Der Schönfelder - Barmherzige Brüder Schönfelderhof
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<strong>Der</strong> <strong>Schönfelder</strong><br />
�����<strong>Der</strong><br />
Die Betreuungsleistungen des <strong>Schönfelder</strong>hofs sind<br />
an festgeschriebenen Qualitätszielen, sog. Qualitätsdimensionen<br />
ausgerichtet. Diese gemeinsam mit<br />
den betreuten Menschen formulierten Qualitätsziele<br />
und -anforderungen, sowie die hier heraus resultierenden<br />
Qualitätsstandards dienen allen im Betreuungsprozess<br />
Beteiligten zur Orientierung:<br />
• Für Mitarbeiter als inhaltlicher Leitfaden und Werteorientierung<br />
des beruflichen Handelns<br />
• Für die betreuten Menschen und ihre Angehörigen<br />
als Bewertungs- und Vergleichsinstrument der in<br />
Anspruch genommenen Leistungen<br />
Keine Normalität ohne Selbstbestimmung<br />
Das Selbstverständnis, Qualitätsansprüche an Produkte<br />
oder Dienstleistungen zu stellen und diese einzufordern,<br />
stellt heutzutage niemand mehr in Zweifel.<br />
Diese Normalität gilt es auch im psychiatrischen Bereich<br />
sicherzustellen. Hierbei wird festgestellt, dass<br />
eine solche Normalität ohne einen Paradigmenwechsel<br />
nicht möglich ist. Gemeint ist Wechsel von der Institutionsorientierung<br />
hin zur Personenorientierung,<br />
d.h. die konsequente Durchsetzung von Mitwirkung und<br />
Selbstbestimmung für betreute Menschen.<br />
In der Darstellung der Qualitätsdimension „Autonomie“<br />
des <strong>Schönfelder</strong>hofs ist dies zum Ausdruck gebracht:<br />
Qualitätsdimension „Autonomie“<br />
Bei der Betreuung von alten und behinderten Menschen<br />
stehen die Einrichtungen wegen der zum Teil<br />
erheblichen sozialen Beeinträchtigungen der Betroffenen<br />
und der manchmal im Rahmen der Hilfeleistung<br />
auftretenden Möglichkeit zur Missachtung des Willens<br />
ihrer Klientel in einer besonderen ethischen Verant-<br />
14<br />
��NORMALITÄT &<br />
wortung. Diese Verantwortung drückt sich in einem<br />
besonderen Selbstverständnis für den Umgang mit den<br />
betreuten Menschen aus und in deren Wertschätzung<br />
als Subjekt und nicht in der Betrachtung als Objekt.<br />
Hieraus entwickelt sich eine Sichtweise von Selbstbestimmung,<br />
die den zu betreuenden Menschen als Partner<br />
sieht. Die Möglichkeit zur Selbstbestimmung ist das<br />
oberste Gebot und wird unter dem Grundsatz “verhandeln<br />
statt behandeln” zur prägenden Leitlinie der<br />
Arbeit.<br />
In diesem Kontext bedeutet Autonomie für die betreuten<br />
Menschen, dass sie ihr Leben weitestgehend selbst<br />
mitbestimmen können. Für die Betreuenden und Pflegenden<br />
bedeutet dies eine zweifache Herausforderung:<br />
Einerseits müssen sie sich von traditionellen<br />
objekt- und institutionsorientierten Betreuungsformen<br />
verabschieden und im Sinne des o.g. Grundsatzes<br />
umdenken; zum anderen müssen personelle und strukturelle<br />
Voraussetzungen dafür geschaffen und letzt-