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Die Stifte in Schmalkalden und Römhild - Germania Sacra Online

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32 Das Stift St. Egidius <strong>und</strong> St. Erhard <strong>in</strong> <strong>Schmalkalden</strong><br />

emen Z<strong>in</strong>s von 10% p. a. aufzunehmen (Häfner, Zur Geschichte S. 193 f.<br />

Nr.212-215).<br />

Vom Großen Abendländischen Schisma wurde das Stift wie die ganze Grafschaft<br />

Henneberg kaum berührt. Aus der Provision des Johann gen. Kayhuc,<br />

Sekretärs der Gräf<strong>in</strong> Elisabeth von Henneberg, der dem Stift nicht angehörte,<br />

<strong>und</strong> des (Stiftsdekans) Johann Storr (s. unten § 30) am 8. März 1384 durch den<br />

avignonesischen Papst Clemens VII. mit Kanonikaten im Stift Haug <strong>in</strong> Würzburg<br />

(RepGerm 1 Sp.84, 96 = Engel, Vatikan. Quellen Nr. 46, 56) wird man<br />

nur den Schluß ziehen können, daß die Grafschaft Henneberg wie das Bistum<br />

Würzburg nicht von Anfang an fest <strong>in</strong> der römischen Obödienz stand.<br />

Zum Basler Konzil bestanden Beziehungen. Am 29. Mai 1434 erhielt das<br />

Stift e<strong>in</strong>e Besitzbestätigungsurk<strong>und</strong>e (Ba que de bonis), dessen Echtheit Bischof<br />

Johann II. von Würzburg am 15. April 1435 bestätigte (Henneb. UB 7 S. 34<br />

Nr. 40). Wenig später ernannte das Konzil für das Stift e<strong>in</strong>en Konservator: Am<br />

19. Februar 1440 forderte Johann Brun, Dekan von St. Marien <strong>in</strong> Erfurt <strong>und</strong><br />

Konservator des <strong>Stifte</strong>s <strong>Schmalkalden</strong>, die Geistlichkeit des Bistums Würzburg<br />

auf, sich an die Konzilsbeschlüsse zu halten (Me<strong>in</strong><strong>in</strong>gen GHA Urk.-Nachtr. -<br />

offenbar aus dem Stiftsarchiv - : Henneb. UB 7 S. 86 Nr. 118). Doch wäre es<br />

falsch, aus diesen Urk<strong>und</strong>en auf e<strong>in</strong>en neuen wirtschaftlichen Niedergang zu<br />

schließen. Aus anderen Quellen geht klar hervor, daß das Stift sich im 15. Jahrh<strong>und</strong>ert<br />

e<strong>in</strong>es bemerkenswerten Wohlstandes erfreute (unten § 27; Held, <strong>Die</strong><br />

wirtschaftliche Rolle).<br />

Nichtsdestoweniger herrschten im Stift zu dieser Zeit Ränke <strong>und</strong> Verfall der<br />

Diszipl<strong>in</strong>, <strong>in</strong>sbesondere Mißachtung der Residenzpflicht, die allerd<strong>in</strong>gs auch<br />

dar<strong>in</strong> ihre Ursachen hatte, daß Kanoniker von den Grafen häufig zu <strong>Die</strong>nstleistungen<br />

<strong>in</strong> Schleus<strong>in</strong>gen beansprucht wurden, vor allem als Hofkapläne <strong>und</strong> bei<br />

besonderen Anlässen auch für feierliche Gottesdienste (s. unten § 18,4).<br />

Schwere Zerwürfnisse zwischen dem Dekan <strong>und</strong> den Kanonikern waren häufig:<br />

In Unfrieden lebte das Kapitel mit dem Dekan Konrad Ke<strong>in</strong>er (1417-<br />

1442), später mit dem Dekan Wilhelm Lutolff (1475 -1482), der auf das Dekanat<br />

schließlich verzichtete, um e<strong>in</strong>e Pfarrei zu übernehmen. <strong>Die</strong> Wahl se<strong>in</strong>es<br />

Nachfolgers noch im Jahre 1482 wurde von e<strong>in</strong>em Teil des Kapitels mit Erfolg<br />

<strong>in</strong> Würzburg angefochten (s. unten § 30).<br />

Immer wieder kam es auch zu tiefgreifenden Dissensen zwischen den Kanonikern<br />

<strong>und</strong> den Vikaren, die ihre Angelegenheiten, besonders die Residenzverpflichtungen,<br />

selbständig regeln wollten, auch um die Teilhabe der Vikare an<br />

bestimmten Reichnissen. <strong>Die</strong> Streitpunkte konnten durch e<strong>in</strong>en Schiedsspruch<br />

vom 8. September 1461 (Me<strong>in</strong><strong>in</strong>gen GHA Sect. IV Nr.40 BI. 162) offenbar<br />

nicht ausgeräumt werden. Schon 1466 erg<strong>in</strong>g e<strong>in</strong> neuer Schiedsspruch über die<br />

Aufbesserung der Bezüge der Vikare (ebd. BI. 170).

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