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Geschäftsverteilung 2012 - Amtsgericht Bielefeld

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Eine versehentlich von der Posteingangsstelle nummerierte und in die Eingangsgeschäfts-<br />

6<br />

stelle weitergegebene Sache wird vor der Eintragung und Verteilung an die zuständige Abtei-<br />

lung abgegeben.<br />

d)<br />

Die Eingangsgeschäftsstelle darf Neueingänge nicht unmittelbar vom Einreicher entgegen-<br />

nehmen. Wenn geltend gemacht wird, dass – insbesondere im Falle eines Antrages auf Er-<br />

lass einer unaufschiebbaren einstweiligen Verfügung – wegen der Dringlichkeit der Sache<br />

eine sofortige richterliche Entscheidung erforderlich sei, gibt die Posteingangsstelle bzw. die<br />

Rechtsantragstelle die nur mit Datum, Eingangszeit und „Eilt“ zu kennzeichnende Sache un-<br />

verzüglich an die Eingangsgeschäftsstelle weiter.<br />

Diese trägt die Sache – ebenso wie die unter Ziff. 2c) genannten Schutzschriften – ohne An-<br />

rechnung auf den vorstehend dargelegten Turnus als nächste Sache in ein gesondertes<br />

Handverzeichnis ein und verteilt sie nach einem hierfür geltenden, eigenen Verteilungs-<br />

schema, dessen Reihenfolge wie vor durch die Abteilungskennziffern bestimmt wird und bei<br />

dem die jeweilige – gesonderte – Turnuszahl „Zwei (2)“ für alle Abteilungen mit einer gem.<br />

Ziff. 2c) ansonsten geltenden Turnuszahl von 6 oder mehr bzw. „Eins (1)“ für alle weiteren<br />

Abteilungen beträgt. Insoweit erfolgt die Zuteilung auf die Abteilungen nicht blockweise, son-<br />

dern fortlaufend mit jeder neuen Sache, wobei Abteilungen mit einer Turnuszahl von „Eins<br />

(1)“ jedes zweite Mal unberücksichtigt bleiben.<br />

e)<br />

Ist eine neue Sache nicht als solche behandelt worden und in den Geschäftsgang gelangt,<br />

ist sie unverzüglich der Posteingangsstelle zuzuleiten. Für die Bestimmung der Reihenfolge<br />

der Eingänge ist der Zeitpunkt maßgebend, an dem die Posteingangsstelle die neue Sache<br />

als solche behandelt.<br />

f)<br />

Abgetrennte, zurückverwiesene und wieder an das <strong>Amtsgericht</strong> <strong>Bielefeld</strong> verwiesene Verfah-<br />

ren, in denen das Gericht (wieder) tätig wird, der Rechtspflegertätigkeit unterfallende H-<br />

Sachen sowie Anträge in noch laufenden, zur Fortsetzung weggelegten oder in erledigten<br />

Verfahren, werden nicht auf den Turnus angerechnet, sondern zur ursprünglich damit be-<br />

fassten Abteilung gegeben.<br />

Das gilt auch für Verfahren nach erledigtem Prozesskostenhilfeantrag und erneute Prozess-<br />

kostenhilfeanträge in derselben Sache.<br />

Besteht die mit dem Ursprungsverfahren befasste Abteilung nicht mehr, wird das neue Ver-<br />

fahren wie ein Neueingang in der Posteingangsstelle erfasst und dann im Turnus verteilt.

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