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Erfolg_Ausgabe Nr. 06 - 08 - Jun - Aug 2021

Die Zeitung "Erfolg" ist offizielles Organ des Schweizerischen KMU Verbandes

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50 Geistiges Eigentum

Ausgabe 6/8 Juni / August 2021 / ERFOLG

Wie Start-ups Investoren

mit Patenten für sich gewinnen

dazu sollte sich das Start-up aber auch mit den Lieferanten und möglichen

Konkurrenten befassen und sich dabei fragen, wie diese versuchen

könnten, das Patent zu umgehen. Um den Konkurrenten zuvor zu zukommen,

ist es beispielsweise denkbar, nicht nur das Produkt an sich, sondern

auch einzelne Komponenten mit einem Patent zu schützen. Je genauer

das Start-up seine Innovation aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet,

desto präziser und effektiver wird auch das Patent.

Um überhaupt patentfähig zu sein, muss eine Erfindung

drei Kriterien erfüllen (sog. Schutzvoraussetzungen):

• Gewerbliche Anwendbarkeit: Die Erfindung muss auf einem beliebigen

gewerblichen Gebiet hergestellt oder benutzt werden können.

• Neuheit: Die Erfindung muss weltweit neu sein, sie darf also nicht

zum Stand der Technik gehören und noch nirgends schriftlich oder

mündlich beschrieben worden sein.

• Erfinderische Tätigkeit: Die Erfindung ist dann erfinderisch, wenn man

von einem Fachmann nicht erwarten kann, dass er ausgehend vom

bekannten Stand der Technik zur Erfindung gelangt wäre.

Autor: Werner Roshardt

Ein Start-up braucht nicht nur innovative Ideen und engagierte

Gründer, sondern auch Kapital. Das Startkapital können die Gründer

meist aus Ersparnissen und/oder ihrem persönlichen Netzwerk

auftreiben. Früher oder später brauchen sie für die Skalierung aber

professionelle Investoren. Diese für sich zu gewinnen, ist nicht einfach.

Maßgeschneiderte Patente können dabei entscheidend sein.

Ob ein innovatives Hightech-Produkt oder ein neuartiges Verfahren: Um

technische Erfindungen vor unerwünschter Nachahmung zu schützen

und gleichzeitig langfristig von ihnen zu profitieren, lohnt sich eine Patentanmeldung.

Insbesondere Start-ups können mit Patenten darüber

hinaus Investoren überzeugen, ihr Unternehmen mit Venture Capital zu

unterstützen. Denn ein Patent bietet Investoren wirtschaftliche Sicherheit

und gewährt dem Inhaber das befristete und räumlich begrenzte

Nutzungsmonopol an der Erfindung – die wirtschaftlich erfolgreiche Idee

kann damit von Konkurrenten weder kopiert, noch nachgeahmt werden.

Häufig unterliegen Start-ups dem Irrglauben, dass eine Patentanmeldung

für sie nicht in Frage kommt und diese darüber hinaus zu zeitaufwändig

und kostenintensiv ist. Vielfach fehlt auch schlichtweg das Wissen über

den Prozess und das richtige Vorgehen, sodass darauf verzichtet wird, sich

näher mit einem Patentschutz zu beschäftigen. Dabei lassen sich mit einer

sorgfältig ausgearbeiteten Patentierungsstrategie die Kosten gleichmäßßig

verteilen – und fachlich kann ein erfahrener Patentanwalt Unterstützung

bieten, sodass Start-ups nicht völlig auf sich allein gestellt sind.

Was sollte das Start-up patentieren und welche

Voraussetzungen müssen für eine Patentanmeldung erfüllt sein?

Je nachdem, um was für eine Erfindung es sich handelt, können Patente

für neuartige Produkte, Produkte mit neuen Funktionen, Komponenten

und Bauteilen oder Verfahrensweisen, Verwendungen oder Arbeitsprozesse

beantragt werden. Ein Start-up sollte sich darauf konzentrieren, den

Nutzen zu schützen, den seine Innovation dem Kunden bringt. Zusätzlich

Wann sollte das Patent angemeldet werden?

Die neuen Ideen müssen zum Patent angemeldet sein, bevor das Startup

sie nach aussen trägt. Gerade Start-ups möchten möglichst schnell erfahren,

ob sich Kunden für ihr Produkt oder Verfahren interessieren. Doch

das kann gefährlich sein, wenn etwa die Innovation vor der Patentanmeldung

auf einer Messe präsentiert wird. Denn wie bereits erwähnt, ist die

Neuheit der Erfindung eine zentrale Voraussetzung für den Patentschutz.

Aber auch schon ein offenes Gespräch mit potenziellen Kunden kann problematisch

sein. In diesem Fall hilft eine Geheimhaltungsvereinbarung

(non-disclosure agreement), die es Start-ups erlaubt, die Erfindung unter

dem Schutz einer Geheimhaltung mit externen Partnern zu beleuchten,

ohne die patentrechtliche Neuheit zu gefährden.

Wer sollte das Patent anmelden?

Gerade, wenn externe Kooperationspartner involviert sind, ist für Startups

die Verlockung gross, die vergleichsweise hohen Patentkosten zu sparen

und den Kooperationspartner zum Patentanmelder zu machen. Doch

hier gilt: Das Start-up selbst sollte sich um den Patentschutz kümmern

und sich als Anmelder eintragen lassen. Nur das gewährleistet, dass Startups

die bestmögliche Kontrolle über die eigenen Innovationen behalten.

Wenn als Erfinder nicht nur die Gründer oder Angestellten des Start-ups

beteiligt sind, sondern auch externe Ingenieure, kann es sein, dass die Erfindung

nicht allein dem Start-up gehört. In solchen Situationen kann das

Start-up versuchen, die Rechte vom externen Ingenieur zu erwerben. Unter

Umständen hat es aber zu Beginn nicht die finanziellen Mittel, um den

externen Erfinder freizukaufen. Dann kann die finanzielle Abgeltung über

eine sogenannte Royalty – also eine Gebühreneinnahme aus der Verwertung

des geistigen Eigentums – gelöst werden, die erst bei Vermarktung

des Produkts zu zahlen ist.

Wie läuft der Prozess zum Erreichen des Patentschutzes ab?

In der Schweiz gelten diese Etappen von der Erfindung bis zum erteilten

Patent:

1. Die Anmeldung enthält den Antrag auf ein Patent sowie die technischen

Unterlagen. Das IGE (Eidgenössisches Institut für Geistiges

Eigentum, Schweiz) prüft die Anmeldung zunächst formal und

veröffentlicht die Anmeldung nach 18 Monaten, wenn alle

Bedingungen erfüllt sind.

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