26.03.2021 Aufrufe

Anzeiger Ausgabe 1221

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

ANZEIGER • Seite 12 Samstag, 27. März 2021

BIKERTRENDS

Welche Motorradbekleidung

ist vorgeschrieben

Mehr Fahrspaß bei weniger Verbrauch: Elektronisch gesteuerte Einspritzsysteme

für Zweiräder verbessern die Effizienz und senken die Emissionen.

Motorrad-Saison ist in Sicht!

Die Sonne hält sich noch etwas zurück,

aber die Temperaturen liegen immer häufiger

über dem Gefrierpunkt. Der richtige

Zeitpunkt, sein Motorrad wieder fit zu

machen. Damit die Tour ein Vergnügen

wird, sollten Biker auf eine ausreichende

Schutzkleidung sowie auf einen einwandfreien

technischen Zustand ihrer

Maschine achten.

Maschine und Fahrer

müssen fit sein

Sollten eventuelle Mängel oder Defekte

nicht sofort behoben werden können,

verzichten Sie besser auf den ersten

Ausflug mit Ihrem Motorrad. Die erste

Fahrt sollte außerdem in einem ruhigen

Verkehrsbereich durchgeführt werden.

So können sämtliche Komponenten, wie

etwa die Bremsen, nochmals im Fahrbetrieb

geprüft werden. Denken Sie daran,

dass nach der langen Winterpause auch

die eigene Fitness oft noch zu wünschen

übrig lässt. Also lassen Sie es lieber

etwas ruhiger angehen. Die Teilnahme an

einem Motorradtraining ist ein idealer

Start in die Motorradsaison.

Motorradkleidung

obligatorisch

Der geübte Biker weiß, dass richtige Kleidung

eine Voraussetzung für sicheres

Fahren ist. Helm, Handschuhe, warme

Kombi und Nierengurt bzw. Rückenprotektor

sind gerade in der Übergangsjah-

reszeit unverzichtbar. Reflektionsstreifen

an der Kleidung machen Motorradfahrer

für andere Verkehrsteilnehmer noch besser

sichtbar. Außerdem sollte das Helmvisier

auf Kratzer untersucht und im

Zweifelsfall ausgetauscht werden.

Aneinander gewöhnen

Denken Sie bei Ihrer nächsten Ausfahrt

daran, dass sich andere Verkehrsteilnehmer

- insbesondere die Autofahrer - im

Frühjahr erst einmal wieder an ein zunehmendes

Motorrad-Aufkommen gewöhnen

müssen. Denn die schmale Silhouette

der Zweiradpiloten wird dabei vom 'entwöhnten

Auge' schnell mal übersehen.

Auch die Beschleunigung motorisierter

Zweiräder wird zum Saisonbeginn oft unterschätzt

– mit fatalen Folgen für die angenommene

Entfernung zum herannahenden

Motorrad. Natürlich können Sie

selbst dem Übersehen werden entgegenwirken.

Auffällige und kontrastreiche Bekleidung

mit Leuchtstreifen leistet dafür

gute Dienste.

Und der lange und harte Winter hält noch

eine Überraschung parat, nämlich Frostschäden.

Vielerorts sind die Straßenoberflächen

durch den Frost aufgerissen, so

dass sich zum Teil große und tiefe Schlaglöcher

bilden. Da die Straßenmeistereien

im Frühjahr mit den Reparaturen nicht

nachkommen, gilt der Fahrbahnoberfläche

besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

Hier hilft eine vorausschauende

Fahrweise – gerade mit dem Wissen um

diese Gefahr.

Welche Motorradbekleidung soll ich mir

für den Anfang zulegen? Braucht man

auf einem kleinen Roller überhaupt

Schutzbekleidung? Ich stürze einfach

nicht! Ich fahre ja nur kurze Strecken. So

schnell wird meine 125er sowieso nicht

... Diese und ähnliche Sätze und Fragen

bekommt man immer wieder zu hören.

Die Frage ob man nun wirklich Motorradbekleidung

braucht und was eben diese

bewirken kann, bleibt.

Motorradbekleidung ist mehr als ein cooler

Look auf dem Motorrad. Im Ernstfall

schützt Sie euren Körper vor ernsthaften

Verletzungen. Deshalb fahren vernünftige

Motorradfahrer auch nur mit ausreichender

Schutzbekleidung.

Welche Motorradbekleidung

brauche ich?

Nach StVO § 21a müssen Fahrer und

Mitfahrer von Krafträdern, die eine bauartbedingte

Höchstgeschwindigkeit von

20 km/h überschreiten, einen Helm tragen.

Da kein Motorrad eine Höchstgeschwindigkeit

von 20 km/h unterschreitet

heißt das: im Straßenverkehr besteht

Helmpflicht. Einen Helm muss also zwingend

vorhanden sein.

Was die weitere Schutzbekleidung betrifft,

gibt es vom Gesetz her bislang

keine Vorschriften. In der Vergangenheit

gab es immer wieder Urteile, bei denen

Motorradfahrern, die keine Schutzkleidung

trugen und in einen Unfall verwickelt

waren, eine Mithaftung zugerechnet

wurde.

Auch in der Fahrschule und insbesondere

bei der Prüfung gelten besondere

Regelungen: Alle Fahrlehrlinge müssen in

den Klassen A, A1, A2 oder AM geeignete

Motorradschutzbekleidung tragen.

Diese Regelung gilt für alle Fahrstunden

und selbstverständlich auch für die praktische

Prüfung.

Die Fahrerlaubnisverordnung schreibt in

Anlage 7 (zu § 16 Absatz 2, § 17 Absatz

2 und 3) vor: Bei Prüfungen der Klassen

A, A1, A2 und AM muss der Bewerber

geeignete Motorradschutzkleidung, bestehend

aus einem passenden Motorradhelm,

Motorradhandschuhen, einer eng

anliegenden Motorradjacke, einem

Rückenprotektor (falls nicht in Motorradjacke

integriert), einer Motorradhose und

Motorradstiefeln mit ausreichendem

Knöchelschutz tragen. Es dürfen nur

Fahrzeuge verwendet werden, für die

eine Helmtragepflicht besteht.

Bei vielen Fahrschulen kann das nötige

Equipment ausgeliehen werden. Die eigene

Bekleidung ist trotzdem angenehmer

für den Fahrschüler auch weil man

sich direkt an die Bekleidung gewöhnen

kann.

mit Straßenzulassung

MOTORRÄDER • ROLLER • QUAD

Verkauf • Reparaturen • Service

v

Bekleidung • Zubehör

Zweirad Horber Zimmermann Str. 111 •- Horber 72186 Str. Empfingen 111 - 72186 - Empfingen Tel. (0 74 - Tel. 85) (010 74 85) 94 10 - 94 - www.zmg24.de

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!