bundes – arge der pflegedienstleiterinnen für stationär ... - ÖGKV
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BUNDES <strong>–</strong> ARGE DER PFLEGEDIENSTLEITERINNEN FÜR<br />
STATIONÄR GERIATRISCHE EINRICHTUNGEN<br />
Protokoll <strong>der</strong> 15. Arbeitstagung vom 11. und 12. 09. 03 in Zell am Moos<br />
Teilnehmer:<br />
Ecker Christine, Schaur Herbert, Nadlinger Hannes, Rossak Elisabeth, Scheiwein Veronika,<br />
Weininger Ruth, Manger <strong>–</strong> Kogler Hella, Perwein Adelheid, Spreitzer Gerhard, Wartbichler<br />
Franz, Konrath Maria, Winkler Margarete, Steiner Veronika, Rainer Klaus, Bruckschwaiger<br />
Stefanie, Pernikl Elke, Thalmeier Johannes<br />
TOP 1<br />
Begrüßung und Vorstellung <strong>der</strong> Teilnehmer<br />
TOP 2<br />
Protokoll <strong>der</strong> letzten Sitzung: wird an alle verteilt und zur Kenntnis genommen<br />
TOP 3<br />
Berichte <strong>der</strong> Landes <strong>–</strong> ARGEN Oberösterreich, Steiermark, Burgenland, Nie<strong>der</strong>österreich,<br />
Voralberg und Wien<br />
TOP 4<br />
Bildungstage <strong>der</strong> <strong>ÖGKV</strong>: Fr. Ecker informiert über die Bildungstage vom 14. <strong>–</strong> 16. 10. 03<br />
im Europahaus Wien. Sie sollen <strong>der</strong> Finanzierung bereits bestehen<strong>der</strong>, im <strong>ÖGKV</strong><br />
organisierter ARGEN und <strong>der</strong> Neuaufnahme von Bundes <strong>–</strong> ARGEN, die an die <strong>ÖGKV</strong><br />
herantreten, dienen. Bisher haben sich ca. 400 Teilnehmer angemeldet. Aufruf von Fr.<br />
Manger <strong>–</strong> Kogler: täglich soll eine Person die Bundes <strong>–</strong> ARGE <strong>der</strong> PflegedienstleiterInnen <strong>für</strong><br />
<strong>stationär</strong> geriatrische Einrichtungen vertreten<br />
TOP 5<br />
Vorkommnisse in Lainz: Fr. Ecker berichtet über die Reaktion und Position des <strong>ÖGKV</strong>. Es<br />
wurden 2 Pressekonferenzen gegeben (1. Nötige Konsequenzen in <strong>der</strong> Politik, 2. For<strong>der</strong>ung<br />
eines Managementplans, anstatt ausschließlich Kontrollen durchzuführen).<br />
Stellung <strong>der</strong> <strong>ÖGKV</strong>: 1. Qualitätskontrollen sind in Ordnung, aber nur, wenn die nötigen<br />
Rahmenbedingungen (z.B. genügend Personal) gegeben sind<br />
2. Des weiteren müssen <strong>bundes</strong>einheitliche Gesetze geschaffen werden (z.B. Heimgesetz,<br />
Regelung <strong>der</strong> Sozialhilfe)<br />
3. Sofortmaßnahmen: mehr Personal und bessere Bezahlung<br />
4. Die Ausbildung muss weg vom Krankenhaus und an Regelschulen angeglie<strong>der</strong>t werden,<br />
dazu müssen vermehrt psychiatrische und geriatrische Inhalte gelehrt werden (demografischer<br />
Faktor) und die diplomierte Krankenschwester muss zunehmend zur Case <strong>–</strong> Managerin<br />
ausgebildet werden<br />
(siehe: www.oegkv.at)<br />
TOP 6<br />
Ausbildungsbedarf <strong>für</strong> Pflegeheime: Die ARGE <strong>der</strong> Heimleiter hat, laut Fr. Ecker, auf Ihrer<br />
Hompage veröffentlicht, welche Inhalte <strong>für</strong> die Ausbildung des Pflegepersonals in Bezug auf
den Bedarf <strong>der</strong> Pflegeheime wünschenswert wären. Dabei kreiert die ARGE die Kriterien <strong>für</strong><br />
einen Lehrberuf <strong>der</strong> Pflege: eine 3 jährige Ausbildung ab dem 15. Lebensjahr, wobei 4 Tage<br />
am Krankenbett und 1 Tag in <strong>der</strong> Schule verbracht werden sollen. Die <strong>ÖGKV</strong> bezieht<br />
gegensätzliche Position<br />
TOP 7<br />
Stellungnahme zu den Schreiben von Hr. LR Blachfellner und BM Mag. Haupt: In<br />
jeweils 2 Gruppen werden die Antwortschreiben (Stellung <strong>der</strong> ARGE <strong>der</strong><br />
PflegedienstleiterInnen <strong>für</strong> <strong>stationär</strong>e geriatrische Einrichtungen zur Einführung <strong>der</strong><br />
Sozialfacharbeiter und Dipl. <strong>–</strong> Sozialfacharbeiter) aufgesetzt. Fr. Manger <strong>–</strong> Kogler wird diese<br />
tippen und versenden<br />
TOP 8<br />
Präsentation von OMAP: Hr. Blümel stellt die Software OMAP vor. Beson<strong>der</strong>s interessant<br />
dabei sind die gesammelten, die Heime betreffenden Gesetzesschriften. Die Software kostet<br />
3500,- €, <strong>für</strong> 1000,- €/annum erhält <strong>der</strong> Käufer vierteljährliche Updates <strong>der</strong> Gesetzestexte und<br />
einmal im Jahr ein Software-Update, sowie den WEKA-Ordner. Hr. Blümel kommt bei<br />
Interesse ins Pflegeheim zu einer genaueren Vorstellung vor Ort<br />
TOP 9<br />
Information zu freiheitsentziehende Maßnahmen durch Mag. Krammer: Die<br />
persönliche Freiheit (PersFrG 1988) kann gemäß Art 2 Abs 1 in folgenden Fällen<br />
eingeschränkt werden: Z. 1: strafrechtlich<br />
Z. 6: Erziehungsmaßnahmen Min<strong>der</strong>jähriger<br />
Z. 5: bei Selbst- o<strong>der</strong> Fremdgefährdung wegen psychischer<br />
Erkrankung<br />
Z. 5 ist sehr eng definiert (akut, psychische Erkrankung, Selbst-/Fremdgefährdung), somit ist<br />
eine geistige Behin<strong>der</strong>ung z.B. kein Grund <strong>für</strong> freiheitsentziehende Maßnahmen.<br />
Bisher gab es keine gesetzliche Regelung <strong>für</strong> freiheitsentziehende Maßnahmen, nun<br />
konkurriert jedoch <strong>der</strong> Entwurf des Heimaufenthalts-Gesetz mit dem Voralberger Pflegeheim-<br />
Gesetz. Der VGH hat entschieden, dass sowohl Gesetzgebung als auch Vollziehung in Bezug<br />
auf freiheitsentziehende Maßnahmen in die Kompetenz des Bundes fällt (somit auch die<br />
Finanzierung).<br />
Die freiheitsentziehenden Maßnahmen sollen im Konsumentenschutz-Gesetz (momentan in<br />
Begutachtung, Ziel: 1.7.04 in Kraft) geregelt werden.<br />
Das Heimaufenthaltsgesetz soll die Qualität <strong>der</strong> Pflegeeinrichtungen sichern und <strong>bundes</strong>weit<br />
gültige Standards schaffen. Somit sollen Freiheitsbeschränkungen nicht nur legalisiert<br />
werden, son<strong>der</strong>n Barrieren entfernt werden. Der Freiheitsentzug soll durch Richter kontrolliert<br />
und durch unabhängige Sachverständige überprüft werden. Darüber hinaus soll er zeitlich klar<br />
eingeschränkt sein und als ultimo ratio gelten. Den Bewohnervertretern soll die aktive<br />
Vertretung <strong>der</strong> Betroffenen zu kommen. Unklar ist nach wie vor die Definition <strong>der</strong><br />
Gefährdungsmomente und die Positionen im Begutachtungsverfahren.<br />
Sie erhalten eine Kopie <strong>der</strong> Präsentation im Anhang!<br />
TOP 10<br />
Stellungnahme des Mag. Wallner, Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong> ARGE Heimleiter:<br />
(zur Info: www.heimleiter.at)<br />
1. Zusammenarbeit: Eine engere Zusammenarbeit <strong>der</strong> Bundes-ARGE <strong>der</strong><br />
PflegedienstleiterInnen <strong>für</strong> <strong>stationär</strong> geriatrische Einrichtungen mit <strong>der</strong> ARGE <strong>der</strong><br />
Heimleiter wäre wünschenswert.
2. Freiheitsentziehende Maßnahmen: Hr. Mag. Wallner be<strong>für</strong>chtet, dass durch den<br />
Kompetenzstreit zwischen Bund und Län<strong>der</strong> und dem Plan, Sachwalter als<br />
Kontrolleure einzusetzen, die Ausrichtung erst durch Musterprozesse beim OGH klar<br />
wird.<br />
Sein Schwerpunkt liegt in <strong>der</strong> Personalentwicklung (Individualisierung und<br />
Sensibilisierung des Personals, rechtliche Sicherheit, Entscheidungskompetenz in <strong>der</strong><br />
Pflege) und in <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ung außergerichtliche Schlichtungsstellen (<strong>für</strong> Pflege,<br />
Medizin, Patienten und Angehörige) einzurichten, um einen standardisierten Ablauf<br />
mit freiheitsentziehenden Maßnahmen sicherzustellen.<br />
Daher for<strong>der</strong>t die ARGE <strong>der</strong> Heimleiter zwischen Notfallsituationen<br />
(Pflegekompetenz) und Regelfallsituationen (psychiatrisches Gutachten) zu<br />
unterscheiden. Im Streitfall soll eine Schlichtungsstelle vermitteln. Die Kontrollinstanz<br />
soll beim Bundesland (Landesaufsichtsbehörde) 2x im Jahr in Verbindung mit einer<br />
15A-Regelung liegen, da die Gesetzgebung Bundeskompetenz sein wird. Grundlage<br />
<strong>für</strong> das gelingen des Gesetzes wird die Personalentwicklung, abhängig von Qualität<br />
und Quantität des Personals, sein.<br />
3. Ausbildung: Die ARGE <strong>der</strong> Heimleiter unterstützt die neuen Ausbildungsgänge zum<br />
Sozialfachbetreuer (im Folgendem: SFB) und Diplom-Sozialfachbetreuer (Dipl.-SFB).<br />
Der SFB bringt qualitativ bessere Voraussetzungen in den Beruf als <strong>der</strong> Pflegehelfer,<br />
da sich die Ausbildung in qualitativer und quantitativer Form in Richtung Geronto und<br />
psychosozialer Betreuung im extramuralen Bereich hin verän<strong>der</strong>n muss. Somit<br />
entspricht <strong>der</strong> SFB dem bereits bestehenden Berufsbild des Altenfachbetreuers.<br />
Der Dipl.-SFB soll zukünftig ambulante Stützpunkte o<strong>der</strong> Wohngruppen in Heimen<br />
leiten. Einwände <strong>der</strong> Bundes-ARGE <strong>der</strong> PflegedienstleiterInnen <strong>für</strong> <strong>stationär</strong><br />
geriatrische Einrichtungen, dass durch die Schaffung des Dipl.-SFB die Qualität sinkt<br />
und es zu Konkurrenz und Kompetenzstreitigkeiten mit Dipl.-Pflegepersonal kommen<br />
wird, verwirft Hr. Mag. Wallner, da die Kompetenz des Dipl.-SFB in <strong>der</strong> Behandlung<br />
<strong>der</strong> Patienten bzw. Klienten durch das GUKG klar eingeschränkt ist.<br />
Laut Mag. Wallner müssen beide Ausbildungsgänge auch auf Druck <strong>der</strong> europäischen<br />
Union geschaffen werden.<br />
Langfristiges Ziel soll eine vom Bund gesteuerte, modulare Ausbildung im<br />
Gesundheits-, sozialem und Wellnessbereich mit anschließen<strong>der</strong> Spezialisierung, auf<br />
Maturaniveau, sein.<br />
4. Duale Führung: Die For<strong>der</strong>ung zu einer möglichst gesetzlich geregelten dualen<br />
Führung <strong>der</strong> Heime durch die Bundes-ARGE <strong>der</strong> PflegedienstleiterInnen <strong>für</strong> <strong>stationär</strong><br />
geriatrische Einrichtungen kann Hr. Mag. Wallner nicht unterstützen. Duale Führung<br />
ist in seinen Augen nicht effizient. Duale Führung ist ein kulturelles („können die<br />
beiden miteinan<strong>der</strong>?“) und ein strukturelles (Kompetenzverteilung: wie werden<br />
Konflikte in <strong>der</strong> dualen Führung geregelt?) Problem. In Heimen mit bis zu maximal 50<br />
Patienten reicht eine Pflegedienstleitung, die zugleich auch Heimleitung ist. In<br />
größeren Einrichtungen ist es sinnvoll eine Gesamtgeschäftsführung einzurichten und<br />
die einzelnen Häuser durch eine Pflegedienstleitung und eine Heimleitung zu führen,<br />
wobei die Vertretung nach außen nur durch eine Person geregelt sein muss (Struktur).<br />
Allerdings ist es sicherlich zu vertreten, wenn die Pflegedienstleitung eigene<br />
Budgetverantwortung erhält. Letzenendes wird diese Regelung immer in <strong>der</strong><br />
Kompetenz des Trägers bleiben (z.B. durch Stellenbeschreibung) und laut Mag.<br />
Wallner keine gesetzliche Regelung möglich sein.<br />
Top 11<br />
Nächster Termin <strong>für</strong> das 16. Arbeitstreffen: Do., Fr. 27. und 28. November 2003
Protokollführer:<br />
Thalmeier Johannes<br />
Anhang:<br />
1. Präsentation zu freiheitsentziehenden Maßnahmen durch Mag. Krammer<br />
2. Statement <strong>der</strong> ARGE <strong>der</strong> Pflegedienstleitungen <strong>der</strong> geriatrisch, <strong>stationär</strong>en<br />
Einrichtungen Österreichs<br />
3. Brief an Hr. Landesrat Walter Blachfellner<br />
4. Brief an Bun<strong>der</strong>ministerin Maria Rauch - Kallat
Statement <strong>der</strong> ARGE <strong>der</strong> Pflegedienstleitungen<br />
<strong>der</strong> geriatrisch, <strong>stationär</strong>en Einrichtungen Österreichs:<br />
Die Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Pflegedienstleitungen Österreichs bedankt sich <strong>für</strong> die<br />
Möglichkeit ein Statement abgeben zu können.<br />
Unsere Organisation ist die Interessensgemeinschaft von Pflegedienstleitungen aus den<br />
sozialen Einrichtungen <strong>–</strong> Pflegeheime, geriatrische, <strong>stationär</strong>e Einrichtungen <strong>–</strong> Österreichs,<br />
und ist ein Zweigverein des Österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverbandes.<br />
Unsere Mitglie<strong>der</strong> kommen aus den jeweiligen Arbeitsgemeinschaften aller Bundeslän<strong>der</strong>.<br />
Das Ziel <strong>der</strong> Interessensvertretung ist die Mitarbeit in Entscheidungs- und Beratungsgremien<br />
auf regionaler und Bundesebene, um einheitliche Qualitätskriterien einzuführen und <strong>für</strong> <strong>der</strong>en<br />
Umsetzung in <strong>der</strong> Altenpflege zu sorgen.<br />
Wir bilden eine Schnittstelle <strong>für</strong> Problemerfassungen und Lösungen, <strong>für</strong> Information und<br />
Erfahrungsaustausch. Unser Fokus ist <strong>der</strong> Bewohner <strong>der</strong> geriatrischen Einrichtungen und<br />
somit die Konstante <strong>der</strong> Zielsetzungen und Entscheidungen.<br />
Auf gegenwärtige Probleme in Wien möchte ich nicht eingehen, son<strong>der</strong>n Vorschläge und<br />
For<strong>der</strong>ungen zur Verbesserung <strong>der</strong> allgemeinen Situation im gesamten Bundesgebiet<br />
einbringen.<br />
Es gibt Anhaltspunkte da<strong>für</strong>, dass es sich bei den bekannt gewordenen Missständen nicht um<br />
„bedauerliche Einzelfälle“ handelt, son<strong>der</strong>n eher um die „Spitze eines Eisberges“.<br />
Zur Verbesserung <strong>der</strong> Rahmenbedingungen for<strong>der</strong>n wir:<br />
- Miteinbeziehung <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft in Entscheidungen auf Län<strong>der</strong>- und<br />
Bundesebene.<br />
- Einen <strong>für</strong> die Langzeitpflege <strong>bundes</strong>weit einheitlichen, klar formulierten,<br />
Personalschlüssel, geregelt nach Qualifikationen. Dabei zeigt sich durchaus, dass<br />
höhere Wirtschaftlichkeit gerade durch vermehrten Mitteleinsatz im Bereich<br />
qualifizierten Personales und durch Ausbau individueller Bezugspflege zu erreichen<br />
ist.<br />
- Vorgaben zur einheitlichen Personalbedarfsermittlung. (z. B. Plaisir,<br />
Personalbedarfsermittlung Wien).<br />
- Einführung von <strong>bundes</strong>weiter, verpflichten<strong>der</strong> Qualitätsentwicklung- und sicherung<br />
<strong>der</strong> Organisationen mit <strong>der</strong> Möglichkeit einer Zertifizierung. Erstellung pflegerischer<br />
Rahmenstandards und Zertifizierung <strong>der</strong> Einrichtungen gemäß den<br />
Pflegequalitätsstufen und <strong>der</strong> Hotelkategorien. Der potentielle Heimbewohner/innen<br />
kann vor <strong>der</strong> Aufnahme eine Einschätzung vornehmen.<br />
- Pflegequalitätssicherungsgesetz zur Sicherung, Weiterentwicklung und Prüfung <strong>der</strong><br />
Pflegequalität, zur Stärkung <strong>der</strong> Eigenverantwortlichkeit <strong>der</strong> Pflegeselbstverwaltung<br />
und <strong>der</strong> Verbraucherrechte, sowie die Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Heimaufsicht.<br />
Benchmarking unter den Heimen und Daten über die Qualitätssicherung werden
nutzbar.<br />
- Adäquate Entlohnung <strong>–</strong> Angleichung an das Lohnniveau in den Krankenanstalten<br />
- Duales Führungssystem, mit klar formulierten Kompetenzen. In Häusern mit 50 <strong>–</strong> 60<br />
BewohnerInnen kann die Pflegedienstleitung, mit entsprechen<strong>der</strong> Ausbildung, die<br />
Heim- und Pflegedienstleitung übernehmen.<br />
- PflegeexpertInnen, ger.beeideter Sachverständige <strong>für</strong> Pflege als Pflegeanwalt.<br />
- Zur Durchführung <strong>der</strong> Pflegeeinstufung <strong>für</strong> die Berechnung des Bundespflegegeldes<br />
eine PflegeexpertIn.<br />
- Heimaufsicht <strong>–</strong> gemeint ist Kontrolle mit Beratung gekoppelt <strong>–</strong> durch unabhängige<br />
Fachleute <strong>der</strong> Pflege unter Einbeziehung <strong>der</strong> Bezirksverwaltungsbehörden.<br />
- Dem Wunsch <strong>der</strong> Bewohner nach Wohnen im Einzel- o<strong>der</strong> Doppelzimmer<br />
soll Rechnung getragen werden. Das Wohnen in Einzelzimmern ist anzustreben.<br />
Keine großen Mehrbettzimmer (4 o<strong>der</strong> 8 Bett).<br />
Bauliche Normen: In allen geriatrischen Einrichtungen darf es nur noch Einzelzimmer<br />
geben. Ausnahmen sind nur dann zulässig, wenn HeimbewohnerInnen ausdrücklich<br />
zusammenwohnen wollen. Auch eine erzwungenes Wohnen im Doppelzimmer ist<br />
Gewalt.<br />
Große Einheiten begünstigen die Tendenz zur Anonymität und zur funktionell und<br />
rationell durchgeplanten Pflege und Betreuung. Sehr oft hat dies den Verlust von<br />
Individualität und Geborgenheit zur Folge. Gerade <strong>für</strong> die wachsende Zahl psychisch<br />
Kranker, wie dementer Personen sind vertraute Räume von großer Bedeutung.<br />
Dementsprechend brauchen diese Menschen kleine, überschaubare Einheiten. Das<br />
Konzept <strong>der</strong> Hausgemeinschaft mit 15 Personen bietet sich als familienähnliches<br />
Gefüge an. Solche kleinen Einheiten sind betriebswirtschaftlich vertretbar und tragen<br />
den Bedürfnissen <strong>der</strong> HeimbewohnerInnen in hohem Maße Rechnung.<br />
- Allgemein anerkannte Hygienestandards, ohne dass <strong>der</strong> wohnliche Charakter<br />
beeinträchtigt wird.<br />
- Stärkung des Mitspracherechtes <strong>der</strong> Bewohner o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Vertreter.<br />
Mitbestimmungsrechte <strong>der</strong> HeimbewohnerInnen durch wirksame Vertretung<br />
gegenüber dem Heimbetreiber. Schwerst Pflegebedürftige, psychisch Kranke o<strong>der</strong><br />
Demenzkranke werden von Vertrauenspersonen o<strong>der</strong> Angehörigen vertreten. Ist keiner<br />
von Beiden vorhanden, um die Interessen zu wahren, ist ein unabhängiger<br />
Ombudsmann zu bestellen.<br />
- Supervision mit Fachberatung insbeson<strong>der</strong>e von psychisch auffälligen<br />
HeimbewohnerInnen und zur Bearbeitung ethnischer Konflikte (multikulturelle<br />
Teams, Konflikte zwischen Pflegenden aus an<strong>der</strong>en Kulturen und<br />
HeimbewohnerInnen).<br />
- Warm, satt, sauber Pflege versus individueller, ganzheitlicher Bezugspflege. Abkehr<br />
vom verrichtungsorientierten Pflegebegriff (z. B. im Pflegegeldgesetz), dieser<br />
entspricht nicht pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen. Mit dem engen<br />
verrichtungsbezogenen Pflegebegriff wird eine äußerst komplexe pflegerische
Maßnahme in exakt quantifizierbare Teilverrichtungen zerlegt und damit einer<br />
vermeintlich rationalen Bewertung (und Bezahlung) zugänglich gemacht. Dies ist die<br />
Logik <strong>der</strong> Fliesbandarbeit. Doch pflegebedürftige Menschen <strong>–</strong> gerade psychisch<br />
Kranke und Demente <strong>–</strong> brauchen über die physische Existenzerhaltung hinaus<br />
verstärkt Zuwendung und damit Zeit, dies im Leistungskatalog zu berücksichtigen.<br />
Nur ein Pflegebegriff, <strong>der</strong> alle Aktivitäten des Lebens einbezieht, ist angemessen und<br />
kann den Bedürfnissen gerecht werden und den Zielen eines weitestgehend<br />
selbstbestimmten Lebens, auch bei Pflegebedürftigen, nahe kommen.<br />
Ausbildung :<br />
- Ausbildungsmodell nach Modulen, nach dem Pflichtschulalter bis Maturaniveau.<br />
- EU Angleichung<br />
- Gerontologische, gerontopsychiatrische Ausbildung forcieren.<br />
- Intensive, <strong>bundes</strong>weite För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Höherqualifizierung von PflegehelferInnen zu<br />
DGKS / P ermöglichen und forcieren, und Gewährleistung <strong>der</strong> wirtschaftlichen<br />
Sicherheit (Sicherung des Lebensbedarfes) <strong>für</strong> die Dauer <strong>der</strong> Ausbildung<br />
- Ausbildung zum Case Manager<br />
Der Case Manager unterstützt die Hilfbedürftigen und ihre Angehörigen in ihrem<br />
selbständigen Lebensmanagement, vermittelt Angebote, koordiniert Dienstleistungen<br />
und steuert den Hilfeprozess.<br />
-<br />
- Ausbildung <strong>der</strong> Pflegedienstleitungen in Management und Betriebswirtschaft. Zur<br />
Neuorientierung des Pflegemanagements (Personaleinsatzplanung, Zuordnung<br />
Bezugspflege, Trennung Pflege- und Hotelleistungen, Ressourcenoptimierung im<br />
multiprofessionellem Team, Personalbemessung, konkrete Personalentwicklung mit<br />
Fort- und Weiterbildung) ist speziell ausgebildetes Personal verpflichtend.<br />
- Zentrale Ausbildungsrichtlinien im Bundesministerium <strong>für</strong> Bildung.<br />
- Soziale Faktoren <strong>–</strong> gegenüber <strong>–</strong> Ökonomische Faktoren. Wird über Heime diskutiert,<br />
werden nur ökonomische Faktoren herangezogen.<br />
- Forschung: Um die wissenschaftliche Bearbeitung <strong>der</strong> Gewaltproblematik muss sich<br />
die Pflegeforschung annehmen.<br />
Im Interesse des pflegebedürftigen Menschen ist es unsere Pflicht eine Struktur zu<br />
schaffen, die durch Mitarbeiterzufriedenheit und Wirtschaftlichkeit <strong>der</strong> Institutionen, ein<br />
hohes Maß an Qualität ermöglicht.<br />
Wie aber lösen wir in absehbarer Zeit das Problem von fehlenden Pflegekräften? Der<br />
steigenden Zahl Älterer und Hochbetagter steht eine geringer werdende Zahl junger, in<br />
das Berufsleben eintreten<strong>der</strong> Menschen gegenüber. Wenn wir auch in Zukunft<br />
Arbeitskräfte finden wollen <strong>–</strong> auch unter den Bedingungen eines sich verringernden<br />
Angebotes und im Wettbewerb zur Wirtschaft <strong>–</strong> müssen wir Arbeitszeiten anpassen,<br />
flexibel gestalten und Pflege attraktiver machen. Mit <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ung nach erweiterter
fachlicher Qualifikation und damit <strong>der</strong> Verbesserung <strong>der</strong> Attraktivität pflegerischer Berufe<br />
wird die Anpassung <strong>der</strong> Entlohnung <strong>für</strong> diesen Dienst zu überdenken sein.<br />
Je<strong>der</strong> Mitarbeiter hat nur ein begrenztes Reservoir, aus dem er seine Leistungen und die<br />
physische und emotionale Kraft <strong>für</strong> die ständige Konfrontation mit <strong>der</strong> Hinfälligkeit des<br />
Menschen und auch dem Tod schöpfen kann. Ein ständiges Überschreiten <strong>der</strong> Grenzen<br />
von Mitarbeitern bringt Ermüdung, Überreizung, Belastung und auf die Dauer<br />
Erschöpfung. Gefor<strong>der</strong>t sind also die Träger von Altenheimen, ihre Spitzenverbände und<br />
die politisch Verantwortlichen, damit sich rasch und nachdrücklich die oft dramatische<br />
Situation <strong>für</strong> die in Altenheimen arbeitenden und lebenden Menschen verän<strong>der</strong>t.<br />
Pflegenotstände, die immer wie<strong>der</strong> entstehen werden durch zu geringe Tagesbesetzungen,<br />
unterqualifiziertes Personal, durch Pflegepersonen, die <strong>der</strong> deutschen Sprache nicht<br />
mächtig sind und keine Hilfe erfahren, o<strong>der</strong> durch räumliche Gegebenheiten, die jegliches<br />
Bemühen ersticken <strong>–</strong> um nur einige Beispiele zu nennen <strong>–</strong> verstärken bzw. zwingen zu<br />
einer „Warm-satt-sauber“ Pflege, die einer einseitig somatisch orientierten<br />
Funktionspflege gleichkommt. Die bereits erprobten und angewendeten Pflege- und<br />
Betreuungsmodelle, die sich an <strong>der</strong> Biografie des alten und pflegebedürftigen Menschen<br />
und dessen emotionalen und sozialen Bedürfnissen orientieren und so eine<br />
menschenwürdige Pflege und Betreuung sicherstellen, sind ohne die oben genannten<br />
Rahmenbedingungen nicht umzusetzen. Die Schaffung dieser Rahmenbedingungen und<br />
die Bereitstellung <strong>der</strong> da<strong>für</strong> notwendigen Mittel bedarf einer politischen Entscheidung.<br />
Hella Manger-Kogler<br />
Vorsitzende <strong>der</strong> ARGE PDL<br />
<strong>der</strong> geriatrisch, <strong>stationär</strong>en Einrichtungen<br />
Österreichs
An den<br />
Hr. Landesrat Walter Blachfellner<br />
Sebastian Stief Gasse 2<br />
5010 Salzburg Mondsee, den 21.09.2003<br />
Betreff: Sozialbetreuungsberufe <strong>–</strong> Gesetz - Entwurf<br />
gemäß § 15 a Vereinbarung<br />
Antwort auf Ihr Schreiben v. 04. 06. 2003<br />
Sehr geehrter Hr. Landesrat Walter Blachfellner,<br />
wir bedanken uns <strong>für</strong> das Schreiben vom 04. 03. 2003. Die Beantwortung erfolgte beim ersten<br />
Treffen <strong>der</strong> ARGE nach <strong>der</strong> Sommerpause.<br />
Wie ersuchen Sie, bei allfälligen weiteren Verhandlungen über oben angeführte<br />
Berufsgruppen Ihre und unsere Bedenken intensiv zu vertreten. Wobei wir allerdings anregen,<br />
den Aufgabenbereich Medikamentenverabreichung durch nicht ausreichend qualifiziertes<br />
Personal zu überdenken. Interessant ist, dass die Berufsgruppe in einer Zeit auftaucht, in <strong>der</strong><br />
die Kosten <strong>der</strong> Pflege reduziert werden sollen, also Leistungsreduzierung unumgänglich<br />
erscheint und damit die Qualität <strong>der</strong> Pflege sinken muss. Was bedeuten diese Signale ?<br />
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass durch Schaffung min<strong>der</strong>qualifizierter Berufsgruppen die<br />
Personalproblematik nicht zu lösen ist, son<strong>der</strong>n zu einer Min<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Leistungsqualität<br />
führt.<br />
Zu begrüßen ist es, dass Sie einer von den wenigen Soziallandesräten sind, bei denen<br />
Ablehnung zum Sozialbetreuungsberufe - Gesetz gemäß § 15a Vereinbarung zu erkennen ist,<br />
und hoffen auch in Zukunft auf Ihre Unterstützung.<br />
Mit freundlichen Grüssen<br />
Hella Manger-Kogler<br />
Vorsitzende <strong>der</strong> ARGE PDL
Bundesministerin<br />
Maria Rauch-Kallat<br />
Bundesministerium <strong>für</strong> Frauen und Gesundheit<br />
Radetzkystrasse 2<br />
1031 Wien Mondsee, den 21.09.2003<br />
Betreff: Sozialbetreuungsberufe <strong>–</strong> Gesetz <strong>–</strong> Entwurf gemäß § 15 a Vereinbarung.<br />
Antwort auf Ihr Schreiben vom 26. 06. 2003<br />
Sehr geehrte Frau Bundesministerin Rauch<strong>–</strong>Kallat,<br />
Zu Punkt 1<br />
Heimhilfen:<br />
Mindestausbildung <strong>für</strong> jede Betreuungs- und Pflegetätigkeit im geriatrisch, <strong>stationär</strong>en<br />
Bereich ist <strong>der</strong> Pflegehelfer. In den Einrichtungen sind 70% <strong>der</strong> Bewohner ab <strong>der</strong> Pflegestufe<br />
4 aufwärts. Der Pflegebedarf wird immer größer, die Bewohner kommen früher aus den<br />
Krankenanstalten, von zu Hause nur wenn es nicht mehr geht. Und nun soll die Pflegequalität<br />
verringert werden?<br />
Zu Punkt 2 :<br />
Stimmen wir zu.<br />
Zu Punkt 3<br />
SozialfachbetreuerIn <strong>–</strong> Altenarbeit:<br />
Da <strong>der</strong> überwiegende Anteil <strong>der</strong> HeimbewohnerInnen in den oberen Pflegestufen sind, sehen<br />
wir keinen Bedarf am Einsatz von SozialfachbetreuerInnen. Womit uns in <strong>der</strong> Altenpflege<br />
geholfen wäre, sind Psychiatrische DiplompflegerInnen mit gerontologischen Schwerpunkten<br />
in <strong>der</strong> Ausbildung.<br />
Zu Punkt 4 :<br />
Wird zugestimmt.<br />
Unser Anfor<strong>der</strong>ungskatalog wurde erstellt nicht um eine optimale Pflege und Betreuung zu<br />
beschreiben, son<strong>der</strong>n als Grundlage um dem jetzigen und zukünftigen Klientel in<br />
geriatrischen Einrichtungen eine verantwortbare Grundversorgung bieten zu können.<br />
Aufgrund oben genannter Punkte 1 und 3 stellt sich uns die Frage, wo<strong>für</strong> dieser neue<br />
Berufszweig kreiert wurde. Interessant ist, dass diese Berufsgruppe in einer Zeit auftaucht, in<br />
<strong>der</strong> die Kosten <strong>der</strong> Pflege reduziert werden sollen, also Leistungsreduzierung unumgänglich<br />
erscheint und damit die Qualität <strong>der</strong> Pflege sinken muss.<br />
Es ist entschieden abzuraten, die Berufsgruppen wie Heimhilfe, Pflegehelfer,<br />
Sozialfachbetreuer, Dipl. Sozialfachbetreuer, Sozialfachbetreuer mit Ausbildung zur<br />
Pflegehilfe, Altenfachbetreuer, Dipl. Gesundheits- und Krankenpflegefachkraft mit<br />
Kompetenzbegrenzungen im <strong>stationär</strong>en Bereich einzusetzen.
Aus unseren praktischen Erfahrungen sind am besten Pflegepersonen, die eine psychiatrische<br />
Ausbildung mit gerontologischen Schwerpunkt aufweisen, in unseren Heimen einsetzbar.<br />
Mit freundlichen Grüssen<br />
Hella Manger-Kogler<br />
Vorsitzende <strong>der</strong> ARGE PDL