Finanz- und Versicherungsbüro Johann u. Alexander Kohler
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Dorferneuerung Horgau<br />
Mit der Wahl des Vorstands der Dorferneuerung Horgau<br />
beginnt die konkrete Phase zur Umsetzung der diskutierten<br />
Maßnahmen. Nach der Wahl <strong>und</strong> Installierung des<br />
Vorstands der Teilnehmergemeinschaft können im Rahmen<br />
der Dorferneuerung einzelne Projekte auf den Weg<br />
gebracht werden. Wir laden Sie deshalb ein, möglichst<br />
zahlreich zu dieser wichtigen Sitzung am Dienstag,<br />
25. September, ab 19.30 Uhr, in die Schulturnhalle Horgau<br />
zu kommen. Näheres zum Prozedere entnehmen Sie<br />
bitte der nachfolgenden Bekanntmachung des Amtes für<br />
Ländliche Entwicklung Schwaben.<br />
Thomas Hafner, 1. Bürgermeister<br />
Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben<br />
Dorferneuerung Horgau II<br />
Gemeinde Horgau, Landkreis Augsburg<br />
Bekanntmachung <strong>und</strong> Ladung zur Teilnehmerversammlung<br />
zur Wahl des Vorstands<br />
Die Gr<strong>und</strong>stückseigentümer <strong>und</strong> Erbbauberechtigten im<br />
Flurbereinigungsgebiet werden hiermit eingeladen zu einer<br />
Teilnehmerversammlung zur Wahl des Vorstands.<br />
• Versammlungsort: Schulturnhalle, Martinsplatz 7,<br />
86497 Horgau<br />
• Versammlungszeit: Dienstag, 25.09.2012 um 19.30 Uhr<br />
Tagesordnung:<br />
1. Erläuterung der Aufgaben des Vorstands;<br />
2. Information zur Durchführung der Wahl;<br />
3. Wahl des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft;<br />
4. Allgemeine Aussprache.<br />
Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft.<br />
Er soll das volle Vertrauen der Teilnehmer besitzen.<br />
Wünschenswert ist deshalb, dass sich möglichst viele Teilnehmer<br />
an der Wahl des Vorstands beteiligen.<br />
Gemäß Art. 4 Abs. 3 AGFlurbG wird der Vorstand auf die<br />
Dauer von 6 Jahren gewählt.<br />
Das Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben hat die<br />
Zahl der zu wählenden Mitglieder des Vorstandes <strong>und</strong> deren<br />
Stellvertreter auf je 3 festgesetzt.<br />
In Horgau werden Maßnahmen der Dorferneuerung<br />
durchgeführt. Dem Vorstand gehört daher auch ein Vertreter<br />
der Gemeinde Horgau an, der nicht gewählt, sondern<br />
von der Gemeinde Horgau benannt wird.<br />
Jeder stimmberechtigte Teilnehmer oder Bevollmächtigte<br />
kann somit insgesamt 6 Personen als Mitglieder <strong>und</strong> Stellvertreter<br />
in den Vorstand wählen.<br />
Damit die einzelnen Ortschaften des Flurbereinigungsgebietes<br />
im Vorstand ausreichend vertreten sind, wurde für<br />
die gruppenmäßige Zusammensetzung festgelegt, dass<br />
• je 1 Vorstandsmitglied <strong>und</strong> Stellvertreter in Horgau,<br />
Gemeinde Horgau<br />
• je 1 Vorstandsmitglied <strong>und</strong> Stellvertreter in Horgauergreut,<br />
Gemeinde Horgau<br />
ihren Wohnsitz haben müssen.<br />
Wahlberechtigt sind nur Teilnehmer. Die Teilnehmer sind<br />
die Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden<br />
Gr<strong>und</strong>stücke; Erbbauberechtigte stehen den Eigentümern<br />
gleich (§ 10 Nr. 1 Flurbereinigungsgesetz -FlurbG-).<br />
Jeder Teilnehmer hat eine Stimmberechtigung; gemeinschaftliche<br />
Eigentümer haben ein Stimmrecht. Einigen sich<br />
gemeinschaftliche Eigentümer nicht über die Stimmab-<br />
gabe, so müssen sie von der Wahl ausgeschlossen werden.<br />
Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Bevollmächtigte<br />
haben sich in der Versammlung durch eine<br />
schriftliche Vollmacht auszuweisen, bei der die Unterschrift<br />
des Vollmachtgebers öffentlich oder amtlich beglaubigt<br />
sein muss. Die amtliche Beglaubigung erteilt die Gemeinde<br />
gebührenfrei. Zu beachten ist jedoch, dass nach<br />
§ 21 Abs. 3 FlurbG im Wahltermin jeder Teilnehmer oder<br />
Bevollmächtigte nur ein Stimmrecht hat, auch wenn er<br />
mehrere Besitzstände vertritt. Teilnehmer, die nicht selbst<br />
in der Wahlversammlung anwesend sein können, werden<br />
daher zweckmäßig eine Person bevollmächtigen, die nicht<br />
selbst als Teilnehmer stimmberechtigt ist.<br />
Krumbach, 10.07.2012, Walter Landthaler, Baudirektor<br />
F<strong>und</strong>gegenstände<br />
Gef<strong>und</strong>en wurde (Rothtalhalle-F<strong>und</strong>kiste):<br />
• 1 Regenjacke dunkelblau, Gr. XL, Aufschrift: GAP<br />
2004 UPM<br />
• 1 Sportjacke JAKO blau-schwarz, Aufschrift TSV Dinkelscherben<br />
Schuh Sport Kraus<br />
• 1 Sport-Beutel McNeill, blau, mit Delphinen<br />
• 1 Paar graue Handschuhe<br />
• 1 Paar Adidas-Stutzen, schwarz<br />
• 1 Paar Turnschuhe Adidas, weiß, Aufschrift in gold<br />
SAMBA, Gr.43/9<br />
• 1 Paar Mädchen-Gymnastikschuhe, rosa mit Blümchen<br />
• 1 Fahrrad-Helm hell-/dunkelgrau, Aufschrift „bikemate“<br />
Sportivo Biker Kid<br />
• 1 Paar Sandalen, dunkelblau, Gr. 38, Aufschrift in<br />
Leuchtgelb LICO<br />
• 1 Knieschoner, schwarz, M, Futuro<br />
• 1 Wollmütze, schwarz, graue Streifen, „FC Augsburg<br />
07“<br />
• 1 Wollmütze schwarz, graue Streifen, 1 roter Streifen.<br />
Die F<strong>und</strong>gegenstände können von ihren Eigentümern zu<br />
den bekannten Parteiverkehrszeiten in der Gemeindeverwaltung<br />
abgeholt werden.