Barrierefreiheit im Stadion - Bundesliga
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(6) Der Sitz für die Begleitperson ist in unmittelbarer Nähe zum Rollstuhlfahrer anzusiedeln.<br />
Es wird das aus der Praxis bewährte Modell empfohlen, den Sitz für den Begleiter seitlich<br />
oder neben jedem Stellplatz einzurichten. Der Sitz kann hochklappbar ausgebildet sein.<br />
(7) Eine Anordnung der Stellplätze für Rollstuhlfahrer unmittelbar vor einem Stehplatzblock<br />
ist zu vermeiden.<br />
(8) Stellplätze für Rollstuhlfahrer müssen eine ebene Standfläche aufweisen (vgl. MVStättV).<br />
(9) Stellplätze für Rollstuhlfahrer müssen ohne Quer- und Längsgefälle erreichbar sein;<br />
wo Quergefälle aus Gründen der Entwässerung notwendig ist, darf es 2,5 % nicht überschreiten;<br />
wo Längsgefälle unvermeidbar ist, darf es 3 % nicht überschreiten, ansonsten<br />
sind Rampen auszubilden, deren Steigung nicht mehr als 6 % betragen darf (vgl. E DIN<br />
18040-1).<br />
(10) Rampen müssen mindestens 120 cm breit sein; spätestens nach sechs Metern Länge<br />
ist ein waagerechtes Zwischenpodest von mindestens 150 cm Länge vorzusehen (vgl. DIN<br />
18024-2).<br />
(11) Am Anfang und am Ende jeder Rampe ist eine Wende- und Ausweichfläche von mindestens<br />
150 cm x 150 cm vorzusehen (vgl. DIN 18024-2).<br />
(12) Es wird empfohlen, über die o.g. Anzahl an Stellplätzen für Rollstuhlfahrer hinaus<br />
weitere Bereiche innerhalb des <strong>Stadion</strong>s anzubieten (z.B. VIP-Bereich), die für Rollstuhlfahrer<br />
zugänglich und nutzbar sind. Dies schließt die entsprechende Berücksichtigung der<br />
Punkte 1–11 ein.<br />
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