bundes – arge der pflegedienstleiterinnen für stationär ... - ÖGKV
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den Bedarf <strong>der</strong> Pflegeheime wünschenswert wären. Dabei kreiert die ARGE die Kriterien <strong>für</strong><br />
einen Lehrberuf <strong>der</strong> Pflege: eine 3 jährige Ausbildung ab dem 15. Lebensjahr, wobei 4 Tage<br />
am Krankenbett und 1 Tag in <strong>der</strong> Schule verbracht werden sollen. Die <strong>ÖGKV</strong> bezieht<br />
gegensätzliche Position<br />
TOP 7<br />
Stellungnahme zu den Schreiben von Hr. LR Blachfellner und BM Mag. Haupt: In<br />
jeweils 2 Gruppen werden die Antwortschreiben (Stellung <strong>der</strong> ARGE <strong>der</strong><br />
PflegedienstleiterInnen <strong>für</strong> <strong>stationär</strong>e geriatrische Einrichtungen zur Einführung <strong>der</strong><br />
Sozialfacharbeiter und Dipl. <strong>–</strong> Sozialfacharbeiter) aufgesetzt. Fr. Manger <strong>–</strong> Kogler wird diese<br />
tippen und versenden<br />
TOP 8<br />
Präsentation von OMAP: Hr. Blümel stellt die Software OMAP vor. Beson<strong>der</strong>s interessant<br />
dabei sind die gesammelten, die Heime betreffenden Gesetzesschriften. Die Software kostet<br />
3500,- €, <strong>für</strong> 1000,- €/annum erhält <strong>der</strong> Käufer vierteljährliche Updates <strong>der</strong> Gesetzestexte und<br />
einmal im Jahr ein Software-Update, sowie den WEKA-Ordner. Hr. Blümel kommt bei<br />
Interesse ins Pflegeheim zu einer genaueren Vorstellung vor Ort<br />
TOP 9<br />
Information zu freiheitsentziehende Maßnahmen durch Mag. Krammer: Die<br />
persönliche Freiheit (PersFrG 1988) kann gemäß Art 2 Abs 1 in folgenden Fällen<br />
eingeschränkt werden: Z. 1: strafrechtlich<br />
Z. 6: Erziehungsmaßnahmen Min<strong>der</strong>jähriger<br />
Z. 5: bei Selbst- o<strong>der</strong> Fremdgefährdung wegen psychischer<br />
Erkrankung<br />
Z. 5 ist sehr eng definiert (akut, psychische Erkrankung, Selbst-/Fremdgefährdung), somit ist<br />
eine geistige Behin<strong>der</strong>ung z.B. kein Grund <strong>für</strong> freiheitsentziehende Maßnahmen.<br />
Bisher gab es keine gesetzliche Regelung <strong>für</strong> freiheitsentziehende Maßnahmen, nun<br />
konkurriert jedoch <strong>der</strong> Entwurf des Heimaufenthalts-Gesetz mit dem Voralberger Pflegeheim-<br />
Gesetz. Der VGH hat entschieden, dass sowohl Gesetzgebung als auch Vollziehung in Bezug<br />
auf freiheitsentziehende Maßnahmen in die Kompetenz des Bundes fällt (somit auch die<br />
Finanzierung).<br />
Die freiheitsentziehenden Maßnahmen sollen im Konsumentenschutz-Gesetz (momentan in<br />
Begutachtung, Ziel: 1.7.04 in Kraft) geregelt werden.<br />
Das Heimaufenthaltsgesetz soll die Qualität <strong>der</strong> Pflegeeinrichtungen sichern und <strong>bundes</strong>weit<br />
gültige Standards schaffen. Somit sollen Freiheitsbeschränkungen nicht nur legalisiert<br />
werden, son<strong>der</strong>n Barrieren entfernt werden. Der Freiheitsentzug soll durch Richter kontrolliert<br />
und durch unabhängige Sachverständige überprüft werden. Darüber hinaus soll er zeitlich klar<br />
eingeschränkt sein und als ultimo ratio gelten. Den Bewohnervertretern soll die aktive<br />
Vertretung <strong>der</strong> Betroffenen zu kommen. Unklar ist nach wie vor die Definition <strong>der</strong><br />
Gefährdungsmomente und die Positionen im Begutachtungsverfahren.<br />
Sie erhalten eine Kopie <strong>der</strong> Präsentation im Anhang!<br />
TOP 10<br />
Stellungnahme des Mag. Wallner, Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong> ARGE Heimleiter:<br />
(zur Info: www.heimleiter.at)<br />
1. Zusammenarbeit: Eine engere Zusammenarbeit <strong>der</strong> Bundes-ARGE <strong>der</strong><br />
PflegedienstleiterInnen <strong>für</strong> <strong>stationär</strong> geriatrische Einrichtungen mit <strong>der</strong> ARGE <strong>der</strong><br />
Heimleiter wäre wünschenswert.