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Versicherungen in der Jugendarbeit ljr - VCP Land Niedersachsen

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RECHTSSCHUTZ:<br />

Wahrnehmung rechtlicher Interessen des VN, Verteidigung <strong>in</strong> Verfahren wegen des Vorwurfs <strong>der</strong><br />

Verletzung e<strong>in</strong>er Vorschrift des Straf- o<strong>der</strong> Ordnungswidrigkeitenrechts, Geltendmachung von<br />

Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen.<br />

REGRESS:<br />

Rückfor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Schadenaufwendungen von Mitarbeitern für Schäden, die durch Vorsatz o<strong>der</strong> grobe<br />

Fahrlässigkeit verursacht wurden.<br />

REIFENSCHÄDEN:<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Fahrzeugversicherung wird e<strong>in</strong>e Beschädigung o<strong>der</strong> Zerstörung <strong>der</strong> Bereifung nur dann ersetzt,<br />

wenn sie durch e<strong>in</strong> Ereignis erfolgte, das gleichzeitig auch an<strong>der</strong>e Schäden an dem Fahrzeug verursacht<br />

hat.<br />

REISEGEPÄCK:<br />

s<strong>in</strong>d sämtliche Sachen des persönlichen Reisebedarfs, die während e<strong>in</strong>er Reise mitgeführt, am Körper<br />

o<strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Kleidung getragen o<strong>der</strong> durch e<strong>in</strong> übliches Transportmittel beför<strong>der</strong>t werden; auch Geschenke<br />

und Reiseandenken, die auf <strong>der</strong> Reise erworben wurden. Gegenstände, die üblicherweise nur zu beruflichen<br />

Zwecken mitgeführt werden, gelten nicht als Reisegepäck im S<strong>in</strong>ne <strong>der</strong> Bed<strong>in</strong>gungen.<br />

REISERÜCKTRITTSKOSTEN:<br />

die vom Reiseteilnehmer geschuldeten Stornokosten bei Nichtantritt <strong>der</strong> Reise bzw. bei Abbruch <strong>der</strong><br />

Reise die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und die hierdurch unmittelbar<br />

verursachten Mehrkosten des Versicherten.<br />

Entschädigung aus e<strong>in</strong>er Versicherung wird dann gezahlt, wenn die Reiseunfähigkeit nach <strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong>en<br />

Lebenserfahrung nicht zu erwarten ist o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Antritt <strong>der</strong> Reise o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en planmäßige Beendigung aus<br />

triftigen Gründen nicht zugemutet werden kann.<br />

REISEVERANSTALTER:<br />

für den Begriff e<strong>in</strong>es Pauschalreiseangebotes s<strong>in</strong>d zwei selbständige Hauptkomponenten erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Darunter fallen die Reise, <strong>der</strong> Transfer, die Unterkunft, die Verpflegung, die Leitung <strong>der</strong> Gruppe und alle<br />

Zusatzangebote für e<strong>in</strong> im vorh<strong>in</strong>e<strong>in</strong> festgelegtes und ausgeschriebenes Programm mit e<strong>in</strong>em e<strong>in</strong>heitlichen<br />

Preis. Wer davon zwei E<strong>in</strong>zelleistungen erfüllt, ist e<strong>in</strong> Reiseveranstalter im S<strong>in</strong>ne des Gesetzes.<br />

RISIKOORT:<br />

s<strong>in</strong>d die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude o<strong>der</strong> Räume o<strong>der</strong> die als Versicherungsort<br />

bezeichneten Grundstücke, an denen sich die versicherten Sachen bef<strong>in</strong>den.<br />

SCHLÜSSELVERLUST:<br />

Haftpflichtanspruch (gesetzliche Haftung) gegen Mitarbeiter aus dem Risiko des Ab-handenkommens<br />

und Diebstahls von überlassenen Dienstschlüsseln.<br />

SELBSTBETEILIGUNG:<br />

Eigenbeteiligung im Schadenfall <strong>in</strong> Prozent von <strong>der</strong> Schadensumme o<strong>der</strong> fester DM-Betrag o<strong>der</strong><br />

Komb<strong>in</strong>ation aus beiden Möglichkeiten.<br />

SICHERHEITSVORSCHRIFTEN:<br />

alle gesetzlichen, behördlichen o<strong>der</strong> im Versicherungsvertrag vere<strong>in</strong>barten Sicherheitsvorschriften s<strong>in</strong>d<br />

zu beachten, die Türen und Fenster s<strong>in</strong>d stets ordnungsgemäß zu verschließen, vorhandene<br />

Sicherheitse<strong>in</strong>richtungen (Alarmanlage, Feuerlöscher etc.) voll gebrauchsfähig zu erhalten und zu<br />

betätigen.<br />

STURM:<br />

ist e<strong>in</strong>e wetterbed<strong>in</strong>gte Luftbewegung von m<strong>in</strong>destens W<strong>in</strong>dstärke 8.<br />

TRESOR:<br />

gepanzerter Geldschrank mit m<strong>in</strong>d. Sicherheitsstufe „C2F”, mehrwandiger Stahlschrank mit<br />

M<strong>in</strong>destgewicht von 300 kg o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>gemauerter Stahlwandschrank mit mehrwandiger Tür (siehe<br />

BARGELD).<br />

ÜBERSPANNUNGSSCHÄDEN:<br />

Schäden, die durch die Wirkung des elektrischen Stroms an elektrischen E<strong>in</strong>richtungen mit o<strong>der</strong> ohne<br />

Feuerersche<strong>in</strong>ung entstehen.

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