ProfiWissen Beanstandungen Innentüren - i&M
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Zwar darf der Begriff „gleichwertig“ durchaus verwendet<br />
werden, allerdings nur unter Hinzuziehung einer<br />
klaren Definition, worauf sich die Gleichwertigkeit<br />
bezieht und in welcher Hinsicht diese gilt. Brauchbare<br />
wesentliche Kriterien wären: Schallschutzleistung, Einbruchshemmung,<br />
Klimaklassen usw. Dies gilt natürlich<br />
nur bei öffentlichen Ausschreibungen im Bereich der<br />
VOB, der Privatkunde kann seine Vorstellungen frei formulieren.<br />
Tipp: auch zwischen den Zeilen lesen:<br />
• Stellen Sie Rückfragen bei Unklarheiten,<br />
Abb. 6 Ausschreibungen gehören zum Tagesgeschäft<br />
im Verkauf.<br />
Missverständnissen und fehlenden Angaben.<br />
• Wenn Ihnen Informationen fehlen, um Ihren<br />
Angebotspreis sicher kalkulieren zu können, fragen<br />
Sie nach und versuchen Sie, die ausführungs- und preisrelevante Details zu klären.<br />
• Ist die gewünschte Ausführung technisch machbar?<br />
• Entspricht die gewünschte Eigenschaft einer üblichen Ausführung und den anerkannten Regeln der Technik?<br />
• Passt die Leistungsbeschreibung zur Nutzung des Gebäudes? (Passt die notwendige barrierefreie Ausführung<br />
des Altenheims zu den im Langtext spezifizierten Größen/Drückerhöhen etc. der Tür?)<br />
• Prüfen Sie, ob Nebenangebote zugelassen sind. In diesem Fall können Sie auch technische/wirtschaftliche<br />
Alternativen anbieten!<br />
Bedenkenanmeldung und Behinderungsanzeigen<br />
Angenommen die Montagevoraussetzungen wegen zu hoher Einbaufeuchte sind nicht gegeben, oder es bestehen<br />
Bedenken bezüglich der Baumaterialien oder der Bauausführung anderer Gewerke, so gibt es ein Haftungsrisiko,<br />
wenn die Montage trotz der festgestellten Abweichungen ausgeführt wird. Der richtige Schritt ist in diesem Fall<br />
eine Bedenkenanmeldung. Sowohl nach der VOB, als auch bei Bauprojekten bei denen das BGB Anwendung findet,<br />
ist eine Bedenkenanmeldung möglich.<br />
In der VOB/B finden sich die Regelungen in § 4 Absatz 3. Bedenken sind schriftlich, unverzüglich und möglichst<br />
vor Beginn der Arbeiten an den Auftraggeber zu richten, wenn Bedenken bestehen gegen:<br />
• die Art der Ausführung,<br />
• die Sicherung gegen Unfallgefahren,<br />
• die Güte der vom Auftraggeber gelieferten Stoffe oder Bauteile oder<br />
• die Leistungen anderer Unternehmer.<br />
Bei einer Bedenkenanmeldung sind der richtige Adressat, der Zeitpunkt, sowie die Form und der Inhalt des Schreibens<br />
wichtig. Die Bedenken sind immer an den Bauherren zu richten. Auch der Architekt kann der richtige Adressat<br />
sein, allerdings nur, wenn der Architekt mit einer entsprechenden Vollmacht vom Bauherrn ausgestattet ist.<br />
Idealerweise werden sowohl Bauherr als auch Architekt gleichzeitig informiert.<br />
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