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Die Stifte in Schmalkalden und Römhild - Germania Sacra Online

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3. Historische Übersicht<br />

§ 11. Von den Anfängen der Reformation<br />

bis zum Ende des <strong>Stifte</strong>s<br />

<strong>Die</strong> Reformation <strong>in</strong> <strong>Schmalkalden</strong> g<strong>in</strong>g von Landgraf Philipp von Hessen<br />

aus <strong>und</strong> betraf zunächst nur die Pfarrkirche. Noch 1525 entließ er den Pfarrer<br />

bzw. Pfarrverweser Johann Capplan gen. W<strong>in</strong>ter, der auch Stiftsvikar war (s.<br />

unten §§ 18,5 <strong>und</strong> 35), <strong>und</strong> setzte Mag. Wolfgang Graeff (Grabius, Grebe) als<br />

Pfarrer e<strong>in</strong>, der bis 1549 im Amt blieb (s. unten § 18,5). Im Stift hat sich nur<br />

der Vikar Balthasar Wilhelm (s. unten § 35) aktiv für die Reformation e<strong>in</strong>gesetzt,<br />

der aber schon 1520/21 se<strong>in</strong> geistliches Amt aufgab <strong>und</strong> wenig später <strong>in</strong> hessische<br />

<strong>Die</strong>nste trat. Am 26. März 1526 untersagte jedoch auch Graf Wilhelm IV<br />

von Henneberg-Schleus<strong>in</strong>gen der Stiftsgeistlichkeit die Abhaltung von Stationen<br />

<strong>und</strong> Prozessionen (Me<strong>in</strong><strong>in</strong>gen GHA Sect. IV Nr. 41 BI. 50), offenbar aus Furcht<br />

vor neuen Unruhen.<br />

Nachdem mit der Niederwerfung des Aufstandes von 1525 die Ordnung <strong>in</strong><br />

der Grafschaft wiederhergestellt schien, kam es <strong>in</strong> <strong>Schmalkalden</strong> zu e<strong>in</strong>er Kraftprobe<br />

zwischen Hessen <strong>und</strong> Henneberg. Graf Wilhelm IV ordnete am 1. November<br />

1526 mit Berufung darauf, daß ihm die pfar <strong>und</strong> das pfarvolk zum halbenteil<br />

zuständig) die Rücknahme aller Neuerungen <strong>und</strong> die Wiederherstellung des früheren<br />

Status <strong>in</strong> der Pfarrkirche an (Germann, Forster, Urk<strong>und</strong>en S. 35 Nr.22 an<br />

Bürgermeister <strong>und</strong> Rat; Urk<strong>und</strong>liche Quellen 2 S. 77 f. Nr. 113). Nichtsdestoweniger<br />

<strong>und</strong> trotz der hennebergisch-hessischen Vere<strong>in</strong>barung vom 8. Juli 1527<br />

über die alternierende Besetzung der Pfarrkirche (s. oben § 9), <strong>in</strong> der seit 1525<br />

e<strong>in</strong> von Hessen e<strong>in</strong>gesetzter Pfarrer amtierte, g<strong>in</strong>gen die Neuerungen weiter.<br />

<strong>Die</strong> Ausbreitung der Reformation <strong>in</strong> der Stadt war nicht aufzuhalten (politisches<br />

Archiv 2 S. 559 Nr.1929), obwohl Wilhelm IV sich noch <strong>in</strong> den letzten Tagen<br />

des Jahres 1530 gegen den Zusammentritt der Vertreter protestantischer Reichsstände<br />

<strong>in</strong> der für sie zentral gelegenen Stadt <strong>Schmalkalden</strong> ausgesprochen haben<br />

soll (so Spangenberg S.257). Wegen dieser Haltung überrascht es nicht, daß<br />

Stiftsangehörige im Zusammenhang mit der Gründung (27. Februar 1531) <strong>und</strong><br />

den Verhandlungen des Schmalkaldischen B<strong>und</strong>es, <strong>in</strong> welchem das protestantische<br />

Lager sich zusammengeschlossen hatte, überhaupt nicht <strong>in</strong> Ersche<strong>in</strong>ung<br />

traten.<br />

Seit dieser Zeit etwa ließ Graf Wilhelm IV den D<strong>in</strong>gen im Stift ihren Lauf.<br />

Man wüßte gerne, ob die Kanoniker <strong>und</strong> Vikare um diese Zeit gesehen haben,<br />

daß sie e<strong>in</strong>en nicht mehr umkehrbaren Prozeß durchschritten. <strong>Die</strong> wenigen <strong>in</strong>terpretierbaren<br />

Nachrichten sprechen eher dagegen als dafür. Man war seit Jahrzehnten<br />

an e<strong>in</strong> unpriesterliches Leben gewöhnt, das man durch die Reformation<br />

zunächst, nämlich so lange jeder se<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>künfte bezog, ke<strong>in</strong>eswegs <strong>in</strong> Frage<br />

gestellt, sondern, wenn nicht bestätigt, so doch toleriert glaubte <strong>und</strong> mit der<br />

neuen reformatorischen Ordnung als vere<strong>in</strong>bar ansah. Das ungeistliche Leben<br />

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