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WortWECHSEL_1_2020

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Lebenshilfe Celle

Politisches Thema

#UNsichtbar –

Menschen mit Beeinträchgung wieder nicht mitgedacht

In der Corona-Pandemie erlebten alle, wie es ist,

wenn das gesellschaliche Leben eingeschränkt

ist. Mal eben ins Kino? Nicht möglich. Kaffee

und Kuchen im Café um die Ecke genießen? Kein

geeigneter Sitzbereich vorhanden. Für Menschen

mit Beeinträchgung ist das o Alltag; in vielen

Bereichen werden sie durch Barrieren behindert

und in ihrer Freiheit eingeschränkt.

Dass Inklusion noch lange nicht erreicht ist und

Barrierefreiheit selten mitgedacht wird, zeigt

sich gerade umso mehr. Wichge Informaonen

über die Pandemie sind o nicht barrierefrei.

Im öffentlichen Diskurs werden Menschen mit

Beeinträchgung zudem o nicht als vollwerge

(und produkve!) Mitglieder der Gesellscha

gesehen, sondern als schutzbedürig oder sogar

„krank“. Das steht im direkten Gegensatz zu

der selbstbesmmten Teilhabe und Inklusion,

wie sie in der UN-Behindertenrechtskonvenon

(UN-BRK) gefordert wird.

Große finanzielle Unsicherheit

Werkstäen für Menschen mit Beeinträchgung

in Niedersachsen konnten seit dem 18. März

aufgrund von Betretungs- und Beschäi gungsverboten

ihre Produkon gar nicht oder nur kaum

aufrechterhalten. Erst ab dem 25. Mai, trat eine

schriweise Lockerung des Betretungsverbots

in Kra und die ersten Beschäigten konnten

ab dem 2. Juni unter strengen Auflagen und

Kontrollen zurück in die Celler Werkstäen

kommen. Um während dieser langen Ausfallzeit

die Entgelte für die dort beschäigten Menschen

weiter zahlen zu können, müssen Werkstäen

auf gesetzmäßige Rücklagen zurückgreifen. Es

ist zurzeit auch noch völlig unklar, wann wirklich

alle Beschäigten wieder an ihren Arbeitsplatz

zurückkehren dürfen. Ein Lohnausgleich nach

§ 56 Infekonsschutzgesetz wurde von den zuständigen

Behörden für Werksta-Beschäigte

abgelehnt. Ein Ausfall der Entgelte würde für

die betroffenen Menschen jedoch schon bald zu

großen finanziellen Problemen führen.

Anm. d. Red.: Das Bundeskabinett hat am 17. Juni

angekündigt, 70 Mio. Euro als Kompensation

etwaig anfallender Entgelte zur Verfügung zu

stellen. Die dafür notwendigen Verordnungsänderungen

durch den Bundesrat waren bei

Redaktionsschluss noch nicht erfolgt.

Diskriminierung durch Maskenpflicht

Durch die bis zum 22. Juni vorgeschriebene

Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung

während des gesamten Aufenthalts in Werkstäen

wurden Menschen mit Beeinträchgung

diskriminiert. Diese Pflicht galt nicht für alle

Betriebe bzw. Arbeitnehmenden. Einzig für

Werkstäen war sie verpflichtend. Eine Rückfrage

beim zuständigen Ministerium ergab, dass diese

Regelung auf der Annahme basiert, dass es

Menschen mit (geisger) Beeinträchgung nicht

möglich sei, sich an Abstandsregeln zu halten.

Eltern und Angehörige werden allein gelassen

Die Schließung von Kindertages-, Tagesbildungsund

Werkstäen hat die Betreuungssituaon

von Menschen mit Beeinträchgung schlagarg

verändert. Von jetzt auf gleich waren sie

auf einmal ganztägig zu Hause oder in den

Wohnangeboten und dort häufig auf ganztägige

Begleitung angewiesen. Für die Angehörigen

bedeutete das, dass die bisherige Unterstützung

und Assistenz komple wegbrach.

Online-Protest

Da viele wichge Akons- und Protesage dieses

Jahr nicht wie geplant stainden konnten*,

fanden sich teils gute Online- Alternaven.

So wurde zum Beispiel am 5. Mai der Europäische

Protesag zur Gleichstellung von Menschen mit

Beeinträchgung im Rahmen der Online-Akon

#UNsichtbar durchgeführt und machte darauf

aufmerksam, dass viele der in der UN-BRK festgeschriebenen

Regelungen und Rechte noch

immer nicht ausreichend umgesetzt wurden.

Seite 6

*Zum Beispiel: Welt-Down-Syndrom-Tag (21. März),

Welt-Autismus-Tag (2. April)

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