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Das neue Milchhygienerecht - Gmundner Milch

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n Die Wirksamkeit der Eigenkontrollen<br />

und des Hygienekonzeptes des<br />

Betriebes sind durch Produktuntersuchungen<br />

nachzuweisen. Die Häufigkeit<br />

und die zu untersuchenden<br />

Kriterien sind abhängig vom Hygienerisiko<br />

der erzeugten Produkte,<br />

der Verarbeitungsmenge und dem<br />

Hygienerisiko am Betrieb. Beispielsweise<br />

liegt bei der Herstellung von<br />

ungesäuerten <strong>Milch</strong>produkten oder<br />

Produkten aus Rohmilch ein höheres<br />

Risiko vor und damit sind häufigere<br />

Untersuchungen notwendig.<br />

Ebenso betrifft dies den Zukauf von<br />

Rohmilch (Ziegen- oder Schafmilch)<br />

oder wenn Ausnahmen bezüglich<br />

der Ausstattung beansprucht werden,<br />

z.B. offenporige Wände und<br />

Verwendung von Holz, sofern keine<br />

Hitzedesinfektion erfolgt.<br />

n Die Toilette darf keinen direkten Zugang<br />

zu Räumen haben, in denen mit<br />

Lebensmitteln umgegangen wird.<br />

Wasserspülung und Kanalanschluss<br />

sind erforderlich. Einrichtungen zum<br />

Händewaschen müssen in der Nähe<br />

des Arbeitsplatzes vorhanden und<br />

mit fließendem, handwarmem Wasser<br />

und Mitteln zum Reinigen und<br />

Trocknen der Hände (z.B. Flüssigseife,<br />

Einweghandtücher) ausgestattet<br />

sein.<br />

Temperaturvorschriften<br />

n Die <strong>Milch</strong> ist bis zur Verarbeitung<br />

unverzüglich auf maximal 6 °C abzukühlen<br />

und zu halten.<br />

1<br />

n Ausnahme: höhere Temperaturen<br />

sind erlaubt, wenn<br />

- die Verarbeitung unmittelbar nach<br />

dem Melken oder innerhalb von<br />

vier Stunden nach der Annahme<br />

im Verarbeitungsbetrieb beginnt,<br />

- eine Ausnahmegenehmigung aufgrund<br />

technischer Gegebenheiten<br />

für die Herstellung bestimmter<br />

<strong>Milch</strong>erzeugnisse vorliegt, z.B. für<br />

Käse mit einer Reifezeit von über<br />

60 Tagen.<br />

n Die Kühlkette darf nicht unterbrochen<br />

werden. Für den Verkauf von Hart-<br />

und Schnittkäse sind kurzfristig höhere<br />

Lagertemperaturen möglich.<br />

Hitzebehandlungsvorschriften<br />

n Spezielle Anforderungen an Hitzebehandlung<br />

von Rohmilch<br />

- Kurzzeiterhitzung: Erhitzung der<br />

Rohmilch für 15 Sekunden auf 72 °C.<br />

- Dauererhitzung: Erhitzung der Rohmilch<br />

für 30 Minuten auf 63 °C.<br />

- Oder jede andere Zeit und Temperaturkombination<br />

mit gleicher Wirkung.<br />

- Thermisierung: Erhitzung der Rohmilch<br />

für mindestens eine Minute auf<br />

57° bis 68 °C.<br />

- Betriebe, die pasteurisierte Trinkmilch<br />

herstellen, sind zulassungspflichtig<br />

und müssen besondere Bestimmungen<br />

einhalten.<br />

Schon beim Kauf darauf achten, dass<br />

die Geräte der Ausstattungsrichtlinie<br />

für Behälter- und Durchflusspasteure<br />

entsprechen.

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