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Kiddies 2021

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FLOTT UNTERWEGS

Vorsicht bei

gebrauchten

Autositzen!

SICHERHEITSPRODUKTE UND

SECONDHAND: MIT AUGENMASS

Gute Fabrikate sind langlebig und werden

auch gebraucht verkauft. Bei Autositzen

ist Vorsicht geboten, denn sie haben ein

„Ablaufdatum“. Wenn Sie damit liebäugeln,

achten Sie auf einen tadellosen Zustand und

überprüfen Sie, ob das Produkt noch den

geltenden gesetzlichen Vorschriften entspricht.

Der ADAC empfiehlt:

1) PRÜFSIEGEL ÜBERPRÜFEN!

Jeder Kindersitz muss über ein Prüfsiegel

verfügen: Sitze nach ECE R44/01 und 44/02

dürfen nicht mehr verwendet werden! 44/03

und 44/04 sind noch zulässig. Der neueste

Standard ist ECE R129. Sparen Sie nicht bei

der Sicherheit. Es gibt auch preisgünstige,

neue Sitze nach der aktuellen Norm.

2) NUTZUNGSDAUER UND

HERSTELLDATUM BEACHTEN!

Ältere Kindersitze erleiden Materialermüdung

und Verschleiß. Das Material unterliegt

durch Nutzung, Belastung, UV-Strahlung

und Feuchtigkeit einem Alterungsprozess,

bei dem es spröde und rissig werden kann.

In der Bedienungsanleitung wird meist eine

Empfehlung zur maximalen Nutzungszeit

des Kindersitzes angegeben. Nicht gefunden?

Kontaktieren Sie direkt den Hersteller.

3) AUF MÄNGEL UNTERSUCHEN!

Sichtbare Beschädigungen sind ein Ausschlusskriterium.

Ist der Sitz zudem vollständig,

funktionieren die Gurte und Bauteile, ist

die Polsterung einwandfrei und die Bedienungsanleitung

vorhanden?

Gebrauchte Kindersitze möglichst nur

im Bekanntenkreis erwerben, da hier die

Nutzung und eine eventuelle unübliche Beanspruchung

hinterfragt werden können.

Finger weg von einem Kindersitz, der in

einen Unfall verwickelt war!

Denn diese müssen halten, was sie

versprechen – ganz besonders dann,

wenn es zum Schlimmsten kommt

und kracht. Es sollte selbstverständlich

sein, dass ein in einen Unfall

verwickeltes Kinderrückhaltesystem

nach einem solchen ausgetauscht

und ersetzt wird. Dabei muss es

übrigens nicht zu einem Blechschaden

gekommen sein. Es reicht, wenn

Airbags ausgelöst oder die Gurtsysteme

unfallverhindernd in Anspruch

genommen wurden. Darauf

weisen auch Markenhersteller wie

Britax Römer ausdrücklich hin. So

heißt es dort: „Nach einem Unfall,

in den ein Kindersitz involviert war,

empfehlen wir dringend, den Sitz

auszuwechseln, falls der Unfall bei

einer Geschwindigkeit von 10 km/h

oder mehr eingetreten ist, da die

auf den Sitz einwirkenden Kräfte zu

feinen Haarrissen in der Struktur

führen können (die mit bloßem

Auge nicht erkennbar sind).“

Auch die gesetzlichen Vorschriften

für die Zulassung von Kinderrückhaltesystemen

sehen das explizit

vor. So heißt es in der noch geltenden

ECE-Norm R44 im Absatz

15.3.7 beziehungsweise bei der

ECE-Norm R129 im Absatz 14.3.7,

dass Hersteller Verbraucher darauf

hinweisen müssen, „die Rückhalteeinrichtung

auszuwechseln, wenn

sie bei einem Unfall stark belastet

wurde“. Fragen Sie im Fachhandel

gern einmal genauer nach, denn

manche Hersteller bieten ein kostenloses

Austauschprogramm für

verunfallte Kindersitze. Denn die

Hersteller sind daran interessiert,

die Produkte einer Nachuntersuchung

zu unterziehen.

Wie aber ist nun mit „unfallfreien“

gebrauchten Kindersitzen zu

verfahren? Da die Sicherheit des

Kindes an erster Stelle steht und

das mit der Verwendung eines

gebrauchten Kinderrückhaltesystems

verbundene Risiko vermieden

werden sollte, wird von dem Einsatz

eines gebraucht übernommenen

Kindersitzes mit unbekannter Herkunft

abgeraten. Sie können niemals

sicher sein, ob er schon einmal in

einen Unfall involviert war – auch

wenn es keine sichtbaren Zeichen

für Beschädigungen gibt. Tatsächlich

kann bei einer Babyschale, die

einem unglücklich aus der Hand

fällt, bereits durch einen ungünstigen

Aufprall die Sicherheitsstruktur

des Sitzes entscheidend in Mitleidenschaft

gezogen werden. Daher

müssten Händler eigentlich von

einer Rücknahme eines gekauften

Sitzes, der das Haus verlassen hat

und zurückgebracht wird, absehen.

Doch in Anbetracht der gesetzlichen

Umtauschpflicht im Versandhandel

lässt sich diese Praxis auch

im stationären Fachhandel nicht

durchhalten. Also: Wenn schon

gebraucht, dann mit äußerster Vorsicht

(siehe Kasten). Und da man

durchaus an vielen Ecken mehr

Geld ausgibt als unbedingt nötig,

sparen Sie nicht an der falschen

Stelle. Es gibt zahlreiche neue Sitze,

die preisgünstig sind. Wer sich zudem

an Markenhersteller hält, kauft

zusätzliche Sicherheit ein. Übrigens

testet der ADAC zusammen mit

anderen Verbraucherorganisationen

wie der Stiftung Warentest zweimal

jährlich aktuelle Autositzmodelle

im Crashtest nach strengeren als

den gesetzlichen Zulassungsbedingungen.

Lassen Sie sich dabei nicht

von der Vielzahl an entsprechenden

Zertifikaten blenden: Bis zu vier

davon basieren auf den gleichen

Ergebnissen.

Auf unserer Website finden Sie weitere

Infos zu Autositzen unter:

www.happybaby.de/go/autositze

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