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MEIN URLAUB<br />

Endlich wieder reisen!<br />

Welche Rechte<br />

Flugreisende haben<br />

Nach den strapaziösen Pandemiejahren blicken die Bundesbürger * innen<br />

mit großer Vorfreude auf die Sommer- und Herbstreisesaison. Doch<br />

mehr und mehr mischt sich Sorge darunter: Es knirscht ordentlich im<br />

Flugbetrieb. Die Airlines ringen mit Personalmangel, Flüge müssen<br />

tausendfach gestrichen werden. Hinzu kommt das Risiko, dass mal<br />

wieder gestreikt wird. Wenn man Pech hat, strandet man<br />

irgendwo und kommt mit Mühe Tage später nach Hause.<br />

Zum Glück sind Sie bei solchen Kalamitäten nicht schutzlos<br />

– zumindest wenn der Flug von einem Flughafen in<br />

der EU startet oder von einer Gesellschaft mit Sitz<br />

in der EU durchgeführt wird. Denn dann räumt<br />

Ihnen die „Fluggastrechte-Verordnung“ Entschädigungsansprüche<br />

ein.<br />

BIS ZU 600 EURO<br />

PLUS KOST UND LOGIS<br />

Zunächst steht Ihnen ein monetärer<br />

Ausgleich zu, der zwischen 125 und<br />

600 Euro betragen kann. Entscheidend dafür<br />

ist, ob eine Verspätung oder Annullierung vorliegt oder<br />

ob Sie nicht mitgenommen werden, weil der Flug<br />

beispielsweise überbucht ist. Die Entschädigung für<br />

eine Verspätung (ab drei Stunden) hängt von der<br />

Flugdistanz ab und reicht von 250 Euro bei bis zu<br />

1.500 Kilometern bis zu 600 Euro bei mehr als<br />

3.500 Kilometern. Pferdefuß: Zahlen müssen die<br />

Airlines grundsätzlich nur, wenn sie keine außergewöhnlichen,<br />

unvermeidbaren Umstände geltend<br />

machen können. Darüber hinaus müssen sie ab einer<br />

Abflugverspätung von mehr als fünf Stunden den Abbruch<br />

der Reise gegen Flugpreisrückerstattung anbieten, gegebenenfalls<br />

mit Gratis-Rückflug zum Ausgangsflughafen. Sobald Sie länger als<br />

zwei bis vier Stunden (abhängig von der Flugdistanz) außerplanmäßig<br />

warten müssen, stehen Ihnen überdies Verpflegung, Telefonate und bei<br />

Bedarf eine Hotelübernachtung inklusive Transfer zu.<br />

Habe ich bei Flugannullierung<br />

Entschädigungsansprüche?<br />

Hohe Wellen schlugen im<br />

Frühsommer die massenhaften<br />

Flugabsagen von<br />

Lufthansa & Co. Die Frage,<br />

ob für eine Annullierung eine<br />

Entschädigung fällig wird,<br />

ist nicht immer leicht zu<br />

beantworten. Klar liegt der<br />

Fall, wenn Sie mindestens 14<br />

Tage im Voraus benachrichtigt<br />

werden: Dann besteht<br />

keinerlei Anspruch. Danach<br />

staffeln sich die Ausgleichszahlungen<br />

je nach Distanz<br />

und Verspätung des Alternativfluges,<br />

was übrigens<br />

auch bei Nichtmitnahme auf<br />

einem gebuchten Flug gilt.<br />

Tipp: Die Verbraucherzentrale<br />

NRW hat die App „Flugärger“<br />

(Google Play Store und<br />

Apple Store) entwickelt, die<br />

Ihnen kostenlos und schnell<br />

Ihre Ansprüche errechnet.<br />

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