Versicherungen in der Jugendarbeit ljr - VCP Land Niedersachsen
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5LJR <strong>Land</strong>esjugendr<strong>in</strong>g Nie<strong>der</strong>sachsen<br />
Erklärung zu versicherungstechnischen Begriffen<br />
ALARMANLAGE:<br />
notwendig für gebündelte Geschäftsversicherungen ab e<strong>in</strong>er Versicherungssumme von DM 500.000,00,<br />
zw<strong>in</strong>gend ab VS DM 1.000.000,00, für Prämiennachlaß nur VdS - (Verband <strong>der</strong> Sachversicherer) anerkannte<br />
E<strong>in</strong>bruchmeldeanlagen.<br />
AUFSICHTSPFLICHT:<br />
die anvertrauten M<strong>in</strong><strong>der</strong>jährigen s<strong>in</strong>d so zu betreuen, daß sie we<strong>der</strong> selbst zu Schaden kommen noch<br />
an<strong>der</strong>en (Dritten) Schaden zufügen.<br />
AUFSICHTSPFLICHTVERLETZUNG:<br />
§ 832 BGB; wer kraft Gesetzes zur Führung <strong>der</strong> Aufsicht verpflichtet ist, ist zum Ersatz des Schadens<br />
verpflichtet, den diese Person e<strong>in</strong>em Dritten wi<strong>der</strong>rechtlich zufügt. Die gleiche Verantwortung trifft<br />
denjenigen, <strong>der</strong> die Führung <strong>der</strong> Aufsicht laut Vertrag übernimmt.<br />
BARGELD:<br />
mitversichert gemäß <strong>der</strong> Pauschaldeklaration <strong>in</strong> <strong>der</strong> E<strong>in</strong>bruchdiebstahl-Versicherung <strong>in</strong> verschlossenen<br />
– Behältnissen (z.B. Geldkassetten), die erhöhte Sicherheit gewähren, und zwar auch gegen Wegnahme<br />
<strong>der</strong> Behältnisse selbst (verschlossener Schrank) bis höchstens DM 1.000,00.<br />
– Tresoren und gepanzerten Geldschränken mit m<strong>in</strong>d. Sicherheitsstufe „C”, mehrwandigen<br />
Stahlschränken mit M<strong>in</strong>destgewicht von 300 kg o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>gemauerten Stahlwandschränken mit<br />
mehrwandiger Tür bis 10 % <strong>der</strong> Versicherungssumme, höchstens DM 10.000,00.<br />
BEARBEITUNGS- UND TÄTIGKEITSSCHÄDEN:<br />
Schäden, die an fremden Sachen durch e<strong>in</strong>e gewerbliche o<strong>der</strong> berufliche Tätigkeit des VN an o<strong>der</strong> mit<br />
diesen Sachen entstanden s<strong>in</strong>d (z.B. Bearbeitung, Reparatur, Beför<strong>der</strong>ung); Achtung: <strong>in</strong> <strong>der</strong> HAFTPFLICHT-<br />
Versicherung ausgeschlossen.<br />
BEDINGTER VORSATZ:<br />
bewußte Inkaufnahme von schwerwiegenden Schadenfällen o<strong>der</strong> Unfällen.<br />
BETRIEBSUNTERBRECHUNG:<br />
die E<strong>in</strong>stellung o<strong>der</strong> E<strong>in</strong>schränkung des Geschäftsbetriebes als Folge e<strong>in</strong>es versicherten Schadenfalles.<br />
Versicherung <strong>der</strong> weiterlaufenden Geschäftskosten wie Löhne, Gehälter und Mieten, <strong>der</strong> entgangenen<br />
E<strong>in</strong>nahmen o<strong>der</strong> Gew<strong>in</strong>ne und von Aufwendungen für den Erwerb von Sachen, die <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>-<strong>in</strong>-Gang-<br />
Setzung des Geschäftsbetriebes dienen.<br />
BLITZSCHLAG:<br />
ist <strong>der</strong> unmittelbare Übergang e<strong>in</strong>es Blitzes auf Sachen.<br />
BRAND:<br />
ist e<strong>in</strong> FEUER, das ohne bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist o<strong>der</strong> ihn verlassen hat und das sich<br />
aus eigener Kraft auszubreiten vermag.<br />
DIENST-HAFTPFLICHT:<br />
Versicherung gegen f<strong>in</strong>anzielle Schäden, die Mitarbeiter <strong>in</strong> Ausübung ihrer dienstlichen Verrichtungen<br />
und Aufgaben durch fahrlässiges Fehlverhalten <strong>der</strong> versicherten Organisation zufügen.<br />
DIENSTREISEKASKO:<br />
Versicherung von privaten Kraftfahrzeugen, die auf Fahrten und Reisen benutzt werden, die im Interesse<br />
<strong>der</strong> versicherten Organisation dienstlich erfor<strong>der</strong>lich und angeordnet s<strong>in</strong>d. Ke<strong>in</strong>e Dienstfahrt ist die tägliche<br />
Rout<strong>in</strong>efahrt von und zur Arbeitsstätte.<br />
DOPPELVERSICHERUNG:<br />
liegt dann vor, wenn e<strong>in</strong> Risiko gegen dieselbe Gefahr bei mehreren Versicherern versichert ist und die<br />
Versicherungssummen den Gesamtwert übersteigen. Wurden die Verträge <strong>in</strong> <strong>der</strong> Absicht abgeschlossen,<br />
sich dadurch e<strong>in</strong>en rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, s<strong>in</strong>d die Verträge nichtig. Wurden<br />
Verträge ohne Kenntnis <strong>der</strong> Doppelversicherung abgeschlossen, wird <strong>der</strong> später abgeschlossene Vertrag<br />
auf Verlangen aufgehoben.