Versicherungen in der Jugendarbeit ljr - VCP Land Niedersachsen
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Diese Anfor<strong>der</strong>ungen an die Aufsichtspflicht kl<strong>in</strong>gen anspruchsvoll. Es ist jedoch auch<br />
<strong>in</strong> <strong>der</strong> Rechtsprechung anerkannt, daß K<strong>in</strong><strong>der</strong> und Jugendliche für ihre Entwicklung<br />
e<strong>in</strong>en Spielraum brauchen, <strong>der</strong> auch Gefahren mit sich br<strong>in</strong>gt. Für die Aufsichtspflichtigen<br />
heißt das, daß e<strong>in</strong>e Furcht vor Schadensersatz unbegründet ist, wenn und solange sie<br />
sich im Rahmen des pädagogisch S<strong>in</strong>nvollen halten und solange sie die Vorkehrungen<br />
treffen, die für das „schwächere Glied <strong>der</strong> Kette” nötig s<strong>in</strong>d.<br />
Erhöhte Anfor<strong>der</strong>ungen werden immer dann an Aufsichtspflichtige gestellt, wenn e<strong>in</strong><br />
„beson<strong>der</strong>er Anlaß” gegeben ist, <strong>der</strong> sowohl <strong>in</strong> <strong>der</strong> Person des Aufsichtsbedürftigen, <strong>in</strong><br />
<strong>der</strong> Art <strong>der</strong> Veranstaltung wie <strong>in</strong> den Umständen (schlechtes Wetter beim Bergsteigen)<br />
u.ä. liegen kann.<br />
Es besteht generell die Möglichkeit, die vertragliche Aufsichtspflicht e<strong>in</strong>zugrenzen und<br />
auch e<strong>in</strong>e Haftung für gewisse Vorkommnisse auszuschließen.<br />
Aus Gründen <strong>der</strong> Rechtsklarheit und Rechtssicherheit sollte unbed<strong>in</strong>gt e<strong>in</strong>e schriftliche<br />
Vere<strong>in</strong>barung mit den Eltern für diese Fälle getroffen werden, und zwar gleichzeitig<br />
mit <strong>der</strong> Erlaubnis zur Teilnahme an bestimmten Veranstaltungen/Unternehmungen.