Das neue Milchhygienerecht - Gmundner Milch
Das neue Milchhygienerecht - Gmundner Milch
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n Die Wirksamkeit der Eigenkontrollen<br />
und des Hygienekonzeptes des<br />
Betriebes sind durch Produktuntersuchungen<br />
nachzuweisen. Die Häufigkeit<br />
und die zu untersuchenden<br />
Kriterien sind abhängig vom Hygienerisiko<br />
der erzeugten Produkte,<br />
der Verarbeitungsmenge und dem<br />
Hygienerisiko am Betrieb. Beispielsweise<br />
liegt bei der Herstellung von<br />
ungesäuerten <strong>Milch</strong>produkten oder<br />
Produkten aus Rohmilch ein höheres<br />
Risiko vor und damit sind häufigere<br />
Untersuchungen notwendig.<br />
Ebenso betrifft dies den Zukauf von<br />
Rohmilch (Ziegen- oder Schafmilch)<br />
oder wenn Ausnahmen bezüglich<br />
der Ausstattung beansprucht werden,<br />
z.B. offenporige Wände und<br />
Verwendung von Holz, sofern keine<br />
Hitzedesinfektion erfolgt.<br />
n Die Toilette darf keinen direkten Zugang<br />
zu Räumen haben, in denen mit<br />
Lebensmitteln umgegangen wird.<br />
Wasserspülung und Kanalanschluss<br />
sind erforderlich. Einrichtungen zum<br />
Händewaschen müssen in der Nähe<br />
des Arbeitsplatzes vorhanden und<br />
mit fließendem, handwarmem Wasser<br />
und Mitteln zum Reinigen und<br />
Trocknen der Hände (z.B. Flüssigseife,<br />
Einweghandtücher) ausgestattet<br />
sein.<br />
Temperaturvorschriften<br />
n Die <strong>Milch</strong> ist bis zur Verarbeitung<br />
unverzüglich auf maximal 6 °C abzukühlen<br />
und zu halten.<br />
1<br />
n Ausnahme: höhere Temperaturen<br />
sind erlaubt, wenn<br />
- die Verarbeitung unmittelbar nach<br />
dem Melken oder innerhalb von<br />
vier Stunden nach der Annahme<br />
im Verarbeitungsbetrieb beginnt,<br />
- eine Ausnahmegenehmigung aufgrund<br />
technischer Gegebenheiten<br />
für die Herstellung bestimmter<br />
<strong>Milch</strong>erzeugnisse vorliegt, z.B. für<br />
Käse mit einer Reifezeit von über<br />
60 Tagen.<br />
n Die Kühlkette darf nicht unterbrochen<br />
werden. Für den Verkauf von Hart-<br />
und Schnittkäse sind kurzfristig höhere<br />
Lagertemperaturen möglich.<br />
Hitzebehandlungsvorschriften<br />
n Spezielle Anforderungen an Hitzebehandlung<br />
von Rohmilch<br />
- Kurzzeiterhitzung: Erhitzung der<br />
Rohmilch für 15 Sekunden auf 72 °C.<br />
- Dauererhitzung: Erhitzung der Rohmilch<br />
für 30 Minuten auf 63 °C.<br />
- Oder jede andere Zeit und Temperaturkombination<br />
mit gleicher Wirkung.<br />
- Thermisierung: Erhitzung der Rohmilch<br />
für mindestens eine Minute auf<br />
57° bis 68 °C.<br />
- Betriebe, die pasteurisierte Trinkmilch<br />
herstellen, sind zulassungspflichtig<br />
und müssen besondere Bestimmungen<br />
einhalten.<br />
Schon beim Kauf darauf achten, dass<br />
die Geräte der Ausstattungsrichtlinie<br />
für Behälter- und Durchflusspasteure<br />
entsprechen.