GEBÜHRENORDNUNG - Flughafen Graz
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C: Infrastrukturtarif für die Allgemeine Luftfahrt<br />
Bei Luftfahrzeugen der Allgemeinen Luftfahrt unter 22 to MTOW, bei denen eine Bodenabfertigungsdienstleistung<br />
erbracht wird, kommt ein Infrastrukturtarifpauschaltarif von<br />
EUR 24,67 zur Anwendung.<br />
Generell vom Infrastrukturtarif befreit sind Luftfahrzeuge der Allgemeinen Luftfahrt mit einem<br />
Gesamtgewicht bis 4 to MTOW.<br />
Luftfahrzeuge der Allgemeinen Luftfahrt bis 21 to MTOW sind dann vom Infrastrukturtarif<br />
ausgenommen, wenn sie lediglich die Abfertigungsleistungen „Lotsen des LFZ bei der Ankunft<br />
und beim Abflug (Follow-me)“ in Anspruch nehmen.<br />
- 19 - Stand Jänner 2011