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DHPV Jahresbericht 2019

Der 2019 erstmal veröffentliche Jahresbericht gibt einen Einblick in die Vielzahl der Aufgaben, die in der Geschäftsstelle, in den Fachgruppen, vom wissenschaftlichen Beirat und vom Vorstand des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands (DHPV) bearbeitet worden sind. Schwerpunktthemen sind das hospizliche Ehrenamt und Fragen rund um die Suizidbeihilfe nach dem Urteil des BVerfG zu § 217 StGB.

Der 2019 erstmal veröffentliche Jahresbericht gibt einen Einblick in die Vielzahl der Aufgaben, die in der Geschäftsstelle, in den Fachgruppen, vom wissenschaftlichen Beirat und vom Vorstand des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands (DHPV) bearbeitet worden sind. Schwerpunktthemen sind das hospizliche Ehrenamt und Fragen rund um die Suizidbeihilfe nach dem Urteil des BVerfG zu § 217 StGB.

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Jahresbericht 2019

Am Ende zählt der Mensch.

www.dhpv.de


XXXXX

Jahresbericht

2019 | Inhalt

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Wer wir sind | Was wir tun

Für wen wir stehen

Unser Selbstverständnis

Mit dem DHPV durch das Jahr

Schwerpunkt Ehrenamt

Schwerpunkt Sterbehilfe

Stellungnahmen und Presseinformationen

Publikationen

Impressum

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Leserinnen und Leser,

mit dem vorliegenden Jahresbericht möchten wir Sie

mitnehmen auf eine Reise durch das arbeits- und ereignisreiche

Jahr 2019 und Ihnen einen Einblick in die

Vielzahl der Aufgaben geben, die in der Geschäftsstelle,

in den Fachgruppen, vom Wissenschaftlichen

Beirat und vom Vorstand des Deutschen Hospiz- und

PalliativVerbands (DHPV) bearbeitet worden sind.

Themen, die uns beschäftigt haben und zum Teil weiter

beschäftigen werden, sind die Verhandlungen zu

den Rahmenbedingungen für die spezialisierte ambulante

Palliativversorgung (SAPV), die konstruktive

und kritische Auseinandersetzung mit der Gesundheitlichen

Versorgungsplanung (GVP bzw. ACP für

Advance Care Planning) sowie die anhaltenden Diskussionen

rund um den Paragrafen 217 StGB, also

das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Beihilfe

zum Suizid.

Besonders intensiv haben wir uns im vergangenen

Jahr der Zukunft und Weiterentwicklung des ehrenamtlichen

Engagements in der Hospizarbeit gewidmet

– weshalb wir uns entschieden haben, hier den

Schwerpunkt unseres Jahresberichtes zu setzen. Unsere

Gesellschaft und mit ihr der DHPV sowie das Ehrenamt

stehen an einer Zeitenwende. Digitalisierung,

Profitstreben und Gewinnoptimierung beschleunigen

die Welt in bisher nicht gekanntem Maße. Diese Entwicklungen

bringen bei vielen Menschen aber auch

den Wunsch nach einem Mehr an Sinnhaftigkeit mit

sich: Das eigene Leben und die eigenen Erfahrungen

bereichern und der Gesellschaft etwas zurückgeben

– das schätzen Ehrenamtliche in der Hospizarbeit.

So, wie wir in den 1980er Jahren Vorreiter*innen waren

im Umgang mit schwerstkranken Menschen, so

können wir auch jetzt wieder Vorreiter*innen sein bei

der Ausgestaltung eines neuen Ehrenamts.

Mit Blick in das Jahr 2020 freuen wir uns unter anderem

auf das 10-jährige Jubiläum der Charta zur Betreuung

schwerstkranker und sterbender Menschen

sowie ihre weitere Umsetzung im Rahmen einer

Nationalen Strategie. Und wir werden uns – das ist

seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum

§ 217 StGB klar – intensiv in die nun notwendigen

Diskussionen einbringen, um der Ausweitung der

Suizid beihilfe ein tragfähiges Netz an Hospiz- und

Palliativangeboten entgegenzusetzen.

Prof. Winfried Hardinghaus

Vorsitzender des DHPV

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XXXXX | JAHRESBERICHT Jahresbericht 2019

Wer wir sind

Was wir tun

Der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband e. V.

(DHPV) ist seit 1992 die bundesweite Interessenvertretung

der Hospizbewegung sowie zahlreicher

Hospiz- und Palliativeinrichtungen in Deutschland.

Er ist Dachverband der Landesverbände in den 16

Bundesländern und weiterer überregionaler Organisationen

der Hospiz- und Palliativarbeit sowie selbstverständlicher

Partner im Gesundheitswesen und in

der Politik.

Der Deutsche Hospiz- und Palliativ Verband

fördert die Verbreitung und gesellschaftliche Verankerung

der Hospizidee.

setzt sich für eine flächendeckende hospizliche

und palliative Versorgung und Begleitung

schwerstkranker und sterbender Menschen in

Deutschland ein.

rückt die Themen Sterben, Tod und Trauer als Teil

des Lebens ins gesellschaftliche Bewusstsein.

ermöglicht und stärkt die Vernetzung haupt- sowie

ehrenamtlicher Mitarbeiter*innen.

initiiert die Gestaltung gesetzlicher Rahmenbedingungen

und bringt die Forschung in Palliativmedizin

sowie Sterbebegleitung voran.

3


Für wen wir stehen / Selbstverständnis

Für wen wir stehen

Mitglieder des Deutschen Hospiz- und Palliativ-

Verbands sind die Landesarbeitsgemeinschaften

Hospiz bzw. die Hospiz- und Palliativverbände der

16 Bundesländer sowie neun überregionale Organisationen

wie zum Beispiel die Deutsche Aidshilfe,

der Deutsche Kinderhospizverein e.V. und der Malteser

Hilfsdienst. Über diese 25 Mitglieder sind 1.250

Hospiz- und Palliativdienste und -einrichtungen im

DHPV organisiert, in denen sich insgesamt mehr als

120.000 Menschen ehrenamtlich, bürgerschaftlich

und hauptamtlich engagieren.

25

Mitgliedsorganisationen, davon16 Landesverbände

und Landesarbeitsgemeinschaften sowie

9 überregionale Organisationen

1.250

Mitgliedseinrichtungen wie ambulante Hospizdienste,

stationäre Hospize, Palliativstationen, Teams der

Spezialisierten ambulanten Palliativversorgung

120.000

ehrenamtlich, hauptamtlich

und bürgerschaftlich

engagierte Menschen


Jahresbericht 2019

Selbstverständnis

Dieses Selbstverständnis wurde 2019

erarbeitet. Es ist Ergebnis des Verbandsentwicklungsprozesses

und ergänzt

unser Leitbild.

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Der DHPV

setzt sich für schwerstkranke, sterbende Menschen und deren

Zugehörige sowie trauernde Menschen jeden Alters ein.

tritt ein für die Wahrung von Würde und Selbstbestimmung und

lehnt die Tötung auf Verlangen, die geschäftsmäßige Förderung

der Beihilfe zum Suizid sowie auch die nicht gewünschte Verlängerung

des Lebens ab.

betrachtet Sterben, Tod und Trauer als Teil des Lebens und engagiert

sich für einen vorbehaltlosen Umgang in der Gesellschaft.

setzt sich für eine erfahrbare Hospizkultur und Letztverlässlichkeit

in der Gesellschaft ein.

fördert qualifiziertes Ehrenamt als zentrale Säule der Hospizbewegung

und ermutigt dadurch jede*n Einzelne*n zu einer vorurteilsfreien

Zuwendung zu sterbenden und trauernden Menschen.

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fordert eine qualifizierte Hospizarbeit und Palliativversorgung

an jedem Ort für jeden Menschen, der sie unter Beachtung der

physischen, seelischen, sozialen und spirituellen Dimensionen

wünscht und benötigt.

sieht Hospiz- und Palliativarbeit in Vernetzung mit allen an der

Versorgung und Begleitung der Betroffenen beteiligten Diensten

und Einrichtungen in einem multiprofessionellen Team, in dem

das Ehrenamt integraler Bestandteil ist.

reflektiert das bisher Erreichte, entwickelt es zukunftsorientiert

weiter und trägt u.a. durch Forschung, Lehre, Aus- und Weiterbildung

zu einer qualitativ hochwertigen und zukunftsfähigen Hospizarbeit

und Palliativversorgung in Deutschland bei.

initiiert als Träger der Charta zur Betreuung schwerstkranker und

sterbender Menschen Veränderungsprozesse in Politik, Gesundheitswesen

und Gesellschaft.

vertritt die Interessen seiner Mitgliedsorganisationen mit ihren

Diensten und Einrichtungen gegenüber Politik, Verbänden und

Kostenträgern in Deutschland und international.

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Mit dem DHPV durchs Jahr

Mit dem DHPV durchs Jahr | Januar

Professor Winfried Hardinghaus zu Gast im Schloss Bellevue

Professor Winfried Hardinghaus, Vorsitzender des

DHPV, war am 10. Januar 2019 zu Gast beim Neujahrsempfang

des Bundespräsidenten Frank-Walter

Steinmeier. Die Einladung galt neben Repräsentant*

innen des öffentlichen Lebens wie der Bundeskanzlerin

und den amtierenden Minister*innen rund 70 Bürger*innen

aus allen Bundesländern, die sich um das

Gemeinwohl besonders verdient gemacht haben. So

war Professor Winfried Hardinghaus für seine Verdienste

um die Hospizarbeit eingeladen und hatte

die Möglichkeiten, mit verschiedenen Politiker*innen

über die Hospiz- und Palliativarbeit zu sprechen.

Elke Büdenbender, Prof. Winfried Hardinghaus und

Bundespräsident Steinmeier

DHPV-Neujahrs empfang und Verleihung der

Ehrenpreise

Ehre, wem Ehre gebührt

Am 30. Januar 2019 hat der Neujahrsempfangs des

Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands (DHPV)

und seiner Stiftung (DHPS) stattgefunden. In Anwesenheit

von mehr als einhundert Gästen aus der Politik,

dem Gesundheitswesen, den Partnerverbänden,

aus der Hospiz- und Palliativarbeit sowie dem Botschafter

des DHPV und seiner Stiftung Schauspieler

Götz Schubert wurden in diesem Rahmen auch die

DHPV-Ehrenpreise vergeben.

In der Kategorie „Ehrenamtliches Engagement“

wurden Laure Meierrose von der Ökumenischen

Hospizgruppe Wallenhorst und Kirstin Baade vom

Hospiz-Förderverein e. V. Itzehoe geehrt. Ein weiterer

Ehrenamtspreis ging an Werner Sinz für die Entwicklung

einer Hospiz-Software („Sinz-Programm“), die

heute aus der Arbeit vieler Hospizdienste und -einrichtungen

nicht mehr wegzudenken ist. Der Preis in

der Kategorie „Strukturen und Rahmenbedingungen“

ging an den Interfraktionelle Gesprächskreis Hospiz

im Deutschen Bundestag (IFG). In der Kategorie „Medien

und Öffentlichkeitsarbeit“ wurde der Norddeutsche

Rundfunk für die einfühlsame Berichterstattung

im Rahmen der Benefizaktion „Hand in Hand für

Norddeutschland“ geehrt. Der Wissenschaftspreis

ging an Juliane Lübbert für die Masterthesis „Beeinflusst

das politisch gewollte ‚ambulant vor stationär‘

die stationäre Hospizarbeit?“ sowie an Dr. Christine

Bruker für die Dissertation „Sorge für Kinder, die sterben

müssen“.

hinten v. l. n. r. Prof. Andreas

Heller, Dr. Anja Schneider,

Kristin Baade, Gisela Textor,

Markus Grübel MdB, Prof.

Winfried Hardinghaus, Erich

Lange; vorne v. l. n. r. Claudia

Moll MdB, Joachim Böskens

und Heidrun Albrecht-Seifert

vom NDR, Laure Meierrose,

Juliane Lübbert, Emmi Zeulner

MdB, Dr. Christine Bruker,

Werner Sinz.

6


Jahresbericht 2019

Februar

Wider die staatlich gesicherte Suizidbeihilfe

Im Februar 2019 wurde im Gesundheitsausschuss

des Deutschen Bundestages ein Gesetzentwurf der

FDP diskutiert, wonach schwer und unheilbar Erkrankten

der Erwerb eines Betäubungsmittels für

eine Selbsttötung ermöglicht werden solle. Der DHPV

hat sich in einer Stellungnahme entschieden gegen

die Erarbeitung eines solchen Gesetzes ausgesprochen.

Er ist der Überzeugung, dass die Abgabe eines

entsprechenden Medikaments durch eine Bundesoberbehörde

wie das Bundesinstitut für Arzneimittel

und Medizinprodukte (BfArM) – so der Vorschlag

im Entwurf – allen Bemühungen des Gesetzgebers

zuwiderläuft, die hospizliche und palliativmedizinische

Versorgung am Lebensende zu verbessern

und weiterzuentwickeln. Der Antrag der FDP wurde

seinerzeit vom Ausschuss für Gesundheit abgelehnt

(Drucksache 19/9298 vom 10.04.2019). Nachdem

im Februar 2020 das Bundesverfassungsgericht

den § 217 StGB

(Verbot der geschäftsmäßigen

Förderung der Selbsttötung,

siehe auch ab Seite 18) für

verfassungswidrig und damit

nichtig erklärt hat, ist nun mit

neuen Gesetzesvorschlägen

zu rechnen. Der DHPV wird

diese Entwicklung sorgfältig

beobachten und wo immer

möglich, die hospizlich-palliative

Perspektive nachdrücklich

in diese Debatten

einbringen.

März

8. Internationale Sylter Palliativtage

Der DHPV ist regelmäßiger Kooperationspartner

der Internationalen Sylter Palliativtage, die im Jahr

2019 vom 23. bis 26. März stattgefunden haben.

Der Kongress mit mittlerweile über 800 Teilnehmenden

bietet seit 2012 eine breite Palette an interessanten

Vorträgen von hochklassigen Referent*innen

aus der Palliativmedizin und -pflege, Palliative Care,

Hospizbegleitung sowie allgemeiner und ambulanter

Palliativversorgung. Dr. Anja Schneider, stellvertretende

Vorsitzende des DHPV, verwies in ihrem Grußwort

auf die aktuellen gesellschaftlichen, politischen

und juristischen Auseinandersetzungen rund um die

Themen Sterbehilfe, Beihilfe zum Suizid sowie Therapiebegrenzung

am Lebensende und betonte die

Bedeutung einer vernetzten und breit aufgestellten

Hospiz- und Palliativarbeit.

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Mit dem DHPV durchs Jahr

April

§ 217 StGB – Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht

Im Dezember 2015 stellte der §217 StGB die geschäftsmäßige

Förderung der Selbsttötung unter

Strafe. Nachdem Sterbehilfevereine, Patient*innen

und Palliativmediziner*innen Verfassungsbeschwerde

gegen dieses Gesetz eingelegt hatten, wurde am

16. und 17. April 2019 vor dem Bundesverfassungsgericht

zur Frage der Verfassungswidrigkeit des

§ 217 StGB verhandelt. Das Bundesverfassungsgericht

hatte u. a. Professor Winfried Hardinghaus,

Vorstandsvorsitzender des DHPV, als Sachverständigen

geladen. Da das Bundesverfassungsgericht

sich im Laufe der Verhandlung wiederholt kritisch zu

§ 217 StGB äußerte, war zu befürchten, dass das

Urteil die bisherige Regelung infrage stellen könnte

– eine Befürchtung, die sich mit der Urteilsverkündung

vom 26. Februar 2020 bestätigt hat (siehe

dazu Rechtliches ab Seite 18).

Mai

Ein Bild sagt mehr als tausend Worte

Die mittlerweile 6. Fachtagung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

am 20. Mai 2019 in Berlin widmete

sich dem Schwerpunkt „Bildhaft kommunizieren“.

Die etablierte Veranstaltung bietet neben der Fortbildung

die Möglichkeit zu Austausch und Vernetzung.

In Vorträgen und Workshops diskutierten hochkarätige

Referent*innen und interessierte Kolleg*innen

aus ganz Deutschland sprachliche, technische und

rechtliche Aspekte rund ums Bild. Unter der Rubrik

„Best Practice“ stellten fünf Kolleg*innen ihre Projekte

aus der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit vor und

teilten ihre Erfahrungen.

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Jahresbericht 2019

Internationales Symposium „Das Ehrenamt in der Hospiz- und Palliativversorgung“

Am 25. Mai 2019 hat im Anschluss an den EAPC-

Kongress das internationale Symposium „Das Ehrenamt

in der Hospiz- und Palliativversorgung“ stattgefunden.

Auf Einladung der EAPC Task Force on

Volunteering in Hospice and Palliative Care in Europe,

der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin,

des Dachverbands Hospiz Österreich sowie des

Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands haben

300 Teilnehmer*innen und Referent*innen aus zahlreichen

Ländern hier über Herausforderungen sowie

Chancen für das Ehrenamt in der Hospiz- und Palliativarbeit

in den nächsten zehn Jahren diskutiert.

Besondere Höhepunkte waren die Vorträge von

Dr. M. R. Rajagopal – der sich in Indien nicht nur als

„Vater der Palliativversorgung“, sondern auch um

eine in den Kommunen verankerte Palliative Care verdient

gemacht hat und im letzten Jahr für den Friedensnobelpreis

nominiert war – sowie der von Fatia

Kiyange von der African Palliative Care Association.

Juni

Tagung zu § 132g SGB V/Gesundheitliche Versorgungsplanung

„Sterben nach Plan?“

Am 28. Juni 2019 hat der DHPV gemeinsam mit seinem

wissenschaftlichen Beirat zur Tagung „Sterben

nach Plan?“ eingeladen. Vor dem Hintergrund der

gesetzlichen Regelungen rund um § 132g SGB V zur

gesundheitlichen Vorsorgeplanung diskutierten hundert

Kolleg*innen und Interessierte aus der Hospizund

Palliativarbeit, aus Pflegeeinrichtungen sowie

Einrichtungen für Menschen mit Behinderung über

das Spannungsfeld zwischen der Planbarkeit des

Sterbens und dem Umgang mit existenziellen Unsicherheiten.

Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats

des DHPV stellten ein Memorandum vor, auf dem

Podium wurden die bisherigen Erfahrungen mit der

Umsetzung der gesundheitlichen Versorgungsplanung

aus verschiedenen Perspektiven diskutiert. Die

Erkenntnisse aus der Tagung und das Memorandum

sind Bausteine für die weitere Diskussion innerhalb

des DHPV zu diesem wichtigen Thema.

9


Mit dem DHPV durchs Jahr

Der DHPV auf dem Kirchentag in Dortmund

Was für ein Vertrauen

Unsere improvisierte Before-I-die-Aktion

stieß auf große Resonanz

Gemeinsam mit den Kolleg*innen vom Hospiz- und

PalliativVerband NRW und von der Hospizarbeit am

UK Essen hat der DHPV vom 19. bis 23. Juni auf

dem Kirchentag in Dortmund über die Hospizidee

und -arbeit informiert. Besonderen Anklang fand

unsere improvisierte Before-I-die-Aktion, die wie das

Letzte-Löffel-Projekt der Essener Kolleginnen Anlass

für viele gute und intensive Gespräche bot. Zu den

Besucher*innen am Stand zählte auch Bundesfamilienministerin

Dr. Franziska Giffey.

v. l. n. r. Familienministerin

Giffey mit Karin Scheer (Hospizarbeit

am Universitätsklinikum)

und dem Letzte-Löffel-

Projekt, mit Sabine Löhr vom

Hospiz- und PalliativVerband

Nordrhein-Westfalen und am

Stand des DHPV

Trainer*innen-Fortbildung „Hospiz macht Schule“

Gut zwanzig Kolleg*innen kamen am 14. und 15.

Juni nach Berlin, um sich zur Trainer*in für das Schulprojekt

„Hospiz macht Schule“ fortbilden zu lassen.

Dabei werden über eine Woche hinweg Themen wie

Krankheit, Trauer, Abschied und Tod mit Kindern im

Grundschulalter bearbeitet. Mit viel Interesse und

Kompetenz setzten sich die Teilnehmer*innen mit

der Trauer bei Kindern, der Reflexion der eigenen

Trainer*innenrolle u. a. m. auseinander. Die Teilnehmer*innen

können nun im Auftrag der jeweiligen Landesverbände

Ehrenamtliche ausbilden, die die Projektwoche

„Hospiz macht Schule“ an Grundschulen

durchführen.

Die Kolleg*innen nach der absolvierten Fortbildung. Rechts

vorn: Gerda Graf, Ehrenvorsitzende des DHPV, die schon an

der Entwicklung von „Hospiz macht Schule“ beteiligt war und ihr

Wissen an die Teilnehmer*innen weitergegeben hat.


Juli

Austauschtreffen mit jungen Ehrenamtlichen

Mehr junge Menschen für die Hospizarbeit zu gewinnen,

ist ein wichtiges aktuelles Anliegen innerhalb

der Hospizarbeit (siehe Schwerpunkt ab Seite

14). Bei einem Workshop am 20. Juli haben wir mit

zehn jungen Menschen unter 30 Jahren über ihre Beweggründe

und ihre Motivation für das hospizliche

Ehrenamt gesprochen. Dabei ging es vor allem um

die Frage, welche Rahmenbedingungen, welche Motivation

und welche Anerkennungskultur es braucht,

um noch mehr junge Menschen für dieses besondere

Ehrenamt zu gewinnen.

August

Spezialisierte ambulante Palliativversorgung

Die meisten Menschen möchten bis zum Lebensende

zu Hause bleiben. Damit das auch bei schweren

Symptomen wie Atemnot oder starken Schmerzen

möglich ist, gibt es die Spezialisierte ambulante Palliativversorgung

(SAPV). Nach einer Gesetzesänderung

soll hier zukünftig für alle SAPV-Teams der gleiche

Rahmenvertrag gelten, der zwischen dem GKV-

Spitzenverband und den maßgeblichen Spitzenorganisationen

der Hospizarbeit sowie Palliativversorgung

auf Bundesebene abzuschließen ist. Der DHPV hat

als Interessenvertreter der Hospiz- und Palliativeinrichtungen

in Deutschland gemeinsam mit anderen

Verbänden in einer Vielzahl von Terminen Verhandlungen

mit dem GKV-Spitzenverband über diesen

dann bundesweit gültigen Rahmenvertrag geführt.

Inhaltlich geht es dabei z. B. um die personelle Ausstattung

der SAPV-Teams, um Maßnahmen zur Qualitätssicherung

und die wesentlichen Elemente der

Vergütung. Dem DHPV ist es hierbei ein besonders

wichtiges Anliegen, die Zusammenarbeit von SAPV-

Teams mit ambulanten Hospizdiensten sicherzustellen

und hier das notwendige Netzwerk für diese besondere

Versorgungsform zu stärken. Ein Abschluss

der Gespräche und die Vorlage des Bundesrahmenvertrags

sind für 2020 geplant.

11


Mit dem DHPV durchs Jahr

September

Teilnehmer*innen des Expertenforums aus Politik,

Wissenschaft und Praxis – darunter auch junge Hospizbegleiter*innen

als Expert*innen in eigener Sache

Expert*innenforum „Junges Ehrenamt“

Auch im September beschäftigte uns das Zukunftsthema

„Junges Ehrenamt“. Bei einem Forum, das im

Rahmen des Charta-Projektes „Hospizarbeit und ehrenamtliches

Engagement – Weiterentwicklung und

Zukunftsperspektiven“ (gefördert vom Bundesministerium

für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)

stattfand, diskutierten und analysierten Expert*innen

aus Politik, Wissenschaft sowie Praxis – darunter

auch junge Hospizbegleiter*innen als Expert*innen

in eigener Sache – die aktuellen Spannungsfelder

im Ehrenamt. Auch die daraus resultierenden Fragen

nach einer nachhaltigen Öffnung für ein buntes

Ehrenamt, nach neuen Formen der Begleitung und

kommunalen Vernetzung sowie nach Veränderungen

in den Organisationsstrukturen waren Thema des Forums.

Oktober

Welthospiztag

Auch der Welthospiztag, der am

12. Oktober 2019 stattgefunden

hat, widmete sich dem Thema der

Ehrenamtsgewinnung. Unter dem

Motto #buntesehrenamthospiz wurden

Plakate, Give-aways und Pressematerial

entwickelt, die von über 300

Diensten bei Tagen der offenen Tür, an

Informationsständen, bei Fortbildungsund

Fachveranstaltungen oder Filmvorführungen,

Konzerten, Lesungen, Theateraufführungen,

Gottesdiensten u. v. a. m.

zum Einsatz kamen.

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Brausepulver, Postkarten und Plakate – das Material

zum Welthospiztag 2019 kam bei den Diensten vor Ort gut an!


Jahresbericht 2019

November

Der DHPV auf dem Kinderhospizforum

Silvia Hartwig vom Bundesfamilienministerium am Stand des

DHPV im Gespräch mit einem jungen Ehrenamtlichen, im Hintergrund

Isabel Kleibrink, Referentin des DHPV

Der Deutsche Kinderhospizverein, Mitglied im DHPV,

richtet alle zwei Jahre das Deutsche Kinderhospizforum

aus. Es ist die größte Fachtagung zur Kinder- und

Jugendhospizarbeit europaweit. Der DHPV war auch

bei diesem mittlerweile 8. Kinderhospizforum vor Ort.

Besonders ist das Kinderhospizforum auch durch die

Teilnahme vieler selbst lebensverkürzend erkrankter

Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener sowie

ihrer Familien, die als Expert*innen in eigener Sache

die Podien und Vorträge sowie den Austausch mitprägen.

Auch aus diesem Grund waren es für alle

Teilnehmenden wieder zwei Tage voller guter Begegnungen,

inhaltlicher Inspiration und fachlichem Input.

Dezember

Gesundheitsforum der Landesgesundheitskonferenz Berlin

Gut leben bis zuletzt

Am 5. Dezember 2019 hat in Berlin das Gesundheitsforum

der Landesgesundheitskonferenz zum

Thema „Gut leben bis zuletzt – Gemeinsam für eine

gute Hospiz- und Palliativversorgung in Berlin“ stattgefunden.

Zahlreiche Expert*innen, darunter Prof.

Winfried Hardinghaus, Vorsitzender des DHPV, diskutierten

die Frage, wie Sterben und Tod in unserer

Gesellschaft enttabuisiert und wie die medizinische,

pflegerische sowie psychologische Versorgung verbessert

werden kann.

Teilnehmer*innen der Panels des Gesundheitsforums, 2. v. l. Franziska Kopitzsch von

der Charta-Koordinierungsstelle, 3. v. l. Prof. Winfried Hardinghaus

13


Schwerpunkt Ehrenamt

Schwerpunkt Ehrenamt

Das Ehrenamt – Auch in Zukunft tragende Säule der Hospizarbeit

Es ist vor allem dem ehrenamtlichen Engagement

zunächst weniger Menschen zu verdanken, dass

in den 1980er Jahren die ersten Hospizinitiativen in

Deutschland entstanden. Ohne gesetzliche Rahmenbedingungen

und ohne finanzielle Förderung suchten

Menschen nach neuen Wegen im Umgang mit

schwerstkranken und sterbenden Menschen sowie

ihren Zugehörigen. Zu diesem Zeitpunkt hatten

Sterbende keine Fürsprecher, insbesondere in den

damals rein kurativ ausgerichteten Institutionen des

Gesundheitswesens. Selbst wenn sich seither viel

verändert hat, so ist das Ehrenamt auch heute eine

tragende Säule der Hospizarbeit. Um auch in Zukunft

viele Menschen für die ehrenamtliche Hospizarbeit zu

gewinnen, engagiert sich der DHPV in unterschiedlichen

Zusammenhängen, über die wir hier einen kurzen

Überblick geben möchten.

Die Grundlage: DHPV-Ehrenamtsstudie

Um den gesellschaftlichen und demografischen

Entwicklungen Rechnung zu tragen und weiterhin

Ehrenamtliche für die Sterbe- sowie Trauerbegleitung

begeistern zu können, hat der DHPV ein Forschungsprojekt

zum Thema „Ehrenamtlichkeit und

bürgerschaftliches Engagement in der Hospizarbeit“

realisiert. Eine umfassende Auswertung der Verbundstudie

– durchgeführt von den Professoren Werner

Schneider, Andreas Heller, Thomas Klie und Reimer

Gronemeyer, alle Mitglieder im wissenschaftlichen

Beirat des DHPV, sowie deren Mitarbeiter*innen – ist

im Juli 2019 im hospiz verlag unter dem Titel „Ehrenamtliche

Hospizarbeit in der Mitte der Gesellschaft?

Empirische Befunde zum zivilgesellschaftlichen Engagement

in der Begleitung Sterbender“ erschienen.

Zentrale Ergebnisse dieser Ehrenamtsstudie zeigen,

dass ehrenamtliche Hospizarbeit nach wie vor weiblich

und mittelschichtsbasiert ist und – immer noch

– überwiegend von Frauen in der späten Erwerbs-

bzw. Nacherwerbsphase getragen wird. Zudem werden

bisher überwiegend Menschen der gesellschaftlichen

Mitte begleitet, obwohl sich Hospizarbeit als

Unterstützungsangebot grundsätzlich an alle richtet,

die es bei schwerer Krankheit und im Sterben benötigen.

Das Fazit der Studie: Wir brauchen mehr Heterogenität

und Offenheit sowohl in der hospizlichen

Organisationsstruktur als auch in der ehrenamtlichen

Praxis. Für eine zukunftsfähige Hospizarbeit muss

der Wandel hin zu einem neuen, d. h. bunteren, vielfältigeren

und flexibleren Ehrenamt vorangebracht

werden. Hierzu müssen vermehrt jüngere Menschen

angesprochen werden, mehr Männer und mehr Menschen

mit Migrationserfahrung mit den entsprechenden

kulturellen Hintergründen sowie Sprachen.

Ehrenamtliche Hospizarbeit in der Mitte der Gesellschaft? Empirische

Befunde zum zivilgesellschaftlichen Engagement in der Begleitung

Sterbender, Thomas Klie, Werner Schneider, Christine Moeller-Bruker,

Kristina Greißl (Hg.), der hospiz verlag, Esslingen 2019

14


Jahresbericht 2019

Projekt Hospizarbeit und ehrenamtliches Engagement –

Weiterentwicklung und Zukunftsperspektiven

Unter dem Motto „Letzte Wege begleiten. Mehr

als ein Ehrenamt“ hat Bundesfamilienministerin

Dr. Franziska Giffey im April 2019 knapp einhundert

junge Ehrenamtliche eingeladen und für

ihr Engagement ausgezeichnet.

Zwischenergebnisse und erste Tendenzen der Ehrenamtsstudie,

die sich vor allem auf die Erfahrungen

Ehrenamtlicher in der Hospizarbeit beziehen, waren

bereits im Juli 2018 im Buch „Die Kunst der Begleitung“

veröffentlicht worden.

In der Folge startete Anfang 2019 das Projekt „Hospizarbeit

und ehrenamtliches Engagement – Weiterentwicklung

und Zukunftsperspektiven“. Das Projekt

verfolgt unter der Federführung des DHPV und gefördert

vom Bundesministerium für Familie, Senioren,

Frauen und Jugend das Ziel, die Entwicklung des

Ehrenamts in der Hospizarbeit voranzubringen. Im

Fokus des Projekts stehen die Veränderungen und

neuen Herausforderungen im ehrenamtlichen Engagement,

unterschiedliche Zielgruppen und deren Bedarfe

sowie die daraus resultierenden Konzepte zur

Gewinnung und Anerkennung von ehrenamtlich in

der Hospizarbeit engagierten Menschen. Das Projekt

läuft bis Mai 2021 und gliedert sich in drei Module.

Im ersten Modul steht das junge Ehrenamt im Mittelpunkt,

im zweiten das Ehrenamt in stationären Pflegeeinrichtungen.

Das dritte und abschließende Modul

dient der Zusammenführung und Veröffentlichung

der Erkenntnisse.

Der offizielle Auftakt fand im April 2019 statt. Bundesfamilienministerin

Frau Dr. Giffey sprach fast einhundert

jungen Ehrenamtlichen aus allen Bundesländern

ihre Anerkennung aus und verlieh entsprechende

Urkunden. Bereits bei dieser Veranstaltung wurden

Ideen entwickelt, die die Öffnung und Vernetzung

des hospizlichen Ehrenamts für die Zukunft voranbringen

können. Im Anschluss an den feierlichen Auftakt

fanden zwei Austauschtreffen mit jungen Ehrenamtlichen

unter Federführung des DHPV sowie ein

Expert*innenforum statt (siehe „Mit dem DHPV durch

das Jahr“). Beide Folgeveranstaltungen widmeten

sich den aktuellen Spannungsfeldern im Ehrenamt

und den daraus resultierenden Fragen nach einer

nachhaltigen Öffnung des hospizlichen Ehrenamts,

nach neuen Formen der Begleitung und kommunalen

Vernetzung sowie nach Veränderungen in den Organisationsstrukturen.

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Schwerpunkt Ehrenamt

Pilotprojekt der Malteser „Junge Menschen in der Sterbe- und Trauerbegleitung“

Auch das Pilotprojekt des Malteser Hilfsdienstes

„Junge Menschen in der Sterbe- und Trauerbegleitung

// interessieren – stärken – beteiligen“ widmet

sich der Frage, wie man junge Menschen zwischen

18 und 30 Jahren für ein ehrenamtliches Engagement

in der Hospizarbeit interessieren und begeistern

kann. In dem deutschlandweiten Projekt werden seit

Juni 2019 neue Perspektiven und Konzepte für die

Hospizarbeit entwickelt, um so die Hospizidee weiter

in die „Communitys“ sowie in unsere Gesellschaft

zu tragen. Innerhalb des gemeinsamen Projekts von

Maltesern, DHPV und der Uni Graz, gefördert vom

Bundesfamilienministerium, diskutieren an zwölf Projektstandorten

Jung und Alt aus Ehren- und Hauptamt

neue Wege, wie junge Menschen mit Sterben,

Tod, Trauer und Hospizarbeit in Kontakt gebracht

werden können. Schon bei den ersten Treffen zeigte

sich, dass junge Menschen Botschafter für mehr Offenheit

gegenüber Sterbenden und Trauernden sowie

Multiplikatoren des Hospizgedankens sein möchten.

Task Force Ehrenamt

Ein weiteres Projekt, das den aktuellen Herausforderungen

bei der Gewinnung Ehrenamtlicher Rechnung

trägt, ist die vom DHPV eingerichtete Task

Force Ehrenamt. Ziel ist es auch hier, die Ergebnisse

der Studie „Ehrenamtlichkeit und bürgerschaftliches

Engagement in der Hospizarbeit“ nachhaltig sowie

konkret umzusetzen. Die Task Force setzt sich aus

Vertreter*innen des wissenschaftlichen Beirats, des

DHPV-Vorstands und der Fachgruppe Ehrenamt

zusammen. Diese unterschiedlichen Perspektiven

gewährleisten eine Strategieentwicklung, die den

Austausch innerverbandlich, politisch und in anderen

Organisationen anregt sowie eine Hilfestellung

für eine konkrete Umsetzung der Ergebnisse in den

Hospizdiensten und -einrichtungen vor Ort ermöglicht.

Geplant sind u. a. Workshops auf Landesebene,

Präsenz in der Öffentlichkeit über fachliche Kongresse

und Fachzeitschriften sowie die Ausarbeitung

von politischen Forderungen.

Internationales Symposium Ehrenamt

Am 25. Mai 2019 hat – als Abschluss des EAPC-

Kongresses – in Berlin das internationale Symposium

„Das Ehrenamt in der Hospiz- und Palliativversorgung“

stattgefunden. 300 Teilnehmer*innen und

Referent*innen aus zahlreichen Ländern, u. a. aus

Serbien, Spanien, Italien, Polen, Ungarn, den Niederlanden,

Österreich sowie Deutschland, haben

hier über Herausforderungen und Chancen für das

Ehrenamt in der Hospiz- und Palliativarbeit in den

nächsten zehn Jahren diskutiert. Dr. Anja Schneider,

stellvertretende Vorsitzende des DHPV, stellte zentrale

Ergebnisse der DHPV-Ehrenamtsstudie vor, unter

anderem, dass sich in Deutschland weit mehr als die

bisher Engagierten ein Ehrenamt in der Sterbebegleitung

vorstellen können.

16


Jahresbericht 2019

Der DHPV auf Instagram

Um diese Potenziale zu heben, müssen auch in der

Öffentlichkeitsarbeit neue Wege gegangen werden.

Hier spielen – gerade mit Blick auf junge Menschen

– die sozialen Medien eine große Rolle. Und so hat

der DHPV anlässlich des Welthospiztages neben den

bereits bestehenden Kanälen wie Facebook, Twitter

und YouTube auch einen Instagram-Account eröffnet,

um dort als @dhpverband vor allem jüngere

Menschen über die Hospizarbeit zu

informieren und für das hospizliche

Ehrenamt zu begeistern.

www.instagram.com/dhpverband

Diese vielfältigen Ansätze wird der

DHPV auch im Jahr 2020 und darüber

hinaus verfolgen, ist und bleibt

das hospizliche Ehrenamt doch die

tragende Säule der Hospizarbeit.

Sie möchten sich selbst engagieren?

Je nach Neigung und Persönlichkeit ist ein Ehrenamt in der patientennahen Sterbebegleitung

möglich, aber auch in der Öffentlichkeitsarbeit oder in anderen Bereichen.

Außerdem können Sie die Hospizarbeit durch eine Fördermitgliedschaft oder – einmalige

bzw. regelmäßige – Geldspenden unterstützen. Informieren Sie sich unverbindlich über

diese Möglichkeiten beim ambulanten Hospizdienst oder stationären Hospiz in Ihrer Nähe

bzw. unter www.dhpv.de.

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Schwerpunkt Sterbehilfe

Schwerpunkt Sterbehilfe

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum § 217 StGB

Es droht die Entsolidarisierung der Gesellschaft

Das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der

Selbsttötung (§ 217 StGB) trat am 10. Dezember

2015 in Kraft. Hintergrund des Verbotes war die Diskussion

um fragwürdige Praktiken von Sterbehilfeorganisationen.

Ziel des Gesetzgebers war daher u.

a., der Entwicklung einer Normalisierung assistierter

Suizide entgegenzuwirken (BT 18/5373). Aus ethischen

und gesamtgesellschaftlichen Gründen sollte

der assistierte Suizid nicht als gleichberechtigte Behandlungsoption

angeboten werden. Die Abgeordneten

des Deutschen Bundestages haben sich nach

einer wohlerwogenen, keinem Fraktionszwang unterliegenden

Debatte für die Einführung des § 217 StGB

entschieden, um dem Schutz des Lebens und der

Autonomie besonders vulnerabler Personengruppen

vor Beeinflussung sowie sozialem Druck besondere

Geltung zu verschaffen. Zeitgleich wurde das Hospiz-

und Palliativgesetz (HPG, BT 18/5170) verabschiedet.

Als Gesamtkonzept zur Verbesserung der

Hospiz- und Palliativversorgung will es durch ein flächendeckendes

Angebot die Versorgung sterbender

Menschen an den Orten gewährleisten, an denen sie

ihre letzte Lebensphase verbringen möchten.

Gegen § 217 StGB wurde bereits kurz nach der

Einführung von den betroffenen Sterbehilfeorganisationen,

aber auch von Patient*innen und einigen

wenigen (Palliativ-)Mediziner*innen, Verfassungsbeschwerde

beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG)

in Karlsruhe eingelegt. Die mündliche Verhandlung

fand am 16. und 17. April 2019 statt. Nachdem der

DHPV durch das BVerfG bereits Gelegenheit zur

schriftlichen Stellungnahme erhalten hatte (Stellungnahme

des DHPV vom 10.04.2017), wurde Prof. Dr.

Winfried Hardinghaus, Vorsitzender des DHPV, gebeten,

sich im Verfahren insbesondere zu in der Praxis

geäußerten Suizidwünschen und zur Suizidprävention

zu äußern. Prof. Hardinghaus beschrieb auf der

Grundlage seiner langjährigen Tätigkeit als Palliativmediziner,

dass den schwerkranken und sterbenden

Patient*innen mit Wertschätzung, Gesprächen

– insbesondere auch über die (häufig ambivalent) geäußerten

Suizidwünsche – und einer guten palliativmedizinischen

Versorgung bis hin zu einer palliativen

Sedierung erfahrungsgemäß geholfen werden könne.

Er wies darauf hin, dass niemand bei einer ganzheitlichen,

zugewandten und fachlich kompetenten

Betreuung sowie hospizlichen Begleitung am Ende

seines Lebens unter Schmerzen und anderen belastenden

Symptomen leiden müsse. Dies verdeutlichte

er am Beispiel eines Patienten, der zunächst Beihilfe

zum Suizid wünschte und sich dann auf seine Betreuung

einließ, in welcher er später friedlich verstarb.

Herr Prof. Hardinghaus plädierte deshalb dafür, den

§ 217 StGB beizubehalten, da eine solidarische Gesellschaft

nicht vereinfachte Möglichkeit zum Suizid

benötige, sondern den weiteren konsequenten Ausbau

der Hospizarbeit und Palliativversorgung zu Hause,

im Krankenhaus sowie im Pflegeheim.

Bereits in der mündlichen Verhandlung kristallisierte

sich jedoch heraus, dass das BVerfG gewillt war, sich

den Argumenten der Befürworter einer Liberalisierung

der Beihilfe zum Suizid anzuschließen. Das BVerfG

war der Auffassung, dass durch die Einführung des

§ 217 StGB die Option des assistierten Suizides auf

eine lediglich theoretische Möglichkeit verengt werde.

Dies bestätigte sich bei der Urteilsverkündung

am 26. Februar 2020, bei der das BVerfG den § 217

StGB für verfassungswidrig und nichtig erklärte.

Der DHPV hat das Urteil mit Bestürzung und Bedauern

aufgenommen. Denn wenn der Suizid als

etwas Normales und die Suizidhilfe als eine gängige

sowie normale Form der Behandlung akzeptiert

wird, so droht auf lange Sicht die Entsolidarisierung

mit schwerstkranken und sterbenden Menschen in

unserer Gesellschaft. Nach dem Urteil des BVerfG

gilt es daher noch stärker als bisher, die Hospiz- und

Palliativangebote bekannter sowie verlässlicher zu

machen, Fristenregelungen und Schutzvorkehrungen

gegenüber einem möglichen Missbrauch mitzugestalten

sowie die Gesellschaft für diese drohende

Entsolidarisierung mit Leidenden und Sterbenden zu

sensibilisieren.

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Stellungnahmen

Jahresbericht 2019

Stellungnahmen und Presseinformationen

Neben den Stellungnahmen des DHPV anlässlich der

entsprechenden Verhandlungen, Anhörungen und

Urteile zur Suizidbeihilfe gab es auch andere wichtige

Themen, zu denen sich der DHPV geäußert hat. Folgend

finden Sie eine Auswahl von Stellungnahmen

und Presseinformationen. Weiter Informationen unter

www.dhpv.de.

Stellungnahme zu Transplantationsmedizin und Organspende

Der Mensch ist mehr als ein potentieller Organspender

Im September 2019 fand im Gesundheitsausschuss

des Deutschen Bundestages eine Anhörung zum

Thema Neuregelung der Organspende und Erhöhung

der Spenderbereitschaft statt. In einer Stellungnahme

im Vorfeld warnte der Deutsche Hospiz- und

PalliativVerband (DHPV) davor, die Organspende nur

als einen zu optimierenden Prozess und den einzelnen

Menschen hauptsächlich als „potenziellen

Organspender“ zu verstehen. Der DHPV schlug in

dieser Stellungnahme vor, die Betreuung dieser Menschen

– wie im Bereich der Hospizarbeit und Palliativmedizin

üblich – als multiprofessionellen sowie interdisziplinären

Prozess zu gestalten. Zudem plädierte

der DHPV für die Entscheidungslösung und Aufklärung

sowie Informations- und Beratungsangebote,

die auch auf mögliche Nachteile der Organ- sowie

Gewebeübertragung hinweisen sollten, insbesondere

im Hinblick auf palliativmedizinische und psychologische

Implikationen für die Spender*innen und deren

Angehörige.

Stellungnahme zum Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz

Wenn irgend möglich zu Hause

Auch zum Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz

hat der DHPV Verbesserungsbedarf angemahnt.

Der DHPV begrüßte, dass mit den vom Bundesgesundheitsminister

vorgesehenen Neuregelungen die

Qualität der ambulanten intensivpflegerischen Versorgung

verbessert sowie Missbrauch und finanzielle

Fehlanreize verhindert werden sollen, ebenso die

geplante finanzielle Entlastung der Betroffenen. Aber

insbesondere die vorgesehene Prüfung der Zumutbarkeit

hinsichtlich des Verbleibes der Patient*innen

mit Intensivpflegebedarf in der vertrauten häuslichen

Umgebung sei dringend korrekturbedürftig, so der

DHPV in einer entsprechenden Stellungnahme. Nach

Auffassung des DHPV sollte das Augenmerk zudem

vorrangig darauf gelegt werden, die Qualität der

außerklinischen Intensivpflege in der häuslichen Umgebung

abzusichern, indem die Versorgung flächendeckend

durch besonders qualifizierte und interdisziplinäre

Teams durchgeführt wird, die entsprechend

vernetzt sind, beispielsweise mit SAPV-Teams und

ambulanten Hospizdiensten.

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Presseinformationen

Presseinformation

Besseren Zugang zu medizinischem Cannabis ermöglichen

Seit 2017 ist es Mediziner*innen grundsätzlich möglich,

Cannabis als Medizin unter bestimmten Voraussetzungen

zu verschreiben, das letzte Wort haben

jedoch die Krankenkassen, die entsprechende Anträge

auch ablehnen können. Neben diesem Genehmigungsvorbehalt

der Krankenkassen verhindern

auch die komplizierte Antragsstellung, die hohe Ablehnungsquote

von ca. 40 Prozent sowie zum Teil

Lieferengpässe in Deutschland die zeitnahe Linderung

der Beschwerden von Patient*innen. Vor diesem

Hintergrund plädierte der DHPV dringend dafür,

den Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen bei

Erstverordnungen von Cannabis als Medizin aus dem

SGB V zu streichen.

Presseinformation zum Tag der Kinderhospizarbeit

Für mehr Selbstbestimmung auch für schwerstkranke und sterbende

Jugendliche sowie junge Erwachsene

Zum Tag der Kinder- und Jugendhospizarbeit, der jedes

Jahr am 10. Februar gefeiert wird, forderte der

DHPV umfassende Teilhabe auch für schwerstkranke

und sterbende Jugendliche sowie junge Erwachsene

– zum Beispiel durch den Ausbau von geeigneten

Wohnformen. Auch lebensverkürzend erkrankte Jugendliche

und junge Erwachsene möchten im Rahmen

ihrer Möglichkeiten selbst für sich Sorge tragen

und soweit wie möglich unabhängig sein. Hierzu fehlt

es bisher aber an geeigneten, alternativen Wohnformen

für junge Erwachsene. Die Entwicklung und

Etablierung geeigneter Wohnformen zu gewährleisten,

ist dabei nach Auffassung des DHPV nicht nur

Aufgabe der entsprechenden Verbände oder einzelner

Vereine und Einrichtungen, sondern auch der

Politik sowie der Gesellschaft.

Presseinformation zu 10 Jahren Patientenverfügungsgesetz

„Ich will nicht an Maschinen hängen“ reicht nicht

Am 1. September 2009 war das „Patientenverfügungsgesetzes“

in Kraft getreten. Das Gesetz soll

mehr Rechtssicherheit im Umgang mit Patientenverfügungen

schaffen, das Selbstbestimmungsrecht der

Betroffenen stärken und so der Angst vor Übertherapie

sowie Apparatemedizin begegnen. Anlässlich des

zehnjährigen Bestehens des Gesetzes hat der DHPV

noch einmal klargestellt, dass eine Behandlung nicht

gegen den Willen der Betroffenen durchgeführt werden

darf. Dazu muss die Patient*innenverfügung

aber aussagekräftig genug sein. Einfach nur „Ich will

in Ruhe sterben“ oder „Ich will nicht an Schläuchen

und Maschinen hängen“ reicht nicht. Viele ambulante

Hospizdienste bieten Beratungen zum Verfassen

einer Patient*innenverfügung an. Informieren Sie sich

bitte vor Ort.

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Jahresbericht 2019

Öffentlichkeitsarbeit in Zahlen

Presse und Öffentlichkeitsarbeit in Zahlen

14

NEWS

67

Presseerklärungen

12

Newsletter mit

1697 Abonnenten

@

3.307

26.400

Abonnenten

Views Erklärfilm

„Das kann Hospizarbeit!“

402

Follower

3x gebucht

Wanderausstellung

„Before I die /

Bevor ich sterbe“

7x gebucht

Wanderausstellung „Ich begleite Dich“

21


Publikationen

Bundes-Hospiz-Anzeiger

Publikationen

SCHWERPUNKT:

JUNGES EHRENAMT

2 1 2019

17. Jg. 2019

ISSN 2365-8770

Monatlicher Newsletter DHPV Aktuell mit

1.700 Abonnenten

SCHWERPUNKT

2 Nachwuchs im hospizlichen

Ehrenamt

3 Das Projekt „Junge Menschen in

der Sterbe- und Trauerbegleitung:

interessieren – stärken – beteiligen“

6 Die Trauer vom Herzen chatten

10

12

8 Digital nah sein: die Peer-Onlineberatung

da-sein.de

Junges Ehrenamt als wertvolle

Ressource in der ambulanten

Kinder- und Jugendhospizarbeit

Bundesfamilienministerin

würdigt junge Ehrenamtliche

in der Hospizarbeit

6 Bundes-Hospiz-Anzeiger

Auflage 3.500

Schwerpunktthemen:

Essen und Trinken / Junges Ehrenamt /

Sorgende Gemeinschaften / 3 Jahre Charta-

Koordinierungsstelle / Trauer am Arbeitsplatz /

Advance Care Planning

4 hospiz zeitschriften

Auflage 4.000

Schwerpunktthemen:

Angehörige – zugehört und nachgedacht /

Hommage an Elisabeth Kübler-Ross / Spiritueller

Schmerz / Räume der Sorge und des Sterbens –

am Ende daheim bleiben?

FORUM

www.hospiz-verlag.de

15 Hospizarbeit in stationären Pflegeeinrichtungen –

im Gespräch mit Heinke Geiter

17 Macht Trauer krank?

19 Hospizbegleitung im Krankenhaus –

Ergebnisse eines multiprofessionellen Workshops

21 Kurz notiert 22 Stellenangebote

22 Neues vom DHPV 5 Impressum

Schwerpunkt

Spiritueller Schmerz

3 1 2019

Nr. 83 21. Jg.

ISSN 16173686

Ethische Fallbesprechung – Die juristische Sicht

22


Jahresbericht 2019

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PalliativVerband e. V.

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10713 Berlin

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Fax 030 820 07 58-13

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Herausgeber

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Lektorat/Korrektorat

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