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GEBÜHRENORDNUNG - Flughafen Graz

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Das Monatspauschalentgelt kann vom Zivilflugplatzhalter aber jeweils nur nach Maßgabe der<br />

vorhandenen Unterstellplätze gewährt werden (schriftliches Ansuchen ist erforderlich!).<br />

c) Einmaliges Ein- oder Ausbringen eines LFZ in bzw. aus dem Hangar zum Zwecke der<br />

Hangarierung:<br />

bis 2.000 kg EUR 8,03<br />

über 2.000 kg bis 4.000 kg EUR 16,11<br />

über 4.000 kg bis 10 t EUR 32,20<br />

über 10 t EUR 63,84<br />

d) Einmaliges Ein- oder Ausbringen eines LFZ in bzw. aus dem Hangar in Verbindung mit dem<br />

Schleppen von / zur Abstellposition:<br />

über 4.000 kg bis 10 t EUR 47,72<br />

e) Das Ein- oder Ausbringen eines LFZ in bzw. aus dem Hangar zum Zwecke der Durchführung<br />

von Arbeiten durch Fremdfirmen wird mit den Sätzen für Einzelleistungen (siehe Abschnitt VII,<br />

Entgelte für Einzelleistungen) berechnet.<br />

Das Ein- und Ausbringen von Hubschraubern ist von autorisiertem Personal des Halters<br />

durchzuführen.<br />

- 25 - Stand Jänner 2011

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