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Das neue Milchhygienerecht - Gmundner Milch

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WO<br />

kann das Risiko<br />

auftreten?<br />

• erkrankte Kuh<br />

• Risiko von<br />

Hemmstoffübergang<br />

in<br />

die <strong>Milch</strong><br />

Risikobewertung<br />

Quelle: BMLFUW<br />

n Risiko ist die Wahrscheinlichkeit und<br />

das Ausmaß einer gesundheitsschädigenden<br />

Wirkung durch unsichere<br />

Lebensmittel.<br />

n Risikoanalyse ist ein Prozess aus<br />

drei miteinander verbundenen Einzelschritten<br />

(s. Grafik oben).<br />

n Zuständige Behörde ist der Landeshauptmann;<br />

die Veterinärkontrollen<br />

werden vom Amtstierarzt und die<br />

Lebensmittelkontrollen von der Lebensmittelaufsicht<br />

durchgeführt.<br />

Eintragung oder Zulassung<br />

von <strong>Milch</strong>erzeugerbetrieben<br />

Alle Lebensmittelunternehmer müssen<br />

seit dem 1. Jänner 2006 beim<br />

Landeshauptmann beziehungsweise<br />

der Lebensmittelaufsicht der einzelnen<br />

Bundesländer eingetragen sein.<br />

WAS<br />

ist zu tun?<br />

• genaue Tierkennzeichnung<br />

• kranke Tiere<br />

isolieren<br />

Risikomanagement<br />

WEM<br />

muss/soll ich<br />

darüber<br />

berichten?<br />

• bei Verdacht<br />

Gespräch mit<br />

der Molkerei<br />

• transparenter<br />

Betriebsablauf<br />

Risiko-<br />

kommunikation<br />

<strong>Milch</strong>erzeuger und bäuerliche <strong>Milch</strong>verarbeiter<br />

sind durch ihre LFBIS-<br />

Nummer automatisch als Lebensmittelunternehmer<br />

eingetragen.<br />

Für bäuerliche <strong>Milch</strong>verarbeiter besteht<br />

unter bestimmten Voraussetzungen<br />

eine Zulassungspflicht. Diese<br />

Voraussetzungen und die aus der Zulassung<br />

resultierenden Konsequenzen, sind<br />

dem Abschnitt „Hygienebestimmungen<br />

für Direktvermarkter“ zu entnehmen.<br />

Verantwortung der Lebensmittelunternehmer<br />

n Lebensmittelunternehmer (auch Futtermittelunternehmer)<br />

überprüfen auf<br />

allen Produktions-, Verarbeitungs-<br />

und Vertriebsstufen die Anforderungen<br />

des Lebensmittelrechts und<br />

sorgen für deren Einhaltung.<br />

n Die Kühlung der Lebensmittel darf

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