17.04.2021 Aufrufe

Georg 2-21

DER KLEINE GEORG ist eine Fachzeitschrift für den Pferdefreund, welche im Raum zwischen Harz und Heide sowie in der Umgebung und im westlichen Sachsen-Anhalt vertrieben wird. Hier wird über Pferdesport und Zucht in allen Facetten berichtet. Dabei macht die bunte Mischung aus überwiegend regionaler und überregionaler Berichterstattung sowie diversen Fachartikeln DER KLEINE GEORG so einzigartig.

DER KLEINE GEORG ist eine Fachzeitschrift für den Pferdefreund, welche im Raum zwischen Harz und Heide sowie in der Umgebung und im westlichen Sachsen-Anhalt vertrieben wird. Hier wird über Pferdesport und Zucht in allen Facetten berichtet. Dabei macht die bunte Mischung aus überwiegend regionaler und überregionaler Berichterstattung sowie diversen Fachartikeln DER KLEINE GEORG so einzigartig.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Die Rechtsseiten<br />

Medikamente dazu führten, dass eine<br />

Schlachtung ebenfalls nichts mehr in<br />

Betracht käme. Dies zusammen lies den<br />

Verkehrswert und somit zugleich den<br />

Versicherungswert des Pferdes gegen<br />

Null laufen. Ausschlaggebend für den<br />

hier abgeschlossenen Vertrag war der<br />

Zustand vor der Nottötung. Somit hatte<br />

der Kläger keinen Anspruch auf die<br />

Versicherungsleistung.<br />

Fristlose Kündigung eines<br />

Pensionsvertrags<br />

(AG München, Urt.v. 07.03.2019<br />

418 C <strong>21</strong>135/18)<br />

von stud. jur. Kati Spierling<br />

Werden Unterbringung und Ausbildung<br />

eines Pferdes vertraglich separat<br />

geregelt, so kann der Pensionsvertrag<br />

nicht so ohne weiteres gekündigt<br />

werden, wenn Mängel beim Beritt<br />

und bei der medizinischen Versorgung<br />

bestehen.<br />

Sachverhalt<br />

Im zugrunde liegenden Fall schlossen<br />

der klägerische Verein und die Beklagte<br />

zwei Pferdeinstellungsverträge für<br />

zwei Pferde für einen Pensionspreis<br />

zu 600 EUR bzw. 590 EUR zzgl.<br />

Laufbandnutzung 60 EUR/mtl. und<br />

Koppelnutzung 19,20 EUR/mtl. ab.<br />

Beide Verträge enthielten folgende<br />

Regelung: „Die Ausbildung von<br />

Reiter und Pferd, Unterrichtserteilung<br />

sowie der Beritt obliegen - soweit<br />

der Einsteller dies nicht persönlich<br />

wahrnimmt - ausschließlich dem vom<br />

Verein hierzu für die Anlage schriftlich<br />

zugelassenen Ausbildern (Reitlehrer<br />

bzw. Bereiter). Für die Ausbildung und<br />

den Beritt der Pferde zwischen Einsteller<br />

und Ausbilder ist eine gesonderte<br />

Vereinbarung zu treffen. Vom Verein<br />

wird hierfür keine Verantwortung oder<br />

Gewähr übernommen.“<br />

Die Beklagte beanstandete die<br />

medizinische Versorgung (fehlende<br />

Verabreichung eines Medikaments)<br />

infolge eines Infektes beider Pferde und<br />

den später nicht durchgeführten Beritt,<br />

so dass sie im Juni 2018 schriftlich und<br />

fristlos den Pensionsvertrag kündigte.<br />

Die Klägerin verlangte daraufhin<br />

jedoch die Zahlung der bis Ende Juli<br />

anfallenden Pensionsgelder.<br />

Entscheidung Gerichts<br />

Das AG München entschied<br />

zugunsten der Klägerin und<br />

verurteilte die Beklagte zur Zahlung<br />

der restlichen Pensionsgelder. Eine<br />

fristlose Kündigung kann nur dann<br />

erfolgen, wenn der Beklagten unter<br />

Berücksichtigung aller Umstände und<br />

unter Abwägung beidseitiger Interessen<br />

nicht mehr zugemutet werden kann,<br />

das Pensionsverhältnis aufrecht<br />

zu erhalten. Maßgebend für eine<br />

interessengerechte Beurteilung sind die<br />

Kündigungsgründe. Allerdings stehen<br />

die von der Beklagten angeführten<br />

Gründe in keinerlei Verbindung zum<br />

Pensionsvertrag als Mietvertrag.<br />

Gerade in Bezug auf den fehlenden<br />

Beritt sei ausdrücklich vertraglich<br />

vereinbart worden, dass der klägerische<br />

Verein keinerlei Verantwortung<br />

übernehme und eine gesonderte<br />

Vertragsvereinbarung erforderlich sei.<br />

Insofern ist die fristlose Kündigung<br />

in eine ordentliche Kündigung<br />

umzudeuten, so dass die Beklagte die<br />

im Vertrag vereinbarte Kündigungsfrist<br />

von 6 Wochen zum Monatsende<br />

einhalten und somit auch zahlen muss.<br />

Streit um TG-Samen vom<br />

Wunderhengst<br />

von stud. jur. Kati Spierling<br />

2010 wurde der Wunderhengst Totilas<br />

in einem aufsehenerregenden Verkauf<br />

zwischen dem niederländischen Züchter<br />

Kees Visser und dem Hengsthalter Paul<br />

Schokemöhle für über 10 Millionen<br />

Euro verkauft. Ein Deal, der weit über<br />

die Grenzen der Pferdeszene hinaus für<br />

Furore sorgte.<br />

Sachverhalt<br />

Seit dem Ableben des Wunderhengstes,<br />

im Dezember 2020, sind die Gene<br />

des dreifachen Weltmeisters sehr<br />

begehrt. Die Frage, wer den noch<br />

vorhandenen Tiefgefriersamen<br />

verkaufen darf, beschäftigte nun die 5.<br />

Zivilrechtskammer des Landesgerichts<br />

Oldenburg. Sowohl der Niederländer<br />

als auch Paul Schokemöhle hatten<br />

beide noch eingefrorenen Samen.<br />

Verfügung des Gerichts<br />

Das Landgericht Oldenburg erließ<br />

Mitte März im Rahmen einer<br />

vorläufigen gerichtlichen Anordnung<br />

zur Sicherungen von Ansprüchen<br />

sowie zur Regelung eines streitigen<br />

Rechtsverhältnisses eine einstweilige<br />

Verfügung zugunsten von Paul<br />

Schokemöhle. Damit darf Kees Visser<br />

seine Bestände vom TG Samen nicht<br />

mehr verkaufen und somit ist derzeit<br />

ausschließlich die Paul Schokemöhle<br />

Hengsthaltung GmbH zum Angebot<br />

und Verkauf des TG Samen berechtigt.<br />

28<br />

<strong>Georg</strong> 2-<strong>21</strong>.indd 28 05.04.<strong>21</strong> <strong>21</strong>:47

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!