Geschäftsverteilung 2012 - Amtsgericht Bielefeld
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1. RiAG Zengerling; 2. Ri´in Becker<br />
Eine etwaige weitere Vertretung erfolgt durch die in den ungeraden Kalendermonaten mit<br />
dem Bereitschaftsdienst befassten Richter/innen in alphabetischer Reihenfolge.<br />
E. Beschleunigtes Verfahren<br />
Für Anträge im beschleunigten Verfahren in Verbindung mit § 127 b StPO (Hauptverhand-<br />
lungshaft) sind zuständig:<br />
montags Ri´inAG Salewski<br />
dienstags Ri´inAG Heitker<br />
mittwochs RiAG Haarmann<br />
donnerstags RiAG Krämer<br />
freitags RiAG Grunsky<br />
Die Vertretung erfolgt entsprechend der Regelung in Abschnitt C.<br />
Soweit Heranwachsende und Jugendliche betroffen sind, handelt es sich um jugendrichterli-<br />
che Tätigkeit. Die durch den Eingang am jeweiligen Wochentag begründete Zuständigkeit<br />
wirkt für das gesamte weitere Verfahren nach den §§ 127 b, 419 Abs. 3 StPO fort mit Aus-<br />
nahme der Sachen, in denen der Eildienstrichter als Jugendrichter das beschleunigte Verfah-<br />
ren ablehnt.<br />
F. Mediation<br />
Für die beim <strong>Amtsgericht</strong> <strong>Bielefeld</strong> derzeit zu Erprobungszwecken eingeführte Mediation in<br />
Familiensachen sind folgende Mediatoren/innen bestellt:<br />
- RiAG Ackermann<br />
- RiAG Bünemann<br />
- Ri´inAG Goll<br />
- Ri´inAG Hüwelmeier<br />
- Ri´inAG Ilenburg<br />
- Ri´inAG Poßecker