Barrierefreiheit im Stadion - Bundesliga
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3.1 Parkplätze<br />
(1) Behindertenparkplätze sollen entsprechend der Anzahl der für behinderte Besucher<br />
vorgesehenen Rollstuhlfahrerplätze eingerichtet werden; sie sind befestigt (asphaltiert)<br />
und ebenerdig anzulegen. Bezüglich der Anzahl der Behindertenparkplätze ist eine regelmäßige<br />
Einschätzung des Behindertenfanbeauftragten/Fanbeauftragten notwendig, da<br />
dieser wichtige Hinweise zu den individuellen Anreisebedingungen der behinderten <strong>Stadion</strong>besucher<br />
geben kann (Zahl der Anreisenden mit PKW/ÖPNV/Behindertenfahrdienst).<br />
(2) Die Behindertenparkplätze sollen sich in unmittelbarer Nähe der jeweiligen <strong>Stadion</strong>eingänge<br />
befinden.<br />
(3) Für Sehbehinderte sollte mit jedem verkauften Ticket ein Parkplatz zur Verfügung<br />
gestellt werden. Diese Parkplätze müssen in ihrer Ausgestaltung nicht zwingend behindertengerecht<br />
sein, sollten sich jedoch in Nähe der <strong>Stadion</strong>eingänge befinden.<br />
3.2 Wegeführung und öffentliche Verkehrsmittel<br />
(1) Unebenheiten – wie insbesondere durch Kopfsteinpflasterung – auf Wegen zwischen<br />
den Behindertenparkplätzen und den Sitz- und Stellplätzen für behinderte Besucher<br />
sind zu vermeiden.<br />
(2) Wege zwischen den Behindertenparkplätzen und den für Rollstuhlfahrer vorgesehenen<br />
Stellplätzen sind ebenerdig zu gestalten; wo Quergefälle aus Gründen der<br />
Entwässerung notwendig ist, darf es 2,5 % nicht überschreiten; wo Längsgefälle unvermeidbar<br />
ist, darf es 3 % nicht überschreiten, ansonsten sind Rampen auszubilden,<br />
deren Steigung nicht mehr als 6 % betragen darf (vgl. E DIN 18040-1).<br />
(3) Das Erreichen des <strong>Stadion</strong>s muss auch für behinderte Zuschauer mit öffentlichen<br />
Verkehrsmitteln problemlos möglich sein; dementsprechend sind frühzeitig<br />
Vorkehrungen zu treffen und Verträge zu schließen, dass am Spieltag eine ausreichende<br />
Versorgung an anfahrenden öffentlichen Verkehrsmitteln mit einer fahrzeuggebundenen<br />
Einstiegshilfe für Rollstuhlfahrer und andere mobilitätsbehinderte<br />
Menschen besteht.<br />
(4) Gehwege von den <strong>Stadion</strong>haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel zu den<br />
Sitz- und Stellplätzen für behinderte <strong>Stadion</strong>besucher sind nach den gleichen Prinzipien<br />
zu gestalten wie die Wege zwischen den Behindertenparkplätzen und den<br />
Sitz- und Stellplätzen für behinderte Besucher (s.o.).<br />
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