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Finanz- und Versicherungsbüro Johann u. Alexander Kohler

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Dorferneuerung Horgau<br />

Mit der Wahl des Vorstands der Dorferneuerung Horgau<br />

beginnt die konkrete Phase zur Umsetzung der diskutierten<br />

Maßnahmen. Nach der Wahl <strong>und</strong> Installierung des<br />

Vorstands der Teilnehmergemeinschaft können im Rahmen<br />

der Dorferneuerung einzelne Projekte auf den Weg<br />

gebracht werden. Wir laden Sie deshalb ein, möglichst<br />

zahlreich zu dieser wichtigen Sitzung am Dienstag,<br />

25. September, ab 19.30 Uhr, in die Schulturnhalle Horgau<br />

zu kommen. Näheres zum Prozedere entnehmen Sie<br />

bitte der nachfolgenden Bekanntmachung des Amtes für<br />

Ländliche Entwicklung Schwaben.<br />

Thomas Hafner, 1. Bürgermeister<br />

Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben<br />

Dorferneuerung Horgau II<br />

Gemeinde Horgau, Landkreis Augsburg<br />

Bekanntmachung <strong>und</strong> Ladung zur Teilnehmerversammlung<br />

zur Wahl des Vorstands<br />

Die Gr<strong>und</strong>stückseigentümer <strong>und</strong> Erbbauberechtigten im<br />

Flurbereinigungsgebiet werden hiermit eingeladen zu einer<br />

Teilnehmerversammlung zur Wahl des Vorstands.<br />

• Versammlungsort: Schulturnhalle, Martinsplatz 7,<br />

86497 Horgau<br />

• Versammlungszeit: Dienstag, 25.09.2012 um 19.30 Uhr<br />

Tagesordnung:<br />

1. Erläuterung der Aufgaben des Vorstands;<br />

2. Information zur Durchführung der Wahl;<br />

3. Wahl des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft;<br />

4. Allgemeine Aussprache.<br />

Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft.<br />

Er soll das volle Vertrauen der Teilnehmer besitzen.<br />

Wünschenswert ist deshalb, dass sich möglichst viele Teilnehmer<br />

an der Wahl des Vorstands beteiligen.<br />

Gemäß Art. 4 Abs. 3 AGFlurbG wird der Vorstand auf die<br />

Dauer von 6 Jahren gewählt.<br />

Das Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben hat die<br />

Zahl der zu wählenden Mitglieder des Vorstandes <strong>und</strong> deren<br />

Stellvertreter auf je 3 festgesetzt.<br />

In Horgau werden Maßnahmen der Dorferneuerung<br />

durchgeführt. Dem Vorstand gehört daher auch ein Vertreter<br />

der Gemeinde Horgau an, der nicht gewählt, sondern<br />

von der Gemeinde Horgau benannt wird.<br />

Jeder stimmberechtigte Teilnehmer oder Bevollmächtigte<br />

kann somit insgesamt 6 Personen als Mitglieder <strong>und</strong> Stellvertreter<br />

in den Vorstand wählen.<br />

Damit die einzelnen Ortschaften des Flurbereinigungsgebietes<br />

im Vorstand ausreichend vertreten sind, wurde für<br />

die gruppenmäßige Zusammensetzung festgelegt, dass<br />

• je 1 Vorstandsmitglied <strong>und</strong> Stellvertreter in Horgau,<br />

Gemeinde Horgau<br />

• je 1 Vorstandsmitglied <strong>und</strong> Stellvertreter in Horgauergreut,<br />

Gemeinde Horgau<br />

ihren Wohnsitz haben müssen.<br />

Wahlberechtigt sind nur Teilnehmer. Die Teilnehmer sind<br />

die Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden<br />

Gr<strong>und</strong>stücke; Erbbauberechtigte stehen den Eigentümern<br />

gleich (§ 10 Nr. 1 Flurbereinigungsgesetz -FlurbG-).<br />

Jeder Teilnehmer hat eine Stimmberechtigung; gemeinschaftliche<br />

Eigentümer haben ein Stimmrecht. Einigen sich<br />

gemeinschaftliche Eigentümer nicht über die Stimmab-<br />

gabe, so müssen sie von der Wahl ausgeschlossen werden.<br />

Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Bevollmächtigte<br />

haben sich in der Versammlung durch eine<br />

schriftliche Vollmacht auszuweisen, bei der die Unterschrift<br />

des Vollmachtgebers öffentlich oder amtlich beglaubigt<br />

sein muss. Die amtliche Beglaubigung erteilt die Gemeinde<br />

gebührenfrei. Zu beachten ist jedoch, dass nach<br />

§ 21 Abs. 3 FlurbG im Wahltermin jeder Teilnehmer oder<br />

Bevollmächtigte nur ein Stimmrecht hat, auch wenn er<br />

mehrere Besitzstände vertritt. Teilnehmer, die nicht selbst<br />

in der Wahlversammlung anwesend sein können, werden<br />

daher zweckmäßig eine Person bevollmächtigen, die nicht<br />

selbst als Teilnehmer stimmberechtigt ist.<br />

Krumbach, 10.07.2012, Walter Landthaler, Baudirektor<br />

F<strong>und</strong>gegenstände<br />

Gef<strong>und</strong>en wurde (Rothtalhalle-F<strong>und</strong>kiste):<br />

• 1 Regenjacke dunkelblau, Gr. XL, Aufschrift: GAP<br />

2004 UPM<br />

• 1 Sportjacke JAKO blau-schwarz, Aufschrift TSV Dinkelscherben<br />

Schuh Sport Kraus<br />

• 1 Sport-Beutel McNeill, blau, mit Delphinen<br />

• 1 Paar graue Handschuhe<br />

• 1 Paar Adidas-Stutzen, schwarz<br />

• 1 Paar Turnschuhe Adidas, weiß, Aufschrift in gold<br />

SAMBA, Gr.43/9<br />

• 1 Paar Mädchen-Gymnastikschuhe, rosa mit Blümchen<br />

• 1 Fahrrad-Helm hell-/dunkelgrau, Aufschrift „bikemate“<br />

Sportivo Biker Kid<br />

• 1 Paar Sandalen, dunkelblau, Gr. 38, Aufschrift in<br />

Leuchtgelb LICO<br />

• 1 Knieschoner, schwarz, M, Futuro<br />

• 1 Wollmütze, schwarz, graue Streifen, „FC Augsburg<br />

07“<br />

• 1 Wollmütze schwarz, graue Streifen, 1 roter Streifen.<br />

Die F<strong>und</strong>gegenstände können von ihren Eigentümern zu<br />

den bekannten Parteiverkehrszeiten in der Gemeindeverwaltung<br />

abgeholt werden.

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