Vorträge Blankenstein 2008 - Deutscher Sprengverband eV
Vorträge Blankenstein 2008 - Deutscher Sprengverband eV
Vorträge Blankenstein 2008 - Deutscher Sprengverband eV
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Arbeitsschutz für professionelle Feuerwerker -<br />
Arbeitskreis BG Chemie<br />
Die Pyrotechnik betreffenden Rechtsvorschriften sind auf<br />
allen Ebenen im Umbruch begriffen. So werden die Vorschriften<br />
zu den Schutzabständen für Großfeuerwerk derzeit<br />
erheblich modifiziert (vgl. Bericht zur Sitzung des<br />
Arbeitskreises bei der BAM in dieser Ausgabe). Die EU-<br />
Kommission hat der CEN einen Normungsauftrag zur<br />
Umsetzung der Pyrotechnik-Richtlinie 2007/23/EC erteilt,<br />
was voraussichtlich weitere Änderungen mit sich bringen<br />
wird.<br />
Nicht zuletzt hat die BG Chemie beschlossen, die schon<br />
lange als Entwurf vorliegende Regel zum Arbeitsschutz<br />
beim Abbrennen von Feuerwerken (BGR 222) nunmehr zu<br />
veröffentlichen, was aufgrund der politischen Gegebenheiten<br />
jedoch nicht mehr als BG-Regel (BGR) erfolgen kann,<br />
sondern „lediglich“ als berufsgenossenschaftliche Informationsschrift<br />
(BGI).<br />
Berufsgenossenschaftliche Informationsschriften (BGI)<br />
haben zwar formal nicht die selbe Regelungskraft wie eine<br />
BGR, jedoch sollte jeder Anwender sich mit den darin enthaltenen<br />
Vorschlägen, Beispielen etc. auseinander setzen,<br />
da diese im Falle eines Unfalls als zu beachtender Stand<br />
der Technik herangezogen werden können, um zu beurteilen,<br />
ob die Berufsgenossenschaft die Kosten des Unfalls<br />
bezahlt oder eventuell beim Unternehmer Regress nimmt.<br />
Um den Text dieser Informationsschrift nunmehr endgültig<br />
zu fassen, hatte Dr. Kempny für den 22./23.01.<strong>2008</strong> zur<br />
Arbeitskreissitzung nach Laubach eingeladen. An der Sitzung<br />
nahmen für die BG Chemie Herr Kurth und Dr. Kempny<br />
teil, Herr Kegler für Weco und den VPI, sowie Herr<br />
Wübbe für den Deutschen <strong>Sprengverband</strong>.<br />
Die Regelungen des derzeitigen Entwurfs der BGR 222<br />
wurden intensiv und im Einzelnen kontrovers diskutiert, einzelne<br />
Regelungen modifiziert und das Gesamtwerk an die<br />
veränderten Vorgaben einer Informationsschrift angepasst.<br />
Unverändert, da auch durch andere Regelwerke mitbestimmt,<br />
bleibt die bereits jetzt geltende Vorgabe, für jedes (!)<br />
Feuerwerk eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen,<br />
anhand dieser Gefährdungsbeurteilung Betriebsanweisungen<br />
zu erstellen und mitzuführen und anhand dieser<br />
Betriebsanweisungen wiederum die individuelle Unterweisung<br />
der Beschäftigten durchzuführen.<br />
Gemäß § 6 Arbeitsschutzgesetz muss die Dokumentation<br />
der Gefährdungsbeurteilung zwar erst bei mehr als 10 Beschäftigten<br />
schriftlich erfolgen, da sie aber Grundlage der<br />
Betriebsanweisungen und der Unterweisungen sein muss,<br />
welche wiederum in jedem Fall schriftlich zu erstellen sind,<br />
empfiehlt es sich dringend, auch diese schriftlich niederzulegen.<br />
Gegen die Standardisierung und Zusammenfassung<br />
gleichartiger Feuerwerke ist insoweit zwar nichts einzuwenden,<br />
aber es erscheint auch einleuchtend, dass ein Feuer-<br />
Gesetz Gesetze/V<br />
Gesetze/V<br />
e/Ver er eror or ordn dn dnung ung ungen en<br />
werk auf einem Ponton in der Ostsee eine anderen Gefährdung<br />
darstellt, als eines in den Alpen im Winter mit Lawinengefahr<br />
und daher auch jeweils einer unterschiedlichen<br />
Gefährdungsbeurteilung bedarf.<br />
Sobald die konsolidierte Fassung der BGI erstellt ist, wird<br />
diese durch die Berufsgenossenschaft veröffentlicht.<br />
Rechtsanwalt Dirk Wübbe<br />
Tannenhof, 54528 Salmtal<br />
Tel.: (0 65 78) 9 84 18 33<br />
Fax: (0 65 78) 9 84 18 32<br />
e-mail: info@kanzlei-wuebbe.de<br />
www.kanzlei-wuebbe.de<br />
Die Redaktion ist bemüht, die Mitglieder des Deutschen<br />
<strong>Sprengverband</strong>es in der „SprengInfo“ so aktuell wie möglich<br />
zu informieren.<br />
Insbesondere unter der Rubrik „Umschau“ veröffentlichen<br />
wir aktuelle Informationen aus der Branche. Dazu<br />
zählen u. a. Änderungen bei Firmen wie:<br />
- geänderte Adressdaten,<br />
- veränderte Leistungsangebote,<br />
- Eigentümerwechsel usw.<br />
Trotz intensiver Bemühungen gelingt es uns nicht<br />
immer, alle aktuellen Informationen zu erfassen. Wir bitten<br />
deshalb unsere Mitglieder um Mithilfe. Wenn sich in<br />
Ihrem Unternehmen irgendwelche Änderungen ergeben,<br />
die andere wissen sollten, teilen Sie dies unverzüglich<br />
der Redaktion mit. Das gilt auch für alle sonstigen<br />
aktuellen Brancheninformationen.<br />
Ansprechpartner:<br />
megaDOK Informationsservice<br />
Breitscheidstr. 51<br />
39114 Magdeburg<br />
Tel.: (03 91) 8 10 72 50<br />
Fax: (03 91) 8 10 72 55<br />
e-mail: info@megadok.de<br />
Ausgewählte aktuelle Informationen werden auch auf<br />
den Web-Seiten des Deutschen <strong>Sprengverband</strong>es<br />
www.sprenginfo.com unter „News“ veröffentlicht.<br />
Ihr Redaktionsausschuss<br />
SprengInfo 30(<strong>2008</strong>)1 19