Anzeiger Ausgabe 1221
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ANZEIGER • Seite 12 Samstag, 27. März 2021
BIKERTRENDS
Welche Motorradbekleidung
ist vorgeschrieben
Mehr Fahrspaß bei weniger Verbrauch: Elektronisch gesteuerte Einspritzsysteme
für Zweiräder verbessern die Effizienz und senken die Emissionen.
Motorrad-Saison ist in Sicht!
Die Sonne hält sich noch etwas zurück,
aber die Temperaturen liegen immer häufiger
über dem Gefrierpunkt. Der richtige
Zeitpunkt, sein Motorrad wieder fit zu
machen. Damit die Tour ein Vergnügen
wird, sollten Biker auf eine ausreichende
Schutzkleidung sowie auf einen einwandfreien
technischen Zustand ihrer
Maschine achten.
Maschine und Fahrer
müssen fit sein
Sollten eventuelle Mängel oder Defekte
nicht sofort behoben werden können,
verzichten Sie besser auf den ersten
Ausflug mit Ihrem Motorrad. Die erste
Fahrt sollte außerdem in einem ruhigen
Verkehrsbereich durchgeführt werden.
So können sämtliche Komponenten, wie
etwa die Bremsen, nochmals im Fahrbetrieb
geprüft werden. Denken Sie daran,
dass nach der langen Winterpause auch
die eigene Fitness oft noch zu wünschen
übrig lässt. Also lassen Sie es lieber
etwas ruhiger angehen. Die Teilnahme an
einem Motorradtraining ist ein idealer
Start in die Motorradsaison.
Motorradkleidung
obligatorisch
Der geübte Biker weiß, dass richtige Kleidung
eine Voraussetzung für sicheres
Fahren ist. Helm, Handschuhe, warme
Kombi und Nierengurt bzw. Rückenprotektor
sind gerade in der Übergangsjah-
reszeit unverzichtbar. Reflektionsstreifen
an der Kleidung machen Motorradfahrer
für andere Verkehrsteilnehmer noch besser
sichtbar. Außerdem sollte das Helmvisier
auf Kratzer untersucht und im
Zweifelsfall ausgetauscht werden.
Aneinander gewöhnen
Denken Sie bei Ihrer nächsten Ausfahrt
daran, dass sich andere Verkehrsteilnehmer
- insbesondere die Autofahrer - im
Frühjahr erst einmal wieder an ein zunehmendes
Motorrad-Aufkommen gewöhnen
müssen. Denn die schmale Silhouette
der Zweiradpiloten wird dabei vom 'entwöhnten
Auge' schnell mal übersehen.
Auch die Beschleunigung motorisierter
Zweiräder wird zum Saisonbeginn oft unterschätzt
– mit fatalen Folgen für die angenommene
Entfernung zum herannahenden
Motorrad. Natürlich können Sie
selbst dem Übersehen werden entgegenwirken.
Auffällige und kontrastreiche Bekleidung
mit Leuchtstreifen leistet dafür
gute Dienste.
Und der lange und harte Winter hält noch
eine Überraschung parat, nämlich Frostschäden.
Vielerorts sind die Straßenoberflächen
durch den Frost aufgerissen, so
dass sich zum Teil große und tiefe Schlaglöcher
bilden. Da die Straßenmeistereien
im Frühjahr mit den Reparaturen nicht
nachkommen, gilt der Fahrbahnoberfläche
besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
Hier hilft eine vorausschauende
Fahrweise – gerade mit dem Wissen um
diese Gefahr.
Welche Motorradbekleidung soll ich mir
für den Anfang zulegen? Braucht man
auf einem kleinen Roller überhaupt
Schutzbekleidung? Ich stürze einfach
nicht! Ich fahre ja nur kurze Strecken. So
schnell wird meine 125er sowieso nicht
... Diese und ähnliche Sätze und Fragen
bekommt man immer wieder zu hören.
Die Frage ob man nun wirklich Motorradbekleidung
braucht und was eben diese
bewirken kann, bleibt.
Motorradbekleidung ist mehr als ein cooler
Look auf dem Motorrad. Im Ernstfall
schützt Sie euren Körper vor ernsthaften
Verletzungen. Deshalb fahren vernünftige
Motorradfahrer auch nur mit ausreichender
Schutzbekleidung.
Welche Motorradbekleidung
brauche ich?
Nach StVO § 21a müssen Fahrer und
Mitfahrer von Krafträdern, die eine bauartbedingte
Höchstgeschwindigkeit von
20 km/h überschreiten, einen Helm tragen.
Da kein Motorrad eine Höchstgeschwindigkeit
von 20 km/h unterschreitet
heißt das: im Straßenverkehr besteht
Helmpflicht. Einen Helm muss also zwingend
vorhanden sein.
Was die weitere Schutzbekleidung betrifft,
gibt es vom Gesetz her bislang
keine Vorschriften. In der Vergangenheit
gab es immer wieder Urteile, bei denen
Motorradfahrern, die keine Schutzkleidung
trugen und in einen Unfall verwickelt
waren, eine Mithaftung zugerechnet
wurde.
Auch in der Fahrschule und insbesondere
bei der Prüfung gelten besondere
Regelungen: Alle Fahrlehrlinge müssen in
den Klassen A, A1, A2 oder AM geeignete
Motorradschutzbekleidung tragen.
Diese Regelung gilt für alle Fahrstunden
und selbstverständlich auch für die praktische
Prüfung.
Die Fahrerlaubnisverordnung schreibt in
Anlage 7 (zu § 16 Absatz 2, § 17 Absatz
2 und 3) vor: Bei Prüfungen der Klassen
A, A1, A2 und AM muss der Bewerber
geeignete Motorradschutzkleidung, bestehend
aus einem passenden Motorradhelm,
Motorradhandschuhen, einer eng
anliegenden Motorradjacke, einem
Rückenprotektor (falls nicht in Motorradjacke
integriert), einer Motorradhose und
Motorradstiefeln mit ausreichendem
Knöchelschutz tragen. Es dürfen nur
Fahrzeuge verwendet werden, für die
eine Helmtragepflicht besteht.
Bei vielen Fahrschulen kann das nötige
Equipment ausgeliehen werden. Die eigene
Bekleidung ist trotzdem angenehmer
für den Fahrschüler auch weil man
sich direkt an die Bekleidung gewöhnen
kann.
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