Versicherungen in der Jugendarbeit ljr - VCP Land Niedersachsen
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4Kurzbeschreibung von den wichtigsten Rahmenverträgen<br />
Versicherungsdienst <strong>der</strong> BERNHARD-ASSEKURANZ:<br />
Nachfolgend geben wir Kurz<strong>in</strong>formationen über die wichtigsten Rahmenverträge des<br />
Versicherungsdienstes. Die ausführlichen Vertragsbeschreibungen sowie die Tarife und<br />
die Anmeldungen zu den Rahmenverträgen können je<strong>der</strong>zeit bei Ihrem Bundes- o<strong>der</strong><br />
<strong>Land</strong>esverband wie auch beim Versicherungsdienst angefor<strong>der</strong>t werden. Die Bernhard-<br />
Assekuranz hat die ausführlichen Vertragsbeschreibungen auch auf ihrer Homepage im<br />
Internet. Dar<strong>in</strong> ist dann alles Wissenswerte über die <strong>Versicherungen</strong> für die<br />
Maßnahmeträger und E<strong>in</strong>richtungen <strong>in</strong> <strong>Jugendarbeit</strong> und -bildung sowie für alle<br />
kulturellen, politischen, kirchlichen, sozialen und sonstigen geme<strong>in</strong>nützigen Verbände,<br />
Vere<strong>in</strong>e, Stiftungen und ähnlichen Organisationen zusammengefaßt.<br />
Von vielen <strong>Land</strong>esverbänden werden auch ausführliche Informationsbroschüren über<br />
die <strong>Versicherungen</strong> des Versicherungsdienstes herausgegeben.<br />
1) VEREINS-HAFTPFLICHT-VERSICHERUNG:<br />
1.1) GRUNDDECKUNG:<br />
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht <strong>der</strong> jeweiligen Vere<strong>in</strong>e und Veranstalter von<br />
Maßnahmen, se<strong>in</strong>er Vorstände und Mitglie<strong>der</strong>, se<strong>in</strong>er Mitarbeiter-<strong>in</strong>nen und<br />
Aufsichtspersonen (z.B. bei Aufsichtspflichtverletzung), <strong>der</strong> Teilnehmer-<strong>in</strong>nen an diesen<br />
Veranstaltungen und <strong>der</strong> Besucher-<strong>in</strong>nen von E<strong>in</strong>richtungen (sofern hierfür ke<strong>in</strong>e Privat-<br />
Haftpflicht-Versicherung greift).<br />
Deckungssummen:<br />
DM 5.000.000 für die Personenschäden und / o<strong>der</strong> die Sachschäden<br />
DM 100.000 für die Vermögensschäden,<br />
DM 100.000 für Schäden an gemieteten unbeweglichen Räumlichkeiten und<br />
Gebäuden,<br />
DM 300.000 für Schäden an gemieteten unbeweglichen Räumlichkeiten und<br />
Gebäuden durch Feuer und durch Leitungswasser,<br />
DM 2.000 für Schäden an geliehenen beweglichen Sachen (ohne KFZ),<br />
DM 10.000 für die Be- und Entladeschäden an KFZ.<br />
Die Leistung besteht <strong>in</strong> <strong>der</strong> Prüfung <strong>der</strong> Haftungsfrage, dem Ersatz berechtigter<br />
Haftpflichtansprüche und <strong>der</strong> Abwehr unberechtigter For<strong>der</strong>ungen.<br />
1.2) ZUSATZDECKUNGEN:<br />
Diverse weitere Rahmenverträge für die verschiedenen Aufgabengebiete von den<br />
E<strong>in</strong>richtungen und Maßnahmeträgern, so z.B. für das GASTRONOMIE-Risiko<br />
(Jugendcafe’s, Kulturzentren, Bürgerhäuser), das ÜBERNACHTUNGS-Risiko (K<strong>in</strong><strong>der</strong>- und<br />
Jugen<strong>der</strong>holungszentren, Jugendbildungsstätten, Sem<strong>in</strong>ar- und Tagungshäuser), für<br />
ZELTPLÄTZE, für SKATEBOARD-Bahnen, für HÜPFBURGEN, für BILDUNGS-E<strong>in</strong>richtungen<br />
(Tagungs- und Bildungsstätte, Bildungswerke), für KONZERT- und MUSIKVERANSTALTER,<br />
für das VERMIET-Risiko (an Fremdveranstalter <strong>in</strong> den eigenen Räumen), für<br />
BEARBEITUNGS- und TÄTIGKEITS-Schäden (Berufs- und Betriebspraktika), für KFZ-Risiken<br />
(Reparatur-Werkstätten, Fahrzeuge o<strong>der</strong> Zulassung auf dem Betriebsgelände,<br />
Arbeitsmasch<strong>in</strong>en etc.)<br />
Im E<strong>in</strong>zelfall bitte jeweils anfragen.<br />
1.3) GEBÄUDE-HAFTUNG:<br />
Versichert s<strong>in</strong>d als Anschlußdeckung an e<strong>in</strong>e bestehende Haftpflicht-Versicherung <strong>in</strong><br />
Abweichung von den allgeme<strong>in</strong>en Bed<strong>in</strong>gungen die Haftpflichtansprüche, auch<br />
Regressansprüche, aus <strong>der</strong> Beschädigung von gemieteten, gepachteten o<strong>der</strong> auch<br />
unentgeltlich zur Nutzung überlassenen Gebäuden und Räumlichkeiten für schuldhaft<br />
verursachte FEUER- und LEITUNGSWASSER-Schäden bzw. auch ohne E<strong>in</strong>grenzung <strong>der</strong><br />
Schadenart als Mietsachschaden-Deckung (Gebäudehaftung).