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Tempel<br />
Näheres über die Tempelarbeit für Verstorbene und die<br />
genealogische Forschung erfahren Sie unter „Genealogie“ auf<br />
Seite 72–76.<br />
Würdig sein, in den Tempel zu gehen<br />
Um den Tempel betreten zu dürfen, müssen Sie dessen<br />
würdig sein. Sie erklären Ihre Würdigkeit in zwei<br />
Unterredungen – einmal mit einem Mitglied der Bischofschaft<br />
bzw. mit dem Zweigpräsidenten und dann noch mit einem<br />
Mitglied der Pfahlpräsidentschaft bzw. mit dem Missionspräsidenten.<br />
Ihre Priestertumsführer führen diese Unterredungen<br />
mit Ihnen unter vier Augen und behandeln sie vertraulich. In<br />
jeder dieser Unterredungen befragt Sie der betreffende<br />
Priestertumsführer zu Ihrem Verhalten und Ihrer Würdigkeit.<br />
Er wird Sie nach Ihrem Zeugnis vom Vater im Himmel und<br />
vom Sühnopfer Jesu Christi fragen und ob Sie die höheren und<br />
die örtlichen Führer der Kirche unterstützen. Sie müssen sich<br />
dazu erklären, ob Sie sittlich rein leben, das Wort der Weisheit<br />
halten, den vollen Zehnten zahlen, im Einklang mit den<br />
Lehren der Kirche leben und keine Verbindung zu abgefallenen<br />
Gruppen haben oder mit ihnen sympathisieren.<br />
Wenn Sie die in den Unterredungen gestellten Fragen zur<br />
Zufriedenheit beantworten und Sie und Ihre Priestertumsführer<br />
zu dem Schluss gelangen, dass Sie würdig sind, in den<br />
Tempel zu gehen, bekommen Sie einen Tempelschein. Er wird<br />
von Ihnen und den Priestertumsführern unterschrieben.<br />
Damit können Sie dann in den folgenden zwei Jahren in den<br />
Tempel gehen, solange Sie würdig bleiben.<br />
Die Unterredungen zur Ausstellung eines Tempelscheins<br />
bieten Ihnen eine gute Gelegenheit, Ihre Würdigkeit und Ihre<br />
Lebensweise zu überprüfen. Wenn in Ihrem Leben irgendetwas<br />
nicht in Ordnung ist, sprechen Sie darüber mit Ihrem Bischof<br />
bzw. Zweigpräsidenten lang genug vor Ihrem Tempelschein-<br />
Interview. Der Bischof bzw. Zweigpräsident wird Ihnen helfen,<br />
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