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GEBÜHRENORDNUNG - Flughafen Graz

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C: Infrastrukturtarif für die Allgemeine Luftfahrt<br />

Bei Luftfahrzeugen der Allgemeinen Luftfahrt unter 22 to MTOW, bei denen eine Bodenabfertigungsdienstleistung<br />

erbracht wird, kommt ein Infrastrukturtarifpauschaltarif von<br />

EUR 24,67 zur Anwendung.<br />

Generell vom Infrastrukturtarif befreit sind Luftfahrzeuge der Allgemeinen Luftfahrt mit einem<br />

Gesamtgewicht bis 4 to MTOW.<br />

Luftfahrzeuge der Allgemeinen Luftfahrt bis 21 to MTOW sind dann vom Infrastrukturtarif<br />

ausgenommen, wenn sie lediglich die Abfertigungsleistungen „Lotsen des LFZ bei der Ankunft<br />

und beim Abflug (Follow-me)“ in Anspruch nehmen.<br />

- 19 - Stand Jänner 2011

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