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bundes – arge der pflegedienstleiterinnen für stationär ... - ÖGKV

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den Bedarf <strong>der</strong> Pflegeheime wünschenswert wären. Dabei kreiert die ARGE die Kriterien <strong>für</strong><br />

einen Lehrberuf <strong>der</strong> Pflege: eine 3 jährige Ausbildung ab dem 15. Lebensjahr, wobei 4 Tage<br />

am Krankenbett und 1 Tag in <strong>der</strong> Schule verbracht werden sollen. Die <strong>ÖGKV</strong> bezieht<br />

gegensätzliche Position<br />

TOP 7<br />

Stellungnahme zu den Schreiben von Hr. LR Blachfellner und BM Mag. Haupt: In<br />

jeweils 2 Gruppen werden die Antwortschreiben (Stellung <strong>der</strong> ARGE <strong>der</strong><br />

PflegedienstleiterInnen <strong>für</strong> <strong>stationär</strong>e geriatrische Einrichtungen zur Einführung <strong>der</strong><br />

Sozialfacharbeiter und Dipl. <strong>–</strong> Sozialfacharbeiter) aufgesetzt. Fr. Manger <strong>–</strong> Kogler wird diese<br />

tippen und versenden<br />

TOP 8<br />

Präsentation von OMAP: Hr. Blümel stellt die Software OMAP vor. Beson<strong>der</strong>s interessant<br />

dabei sind die gesammelten, die Heime betreffenden Gesetzesschriften. Die Software kostet<br />

3500,- €, <strong>für</strong> 1000,- €/annum erhält <strong>der</strong> Käufer vierteljährliche Updates <strong>der</strong> Gesetzestexte und<br />

einmal im Jahr ein Software-Update, sowie den WEKA-Ordner. Hr. Blümel kommt bei<br />

Interesse ins Pflegeheim zu einer genaueren Vorstellung vor Ort<br />

TOP 9<br />

Information zu freiheitsentziehende Maßnahmen durch Mag. Krammer: Die<br />

persönliche Freiheit (PersFrG 1988) kann gemäß Art 2 Abs 1 in folgenden Fällen<br />

eingeschränkt werden: Z. 1: strafrechtlich<br />

Z. 6: Erziehungsmaßnahmen Min<strong>der</strong>jähriger<br />

Z. 5: bei Selbst- o<strong>der</strong> Fremdgefährdung wegen psychischer<br />

Erkrankung<br />

Z. 5 ist sehr eng definiert (akut, psychische Erkrankung, Selbst-/Fremdgefährdung), somit ist<br />

eine geistige Behin<strong>der</strong>ung z.B. kein Grund <strong>für</strong> freiheitsentziehende Maßnahmen.<br />

Bisher gab es keine gesetzliche Regelung <strong>für</strong> freiheitsentziehende Maßnahmen, nun<br />

konkurriert jedoch <strong>der</strong> Entwurf des Heimaufenthalts-Gesetz mit dem Voralberger Pflegeheim-<br />

Gesetz. Der VGH hat entschieden, dass sowohl Gesetzgebung als auch Vollziehung in Bezug<br />

auf freiheitsentziehende Maßnahmen in die Kompetenz des Bundes fällt (somit auch die<br />

Finanzierung).<br />

Die freiheitsentziehenden Maßnahmen sollen im Konsumentenschutz-Gesetz (momentan in<br />

Begutachtung, Ziel: 1.7.04 in Kraft) geregelt werden.<br />

Das Heimaufenthaltsgesetz soll die Qualität <strong>der</strong> Pflegeeinrichtungen sichern und <strong>bundes</strong>weit<br />

gültige Standards schaffen. Somit sollen Freiheitsbeschränkungen nicht nur legalisiert<br />

werden, son<strong>der</strong>n Barrieren entfernt werden. Der Freiheitsentzug soll durch Richter kontrolliert<br />

und durch unabhängige Sachverständige überprüft werden. Darüber hinaus soll er zeitlich klar<br />

eingeschränkt sein und als ultimo ratio gelten. Den Bewohnervertretern soll die aktive<br />

Vertretung <strong>der</strong> Betroffenen zu kommen. Unklar ist nach wie vor die Definition <strong>der</strong><br />

Gefährdungsmomente und die Positionen im Begutachtungsverfahren.<br />

Sie erhalten eine Kopie <strong>der</strong> Präsentation im Anhang!<br />

TOP 10<br />

Stellungnahme des Mag. Wallner, Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong> ARGE Heimleiter:<br />

(zur Info: www.heimleiter.at)<br />

1. Zusammenarbeit: Eine engere Zusammenarbeit <strong>der</strong> Bundes-ARGE <strong>der</strong><br />

PflegedienstleiterInnen <strong>für</strong> <strong>stationär</strong> geriatrische Einrichtungen mit <strong>der</strong> ARGE <strong>der</strong><br />

Heimleiter wäre wünschenswert.

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