bundes – arge der pflegedienstleiterinnen für stationär ... - ÖGKV
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nutzbar.<br />
- Adäquate Entlohnung <strong>–</strong> Angleichung an das Lohnniveau in den Krankenanstalten<br />
- Duales Führungssystem, mit klar formulierten Kompetenzen. In Häusern mit 50 <strong>–</strong> 60<br />
BewohnerInnen kann die Pflegedienstleitung, mit entsprechen<strong>der</strong> Ausbildung, die<br />
Heim- und Pflegedienstleitung übernehmen.<br />
- PflegeexpertInnen, ger.beeideter Sachverständige <strong>für</strong> Pflege als Pflegeanwalt.<br />
- Zur Durchführung <strong>der</strong> Pflegeeinstufung <strong>für</strong> die Berechnung des Bundespflegegeldes<br />
eine PflegeexpertIn.<br />
- Heimaufsicht <strong>–</strong> gemeint ist Kontrolle mit Beratung gekoppelt <strong>–</strong> durch unabhängige<br />
Fachleute <strong>der</strong> Pflege unter Einbeziehung <strong>der</strong> Bezirksverwaltungsbehörden.<br />
- Dem Wunsch <strong>der</strong> Bewohner nach Wohnen im Einzel- o<strong>der</strong> Doppelzimmer<br />
soll Rechnung getragen werden. Das Wohnen in Einzelzimmern ist anzustreben.<br />
Keine großen Mehrbettzimmer (4 o<strong>der</strong> 8 Bett).<br />
Bauliche Normen: In allen geriatrischen Einrichtungen darf es nur noch Einzelzimmer<br />
geben. Ausnahmen sind nur dann zulässig, wenn HeimbewohnerInnen ausdrücklich<br />
zusammenwohnen wollen. Auch eine erzwungenes Wohnen im Doppelzimmer ist<br />
Gewalt.<br />
Große Einheiten begünstigen die Tendenz zur Anonymität und zur funktionell und<br />
rationell durchgeplanten Pflege und Betreuung. Sehr oft hat dies den Verlust von<br />
Individualität und Geborgenheit zur Folge. Gerade <strong>für</strong> die wachsende Zahl psychisch<br />
Kranker, wie dementer Personen sind vertraute Räume von großer Bedeutung.<br />
Dementsprechend brauchen diese Menschen kleine, überschaubare Einheiten. Das<br />
Konzept <strong>der</strong> Hausgemeinschaft mit 15 Personen bietet sich als familienähnliches<br />
Gefüge an. Solche kleinen Einheiten sind betriebswirtschaftlich vertretbar und tragen<br />
den Bedürfnissen <strong>der</strong> HeimbewohnerInnen in hohem Maße Rechnung.<br />
- Allgemein anerkannte Hygienestandards, ohne dass <strong>der</strong> wohnliche Charakter<br />
beeinträchtigt wird.<br />
- Stärkung des Mitspracherechtes <strong>der</strong> Bewohner o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Vertreter.<br />
Mitbestimmungsrechte <strong>der</strong> HeimbewohnerInnen durch wirksame Vertretung<br />
gegenüber dem Heimbetreiber. Schwerst Pflegebedürftige, psychisch Kranke o<strong>der</strong><br />
Demenzkranke werden von Vertrauenspersonen o<strong>der</strong> Angehörigen vertreten. Ist keiner<br />
von Beiden vorhanden, um die Interessen zu wahren, ist ein unabhängiger<br />
Ombudsmann zu bestellen.<br />
- Supervision mit Fachberatung insbeson<strong>der</strong>e von psychisch auffälligen<br />
HeimbewohnerInnen und zur Bearbeitung ethnischer Konflikte (multikulturelle<br />
Teams, Konflikte zwischen Pflegenden aus an<strong>der</strong>en Kulturen und<br />
HeimbewohnerInnen).<br />
- Warm, satt, sauber Pflege versus individueller, ganzheitlicher Bezugspflege. Abkehr<br />
vom verrichtungsorientierten Pflegebegriff (z. B. im Pflegegeldgesetz), dieser<br />
entspricht nicht pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen. Mit dem engen<br />
verrichtungsbezogenen Pflegebegriff wird eine äußerst komplexe pflegerische