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MEIN URLAUB<br />
Endlich wieder reisen!<br />
Welche Rechte<br />
Flugreisende haben<br />
Nach den strapaziösen Pandemiejahren blicken die Bundesbürger * innen<br />
mit großer Vorfreude auf die Sommer- und Herbstreisesaison. Doch<br />
mehr und mehr mischt sich Sorge darunter: Es knirscht ordentlich im<br />
Flugbetrieb. Die Airlines ringen mit Personalmangel, Flüge müssen<br />
tausendfach gestrichen werden. Hinzu kommt das Risiko, dass mal<br />
wieder gestreikt wird. Wenn man Pech hat, strandet man<br />
irgendwo und kommt mit Mühe Tage später nach Hause.<br />
Zum Glück sind Sie bei solchen Kalamitäten nicht schutzlos<br />
– zumindest wenn der Flug von einem Flughafen in<br />
der EU startet oder von einer Gesellschaft mit Sitz<br />
in der EU durchgeführt wird. Denn dann räumt<br />
Ihnen die „Fluggastrechte-Verordnung“ Entschädigungsansprüche<br />
ein.<br />
BIS ZU 600 EURO<br />
PLUS KOST UND LOGIS<br />
Zunächst steht Ihnen ein monetärer<br />
Ausgleich zu, der zwischen 125 und<br />
600 Euro betragen kann. Entscheidend dafür<br />
ist, ob eine Verspätung oder Annullierung vorliegt oder<br />
ob Sie nicht mitgenommen werden, weil der Flug<br />
beispielsweise überbucht ist. Die Entschädigung für<br />
eine Verspätung (ab drei Stunden) hängt von der<br />
Flugdistanz ab und reicht von 250 Euro bei bis zu<br />
1.500 Kilometern bis zu 600 Euro bei mehr als<br />
3.500 Kilometern. Pferdefuß: Zahlen müssen die<br />
Airlines grundsätzlich nur, wenn sie keine außergewöhnlichen,<br />
unvermeidbaren Umstände geltend<br />
machen können. Darüber hinaus müssen sie ab einer<br />
Abflugverspätung von mehr als fünf Stunden den Abbruch<br />
der Reise gegen Flugpreisrückerstattung anbieten, gegebenenfalls<br />
mit Gratis-Rückflug zum Ausgangsflughafen. Sobald Sie länger als<br />
zwei bis vier Stunden (abhängig von der Flugdistanz) außerplanmäßig<br />
warten müssen, stehen Ihnen überdies Verpflegung, Telefonate und bei<br />
Bedarf eine Hotelübernachtung inklusive Transfer zu.<br />
Habe ich bei Flugannullierung<br />
Entschädigungsansprüche?<br />
Hohe Wellen schlugen im<br />
Frühsommer die massenhaften<br />
Flugabsagen von<br />
Lufthansa & Co. Die Frage,<br />
ob für eine Annullierung eine<br />
Entschädigung fällig wird,<br />
ist nicht immer leicht zu<br />
beantworten. Klar liegt der<br />
Fall, wenn Sie mindestens 14<br />
Tage im Voraus benachrichtigt<br />
werden: Dann besteht<br />
keinerlei Anspruch. Danach<br />
staffeln sich die Ausgleichszahlungen<br />
je nach Distanz<br />
und Verspätung des Alternativfluges,<br />
was übrigens<br />
auch bei Nichtmitnahme auf<br />
einem gebuchten Flug gilt.<br />
Tipp: Die Verbraucherzentrale<br />
NRW hat die App „Flugärger“<br />
(Google Play Store und<br />
Apple Store) entwickelt, die<br />
Ihnen kostenlos und schnell<br />
Ihre Ansprüche errechnet.<br />
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