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Versicherungen in der Jugendarbeit ljr - VCP Land Niedersachsen

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5LJR <strong>Land</strong>esjugendr<strong>in</strong>g Nie<strong>der</strong>sachsen<br />

Erklärung zu versicherungstechnischen Begriffen<br />

ALARMANLAGE:<br />

notwendig für gebündelte Geschäftsversicherungen ab e<strong>in</strong>er Versicherungssumme von DM 500.000,00,<br />

zw<strong>in</strong>gend ab VS DM 1.000.000,00, für Prämiennachlaß nur VdS - (Verband <strong>der</strong> Sachversicherer) anerkannte<br />

E<strong>in</strong>bruchmeldeanlagen.<br />

AUFSICHTSPFLICHT:<br />

die anvertrauten M<strong>in</strong><strong>der</strong>jährigen s<strong>in</strong>d so zu betreuen, daß sie we<strong>der</strong> selbst zu Schaden kommen noch<br />

an<strong>der</strong>en (Dritten) Schaden zufügen.<br />

AUFSICHTSPFLICHTVERLETZUNG:<br />

§ 832 BGB; wer kraft Gesetzes zur Führung <strong>der</strong> Aufsicht verpflichtet ist, ist zum Ersatz des Schadens<br />

verpflichtet, den diese Person e<strong>in</strong>em Dritten wi<strong>der</strong>rechtlich zufügt. Die gleiche Verantwortung trifft<br />

denjenigen, <strong>der</strong> die Führung <strong>der</strong> Aufsicht laut Vertrag übernimmt.<br />

BARGELD:<br />

mitversichert gemäß <strong>der</strong> Pauschaldeklaration <strong>in</strong> <strong>der</strong> E<strong>in</strong>bruchdiebstahl-Versicherung <strong>in</strong> verschlossenen<br />

– Behältnissen (z.B. Geldkassetten), die erhöhte Sicherheit gewähren, und zwar auch gegen Wegnahme<br />

<strong>der</strong> Behältnisse selbst (verschlossener Schrank) bis höchstens DM 1.000,00.<br />

– Tresoren und gepanzerten Geldschränken mit m<strong>in</strong>d. Sicherheitsstufe „C”, mehrwandigen<br />

Stahlschränken mit M<strong>in</strong>destgewicht von 300 kg o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>gemauerten Stahlwandschränken mit<br />

mehrwandiger Tür bis 10 % <strong>der</strong> Versicherungssumme, höchstens DM 10.000,00.<br />

BEARBEITUNGS- UND TÄTIGKEITSSCHÄDEN:<br />

Schäden, die an fremden Sachen durch e<strong>in</strong>e gewerbliche o<strong>der</strong> berufliche Tätigkeit des VN an o<strong>der</strong> mit<br />

diesen Sachen entstanden s<strong>in</strong>d (z.B. Bearbeitung, Reparatur, Beför<strong>der</strong>ung); Achtung: <strong>in</strong> <strong>der</strong> HAFTPFLICHT-<br />

Versicherung ausgeschlossen.<br />

BEDINGTER VORSATZ:<br />

bewußte Inkaufnahme von schwerwiegenden Schadenfällen o<strong>der</strong> Unfällen.<br />

BETRIEBSUNTERBRECHUNG:<br />

die E<strong>in</strong>stellung o<strong>der</strong> E<strong>in</strong>schränkung des Geschäftsbetriebes als Folge e<strong>in</strong>es versicherten Schadenfalles.<br />

Versicherung <strong>der</strong> weiterlaufenden Geschäftskosten wie Löhne, Gehälter und Mieten, <strong>der</strong> entgangenen<br />

E<strong>in</strong>nahmen o<strong>der</strong> Gew<strong>in</strong>ne und von Aufwendungen für den Erwerb von Sachen, die <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>-<strong>in</strong>-Gang-<br />

Setzung des Geschäftsbetriebes dienen.<br />

BLITZSCHLAG:<br />

ist <strong>der</strong> unmittelbare Übergang e<strong>in</strong>es Blitzes auf Sachen.<br />

BRAND:<br />

ist e<strong>in</strong> FEUER, das ohne bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist o<strong>der</strong> ihn verlassen hat und das sich<br />

aus eigener Kraft auszubreiten vermag.<br />

DIENST-HAFTPFLICHT:<br />

Versicherung gegen f<strong>in</strong>anzielle Schäden, die Mitarbeiter <strong>in</strong> Ausübung ihrer dienstlichen Verrichtungen<br />

und Aufgaben durch fahrlässiges Fehlverhalten <strong>der</strong> versicherten Organisation zufügen.<br />

DIENSTREISEKASKO:<br />

Versicherung von privaten Kraftfahrzeugen, die auf Fahrten und Reisen benutzt werden, die im Interesse<br />

<strong>der</strong> versicherten Organisation dienstlich erfor<strong>der</strong>lich und angeordnet s<strong>in</strong>d. Ke<strong>in</strong>e Dienstfahrt ist die tägliche<br />

Rout<strong>in</strong>efahrt von und zur Arbeitsstätte.<br />

DOPPELVERSICHERUNG:<br />

liegt dann vor, wenn e<strong>in</strong> Risiko gegen dieselbe Gefahr bei mehreren Versicherern versichert ist und die<br />

Versicherungssummen den Gesamtwert übersteigen. Wurden die Verträge <strong>in</strong> <strong>der</strong> Absicht abgeschlossen,<br />

sich dadurch e<strong>in</strong>en rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, s<strong>in</strong>d die Verträge nichtig. Wurden<br />

Verträge ohne Kenntnis <strong>der</strong> Doppelversicherung abgeschlossen, wird <strong>der</strong> später abgeschlossene Vertrag<br />

auf Verlangen aufgehoben.

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