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Erfolg_Ausgabe Nr. 06 - 08 - Jun - Aug 2021

Die Zeitung "Erfolg" ist offizielles Organ des Schweizerischen KMU Verbandes

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Ausgabe 6/8 Juni / August 2021 / ERFOLG Geistiges Eigentum

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2. Bei der Sachprüfung prüft das IGE später, ob die technischen Unter

lagen die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Hierzu zählen Technizität,

Ausschlussgründe, Offenbarung, Klarheit, Einheit und Form.

3. Das Patent wird erteilt und veröffentlicht, wenn alle Voraussetzungen

erfüllt sind. Es gilt für Liechtenstein und die Schweiz.

4. Der Rechtsstand des Patents wird im IGE-Register eingetragen und

auf Swissreg publiziert.

5. Ein erteiltes Patent wirkt maximal zwanzig Jahre lang, die Laufzeit

beginnt mit dem Tag der Anmeldung.

Wie sollte das Start-up beim Patentieren vorgehen?

Das Start-up sollte eine Anmeldestrategie wählen, die möglichst viele Optionen

offen hält und die Kosten zeitlich tendenziell nach hinten schiebt.

Das Fundament eines guten Patents bildet eine sorgfältig und weitsichtig

formulierte Patentschrift. Was am Anfang versäumt wird, kann nicht mehr

nachgeholt werden, denn das Patentrecht lässt spätere Nachbesserungen

nicht mehr zu. Die Patentschrift enthält eine exakte Beschreibung der Innovation

und Erklärung, worauf sich die Patentansprüche beziehen sollen.

Die Ansprüche sind hierbei präzise zu formulieren und die technischen

Merkmale exakt anzugeben. Das Start-up sollte das Patent üblicherweise

zunächst in dem Land anmelden, wo es seinen Sitz hat. Damit ist auf kostengünstige

Art das Prioritätsdatum des Patents fixiert. Ausgehend von

der Erstanmeldung erhalten Start-ups das sogenannte Prioritätsrecht.

Das bedeutet, dass innerhalb von 12 Monaten in beliebigen anderen

Ländern der Patentschutz beantragt werden kann. Die Anmeldung eines

europäischen Patents gilt für bis zu 38 Staaten der Europäischen Patentorganisation.

Ein internationales Patent gilt für bis zu 152 internationale

Vertragsstaaten der PCT (Patent Cooperation Treaty). So schnell die Erstanmeldung

erledigt ist, so lang ist der Weg zu erteilten Patenten in den

verschiedenen Ländern. Eine Patentschrift lässt sich zwar innerhalb weniger

Wochen schreiben und einreichen. Bis zur Patenterteilung dauert es

aber typischerweise mehrere Jahre. Für Start-ups hat das allerdings drei

entscheidende Vorteile:

1. Die hohen Kosten für das Patent verteilen sich über meh¬rere Jahre.

2. Die wirtschaftliche Entwicklung kann abgewartet werden, bevor über

Schutzoptionen entschieden werden muss.

3. Das Start-up erhält ausreichend Zeit, um die Wettbewerber zu

beobachten und falls nötig die Patentansprüche anzupassen.

Zusammen mit einem Patentanwalt kann das Start-up eine Roadmap für

die Patentierung erstellen und entscheiden, bis wann Zusatzanmeldungen

für Verbesserungen eingereicht werden sollten, wann und in welchen

weiteren Ländern das Patent angemeldet werden soll und wie viel Widerstand

bei Patentierungseinwänden des Prüfers geleistet werden soll.

Umfassende Recherche ist das A und O

Unerlässlich ist eine umfassende Recherche bei der Patentanmeldung.

Kennen Start-ups den Stand der Technik und haben einen Überblick über

bereits bestehende Schutzrechte, können sie ermessen, ob eine Erfindung

auch wirklich patentfähig ist. Eine Schutzrechtsrecherche kostet zwar Zeit,

Energie und auch Geld. Aber Start-ups können vermeiden, Arbeit in Erfindungen

oder Entwicklungen zu investieren, die bereits in der Patentliteratur

zu finden sind bzw. fremde Schutzrechte verletzen. In den verschiedenen

Datenbanken – wie denen der DPMA (Deutsches Patent- und

Markenamt), IGE oder EPO (Europäisches Patentamt) – kann eine Eigenrecherche

in der Patentliteratur durchgeführt werden. Auch professionelle

Rechercheure und Patentanwälte unterstützen bei der Recherche. Zudem

bieten die verschiedenen Patentämter die Möglichkeit, für eine kostenpflichtige

Recherche: In der Schweiz etwa die «Begleitete Patentrecherche»

des IGE und in Deutschland der Rechercheantrag nach §43 PatG des

DPMA. Darüber hinaus können Start-ups bei der ersten Anmeldung einen

Antrag auf amtliche Prüfung des Neuheitsstatus stellen, der etwa zehn

Monate dauert und nach der Anmeldung erfolgt. Das Patentamt übernimmt

und ersetzt allerdings nicht die eigenständige Neuheitsrecherche.

Fazit: Start-ups, die ihr Unternehmen auf Basis einer innovativen Idee

gegründet haben, können langfristig davon profitieren, diese Innovation

patentieren zu lassen und damit auch Investoren zu überzeugen. Ein Patent

bietet sowohl dem Start-up als auch dem Investor langfristige Sicherheit

und Stabilität. Die Innovation kann exklusiv verwendet werden, was

Konkurrenten an der Nutzung oder Nachahmung hindert. Zudem besteht

die Möglichkeit, über die Lizenzierung eines patentierten Verfahrens eine

zusätzliche Einnahmequelle zu generieren.

Autor: Werner Roshardt ist Diplom-Physiker und Patentanwalt bei Keller

Schneider Patent- und Markenanwälte AG (www.kellerschneider.com).

Aus seiner mehr als 30-jährigen Erfahrung als Patentanwalt vor dem Europäischen

Patentamt und anderen weltweit wichtigen Patentämtern

kennt er die kritischen Stellen eines Patentierungsprozesses und hat bereits

viele Start-ups erfolgreich beraten. Besondere Expertise hat er zudem

in Design- und Markenrecht sowie Lizenzverträgen.

Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG (Zürich)

Telefon 043 430 32 32 · www.kellerschneider.com

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