Versicherungen in der Jugendarbeit ljr - VCP Land Niedersachsen
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RECHTSSCHUTZ:<br />
Wahrnehmung rechtlicher Interessen des VN, Verteidigung <strong>in</strong> Verfahren wegen des Vorwurfs <strong>der</strong><br />
Verletzung e<strong>in</strong>er Vorschrift des Straf- o<strong>der</strong> Ordnungswidrigkeitenrechts, Geltendmachung von<br />
Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen.<br />
REGRESS:<br />
Rückfor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Schadenaufwendungen von Mitarbeitern für Schäden, die durch Vorsatz o<strong>der</strong> grobe<br />
Fahrlässigkeit verursacht wurden.<br />
REIFENSCHÄDEN:<br />
<strong>in</strong> <strong>der</strong> Fahrzeugversicherung wird e<strong>in</strong>e Beschädigung o<strong>der</strong> Zerstörung <strong>der</strong> Bereifung nur dann ersetzt,<br />
wenn sie durch e<strong>in</strong> Ereignis erfolgte, das gleichzeitig auch an<strong>der</strong>e Schäden an dem Fahrzeug verursacht<br />
hat.<br />
REISEGEPÄCK:<br />
s<strong>in</strong>d sämtliche Sachen des persönlichen Reisebedarfs, die während e<strong>in</strong>er Reise mitgeführt, am Körper<br />
o<strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Kleidung getragen o<strong>der</strong> durch e<strong>in</strong> übliches Transportmittel beför<strong>der</strong>t werden; auch Geschenke<br />
und Reiseandenken, die auf <strong>der</strong> Reise erworben wurden. Gegenstände, die üblicherweise nur zu beruflichen<br />
Zwecken mitgeführt werden, gelten nicht als Reisegepäck im S<strong>in</strong>ne <strong>der</strong> Bed<strong>in</strong>gungen.<br />
REISERÜCKTRITTSKOSTEN:<br />
die vom Reiseteilnehmer geschuldeten Stornokosten bei Nichtantritt <strong>der</strong> Reise bzw. bei Abbruch <strong>der</strong><br />
Reise die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und die hierdurch unmittelbar<br />
verursachten Mehrkosten des Versicherten.<br />
Entschädigung aus e<strong>in</strong>er Versicherung wird dann gezahlt, wenn die Reiseunfähigkeit nach <strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong>en<br />
Lebenserfahrung nicht zu erwarten ist o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Antritt <strong>der</strong> Reise o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en planmäßige Beendigung aus<br />
triftigen Gründen nicht zugemutet werden kann.<br />
REISEVERANSTALTER:<br />
für den Begriff e<strong>in</strong>es Pauschalreiseangebotes s<strong>in</strong>d zwei selbständige Hauptkomponenten erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Darunter fallen die Reise, <strong>der</strong> Transfer, die Unterkunft, die Verpflegung, die Leitung <strong>der</strong> Gruppe und alle<br />
Zusatzangebote für e<strong>in</strong> im vorh<strong>in</strong>e<strong>in</strong> festgelegtes und ausgeschriebenes Programm mit e<strong>in</strong>em e<strong>in</strong>heitlichen<br />
Preis. Wer davon zwei E<strong>in</strong>zelleistungen erfüllt, ist e<strong>in</strong> Reiseveranstalter im S<strong>in</strong>ne des Gesetzes.<br />
RISIKOORT:<br />
s<strong>in</strong>d die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude o<strong>der</strong> Räume o<strong>der</strong> die als Versicherungsort<br />
bezeichneten Grundstücke, an denen sich die versicherten Sachen bef<strong>in</strong>den.<br />
SCHLÜSSELVERLUST:<br />
Haftpflichtanspruch (gesetzliche Haftung) gegen Mitarbeiter aus dem Risiko des Ab-handenkommens<br />
und Diebstahls von überlassenen Dienstschlüsseln.<br />
SELBSTBETEILIGUNG:<br />
Eigenbeteiligung im Schadenfall <strong>in</strong> Prozent von <strong>der</strong> Schadensumme o<strong>der</strong> fester DM-Betrag o<strong>der</strong><br />
Komb<strong>in</strong>ation aus beiden Möglichkeiten.<br />
SICHERHEITSVORSCHRIFTEN:<br />
alle gesetzlichen, behördlichen o<strong>der</strong> im Versicherungsvertrag vere<strong>in</strong>barten Sicherheitsvorschriften s<strong>in</strong>d<br />
zu beachten, die Türen und Fenster s<strong>in</strong>d stets ordnungsgemäß zu verschließen, vorhandene<br />
Sicherheitse<strong>in</strong>richtungen (Alarmanlage, Feuerlöscher etc.) voll gebrauchsfähig zu erhalten und zu<br />
betätigen.<br />
STURM:<br />
ist e<strong>in</strong>e wetterbed<strong>in</strong>gte Luftbewegung von m<strong>in</strong>destens W<strong>in</strong>dstärke 8.<br />
TRESOR:<br />
gepanzerter Geldschrank mit m<strong>in</strong>d. Sicherheitsstufe „C2F”, mehrwandiger Stahlschrank mit<br />
M<strong>in</strong>destgewicht von 300 kg o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>gemauerter Stahlwandschrank mit mehrwandiger Tür (siehe<br />
BARGELD).<br />
ÜBERSPANNUNGSSCHÄDEN:<br />
Schäden, die durch die Wirkung des elektrischen Stroms an elektrischen E<strong>in</strong>richtungen mit o<strong>der</strong> ohne<br />
Feuerersche<strong>in</strong>ung entstehen.