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GEBÜHRENORDNUNG - Flughafen Graz

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In der Bemessungsgrundlage sind nicht einbezogen:<br />

A. Kinder unter zwei Jahren<br />

B. Transit-Fluggäste, die nur im Rahmen eines technischen LFZ-Gebrechens verbunden mit<br />

einem LFZ-Wechsel die Fluggastabfertigungsgebäude und -einrichtungen benützen.<br />

C. Fluggäste, die mit einem LFZ der Gewichtsklasse A befördert werden.<br />

D. Personal von Luftverkehrsunternehmungen auf Dienstreise mit einem Freiflugschein, sowie<br />

Personen mit einem Government Request-Status, verbunden mit einer 100%-Befreiung vom<br />

Flugscheinpreis.<br />

E. Personen, deren Anwesenheit im Rahmen von Schulungs-, Arbeits-, Erprobungs- und<br />

Prüfflügen an Bord eines LFZ unbedingt erforderlich ist.<br />

F. Fallschirmspringer beim Abflug zum Absprung.<br />

G. Personen, deren Anwesenheit im Rahmen von Flugrettungs- und Flugambulanzeinsätzen, in<br />

Erfüllung ihrer medizinischen Aufgabenstellung an Bord eines LFZ unbedingt erforderlich ist<br />

(z.B. Ärzte, Sanitätspersonal).<br />

H. Personen, deren Anwesenheit im Rahmen von Einsatzflügen an Bord eines LFZ unbedingt<br />

erforderlich ist.<br />

1. Allgemeines<br />

IIIA.<br />

PRM - Tarif<br />

Gemäß Artikel 8 (1) der EU-VO Nr. 1107/2006 hat das Leitungsorgan eines <strong>Flughafen</strong>s dafür<br />

Sorge zu tragen, dass behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter<br />

Mobilität (Persons with Reduced Mobility) die im Anhang I der o.a. EU-VO genannte Hilfe<br />

geleistet wird. Zur Finanzierung dieser Hilfsleistungen wird von den <strong>Flughafen</strong>nutzern ein Tarif<br />

eingehoben.<br />

Der grundsätzliche Anspruch des Zivilflugplatzhalters auf diesen Tarif entsteht mit der<br />

Annahme des Fluggastes zum Transport.<br />

2. Bemessungsgrundlage und Satz<br />

Die Bemessungsgrundlage für den zu entrichtenden PRM – Tarif bildet die Anzahl der<br />

abfliegenden Fluggäste und wird in Verbindung mit dem FLUGGASTTARIF eingehoben.<br />

(siehe ABSCHNITT III. „FLUGGASTTARIF“)<br />

-15- Stand Jänner 2011

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