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bundes – arge der pflegedienstleiterinnen für stationär ... - ÖGKV

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BUNDES <strong>–</strong> ARGE DER PFLEGEDIENSTLEITERINNEN FÜR<br />

STATIONÄR GERIATRISCHE EINRICHTUNGEN<br />

Protokoll <strong>der</strong> 15. Arbeitstagung vom 11. und 12. 09. 03 in Zell am Moos<br />

Teilnehmer:<br />

Ecker Christine, Schaur Herbert, Nadlinger Hannes, Rossak Elisabeth, Scheiwein Veronika,<br />

Weininger Ruth, Manger <strong>–</strong> Kogler Hella, Perwein Adelheid, Spreitzer Gerhard, Wartbichler<br />

Franz, Konrath Maria, Winkler Margarete, Steiner Veronika, Rainer Klaus, Bruckschwaiger<br />

Stefanie, Pernikl Elke, Thalmeier Johannes<br />

TOP 1<br />

Begrüßung und Vorstellung <strong>der</strong> Teilnehmer<br />

TOP 2<br />

Protokoll <strong>der</strong> letzten Sitzung: wird an alle verteilt und zur Kenntnis genommen<br />

TOP 3<br />

Berichte <strong>der</strong> Landes <strong>–</strong> ARGEN Oberösterreich, Steiermark, Burgenland, Nie<strong>der</strong>österreich,<br />

Voralberg und Wien<br />

TOP 4<br />

Bildungstage <strong>der</strong> <strong>ÖGKV</strong>: Fr. Ecker informiert über die Bildungstage vom 14. <strong>–</strong> 16. 10. 03<br />

im Europahaus Wien. Sie sollen <strong>der</strong> Finanzierung bereits bestehen<strong>der</strong>, im <strong>ÖGKV</strong><br />

organisierter ARGEN und <strong>der</strong> Neuaufnahme von Bundes <strong>–</strong> ARGEN, die an die <strong>ÖGKV</strong><br />

herantreten, dienen. Bisher haben sich ca. 400 Teilnehmer angemeldet. Aufruf von Fr.<br />

Manger <strong>–</strong> Kogler: täglich soll eine Person die Bundes <strong>–</strong> ARGE <strong>der</strong> PflegedienstleiterInnen <strong>für</strong><br />

<strong>stationär</strong> geriatrische Einrichtungen vertreten<br />

TOP 5<br />

Vorkommnisse in Lainz: Fr. Ecker berichtet über die Reaktion und Position des <strong>ÖGKV</strong>. Es<br />

wurden 2 Pressekonferenzen gegeben (1. Nötige Konsequenzen in <strong>der</strong> Politik, 2. For<strong>der</strong>ung<br />

eines Managementplans, anstatt ausschließlich Kontrollen durchzuführen).<br />

Stellung <strong>der</strong> <strong>ÖGKV</strong>: 1. Qualitätskontrollen sind in Ordnung, aber nur, wenn die nötigen<br />

Rahmenbedingungen (z.B. genügend Personal) gegeben sind<br />

2. Des weiteren müssen <strong>bundes</strong>einheitliche Gesetze geschaffen werden (z.B. Heimgesetz,<br />

Regelung <strong>der</strong> Sozialhilfe)<br />

3. Sofortmaßnahmen: mehr Personal und bessere Bezahlung<br />

4. Die Ausbildung muss weg vom Krankenhaus und an Regelschulen angeglie<strong>der</strong>t werden,<br />

dazu müssen vermehrt psychiatrische und geriatrische Inhalte gelehrt werden (demografischer<br />

Faktor) und die diplomierte Krankenschwester muss zunehmend zur Case <strong>–</strong> Managerin<br />

ausgebildet werden<br />

(siehe: www.oegkv.at)<br />

TOP 6<br />

Ausbildungsbedarf <strong>für</strong> Pflegeheime: Die ARGE <strong>der</strong> Heimleiter hat, laut Fr. Ecker, auf Ihrer<br />

Hompage veröffentlicht, welche Inhalte <strong>für</strong> die Ausbildung des Pflegepersonals in Bezug auf


den Bedarf <strong>der</strong> Pflegeheime wünschenswert wären. Dabei kreiert die ARGE die Kriterien <strong>für</strong><br />

einen Lehrberuf <strong>der</strong> Pflege: eine 3 jährige Ausbildung ab dem 15. Lebensjahr, wobei 4 Tage<br />

am Krankenbett und 1 Tag in <strong>der</strong> Schule verbracht werden sollen. Die <strong>ÖGKV</strong> bezieht<br />

gegensätzliche Position<br />

TOP 7<br />

Stellungnahme zu den Schreiben von Hr. LR Blachfellner und BM Mag. Haupt: In<br />

jeweils 2 Gruppen werden die Antwortschreiben (Stellung <strong>der</strong> ARGE <strong>der</strong><br />

PflegedienstleiterInnen <strong>für</strong> <strong>stationär</strong>e geriatrische Einrichtungen zur Einführung <strong>der</strong><br />

Sozialfacharbeiter und Dipl. <strong>–</strong> Sozialfacharbeiter) aufgesetzt. Fr. Manger <strong>–</strong> Kogler wird diese<br />

tippen und versenden<br />

TOP 8<br />

Präsentation von OMAP: Hr. Blümel stellt die Software OMAP vor. Beson<strong>der</strong>s interessant<br />

dabei sind die gesammelten, die Heime betreffenden Gesetzesschriften. Die Software kostet<br />

3500,- €, <strong>für</strong> 1000,- €/annum erhält <strong>der</strong> Käufer vierteljährliche Updates <strong>der</strong> Gesetzestexte und<br />

einmal im Jahr ein Software-Update, sowie den WEKA-Ordner. Hr. Blümel kommt bei<br />

Interesse ins Pflegeheim zu einer genaueren Vorstellung vor Ort<br />

TOP 9<br />

Information zu freiheitsentziehende Maßnahmen durch Mag. Krammer: Die<br />

persönliche Freiheit (PersFrG 1988) kann gemäß Art 2 Abs 1 in folgenden Fällen<br />

eingeschränkt werden: Z. 1: strafrechtlich<br />

Z. 6: Erziehungsmaßnahmen Min<strong>der</strong>jähriger<br />

Z. 5: bei Selbst- o<strong>der</strong> Fremdgefährdung wegen psychischer<br />

Erkrankung<br />

Z. 5 ist sehr eng definiert (akut, psychische Erkrankung, Selbst-/Fremdgefährdung), somit ist<br />

eine geistige Behin<strong>der</strong>ung z.B. kein Grund <strong>für</strong> freiheitsentziehende Maßnahmen.<br />

Bisher gab es keine gesetzliche Regelung <strong>für</strong> freiheitsentziehende Maßnahmen, nun<br />

konkurriert jedoch <strong>der</strong> Entwurf des Heimaufenthalts-Gesetz mit dem Voralberger Pflegeheim-<br />

Gesetz. Der VGH hat entschieden, dass sowohl Gesetzgebung als auch Vollziehung in Bezug<br />

auf freiheitsentziehende Maßnahmen in die Kompetenz des Bundes fällt (somit auch die<br />

Finanzierung).<br />

Die freiheitsentziehenden Maßnahmen sollen im Konsumentenschutz-Gesetz (momentan in<br />

Begutachtung, Ziel: 1.7.04 in Kraft) geregelt werden.<br />

Das Heimaufenthaltsgesetz soll die Qualität <strong>der</strong> Pflegeeinrichtungen sichern und <strong>bundes</strong>weit<br />

gültige Standards schaffen. Somit sollen Freiheitsbeschränkungen nicht nur legalisiert<br />

werden, son<strong>der</strong>n Barrieren entfernt werden. Der Freiheitsentzug soll durch Richter kontrolliert<br />

und durch unabhängige Sachverständige überprüft werden. Darüber hinaus soll er zeitlich klar<br />

eingeschränkt sein und als ultimo ratio gelten. Den Bewohnervertretern soll die aktive<br />

Vertretung <strong>der</strong> Betroffenen zu kommen. Unklar ist nach wie vor die Definition <strong>der</strong><br />

Gefährdungsmomente und die Positionen im Begutachtungsverfahren.<br />

Sie erhalten eine Kopie <strong>der</strong> Präsentation im Anhang!<br />

TOP 10<br />

Stellungnahme des Mag. Wallner, Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong> ARGE Heimleiter:<br />

(zur Info: www.heimleiter.at)<br />

1. Zusammenarbeit: Eine engere Zusammenarbeit <strong>der</strong> Bundes-ARGE <strong>der</strong><br />

PflegedienstleiterInnen <strong>für</strong> <strong>stationär</strong> geriatrische Einrichtungen mit <strong>der</strong> ARGE <strong>der</strong><br />

Heimleiter wäre wünschenswert.


2. Freiheitsentziehende Maßnahmen: Hr. Mag. Wallner be<strong>für</strong>chtet, dass durch den<br />

Kompetenzstreit zwischen Bund und Län<strong>der</strong> und dem Plan, Sachwalter als<br />

Kontrolleure einzusetzen, die Ausrichtung erst durch Musterprozesse beim OGH klar<br />

wird.<br />

Sein Schwerpunkt liegt in <strong>der</strong> Personalentwicklung (Individualisierung und<br />

Sensibilisierung des Personals, rechtliche Sicherheit, Entscheidungskompetenz in <strong>der</strong><br />

Pflege) und in <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ung außergerichtliche Schlichtungsstellen (<strong>für</strong> Pflege,<br />

Medizin, Patienten und Angehörige) einzurichten, um einen standardisierten Ablauf<br />

mit freiheitsentziehenden Maßnahmen sicherzustellen.<br />

Daher for<strong>der</strong>t die ARGE <strong>der</strong> Heimleiter zwischen Notfallsituationen<br />

(Pflegekompetenz) und Regelfallsituationen (psychiatrisches Gutachten) zu<br />

unterscheiden. Im Streitfall soll eine Schlichtungsstelle vermitteln. Die Kontrollinstanz<br />

soll beim Bundesland (Landesaufsichtsbehörde) 2x im Jahr in Verbindung mit einer<br />

15A-Regelung liegen, da die Gesetzgebung Bundeskompetenz sein wird. Grundlage<br />

<strong>für</strong> das gelingen des Gesetzes wird die Personalentwicklung, abhängig von Qualität<br />

und Quantität des Personals, sein.<br />

3. Ausbildung: Die ARGE <strong>der</strong> Heimleiter unterstützt die neuen Ausbildungsgänge zum<br />

Sozialfachbetreuer (im Folgendem: SFB) und Diplom-Sozialfachbetreuer (Dipl.-SFB).<br />

Der SFB bringt qualitativ bessere Voraussetzungen in den Beruf als <strong>der</strong> Pflegehelfer,<br />

da sich die Ausbildung in qualitativer und quantitativer Form in Richtung Geronto und<br />

psychosozialer Betreuung im extramuralen Bereich hin verän<strong>der</strong>n muss. Somit<br />

entspricht <strong>der</strong> SFB dem bereits bestehenden Berufsbild des Altenfachbetreuers.<br />

Der Dipl.-SFB soll zukünftig ambulante Stützpunkte o<strong>der</strong> Wohngruppen in Heimen<br />

leiten. Einwände <strong>der</strong> Bundes-ARGE <strong>der</strong> PflegedienstleiterInnen <strong>für</strong> <strong>stationär</strong><br />

geriatrische Einrichtungen, dass durch die Schaffung des Dipl.-SFB die Qualität sinkt<br />

und es zu Konkurrenz und Kompetenzstreitigkeiten mit Dipl.-Pflegepersonal kommen<br />

wird, verwirft Hr. Mag. Wallner, da die Kompetenz des Dipl.-SFB in <strong>der</strong> Behandlung<br />

<strong>der</strong> Patienten bzw. Klienten durch das GUKG klar eingeschränkt ist.<br />

Laut Mag. Wallner müssen beide Ausbildungsgänge auch auf Druck <strong>der</strong> europäischen<br />

Union geschaffen werden.<br />

Langfristiges Ziel soll eine vom Bund gesteuerte, modulare Ausbildung im<br />

Gesundheits-, sozialem und Wellnessbereich mit anschließen<strong>der</strong> Spezialisierung, auf<br />

Maturaniveau, sein.<br />

4. Duale Führung: Die For<strong>der</strong>ung zu einer möglichst gesetzlich geregelten dualen<br />

Führung <strong>der</strong> Heime durch die Bundes-ARGE <strong>der</strong> PflegedienstleiterInnen <strong>für</strong> <strong>stationär</strong><br />

geriatrische Einrichtungen kann Hr. Mag. Wallner nicht unterstützen. Duale Führung<br />

ist in seinen Augen nicht effizient. Duale Führung ist ein kulturelles („können die<br />

beiden miteinan<strong>der</strong>?“) und ein strukturelles (Kompetenzverteilung: wie werden<br />

Konflikte in <strong>der</strong> dualen Führung geregelt?) Problem. In Heimen mit bis zu maximal 50<br />

Patienten reicht eine Pflegedienstleitung, die zugleich auch Heimleitung ist. In<br />

größeren Einrichtungen ist es sinnvoll eine Gesamtgeschäftsführung einzurichten und<br />

die einzelnen Häuser durch eine Pflegedienstleitung und eine Heimleitung zu führen,<br />

wobei die Vertretung nach außen nur durch eine Person geregelt sein muss (Struktur).<br />

Allerdings ist es sicherlich zu vertreten, wenn die Pflegedienstleitung eigene<br />

Budgetverantwortung erhält. Letzenendes wird diese Regelung immer in <strong>der</strong><br />

Kompetenz des Trägers bleiben (z.B. durch Stellenbeschreibung) und laut Mag.<br />

Wallner keine gesetzliche Regelung möglich sein.<br />

Top 11<br />

Nächster Termin <strong>für</strong> das 16. Arbeitstreffen: Do., Fr. 27. und 28. November 2003


Protokollführer:<br />

Thalmeier Johannes<br />

Anhang:<br />

1. Präsentation zu freiheitsentziehenden Maßnahmen durch Mag. Krammer<br />

2. Statement <strong>der</strong> ARGE <strong>der</strong> Pflegedienstleitungen <strong>der</strong> geriatrisch, <strong>stationär</strong>en<br />

Einrichtungen Österreichs<br />

3. Brief an Hr. Landesrat Walter Blachfellner<br />

4. Brief an Bun<strong>der</strong>ministerin Maria Rauch - Kallat


Statement <strong>der</strong> ARGE <strong>der</strong> Pflegedienstleitungen<br />

<strong>der</strong> geriatrisch, <strong>stationär</strong>en Einrichtungen Österreichs:<br />

Die Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Pflegedienstleitungen Österreichs bedankt sich <strong>für</strong> die<br />

Möglichkeit ein Statement abgeben zu können.<br />

Unsere Organisation ist die Interessensgemeinschaft von Pflegedienstleitungen aus den<br />

sozialen Einrichtungen <strong>–</strong> Pflegeheime, geriatrische, <strong>stationär</strong>e Einrichtungen <strong>–</strong> Österreichs,<br />

und ist ein Zweigverein des Österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverbandes.<br />

Unsere Mitglie<strong>der</strong> kommen aus den jeweiligen Arbeitsgemeinschaften aller Bundeslän<strong>der</strong>.<br />

Das Ziel <strong>der</strong> Interessensvertretung ist die Mitarbeit in Entscheidungs- und Beratungsgremien<br />

auf regionaler und Bundesebene, um einheitliche Qualitätskriterien einzuführen und <strong>für</strong> <strong>der</strong>en<br />

Umsetzung in <strong>der</strong> Altenpflege zu sorgen.<br />

Wir bilden eine Schnittstelle <strong>für</strong> Problemerfassungen und Lösungen, <strong>für</strong> Information und<br />

Erfahrungsaustausch. Unser Fokus ist <strong>der</strong> Bewohner <strong>der</strong> geriatrischen Einrichtungen und<br />

somit die Konstante <strong>der</strong> Zielsetzungen und Entscheidungen.<br />

Auf gegenwärtige Probleme in Wien möchte ich nicht eingehen, son<strong>der</strong>n Vorschläge und<br />

For<strong>der</strong>ungen zur Verbesserung <strong>der</strong> allgemeinen Situation im gesamten Bundesgebiet<br />

einbringen.<br />

Es gibt Anhaltspunkte da<strong>für</strong>, dass es sich bei den bekannt gewordenen Missständen nicht um<br />

„bedauerliche Einzelfälle“ handelt, son<strong>der</strong>n eher um die „Spitze eines Eisberges“.<br />

Zur Verbesserung <strong>der</strong> Rahmenbedingungen for<strong>der</strong>n wir:<br />

- Miteinbeziehung <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft in Entscheidungen auf Län<strong>der</strong>- und<br />

Bundesebene.<br />

- Einen <strong>für</strong> die Langzeitpflege <strong>bundes</strong>weit einheitlichen, klar formulierten,<br />

Personalschlüssel, geregelt nach Qualifikationen. Dabei zeigt sich durchaus, dass<br />

höhere Wirtschaftlichkeit gerade durch vermehrten Mitteleinsatz im Bereich<br />

qualifizierten Personales und durch Ausbau individueller Bezugspflege zu erreichen<br />

ist.<br />

- Vorgaben zur einheitlichen Personalbedarfsermittlung. (z. B. Plaisir,<br />

Personalbedarfsermittlung Wien).<br />

- Einführung von <strong>bundes</strong>weiter, verpflichten<strong>der</strong> Qualitätsentwicklung- und sicherung<br />

<strong>der</strong> Organisationen mit <strong>der</strong> Möglichkeit einer Zertifizierung. Erstellung pflegerischer<br />

Rahmenstandards und Zertifizierung <strong>der</strong> Einrichtungen gemäß den<br />

Pflegequalitätsstufen und <strong>der</strong> Hotelkategorien. Der potentielle Heimbewohner/innen<br />

kann vor <strong>der</strong> Aufnahme eine Einschätzung vornehmen.<br />

- Pflegequalitätssicherungsgesetz zur Sicherung, Weiterentwicklung und Prüfung <strong>der</strong><br />

Pflegequalität, zur Stärkung <strong>der</strong> Eigenverantwortlichkeit <strong>der</strong> Pflegeselbstverwaltung<br />

und <strong>der</strong> Verbraucherrechte, sowie die Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Heimaufsicht.<br />

Benchmarking unter den Heimen und Daten über die Qualitätssicherung werden


nutzbar.<br />

- Adäquate Entlohnung <strong>–</strong> Angleichung an das Lohnniveau in den Krankenanstalten<br />

- Duales Führungssystem, mit klar formulierten Kompetenzen. In Häusern mit 50 <strong>–</strong> 60<br />

BewohnerInnen kann die Pflegedienstleitung, mit entsprechen<strong>der</strong> Ausbildung, die<br />

Heim- und Pflegedienstleitung übernehmen.<br />

- PflegeexpertInnen, ger.beeideter Sachverständige <strong>für</strong> Pflege als Pflegeanwalt.<br />

- Zur Durchführung <strong>der</strong> Pflegeeinstufung <strong>für</strong> die Berechnung des Bundespflegegeldes<br />

eine PflegeexpertIn.<br />

- Heimaufsicht <strong>–</strong> gemeint ist Kontrolle mit Beratung gekoppelt <strong>–</strong> durch unabhängige<br />

Fachleute <strong>der</strong> Pflege unter Einbeziehung <strong>der</strong> Bezirksverwaltungsbehörden.<br />

- Dem Wunsch <strong>der</strong> Bewohner nach Wohnen im Einzel- o<strong>der</strong> Doppelzimmer<br />

soll Rechnung getragen werden. Das Wohnen in Einzelzimmern ist anzustreben.<br />

Keine großen Mehrbettzimmer (4 o<strong>der</strong> 8 Bett).<br />

Bauliche Normen: In allen geriatrischen Einrichtungen darf es nur noch Einzelzimmer<br />

geben. Ausnahmen sind nur dann zulässig, wenn HeimbewohnerInnen ausdrücklich<br />

zusammenwohnen wollen. Auch eine erzwungenes Wohnen im Doppelzimmer ist<br />

Gewalt.<br />

Große Einheiten begünstigen die Tendenz zur Anonymität und zur funktionell und<br />

rationell durchgeplanten Pflege und Betreuung. Sehr oft hat dies den Verlust von<br />

Individualität und Geborgenheit zur Folge. Gerade <strong>für</strong> die wachsende Zahl psychisch<br />

Kranker, wie dementer Personen sind vertraute Räume von großer Bedeutung.<br />

Dementsprechend brauchen diese Menschen kleine, überschaubare Einheiten. Das<br />

Konzept <strong>der</strong> Hausgemeinschaft mit 15 Personen bietet sich als familienähnliches<br />

Gefüge an. Solche kleinen Einheiten sind betriebswirtschaftlich vertretbar und tragen<br />

den Bedürfnissen <strong>der</strong> HeimbewohnerInnen in hohem Maße Rechnung.<br />

- Allgemein anerkannte Hygienestandards, ohne dass <strong>der</strong> wohnliche Charakter<br />

beeinträchtigt wird.<br />

- Stärkung des Mitspracherechtes <strong>der</strong> Bewohner o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Vertreter.<br />

Mitbestimmungsrechte <strong>der</strong> HeimbewohnerInnen durch wirksame Vertretung<br />

gegenüber dem Heimbetreiber. Schwerst Pflegebedürftige, psychisch Kranke o<strong>der</strong><br />

Demenzkranke werden von Vertrauenspersonen o<strong>der</strong> Angehörigen vertreten. Ist keiner<br />

von Beiden vorhanden, um die Interessen zu wahren, ist ein unabhängiger<br />

Ombudsmann zu bestellen.<br />

- Supervision mit Fachberatung insbeson<strong>der</strong>e von psychisch auffälligen<br />

HeimbewohnerInnen und zur Bearbeitung ethnischer Konflikte (multikulturelle<br />

Teams, Konflikte zwischen Pflegenden aus an<strong>der</strong>en Kulturen und<br />

HeimbewohnerInnen).<br />

- Warm, satt, sauber Pflege versus individueller, ganzheitlicher Bezugspflege. Abkehr<br />

vom verrichtungsorientierten Pflegebegriff (z. B. im Pflegegeldgesetz), dieser<br />

entspricht nicht pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen. Mit dem engen<br />

verrichtungsbezogenen Pflegebegriff wird eine äußerst komplexe pflegerische


Maßnahme in exakt quantifizierbare Teilverrichtungen zerlegt und damit einer<br />

vermeintlich rationalen Bewertung (und Bezahlung) zugänglich gemacht. Dies ist die<br />

Logik <strong>der</strong> Fliesbandarbeit. Doch pflegebedürftige Menschen <strong>–</strong> gerade psychisch<br />

Kranke und Demente <strong>–</strong> brauchen über die physische Existenzerhaltung hinaus<br />

verstärkt Zuwendung und damit Zeit, dies im Leistungskatalog zu berücksichtigen.<br />

Nur ein Pflegebegriff, <strong>der</strong> alle Aktivitäten des Lebens einbezieht, ist angemessen und<br />

kann den Bedürfnissen gerecht werden und den Zielen eines weitestgehend<br />

selbstbestimmten Lebens, auch bei Pflegebedürftigen, nahe kommen.<br />

Ausbildung :<br />

- Ausbildungsmodell nach Modulen, nach dem Pflichtschulalter bis Maturaniveau.<br />

- EU Angleichung<br />

- Gerontologische, gerontopsychiatrische Ausbildung forcieren.<br />

- Intensive, <strong>bundes</strong>weite För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Höherqualifizierung von PflegehelferInnen zu<br />

DGKS / P ermöglichen und forcieren, und Gewährleistung <strong>der</strong> wirtschaftlichen<br />

Sicherheit (Sicherung des Lebensbedarfes) <strong>für</strong> die Dauer <strong>der</strong> Ausbildung<br />

- Ausbildung zum Case Manager<br />

Der Case Manager unterstützt die Hilfbedürftigen und ihre Angehörigen in ihrem<br />

selbständigen Lebensmanagement, vermittelt Angebote, koordiniert Dienstleistungen<br />

und steuert den Hilfeprozess.<br />

-<br />

- Ausbildung <strong>der</strong> Pflegedienstleitungen in Management und Betriebswirtschaft. Zur<br />

Neuorientierung des Pflegemanagements (Personaleinsatzplanung, Zuordnung<br />

Bezugspflege, Trennung Pflege- und Hotelleistungen, Ressourcenoptimierung im<br />

multiprofessionellem Team, Personalbemessung, konkrete Personalentwicklung mit<br />

Fort- und Weiterbildung) ist speziell ausgebildetes Personal verpflichtend.<br />

- Zentrale Ausbildungsrichtlinien im Bundesministerium <strong>für</strong> Bildung.<br />

- Soziale Faktoren <strong>–</strong> gegenüber <strong>–</strong> Ökonomische Faktoren. Wird über Heime diskutiert,<br />

werden nur ökonomische Faktoren herangezogen.<br />

- Forschung: Um die wissenschaftliche Bearbeitung <strong>der</strong> Gewaltproblematik muss sich<br />

die Pflegeforschung annehmen.<br />

Im Interesse des pflegebedürftigen Menschen ist es unsere Pflicht eine Struktur zu<br />

schaffen, die durch Mitarbeiterzufriedenheit und Wirtschaftlichkeit <strong>der</strong> Institutionen, ein<br />

hohes Maß an Qualität ermöglicht.<br />

Wie aber lösen wir in absehbarer Zeit das Problem von fehlenden Pflegekräften? Der<br />

steigenden Zahl Älterer und Hochbetagter steht eine geringer werdende Zahl junger, in<br />

das Berufsleben eintreten<strong>der</strong> Menschen gegenüber. Wenn wir auch in Zukunft<br />

Arbeitskräfte finden wollen <strong>–</strong> auch unter den Bedingungen eines sich verringernden<br />

Angebotes und im Wettbewerb zur Wirtschaft <strong>–</strong> müssen wir Arbeitszeiten anpassen,<br />

flexibel gestalten und Pflege attraktiver machen. Mit <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ung nach erweiterter


fachlicher Qualifikation und damit <strong>der</strong> Verbesserung <strong>der</strong> Attraktivität pflegerischer Berufe<br />

wird die Anpassung <strong>der</strong> Entlohnung <strong>für</strong> diesen Dienst zu überdenken sein.<br />

Je<strong>der</strong> Mitarbeiter hat nur ein begrenztes Reservoir, aus dem er seine Leistungen und die<br />

physische und emotionale Kraft <strong>für</strong> die ständige Konfrontation mit <strong>der</strong> Hinfälligkeit des<br />

Menschen und auch dem Tod schöpfen kann. Ein ständiges Überschreiten <strong>der</strong> Grenzen<br />

von Mitarbeitern bringt Ermüdung, Überreizung, Belastung und auf die Dauer<br />

Erschöpfung. Gefor<strong>der</strong>t sind also die Träger von Altenheimen, ihre Spitzenverbände und<br />

die politisch Verantwortlichen, damit sich rasch und nachdrücklich die oft dramatische<br />

Situation <strong>für</strong> die in Altenheimen arbeitenden und lebenden Menschen verän<strong>der</strong>t.<br />

Pflegenotstände, die immer wie<strong>der</strong> entstehen werden durch zu geringe Tagesbesetzungen,<br />

unterqualifiziertes Personal, durch Pflegepersonen, die <strong>der</strong> deutschen Sprache nicht<br />

mächtig sind und keine Hilfe erfahren, o<strong>der</strong> durch räumliche Gegebenheiten, die jegliches<br />

Bemühen ersticken <strong>–</strong> um nur einige Beispiele zu nennen <strong>–</strong> verstärken bzw. zwingen zu<br />

einer „Warm-satt-sauber“ Pflege, die einer einseitig somatisch orientierten<br />

Funktionspflege gleichkommt. Die bereits erprobten und angewendeten Pflege- und<br />

Betreuungsmodelle, die sich an <strong>der</strong> Biografie des alten und pflegebedürftigen Menschen<br />

und dessen emotionalen und sozialen Bedürfnissen orientieren und so eine<br />

menschenwürdige Pflege und Betreuung sicherstellen, sind ohne die oben genannten<br />

Rahmenbedingungen nicht umzusetzen. Die Schaffung dieser Rahmenbedingungen und<br />

die Bereitstellung <strong>der</strong> da<strong>für</strong> notwendigen Mittel bedarf einer politischen Entscheidung.<br />

Hella Manger-Kogler<br />

Vorsitzende <strong>der</strong> ARGE PDL<br />

<strong>der</strong> geriatrisch, <strong>stationär</strong>en Einrichtungen<br />

Österreichs


An den<br />

Hr. Landesrat Walter Blachfellner<br />

Sebastian Stief Gasse 2<br />

5010 Salzburg Mondsee, den 21.09.2003<br />

Betreff: Sozialbetreuungsberufe <strong>–</strong> Gesetz - Entwurf<br />

gemäß § 15 a Vereinbarung<br />

Antwort auf Ihr Schreiben v. 04. 06. 2003<br />

Sehr geehrter Hr. Landesrat Walter Blachfellner,<br />

wir bedanken uns <strong>für</strong> das Schreiben vom 04. 03. 2003. Die Beantwortung erfolgte beim ersten<br />

Treffen <strong>der</strong> ARGE nach <strong>der</strong> Sommerpause.<br />

Wie ersuchen Sie, bei allfälligen weiteren Verhandlungen über oben angeführte<br />

Berufsgruppen Ihre und unsere Bedenken intensiv zu vertreten. Wobei wir allerdings anregen,<br />

den Aufgabenbereich Medikamentenverabreichung durch nicht ausreichend qualifiziertes<br />

Personal zu überdenken. Interessant ist, dass die Berufsgruppe in einer Zeit auftaucht, in <strong>der</strong><br />

die Kosten <strong>der</strong> Pflege reduziert werden sollen, also Leistungsreduzierung unumgänglich<br />

erscheint und damit die Qualität <strong>der</strong> Pflege sinken muss. Was bedeuten diese Signale ?<br />

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass durch Schaffung min<strong>der</strong>qualifizierter Berufsgruppen die<br />

Personalproblematik nicht zu lösen ist, son<strong>der</strong>n zu einer Min<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Leistungsqualität<br />

führt.<br />

Zu begrüßen ist es, dass Sie einer von den wenigen Soziallandesräten sind, bei denen<br />

Ablehnung zum Sozialbetreuungsberufe - Gesetz gemäß § 15a Vereinbarung zu erkennen ist,<br />

und hoffen auch in Zukunft auf Ihre Unterstützung.<br />

Mit freundlichen Grüssen<br />

Hella Manger-Kogler<br />

Vorsitzende <strong>der</strong> ARGE PDL


Bundesministerin<br />

Maria Rauch-Kallat<br />

Bundesministerium <strong>für</strong> Frauen und Gesundheit<br />

Radetzkystrasse 2<br />

1031 Wien Mondsee, den 21.09.2003<br />

Betreff: Sozialbetreuungsberufe <strong>–</strong> Gesetz <strong>–</strong> Entwurf gemäß § 15 a Vereinbarung.<br />

Antwort auf Ihr Schreiben vom 26. 06. 2003<br />

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Rauch<strong>–</strong>Kallat,<br />

Zu Punkt 1<br />

Heimhilfen:<br />

Mindestausbildung <strong>für</strong> jede Betreuungs- und Pflegetätigkeit im geriatrisch, <strong>stationär</strong>en<br />

Bereich ist <strong>der</strong> Pflegehelfer. In den Einrichtungen sind 70% <strong>der</strong> Bewohner ab <strong>der</strong> Pflegestufe<br />

4 aufwärts. Der Pflegebedarf wird immer größer, die Bewohner kommen früher aus den<br />

Krankenanstalten, von zu Hause nur wenn es nicht mehr geht. Und nun soll die Pflegequalität<br />

verringert werden?<br />

Zu Punkt 2 :<br />

Stimmen wir zu.<br />

Zu Punkt 3<br />

SozialfachbetreuerIn <strong>–</strong> Altenarbeit:<br />

Da <strong>der</strong> überwiegende Anteil <strong>der</strong> HeimbewohnerInnen in den oberen Pflegestufen sind, sehen<br />

wir keinen Bedarf am Einsatz von SozialfachbetreuerInnen. Womit uns in <strong>der</strong> Altenpflege<br />

geholfen wäre, sind Psychiatrische DiplompflegerInnen mit gerontologischen Schwerpunkten<br />

in <strong>der</strong> Ausbildung.<br />

Zu Punkt 4 :<br />

Wird zugestimmt.<br />

Unser Anfor<strong>der</strong>ungskatalog wurde erstellt nicht um eine optimale Pflege und Betreuung zu<br />

beschreiben, son<strong>der</strong>n als Grundlage um dem jetzigen und zukünftigen Klientel in<br />

geriatrischen Einrichtungen eine verantwortbare Grundversorgung bieten zu können.<br />

Aufgrund oben genannter Punkte 1 und 3 stellt sich uns die Frage, wo<strong>für</strong> dieser neue<br />

Berufszweig kreiert wurde. Interessant ist, dass diese Berufsgruppe in einer Zeit auftaucht, in<br />

<strong>der</strong> die Kosten <strong>der</strong> Pflege reduziert werden sollen, also Leistungsreduzierung unumgänglich<br />

erscheint und damit die Qualität <strong>der</strong> Pflege sinken muss.<br />

Es ist entschieden abzuraten, die Berufsgruppen wie Heimhilfe, Pflegehelfer,<br />

Sozialfachbetreuer, Dipl. Sozialfachbetreuer, Sozialfachbetreuer mit Ausbildung zur<br />

Pflegehilfe, Altenfachbetreuer, Dipl. Gesundheits- und Krankenpflegefachkraft mit<br />

Kompetenzbegrenzungen im <strong>stationär</strong>en Bereich einzusetzen.


Aus unseren praktischen Erfahrungen sind am besten Pflegepersonen, die eine psychiatrische<br />

Ausbildung mit gerontologischen Schwerpunkt aufweisen, in unseren Heimen einsetzbar.<br />

Mit freundlichen Grüssen<br />

Hella Manger-Kogler<br />

Vorsitzende <strong>der</strong> ARGE PDL

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