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Barrierefreiheit im Stadion - Bundesliga

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3.1 Parkplätze<br />

(1) Behindertenparkplätze sollen entsprechend der Anzahl der für behinderte Besucher<br />

vorgesehenen Rollstuhlfahrerplätze eingerichtet werden; sie sind befestigt (asphaltiert)<br />

und ebenerdig anzulegen. Bezüglich der Anzahl der Behindertenparkplätze ist eine regelmäßige<br />

Einschätzung des Behindertenfanbeauftragten/Fanbeauftragten notwendig, da<br />

dieser wichtige Hinweise zu den individuellen Anreisebedingungen der behinderten <strong>Stadion</strong>besucher<br />

geben kann (Zahl der Anreisenden mit PKW/ÖPNV/Behindertenfahrdienst).<br />

(2) Die Behindertenparkplätze sollen sich in unmittelbarer Nähe der jeweiligen <strong>Stadion</strong>eingänge<br />

befinden.<br />

(3) Für Sehbehinderte sollte mit jedem verkauften Ticket ein Parkplatz zur Verfügung<br />

gestellt werden. Diese Parkplätze müssen in ihrer Ausgestaltung nicht zwingend behindertengerecht<br />

sein, sollten sich jedoch in Nähe der <strong>Stadion</strong>eingänge befinden.<br />

3.2 Wegeführung und öffentliche Verkehrsmittel<br />

(1) Unebenheiten – wie insbesondere durch Kopfsteinpflasterung – auf Wegen zwischen<br />

den Behindertenparkplätzen und den Sitz- und Stellplätzen für behinderte Besucher<br />

sind zu vermeiden.<br />

(2) Wege zwischen den Behindertenparkplätzen und den für Rollstuhlfahrer vorgesehenen<br />

Stellplätzen sind ebenerdig zu gestalten; wo Quergefälle aus Gründen der<br />

Entwässerung notwendig ist, darf es 2,5 % nicht überschreiten; wo Längsgefälle unvermeidbar<br />

ist, darf es 3 % nicht überschreiten, ansonsten sind Rampen auszubilden,<br />

deren Steigung nicht mehr als 6 % betragen darf (vgl. E DIN 18040-1).<br />

(3) Das Erreichen des <strong>Stadion</strong>s muss auch für behinderte Zuschauer mit öffentlichen<br />

Verkehrsmitteln problemlos möglich sein; dementsprechend sind frühzeitig<br />

Vorkehrungen zu treffen und Verträge zu schließen, dass am Spieltag eine ausreichende<br />

Versorgung an anfahrenden öffentlichen Verkehrsmitteln mit einer fahrzeuggebundenen<br />

Einstiegshilfe für Rollstuhlfahrer und andere mobilitätsbehinderte<br />

Menschen besteht.<br />

(4) Gehwege von den <strong>Stadion</strong>haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel zu den<br />

Sitz- und Stellplätzen für behinderte <strong>Stadion</strong>besucher sind nach den gleichen Prinzipien<br />

zu gestalten wie die Wege zwischen den Behindertenparkplätzen und den<br />

Sitz- und Stellplätzen für behinderte Besucher (s.o.).<br />

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