</strong> Höhe von 5,00 “ pro Jahr für den Mehraufwand bei der Entsorgung und der Abrechnung erhoben.