Kiddies 2021
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FLOTT UNTERWEGS
Vorsicht bei
gebrauchten
Autositzen!
SICHERHEITSPRODUKTE UND
SECONDHAND: MIT AUGENMASS
Gute Fabrikate sind langlebig und werden
auch gebraucht verkauft. Bei Autositzen
ist Vorsicht geboten, denn sie haben ein
„Ablaufdatum“. Wenn Sie damit liebäugeln,
achten Sie auf einen tadellosen Zustand und
überprüfen Sie, ob das Produkt noch den
geltenden gesetzlichen Vorschriften entspricht.
Der ADAC empfiehlt:
1) PRÜFSIEGEL ÜBERPRÜFEN!
Jeder Kindersitz muss über ein Prüfsiegel
verfügen: Sitze nach ECE R44/01 und 44/02
dürfen nicht mehr verwendet werden! 44/03
und 44/04 sind noch zulässig. Der neueste
Standard ist ECE R129. Sparen Sie nicht bei
der Sicherheit. Es gibt auch preisgünstige,
neue Sitze nach der aktuellen Norm.
2) NUTZUNGSDAUER UND
HERSTELLDATUM BEACHTEN!
Ältere Kindersitze erleiden Materialermüdung
und Verschleiß. Das Material unterliegt
durch Nutzung, Belastung, UV-Strahlung
und Feuchtigkeit einem Alterungsprozess,
bei dem es spröde und rissig werden kann.
In der Bedienungsanleitung wird meist eine
Empfehlung zur maximalen Nutzungszeit
des Kindersitzes angegeben. Nicht gefunden?
Kontaktieren Sie direkt den Hersteller.
3) AUF MÄNGEL UNTERSUCHEN!
Sichtbare Beschädigungen sind ein Ausschlusskriterium.
Ist der Sitz zudem vollständig,
funktionieren die Gurte und Bauteile, ist
die Polsterung einwandfrei und die Bedienungsanleitung
vorhanden?
Gebrauchte Kindersitze möglichst nur
im Bekanntenkreis erwerben, da hier die
Nutzung und eine eventuelle unübliche Beanspruchung
hinterfragt werden können.
Finger weg von einem Kindersitz, der in
einen Unfall verwickelt war!
Denn diese müssen halten, was sie
versprechen – ganz besonders dann,
wenn es zum Schlimmsten kommt
und kracht. Es sollte selbstverständlich
sein, dass ein in einen Unfall
verwickeltes Kinderrückhaltesystem
nach einem solchen ausgetauscht
und ersetzt wird. Dabei muss es
übrigens nicht zu einem Blechschaden
gekommen sein. Es reicht, wenn
Airbags ausgelöst oder die Gurtsysteme
unfallverhindernd in Anspruch
genommen wurden. Darauf
weisen auch Markenhersteller wie
Britax Römer ausdrücklich hin. So
heißt es dort: „Nach einem Unfall,
in den ein Kindersitz involviert war,
empfehlen wir dringend, den Sitz
auszuwechseln, falls der Unfall bei
einer Geschwindigkeit von 10 km/h
oder mehr eingetreten ist, da die
auf den Sitz einwirkenden Kräfte zu
feinen Haarrissen in der Struktur
führen können (die mit bloßem
Auge nicht erkennbar sind).“
Auch die gesetzlichen Vorschriften
für die Zulassung von Kinderrückhaltesystemen
sehen das explizit
vor. So heißt es in der noch geltenden
ECE-Norm R44 im Absatz
15.3.7 beziehungsweise bei der
ECE-Norm R129 im Absatz 14.3.7,
dass Hersteller Verbraucher darauf
hinweisen müssen, „die Rückhalteeinrichtung
auszuwechseln, wenn
sie bei einem Unfall stark belastet
wurde“. Fragen Sie im Fachhandel
gern einmal genauer nach, denn
manche Hersteller bieten ein kostenloses
Austauschprogramm für
verunfallte Kindersitze. Denn die
Hersteller sind daran interessiert,
die Produkte einer Nachuntersuchung
zu unterziehen.
Wie aber ist nun mit „unfallfreien“
gebrauchten Kindersitzen zu
verfahren? Da die Sicherheit des
Kindes an erster Stelle steht und
das mit der Verwendung eines
gebrauchten Kinderrückhaltesystems
verbundene Risiko vermieden
werden sollte, wird von dem Einsatz
eines gebraucht übernommenen
Kindersitzes mit unbekannter Herkunft
abgeraten. Sie können niemals
sicher sein, ob er schon einmal in
einen Unfall involviert war – auch
wenn es keine sichtbaren Zeichen
für Beschädigungen gibt. Tatsächlich
kann bei einer Babyschale, die
einem unglücklich aus der Hand
fällt, bereits durch einen ungünstigen
Aufprall die Sicherheitsstruktur
des Sitzes entscheidend in Mitleidenschaft
gezogen werden. Daher
müssten Händler eigentlich von
einer Rücknahme eines gekauften
Sitzes, der das Haus verlassen hat
und zurückgebracht wird, absehen.
Doch in Anbetracht der gesetzlichen
Umtauschpflicht im Versandhandel
lässt sich diese Praxis auch
im stationären Fachhandel nicht
durchhalten. Also: Wenn schon
gebraucht, dann mit äußerster Vorsicht
(siehe Kasten). Und da man
durchaus an vielen Ecken mehr
Geld ausgibt als unbedingt nötig,
sparen Sie nicht an der falschen
Stelle. Es gibt zahlreiche neue Sitze,
die preisgünstig sind. Wer sich zudem
an Markenhersteller hält, kauft
zusätzliche Sicherheit ein. Übrigens
testet der ADAC zusammen mit
anderen Verbraucherorganisationen
wie der Stiftung Warentest zweimal
jährlich aktuelle Autositzmodelle
im Crashtest nach strengeren als
den gesetzlichen Zulassungsbedingungen.
Lassen Sie sich dabei nicht
von der Vielzahl an entsprechenden
Zertifikaten blenden: Bis zu vier
davon basieren auf den gleichen
Ergebnissen.
Auf unserer Website finden Sie weitere
Infos zu Autositzen unter:
www.happybaby.de/go/autositze
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