Versicherungen in der Jugendarbeit ljr - VCP Land Niedersachsen
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EINBRUCHDIEBSTAHL:<br />
<strong>der</strong> Dieb muß mittels falscher Schlüssel o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>er Werkzeuge <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en Raum e<strong>in</strong>es Gebäudes e<strong>in</strong>brechen,<br />
e<strong>in</strong>steigen o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>dr<strong>in</strong>gen o<strong>der</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Raum e<strong>in</strong> Behältnis aufbrechen.<br />
ELEKTRONIK:<br />
Spezialversicherung für elektrische und elektronische Geräte und Anlagen, z.B. EDV, Bürogeräte, Musikund<br />
Lichtanlagen, Film- und Videogeräte.<br />
ELEMENTARSCHÄDEN:<br />
Schäden durch unmittelbare E<strong>in</strong>wirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Hochwasser,<br />
Erdrutsch, Law<strong>in</strong>en, Erdbeben etc.<br />
EXPLOSION:<br />
ist e<strong>in</strong>e auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen o<strong>der</strong> Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende<br />
Kraftäußerung.<br />
FAHRLÄSSIGKEIT:<br />
wer die im Verkehr erfor<strong>der</strong>liche Sorgfalt außer acht läßt.<br />
FALSCHE SCHLÜSSEL:<br />
e<strong>in</strong> Schlüssel ist falsch, wenn die Anfertigung für das Schloß nicht von e<strong>in</strong>er dafür berechtigten Person<br />
veranlaßt o<strong>der</strong> gebilligt wurde.<br />
FREMDVERANSTALTER:<br />
bei Überlassung o<strong>der</strong> Vermietung <strong>der</strong> eigenen Räumlichkeiten darauf achten, daß <strong>der</strong> Mieter den Abschluß<br />
e<strong>in</strong>er HAFTPFLICHT-Versicherung <strong>in</strong>kl. MIETSACHSCHÄDEN nachweist.<br />
GASTRONOMIE-RISIKO:<br />
die Aus- und Abgabe von Speisen und Getränken <strong>in</strong> eigener Regie (Lebensmittelvergiftung).<br />
GESETZLICHE HAFTUNG:<br />
§ 823 BGB; wer vorsätzlich o<strong>der</strong> fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum<br />
o<strong>der</strong> e<strong>in</strong> sonstiges Recht e<strong>in</strong>es an<strong>der</strong>en wi<strong>der</strong>rechtlich verletzt, ist dem an<strong>der</strong>en zum Ersatz des daraus<br />
entstehenden Schadens verpflichtet.<br />
GEFAHRERHÖHUNG:<br />
Umstände, die für die Versicherungsgesellschaft e<strong>in</strong> höheres Risiko als allgeme<strong>in</strong> üblich o<strong>der</strong> ursprünglich<br />
vere<strong>in</strong>bart bedeutet. Meldung ist z.B. dann erfor<strong>der</strong>lich, wenn vere<strong>in</strong>barte Sicherungen beseitigt o<strong>der</strong><br />
verm<strong>in</strong><strong>der</strong>t werden, Bauarbeiten durchgeführt werden o<strong>der</strong> e<strong>in</strong> Gerüst (auch an angrenzenden Gebäuden)<br />
errichtet wird.<br />
GLIEDERTAXE:<br />
<strong>in</strong> <strong>der</strong> UNFALL-Versicherung feste Invaliditätsgrade bei Verlust o<strong>der</strong> Funktionsunfähigkeit von Glie<strong>der</strong>n,<br />
Körperteilen o<strong>der</strong> S<strong>in</strong>nesorganen.<br />
GROBE FAHRLÄSSIGKEIT:<br />
Schwerwiegen<strong>der</strong> Verstoß gegen die im Verkehr erfor<strong>der</strong>liche Sorgfalt.<br />
HAFTPFLICHT:<br />
Anspruch auf Schadenersatz des Geschädigten (Personen-, Sach- und Vermögensschaden) gegenüber<br />
dem Schadenverursacher aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts.<br />
HAFTPFLICHT-VERSICHERUNG:<br />
umfaßt die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Schadenersatz-ansprüche, die<br />
aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen gegen den VN o<strong>der</strong> mitversicherte Personen erhoben<br />
werden.<br />
INSOLVENZ:<br />
Zahlungsunfähigkeit; seit dem 01.11.1994 müssen sich nach § 651 ff BGB alle REISEVERANSTALTER (BJR<br />
ist ausgenommen) gegen Zahlungsunfähigkeit o<strong>der</strong> Konkurs absichern. Die Sicherstellung kann nur durch<br />
e<strong>in</strong>e Versicherung o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Bankbürgschaft erfolgen.<br />
INVALIDITÄT:<br />
nach e<strong>in</strong>em UNFALL dauernde Bee<strong>in</strong>trächtigung <strong>der</strong> körperlichen o<strong>der</strong> geistigen Leistungsfähigkeit. Muß<br />
<strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Jahres nach dem Unfall e<strong>in</strong>getreten sowie ärztlich festgestellt und geltend gemacht se<strong>in</strong>.