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bundes – arge der pflegedienstleiterinnen für stationär ... - ÖGKV

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nutzbar.<br />

- Adäquate Entlohnung <strong>–</strong> Angleichung an das Lohnniveau in den Krankenanstalten<br />

- Duales Führungssystem, mit klar formulierten Kompetenzen. In Häusern mit 50 <strong>–</strong> 60<br />

BewohnerInnen kann die Pflegedienstleitung, mit entsprechen<strong>der</strong> Ausbildung, die<br />

Heim- und Pflegedienstleitung übernehmen.<br />

- PflegeexpertInnen, ger.beeideter Sachverständige <strong>für</strong> Pflege als Pflegeanwalt.<br />

- Zur Durchführung <strong>der</strong> Pflegeeinstufung <strong>für</strong> die Berechnung des Bundespflegegeldes<br />

eine PflegeexpertIn.<br />

- Heimaufsicht <strong>–</strong> gemeint ist Kontrolle mit Beratung gekoppelt <strong>–</strong> durch unabhängige<br />

Fachleute <strong>der</strong> Pflege unter Einbeziehung <strong>der</strong> Bezirksverwaltungsbehörden.<br />

- Dem Wunsch <strong>der</strong> Bewohner nach Wohnen im Einzel- o<strong>der</strong> Doppelzimmer<br />

soll Rechnung getragen werden. Das Wohnen in Einzelzimmern ist anzustreben.<br />

Keine großen Mehrbettzimmer (4 o<strong>der</strong> 8 Bett).<br />

Bauliche Normen: In allen geriatrischen Einrichtungen darf es nur noch Einzelzimmer<br />

geben. Ausnahmen sind nur dann zulässig, wenn HeimbewohnerInnen ausdrücklich<br />

zusammenwohnen wollen. Auch eine erzwungenes Wohnen im Doppelzimmer ist<br />

Gewalt.<br />

Große Einheiten begünstigen die Tendenz zur Anonymität und zur funktionell und<br />

rationell durchgeplanten Pflege und Betreuung. Sehr oft hat dies den Verlust von<br />

Individualität und Geborgenheit zur Folge. Gerade <strong>für</strong> die wachsende Zahl psychisch<br />

Kranker, wie dementer Personen sind vertraute Räume von großer Bedeutung.<br />

Dementsprechend brauchen diese Menschen kleine, überschaubare Einheiten. Das<br />

Konzept <strong>der</strong> Hausgemeinschaft mit 15 Personen bietet sich als familienähnliches<br />

Gefüge an. Solche kleinen Einheiten sind betriebswirtschaftlich vertretbar und tragen<br />

den Bedürfnissen <strong>der</strong> HeimbewohnerInnen in hohem Maße Rechnung.<br />

- Allgemein anerkannte Hygienestandards, ohne dass <strong>der</strong> wohnliche Charakter<br />

beeinträchtigt wird.<br />

- Stärkung des Mitspracherechtes <strong>der</strong> Bewohner o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Vertreter.<br />

Mitbestimmungsrechte <strong>der</strong> HeimbewohnerInnen durch wirksame Vertretung<br />

gegenüber dem Heimbetreiber. Schwerst Pflegebedürftige, psychisch Kranke o<strong>der</strong><br />

Demenzkranke werden von Vertrauenspersonen o<strong>der</strong> Angehörigen vertreten. Ist keiner<br />

von Beiden vorhanden, um die Interessen zu wahren, ist ein unabhängiger<br />

Ombudsmann zu bestellen.<br />

- Supervision mit Fachberatung insbeson<strong>der</strong>e von psychisch auffälligen<br />

HeimbewohnerInnen und zur Bearbeitung ethnischer Konflikte (multikulturelle<br />

Teams, Konflikte zwischen Pflegenden aus an<strong>der</strong>en Kulturen und<br />

HeimbewohnerInnen).<br />

- Warm, satt, sauber Pflege versus individueller, ganzheitlicher Bezugspflege. Abkehr<br />

vom verrichtungsorientierten Pflegebegriff (z. B. im Pflegegeldgesetz), dieser<br />

entspricht nicht pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen. Mit dem engen<br />

verrichtungsbezogenen Pflegebegriff wird eine äußerst komplexe pflegerische

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