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Geschäftsverteilung 2012 - Amtsgericht Bielefeld

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1. RiAG Zengerling; 2. Ri´in Becker<br />

Eine etwaige weitere Vertretung erfolgt durch die in den ungeraden Kalendermonaten mit<br />

dem Bereitschaftsdienst befassten Richter/innen in alphabetischer Reihenfolge.<br />

E. Beschleunigtes Verfahren<br />

Für Anträge im beschleunigten Verfahren in Verbindung mit § 127 b StPO (Hauptverhand-<br />

lungshaft) sind zuständig:<br />

montags Ri´inAG Salewski<br />

dienstags Ri´inAG Heitker<br />

mittwochs RiAG Haarmann<br />

donnerstags RiAG Krämer<br />

freitags RiAG Grunsky<br />

Die Vertretung erfolgt entsprechend der Regelung in Abschnitt C.<br />

Soweit Heranwachsende und Jugendliche betroffen sind, handelt es sich um jugendrichterli-<br />

che Tätigkeit. Die durch den Eingang am jeweiligen Wochentag begründete Zuständigkeit<br />

wirkt für das gesamte weitere Verfahren nach den §§ 127 b, 419 Abs. 3 StPO fort mit Aus-<br />

nahme der Sachen, in denen der Eildienstrichter als Jugendrichter das beschleunigte Verfah-<br />

ren ablehnt.<br />

F. Mediation<br />

Für die beim <strong>Amtsgericht</strong> <strong>Bielefeld</strong> derzeit zu Erprobungszwecken eingeführte Mediation in<br />

Familiensachen sind folgende Mediatoren/innen bestellt:<br />

- RiAG Ackermann<br />

- RiAG Bünemann<br />

- Ri´inAG Goll<br />

- Ri´inAG Hüwelmeier<br />

- Ri´inAG Ilenburg<br />

- Ri´inAG Poßecker

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