23.12.2012 Aufrufe

Amtsblatt Nr. 23/10 vom 30.12.2004 - Landkreis Jerichower Land

Amtsblatt Nr. 23/10 vom 30.12.2004 - Landkreis Jerichower Land

Amtsblatt Nr. 23/10 vom 30.12.2004 - Landkreis Jerichower Land

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Amtsblatt</strong> des <strong><strong>Land</strong>kreis</strong>es <strong>Jerichower</strong> <strong>Land</strong>, <strong>10</strong>. Jahrgang, <strong>Nr</strong>. : <strong>23</strong> <strong>vom</strong> <strong>30.12.2004</strong> Seite<br />

Aufgrund der §§ 6 und 33 der Gemeindeordnung für das <strong>Land</strong> Sachsen-Anhalt (GO LSA) <strong>vom</strong> 05.<strong>10</strong>.1993<br />

(GVBl. LSA S. 568) in der derzeit geltenden Fassung wird folgende 2. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung<br />

der Gemeinde Kade erlassen:<br />

Der § 2 Satz 4 der Entschädigungssatzung der Gemeinde Kade <strong>vom</strong> 07.09.2000 wird wie folgt geändert:<br />

Aufwandsentschädigung Sitzungsgeld für Mitglieder des Gemeinderates<br />

§ 1<br />

(4) Für die Teilnahme an den Sitzungen des Gemeinderates und dessen Ausschüsse erhalten die Mitglieder<br />

des Gemeinderates ein Sitzungsgeld von 20,00 DM (<strong>10</strong>,22 €).<br />

§ 2<br />

Die 2. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Kade tritt rückwirkend zum<br />

05.<strong>10</strong>.2000 in Kraft.<br />

Beier<br />

Bürgermeister (Siegel)<br />

______________________________________________________________________________________<br />

520<br />

3. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Demsin<br />

Aufgrund der §§ 6 und 33 der Gemeindeordnung für das <strong>Land</strong> Sachsen-Anhalt (GO LSA) <strong>vom</strong> 05.<strong>10</strong>.1993<br />

(GVBl. LSA S. 568) in der derzeit geltenden Fassung wird folgende 3. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung<br />

der Gemeinde Demsin erlassen:<br />

§ 1<br />

Der § 1 Satz 1 der Entschädigungssatzung der Gemeinde Demsin <strong>vom</strong> 05.<strong>10</strong>.1995 wird wie folgt geändert:<br />

Entschädigung und Auslagenersatz<br />

(2) Der ehrenamtliche Bürgermeister erhält monatlich eine Aufwandsentschädigung in Höhe von<br />

<strong>10</strong>00,00 DM (511,29 €).<br />

§ 2<br />

Die 3. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Demsin tritt rückwirkend zum<br />

01.04.1996 in Kraft.<br />

Staschull<br />

Bürgermeister (Siegel)<br />

______________________________________________________________________________________<br />

521<br />

1. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Brettin<br />

Aufgrund der §§ 6 und 33 der Gemeindeordnung für das <strong>Land</strong> Sachsen-Anhalt (GO LSA) <strong>vom</strong> 05.<strong>10</strong>.1993<br />

(GVBl. LSA S. 568) in der derzeit geltenden Fassung wird folgende 1. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung<br />

der Gemeinde Brettin erlassen:<br />

§ 1<br />

635

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!