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Vorträge Blankenstein 2008 - Deutscher Sprengverband eV

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Arbeitsschutz für professionelle Feuerwerker -<br />

Arbeitskreis BG Chemie<br />

Die Pyrotechnik betreffenden Rechtsvorschriften sind auf<br />

allen Ebenen im Umbruch begriffen. So werden die Vorschriften<br />

zu den Schutzabständen für Großfeuerwerk derzeit<br />

erheblich modifiziert (vgl. Bericht zur Sitzung des<br />

Arbeitskreises bei der BAM in dieser Ausgabe). Die EU-<br />

Kommission hat der CEN einen Normungsauftrag zur<br />

Umsetzung der Pyrotechnik-Richtlinie 2007/23/EC erteilt,<br />

was voraussichtlich weitere Änderungen mit sich bringen<br />

wird.<br />

Nicht zuletzt hat die BG Chemie beschlossen, die schon<br />

lange als Entwurf vorliegende Regel zum Arbeitsschutz<br />

beim Abbrennen von Feuerwerken (BGR 222) nunmehr zu<br />

veröffentlichen, was aufgrund der politischen Gegebenheiten<br />

jedoch nicht mehr als BG-Regel (BGR) erfolgen kann,<br />

sondern „lediglich“ als berufsgenossenschaftliche Informationsschrift<br />

(BGI).<br />

Berufsgenossenschaftliche Informationsschriften (BGI)<br />

haben zwar formal nicht die selbe Regelungskraft wie eine<br />

BGR, jedoch sollte jeder Anwender sich mit den darin enthaltenen<br />

Vorschlägen, Beispielen etc. auseinander setzen,<br />

da diese im Falle eines Unfalls als zu beachtender Stand<br />

der Technik herangezogen werden können, um zu beurteilen,<br />

ob die Berufsgenossenschaft die Kosten des Unfalls<br />

bezahlt oder eventuell beim Unternehmer Regress nimmt.<br />

Um den Text dieser Informationsschrift nunmehr endgültig<br />

zu fassen, hatte Dr. Kempny für den 22./23.01.<strong>2008</strong> zur<br />

Arbeitskreissitzung nach Laubach eingeladen. An der Sitzung<br />

nahmen für die BG Chemie Herr Kurth und Dr. Kempny<br />

teil, Herr Kegler für Weco und den VPI, sowie Herr<br />

Wübbe für den Deutschen <strong>Sprengverband</strong>.<br />

Die Regelungen des derzeitigen Entwurfs der BGR 222<br />

wurden intensiv und im Einzelnen kontrovers diskutiert, einzelne<br />

Regelungen modifiziert und das Gesamtwerk an die<br />

veränderten Vorgaben einer Informationsschrift angepasst.<br />

Unverändert, da auch durch andere Regelwerke mitbestimmt,<br />

bleibt die bereits jetzt geltende Vorgabe, für jedes (!)<br />

Feuerwerk eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen,<br />

anhand dieser Gefährdungsbeurteilung Betriebsanweisungen<br />

zu erstellen und mitzuführen und anhand dieser<br />

Betriebsanweisungen wiederum die individuelle Unterweisung<br />

der Beschäftigten durchzuführen.<br />

Gemäß § 6 Arbeitsschutzgesetz muss die Dokumentation<br />

der Gefährdungsbeurteilung zwar erst bei mehr als 10 Beschäftigten<br />

schriftlich erfolgen, da sie aber Grundlage der<br />

Betriebsanweisungen und der Unterweisungen sein muss,<br />

welche wiederum in jedem Fall schriftlich zu erstellen sind,<br />

empfiehlt es sich dringend, auch diese schriftlich niederzulegen.<br />

Gegen die Standardisierung und Zusammenfassung<br />

gleichartiger Feuerwerke ist insoweit zwar nichts einzuwenden,<br />

aber es erscheint auch einleuchtend, dass ein Feuer-<br />

Gesetz Gesetze/V<br />

Gesetze/V<br />

e/Ver er eror or ordn dn dnung ung ungen en<br />

werk auf einem Ponton in der Ostsee eine anderen Gefährdung<br />

darstellt, als eines in den Alpen im Winter mit Lawinengefahr<br />

und daher auch jeweils einer unterschiedlichen<br />

Gefährdungsbeurteilung bedarf.<br />

Sobald die konsolidierte Fassung der BGI erstellt ist, wird<br />

diese durch die Berufsgenossenschaft veröffentlicht.<br />

Rechtsanwalt Dirk Wübbe<br />

Tannenhof, 54528 Salmtal<br />

Tel.: (0 65 78) 9 84 18 33<br />

Fax: (0 65 78) 9 84 18 32<br />

e-mail: info@kanzlei-wuebbe.de<br />

www.kanzlei-wuebbe.de<br />

Die Redaktion ist bemüht, die Mitglieder des Deutschen<br />

<strong>Sprengverband</strong>es in der „SprengInfo“ so aktuell wie möglich<br />

zu informieren.<br />

Insbesondere unter der Rubrik „Umschau“ veröffentlichen<br />

wir aktuelle Informationen aus der Branche. Dazu<br />

zählen u. a. Änderungen bei Firmen wie:<br />

- geänderte Adressdaten,<br />

- veränderte Leistungsangebote,<br />

- Eigentümerwechsel usw.<br />

Trotz intensiver Bemühungen gelingt es uns nicht<br />

immer, alle aktuellen Informationen zu erfassen. Wir bitten<br />

deshalb unsere Mitglieder um Mithilfe. Wenn sich in<br />

Ihrem Unternehmen irgendwelche Änderungen ergeben,<br />

die andere wissen sollten, teilen Sie dies unverzüglich<br />

der Redaktion mit. Das gilt auch für alle sonstigen<br />

aktuellen Brancheninformationen.<br />

Ansprechpartner:<br />

megaDOK Informationsservice<br />

Breitscheidstr. 51<br />

39114 Magdeburg<br />

Tel.: (03 91) 8 10 72 50<br />

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Ausgewählte aktuelle Informationen werden auch auf<br />

den Web-Seiten des Deutschen <strong>Sprengverband</strong>es<br />

www.sprenginfo.com unter „News“ veröffentlicht.<br />

Ihr Redaktionsausschuss<br />

SprengInfo 30(<strong>2008</strong>)1 19

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