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Versicherungen in der Jugendarbeit ljr - VCP Land Niedersachsen

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• VERANSTALTUNGS-UNFALL für Besucher-<strong>in</strong>nen, Teilnehmer-<strong>in</strong>nen und Mitarbeiter<strong>in</strong>nen,<br />

• VERANSTALTUNGS-ELEKTRONIK, auch für Open-Air,<br />

• VERANSTALTUNGS-ZELT und -AUSRÜSTUNG,<br />

• VERANSTALTUNGS-AUSFALL, auch witterungsbed<strong>in</strong>gt.<br />

19) REISE-VERSICHERUNG FÜR FAHRTEN UND AUSTAUSCHMASSNAHMEN:<br />

19.1) FÜR DIE REISE-VERANSTALTENDEN ORGANISATIONEN:<br />

19.1.1) REISEVERANSTALTER-HAFTPFLICHT-VERSICHERUNG:<br />

Versicherung für Haftungsansprüche <strong>der</strong> Reiseteilnehmer-<strong>in</strong>nen gegen die Organisation<br />

aus ihrer Tätigkeit als Reiseveranstalter (vertraglich übernommene Haftungen aus dem<br />

Reisevertragsrecht (gemäß § 651 ff BGB), auch für Vermögensschäden aus <strong>der</strong><br />

Nichterfüllung von zugesagten Leistungen.<br />

19.1.2) REISEPREIS-SICHERUNG (INSOLVENZ-VERSICHERUNG)<br />

für geme<strong>in</strong>nützige REISEVERANSTALTER:<br />

Seit dem 01.11.1994 gesetzliche Versicherung. Alle Reiseveranstalter, egal ob gewerblich<br />

o<strong>der</strong> geme<strong>in</strong>nützig, müssen sich (mit ganz wenigen Ausnahmen) gegen<br />

Zahlungsunfähigkeit bzw. Konkurs absichern. Als Nachweis hierüber muß jedem<br />

Reiseteilnehmer bzw. je<strong>der</strong> Reiseteilnehmer<strong>in</strong> e<strong>in</strong> sog. Sicherungssche<strong>in</strong> ausgehändigt<br />

werden. Im Falle <strong>der</strong> Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters darf dem<br />

Reiseteilnehmer/<strong>der</strong> Reiseteilnehmer<strong>in</strong> ke<strong>in</strong> Ausfall h<strong>in</strong>sichtlich des Reisepreises entstehen<br />

und die für die Rückreise notwendigen Aufwendungen müssen ihm erstattet werden.<br />

19.2) FÜR DIE REISETEILNEHMER-INNEN UND BETREUER-INNEN:<br />

19.2.1) REISE-VERSICHERUNGSPAKET:<br />

Über diesen Vertrag können sich Teilnehmer-<strong>in</strong>nen und Reiseleiter-<strong>in</strong>nen gegen die<br />

Risiken Haftpflicht, Unfall, Krankheit, Reisegepäck und Rechtsschutz versichern<br />

(Versicherungsschutz gilt weltweit).<br />

Die Leistungen <strong>der</strong> Krankenversicherung s<strong>in</strong>d unbegrenzt; <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Reisegepäckversicherung beträgt die Versicherungssumme DM 5.000, Skibruch ist<br />

mitversichert; die Rechtsschutzversicherung umfaßt Schadenersatz-, Straf- und Reise-<br />

Vertragsrechtsschutz (ke<strong>in</strong> KFZ-Rechtsschutz für Mietwagen).<br />

Für E<strong>in</strong>zelreisende Son<strong>der</strong>vertrag mit erhöhten Versicherungssummen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Unfallund<br />

Reisegepäckversicherung. Bei Mitnahme von höherwertigen Geräten und Anlagen<br />

(Videoanlagen, Musik<strong>in</strong>strumenten) Zusatzdeckungen über kurzfristige<br />

Geräteversicherungen.<br />

19.2.2) AUSLANDS-REISEKRANKENVERSICHERUNG:<br />

Pauschale Reisekrankenversicherung für alle Auslandsfahrten (<strong>in</strong>kl. <strong>der</strong> Mitversicherung<br />

von Vorerkrankungen); mitversichert ist <strong>der</strong> mediz<strong>in</strong>isch notwendige Rücktransport,<br />

<strong>in</strong>teressant für Betreuer-<strong>in</strong>nen und Gruppenleiter-<strong>in</strong>nen, die übers Jahr öfters im Ausland<br />

unterwegs s<strong>in</strong>d, Jahresprämie pro Person DM 15, Familie komplett DM 34,50.<br />

19.2.3) REISE-RÜCKTRITTSKOSTENVERSICHERUNG:<br />

Zur Eigenabsicherung <strong>der</strong> Organisationen als Reiseveranstalter (Stornokosten) bzw. für<br />

die Reiseteilnehmer-<strong>in</strong>nen bei Absagen o<strong>der</strong> Abbruch <strong>der</strong> Reise wegen Krankheit, Tod<br />

von Angehörigen.<br />

20) PRIVAT-VERSICHERUNGEN für MITARBEITER-INNEN und/o<strong>der</strong> MITGLIEDER:<br />

Auch die Mitarbeiter-<strong>in</strong>nen profitieren von den Rahmenverträgen; neben <strong>der</strong><br />

Gleichstellung mit den Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst (z.B. B-Tarif <strong>in</strong><br />

<strong>der</strong> KFZ-Versicherung), haben sie die Möglichkeit, die Leistungen des Versicherungsmaklers<br />

wie den Überblick über den Versicherungsmarkt (unabhängig von<br />

e<strong>in</strong>zelnen Versicherungsgesellschaften) <strong>in</strong> Anspruch zu nehmen und an Son<strong>der</strong>-

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