DHPV Jahresbericht 2019
Der 2019 erstmal veröffentliche Jahresbericht gibt einen Einblick in die Vielzahl der Aufgaben, die in der Geschäftsstelle, in den Fachgruppen, vom wissenschaftlichen Beirat und vom Vorstand des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands (DHPV) bearbeitet worden sind. Schwerpunktthemen sind das hospizliche Ehrenamt und Fragen rund um die Suizidbeihilfe nach dem Urteil des BVerfG zu § 217 StGB.
Der 2019 erstmal veröffentliche Jahresbericht gibt einen Einblick in die Vielzahl der Aufgaben, die in der Geschäftsstelle, in den Fachgruppen, vom wissenschaftlichen Beirat und vom Vorstand des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands (DHPV) bearbeitet worden sind. Schwerpunktthemen sind das hospizliche Ehrenamt und Fragen rund um die Suizidbeihilfe nach dem Urteil des BVerfG zu § 217 StGB.
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Jahresbericht 2019
Am Ende zählt der Mensch.
www.dhpv.de
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Jahresbericht
2019 | Inhalt
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Wer wir sind | Was wir tun
Für wen wir stehen
Unser Selbstverständnis
Mit dem DHPV durch das Jahr
Schwerpunkt Ehrenamt
Schwerpunkt Sterbehilfe
Stellungnahmen und Presseinformationen
Publikationen
Impressum
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Leserinnen und Leser,
mit dem vorliegenden Jahresbericht möchten wir Sie
mitnehmen auf eine Reise durch das arbeits- und ereignisreiche
Jahr 2019 und Ihnen einen Einblick in die
Vielzahl der Aufgaben geben, die in der Geschäftsstelle,
in den Fachgruppen, vom Wissenschaftlichen
Beirat und vom Vorstand des Deutschen Hospiz- und
PalliativVerbands (DHPV) bearbeitet worden sind.
Themen, die uns beschäftigt haben und zum Teil weiter
beschäftigen werden, sind die Verhandlungen zu
den Rahmenbedingungen für die spezialisierte ambulante
Palliativversorgung (SAPV), die konstruktive
und kritische Auseinandersetzung mit der Gesundheitlichen
Versorgungsplanung (GVP bzw. ACP für
Advance Care Planning) sowie die anhaltenden Diskussionen
rund um den Paragrafen 217 StGB, also
das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Beihilfe
zum Suizid.
Besonders intensiv haben wir uns im vergangenen
Jahr der Zukunft und Weiterentwicklung des ehrenamtlichen
Engagements in der Hospizarbeit gewidmet
– weshalb wir uns entschieden haben, hier den
Schwerpunkt unseres Jahresberichtes zu setzen. Unsere
Gesellschaft und mit ihr der DHPV sowie das Ehrenamt
stehen an einer Zeitenwende. Digitalisierung,
Profitstreben und Gewinnoptimierung beschleunigen
die Welt in bisher nicht gekanntem Maße. Diese Entwicklungen
bringen bei vielen Menschen aber auch
den Wunsch nach einem Mehr an Sinnhaftigkeit mit
sich: Das eigene Leben und die eigenen Erfahrungen
bereichern und der Gesellschaft etwas zurückgeben
– das schätzen Ehrenamtliche in der Hospizarbeit.
So, wie wir in den 1980er Jahren Vorreiter*innen waren
im Umgang mit schwerstkranken Menschen, so
können wir auch jetzt wieder Vorreiter*innen sein bei
der Ausgestaltung eines neuen Ehrenamts.
Mit Blick in das Jahr 2020 freuen wir uns unter anderem
auf das 10-jährige Jubiläum der Charta zur Betreuung
schwerstkranker und sterbender Menschen
sowie ihre weitere Umsetzung im Rahmen einer
Nationalen Strategie. Und wir werden uns – das ist
seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum
§ 217 StGB klar – intensiv in die nun notwendigen
Diskussionen einbringen, um der Ausweitung der
Suizid beihilfe ein tragfähiges Netz an Hospiz- und
Palliativangeboten entgegenzusetzen.
Prof. Winfried Hardinghaus
Vorsitzender des DHPV
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XXXXX | JAHRESBERICHT Jahresbericht 2019
Wer wir sind
Was wir tun
Der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband e. V.
(DHPV) ist seit 1992 die bundesweite Interessenvertretung
der Hospizbewegung sowie zahlreicher
Hospiz- und Palliativeinrichtungen in Deutschland.
Er ist Dachverband der Landesverbände in den 16
Bundesländern und weiterer überregionaler Organisationen
der Hospiz- und Palliativarbeit sowie selbstverständlicher
Partner im Gesundheitswesen und in
der Politik.
Der Deutsche Hospiz- und Palliativ Verband
fördert die Verbreitung und gesellschaftliche Verankerung
der Hospizidee.
setzt sich für eine flächendeckende hospizliche
und palliative Versorgung und Begleitung
schwerstkranker und sterbender Menschen in
Deutschland ein.
rückt die Themen Sterben, Tod und Trauer als Teil
des Lebens ins gesellschaftliche Bewusstsein.
ermöglicht und stärkt die Vernetzung haupt- sowie
ehrenamtlicher Mitarbeiter*innen.
initiiert die Gestaltung gesetzlicher Rahmenbedingungen
und bringt die Forschung in Palliativmedizin
sowie Sterbebegleitung voran.
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Für wen wir stehen / Selbstverständnis
Für wen wir stehen
Mitglieder des Deutschen Hospiz- und Palliativ-
Verbands sind die Landesarbeitsgemeinschaften
Hospiz bzw. die Hospiz- und Palliativverbände der
16 Bundesländer sowie neun überregionale Organisationen
wie zum Beispiel die Deutsche Aidshilfe,
der Deutsche Kinderhospizverein e.V. und der Malteser
Hilfsdienst. Über diese 25 Mitglieder sind 1.250
Hospiz- und Palliativdienste und -einrichtungen im
DHPV organisiert, in denen sich insgesamt mehr als
120.000 Menschen ehrenamtlich, bürgerschaftlich
und hauptamtlich engagieren.
25
Mitgliedsorganisationen, davon16 Landesverbände
und Landesarbeitsgemeinschaften sowie
9 überregionale Organisationen
1.250
Mitgliedseinrichtungen wie ambulante Hospizdienste,
stationäre Hospize, Palliativstationen, Teams der
Spezialisierten ambulanten Palliativversorgung
120.000
ehrenamtlich, hauptamtlich
und bürgerschaftlich
engagierte Menschen
Jahresbericht 2019
Selbstverständnis
Dieses Selbstverständnis wurde 2019
erarbeitet. Es ist Ergebnis des Verbandsentwicklungsprozesses
und ergänzt
unser Leitbild.
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Der DHPV
setzt sich für schwerstkranke, sterbende Menschen und deren
Zugehörige sowie trauernde Menschen jeden Alters ein.
tritt ein für die Wahrung von Würde und Selbstbestimmung und
lehnt die Tötung auf Verlangen, die geschäftsmäßige Förderung
der Beihilfe zum Suizid sowie auch die nicht gewünschte Verlängerung
des Lebens ab.
betrachtet Sterben, Tod und Trauer als Teil des Lebens und engagiert
sich für einen vorbehaltlosen Umgang in der Gesellschaft.
setzt sich für eine erfahrbare Hospizkultur und Letztverlässlichkeit
in der Gesellschaft ein.
fördert qualifiziertes Ehrenamt als zentrale Säule der Hospizbewegung
und ermutigt dadurch jede*n Einzelne*n zu einer vorurteilsfreien
Zuwendung zu sterbenden und trauernden Menschen.
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fordert eine qualifizierte Hospizarbeit und Palliativversorgung
an jedem Ort für jeden Menschen, der sie unter Beachtung der
physischen, seelischen, sozialen und spirituellen Dimensionen
wünscht und benötigt.
sieht Hospiz- und Palliativarbeit in Vernetzung mit allen an der
Versorgung und Begleitung der Betroffenen beteiligten Diensten
und Einrichtungen in einem multiprofessionellen Team, in dem
das Ehrenamt integraler Bestandteil ist.
reflektiert das bisher Erreichte, entwickelt es zukunftsorientiert
weiter und trägt u.a. durch Forschung, Lehre, Aus- und Weiterbildung
zu einer qualitativ hochwertigen und zukunftsfähigen Hospizarbeit
und Palliativversorgung in Deutschland bei.
initiiert als Träger der Charta zur Betreuung schwerstkranker und
sterbender Menschen Veränderungsprozesse in Politik, Gesundheitswesen
und Gesellschaft.
vertritt die Interessen seiner Mitgliedsorganisationen mit ihren
Diensten und Einrichtungen gegenüber Politik, Verbänden und
Kostenträgern in Deutschland und international.
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Mit dem DHPV durchs Jahr
Mit dem DHPV durchs Jahr | Januar
Professor Winfried Hardinghaus zu Gast im Schloss Bellevue
Professor Winfried Hardinghaus, Vorsitzender des
DHPV, war am 10. Januar 2019 zu Gast beim Neujahrsempfang
des Bundespräsidenten Frank-Walter
Steinmeier. Die Einladung galt neben Repräsentant*
innen des öffentlichen Lebens wie der Bundeskanzlerin
und den amtierenden Minister*innen rund 70 Bürger*innen
aus allen Bundesländern, die sich um das
Gemeinwohl besonders verdient gemacht haben. So
war Professor Winfried Hardinghaus für seine Verdienste
um die Hospizarbeit eingeladen und hatte
die Möglichkeiten, mit verschiedenen Politiker*innen
über die Hospiz- und Palliativarbeit zu sprechen.
Elke Büdenbender, Prof. Winfried Hardinghaus und
Bundespräsident Steinmeier
DHPV-Neujahrs empfang und Verleihung der
Ehrenpreise
Ehre, wem Ehre gebührt
Am 30. Januar 2019 hat der Neujahrsempfangs des
Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands (DHPV)
und seiner Stiftung (DHPS) stattgefunden. In Anwesenheit
von mehr als einhundert Gästen aus der Politik,
dem Gesundheitswesen, den Partnerverbänden,
aus der Hospiz- und Palliativarbeit sowie dem Botschafter
des DHPV und seiner Stiftung Schauspieler
Götz Schubert wurden in diesem Rahmen auch die
DHPV-Ehrenpreise vergeben.
In der Kategorie „Ehrenamtliches Engagement“
wurden Laure Meierrose von der Ökumenischen
Hospizgruppe Wallenhorst und Kirstin Baade vom
Hospiz-Förderverein e. V. Itzehoe geehrt. Ein weiterer
Ehrenamtspreis ging an Werner Sinz für die Entwicklung
einer Hospiz-Software („Sinz-Programm“), die
heute aus der Arbeit vieler Hospizdienste und -einrichtungen
nicht mehr wegzudenken ist. Der Preis in
der Kategorie „Strukturen und Rahmenbedingungen“
ging an den Interfraktionelle Gesprächskreis Hospiz
im Deutschen Bundestag (IFG). In der Kategorie „Medien
und Öffentlichkeitsarbeit“ wurde der Norddeutsche
Rundfunk für die einfühlsame Berichterstattung
im Rahmen der Benefizaktion „Hand in Hand für
Norddeutschland“ geehrt. Der Wissenschaftspreis
ging an Juliane Lübbert für die Masterthesis „Beeinflusst
das politisch gewollte ‚ambulant vor stationär‘
die stationäre Hospizarbeit?“ sowie an Dr. Christine
Bruker für die Dissertation „Sorge für Kinder, die sterben
müssen“.
hinten v. l. n. r. Prof. Andreas
Heller, Dr. Anja Schneider,
Kristin Baade, Gisela Textor,
Markus Grübel MdB, Prof.
Winfried Hardinghaus, Erich
Lange; vorne v. l. n. r. Claudia
Moll MdB, Joachim Böskens
und Heidrun Albrecht-Seifert
vom NDR, Laure Meierrose,
Juliane Lübbert, Emmi Zeulner
MdB, Dr. Christine Bruker,
Werner Sinz.
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Jahresbericht 2019
Februar
Wider die staatlich gesicherte Suizidbeihilfe
Im Februar 2019 wurde im Gesundheitsausschuss
des Deutschen Bundestages ein Gesetzentwurf der
FDP diskutiert, wonach schwer und unheilbar Erkrankten
der Erwerb eines Betäubungsmittels für
eine Selbsttötung ermöglicht werden solle. Der DHPV
hat sich in einer Stellungnahme entschieden gegen
die Erarbeitung eines solchen Gesetzes ausgesprochen.
Er ist der Überzeugung, dass die Abgabe eines
entsprechenden Medikaments durch eine Bundesoberbehörde
wie das Bundesinstitut für Arzneimittel
und Medizinprodukte (BfArM) – so der Vorschlag
im Entwurf – allen Bemühungen des Gesetzgebers
zuwiderläuft, die hospizliche und palliativmedizinische
Versorgung am Lebensende zu verbessern
und weiterzuentwickeln. Der Antrag der FDP wurde
seinerzeit vom Ausschuss für Gesundheit abgelehnt
(Drucksache 19/9298 vom 10.04.2019). Nachdem
im Februar 2020 das Bundesverfassungsgericht
den § 217 StGB
(Verbot der geschäftsmäßigen
Förderung der Selbsttötung,
siehe auch ab Seite 18) für
verfassungswidrig und damit
nichtig erklärt hat, ist nun mit
neuen Gesetzesvorschlägen
zu rechnen. Der DHPV wird
diese Entwicklung sorgfältig
beobachten und wo immer
möglich, die hospizlich-palliative
Perspektive nachdrücklich
in diese Debatten
einbringen.
März
8. Internationale Sylter Palliativtage
Der DHPV ist regelmäßiger Kooperationspartner
der Internationalen Sylter Palliativtage, die im Jahr
2019 vom 23. bis 26. März stattgefunden haben.
Der Kongress mit mittlerweile über 800 Teilnehmenden
bietet seit 2012 eine breite Palette an interessanten
Vorträgen von hochklassigen Referent*innen
aus der Palliativmedizin und -pflege, Palliative Care,
Hospizbegleitung sowie allgemeiner und ambulanter
Palliativversorgung. Dr. Anja Schneider, stellvertretende
Vorsitzende des DHPV, verwies in ihrem Grußwort
auf die aktuellen gesellschaftlichen, politischen
und juristischen Auseinandersetzungen rund um die
Themen Sterbehilfe, Beihilfe zum Suizid sowie Therapiebegrenzung
am Lebensende und betonte die
Bedeutung einer vernetzten und breit aufgestellten
Hospiz- und Palliativarbeit.
7
Mit dem DHPV durchs Jahr
April
§ 217 StGB – Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht
Im Dezember 2015 stellte der §217 StGB die geschäftsmäßige
Förderung der Selbsttötung unter
Strafe. Nachdem Sterbehilfevereine, Patient*innen
und Palliativmediziner*innen Verfassungsbeschwerde
gegen dieses Gesetz eingelegt hatten, wurde am
16. und 17. April 2019 vor dem Bundesverfassungsgericht
zur Frage der Verfassungswidrigkeit des
§ 217 StGB verhandelt. Das Bundesverfassungsgericht
hatte u. a. Professor Winfried Hardinghaus,
Vorstandsvorsitzender des DHPV, als Sachverständigen
geladen. Da das Bundesverfassungsgericht
sich im Laufe der Verhandlung wiederholt kritisch zu
§ 217 StGB äußerte, war zu befürchten, dass das
Urteil die bisherige Regelung infrage stellen könnte
– eine Befürchtung, die sich mit der Urteilsverkündung
vom 26. Februar 2020 bestätigt hat (siehe
dazu Rechtliches ab Seite 18).
Mai
Ein Bild sagt mehr als tausend Worte
Die mittlerweile 6. Fachtagung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
am 20. Mai 2019 in Berlin widmete
sich dem Schwerpunkt „Bildhaft kommunizieren“.
Die etablierte Veranstaltung bietet neben der Fortbildung
die Möglichkeit zu Austausch und Vernetzung.
In Vorträgen und Workshops diskutierten hochkarätige
Referent*innen und interessierte Kolleg*innen
aus ganz Deutschland sprachliche, technische und
rechtliche Aspekte rund ums Bild. Unter der Rubrik
„Best Practice“ stellten fünf Kolleg*innen ihre Projekte
aus der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit vor und
teilten ihre Erfahrungen.
8
Jahresbericht 2019
Internationales Symposium „Das Ehrenamt in der Hospiz- und Palliativversorgung“
Am 25. Mai 2019 hat im Anschluss an den EAPC-
Kongress das internationale Symposium „Das Ehrenamt
in der Hospiz- und Palliativversorgung“ stattgefunden.
Auf Einladung der EAPC Task Force on
Volunteering in Hospice and Palliative Care in Europe,
der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin,
des Dachverbands Hospiz Österreich sowie des
Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands haben
300 Teilnehmer*innen und Referent*innen aus zahlreichen
Ländern hier über Herausforderungen sowie
Chancen für das Ehrenamt in der Hospiz- und Palliativarbeit
in den nächsten zehn Jahren diskutiert.
Besondere Höhepunkte waren die Vorträge von
Dr. M. R. Rajagopal – der sich in Indien nicht nur als
„Vater der Palliativversorgung“, sondern auch um
eine in den Kommunen verankerte Palliative Care verdient
gemacht hat und im letzten Jahr für den Friedensnobelpreis
nominiert war – sowie der von Fatia
Kiyange von der African Palliative Care Association.
Juni
Tagung zu § 132g SGB V/Gesundheitliche Versorgungsplanung
„Sterben nach Plan?“
Am 28. Juni 2019 hat der DHPV gemeinsam mit seinem
wissenschaftlichen Beirat zur Tagung „Sterben
nach Plan?“ eingeladen. Vor dem Hintergrund der
gesetzlichen Regelungen rund um § 132g SGB V zur
gesundheitlichen Vorsorgeplanung diskutierten hundert
Kolleg*innen und Interessierte aus der Hospizund
Palliativarbeit, aus Pflegeeinrichtungen sowie
Einrichtungen für Menschen mit Behinderung über
das Spannungsfeld zwischen der Planbarkeit des
Sterbens und dem Umgang mit existenziellen Unsicherheiten.
Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats
des DHPV stellten ein Memorandum vor, auf dem
Podium wurden die bisherigen Erfahrungen mit der
Umsetzung der gesundheitlichen Versorgungsplanung
aus verschiedenen Perspektiven diskutiert. Die
Erkenntnisse aus der Tagung und das Memorandum
sind Bausteine für die weitere Diskussion innerhalb
des DHPV zu diesem wichtigen Thema.
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Mit dem DHPV durchs Jahr
Der DHPV auf dem Kirchentag in Dortmund
Was für ein Vertrauen
Unsere improvisierte Before-I-die-Aktion
stieß auf große Resonanz
Gemeinsam mit den Kolleg*innen vom Hospiz- und
PalliativVerband NRW und von der Hospizarbeit am
UK Essen hat der DHPV vom 19. bis 23. Juni auf
dem Kirchentag in Dortmund über die Hospizidee
und -arbeit informiert. Besonderen Anklang fand
unsere improvisierte Before-I-die-Aktion, die wie das
Letzte-Löffel-Projekt der Essener Kolleginnen Anlass
für viele gute und intensive Gespräche bot. Zu den
Besucher*innen am Stand zählte auch Bundesfamilienministerin
Dr. Franziska Giffey.
v. l. n. r. Familienministerin
Giffey mit Karin Scheer (Hospizarbeit
am Universitätsklinikum)
und dem Letzte-Löffel-
Projekt, mit Sabine Löhr vom
Hospiz- und PalliativVerband
Nordrhein-Westfalen und am
Stand des DHPV
Trainer*innen-Fortbildung „Hospiz macht Schule“
Gut zwanzig Kolleg*innen kamen am 14. und 15.
Juni nach Berlin, um sich zur Trainer*in für das Schulprojekt
„Hospiz macht Schule“ fortbilden zu lassen.
Dabei werden über eine Woche hinweg Themen wie
Krankheit, Trauer, Abschied und Tod mit Kindern im
Grundschulalter bearbeitet. Mit viel Interesse und
Kompetenz setzten sich die Teilnehmer*innen mit
der Trauer bei Kindern, der Reflexion der eigenen
Trainer*innenrolle u. a. m. auseinander. Die Teilnehmer*innen
können nun im Auftrag der jeweiligen Landesverbände
Ehrenamtliche ausbilden, die die Projektwoche
„Hospiz macht Schule“ an Grundschulen
durchführen.
Die Kolleg*innen nach der absolvierten Fortbildung. Rechts
vorn: Gerda Graf, Ehrenvorsitzende des DHPV, die schon an
der Entwicklung von „Hospiz macht Schule“ beteiligt war und ihr
Wissen an die Teilnehmer*innen weitergegeben hat.
Juli
Austauschtreffen mit jungen Ehrenamtlichen
Mehr junge Menschen für die Hospizarbeit zu gewinnen,
ist ein wichtiges aktuelles Anliegen innerhalb
der Hospizarbeit (siehe Schwerpunkt ab Seite
14). Bei einem Workshop am 20. Juli haben wir mit
zehn jungen Menschen unter 30 Jahren über ihre Beweggründe
und ihre Motivation für das hospizliche
Ehrenamt gesprochen. Dabei ging es vor allem um
die Frage, welche Rahmenbedingungen, welche Motivation
und welche Anerkennungskultur es braucht,
um noch mehr junge Menschen für dieses besondere
Ehrenamt zu gewinnen.
August
Spezialisierte ambulante Palliativversorgung
Die meisten Menschen möchten bis zum Lebensende
zu Hause bleiben. Damit das auch bei schweren
Symptomen wie Atemnot oder starken Schmerzen
möglich ist, gibt es die Spezialisierte ambulante Palliativversorgung
(SAPV). Nach einer Gesetzesänderung
soll hier zukünftig für alle SAPV-Teams der gleiche
Rahmenvertrag gelten, der zwischen dem GKV-
Spitzenverband und den maßgeblichen Spitzenorganisationen
der Hospizarbeit sowie Palliativversorgung
auf Bundesebene abzuschließen ist. Der DHPV hat
als Interessenvertreter der Hospiz- und Palliativeinrichtungen
in Deutschland gemeinsam mit anderen
Verbänden in einer Vielzahl von Terminen Verhandlungen
mit dem GKV-Spitzenverband über diesen
dann bundesweit gültigen Rahmenvertrag geführt.
Inhaltlich geht es dabei z. B. um die personelle Ausstattung
der SAPV-Teams, um Maßnahmen zur Qualitätssicherung
und die wesentlichen Elemente der
Vergütung. Dem DHPV ist es hierbei ein besonders
wichtiges Anliegen, die Zusammenarbeit von SAPV-
Teams mit ambulanten Hospizdiensten sicherzustellen
und hier das notwendige Netzwerk für diese besondere
Versorgungsform zu stärken. Ein Abschluss
der Gespräche und die Vorlage des Bundesrahmenvertrags
sind für 2020 geplant.
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Mit dem DHPV durchs Jahr
September
Teilnehmer*innen des Expertenforums aus Politik,
Wissenschaft und Praxis – darunter auch junge Hospizbegleiter*innen
als Expert*innen in eigener Sache
Expert*innenforum „Junges Ehrenamt“
Auch im September beschäftigte uns das Zukunftsthema
„Junges Ehrenamt“. Bei einem Forum, das im
Rahmen des Charta-Projektes „Hospizarbeit und ehrenamtliches
Engagement – Weiterentwicklung und
Zukunftsperspektiven“ (gefördert vom Bundesministerium
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
stattfand, diskutierten und analysierten Expert*innen
aus Politik, Wissenschaft sowie Praxis – darunter
auch junge Hospizbegleiter*innen als Expert*innen
in eigener Sache – die aktuellen Spannungsfelder
im Ehrenamt. Auch die daraus resultierenden Fragen
nach einer nachhaltigen Öffnung für ein buntes
Ehrenamt, nach neuen Formen der Begleitung und
kommunalen Vernetzung sowie nach Veränderungen
in den Organisationsstrukturen waren Thema des Forums.
Oktober
Welthospiztag
Auch der Welthospiztag, der am
12. Oktober 2019 stattgefunden
hat, widmete sich dem Thema der
Ehrenamtsgewinnung. Unter dem
Motto #buntesehrenamthospiz wurden
Plakate, Give-aways und Pressematerial
entwickelt, die von über 300
Diensten bei Tagen der offenen Tür, an
Informationsständen, bei Fortbildungsund
Fachveranstaltungen oder Filmvorführungen,
Konzerten, Lesungen, Theateraufführungen,
Gottesdiensten u. v. a. m.
zum Einsatz kamen.
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Brausepulver, Postkarten und Plakate – das Material
zum Welthospiztag 2019 kam bei den Diensten vor Ort gut an!
Jahresbericht 2019
November
Der DHPV auf dem Kinderhospizforum
Silvia Hartwig vom Bundesfamilienministerium am Stand des
DHPV im Gespräch mit einem jungen Ehrenamtlichen, im Hintergrund
Isabel Kleibrink, Referentin des DHPV
Der Deutsche Kinderhospizverein, Mitglied im DHPV,
richtet alle zwei Jahre das Deutsche Kinderhospizforum
aus. Es ist die größte Fachtagung zur Kinder- und
Jugendhospizarbeit europaweit. Der DHPV war auch
bei diesem mittlerweile 8. Kinderhospizforum vor Ort.
Besonders ist das Kinderhospizforum auch durch die
Teilnahme vieler selbst lebensverkürzend erkrankter
Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener sowie
ihrer Familien, die als Expert*innen in eigener Sache
die Podien und Vorträge sowie den Austausch mitprägen.
Auch aus diesem Grund waren es für alle
Teilnehmenden wieder zwei Tage voller guter Begegnungen,
inhaltlicher Inspiration und fachlichem Input.
Dezember
Gesundheitsforum der Landesgesundheitskonferenz Berlin
Gut leben bis zuletzt
Am 5. Dezember 2019 hat in Berlin das Gesundheitsforum
der Landesgesundheitskonferenz zum
Thema „Gut leben bis zuletzt – Gemeinsam für eine
gute Hospiz- und Palliativversorgung in Berlin“ stattgefunden.
Zahlreiche Expert*innen, darunter Prof.
Winfried Hardinghaus, Vorsitzender des DHPV, diskutierten
die Frage, wie Sterben und Tod in unserer
Gesellschaft enttabuisiert und wie die medizinische,
pflegerische sowie psychologische Versorgung verbessert
werden kann.
Teilnehmer*innen der Panels des Gesundheitsforums, 2. v. l. Franziska Kopitzsch von
der Charta-Koordinierungsstelle, 3. v. l. Prof. Winfried Hardinghaus
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Schwerpunkt Ehrenamt
Schwerpunkt Ehrenamt
Das Ehrenamt – Auch in Zukunft tragende Säule der Hospizarbeit
Es ist vor allem dem ehrenamtlichen Engagement
zunächst weniger Menschen zu verdanken, dass
in den 1980er Jahren die ersten Hospizinitiativen in
Deutschland entstanden. Ohne gesetzliche Rahmenbedingungen
und ohne finanzielle Förderung suchten
Menschen nach neuen Wegen im Umgang mit
schwerstkranken und sterbenden Menschen sowie
ihren Zugehörigen. Zu diesem Zeitpunkt hatten
Sterbende keine Fürsprecher, insbesondere in den
damals rein kurativ ausgerichteten Institutionen des
Gesundheitswesens. Selbst wenn sich seither viel
verändert hat, so ist das Ehrenamt auch heute eine
tragende Säule der Hospizarbeit. Um auch in Zukunft
viele Menschen für die ehrenamtliche Hospizarbeit zu
gewinnen, engagiert sich der DHPV in unterschiedlichen
Zusammenhängen, über die wir hier einen kurzen
Überblick geben möchten.
Die Grundlage: DHPV-Ehrenamtsstudie
Um den gesellschaftlichen und demografischen
Entwicklungen Rechnung zu tragen und weiterhin
Ehrenamtliche für die Sterbe- sowie Trauerbegleitung
begeistern zu können, hat der DHPV ein Forschungsprojekt
zum Thema „Ehrenamtlichkeit und
bürgerschaftliches Engagement in der Hospizarbeit“
realisiert. Eine umfassende Auswertung der Verbundstudie
– durchgeführt von den Professoren Werner
Schneider, Andreas Heller, Thomas Klie und Reimer
Gronemeyer, alle Mitglieder im wissenschaftlichen
Beirat des DHPV, sowie deren Mitarbeiter*innen – ist
im Juli 2019 im hospiz verlag unter dem Titel „Ehrenamtliche
Hospizarbeit in der Mitte der Gesellschaft?
Empirische Befunde zum zivilgesellschaftlichen Engagement
in der Begleitung Sterbender“ erschienen.
Zentrale Ergebnisse dieser Ehrenamtsstudie zeigen,
dass ehrenamtliche Hospizarbeit nach wie vor weiblich
und mittelschichtsbasiert ist und – immer noch
– überwiegend von Frauen in der späten Erwerbs-
bzw. Nacherwerbsphase getragen wird. Zudem werden
bisher überwiegend Menschen der gesellschaftlichen
Mitte begleitet, obwohl sich Hospizarbeit als
Unterstützungsangebot grundsätzlich an alle richtet,
die es bei schwerer Krankheit und im Sterben benötigen.
Das Fazit der Studie: Wir brauchen mehr Heterogenität
und Offenheit sowohl in der hospizlichen
Organisationsstruktur als auch in der ehrenamtlichen
Praxis. Für eine zukunftsfähige Hospizarbeit muss
der Wandel hin zu einem neuen, d. h. bunteren, vielfältigeren
und flexibleren Ehrenamt vorangebracht
werden. Hierzu müssen vermehrt jüngere Menschen
angesprochen werden, mehr Männer und mehr Menschen
mit Migrationserfahrung mit den entsprechenden
kulturellen Hintergründen sowie Sprachen.
Ehrenamtliche Hospizarbeit in der Mitte der Gesellschaft? Empirische
Befunde zum zivilgesellschaftlichen Engagement in der Begleitung
Sterbender, Thomas Klie, Werner Schneider, Christine Moeller-Bruker,
Kristina Greißl (Hg.), der hospiz verlag, Esslingen 2019
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Jahresbericht 2019
Projekt Hospizarbeit und ehrenamtliches Engagement –
Weiterentwicklung und Zukunftsperspektiven
Unter dem Motto „Letzte Wege begleiten. Mehr
als ein Ehrenamt“ hat Bundesfamilienministerin
Dr. Franziska Giffey im April 2019 knapp einhundert
junge Ehrenamtliche eingeladen und für
ihr Engagement ausgezeichnet.
Zwischenergebnisse und erste Tendenzen der Ehrenamtsstudie,
die sich vor allem auf die Erfahrungen
Ehrenamtlicher in der Hospizarbeit beziehen, waren
bereits im Juli 2018 im Buch „Die Kunst der Begleitung“
veröffentlicht worden.
In der Folge startete Anfang 2019 das Projekt „Hospizarbeit
und ehrenamtliches Engagement – Weiterentwicklung
und Zukunftsperspektiven“. Das Projekt
verfolgt unter der Federführung des DHPV und gefördert
vom Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend das Ziel, die Entwicklung des
Ehrenamts in der Hospizarbeit voranzubringen. Im
Fokus des Projekts stehen die Veränderungen und
neuen Herausforderungen im ehrenamtlichen Engagement,
unterschiedliche Zielgruppen und deren Bedarfe
sowie die daraus resultierenden Konzepte zur
Gewinnung und Anerkennung von ehrenamtlich in
der Hospizarbeit engagierten Menschen. Das Projekt
läuft bis Mai 2021 und gliedert sich in drei Module.
Im ersten Modul steht das junge Ehrenamt im Mittelpunkt,
im zweiten das Ehrenamt in stationären Pflegeeinrichtungen.
Das dritte und abschließende Modul
dient der Zusammenführung und Veröffentlichung
der Erkenntnisse.
Der offizielle Auftakt fand im April 2019 statt. Bundesfamilienministerin
Frau Dr. Giffey sprach fast einhundert
jungen Ehrenamtlichen aus allen Bundesländern
ihre Anerkennung aus und verlieh entsprechende
Urkunden. Bereits bei dieser Veranstaltung wurden
Ideen entwickelt, die die Öffnung und Vernetzung
des hospizlichen Ehrenamts für die Zukunft voranbringen
können. Im Anschluss an den feierlichen Auftakt
fanden zwei Austauschtreffen mit jungen Ehrenamtlichen
unter Federführung des DHPV sowie ein
Expert*innenforum statt (siehe „Mit dem DHPV durch
das Jahr“). Beide Folgeveranstaltungen widmeten
sich den aktuellen Spannungsfeldern im Ehrenamt
und den daraus resultierenden Fragen nach einer
nachhaltigen Öffnung des hospizlichen Ehrenamts,
nach neuen Formen der Begleitung und kommunalen
Vernetzung sowie nach Veränderungen in den Organisationsstrukturen.
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Schwerpunkt Ehrenamt
Pilotprojekt der Malteser „Junge Menschen in der Sterbe- und Trauerbegleitung“
Auch das Pilotprojekt des Malteser Hilfsdienstes
„Junge Menschen in der Sterbe- und Trauerbegleitung
// interessieren – stärken – beteiligen“ widmet
sich der Frage, wie man junge Menschen zwischen
18 und 30 Jahren für ein ehrenamtliches Engagement
in der Hospizarbeit interessieren und begeistern
kann. In dem deutschlandweiten Projekt werden seit
Juni 2019 neue Perspektiven und Konzepte für die
Hospizarbeit entwickelt, um so die Hospizidee weiter
in die „Communitys“ sowie in unsere Gesellschaft
zu tragen. Innerhalb des gemeinsamen Projekts von
Maltesern, DHPV und der Uni Graz, gefördert vom
Bundesfamilienministerium, diskutieren an zwölf Projektstandorten
Jung und Alt aus Ehren- und Hauptamt
neue Wege, wie junge Menschen mit Sterben,
Tod, Trauer und Hospizarbeit in Kontakt gebracht
werden können. Schon bei den ersten Treffen zeigte
sich, dass junge Menschen Botschafter für mehr Offenheit
gegenüber Sterbenden und Trauernden sowie
Multiplikatoren des Hospizgedankens sein möchten.
Task Force Ehrenamt
Ein weiteres Projekt, das den aktuellen Herausforderungen
bei der Gewinnung Ehrenamtlicher Rechnung
trägt, ist die vom DHPV eingerichtete Task
Force Ehrenamt. Ziel ist es auch hier, die Ergebnisse
der Studie „Ehrenamtlichkeit und bürgerschaftliches
Engagement in der Hospizarbeit“ nachhaltig sowie
konkret umzusetzen. Die Task Force setzt sich aus
Vertreter*innen des wissenschaftlichen Beirats, des
DHPV-Vorstands und der Fachgruppe Ehrenamt
zusammen. Diese unterschiedlichen Perspektiven
gewährleisten eine Strategieentwicklung, die den
Austausch innerverbandlich, politisch und in anderen
Organisationen anregt sowie eine Hilfestellung
für eine konkrete Umsetzung der Ergebnisse in den
Hospizdiensten und -einrichtungen vor Ort ermöglicht.
Geplant sind u. a. Workshops auf Landesebene,
Präsenz in der Öffentlichkeit über fachliche Kongresse
und Fachzeitschriften sowie die Ausarbeitung
von politischen Forderungen.
Internationales Symposium Ehrenamt
Am 25. Mai 2019 hat – als Abschluss des EAPC-
Kongresses – in Berlin das internationale Symposium
„Das Ehrenamt in der Hospiz- und Palliativversorgung“
stattgefunden. 300 Teilnehmer*innen und
Referent*innen aus zahlreichen Ländern, u. a. aus
Serbien, Spanien, Italien, Polen, Ungarn, den Niederlanden,
Österreich sowie Deutschland, haben
hier über Herausforderungen und Chancen für das
Ehrenamt in der Hospiz- und Palliativarbeit in den
nächsten zehn Jahren diskutiert. Dr. Anja Schneider,
stellvertretende Vorsitzende des DHPV, stellte zentrale
Ergebnisse der DHPV-Ehrenamtsstudie vor, unter
anderem, dass sich in Deutschland weit mehr als die
bisher Engagierten ein Ehrenamt in der Sterbebegleitung
vorstellen können.
16
Jahresbericht 2019
Der DHPV auf Instagram
Um diese Potenziale zu heben, müssen auch in der
Öffentlichkeitsarbeit neue Wege gegangen werden.
Hier spielen – gerade mit Blick auf junge Menschen
– die sozialen Medien eine große Rolle. Und so hat
der DHPV anlässlich des Welthospiztages neben den
bereits bestehenden Kanälen wie Facebook, Twitter
und YouTube auch einen Instagram-Account eröffnet,
um dort als @dhpverband vor allem jüngere
Menschen über die Hospizarbeit zu
informieren und für das hospizliche
Ehrenamt zu begeistern.
www.instagram.com/dhpverband
Diese vielfältigen Ansätze wird der
DHPV auch im Jahr 2020 und darüber
hinaus verfolgen, ist und bleibt
das hospizliche Ehrenamt doch die
tragende Säule der Hospizarbeit.
Sie möchten sich selbst engagieren?
Je nach Neigung und Persönlichkeit ist ein Ehrenamt in der patientennahen Sterbebegleitung
möglich, aber auch in der Öffentlichkeitsarbeit oder in anderen Bereichen.
Außerdem können Sie die Hospizarbeit durch eine Fördermitgliedschaft oder – einmalige
bzw. regelmäßige – Geldspenden unterstützen. Informieren Sie sich unverbindlich über
diese Möglichkeiten beim ambulanten Hospizdienst oder stationären Hospiz in Ihrer Nähe
bzw. unter www.dhpv.de.
17
Schwerpunkt Sterbehilfe
Schwerpunkt Sterbehilfe
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum § 217 StGB
Es droht die Entsolidarisierung der Gesellschaft
Das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der
Selbsttötung (§ 217 StGB) trat am 10. Dezember
2015 in Kraft. Hintergrund des Verbotes war die Diskussion
um fragwürdige Praktiken von Sterbehilfeorganisationen.
Ziel des Gesetzgebers war daher u.
a., der Entwicklung einer Normalisierung assistierter
Suizide entgegenzuwirken (BT 18/5373). Aus ethischen
und gesamtgesellschaftlichen Gründen sollte
der assistierte Suizid nicht als gleichberechtigte Behandlungsoption
angeboten werden. Die Abgeordneten
des Deutschen Bundestages haben sich nach
einer wohlerwogenen, keinem Fraktionszwang unterliegenden
Debatte für die Einführung des § 217 StGB
entschieden, um dem Schutz des Lebens und der
Autonomie besonders vulnerabler Personengruppen
vor Beeinflussung sowie sozialem Druck besondere
Geltung zu verschaffen. Zeitgleich wurde das Hospiz-
und Palliativgesetz (HPG, BT 18/5170) verabschiedet.
Als Gesamtkonzept zur Verbesserung der
Hospiz- und Palliativversorgung will es durch ein flächendeckendes
Angebot die Versorgung sterbender
Menschen an den Orten gewährleisten, an denen sie
ihre letzte Lebensphase verbringen möchten.
Gegen § 217 StGB wurde bereits kurz nach der
Einführung von den betroffenen Sterbehilfeorganisationen,
aber auch von Patient*innen und einigen
wenigen (Palliativ-)Mediziner*innen, Verfassungsbeschwerde
beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
in Karlsruhe eingelegt. Die mündliche Verhandlung
fand am 16. und 17. April 2019 statt. Nachdem der
DHPV durch das BVerfG bereits Gelegenheit zur
schriftlichen Stellungnahme erhalten hatte (Stellungnahme
des DHPV vom 10.04.2017), wurde Prof. Dr.
Winfried Hardinghaus, Vorsitzender des DHPV, gebeten,
sich im Verfahren insbesondere zu in der Praxis
geäußerten Suizidwünschen und zur Suizidprävention
zu äußern. Prof. Hardinghaus beschrieb auf der
Grundlage seiner langjährigen Tätigkeit als Palliativmediziner,
dass den schwerkranken und sterbenden
Patient*innen mit Wertschätzung, Gesprächen
– insbesondere auch über die (häufig ambivalent) geäußerten
Suizidwünsche – und einer guten palliativmedizinischen
Versorgung bis hin zu einer palliativen
Sedierung erfahrungsgemäß geholfen werden könne.
Er wies darauf hin, dass niemand bei einer ganzheitlichen,
zugewandten und fachlich kompetenten
Betreuung sowie hospizlichen Begleitung am Ende
seines Lebens unter Schmerzen und anderen belastenden
Symptomen leiden müsse. Dies verdeutlichte
er am Beispiel eines Patienten, der zunächst Beihilfe
zum Suizid wünschte und sich dann auf seine Betreuung
einließ, in welcher er später friedlich verstarb.
Herr Prof. Hardinghaus plädierte deshalb dafür, den
§ 217 StGB beizubehalten, da eine solidarische Gesellschaft
nicht vereinfachte Möglichkeit zum Suizid
benötige, sondern den weiteren konsequenten Ausbau
der Hospizarbeit und Palliativversorgung zu Hause,
im Krankenhaus sowie im Pflegeheim.
Bereits in der mündlichen Verhandlung kristallisierte
sich jedoch heraus, dass das BVerfG gewillt war, sich
den Argumenten der Befürworter einer Liberalisierung
der Beihilfe zum Suizid anzuschließen. Das BVerfG
war der Auffassung, dass durch die Einführung des
§ 217 StGB die Option des assistierten Suizides auf
eine lediglich theoretische Möglichkeit verengt werde.
Dies bestätigte sich bei der Urteilsverkündung
am 26. Februar 2020, bei der das BVerfG den § 217
StGB für verfassungswidrig und nichtig erklärte.
Der DHPV hat das Urteil mit Bestürzung und Bedauern
aufgenommen. Denn wenn der Suizid als
etwas Normales und die Suizidhilfe als eine gängige
sowie normale Form der Behandlung akzeptiert
wird, so droht auf lange Sicht die Entsolidarisierung
mit schwerstkranken und sterbenden Menschen in
unserer Gesellschaft. Nach dem Urteil des BVerfG
gilt es daher noch stärker als bisher, die Hospiz- und
Palliativangebote bekannter sowie verlässlicher zu
machen, Fristenregelungen und Schutzvorkehrungen
gegenüber einem möglichen Missbrauch mitzugestalten
sowie die Gesellschaft für diese drohende
Entsolidarisierung mit Leidenden und Sterbenden zu
sensibilisieren.
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Stellungnahmen
Jahresbericht 2019
Stellungnahmen und Presseinformationen
Neben den Stellungnahmen des DHPV anlässlich der
entsprechenden Verhandlungen, Anhörungen und
Urteile zur Suizidbeihilfe gab es auch andere wichtige
Themen, zu denen sich der DHPV geäußert hat. Folgend
finden Sie eine Auswahl von Stellungnahmen
und Presseinformationen. Weiter Informationen unter
www.dhpv.de.
Stellungnahme zu Transplantationsmedizin und Organspende
Der Mensch ist mehr als ein potentieller Organspender
Im September 2019 fand im Gesundheitsausschuss
des Deutschen Bundestages eine Anhörung zum
Thema Neuregelung der Organspende und Erhöhung
der Spenderbereitschaft statt. In einer Stellungnahme
im Vorfeld warnte der Deutsche Hospiz- und
PalliativVerband (DHPV) davor, die Organspende nur
als einen zu optimierenden Prozess und den einzelnen
Menschen hauptsächlich als „potenziellen
Organspender“ zu verstehen. Der DHPV schlug in
dieser Stellungnahme vor, die Betreuung dieser Menschen
– wie im Bereich der Hospizarbeit und Palliativmedizin
üblich – als multiprofessionellen sowie interdisziplinären
Prozess zu gestalten. Zudem plädierte
der DHPV für die Entscheidungslösung und Aufklärung
sowie Informations- und Beratungsangebote,
die auch auf mögliche Nachteile der Organ- sowie
Gewebeübertragung hinweisen sollten, insbesondere
im Hinblick auf palliativmedizinische und psychologische
Implikationen für die Spender*innen und deren
Angehörige.
Stellungnahme zum Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz
Wenn irgend möglich zu Hause
Auch zum Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz
hat der DHPV Verbesserungsbedarf angemahnt.
Der DHPV begrüßte, dass mit den vom Bundesgesundheitsminister
vorgesehenen Neuregelungen die
Qualität der ambulanten intensivpflegerischen Versorgung
verbessert sowie Missbrauch und finanzielle
Fehlanreize verhindert werden sollen, ebenso die
geplante finanzielle Entlastung der Betroffenen. Aber
insbesondere die vorgesehene Prüfung der Zumutbarkeit
hinsichtlich des Verbleibes der Patient*innen
mit Intensivpflegebedarf in der vertrauten häuslichen
Umgebung sei dringend korrekturbedürftig, so der
DHPV in einer entsprechenden Stellungnahme. Nach
Auffassung des DHPV sollte das Augenmerk zudem
vorrangig darauf gelegt werden, die Qualität der
außerklinischen Intensivpflege in der häuslichen Umgebung
abzusichern, indem die Versorgung flächendeckend
durch besonders qualifizierte und interdisziplinäre
Teams durchgeführt wird, die entsprechend
vernetzt sind, beispielsweise mit SAPV-Teams und
ambulanten Hospizdiensten.
19
Presseinformationen
Presseinformation
Besseren Zugang zu medizinischem Cannabis ermöglichen
Seit 2017 ist es Mediziner*innen grundsätzlich möglich,
Cannabis als Medizin unter bestimmten Voraussetzungen
zu verschreiben, das letzte Wort haben
jedoch die Krankenkassen, die entsprechende Anträge
auch ablehnen können. Neben diesem Genehmigungsvorbehalt
der Krankenkassen verhindern
auch die komplizierte Antragsstellung, die hohe Ablehnungsquote
von ca. 40 Prozent sowie zum Teil
Lieferengpässe in Deutschland die zeitnahe Linderung
der Beschwerden von Patient*innen. Vor diesem
Hintergrund plädierte der DHPV dringend dafür,
den Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen bei
Erstverordnungen von Cannabis als Medizin aus dem
SGB V zu streichen.
Presseinformation zum Tag der Kinderhospizarbeit
Für mehr Selbstbestimmung auch für schwerstkranke und sterbende
Jugendliche sowie junge Erwachsene
Zum Tag der Kinder- und Jugendhospizarbeit, der jedes
Jahr am 10. Februar gefeiert wird, forderte der
DHPV umfassende Teilhabe auch für schwerstkranke
und sterbende Jugendliche sowie junge Erwachsene
– zum Beispiel durch den Ausbau von geeigneten
Wohnformen. Auch lebensverkürzend erkrankte Jugendliche
und junge Erwachsene möchten im Rahmen
ihrer Möglichkeiten selbst für sich Sorge tragen
und soweit wie möglich unabhängig sein. Hierzu fehlt
es bisher aber an geeigneten, alternativen Wohnformen
für junge Erwachsene. Die Entwicklung und
Etablierung geeigneter Wohnformen zu gewährleisten,
ist dabei nach Auffassung des DHPV nicht nur
Aufgabe der entsprechenden Verbände oder einzelner
Vereine und Einrichtungen, sondern auch der
Politik sowie der Gesellschaft.
Presseinformation zu 10 Jahren Patientenverfügungsgesetz
„Ich will nicht an Maschinen hängen“ reicht nicht
Am 1. September 2009 war das „Patientenverfügungsgesetzes“
in Kraft getreten. Das Gesetz soll
mehr Rechtssicherheit im Umgang mit Patientenverfügungen
schaffen, das Selbstbestimmungsrecht der
Betroffenen stärken und so der Angst vor Übertherapie
sowie Apparatemedizin begegnen. Anlässlich des
zehnjährigen Bestehens des Gesetzes hat der DHPV
noch einmal klargestellt, dass eine Behandlung nicht
gegen den Willen der Betroffenen durchgeführt werden
darf. Dazu muss die Patient*innenverfügung
aber aussagekräftig genug sein. Einfach nur „Ich will
in Ruhe sterben“ oder „Ich will nicht an Schläuchen
und Maschinen hängen“ reicht nicht. Viele ambulante
Hospizdienste bieten Beratungen zum Verfassen
einer Patient*innenverfügung an. Informieren Sie sich
bitte vor Ort.
20
Jahresbericht 2019
Öffentlichkeitsarbeit in Zahlen
Presse und Öffentlichkeitsarbeit in Zahlen
14
NEWS
67
Presseerklärungen
12
Newsletter mit
1697 Abonnenten
@
3.307
26.400
Abonnenten
Views Erklärfilm
„Das kann Hospizarbeit!“
402
Follower
3x gebucht
Wanderausstellung
„Before I die /
Bevor ich sterbe“
7x gebucht
Wanderausstellung „Ich begleite Dich“
21
Publikationen
Bundes-Hospiz-Anzeiger
Publikationen
SCHWERPUNKT:
JUNGES EHRENAMT
2 1 2019
17. Jg. 2019
ISSN 2365-8770
Monatlicher Newsletter DHPV Aktuell mit
1.700 Abonnenten
SCHWERPUNKT
2 Nachwuchs im hospizlichen
Ehrenamt
3 Das Projekt „Junge Menschen in
der Sterbe- und Trauerbegleitung:
interessieren – stärken – beteiligen“
6 Die Trauer vom Herzen chatten
10
12
8 Digital nah sein: die Peer-Onlineberatung
da-sein.de
Junges Ehrenamt als wertvolle
Ressource in der ambulanten
Kinder- und Jugendhospizarbeit
Bundesfamilienministerin
würdigt junge Ehrenamtliche
in der Hospizarbeit
6 Bundes-Hospiz-Anzeiger
Auflage 3.500
Schwerpunktthemen:
Essen und Trinken / Junges Ehrenamt /
Sorgende Gemeinschaften / 3 Jahre Charta-
Koordinierungsstelle / Trauer am Arbeitsplatz /
Advance Care Planning
4 hospiz zeitschriften
Auflage 4.000
Schwerpunktthemen:
Angehörige – zugehört und nachgedacht /
Hommage an Elisabeth Kübler-Ross / Spiritueller
Schmerz / Räume der Sorge und des Sterbens –
am Ende daheim bleiben?
FORUM
www.hospiz-verlag.de
15 Hospizarbeit in stationären Pflegeeinrichtungen –
im Gespräch mit Heinke Geiter
17 Macht Trauer krank?
19 Hospizbegleitung im Krankenhaus –
Ergebnisse eines multiprofessionellen Workshops
21 Kurz notiert 22 Stellenangebote
22 Neues vom DHPV 5 Impressum
Schwerpunkt
Spiritueller Schmerz
3 1 2019
Nr. 83 21. Jg.
ISSN 16173686
Ethische Fallbesprechung – Die juristische Sicht
22
Jahresbericht 2019
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PalliativVerband e. V.
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10713 Berlin
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