Steinbruch - Deutscher Sprengverband eV
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1/2009 /2009
Mitteilungsblatt des Deutschen <strong>Sprengverband</strong>es e. V.<br />
1/2009 /2009<br />
ISSN 0941 - 4584 Band 31 (2009) Heft 1<br />
Herausgeber<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Sprengverband</strong> e. V.<br />
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Urheberrecht<br />
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zugelassen ist, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des<br />
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Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung<br />
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Veröffentlichungen<br />
Alle mit Namen oder Initialen gezeichneten Veröffentlichungen geben ausschließlich<br />
die Meinungen der Verfasser wieder. Für Veröffentlichungen trägt<br />
der Herausgeber nur die allgemeine presserechtliche Verantwortung im Sinne<br />
des Pressegesetzes. Die Redaktion behält sich die Auswahl und Kürzung<br />
von Briefen zur Veröffentlichung vor.<br />
Erscheinungsweise und Bezug<br />
Die Zeitschrift erscheint dreimal pro Jahr.<br />
Jahresabonnement (3 Hefte):<br />
- Inland: 33,00 Euro (inkl. Versandkosten)<br />
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6 Wochen zum Ende des Bezugszeitraumes gekündigt werden. Mitglieder<br />
des Deutschen <strong>Sprengverband</strong>es erhalten die Zeitschrift im Rahmen ihrer<br />
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Redaktionsschluss für das Heft 2/2009 ist der 02.06.2009<br />
Editorial<br />
2 Der Vorsitzende hat das Wort ...<br />
Umschau<br />
3 Schornsteinsprengungen in Großräschen<br />
3 Minentaucher erproben modernste Technologie<br />
3 Hochdruck-Wassernebel-Feuerlöscher<br />
5 Nationale und Internationale Tagungen<br />
Gesetze/Verordnungen<br />
6 Stellungnahme des Deutschen <strong>Sprengverband</strong>es<br />
zum Entwurf des 4. SprengÄndG<br />
<strong>Steinbruch</strong><br />
7 Dr. Konrad Ziegler, Dr. Ulf Lichte<br />
Argumentation und Maßnahmen zur Verbesserung<br />
der Akzeptanz von Großbohrlochsprengungen<br />
10 Gerd Vogel<br />
Aspekte der aktuellen <strong>Steinbruch</strong>situation im Focus<br />
von Arbeitssicherheit und Bohr- und Sprengarbeit<br />
Abbruch<br />
18 Marcel Schröder<br />
Wenn der konventionelle Abbruch an seine Grenzen<br />
kommt - Lockerungssprengungen in 70 m Höhe<br />
21 Horst Blachnitzky<br />
Ein Koloss wird zu Fall gebracht - die Sprengung<br />
des Agfa-Hochhauses in München<br />
Pyrotechnik<br />
26 Matthias Weickl<br />
Sicherheitsmaßnahmen für das Abbrennen von<br />
Feuerwerken<br />
Felsbau<br />
35 Joachim Milde<br />
Neubau des Flusswasserkraftwerkes Rheinfelden,<br />
ein neuer R(h)einfall?!<br />
Mittel der Sprengtechnik<br />
39 Dr. Ulf Lichte<br />
Beurteilung kurzzeitiger Erschütterungseinwirkungen<br />
mittels der frequenzbewerteten<br />
Schwinggeschwindigkeit<br />
44 Dr. Frank Hammelmann, Mathias Güttler,<br />
Heinz Josef Niehues<br />
Erste Erfahrungen bei der funkferngesteuerten<br />
Auslösung übertägiger elektronischer i-kon-Zündanlagen<br />
Verbandsnachrichten<br />
49 Rückblick Regionaltagung 2009, Rockenhausen<br />
51 Seniorenfahrt 2009<br />
52 Die Jubilare des Jahres 2009<br />
53 Lehrgänge<br />
Titelbild: Ein Spektrum verschiedener Fachbereiche<br />
aus der vorliegenden Ausgabe in einer<br />
Fotocollage dargestellt.<br />
Fotos: Dr. R. Melzer, F. Rommerskirchen,<br />
J. Milde, M. Schröder, G. Vogel
Editorial<br />
Der Vorsitzende hat das Wort ...<br />
Liebe Fachkolleginnen und Fachkollegen, liebe Leser,<br />
die ersten Wochen des neuen Jahres liegen bereits hinter uns und die Zeit scheint nach<br />
wie vor im Fluge zu vergehen. Im Unterschied zu den beiden vergangenen Jahren meint<br />
es der Winter mit uns in diesem Jahr sehr gut. Die weiße Pracht wird die Anhänger des<br />
Wintersports sicherlich sehr erfreut haben und noch freuen. Der eine oder andere wird sich<br />
sicherlich auch schon nach dem Frühjahr sehnen, die Tage werden schließlich bereits wieder<br />
deutlich länger.<br />
Trotz des Winters gestaltete sich die Anfahrt zu unserer diesjährigen Regionaltagung aus<br />
witterungstechnischer Sicht sicherlich für nahezu alle Beteiligten problemlos. In diesem<br />
Jahr lud der Deutsche <strong>Sprengverband</strong> am 17.01.2009 zu seiner nunmehr 12. Regionaltagung<br />
in die Pfalz, genauer gesagt nach Rockenhausen, ein. Unserer Einladung folgten<br />
auch in diesem Jahr ca. 90 Fachkolleginnen und Fachkollegen. Das wiederum rege Interesse<br />
auch an dieser Tagung unterstreicht einmal mehr, dass diese Veranstaltungsreihe<br />
zum festen Bestandteil der Verbandsaktivitäten gehört, wenn es darum geht, unsere Mitglieder<br />
und alle interessierten Fachkollegen umfassend zu informieren. Wir würden uns<br />
allerdings wünschen, dass in Zukunft noch mehr Praktiker aus den Regionen, in denen der <strong>Sprengverband</strong> die jährlichen<br />
Regionaltagungen durchführt, die Gelegenheit dieses Erfahrungsaustausches nutzen. Als Verband werden wir überlegen, wie<br />
es uns zukünftig noch besser gelingen kann, diese Fachkollegen zu erreichen. Weitere Einzelheiten zur diesjährigen Regionaltagung<br />
entnehmen Sie bitte der vorliegenden Ausgabe unserer Zeitschrift.<br />
Sicherlich stimmen Sie mit mir überein, dass wir gegenwärtig eine sehr turbulente Zeit mit vielen, zum Teil einschneidenden<br />
Ereignissen und Veränderungen durchleben. Es bleibt zu hoffen, dass sich mit dem Verlauf des ersten Halbjahres die Wogen<br />
langsam etwas glätten und das Schiff der Wirtschaft wieder an Fahrt gewinnt und die beschlossenen Konjunkturprogramme<br />
auch eine positive Ausstrahlung auf unsere Branche mit sich bringen. Neben schmerzlichen Einschnitten, die häufig mit Krisen<br />
verbunden sind, sollten und müssen diese auch positive Veränderungen bewirken und neue Entwicklungen ermöglichen.<br />
Der Deutsche <strong>Sprengverband</strong> betrachtet es als eine seiner wichtigsten Aufgaben, Sie, liebe Mitglieder, hierbei tatkräftig zu<br />
unterstützen. So hat der Verband in Anbetracht des in diesem Jahr anstehenden 4. Sprengstoffänderungsgesetzes große Aktivitäten<br />
entwickelt, um die bevorstehende Gesetzesnovelle praxisrelevant und handhabbar zu gestalten. Wir werden Sie hierzu<br />
ständig weiter informieren.<br />
Im Zuge der weiteren Gestaltung der Vorstandsarbeit unseres Verbandes haben wir in den letzten Monaten ein Konzept für die<br />
Neuausrichtung und eine damit verbundene Profilschärfung der Arbeit unseres Verbandes entwickelt. Das vom Vorstand des<br />
Verbandes erarbeitete Konzept möchten wir gern mit Ihnen, liebe Mitglieder, diskutieren und im Rahmen unserer in diesem<br />
Jahr anstehenden Neuwahlen für den Vorstand des Deutschen <strong>Sprengverband</strong>es in die Satzung des Verbandes aufnehmen.<br />
Gemeinsam mit der Einladung zur in diesem Jahr am 18.04.2009 in Siegen stattfindenden Mitgliederversammlung übersenden<br />
wir Ihnen alle Informationen und Vorschläge des Vorstandes für die weitere Gestaltung der Arbeit des Verbandes und unserer<br />
Satzung.<br />
Ich möchte an dieser Stelle alle Mitglieder unseres Verbandes dazu aufrufen, von Ihrem Mitbestimmungsrecht am 18.04.2009<br />
im Rahmen der ab 10.30 Uhr stattfindenden Mitgliederversammlung rege Gebrauch zu machen und sich so aktiv in die Verbandsarbeit<br />
einzubringen. Wir freuen uns schon jetzt auf Ihre Vorschläge, Anregungen und Wünsche, die Mitarbeit in unserem<br />
Verband betreffend. Wie in den vergangenen Jahren werden wir das Programm der Tagung in Siegen auch in diesem Jahr<br />
durch ein im Vorfeld stattfindenden Workshop ergänzen. In diesem Jahr haben Sie die Möglichkeit, zwischen zwei Workshopveranstaltungen<br />
zu wählen. Zur Auswahl steht das Thema „Der sprengtechnische Abbruch von Bauwerken und Bauwerksteilen“<br />
sowie das Thema „Pyrotechnik - Abbrennen von Feuerwerken“. Wir denken, dass wir mit der diesjährigen Themenwahl<br />
neben dem Fachbereich Abbruch auch dem Bereich Pyrotechnik eine noch breitere Plattform für den Erfahrungsaustausch<br />
schaffen können, der insbesondere in Anbetracht der anstehenden gesetzlichen Veränderungen, aber auch fachlichen Entwicklungen<br />
dazu beiträgt, alle interessierten Fachleute umfassend zu informieren. Das vollständige Programm und die Einladung<br />
entnehmen Sie bitte der vorliegenden Ausgabe der SprengInfo.<br />
Die Übermittlung von aktuellen Informationen ist eine der Hauptaufgaben unseres Verbandes. Unsere Fachzeitschrift Spreng<br />
Info ist sicherlich eine gute Möglichkeit, sich umfassend über aktuelle Entwicklungen in den Fachbereich Spreng- und Pyrotechnik<br />
zu informieren. Zukünftig wird Sie unsere Zeitschrift in einem neuen Gewand und einer weiterentwickelten inhaltlichen<br />
Gestaltung begrüßen, die es Ihnen ermöglicht, noch schneller und gezielter Informationen zu erhalten. Lassen Sie sich überraschen.<br />
Ich freue mich auf ein zahlreiches Wiedersehen mit vielen Fachkollegen in Siegen zu unseren diesjährigen Workshopveranstaltungen,<br />
der sprengtechnischen Tagung, dessen Programm Sie bitte beiliegender Ausgabe entnehmen sowie der turnusmäßig<br />
stattfindenden Mitgliederversammlung und verbleibe bis dahin mit herzlichen Grüßen<br />
2 SprengInfo 31(2009)1
Schornsteinsprengungen in Großräschen<br />
Am 30.05.2008 wurden in Großräschen, auf dem Gelände<br />
des ehemaligen Glaswerkes, gleich 3 Schornsteine durch<br />
die EUROVIA Beton GmbH gesprengt. Die beiden gleichzeitig<br />
fallenden Schornsteine waren 50 m hoch, der einzelne<br />
70 m hoch.<br />
Quelle/Fotos: Stefan Jahns/EUROVIA Beton GmbH<br />
Feuerwerksfabrik in Manila explodiert<br />
Auf den Philippinen hat eine verheerende Explosion eine<br />
Fabrik für Feuerwerkskörper zerstört und mindestens sechs<br />
Menschen das Leben gekostet. 43 Mitarbeiter wurden zum<br />
Teil schwer verletzt. Die Fabrik „Star Maker“ in Trece Martires,<br />
rund 50 Kilometer südlich der Hauptstadt Manila, wurde<br />
dem Erdboden gleichgemacht. In ihr wurden seit 20 Jahren<br />
Feuerwerkskörper produziert. Sie hatte einen guten Ruf und<br />
exportierte ihre Artikel in alle Welt.<br />
Quelle: www.bielertagblatt.ch 29.01.2009<br />
Minentaucher erproben modernste Technologie<br />
Beschrieben wird ein hochmodernes Gerät (VSW AUV) zur<br />
Detektion von Seeminen und zur Untersuchung des Meeresbodens.<br />
Es kann die Leistung eines Minentauchers bei<br />
der Suche nach Minen, Munition und anderen Gegenständen<br />
am Meeresgrund um ein Vielfaches steigern und die<br />
hochwertige Ressource Minentaucher auf die wesentlichen<br />
Aufgaben der Minenvernichtung bzw. Unschädlichmachen<br />
von Minen und anderen Explosivstoffen begrenzen. Das<br />
Gerät kann aufgrund seiner geringen Abmessungen und<br />
Masse kurzfristig per LKW, Hubschrauber oder Schiff an<br />
seinen Einsatzort verbracht werden.<br />
Das AUV ist auch für Operationen mit geringer Sichtbarkeit<br />
(verdeckte Operationen) geeignet. Genauer, als jeder Taucher<br />
es kann, werden lokalisierte Objekte auf dem Meeresboden<br />
kartografiert und können so in Datenbanken beim<br />
Mine Warfare Data Center (MWDC) eingepflegt werden.<br />
VSW AUVs, gerne als verlängerter Arm der Minentaucher<br />
bezeichnet, liefern präzise und anders als bei Minentauchern<br />
nachvollziehbare Dokumentationen. Diese AUVs eignen<br />
sich zum Einsatz auf Reeden, in Strandnähe und in<br />
Häfen oder anderen Offshore Installationen sowie in Binnengewässern.<br />
Hier ist es endlich möglich, dass das Gesehene<br />
durch andere, nicht beim Tauchgang Beteiligte mit<br />
ausgewertet werden kann und anschließend die Daten in<br />
einer Minenjagddatenbank abgelegt werden können. Bestechend<br />
sind der Zeitvorteil gegenüber Minentauchern und<br />
die um ein Vielfaches größere Flächensuchleistung.<br />
Quelle: http://diveinside.de 31.01.2009<br />
Umschau Umschau<br />
Hochdruck-Wassernebel-Feuerlöscher<br />
Im Rahmen von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten<br />
wurden die Firmen Brandschutz Kehl GmbH und Sicherheits-Sprengtechnik<br />
Damberg mit der Suche nach einer<br />
Alternative für das in der EU verbotene HALON beauftragt.<br />
Ziel der Entwicklung war die Konzeption eines neuen Löschgeräts<br />
gegen Klein- und insbesondere Personenbrände.<br />
Nach nur 18 Monaten Entwicklungszeit wurde das Konzept<br />
EREP „Emergency Response Extinguishing Pack“, im deutschen<br />
als EF-Einsatz Feuerlöscher bezeichnet, fertig gestellt.<br />
Ende 2007 wurde nicht nur das beantragte Gebrauchsmuster<br />
erteilt, sondern der TÜV-Süd erteilte auch die für die EU<br />
erforderliche Baumusterzulassung. Damit ist für diesen<br />
Feuerlöscher nach aktuellem EU-Recht keine weitere behördliche<br />
Prüfung mehr erforderlich!<br />
Abb. 1:<br />
Tragbarer Hochdruck-Wassernebel-Feuerlöscher<br />
mit textilem<br />
Rückentragegestell<br />
(NOMEX)<br />
und optionalem<br />
umluftunabhängigem<br />
Atemschutz<br />
Das Land Rheinland Pfalz honorierte die Entwicklungsleistungen<br />
und verlieh den Innovationspreis Success 2008.<br />
EREP steht für die optimale Ausnutzung der Leistungsfähigkeit<br />
von Wasser als Löschmittel, in dem es zu feinsten<br />
Tröpfchen vernebelt wird und damit eine sehr hohe Kühlund<br />
Löschleistung erreicht.<br />
SprengInfo 31(2009)1 3
Umschau Umschau<br />
Dadurch ist es möglich, mit geringsten Wassermengen eine<br />
besonders hohe Löschleistung zu erzielen. Wesentlich für<br />
das Erreichen dieses Effekts ist der hohe Arbeitsdruck (200<br />
bar) der erstmals in einem tragbaren Feuerlöschsystem<br />
realisiert wurde. Damit das System ein möglichst geringes<br />
Gewicht hat, wurde auf ein Zweikammerverfahren verzichtet<br />
und Lösch- und Treibmittel in einem Behälter integriert.<br />
Aus Gewichtsgründen werden nur Carbon Druckbehälter<br />
mit einem Aluminium Liner verwendet. Ein extra für diesen<br />
Anwendungszweck entwickelter Adapter erlaubt das problemlose<br />
Wiederbefüllen durch den eingewiesenen Anwender.<br />
Eine aufwändige Schulung oder Zertifizierung ist<br />
nicht erforderlich.<br />
Das neue an EREP sind folgende Merkmale:<br />
Abb. 2: Löschen eines in Vollbrand befindlichen PKW: Brand war<br />
nach 20 Sek. unter Kontrolle, nach 110 Sek. gelöscht.<br />
• Geringes Gewicht und lange Löschzeit<br />
Gemessen an der Löschzeit hat EREP eine bis zu 8 mal<br />
höhere Leistung als marktübliche Pulver, Schaum oder<br />
Wasserlöscher mit der gleichen Löschmittelmenge.<br />
• Feinst-Wassernebel<br />
EREP zerstäubt das Wasser durch hohen Druck zu feinstem<br />
Wasser-Nebel und bietet die Möglichkeit, in unterschiedlichen<br />
Distanzen zu arbeiten und Personen verletzungsfrei<br />
zu löschen.<br />
• EREP ist auch ein Schaum-Feuerlöscher<br />
Der Anwender kann kurz vor Einsatzbeginn das Löschmittel<br />
durch den einfachen Wechsel einer Düse wählen.<br />
Mit der Wahl des Löschwasserzusatzes decken Sie die<br />
Brandklassen A, B, C, D und F ab.<br />
• EREP ist auch ein Dekontaminationsgerät<br />
Durch die Verwendung von demineralisiertem Wasser<br />
oder durch den einfachen Wechsel einer Düse, unter Verwendung<br />
der Dekontaminationsmittel für die Gefährdungen<br />
A, B oder C.<br />
• EREP ist auch ein Reizstoffwerfer<br />
Ebenfalls durch den einfachen Wechsel einer Düse und<br />
dem Zusatz wasserlöslicher Reizstoffe.<br />
Für die unterschiedlichen Anwendungsbereiche können<br />
unterschiedliche Systeme, bis hin zu stationären Anlagen<br />
konzipiert werden. Die erste autonome Hydrantenersatzanlage<br />
wird Anfang 2009 in einer öffentlichen Schule installiert.<br />
Weitere Informationen erhalten Sie unter<br />
www.feuerloescher.com<br />
oder auf der Homepage der Hochschule der Polizei:<br />
Literatur<br />
[1] Kim, A. K.; Crampton, G. P.<br />
Water Mist System for Explosion Protection of an<br />
Armoured Vehicle Crew Compartment. 5 th International<br />
Water Mist Conference, Berlin, 1. Sept. 2005, S. 1 - 8<br />
[2] Hunsted, B. P.; Holmstedt, G.; Hertzberg, T.<br />
The physics behind water mist systems. IWMA conference,<br />
Rom, 6. - 8.10.2004<br />
[3] Abbud-Madrid, A.; u. a.<br />
Study of Water Mist Suppression of Electrical Fires for<br />
Spacecraft Applications: Normal-Gravity Results. Center<br />
for Commercial Applications of Combustion in<br />
Space; Colorado School of Mines<br />
___________________________<br />
Anschrift der Autoren:<br />
Felix Kehl<br />
Brandschutz Kehl GmbH<br />
Im Grohfuß 6<br />
55276 Oppenheim<br />
Rolf-R. Damberg<br />
Sicherheits - Sprengtechnik<br />
Ringelstraße 5<br />
60385 Frankfurt<br />
Abb. 3:<br />
Kleinlöschanlage, fahrbar, 16<br />
Liter Löschwasser, 1 Liter<br />
Schaummittel (KAF 16). Die<br />
Löschzeit beträgt 129 Sekunden,<br />
das Gewicht liegt bei nur<br />
51 kg.<br />
http://www.pfa.nrw.de/PTI_Internet/pti-intern/<br />
index8cc3.html?rubrik_id=11<br />
4 SprengInfo 31(2009)1
Buchneuerscheinung<br />
Schmatz/Nöthlichs<br />
Sprengstoffgesetz<br />
Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe<br />
Ergänzbare Textsammlung und Kommentar<br />
Berlin: Erich Schmidt-Verlag. 2008, ISBN 978 503 01546 7<br />
Loseblatt-Kommentar einschließlich der 26. Lieferung,<br />
1.714 Seiten in 1 Ordner, 49,80 EUR<br />
Inhalt:<br />
• Aktuelle Informationen und Materialien zum SprengG<br />
• Relevante EU-rechtliche Vorschriften<br />
• Unfallverhütungsrecht: BGV C 24 „Sprengarbeiten“ mit den<br />
Durchführungsanweisungen, BGV B 5 „Explosivstoffe-Allgemeine<br />
Vorschrift“ und BGR 114 „Regeln für Sicherheit<br />
und Gesundheitsschutz beim Zerlegen von Gegenständen<br />
mit Explosivstoff oder beim Vernichten von Explosivstoff<br />
oder Gegenständen mit Explosivstoff“,<br />
• aktuelles Verzeichnis der anerkannten Lehrgänge gemäß<br />
§ 32 der 1. SprengV.<br />
• Kostenverordnung für Nutzleistungen der BAM<br />
• Richtlinie 2007/23/EG des Europäischen Parlaments und<br />
des Rates vom 23. Mai 2007 über das Inverkehrbringen<br />
von pyrotechnischer Gegenständen<br />
• Richtlinie 2008/43/EG der Kommission vom 4. April 2008<br />
zur Einführung eines Verfahrens zur Kennzeichnung und<br />
Rückverfolgung von Explosivstoffen für zivile Zwecke<br />
gemäß der Richtlinie 93/15/EWG des Rates.<br />
Anzeige<br />
Umschau Umschau<br />
Veranstaltungskalender<br />
Fachtagung „Abbruch“ 2009<br />
20. - 21.03.2009, Berlin<br />
Informationen: www.asco-abbruch.de<br />
Workshopveranstaltungen<br />
- „Der sprengtechnische Abbruch von Bauwerken<br />
und Bauwerksteilen“<br />
- „Pyrotechnik - Abbrennen von Feuerwerken“<br />
16.04.2009, Siegen<br />
Informationen: www.sprengverband.de<br />
31. Informationstagung Sprengtechnik<br />
17. - 18.04.2009, Siegen<br />
Informationen: www.sprengverband.de<br />
5. Weltkonferenz Sprengtechnik<br />
26. - 28.04.2009, Budapest<br />
Informationen: www.efee.eu<br />
BAM-Erfahrungsaustausch über Sprengstoff<br />
und Pyrotechnik; Transportrecht mit Vertretern<br />
von Behörden und Industrie<br />
04. - 05.05.2009, Berlin<br />
Informationen: http://www.bam.de/de/microsites/erfapyro/<br />
index.htm<br />
Blasting Techniques 2009<br />
28. - 29.05.2009, Slowakei, Stara Lesna<br />
Informationen: www.blastmine.sk/blast/www/akcie.htm<br />
40. Internationale Jahrestagung: Energetische<br />
Materialien - Charakterisierung, Modellierung<br />
und Validierung<br />
23. - 26.06.2009, Karlsruhe<br />
Informationen: www.ict.fraunhofer.de<br />
36th International Pyrotechnics Seminar (IPS)<br />
23. bis 26.08.2009, Rotterdam, Niederlande<br />
Informationen: www.ips2009.nl<br />
BAM - Testgelände Technische Sicherheit<br />
Tag der offenen Tür<br />
09.09.2009, Horstwalde/Baruth<br />
Informationen: www.bam.de/365_orte.html<br />
40. Internationale Tagung für Sprengtechnik<br />
12. - 13.11.2009, Linz, Österreich<br />
Informationen: e-mail: helga.dornfeld@wifi-ooe.at<br />
SprengInfo 31(2009)1 5<br />
DDEEU UTTSSCCHHEERR<br />
SS PP R R EE NN GG -- VV EE RR BB AA NN DD e e .. VV..<br />
DDEEU UTTSSCCHHEERR<br />
SS PP R R EE NN GG -- VV EE RR BB AA NN DD e e .. VV..
Gesetze/V<br />
Gesetze/Ver<br />
eror ordn dnung ungen en<br />
Stellungnahme des Deutschen <strong>Sprengverband</strong>es<br />
e. V. zum Entwurf des Vierten Gesetzes<br />
zur Änderung des Sprengstoffgesetzes<br />
(4. SprengÄndG)<br />
Das Bundesministerium des Inneren hat mit Schreiben vom<br />
15. Dezember 2008 den Entwurf eines Vierten Gesetzes<br />
zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (4. SprengÄndG) an<br />
die betroffenen Behörden und Verbände versandt und um<br />
Stellungnahme bis zum 19. Januar 2009 gebeten. Das Gesetz<br />
wird insbesondere die so genannte Kennzeichnungs-<br />
Richtlinie 2008/43/EG für Explosivstoffe und die Pyrotechnik-Richtlinie<br />
2007/23/EG in deutsches Recht umsetzen.<br />
Aufgrund enger Zeitvorgaben der genannten Richtlinien war<br />
in dem durch die Weihnachtsfeiertage relativ kurzen Zeitraum<br />
eine entsprechende Stellungnahme zu dem mehr als<br />
40-seitigen Gesetzentwurf mit Begründung zu erarbeiten.<br />
Neben einer Fülle von Detailregelungen werden die<br />
wichtigsten inhaltlichen Änderungen und die Position des<br />
Deutschen <strong>Sprengverband</strong>s e. V. hierzu nachfolgend kurz<br />
dargestellt:<br />
1 Explosivstoffe<br />
Die Kennzeichnungsrichtlinie fordert von den Herstellern<br />
von Explosivstoffen, einschließlich Zündern, Sprengschnüren,<br />
Zwei-Komponenten-Sprengstoffen u. ä., diese<br />
mit einer unverwechselbaren Codierung zu versehen. Die<br />
Codierung besteht aus dem Namen des Herstellers und<br />
einem alphanumerischen Code, der im Klartext zunächst<br />
ein zweistelliges Länderkürzel (z. B. DE für Deutschland)<br />
aufweist, sodann eine dreistellige Nummer der Herstellungsstätte<br />
und danach einen z. B. achtzehnstelligen<br />
Zufallscode, anhand dessen der Hersteller den Gegenstand<br />
(z. B. einen Zünder) eindeutig identifizieren kann. Dieser<br />
Code wird als Strich- oder Matrixcode auf dem Gegenstand<br />
wiederholt.<br />
Anhand der Eindeutigkeit der Codierung soll der Gegenstand<br />
innerhalb der Lieferkette jederzeit komplett bis zum<br />
Hersteller zurückverfolgt werden können, insbesondere aufgrund<br />
der Aufzeichnungspflicht (Lagerbuch) der Codierungen,<br />
gleichsam von der Herstellungsmaschine bis zum<br />
Bohrloch. Zwischenhändler und Endverbraucher haben<br />
daher ebenfalls alle Codierungen aufzuzeichnen und zudem<br />
einen Ansprechpartner zu benennen, der auch außerhalb<br />
der Geschäftszeiten zum Verbleib der einzelnen Gegenstände<br />
der zuständigen Behörde Auskunft geben kann.<br />
Die daraus erwachsenden Schwierigkeiten entstehen - worauf<br />
der Deutsche <strong>Sprengverband</strong> e. V. bereits seinerzeit im<br />
Rahmen der ESETF-Tagungen hingewiesen hat - insbesondere<br />
in der praktischen Umsetzung am Ende der Lieferkette.<br />
Daher ist es nunmehr unumgänglich, die elektronische<br />
Lagerbuchführung als Standard-Nachweis einzuführen<br />
und nicht mehr nur als von der Behörde zuzulassende<br />
Ausnahme.<br />
Zudem sollten die erweiterten Auszeichnungs- und Auskunfts-Pflichten<br />
erst ab dem Zeitpunkt (04.04.2012) gelten,<br />
ab dem die oben beschriebene Kennzeichnung zwingend<br />
erforderlich wird, da zuvor Auskünfte mangels entsprechender<br />
Kennzeichnung nicht möglich sind und es derzeit<br />
noch keine am Markt erprobte Software gibt, die eine fehlerfreie<br />
und fälschungssichere Aufzeichnung der Codierungen<br />
in Verbindung mit automatisierten Scannern gewährleisten<br />
könnte.<br />
2 Pyrotechnik<br />
Durch die Richtlinie 2007/23/EG wird das System einer nationalen<br />
Zulassung für Verbraucherfeuerwerk (Klasse I-III),<br />
Bühnenpyrotechnik (T1/T2 und die Qualitätssicherung für<br />
Großfeuerwerk dem von den Explosivstoffen her bekannten<br />
System der Baumusterkonformität) angeglichen. Künftig wird<br />
jeder pyrotechnische Artikel sowohl einer Baumusterprüfung<br />
(Modul B) unterzogen und gleichzeitig die Qualität des Produkts<br />
bzw. der Fertigung (Modul C, D oder E) einer Prüfung<br />
unterzogen.<br />
Im Wesentlichen bleibt das bekannte deutsche System der<br />
Klassen I-IV (zukünftig Kategorie 1, 2, 3, 4) erhalten, ebenso<br />
wie die Unterscheidung in T1 und T2. Wobei die<br />
Bezeichnung T1 und T2 zukünftig ausschließlich für pyrotechnische<br />
Gegenstände gilt, die in Theatern und vergleichbaren<br />
Einrichtungen verwendet werden. Die sonstigen<br />
pyrotechnischen Gegenstände (z. B. Airbags und Gurtstraffer)<br />
werden ebenfalls in zwei Kategorien eingeteilt, den neu<br />
geschaffenen Kategorien P1 und P2. Über die Vorgaben<br />
der Richtlinie hinausgehend, werden nunmehr auch pyrotechnische<br />
Sätze entsprechend dem bisherigen System der<br />
Bühnenpyrotechnik in S1 und S2 unterteilt, wobei die Kategorie<br />
S1 für die technische Anwendung ab 18 Jahren<br />
bestimmt ist, was seitens des Deutschen <strong>Sprengverband</strong>es<br />
e. V. ausdrücklich begrüßt wird. Da die Kategorie 3 durch<br />
die Richtlinie 2007/23/EG als Verbraucherkategorie vorgesehen<br />
ist, hat der Deutsche <strong>Sprengverband</strong> e. V. angeregt,<br />
die bisherige deutsche Erlaubnispflicht ohne Fachkunde für<br />
diese Klasse aufzuheben, da dies faktisch zu deren Nicht-<br />
Existenz am Markt geführt hat.<br />
Ferner sieht der Gesetzentwurf vor, die für Explosivstoffe<br />
geltende Aufzeichnungspflicht auch auf die Pyrotechnik<br />
auszudehnen. Dies erscheint allerdings nicht als gerechtfertigt,<br />
da diesen Produkten ein erheblich geringeres Missbrauchspotenzial<br />
innewohnt, als den Explosivstoffen. Dem<br />
hat die EU dahingehend Rechnung getragen, dass die<br />
Kennzeichnungs-Richtlinie 2008/43/EG nur für Explosivstoffe<br />
gilt. Zudem wäre die Aufzeichnungspflicht auch praktisch<br />
undurchführbar, da im Bereich der Pyrotechnik eine<br />
um mehrere Zehnerpotenzen größere Produktvielfalt als bei<br />
den Explosivstoffen besteht, bei teilweise deutlich geringeren<br />
Stückzahlen. Daher hat der Deutsche <strong>Sprengverband</strong><br />
e. V. angeregt, es bei der bisherigen Regelung zu belassen.<br />
Dirk Wübbe<br />
6 SprengInfo 31(2009)1
<strong>Steinbruch</strong><br />
Steinbruc<br />
Argumentation und Maßnahmen zur Verbesserung der Akzeptanz von<br />
Großbohrlochsprengungen<br />
Reasoning and actions to improve the acceptance of large hole blasting<br />
von Konrad Ziegler, Ulf Lichte<br />
Großbohrlochsprengungen sind die häufigste Form für das Lösen des Rohstoffes aus einem Gebirgsverband bei gleichzeitiger<br />
Primärzerkleinerung. Wesentlich kostenaufwendiger ist die mechanische Gewinnung von Festgesteins-Rohstoffen.<br />
Dafür ist die Akzeptanz bei mechanischen Gewinnungstechniken meist größer, obwohl ebenfalls nicht unerhebliche Lärmpegel<br />
auftreten. Soll die Akzeptanz von Großbohrlochsprengungen verbessert werden, ist es hilfreich, sich mit dem<br />
grundsätzlichen Stressverarbeitungs-Konzept des Menschen zu befassen. Die Grundlagen werden im Einleitungsteil dargelegt.<br />
An einem Fallbeispiel wird aufgezeigt, dass für Großbohrlochsprengungen eine Verbesserung der Akzeptanz<br />
erreicht werden kann, wenn die Knallwirkung der Sprengungen reduziert wird.<br />
Large hole blasting are the most common form to remove raw material out of the adjacent rock. It is also the first step of<br />
primary crushing. Mechanical removing is much more expensive. On the other side the acceptance of mechanical removing<br />
procedures is more common - in spite of considerable noise emissions. If the acceptance of large hole blasting should<br />
be improved, it is helpful to deal with the fundamental stress-processing approach of people. The basics are described at<br />
the introduction. With a case study it is explained that an improvement of acceptance of large hole blasting can be achieved<br />
by reducing the shock wave of the detonation.<br />
1 Einleitung<br />
Großbohrlochsprengungen sind die häufigste Form für das<br />
Lösen des Rohstoffes aus einem Gebirgsverband bei gleichzeitiger<br />
Primärzerkleinerung. Oftmals ergibt sich aus der<br />
Erschütterungswirkung der Gewinnungssprengungen eine<br />
Ablehnung der Arbeiten im laufenden Betrieb und bei der<br />
Genehmigung von Erweiterungsflächen. Dabei steht in der<br />
Nachbarschaft die Befürchtung von Schäden am eigenen<br />
Haus und Hof ganz oben auf der Liste der Einwendungen. Es<br />
besteht nach allgemeiner Meinung ein Akzeptanzproblem.<br />
Zur Verbesserung der Akzeptanz in der Nachbarschaft werden<br />
seitens des Gewinnungsbetriebs Maßnahmen und Vereinbarungen<br />
unterschiedlichster Form ergriffen. Diese sind<br />
um so effektiver, je mehr eine für alle Seiten annehmbare<br />
Lösung gefunden wird.<br />
2 Ansatzpunkt für Maßnahmen<br />
2.1 Grundlagen<br />
Die Funktionsweise des Menschen ist in bezug auf seine<br />
Nachbarschaft zweifelsohne komplexer Natur. Es gibt<br />
unterschiedlichste Reaktionen auf Einflüsse aus der Nachbarschaft.<br />
Nicht nur um fachgerecht diskutieren zu können,<br />
sondern zum bessern Verständnis ist es vorteilhaft, einige<br />
Begriffe und damit Handlungsweisen zu klären.<br />
Was ist Akzeptanz? Akzeptanz (von lat. „accipere“ für<br />
annehmen, billigen, gutheißen) ist eine Substantivierung<br />
des Verbs akzeptieren. Akzeptanz drückt ein zustimmendes<br />
Werturteil aus. (Wikipedia)<br />
Woher kann fehlende Akzeptanz kommen? Auslöser<br />
können z. B. die von den Sprengungen ausgehenden Erschütterungen<br />
sein. Dabei ist entscheidend, ob die Einwirkungen<br />
zu einem „Stressor“ werden.<br />
Was ist ein Stressor? Als Stressoren, zu deutsch Stressfaktoren,<br />
werden alle inneren und äußeren Reizereignisse<br />
bezeichnet, die eine adaptive Reaktion erfordern. (Wikipedia)<br />
Was ist eine adaptive Reaktion? Als Adaptativität, auch<br />
Anpassungsfähigkeit oder Flexibilität, wird die Fähigkeit u. a.<br />
des Menschen bezeichnet, dank derer er auf äußere Umstände<br />
im Sinne einer veränderten Wechselwirkung reagieren<br />
kann. (gekürzt Wikipedia)<br />
Diese adaptive Reaktion, d. h. Anpassung, kann auf unterschiedliche<br />
Weise erfolgen. Jeder Mensch reagiert mit einem<br />
individuellen Stress-Verarbeitungskonzept. Allgemein wird zunächst<br />
versucht, den von ihm ausgemachten „Stressor“ zu beseitigen:<br />
Wird nachts der Straßenlärm zu laut, wird das Fenster<br />
geschlossen. Wenn dem Stressor mit vertretbaren Mitteln<br />
nicht entgangen werden kann oder dessen Ende nicht absehbar<br />
ist, bildet sich eine emotionale Zurückweisung der stressinduzierenden<br />
Situation. Infolge dieser Emotionen wird nunmehr<br />
zusätzliche Energie in die Ausschaltung des „Stressors“<br />
gesteckt oder es kommt zur Resignation oder Tolerierung.<br />
Was ist Resignation? Resignation (von lat. re-signare: seine<br />
Unterschrift zurückziehen), bezeichnet (etwa seit Mitte des<br />
19. Jahrhunderts) die menschliche Haltung des Sichfügens<br />
z. B. aus gefühlter Aussichtslosigkeit. (gekürzt Wikipedia)<br />
______________________________________<br />
30. Informationstagung Sprengtechnik, Siegen 28. - 29. März 2008<br />
SprengInfo 31(2009)1 7
<strong>Steinbruch</strong><br />
Steinbruc<br />
Was ist Tolerierung? Tolerierung kommt vom lateinischen<br />
Verb tolerare, das ertragen, durchstehen, aushalten oder<br />
erdulden, aber auch zulassen bedeutet. (gekürzt Wikipedia)<br />
Wie schon mehrfach bemerkt wurde, werden Sprengerschütterungen<br />
eines Gewinnungsbetriebes oftmals zu einem<br />
Stressor, da keine Möglichkeit besteht, diese durch einfache<br />
Maßnahmen zu verhindern. Was bei Baustellen z. B. durch<br />
den Verweis auf die temporäre Ausnahmesituation mit<br />
absehbarem Ende zur Akzeptanz bzw. Tolerierung führen<br />
kann, ist bei Gewinnungsbetrieben so nicht erfolgreich.<br />
2.2 Stress-Verarbeitungskonzept<br />
Das beste Ergebnis der Bemühungen zur Verbesserung der<br />
Beziehungen zur Nachbarschaft wäre das Erreichen der<br />
Akzeptanz, der Zustimmung in der Nachbarschaft. Ein vertretbares<br />
Ergebnis könnte dann erreicht sein, wenn die<br />
Arbeiten toleriert würden. Prinzipiell sind die Sprengarbeiten<br />
auch möglich, wenn die Nachbarschaft resigniert, aber<br />
diese Reaktion kann nicht als erstrebenswert angesehen<br />
werden.<br />
Es ist nach den bisherigen Ausführungen zu erwarten, dass<br />
in der Nachbarschaft von Großbohrlochsprengungen die<br />
Akzeptanz oder Tolerierung nicht dadurch erreicht werden<br />
kann, dass eine einzige Einflussgröße, wie z. B. die Größe<br />
der Sprengerschütterung, optimiert wird. Folgerichtig wird<br />
ein Maßnahmepaket erfolgreicher sein, wenn es die grundlegenden<br />
Wahrnehmungs- und Handlungsmechanismen<br />
des Menschen berücksichtigt.<br />
Zuallermeist stellt der in Abbildung 2 genannte Punkt der<br />
Schadensbefürchtung am eigenen Haus das größte Konfliktproblem<br />
dar. Eine rationale, ausschließlich vernunftbasierte<br />
Risikoeinschätzung erfolgt dabei nicht. Die Befürchtungen<br />
werden befeuert von den mehr oder minder stark<br />
wahrnehmbaren Sprengerschütterungen. Eines muss man<br />
sich bewusst sein: Sprengerschütterungen, die den normengemäßen<br />
Rahmen nach DIN 4150-2 und DIN 4150-3<br />
ausnutzen, sind durchaus sehr stark spürbar! Die weit bekannte<br />
Größe 5 mm/s bei 10 Hz ergibt einen KB-Wert von<br />
rund 1,9 welcher für den Menschen als stark spürbar einzustufen<br />
ist. Erst Erschütterungen unter � 0,25 mm/s liegen an<br />
der Grenze der Fühlschwelle.<br />
Diese Einzelereignisse überlagern oftmals weitere Immissionen<br />
wie z. B. den Tagebau- und Durchgangsstraßenverkehr<br />
mit seiner Lärm- und manchmal auch seiner Erschütterungswirkung<br />
(Abb. 1).<br />
Es zeigt sich auch, dass die Akzeptierung der einen oder<br />
anderen Umwelteinwirkung nicht in erster Linie von physikalischen<br />
Messgrößen abhängt. Messwerte können allenfalls<br />
einen wichtigen Maßstab für die Wahrnehmbarkeit von<br />
Lärm oder Erschütterungen bilden.<br />
Beim Straßenverkehr z. B. erfolgt oftmals die Adaption in<br />
Richtung der Akzeptanz bzw. Tolerierung.<br />
Abb. 1: Einwirkungen auf den Menschen und Maßnahmen<br />
Der zunächst als ungewöhnlich laut wahrgenommene Verkehr<br />
wird so nicht mehr vernommen. Gleiches gilt auch für<br />
Verkehrserschütterungen. Eine Schadenwirkung wird nur in<br />
den allerwenigsten Fällen angenommen (Abb. 2).<br />
Abb. 2: Erschütterungseinwirkungen als Stressor, Komponenten<br />
der Wahrnehmung<br />
2.3 Spürbarkeit Lärm und Erschütterungen<br />
Wie schon erwähnt, ist für unser Thema das oberste Ziel,<br />
dass die Nachbarschaft den Sprengbetrieb akzeptiert. Dazu<br />
sind die im folgenden beschriebenen Maßnahmen hilfreich.<br />
• Es ist erforderlich, dass der Sprengbetrieb die Nachbarschaft<br />
akzeptiert. Nur dadurch kann es zu einem offenen<br />
Verhältnis mit der Nachbarschaft kommen.<br />
• Es ist erforderlich, die Spürbarkeit der Erschütterungen<br />
zu vermindern. Eine Reduzierung der Erschütterungswirkung<br />
gelingt aber schon aus technologischen Gründen<br />
immer nur in sehr engen Grenzen.<br />
• Es ist erforderlich, die Spürbarkeit verstärkende Faktoren<br />
zu vermeiden. Die Spürbarkeit von Gewinnungssprengungen<br />
basiert auf den wesentlichen Komponenten<br />
Bauwerkserschütterung, sekundärer Luftschall und<br />
Sprengknall. Diese bilden einen Gesamteindruck, der<br />
zumeist komplett den Sprengerschütterungen zugeordnet<br />
wird. Dies deckt sich mit der so genannten Kontrasthypothese.<br />
Sie besagt, dass der jeweils dominante<br />
Stressor überbewertet wird - nicht der objektiv stärkste<br />
Einfluss. Als Stressor wirken jedoch meist nicht der<br />
Sprengknall oder der sekundäre Luftschall, denen keine<br />
Schadenwirkung zugeordnet wird, sondern die Erschütterungen.<br />
8 SprengInfo 31(2009)1
• Es ist hilfreich, sich objektive Aussagen zu verschaffen,<br />
auch wenn die Menschen oft rein emotional urteilen. Hierzu<br />
dienen Erschütterungs- und ggf. auch Lärmmessungen.<br />
Oftmals gehört dazu, dass dies auch unter behördlicher<br />
Auflage erfolgt oder von unabhängiger Seite überwacht<br />
wird, da dem Verursacher misstraut wird. Für das<br />
Stress-Verarbeitungskonzept des einzelnen Betroffenen<br />
ist dies ein Beitrag zur Beseitigung seines Stressempfindens.<br />
• Es ist hilfreich, über die Arbeitsweise des Sprengbetriebes,<br />
die regelmäßigen Kontrollen und das tatsächliche<br />
Schadensrisiko z. B. in Anwohnerversammlungen aufzuklären.<br />
3 Fallbeispiel<br />
In einem Festgesteinstagebau nähert sich der sprengtechnische<br />
Rohstoffabbau bis zu einer minimalen Entfernung<br />
von 200 m Luftlinie einem Wohngebiet an. Für die Erschütterungswirkungen<br />
auf das Wohngebiet existiert neben diesem<br />
Verursacher A ein zweiter Verursacher B in Abständen<br />
über 500 m. Die Sprengtechnologie orientiert sich im<br />
Betrieb A am Schwerpunkt der Erschütterungsminderung,<br />
Betrieb B kann seinen Abbau ausschließlich am Produktionserfordernis<br />
orientieren.<br />
Für Betrieb A wurde eine mechanische Gewinnung untersucht,<br />
aber verworfen. Der eigentlich notwendige Einsatz<br />
eines Großbaggers für mechanisches Lösen in unmittelbarer<br />
Nähe der Wohnbebauung wäre problematischer als es<br />
die Ladearbeit mit Radladern gewesen ist. So blieb es beim<br />
Sprengabbau (Abb. 3).<br />
Abb. 3: Abbaugebiet, Wohngebiet, Bundesstraße, Messpunkte<br />
In dem Betrieb A war es durch gezielte Maßnahmen wie<br />
Reduzierung der Lademengen, Pufferung der Bohrlochsohle,<br />
künstliche Kluft in Richtung Wohnbebauung gelungen,<br />
ein Absinken der Erschütterungswerte unter den Grenzwert<br />
für besonders erschütterungsempfindliche Gebäude zu erreichen.<br />
Die gemessenen Fundamentschwinggeschwindigkeiten<br />
an dem Kontrollmesspunkt MP1 in 200 m bis 400 m<br />
Abstand von den Sprengstellen lagen zwischen 0,6 mm/s<br />
und 2,4 mm/s. Die Frequenzen wiesen Werte zwischen 7 Hz<br />
und 40 Hz auf.<br />
<strong>Steinbruch</strong><br />
Steinbruc<br />
Die erzielten Ergebnisse haben bei den Anwohnern trotz<br />
dieser Maßnahme keine nachhaltige Akzeptanz bewirkt.<br />
Direkt neben dem Wohngebiet verläuft eine viel befahrene<br />
Bundesstraße. Der Einfluss der Verkehrsbelastungen auf<br />
die Anwohner blieb zunächst unbeachtet.<br />
Zur Gesamtbewertung der Belastung des Wohngebietes<br />
und als Argumentationshilfe wurde deshalb zusätzlich zu<br />
dem ständigen Messpunkt (MP 1) ein zweiter ständiger<br />
Messpunkt (MP 2) an der Hauptverkehrsstraße eingerichtet.<br />
Er sollte auch die ständige Auswertung der Verkehrserschütterungen<br />
auf das Wohngebiet ermöglichen. MP 2 lag<br />
ca. 150 m bis 200 m weiter vom Abbau entfernt als MP 1.<br />
An diesem Punkt des Wohngebietes gab es durch die Anwohner<br />
bisher keinerlei Beschwerden wegen der Erschütterungen.<br />
Die Messungen am Messpunkt MP 2 sollten dem<br />
Vergleich der Sprengerschütterungen mit den Verkehrserschütterungen<br />
dienen. Es zeigte sich zuvor aber ein anderes<br />
Phänomen. Die Schwinggeschwindigkeiten am Messpunkt<br />
MP 2 waren mit 1,5 mm/s bis 4,1 mm/s deutlich<br />
größer als am Messpunkt MP 1.<br />
Auch die KBF max -Werte waren mit maximal 1,95 größer als<br />
am Messpunkt MP 1. Es wären also ebenfalls Beschwerden<br />
zu erwarten gewesen. Durch die günstige Lage der Gebäude<br />
im Bereich der Messstelle MP 2 war dort allerdings im<br />
Gegensatz zu MP 1 kaum der Sprengknall zu vernehmen.<br />
Damit ist erwiesen, dass der geringere Lärm die sog.<br />
Stressreaktion bei an sich größeren Erschütterungen senkt.<br />
Der Vergleich der Verkehrserschütterungen mit den<br />
Sprengerschütterungen zeigt, dass die maximalen Werte<br />
KBF max beim Straßenverkehr etwa 25 % der Größe der<br />
Sprengerschütterungen aufwiesen.<br />
Die DIN 4150-2 ermöglicht mit dem KB FTr -Wert eine Mittelung<br />
der Einwirkungen. Sie stellt die rechnerische Gesamtbelastung<br />
aus den Erschütterungseinwirkungen dar. Diese<br />
Mittelung führte am Messpunkt MP 2 für den Straßenverkehr<br />
und die Sprengungen zu etwa gleichen Werten. Sie<br />
betrugen KB FTr = 0,011 für die Straßenverkehrserschütterungen<br />
bei 7 bis 8 erschütterungsrelevanten Lkw pro Tag<br />
(KB Fmax > 0,1) und KB FTr = 0,012 für die Sprengerschütterungen<br />
bei 10 bis 11 Sprengungen pro Monat.<br />
Das Beispiel zeigt, dass es sich lohnen kann, den Sprengknall<br />
zu verringern, um die individuelle Empfindung für die<br />
Sprengerschütterungen zu senken. Außerdem erhält man<br />
Argumente hinsichtlich der Erschütterungseinwirkungen,<br />
wenn die Verkehrserschütterungen an stark befahrenen<br />
Straßen mit den Sprengerschütterungen verglichen werden.<br />
______________________________<br />
Anschrift der Autoren<br />
Dr.-Ing. Ulf Lichte<br />
Sachverständigen- und Ingenieurbüro Dr. Ulf und<br />
Peter Lichte GbR, Käthe-Bauer-Weg 11, 80686 München<br />
Dr. Konrad Ziegler<br />
Ing.-Büro Dr. Ziegler, Platanenring 24, 06406 Bernburg<br />
SprengInfo 31(2009)1 9
<strong>Steinbruch</strong><br />
Steinbruc<br />
Aspekte der aktuellen <strong>Steinbruch</strong>situation im Focus von Arbeitssicher-<br />
heit und Bohr- und Sprengarbeit<br />
Risiken und Chancen bei der Durchführung von Gewinnungssprengungen<br />
Aspects of the actual situation of quarries in concern of labour safety of drilling and blasting<br />
work<br />
Risks and chances of the execution of production blasts<br />
von Gerd Vogel<br />
Kritischer Erfahrungsbericht über die Arbeitssicherheit bei Bohr- und Sprengarbeiten in deutschen Steinbrüchen. Bewertet<br />
werden insbesondere die Anforderungen an Großbohrlochsprengungen. Anschließend werden 5 Schwerpunkte der <strong>Steinbruch</strong>sicherheit<br />
an ausgewählten Beispielen kritisch bewertet. Weiterhin wird das Problem der Sprengausführung bei<br />
Eigenleistung und Dienstleistung erörtert.<br />
Critical report about work safety of drilling and blasting operations in German quarries. Evaluated are the special demands<br />
at large-hole blasts. Afterwards five main focuses of safety in quarries are evaluated critically at selected examples. Furthermore<br />
the problem of carrying out blasts in autonomy or as service is discussed.<br />
Vorbemerkungen<br />
Der Verfasser sammelte über 15 Jahre Erfahrungen beim<br />
Bohren und Sprengen im <strong>Steinbruch</strong>. Die marktwirtschaftlichen<br />
Entwicklungen in der globalisierten Welt bringen positive<br />
wie leider auch zahlreiche negative Erscheinungen mit<br />
sich. Die negativ zu bewertenden Probleme resultieren oft<br />
aus subjektiven Einflüssen. Häufen sich ähnliche subjektive<br />
Effekte, so ergeben sich in unserer Wahrnehmung bald sehr<br />
objektiv anmutende Erscheinungen. Problematisch ist es,<br />
wenn diese Erscheinungen gar sehr kritisch einzustufen sind.<br />
Unter diesem Betrachtungswinkel soll die <strong>Steinbruch</strong>sicherheit<br />
eine Bewertung finden. Dabei sollen erkennbare Risiken<br />
den durchaus gegebenen Chancen gegenübergestellt werden.<br />
Der Aufsatz weicht dabei absichtlich vom Vortrag etwas<br />
ab, weil es keinen Sinn macht, die zahlreichen „Beweisfotos“<br />
zu veröffentlichen, die wegen meist negativer Aussage einer<br />
gewissen Anonymisierung unterzogen wurden (max. Beschneidung<br />
etc.) und deshalb bildtechnisch nicht zur Publikation<br />
taugen. Auch geht es nicht darum, bestimmte Betriebe<br />
an den Pranger zu stellen. Vielmehr sollte im Vortrag die Anschaulichkeit<br />
zur Vertiefung der aufgezeigten Probleme hergestellt<br />
werden.<br />
Der Verfasser will nicht anprangern, sondern wachrütteln im<br />
Kampf gegen wirtschaftlichen Druck und Betriebsblindheit<br />
und für die Sicherheit in unseren Steinbrüchen.<br />
1 Anforderungen an eine Gewinnungssprengung,<br />
insbesondere Großbohrlochsprengung<br />
Die Steinbrüche sind weiterhin jene übertägigen Objekte, die<br />
den entscheidenden Umsatzfaktor für den Verbrauch an<br />
Sprengmitteln ausmachen.<br />
Längst haben sich moderne Verfahren der Sprengstoff- und<br />
Ladetechnologie durchgesetzt.<br />
Es soll nur kurz daran erinnert sein, dass ein <strong>Steinbruch</strong> nur<br />
unter bestimmten Voraussetzungen betrieben werden kann.<br />
Gebirge, Technik, Umwelt (Staub, Lärm, Erschütterungen,<br />
Wasser u. a.) sind mit den Menschen und der Umgebung<br />
weitgehend in Einklang zu bringen. Das erfordert in der<br />
modernen Gesellschaft zur Klärung gegenläufiger Interessenslagen<br />
auch Reglementierungen, also Vorschriften als<br />
Rahmenbedingungen.<br />
Ein Schwerpunkt in den deutschen Steinbrüchen ist seit den<br />
1990er Jahren die Frage nach der eigenverantwortlichen<br />
Durchführung von Großbohrlochsprengungen oder nach der<br />
Vergabe der Bohr- und Sprengarbeiten als Dienstleistung an<br />
einen externen Auftragnehmer - i.d.R. aus den Reihen der<br />
Sprengmittellieferanten. Dieser globale Zusammenhang<br />
wurde in einer Grafik veranschaulicht (Abb. 1). Dieser<br />
wesentliche Komplex kann hier nur im Überblick angedeutet<br />
werden.<br />
Im weiteren Kapitel 1 werden dabei die Rahmenbedingungen<br />
mit den rechtlichen Prämissen diskutiert und es wird die aktuelle<br />
<strong>Steinbruch</strong>sprengtechnik umrissen.<br />
Im Kapitel 2 werden anschließend 5 Schwerpunkte der <strong>Steinbruch</strong>sicherheit<br />
an kritischen Beispielen erörtert. Dabei wird<br />
auf Gefahren hingewiesen, werden kausale Zusammenhänge<br />
betrachtet und dabei die Problematik der Sprengausführung<br />
in Eigenleistung oder Dienstleistung einbezogen.<br />
______________________________________<br />
30. Informationstagung Sprengtechnik, Siegen 28. - 29. März 2008<br />
10 SprengInfo 31(2009)1
Abb. 1: Globale Aspekte der Bohr- und Sprengarbeit<br />
1.1 Rechtliche Prämissen für eine Gewinnungssprengung/GBS<br />
1.1.1 Unternehmensvoraussetzungen<br />
Um überhaupt Sprengarbeiten im <strong>Steinbruch</strong> durchführen<br />
zu dürfen, sind rechtliche Forderungen zu beachten, wobei<br />
das Bundesberggesetz bedeutsam ist. Der Unternehmer<br />
muss wissen, ob sein Betrieb unter Bergrecht fällt oder<br />
nicht. In jedem Falle müssen die Gewinnungsrechte<br />
(Erlaubnis, Bewilligung, Bergwerkseigentum, ...) geklärt<br />
sein und für Sprengarbeiten muss eine gültige Erlaubnis<br />
nach § 7 SprengG vorliegen.<br />
Die erforderlichen Rahmendokumente, die zur sprengtechnischen<br />
Gewinnung berechtigen sind:<br />
- unter Bergaufsicht: zugelassener Betriebsplan, Sonderbetriebsplan<br />
Sprengwesen mit grundsätzlicher Sprenggenehmigung<br />
unter best. Rahmenbedingungen,<br />
- außerhalb Bergaufsicht (StGAA, AfAS ...): z. B. bestätigte<br />
Rahmentechnologie zur sprengtechnischen Gewinnung<br />
(Bezeichnung der Dokumente unterschiedlich), Sprengung<br />
auf Basis von Sprenganzeigen nach 3. SprengV.<br />
Resultierend sind weitere Dokumente erforderlich wie beispielsweise<br />
zur Abstimmung im Territorium bezüglich<br />
Sprengzeiten, Meldepflichten, Absperrplan, Sprengerschütterungsmessungen.<br />
1.1.2 Personelle Voraussetzungen<br />
Wenn die unternehmensseitigen Voraussetzungen für<br />
Sprengarbeiten in einem <strong>Steinbruch</strong> gegeben sind, bedarf<br />
es geeigneten Personals. Es müssen zum Einen Verantwortungsträger<br />
für den Gewinnungsbetrieb bestellt sein:<br />
- Verantwortliche Personen nach BBergG (1980) § 58, 59<br />
§ 59 (1) sagt: "Als verantwortliche Personen ... dürfen nur<br />
Personen beschäftigt werden, die die zur Erfüllung ihrer<br />
Aufgaben und Befugnisse erforderliche Zuverlässigkeit,<br />
Fachkunde und körperliche Eignung besitzen." bzw.<br />
- Verantwortliche Personen nach Arbeitsschutzgesetz<br />
(1996) § 13 i.V.m. ASiG (1973) §§ 5, 6<br />
<strong>Steinbruch</strong><br />
Steinbruc<br />
Zum Anderen verlangt das Sprengstoffgesetz für Sprengarbeit:<br />
- den Einsatz einer Verantwortlichen Person nach SprengG<br />
(2002, i.d.F. 2005) § 19 i.V.m. mit einer Bestellung gemäß<br />
§ 21 in Unternehmen, in denen mit Sprengmitteln verkehrt<br />
wird, sowie<br />
- Befähigungsscheininhaber gemäß § 20 SprengG (BSI) für<br />
den direkten Umgang mit Sprengmitteln.<br />
In Zeiten ernstzunehmender Gefahren durch terroristische<br />
Anschläge auch mit Sprengmitteln steht die personelle Auswahl<br />
im internationalen Fokus, was durch das Sicherheitsüberprüfungsgesetz<br />
jüngst belegt wurde.<br />
1.1.3 Dokumentation der Sprengarbeit<br />
Das Sprengstoffrecht legt Regeln für Umgang und Verkehr<br />
mit Explosivstoffen fest. Darüber hinaus ergeben sich aus<br />
bergrechtlichen Vorschriften und arbeitsschutzrechtlichen<br />
Bestimmungen indirekt weitere Nachweispflichten.<br />
Grundsätzlich sollte folgendes dokumentiert werden:<br />
- Sprengmittelbereitstellung und -nachweisführung:<br />
Dazu gehört die Existenz eines Lieferanten, der Hersteller<br />
oder Händler sein kann und der die Sprengmittelbestellung<br />
realisiert, wobei eine lückenlose Nachweisführung<br />
(Aufzeichnungspflicht nach § 16 SprengG) dazu gehört,<br />
die in einem Verzeichnis gemäß 1. SprengV § 41, 42 zu<br />
erfolgen hat.<br />
- Zur Glaubhaftmachung der verwendeten Sprengmittelmengen<br />
sind technologische Unterlagen unerlässlich, die<br />
auch über diverse Vorschriften als gefordert abzuleiten<br />
sind, so verlangen Bergamts-Richtlinien sowie die letzte<br />
Unfallverhütungsvorschrift Sprengarbeiten (BGV C 24)<br />
wenigstens für Großbohrlochsprengungen bestimmte<br />
technologische Unterlagen.<br />
- Bohrplan, Ladungsbemessung, Zündplan und Absperrplan<br />
müssen eigentlich Gegenstand einer jeden Sprengung<br />
sein.<br />
- Bewertung von Sprengergebnis (Haufwerksparameter) und<br />
Nachweis von Nebenwirkungen (Sprengerschütterungen)<br />
- Erfassung von Unplanmäßigkeiten (Steinflug, verstreute<br />
SM, Versager)<br />
- Nachweis und Regulierung von Vorkommnissen (Unfall,<br />
Sprengschaden)<br />
- Kartierung der Sprengungen im <strong>Steinbruch</strong><br />
1.1.4 Probleme, Risiken aber auch Chancen der aktuellen<br />
Entwicklung<br />
Die ersten Probleme der gegenwärtigen <strong>Steinbruch</strong>sicherheit<br />
treten im rechtlichen Umfeld bereits zutage. Bei der<br />
Bestellung von verantwortlichen Personen werden häufig<br />
Facharbeiter (z. T. mit artfremden Berufen) als Leiter von<br />
Steinbrüchen eingesetzt. Während es beim Rückgang des<br />
Steinkohlen- und Braunkohlen-Bergbaus sowie anderer Bereiche<br />
in Deutschland, an Ingenieuren des Berg- oder<br />
Baufachs so sehr nicht gefehlt haben dürfte, wurden jedoch<br />
SprengInfo 31(2009)1 11
<strong>Steinbruch</strong><br />
Steinbruc<br />
meist aus Gründen der Entlohnung immer mehr gering,<br />
falsch oder gar nicht Qualifizierte in die Verantwortung genommen.<br />
Dazu kommen noch häufig unklare Bestellungen.<br />
Teilweise sind Personen für Steinbrüche verantwortlich, die<br />
300 km entfernt tätig sind und nur seltene Momentaufnahmen<br />
von ihrem Verantwortungsbereich erleben. So ist nicht verwunderlich,<br />
dass manche verantwortliche Personen diese<br />
Pflichten in hoher Unkenntnis der Sachlage übernehmen und<br />
mit der <strong>Steinbruch</strong>führung schlicht überfordert sind.<br />
Diese personelle Fehlentwicklung hat in vielerlei Hinsicht<br />
Auswirkungen auf den Betrieb der Steinbrüche. So gibt es<br />
kaum mehr fundierte Abbauplanungen, wofür allerdings<br />
noch andere Gründe stehen (Kap. 2).<br />
Der Sonderbetriebsplan Sprengwesen ist ein entscheidendes<br />
Rechts- und Arbeitsmittel für Steinbrüche unter<br />
Bergaufsicht. Diese Dokumente werden häufig im Anhängeverfahren<br />
zu den Haupt- und Rahmenbetriebsplänen von<br />
den gleichen Ingenieurbüros mitbearbeitet. Viele Verfasser<br />
dieser Sonderbetriebspläne Sprengwesen sind mit geringem<br />
sprengtechnischen Know how ausgerüstet, was ja an<br />
sich keinen Makel darstellt. Erst wenn beispielsweise aus<br />
Gründen falscher Einschätzung der Spezifik oder aus wirtschaftlichen<br />
Erwägungen heraus dennoch gehandelt wird,<br />
kann es problematisch werden. So kommt es gelegentlich<br />
zu Sonderbetriebsplänen, die falsche, überalterte und<br />
widersprüchliche Inhalte aufweisen und gleichzeitig die<br />
moderne, weil im Dokument unbekannte Sprengtechnik verhindern.<br />
Teilweise werden andere sprengtechnische Dokumente<br />
einfach abgeschrieben.<br />
Nun werden ja Sonderbetriebspläne behördlich zugelassen,<br />
womit eine Kontrollfunktion gegeben sein könnte. Meist sind<br />
die bergamtlichen Mitarbeiter auch keine Sprengexperten,<br />
was aber auch keine Kritik bedeuten soll. Dazu kommen die<br />
staatlichen - häufig personellen - Einsparungen, von ständigen<br />
Umstrukturierungen ganz zu schweigen, was erhebliche<br />
Lauf- und Liegezeiten zwischen Erarbeiten und Zulassen<br />
zur Folge hat und den Gesamtprozess eher stört als<br />
befördert. So gibt es 2007 einen gültigen Sonderbetriebsplan<br />
Sprengwesen, der 1996 erarbeitet, 2000 beantragt und<br />
2004 zugelassen wurde! Dieser Prozess wird aber auch von<br />
der Globalisierung unternehmerseitig beeinflusst. Steinbrüche,<br />
die in 10 Jahren drei oder mehr verschiedenen Betreibern<br />
unterstehen, sind leider keine Seltenheit. Behörden<br />
sind oft mit Formfragen (z. B. Namensänderungen der<br />
Erlaubnisinhaber) beschäftigt, wodurch inhaltliche und kontrollierende<br />
Tätigkeiten eher ausgehebelt werden. So muss<br />
einfach festgestellt werden, dass es <strong>Steinbruch</strong>praxis mit<br />
rechtlichem und sprengtechnischem Nebeneinander gibt,<br />
über deren juristische Konsequenzen sich die echten wie<br />
vermeintlichen Verantwortungsträger oft nicht im Klaren<br />
sind.<br />
Diese beiden Beispiele beschreiben quasi objektive Probleme<br />
der gegenwärtigen Steinbrüche in Deutschland. Andere<br />
parallele Entwicklungen bieten jedoch auch Chancen an,<br />
manchem Dilemma zu begegnen.<br />
Als eine Chance für die Steinbrüche kann dabei der Trend<br />
hin zur Dienstleistung bei Bohr- und Sprengarbeiten gesehen<br />
werden. Bei den aufgezeigten personellen und strukturellen<br />
Mängeln kann durch Dienstleistungen eine Art Ersatz-Knowhow<br />
auf dem Spezialgebiet Bohren/Sprengen eingefahren<br />
werden. Schließlich kommen dann „Profis“ zum Bohren<br />
und/oder Sprengen in den <strong>Steinbruch</strong>, die dieses Geschäft<br />
täglich betreiben und es deshalb beherrschen sollten.<br />
Mögliche Vor- und Nachteile von Dienstleistungen bei <strong>Steinbruch</strong>sprengarbeiten<br />
werden im folgenden permanent einbezogen;<br />
eine umfassende Antwort auf diese komplexe<br />
Frage kann an dieser Stelle jedoch nicht erwartet werden.<br />
1.2 Sprengpraktische Aspekte einer Gewinnungssprengung/GBS<br />
Die wesentlichen, immer wiederkehrenden Elemente einer<br />
Großbohrlochsprengung oder anderen Gewinnungssprengung<br />
sind:<br />
• Im Vorfeld einer Sprengung:<br />
1 Sprengstelle (Auswahl und Beräumung der Bohr- und<br />
Sprengsohle, Festlegen der Sprenggröße)<br />
• Vermessung/Bohrarbeit:<br />
2 Vermessung der Bohranlage (Aufwand von Sprengstelle<br />
abhängig, Bruchwandvermessung, ...)<br />
3 Bohrplanerarbeitung<br />
4 Herstellen der Bohranlage (Bereitstellung Bohrtechnik,<br />
bohrplangerechte Bohrlöcher, Bohrlochkontrolle/Bohrlochvermessung,<br />
Bohrlochsicherung)<br />
• Sprengarbeit (Abb. 2, 3):<br />
5 Sprengplanung (Sprengstoffart, Ladungsbemessung,<br />
Zündplan, Sprengtermin)<br />
6 Sprengmittelbeschaffung (Bestellung, Lieferant, Termin,<br />
Zufahrt)<br />
7 Sprengdurchführung (Laden, Besetzen, Absperren,<br />
Zünden, Sprengmittelabrechnung und Nachweisführung)<br />
8 Sprengerschütterungsmessung<br />
(verbindlich oder fakultativ)<br />
• Im Nachgang einer Sprengung:<br />
9 Auswertung der Sprengung (Sprengergebnis, Vorkommnisse,<br />
Restgefährdungen, weitere Besonderheiten).<br />
Nachdem die aktuelle Sprengtechnik umrissen wurde, kann<br />
davon ausgegangen werden, dass die Sprengmittellieferanten<br />
und Sprengtechniker ihre Werkzeuge (Sprengmittel) so<br />
beherrschen, dass von deren Sprengungen keine bedeutsamen<br />
Gefahren für die Steinbrüche ausgehen.<br />
Deshalb soll hier die Frage konträr stehen: Welche Gefährdungen<br />
erwarten die Sprengausführenden von den aktuellen<br />
Situationen in unseren Steinbrüchen? Dabei sollen permanent<br />
Wechselbeziehungen zwischen den Eigenschaften der<br />
Steinbrüche und der Sprengtechnik hergestellt werden.<br />
12 SprengInfo 31(2009)1
Abb. 2: Aktuelles <strong>Steinbruch</strong>sortiment an Sprengmitteln für GBS<br />
Abb. 3: Modernes<br />
Sprengstoff<br />
<strong>Steinbruch</strong>management mit gepumptem<br />
2 Aktuelle und sprengtechnisch bedeutsame<br />
Bergbauprobleme in deutschen Steinbrüchen<br />
Wunsch aller Sprengtechniker ist es, klar strukturierte Steinbrüche<br />
mit langen und geraden Bruchwänden vorzufinden,<br />
deren Sohlen trocken und beräumt sind (Abb. 4).<br />
Immer seltener ist genau dieses in unseren Steinbrüchen<br />
anzutreffen. Dafür gibt es objektive, aber auch subjektive<br />
Gründe.<br />
<strong>Steinbruch</strong><br />
Steinbruc<br />
Effekte, wie<br />
• nicht erkennbare wirtschaftliche Perspektive für den <strong>Steinbruch</strong>,<br />
• wechselnde Eigentümer,<br />
• kostenminimierter Abbau,<br />
• personelle Unterbesetzung<br />
tragen dazu bei, dass mancherorts in Steinbrüchen nahezu<br />
„Raubbau“ betrieben wird.<br />
Das zeigt sich vor allem in folgenden Erscheinungen:<br />
• wenig koordinierter, häufig planloser Abbau,<br />
• selektiver Gesteinsabbau statt geordneten Aufschlusses,<br />
• Versplittung von Werksteinbereichen,<br />
• Verkaufszusagen gegen die reale Lagerstättenbeschaffenheit,<br />
• Opfern der <strong>Steinbruch</strong>sicherheit wegen Kostenminimierung.<br />
Insbesondere der letzte Gedanke soll Gegenstand dieser<br />
Ausführungen sein. Dabei wurde die <strong>Steinbruch</strong>beschaffenheit<br />
unter 5 Schwerpunkten betrachtet:<br />
1. Abbauplanung und -prämissen<br />
2. Böschungs- und Bermengestaltung<br />
3. Wasserhaltung<br />
4. Bohrsohlenbeschaffenheit und Sohlenbefahrbarkeit<br />
5. Bruchwandfreiheit im Sprengbereich.<br />
2.1 Problem: Abbauplanung - Abbauprämissen<br />
Der gelegentlich anzutreffende parallele Abbau von Werksteinen<br />
und Haufwerk führt meist zu gegenseitigen Beeinflussungen,<br />
die in der Rissbildung im Werkstein durch brisante<br />
benachbarte Gewinnungssprengungen bestehen.<br />
Auch darüber brisant abgebaute Bereiche können zum „Zerschießen“<br />
darunter liegender Formationen führen.<br />
Anderenorts wird versucht, Wasserbausteine zu verkaufen,<br />
obwohl das Gebirge mit so kleinen Kluftkörpern ansteht, die<br />
Wasserbausteine eigentlich nicht zulassen. Auch Restabbau<br />
auf engstem Raum bringt häufig Gefährdungen für alle Beteiligten.<br />
Ein Betreiberwechsel kann ein Grund dafür sein, d. h.,<br />
der <strong>Steinbruch</strong> wird an Stellen restlich „ausgeschlachtet“, an<br />
denen der Vorgänger bereits schon einmal den Abbau eingestellt<br />
hatte.<br />
Abb. 4: Großbohrlochsprengung im <strong>Steinbruch</strong> an der langen geraden Wand (vor und während der Sprengung)<br />
Die Abbauprämissen können auch deshalb ungünstig sein,<br />
weil aus Kostengründen mit maximalen Bohrrastern<br />
gesprengt wird.<br />
SprengInfo 31(2009)1 13
<strong>Steinbruch</strong><br />
Steinbruc<br />
Das Haufwerk ähnelt dann eher ungesprengtem Gebirge<br />
und der gewünschte selbständige Zulauf des gesprengten<br />
Gutes zum Bagger ist dann oft nicht gegeben (Abb. 5).<br />
Abb. 5: Energiearm gesprengtes Haufwerk: Grauwacke - als wär<br />
sie nie gesprengt<br />
Die Blockierung der Lagerstätte durch mangelhafte Freilegung<br />
der Gewinnungsbereiche kann durch Unvermögen im<br />
<strong>Steinbruch</strong> organisiert sein, aber häufiger werden die Kosten<br />
durch die Gesellschafter gescheut. Für die <strong>Steinbruch</strong>sicherheit<br />
ist es dabei unerheblich, weshalb der Abbraum nicht<br />
rechtzeitig abgeräumt wurde - die gelegentlich daraus resultierenden<br />
Gefährdungen stehen dem Bagger-, Lader- und Kipperfahrer<br />
sowie dem Bohr- und Sprengpersonal gegenüber.<br />
Naturgemäß gibt es auch Fehlentscheidungen oder gar nur<br />
fehlende Entscheidungen durch personelle Fehlbesetzung<br />
oder Überforderung ohne ursächliche Kostenproblematik.<br />
Hier kann festgestellt werden, dass die Bohr- und Sprengdienstleistungen<br />
in Steinbrüchen nicht selten mit Aspekten<br />
der Abbauplanung - meist zwangsläufig - konfrontiert werden.<br />
So bekommt der häufig als Einzelkämpfer im <strong>Steinbruch</strong><br />
agierende „Vorortmann“ externe Hilfestellung.<br />
Soviel zu einigen Momentaufnahmen von der grundsätzlichen<br />
Abbauführung.<br />
2.2 Böschungs- und Bermengestaltung<br />
Nicht zuletzt können Probleme bei der Abbauführung auch<br />
Ursache für Defizite im Böschungssystem sein.<br />
Die Beräumung der Bruchwände, die früher durch manuelles<br />
Einsteigen in die Wand erfolgte, ist lange Geschichte.<br />
Durch die wesentlich verbesserte Bohr- und Sprengtechnik<br />
ist dies auch vertretbar. Allein die Gefährdungen sind damit<br />
nicht vollständig kompensiert. So ist bei Arbeiten im Fußbereich<br />
von Bruchwänden (Heber, Sohllöcher) nach wie vor<br />
ein hohes Gefahrenpotenzial gegeben.<br />
Die Steinschlaggefahr unter Bruchwänden wächst vor allem<br />
auch bei Bermen, deren Wartung vernachlässigt wurde. Es<br />
gibt Bermen, die keinerlei Zugang mehr besitzen. Teilweise<br />
werden Bermen planmäßig übersprengt, um Haufwerk an<br />
ladefähige Stellen zu bringen.<br />
Wenn dabei nicht mehr zugängliche Bermen beteiligt sind,<br />
ist deren Schutzfunktion verloren. Die Möglichkeit, dass<br />
eine Sohle noch einmal ausgeräumt wird, bevor sie zur<br />
nicht mehr befahrbaren Berme wird, wird selten wahrgenommen.<br />
Auch sprengtechnische Gewinnung, bei der ganz<br />
auf das Gestalten von Bermen verzichtet wird, findet man<br />
vor. Unter Umständen kann dies auch mal durch geologisch<br />
bedingte Mehrausbrüche passieren. Wenn nun die technische<br />
Sicherheit - z. B. durch fehlende Bermen - nicht mehr<br />
gegeben ist, muss das wenigstens beachtet werden, bis hin<br />
zur Belehrung und Regelung des Verbots von bestimmten<br />
Arbeiten übereinander.<br />
Die Gestaltung von Endböschungen (Aussehen und Neigung)<br />
zeigt unter Umständen Mängel, weil der <strong>Steinbruch</strong><br />
sich oft nicht im Klaren darüber ist, welche Bruchwand die<br />
letzte in einer Abbaurichtung ist. Wenn Dienstleister sprengen,<br />
kann die Qualität der Kommunikation Schuld tragen,<br />
wenn Endböschungswinkel und Wandgestaltung nach der<br />
letzten Sprengung nicht befriedigen. Ein Bild soll beispielhaft<br />
diesen Komplex belegen (Abb. 6).<br />
Abb. 6: Gewinnungsabschluss ohne ordentliche Endböschung<br />
und Berme<br />
Nicht als Endböschung gesprengte Wände gefährden mit<br />
Nachbruch gelegentlich die als Bruchfahrstraße benutzte<br />
Berme darunter. Wichtig ist zu begreifen, dass viele Menschen<br />
unter den oft sehr kritischen Bruchwänden arbeiten<br />
müssen. Neben dem <strong>Steinbruch</strong>personal sind es Bohrgerätefahrer,<br />
Vermesser, Sprengpersonal, Reparaturkräfte - von<br />
letzteren bewegen sich manche ohne schützende Dächer<br />
vor der Bruchwand.<br />
Die Unfallquote ist nicht höher, weil glücklicherweise das<br />
gesamte Personal in unseren Steinbrüchen doch recht aufmerksam<br />
ist!<br />
2.3 Wasserhaltung<br />
Die Wasserhaltung ist ein objektiv wachsendes <strong>Steinbruch</strong>problem.<br />
Unsere Vorväter waren klug oder gut beraten, die<br />
Steingewinnung auf dem Berg zu beginnen. Nicht nur, weil<br />
dann der schwere Stein eher bergab zu transportieren war,<br />
sondern auch, weil das Wasser wegfloss. Deshalb haben<br />
viele unserer Steinbrüche den „...berg“ im Namen.<br />
14 SprengInfo 31(2009)1
Heute müssten viele Steinbrüche umbenannt werden in<br />
„...loch“. Wasserhaltung ist ein großes Problem in vielen<br />
Gewinnungsbetrieben, insbesondere im so genannten<br />
„Hartgestein“ geworden.<br />
Wasserhaltung erfordert aber zwei wichtige Voraussetzungen:<br />
materielle und finanzielle Sicherstellung sowie eine<br />
abbauplanerische Komponente. Manchmal fehlt beides. Die<br />
Wasserhaltung im <strong>Steinbruch</strong> hat allerdings hohe Priorität<br />
für den Bohr- und Sprengprozess. Wenngleich die technische<br />
Entwicklung gut vorangekommen ist, bleibt es immer<br />
noch schwierig, Bohrlöcher mit Gesteinsbohrgräten im<br />
Wasser anzubohren. Günstiger sieht es unterdessen beim<br />
Sprengen aus, da die gepumpten Emulsionssprengstoffe<br />
mit ihrer höheren Dichte und wasserabweisenden Konsistenz<br />
durchaus Wasser verdrängen können.<br />
Das Sammeln von Wasser - meist auf den Tiefsohlen -<br />
erfordert meist noch gesprengte Wasserlöcher, die schließlich<br />
jede ordentliche Bruchsohle zergliedern, was besonders<br />
beim nächsten Bohrprozess auf dieser Sohle zum Problem<br />
werden kann.<br />
Als Gretchenfrage entwickelt, sich bezogen auf die Wasserhaltung,<br />
zunehmend die Diskrepanz, dass bei Bohr- und<br />
Sprengarbeiten als Dienstleistung diese immer weniger<br />
kosten sollten - objektiv aber insbesondere der Bohrprozess<br />
vorrechenbar teurer wird.<br />
Nicht zuletzt behindern die für eine Wasserhaltung unentbehrlichen<br />
Pumpen während der Sprengung, weshalb ein<br />
aufwändiger Aus-/Einbau durch den <strong>Steinbruch</strong> notwendig<br />
wird. Auch hier soll nur ein Bild für die Vielfalt des Wasserproblems<br />
im <strong>Steinbruch</strong> stehen (Abb. 7).<br />
Abb. 7: Verschlammte Bruchstraße - ein Beispiel für nicht funktionierende<br />
Wasserhaltung<br />
Es zeigt, dass auch die Kunst des Bruchstraßenbaus wie<br />
die Art der Produktablage die Entwässerung behindern können.<br />
Die Wasserhaltung ist auch unter dem Blickwinkel zu sehen,<br />
dass alle Dienstleister mit Straßenfahrzeugen in die übertägigen<br />
Gewinnungsbetriebe fahren. So leitet die Abb. 7 zum<br />
nächsten Schwerpunkt über.<br />
<strong>Steinbruch</strong><br />
Steinbruc<br />
2.4 Bohrsohlenbeschaffenheit und Sohlenbefahrbarkeit<br />
Ob ein <strong>Steinbruch</strong> selber bohrt und sprengt oder ob er<br />
Dienstleistungsaufträge an Subunternehmer dafür vergibt,<br />
ist ein interessantes Merkmal der <strong>Steinbruch</strong>bewirtschaftung,<br />
das in diesem Beitrag peripherisch mit diskutiert wird.<br />
Beides kann gut gehen, beides birgt Risiken.<br />
Ein Beispiel für die Vor-/Nachteilbetrachtung in diesem Prozedere<br />
steht bei der Bohrsohlen-beschaffenheit an. Wenn<br />
der <strong>Steinbruch</strong> selbst bohrt, sorgt der Bohrgerätefahrer, der<br />
manchmal gleichzeitig der handelnde Baggerfahrer ist, für<br />
eine angemessen ebene Bohrsohle. Hat man dagegen die<br />
Bohrarbeiten als Dienstleistung vergeben, herrscht nicht<br />
selten die Meinung vor, dass der „Bohrer“ sich doch kümmern<br />
möge - er bekommt es ja bezahlt.<br />
Im letzten Fall sind durchaus Mondlandschaften im Bohrsohlenangebot<br />
(Abb. 8). Solche Situationen entstehen<br />
naturgemäß auch beim Aufschluss eines <strong>Steinbruch</strong>es, wo<br />
es in Grenzen hingenommen werden muss.<br />
Abb. 8: Mondlandschaftliche Bohrsohlen nach Oberflächenberäumung<br />
Schlechte Bohrsohlen, ggf. auch in Verbindung mit einem<br />
Wasserproblem, können zur Ursache für ungünstige, ungewollt<br />
kleinere Sprengabschläge werden. Dadurch wird meist<br />
der Abbau gestört (Zerreißen von Abbauwänden u. a.). Der<br />
Tieflöffelbagger hat unterdessen die Steinbrüche mehrheitlich<br />
erobert. Die Art des Baggerns und die ständig gewachsenen<br />
Kräfte erfordern großes Können des Baggerfahrers<br />
zur Sohlenhaltung, die häufig nicht gegeben ist, evtl.<br />
weil mal schnell ein Leiharbeiter baggert.<br />
Fairerweise muss gesagt werden, dass auch der Bohr- und<br />
Sprengbetrieb selbst für eine schlechte darunter befindliche<br />
Bruchsohle verantwortlich sein kann, beispielsweise, wenn<br />
die Bohrparameter - warum auch immer - nicht stimmig<br />
waren.<br />
Große Überlagerungen von Bruchsohlen machen diese<br />
schwer bohrbar, andererseits beeinflussen nicht ordentlich<br />
ausgeräumte Gewinnungssohlen die Haufwerksbilanzen,<br />
was wiederum gerade bei Dienstleistungssprengungen eine<br />
Rolle spielt, da ja dabei gesprengtes Haufwerksvolumen<br />
verkauft wird.<br />
SprengInfo 31(2009)1 15
<strong>Steinbruch</strong><br />
Steinbruc<br />
Nicht vergessen werden darf, dass die Qualität der Bohrsohlen<br />
während des Ladens der Sprengungen auch als<br />
Zufahrt für die Sprengstoffladefahrzeuge geeignet sein<br />
muss. Diese Anlieferfahrzeuge für Sprengmittel sind ausschließlich<br />
Straßenfahrzeuge, was es zu beachten gilt. Der<br />
<strong>Steinbruch</strong> kann etwas für die Sohlenbefahrbarkeit tun. Hier<br />
zeigt sich auch das Niveau der Zusammenarbeit zwischen<br />
<strong>Steinbruch</strong> und Lieferant oder Dienstleister - zwei Varianten<br />
des Bruchstraßenbaus zeigt die Abbildung (Abb. 9).<br />
Abb. 9: Sprengfeldzufahrt mit Bruchstraßenbau unterschiedlicher Qualitäten<br />
Schlechte Bruchstraßen können wiederum die Folge ungenügender<br />
Abbauplanung sein. Wenn hektisch immer wieder<br />
schnell mal eine Zufahrt gebaut werden muss, die nur<br />
kurzen Bestand hat, leistet man sich verständlicherweise<br />
keinen Luxus im Ausbau dieser Bruchstraße...<br />
Auch organisatorischer Art kann ein Problem mit der Bohrsohle<br />
sein. Nämlich dann, wenn der Dienstleistungspartner<br />
zur Vorbereitung einer nächsten GBS eingeladen wird und<br />
er bei Ankunft feststellen muss, dass die Bohrsohle nicht<br />
beräumt ist, sondern mit vielen Tonnen Zwischenprodukt<br />
belegt ist. Ein Dienstleistungsvertrag ist deshalb unerlässlich,<br />
in dem diese und andere Fragen der Zusammenarbeit<br />
geregelt sind.<br />
2.5 Bruchwandfreiheit im Sprengbereich<br />
Die unfreie Bruchwand ist wohl einer der bekanntesten Problemfälle.<br />
Sie kann das Ergebnis schlechter Planung, aber<br />
auch das hinzunehmende Resultat der realen Abbauführung<br />
sein. Letzteres trifft zu, wenn der <strong>Steinbruch</strong> nur eine<br />
einzige Abbauwand zur Verfügung hat, an der zeitnah<br />
immer wieder Bohren-Sprengen-Laden erfolgt. Schwierig ist<br />
in diesen Fällen, dass praktisch zeitlich wie räumlich kein<br />
Platz für eine ordnungsgemäße Bruchwandvermessung<br />
gegeben ist.<br />
Die unfreie Bruchwand ist somit über die fehlende oder unvollständige<br />
Vermessung oft der Ausgangspunkt für eine<br />
Problemsprengung.<br />
Eine mit Haufwerk belegte Bruchwand zur Sprengung ist<br />
ebenfalls abzulehnen, da jede Auswurfbehinderung einer<br />
Sprengung zu erhöhten Erschütterungen führen kann.<br />
Die Vermessung von Bruchwänden durch das Scannen der<br />
Ausbruchsfläche einer Großbohrlochsprengung mit der<br />
dreidimensionale Vermessung (3D) ist unterdessen als<br />
Stand der Technik zu betrachten. Aber genau diese Komplettvermessung<br />
einer Bruchwand setzt deren Zugänglichkeit<br />
voraus. Sind nur bestimmte Wandbereiche frei, ist die<br />
zweidimensionale Bruchwandvermessung (2D) ein durchaus<br />
probates Mittel im Kompromissbereich.<br />
Über die Wirkungskette freie Bruchwand - Vermessung der<br />
Bruchwand - Sprengerfolg ohne Steinflug ist der Bezug zur<br />
<strong>Steinbruch</strong>sicherheit hergestellt.<br />
Bei der komplexen Dienstleistungssprengung mit Vermessen,<br />
Bohren und Sprengen sind kleine Problemfälle aktuelle<br />
Praxis. Der Dienstleister wird zur Vermessung gerufen<br />
und findet eine nicht zugängliche Bruchwand vor, wie es die<br />
Abbildung zeigt (Abb. 10) - im Allgemeinen weiß sich der<br />
Sprengpraktiker meist noch zu helfen.<br />
Auch werden gelegentlich Vermessungen ohne freie Bohrsohle<br />
beauftragt, was keine korrekte Übertragung der Vermessungsdaten<br />
für die Bohransatzpunkte erlaubt.<br />
Baggerpodeste vom Tieflöffeleinsatz mit Vorbrecher vor der<br />
Bruchwand liegen manchmal direkt an der Bruchwand an,<br />
was ebenfalls ungünstig wirkt.<br />
Abb. 10: Angeforderte Bruchwandvermessung mit geringer Realisierungschance<br />
16 SprengInfo 31(2009)1
2.6 Zusammenfassung der <strong>Steinbruch</strong>probleme<br />
Nach Beendigung der Problemschau kann festgestellt werden,<br />
dass es Mängel gibt, die ursächlich mit der <strong>Steinbruch</strong>sicherheit<br />
verwoben sind, wie insbesondere die<br />
Standsicherheitsfragen bei Mehrsohlenabbau. Viele Unzulänglichkeiten<br />
werden durch entsprechendes Kostendenken<br />
ausgelöst oder begünstigt. Auch mangelnde Fachkompetenz<br />
in unseren Steinbrüchen ist spürbar. Viele Betriebe<br />
kommen ohne jeden Bergingenieur aus. Manche Mängel<br />
werden auch erst über Kausalketten als Sicherheitsrisiko<br />
wirksam. Viele Probleme scheinen in fehlenden Konzepten<br />
auf Grund unklarer Perspektiven begründet. Abbauplanung<br />
wird allzu oft durch Tagesentscheidungen von extrem „flexiblen<br />
Managern“ ersetzt.<br />
Während Andere gern über die größte Sprengung, das billigste<br />
Haufwerk, den besten Sprengstoff und die geringsten<br />
Erschütterungen berichten, wollte der Verfasser daran erinnern,<br />
dass jeder, der einen <strong>Steinbruch</strong> betritt, das legitime<br />
Recht hat, ihn gesund wieder zu verlassen. Das sollten wir<br />
nicht zu sehr aus den Augen verlieren.<br />
3 Fazit<br />
Die Darstellungen der <strong>Steinbruch</strong>sicherheit lassen den Eindruck<br />
entstehen, dass es überall so problematisch - wie<br />
beschrieben - aussieht. Dem ist nicht so - es gibt natürlich<br />
Steinbrüche, die als positives Beispiel zitiert werden könnten.<br />
Deshalb sollen abschließend ein paar Bilder mit positiven<br />
Aussagen stehen (Abb. 11 bis 13).<br />
Abb. 11: Ordentlich abgeräumte Bohrsohle<br />
Abb. 12: Sohle mit angemessener Überdeckung<br />
Es wurde versucht, die gegenwärtige <strong>Steinbruch</strong>praxis mit<br />
der Sprengtechnik zu konfrontieren. Dabei stand diesmal<br />
nicht die Gefährdung durch Sprengmittel im Vordergrund.<br />
Vielmehr wurden reale Aspekte der Steinbrüche auf ihr<br />
Gefahrenpotenzial gegenüber Beschäftigten bewertet und<br />
untersucht, inwieweit bestimmte <strong>Steinbruch</strong>eigenschaften auf<br />
die Effektivität und Sicherheit von Sprengprozessen Einfluss<br />
haben. Die Vermessung und die Bohrarbeit wurden dabei<br />
einbezogen.<br />
Ansatzweise wurden Aspekte eingespielt, die den Einfluss<br />
der als Dienstleistung vergebenen Bohr- und Sprengarbeiten<br />
erkennen lassen. Eigenleistung wie Dienstleistung können<br />
die <strong>Steinbruch</strong>sicherheit positiv beeinflussen. Die angeführten<br />
kritischen Aussagen sind zwar aus realen Erlebnissen in<br />
vielen Jahren <strong>Steinbruch</strong>tätigkeit gesammelt und auch dokumentiert<br />
worden, dennoch handelt es sich um keine repräsentative<br />
Analyse. Die Bewertungen sind subjektive Einschätzungen<br />
des Verfassers.<br />
Dem Verfasser ist auch klar, dass die zur Verbesserung der<br />
<strong>Steinbruch</strong>sicherheit anzusprechenden Personen - Gesellschafter,<br />
Geschäftsführer - mit der SprengInfo nicht unbedingt<br />
erreicht werden. Doch gerade dieser Personenkreis<br />
sollte für sich manch zutreffende Aussage überdenken.<br />
Wenn das Unternehmen gar nach ISO 9000 zertifiziert ist -<br />
und das ist gar nicht so selten - sollte die eine oder andere<br />
Alarmglocke von diesem Beitrag angeschlagen werden. Am<br />
Ende geht es nicht darum, etwas schlechthin anzuprangern,<br />
vielmehr geht es um die Sicherheit von Menschen, die im<br />
<strong>Steinbruch</strong> tätig sein müssen und unversehrt bleiben sollen.<br />
In diesem Sinne geht es natürlich um Veränderung einiger<br />
besonders kritisch zu bewertender <strong>Steinbruch</strong>gegebenheiten.<br />
Wachrütteln und Sensibilisieren für diese Themen, die<br />
in dieser Form wohl noch nicht angesprochen wurden, wäre<br />
schon ein erster Erfolg.<br />
____________________________<br />
Anschrift des Autors:<br />
Gerd Vogel, Sprenging.<br />
ehem. Orica Germany GmbH<br />
Pulvermühlenweg<br />
09599 Freiberg<br />
<strong>Steinbruch</strong><br />
Steinbruc<br />
Abb. 13: Kantensicherung nach einer Großbohrlochsprengung<br />
SprengInfo 31(2009)1 17
Abbruch Abbruc<br />
Wenn der konventionelle Abbruch an seine Grenzen kommt -<br />
Lockerungssprengungen in 70 m Höhe<br />
When conventional demolition is reaching its limits - desintegration blasting in a height of 70 m<br />
von Marcel Schröder<br />
Beschrieben wird ein außergewöhnlich großes Abbruchprojekt, bestehend aus einem Kesselhaus von 72 m Höhe mit Kamin<br />
und 2 Kraftwerkskesseln. Das Vorhaben sollte wegen Sicherheitsbedenken des Auftraggebers grundsätzlich ohne Einsatz<br />
der Sprengtechnik realisiert werden. Nach Abbruch von Kamin und Kesseln stellte sich heraus, dass das Projekt ohne Einsatz<br />
der Sprengtechnik nicht realisierbar war. Die anschließenden Lockerungssprengungen waren problemlos und sehr<br />
erfolgreich. Bei einem Abbruch mit Hilfe der Sprengtechnik von Anfang an hätte man erhebliche Kosten sparen können.<br />
It was an unusual demolition project, consisting of a boiler building with 72 m height and a smokestack and two power station<br />
boilers. The demolition should be executed without use of explosives because of objections concerning safety. But<br />
after the demolition of the smokestack and the boilers it turned out that the project could not be realised without blasting.<br />
The desintegration blasts have been carried out successfully without any problems. If blast techniques would have been<br />
used from the beginning a lot of costs could have been saved.<br />
1 Einleitung<br />
Das Projekt Rückbau des Rheinenergie-Kraftwerkes in Köln-<br />
Niehl (Ausschreibung Anfang 2007) wird vielen ein Begriff<br />
sein.<br />
Abbruchobjekte<br />
Die Ausschreibung gehörte sicher zu den „anspruchsvollen“<br />
Großprojekten und definierte sich durch folgende Eckdaten:<br />
- Rückbau von zwei Kraftwerkskesseln mit einer Höhe von<br />
65 m einschl. Luftvorwärmer mit jeweils ca. 2.500 t Stahl,<br />
ca. 250 t (!) Isolierung.<br />
- Abbruch des Kesselhauses mit 105.000 m 3<br />
umbautem<br />
Raum bei einer Höhe von 72 m und einem darauf befindlichen<br />
Stahlbetonschornstein von 110 m (also Gesamthöhe<br />
von rund 180 m).<br />
Kernstück und Knackpunkt des Projektes war der Schwerbau/Mitteltrakt<br />
des Kesselhauses, der sich durch den 13 m<br />
hohen Kaminstuhl in den Abmessungen von 9 x 12 m mit<br />
einer 3 m starken Stahlbetonplatte in 70 m Höhe und<br />
Außenwänden mit 1,50 m bis 2 m dicken Wandscheiben<br />
auszeichnete.<br />
- Daneben waren ebenso das Maschinenhaus samt Turbinen<br />
und das Schalthaus abzubrechen.<br />
Damit nicht genug. Als Rahmenbedingungen wurden gefordert:<br />
- Erschütterungsarmer Abbruch ohne Abbruchsprengung, da<br />
in etwa 60 m Entfernung das neue Kraftwerk samt Turbine<br />
in Betrieb war. Es bestanden drei Erschütterungsmesspunkte,<br />
die bei Erreichen entsprechender Schwellenwerte<br />
Sicherungsprogramme bis hin zum Abfahren der Anlage<br />
auslösten. Die Geologie des Hafengeländes war ebenso<br />
erschütterungsfördernd;<br />
- Minimierte Staubemission, da die Luftansaugung des<br />
neuen Kraftwerkes genau in Hauptwindrichtung des<br />
Abbruchs lag;<br />
- die Nähe zum Heizöltank und zum Kühlturm des neuen<br />
Kraftwerkes.<br />
Den Zuschlag erhielt die Fa. Becker Umwelttechnik GmbH<br />
aus Bottrop.<br />
2 Abbruch ohne Einsatz von Sprengtechnik<br />
Nachdem der Kaminabbruch, der Kesselrückbau und der<br />
Abbruch der Nebengebäude nahezu problemlos erfolgten,<br />
stand im März 08 mit dem Kesselhaus noch immer das Kernstück<br />
des Auftrages aus.<br />
Das Konzept sah zunächst vor, den Schwerbau mittels 200 t<br />
Seilbagger Liebherr HS895 mit 86 m Rüsthöhe mit Birne herunterzuschlagen.<br />
Anzumerken ist, dass in Europa derzeit<br />
lediglich vier Geräte solcher Größe im Einsatz sind. Bei den<br />
50 cm starken Wänden der Kesselhäuser funktionierte dieses<br />
Konzept recht gut. Zu Beginn der Arbeiten am Schwerbau<br />
stand der Seilbagger jedoch nicht mehr zur Verfügung.<br />
Der Versuch, die Arbeiten mit einem kleineren HS 883 (120 t<br />
und 72 m Rüsthöhe) fortzuführen, hatte jedoch bei den massiven<br />
Bauteilen wenig Erfolg. Erschwerend kam hinzu, dass<br />
zu diesem Zeitpunkt bereits beide Treppenhäuser abgebrochen<br />
_______________________<br />
waren.<br />
veröffentlicht in der Zeitschrift „Abbruch aktuell“, Ausgabe 4/2008<br />
18 SprengInfo 31(2009)1
Ein weiteres Konzept, der Einsatz eines 25 t Hydraulikbaggers,<br />
hängend an einem 500 t Telekran, führte ebenso nicht<br />
zum gewünschten Erfolg.<br />
Im Juni 2008 wandte sich Fa. Becker an einige Verbandsunternehmen<br />
des Deutschen Abbruchverbandes und bat um<br />
technische Unterstützung.<br />
Die örtliche Situation stellte sich wie folgt dar: Die Kesselhauswände<br />
waren bis zu einer Höhe von etwa 40 m abgebrochen.<br />
Der Schwerbau stand noch in voller Höhe von 70 m,<br />
jedoch war die 3 m starke Platte des Kaminstuhls instabil eingestemmt.<br />
Moniereisen standen kreuz und quer. Die bis 2 m<br />
dicken Wandscheiben des Kaminstuhls waren unberührt.<br />
Das Rauchgasrohr in der Plattendurchführung einschließlich<br />
Anschlussstück zu den ehemaligen Rauchgaskanälen des<br />
Kesselhauses war vorhanden, jedoch autogen instabil vorgeschnitten.<br />
3 Was tun?<br />
Durch den Verbandskontakt stellte die Richard Liesegang<br />
GmbH & Co. KG aus Hürth ihr ursprüngliches Konzept<br />
(Liesegang war ebenso im Wettbewerb der ursprünglichen<br />
Vergabe) als Lösungsmöglichkeit vor: Schwächung der<br />
Betonkonstruktionen des Kaminstuhls durch Lockerungssprengungen.<br />
Der nachfolgend erleichterte Abbruch konnte dann mit einem<br />
verfügbaren Seilbagger HS 883 fortgeführt werden.<br />
Jedoch: Wie bohrt man Löcher in 70 m Höhe ohne festen<br />
Untergrund und ohne Zugang? Hierzu wurden zwei Tamrockbohrgeräte<br />
mit 2,7 t Eigengewicht auf die Montagebühnen<br />
von Liesegang (mit 10 t Traglast) gestellt und mit<br />
Hilfe zweier 250 t Telekräne zu den Arbeitsbereichen, am<br />
Kran hängend, in Stellung gebracht. Zur Befestigung der<br />
Bühne am Bauwerk wurde diese mit zusätzlichen Stützkonstruktionen<br />
versehen, entsprechende Anschlagpunkte am<br />
Baukörper mittels Klebeanker hergestellt und die Bühne mit<br />
Spanngurten am Bau verzurrt. Insgesamt wurden ca. 360<br />
Löcher auf diese nicht alltägliche Verfahrensweise gebohrt.<br />
Abbruch Abbruc<br />
Zunächst wurde eine Probesprengung mit ca. 6 kg Eurodyn2000<br />
an einem Restfragment der Platte an einer Ecke<br />
durchgeführt. Die Sprengstelle wurde mit Vlies, Maschendraht,<br />
leichter Schutzmatte und 4 cm dicken Gummivorhängen<br />
abgedeckt und zusätzlich mit Stahlseilen am Bau verspannt.<br />
SprengInfo 31(2009)1 19
Abbruch Abbruc<br />
Das Sprengergebnis der Probesprengung:<br />
Durch die durchweg positiven Ergebnisse (keine messbaren<br />
Erschütterungen, kein Streuflug und gutes Sprengergebnis)<br />
wurden die Sprengparameter optimiert und die nächsten beiden<br />
Sprengungen mit jeweils 18 bzw. 25 kg Sprengstoff<br />
durchgeführt.<br />
Durch Optimierung von Zündzeitstufen, Ladungsmengen und<br />
-anordnung konnte das Ergebnis derart verbessert werden,<br />
dass bei der letzten Sprengung das Ziel einer Zerstörungssprengung<br />
trotz Erschütterungsproblematik möglich wurde.<br />
Die Erschütterungen blieben bei beiden Sprengungen deutlich<br />
unterhalb der für die Turbine tolerierbaren Messwerte.<br />
Der Streuflug bei der Zerstörungssprengung konnte auf<br />
Grund der chaotischen Form der Restfragmente am Kopf<br />
nicht vollständig unterbunden werden, blieb jedoch innerhalb<br />
der Baustellenabsperrung.<br />
Der weitere Abbruch erfolgte mit dem HS 883 mit 72 m<br />
Rusthöhe, der auf einer ca. 6 m hohen Rampe platziert<br />
wurde.<br />
4 Fazit<br />
Bei Abbruchprojekten mit Arbeiten an der Leistungsgrenze<br />
sollte man sich nicht auf ein Konzept festlegen.<br />
Die Möglichkeiten der Sprengtechnik zur Optimierung einer<br />
Abbruchleistung sind vielfältig, sicher und lassen sich kontrollieren.<br />
Das Herstellen der Bohrlöcher hätte schon früher problemlos<br />
und entsprechend preiswert von oben in den Kaminstuhl eingebracht<br />
werden können, so dass dieses zu einem kaum<br />
merklichen Zeitmehraufwand geführt hätte.<br />
Dem anschaulich erzielten Erfolg waren 4 Wochen Arbeit<br />
(Montag bis Samstag) mit Großkränen vorangegangen. Der<br />
notwendige Kostenaufwand wäre sicherlich ein Bruchteil von<br />
dem gewesen.<br />
_____________________________<br />
Anschrift des Autors:<br />
Marcel Schröder<br />
Richard Liesegang GmbH & Co. KG<br />
Kirchstr. 3<br />
50354 Hürth<br />
20 SprengInfo 31(2009)1
Abbruch Abbruc<br />
Ein Koloss wird zu Fall gebracht - die Sprengung des Agfa-Hochhauses<br />
in München<br />
A colossus is brought down - the blast of the Agfa-building at Munich<br />
von Horst Blachnitzky<br />
Beschrieben wird die Sprengung des 52 m hohen Agfa-Hochhauses im München aus der Sicht der bayerischen Gewerbeaufsicht.<br />
Die umfangreichen und intensiven Vorbereitungsarbeiten sowie die Sicherungsmaßnahmen werden ausführlich<br />
erläutert. Das Sprengergebnis entsprach voll und ganz den Erwartungen. Es gab keinerlei Schäden.<br />
The blast operation of the 52 m tall skyscraper - the former Agfa-building at Munich - is described from the point of view of<br />
the Bavarian health & safety authorities. The wide and intensive preparations are described in details as well as the safety<br />
measurements. The result of the blast fulfilled the expectations totally. No damages occurred.<br />
1 Einleitung<br />
Das Agfa-Hochhaus am Giesinger Isar-Hochufer war fast<br />
50 Jahre lang mit seinen 52 m Höhe ein markanter Punkt<br />
der Münchener Stadtsilhouette. Es fiel besonders ins Auge,<br />
wenn man von Südosten her über die Autobahn und durch<br />
den McGraw-Graben in die Stadt fuhr, da es in einer Kurve<br />
direkt vor einem aufragte. Bis 2005 war es das Bürogebäude<br />
des Kamerawerkes, dessen zahlreiche Gebäude seit<br />
Herbst 2007 abgerissen werden.<br />
Abb. 1: Agfa-Hochhaus München<br />
Möglichst rasch sollen auf diesem weiträumigen Gelände<br />
an der Tegernseer Landstraße zeitgemäße Neubauten für<br />
Büros, Geschäfte und das „Wohnen im Agfa-Park“ entstehen.<br />
Jeder Gebäudeabbruch hat heutzutage als geplante, abgestufte<br />
Rückbaumaßnahme zu erfolgen: Das Objekt muss<br />
analysiert werden, ob es gefährliche Stoffe enthält; teerund<br />
asbesthaltige Bauteile und Isolierungen aus Mineralwolle<br />
sind mit umfangreichen Schutzvorkehrungen für Beschäftigte<br />
und Nachbarschaft zu entfernen. Dann beißen<br />
tonnenschwere Hydraulikscheren an langen Baggerarmen<br />
zu und zerkleinern Beton, Mauerwerk, Holz und Stahl. Die<br />
Schuttmassen werden maschinell sortiert und möglichst<br />
einer Wiederverwertung zugeführt. So können jedoch nur<br />
Gebäude bis zu ca. 25 m Höhe rückgebaut werden. Das<br />
doppelt so hohe Agfa-Haus hätte deswegen von oben her<br />
„von Hand“ abgetragen werden müssen, mit wochenlangem<br />
Lärm und Staub und dem Risiko, dass Teile auf die Straßen<br />
nebenan fallen. Dies war vor allem für die unmittelbar daran<br />
vorbei führende Hauptverkehrsader „Mittlerer Ring“ nicht<br />
hinnehmbar. Als Lösung wählte die Abbruchfirma Wilhelm<br />
Geiger aus Oberstdorf, das 14-stöckige Bauwerk durch eine<br />
fachgerechte Sprengung umzukippen und es dann „bodennah“<br />
zu entsorgen.<br />
2 Sprengungen aus Sicht der bayerischen<br />
Gewerbeaufsicht<br />
Die Gewerbeaufsicht ist in Bayern seit 2005 Teil der jeweiligen<br />
Bezirksregierung; sie überwacht auch gewerbliche<br />
Tätigkeiten mit explosionsgefährlichen Stoffen.<br />
Beim Gewerbeaufsichtsamt (GAA) der Regierung von Oberbayern<br />
ist das Dezernat 2B für diese Fachaufgabe zuständig.<br />
Sie umfasst u. a.:<br />
• Sprengungen von Bauwerken, beim Baugrubenaushub<br />
und in Steinbrüchen<br />
• das Abbrennen von Feuerwerken,<br />
• pyrotechnische Effekte in Theatern, bei Open-Air-Veranstaltungen<br />
und Filmaufnahmen,<br />
• das Lagern und Montieren von Airbagmodulen,<br />
• den Verkauf von Silvesterfeuerwerk,<br />
• das Herstellen und den Vertrieb von Sprengstoffen, pyrotechnischen<br />
Sätzen und Gegenständen.<br />
SprengInfo 31(2009)1 21
Abbruch Abbruc<br />
Diese Vorhaben sind dem GAA rechtzeitig vorher anzuzeigen,<br />
als Frist gibt das Sprengstoffrecht den Verantwortlichen<br />
je nach Art (z. B. 1 Feuerwerk, 1 Sprengung oder<br />
viele ähnliche Sprengungen an einem Objekt) ein, zwei oder<br />
vier Wochen vor. Das GAA prüft die Angaben aus Sicht des<br />
Sprengstoffrechts zu den Personen, zur Örtlichkeit und zum<br />
vorgesehenen Ablauf. Falls dies als notwendig erachtet<br />
wird, fordert es vom anzeigenden Unternehmen Unterlagen<br />
wie die Stellungnahme eines Sachverständigen nach, z. B.<br />
Gutachten zum Sprengplan, statische Nachweise zu<br />
Zwischenzuständen der Sprengvorbereitung mit teilausgebrochenen<br />
Wänden und Stützen oder eine Erschütterungsprognose.<br />
3 Anzeige der Sprengung = garantierter<br />
Termin?<br />
Die Gewerbeaufsicht beteiligt dann weitere Stellen wie Polizei,<br />
Ordnungsamt, Brand- und Umweltschutz, damit diese<br />
die Anzeige aus ihrer Sicht beurteilen können. Dies geschieht<br />
in Oberbayern seit mehreren Jahren durchwegs auf<br />
digitalem Weg - auf freiwilliger Basis; wir verzichten dabei<br />
auf die zweifache Briefzusendung nach der einschlägigen<br />
Anzeigevorschrift „3.SprengV“. So kann eine knappe Zeitvorgabe<br />
nicht mehr zum Problem werden, wenn ein Schreiben<br />
auf dem Postweg dort womöglich erst nach dem geplanten<br />
Sprengtermin eintrifft. Anzeigen werden von uns<br />
auch nicht mehr bestätigt (Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung);<br />
der/die Anzeigende erhält die E-Mail mit der Weiterleitung<br />
zur Information „cc“.<br />
Einwendungen anderer Behörden gegen das angezeigte<br />
Vorhaben können zu einer Untersagung führen. Dies kann<br />
es z. B. deshalb geben, weil<br />
• in der Nähe eines vorgesehenen Feuerwerks vom Aussterben<br />
bedrohte Vögel brüten oder ihr Winterruhequartier<br />
haben,<br />
• von Nachbarn wegen einer Kaminsprengung die Verseuchung<br />
der Umgebung mit giftigem Staub befürchtet wird,<br />
• Felssprengungen für ein Gebäudefundament eine nahe<br />
vorbeiführende Gaspipeline gefährden oder<br />
• eine Bauwerksprengung historisch wertvolle Bausubstanz<br />
bedroht, etwa ein bereits angerissenes Kirchengewölbe.<br />
Wer einen explosionsgefährlichen Stoff zündet, um Gestein,<br />
Ziegel oder Beton zu zerkleinern oder Lichteffekte am Nachthimmel<br />
zu erzielen, erzeugt dabei Nebenwirkungen wie Lärm<br />
durch die notwendigen Bohrarbeiten, Knall, Funken, Gase,<br />
Staub, Steinflug und Erschütterungen im Boden. Gefahren<br />
für Leben und Gesundheit der Beschäftigten und Dritter sind<br />
nach dem Sprengstoffrecht zu minimieren, die Nachbarschaft<br />
darf so wenig wie möglich darunter leiden. Für den zulässigen<br />
Umfang gibt es Regeln der Technik, Richtlinien und Normen;<br />
jedoch steht das tatsächliche Ausmaß erst hinterher als<br />
Messergebnis fest und kann dann einer gerichtlichen Klärung<br />
im Streitfall dienen.<br />
Trotz aller Vorsorgemaßnahmen besteht ein erhebliches<br />
Risiko, dass es zu Beschwerden, Ärger oder Problemen ge-<br />
rade mit Nachbarn kommt, die dem Vorhaben skeptisch<br />
oder ablehnend gegenüber stehen. Außer einschlägiger Berufserfahrung<br />
des „Sprengmeisters“ oder „Feuerwerkers“ ist<br />
heute Fingerspitzengefühl immer wichtiger, um das Vorhaben<br />
zum gewünschten Abschluss zu bringen. Hier sehen<br />
wir es als wichtige Aufgabe an, dass das GAA als „Dienstleister“<br />
versucht, den Disput zwischen den Interessengruppen<br />
zu moderieren. Noch schwieriger zu begründen und zu<br />
beurteilen ist die gelegentlich diskutierte Minimierungsvariante<br />
„... so wenig wie nötig …“, also: warum muss überhaupt<br />
gesprengt oder ein Feuerwerk abgebrannt werden?<br />
Immer häufiger kommt es zum Konflikt zwischen dem Recht<br />
auf Berufsausübung und einer daraus resultierenden Einschränkung<br />
von Grundrechten der Nachbarn.<br />
4 Vorbereitung der Sprengung<br />
Anfang Oktober 2007 erhielt unser GAA die Anzeige über die<br />
Anfang 2008 beabsichtigte Sprengung des Agfa-Hochhauses<br />
vom Sprengunternehmen Reisch, Frieding. Es war schnell<br />
klar, dass diese Sprengung wegen der möglichen Auswirkungen<br />
auf die dicht besiedelte Nachbarschaft außergewöhnlich<br />
sein würde. Da konnte es nicht bei routinemäßiger<br />
Schreibtischarbeit bleiben.<br />
Auf unsere Initiative hin wurde unverzüglich ein „Runder<br />
Tisch“ mit Vertretern der absehbar beteiligten Firmen, Behörden<br />
und der Bürgerschaft ins Leben gerufen. Dieser traf sich<br />
erstmals am 19.10. auf der Baustelle; es kamen u. a. Bauund<br />
Sprengunternehmer, Vertreter der Bauherrnschaft, des<br />
Polizeipräsidiums, vom Kreisverwaltungsreferat, der Branddirektion<br />
und der Verkehrsbetriebe der Landeshauptstadt München<br />
und des Stadtteil-Bürgerbüros. Dabei stellte Herr<br />
Eduard Reisch die von ihm gemeinsam mit dem bekannten<br />
Abbruchstatiker Herrn Dr.-Ing. Rainer Melzer aus Dresden<br />
erarbeitete grobe Sprengplanung vor. Es wurden potentielle<br />
Gefahren und notwendige Informations- und Schutzmaßnahmen<br />
beraten für<br />
• die zahlreiche ringsum wohnende Bevölkerung,<br />
• zwei benachbarte Tankstellen,<br />
• direkt vorbeiführende Sparten wie Gas-, Wasser-, Abwasser-,<br />
Strom-, Telefon- und Glasfaserleitungen,<br />
• die nahe im Tunnel vorbeiführende U-Bahn,<br />
• das Ausmaß von Straßensperrungen,<br />
• Räumung von angrenzenden Wohngebäuden,<br />
• die Umleitung von MVV-Buslinien und sogar<br />
• eine temporäre Tiefflugverbotszone über Giesing.<br />
Als Novum sollte erstmals in Deutschland eine umfangreiche<br />
Gebäudesprengung drahtlos ausgelöst werden. Fremde<br />
Funkimpulse durften keinesfalls zu einer vorzeitigen Zündung<br />
führen. Außerdem war wenige Monate vorher die einschlägige<br />
Vorschrift zum Einfluss von Hochfrequenzenergien auf<br />
elektrische Zündanlagen (Durchführungsanweisung zu § 28<br />
der UVV Sprengarbeiten BGV C24) neu erlassen worden. Sie<br />
enthält umfangreiche Berechnungsverfahren bezüglich der<br />
wirksamen Strahlungsleistung naher Sender - besonders aufwändig<br />
bei Mehrfacheinflüssen. In Giesing stehen zahlreiche<br />
Antennen von Amateur-, Betriebs- und Polizeifunkanlagen<br />
22 SprengInfo 31(2009)1
sowie mehrerer Handynetzbetreiber, teils nur wenige 100 m<br />
vom Agfa-Hochhaus entfernt. Erfahrungen damit konnte niemand<br />
der Beteiligten beisteuern.<br />
Abb. 2: Zahlreiche Antennen von Amateur-, Betriebs- und Polizeifunkanlagen<br />
wenige 100 m vom Agfa-Hochhaus entfernt<br />
Eine Hilfe kann die Standortdatenbank der Bundesnetzagentur<br />
(www.regtp.de) bieten. Auf die konkreten Informationen<br />
der Senderleistungen hat ein Unternehmer jedoch keinen<br />
Zugriff; hier konnte das GAA als Behörde die einschlägigen<br />
Daten ermitteln und zur Verfügung stellen. Nach der neuen<br />
DA kann man bei HU-Zündern erst ab 1.815 m „ein ruhiges<br />
Gewissen“ wegen einer potentiellen Frühzündung durch HF-<br />
Einstrahlungen haben. Bezüglich der immer häufiger verwendeten<br />
elektronischen Zünder finden sich darin aber gar keine<br />
Angaben (Erst im März 2008 kam dann die „Handlungshilfe<br />
für den Sprengberechtigten“ vom Deutschen <strong>Sprengverband</strong><br />
e. V. mit spezifischen Erläuterungen heraus). Deshalb mussten<br />
Messungen Klarheit schaffen über die vor Ort vorhandenen<br />
Frequenzen, Sendeleistungen und Feldstärken. Dazu<br />
wurden Spezialisten des Zünderherstellers ORICA Germany<br />
eingebunden.<br />
Bei einer gezielten Sprengung wird ein Gebäude keinesfalls<br />
„in die Luft gejagt“, auch soll es nicht einfach in sich zusammenfallen,<br />
da der entstehende Trümmerberg zu hoch würde;<br />
vielmehr soll der Baukörper umgelegt werden. Das ist bei<br />
einer Schornsteinsprengung relativ leicht zu erreichen und<br />
auch bei einem Quader wie diesem Hochhaus machbar.<br />
Jedoch konnte das hier nicht durch einfaches seitliches Kippen<br />
erfolgen. Die Schuttmassen hätten die Fahrbahnen des<br />
Mittleren Rings begraben können, der aber nur so kurz wie<br />
eben nötig gesperrt werden durfte. Weiterhin durften keine<br />
Teile des ca. 15.500 t schweren Stahlbetonskelettbaues mit<br />
Mauerwerksausfachung auf die ca. 50 m entfernte Werkskantine<br />
stürzen, weil sie noch länger zu benutzen sein sollte.<br />
Es musste vielmehr schräg von zwei Straßen weg auf<br />
einen frei geräumten und von aufgeschütteten Kieswällen<br />
umgebenen Teil des Firmengeländes zu liegen kommen,<br />
quasi über das Eck umgelegt werden durch eine Folge von<br />
zwei Fallrichtungen. Insgesamt sollten 716 meist nicht elektrische<br />
und etliche elektronische Zünder den als Patronen<br />
oder Sprengschnur in Bohrlöcher in die Wände und Stützen<br />
gesteckten ca. 110 kg Sprengstoff auslösen.<br />
Abbruch Abbruc<br />
Zunächst war an der Schmalseite ein „Sprengmaul“ aus den<br />
unteren fünf Stockwerken herauszusprengen, um ein Kippen<br />
nach Osten einzuleiten. Einige Zehntelsekunden später<br />
sollten Sprengladungen an der Nordseite zünden und das<br />
Bauwerk in einer Kipp-Dreh-Bewegung nach Nordosten<br />
umlegen. Wegen dieser komplizierten Randbedingungen<br />
hatte das Gewerbeaufsichtsamt darauf bestanden, dass<br />
zwei anerkannte Sachverständige unabhängig voneinander<br />
das Vorhaben begutachteten.<br />
Außerdem wurden<br />
im zweiten Kellergeschoß<br />
einige<br />
Probesprengungen<br />
durchgeführt,<br />
um die Effizienz<br />
der errechneten<br />
spezifischen Lademenge<br />
und -anordnung<br />
sowie die<br />
Tauglichkeit der<br />
vorgesehenen Abdeckmaßnahmen<br />
zu testen.<br />
Abb. 3: Vorbereitungen<br />
für Probesprengungen<br />
im 2. Kellergeschoss<br />
In monatlichen Zusammenkünften beriet der „Runde Tisch“<br />
unter unserer Federführung den Stand der Vorbereitungen<br />
und weitere Detailschritte. So war z. B. der Sprengtermin<br />
festzulegen und dabei das übliche Verkehrsaufkommen am<br />
Mittleren Ring, das zu erwartende Interesse von Bevölkerung<br />
und Medien sowie die Gottesdienstzeiten der umliegenden<br />
Kirchen abzuwägen. „High noon“ an einem Sonntag<br />
ergab sich als geeigneter Zeitpunkt. Der Wunschtermin<br />
10. Februar erwies sich aber als unmöglich, da wegen der<br />
Münchener Sicherheitskonferenz keine Polizeikräfte zur<br />
Verfügung standen, um die Sprengung von außen herum<br />
anzusichern. Eine Woche später war das möglich.<br />
5 Der Tag der Sprengung naht = 17.02.2008<br />
Zum Schutz der Umgebung gegen Trümmer, Steinsplitter<br />
und die trotz Wässerung unvermeidliche Staubwolke wurde<br />
ein 200-m-Sicherheitsbereich um das Sprengobjekt festgelegt.<br />
Um zu gewährleisten, dass es darüber hinaus zu keinen<br />
gefährlichen Auswirkungen kommt, bedurfte es besonders<br />
aufwändiger Abdeckmaßnahmen, insbesondere an den mit<br />
Sprengladungen versehenen Außenpfeilern.<br />
Der „Sperrbezirk“ war durch Bauzäune abgeriegelt; innerhalb<br />
durfte sich wegen der unvermeidbaren Gefahren für Leib und<br />
Leben während der Sprengung niemand aufhalten.<br />
SprengInfo 31(2009)1 23
Abbruch Abbruc<br />
Auch in den benachbarten Gebäuden mit Blickkontakt direkt<br />
zum Agfa-Hochhaus konnte niemand bleiben; kleine wegspritzende<br />
Betonbrocken hätten ein Fenster durchschlagen<br />
und durch Glassplitter jemanden verletzen können.<br />
Abb. 4: Absperrungen um das Agfa-Hochhaus<br />
Deshalb mussten fast tausend Anwohner ihre Wohnungen<br />
verlassen und waren damit in ihrem Grundrecht beeinträchtigt<br />
(„Unverletzlichkeit der Wohnung“, Art. 13 GG). Ihnen<br />
wurde angeboten, zwei benachbarte Schulturnhallen aufzusuchen<br />
oder zu versuchen, aus sicherer Entfernung einen<br />
Blick auf das Ereignis zu werfen. Die Landeshauptstadt München<br />
erließ dazu eine Allgemeinverfügung mit Sofortvollzug.<br />
Um gegen Klagen bis „zur letzten Minute“ gewappnet zu sein,<br />
waren Juristen der Verwaltung und Justiz in Bereitschaft.<br />
Räumung und Absperrung wurden von ca. 200 Polizisten und<br />
Angehörigen von Freiwilliger und Berufsfeuerwehr sowie vom<br />
THW unterstützt und gesichert. Ein Schlüsseldienst stand vor<br />
Ort bereit, in kritischen Fällen „unter dem Auge der Gesetzeshüter“<br />
eine Wohnungstür zu öffnen - dies war auch zweimal<br />
nötig.<br />
Abb. 5: Agfa-Hochhaus zwei Tage vor der Sprengung<br />
Die städtischen Verkehrsbetriebe stellten Omnibusse zum<br />
Transport der Anwohner zur Verfügung, in den Turnhallen<br />
warteten Betreuungspersonal und Teeküchen der karitativen<br />
Organisationen.<br />
Abb. 6: Tegernseer Landstraße zwei Stunden vor der Sprengung<br />
Angehörige des Gasversorgers warteten mit Messgeräten<br />
auf ihren Einsatz nach der Sprengung längs der Gasleitungen;<br />
Straßenreinigungsmaschinen waren hinter den Absperrungen<br />
postiert, um die zu erwartenden Staubmassen rasch<br />
von den Straßen zu entfernen.<br />
Dass all dies umfangreiche Kosten verursachen würde, war<br />
jedem klar, durchaus aber nicht, wer dafür aufzukommen<br />
hätte. Erst nach wochenlangem Hin und Her war juristisch<br />
abgesichert, dass in diesem besonderen Fall ein erhebliches<br />
öffentliches Interesse am schnellen und erfolgreichen<br />
Abschluss der Abbrucharbeiten durch die Sprengung vorliegt.<br />
Somit konnten Polizei, Feuerwehr, Straßenbauamt,<br />
etc. ihren Kostenaufwand nicht nach dem Verursacherprinzip<br />
an die Abbruchfirma verrechnen.<br />
Abb. 7: Kurz vor der Fernzündung<br />
24 SprengInfo 31(2009)1
Abb. 8: Agfa-Hochhaus kurz vor der Sprengung<br />
Abb. 9: Sprengung<br />
GAA und Polizei hatten außerdem einen „Plan G“ entwickelt.<br />
Dieser enthielt Notfallmaßnahmen bei aufziehendem Gewitter,<br />
z. B. kurzfristige Straßensperrungen und Evakuierungen<br />
ab dem Zeitpunkt, wo Sprengladungen mit Zündern versehen<br />
waren. Ein Blitzschlag in einen Zünderdraht hätte eine vorzeitige<br />
(Teil-)Sprengung und einen nicht absehbaren Umsturzverlauf<br />
auslösen können. Um dieses Risiko zeitlich zu<br />
begrenzen durften Lade- und vor allem Verkabelungsarbeiten<br />
erst so spät wie möglich begonnen werden. Das<br />
bedeutete, dass die Sprenghelfer während der letzten zwei<br />
Tage schichtweise rund um die Uhr arbeiten mussten.<br />
Abbruch Abbruc<br />
Außerdem hat das GAA die Geophysiker der Ludwig-Maximilians-Universität<br />
München eingebunden. Deren Erdbebenforscher<br />
haben die Bodenschwingungen gemessen, welche<br />
durch die Detonationswellen und das umkippende Gebäude<br />
erzeugt wurden. Sie werten sie im Rahmen eines wissenschaftlichen<br />
Projektes aus, insbesondere wegen der Scherschwingungen<br />
durch das drehende Kollabieren. Nicht<br />
zuletzt galt es für den „Runden Tisch“, trotz der dichten<br />
Bebauung geeignete Möglichkeiten für Medienvertreter und<br />
Interessierte zu finden, die aufsehenerregende Sprengung<br />
so nah wie möglich aber ohne Gefahr erleben zu können.<br />
Dazu dienten vor allem die Fahrbahnflächen hinter den<br />
Absperrungen des Mittleren Rings.<br />
6 Resümee<br />
Der Aufwand für die intensive Vorbereitung hat sich gelohnt;<br />
die Sprengung erfolgte wie geplant, ohne jeden Kollateralschaden.<br />
Die eindrucksvollen Wasserfontänen auf dem<br />
Schutzwall rings um das Hochhaus beeindruckten die gewaltige<br />
Staubwolke nicht wirklich, aber diese zog kaum über<br />
den Sprengkreis hinaus.<br />
Statt befürchteter<br />
Widerstände und<br />
Proteste wurde es<br />
zu einem Stadtevent.<br />
Bei sonnigem<br />
Wetter gab es einen<br />
Ansturm von ca.<br />
15.000 Schaulustigen;<br />
einige Zuschauer<br />
forderten<br />
lautstark eine „Zugabe“<br />
und das umfangreicheMedienecho<br />
war ohne<br />
Missklang.<br />
Zum erfolgreichen Gelingen dieser spektakulären Sprengung<br />
hat der vom GAA initiierte und koordinierte „Runde<br />
Tisch“ maßgeblich beigetragen. Deshalb möchte ich allen<br />
daran Beteiligten für die konstruktive Zusammenarbeit danken.<br />
___________________________<br />
Anschrift des Autors:<br />
Abb. 10: Sprengevent<br />
Dipl.-Ing. Horst Blachnitzky<br />
Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Oberbayern<br />
Dezernat 2B „Sprengwesen“<br />
Fotos:<br />
H. Blachnitzky; Fa. Wilhelm Geiger, Oberstdorf; Dr. R. Melzer<br />
SprengInfo 31(2009)1 25
Pyrotec Pyrotechnik<br />
hnik<br />
Sicherheitsmaßnahmen für das Abbrennen von Feuerwerken<br />
Safety measurements for setting off fireworks<br />
von Matthias Weickl<br />
Im Auftrag des Bundesinnenministeriums hat die BAM den Entwurf einer Neufassung der Anlage 1 zur SprengVwV (Allgemeine<br />
Verwaltungsvorschrift zum Sprengstoffgesetz) erarbeitet. Diese Neufassung soll in Zukunft als Technische Regel<br />
in Kraft gesetzt werden. Im vorliegenden Aufsatz wird die Textfassung erläutert. Der Entwurf der Textfassung wurde von<br />
der BAM gemeinsam mit dem Deutschen <strong>Sprengverband</strong> e. V. und anderen Verbänden, sowie mit der BG Chemie und<br />
den beteiligten Behörden beraten. Deren Anregungen und Vorschläge sind im Text berücksichtigt worden.<br />
By order of the ministry of Interior the BAM (Federal Institute of Material testing) has worked out the draft of a new version<br />
of the enclosure 1 to the General rule of administration of the regulations relating to explosives). This new version is<br />
planned to be set into force as a „Technical rule”. The essay will explain the text. The draft of the text has been discussed<br />
by BAM together with the German blaster’s Association and other associations as well as with Health and Safety Executive<br />
of the chemical industry and other authorities. Suggestions have been taken into consideration.<br />
Die Sicherheitsmaßnahmen für das Abbrennen von pyrotechnischen<br />
Gegenständen der Klassen III und IV sind bisher<br />
in der Anlage 1 zur SprengVwV (BAnz. Nr. 60a vom 27. März<br />
1987) ausgeführt.<br />
Im Juni 2007 erhielt die BAM durch das Bundesinnenministerium<br />
den Auftrag, den Entwurf der Anlage zu überprüfen<br />
und neu zu fassen. Die Neufassung sollte die Überführung in<br />
eine Technische Regel gewährleisten. In die Überarbeitung<br />
flossen ebenfalls die Ergebnisse der Analyse der Prüfprotokolle<br />
der Prüfstellen, die Ergebnisse neuerer Untersuchungen,<br />
die Beobachtungen auf Abbrennplätzen und die Analyse<br />
der Anforderungen in anderen Ländern sowie praktische<br />
Versuche der BAM mit mehr als 50 verschiedenen Gruppen<br />
von Großfeuerwerksartikeln ein. Die verwendeten Gegenstände<br />
kamen aus Deutschland, Italien, China, Portugal,<br />
Spanien und Taiwan. [1] Die BAM hat den daraus resultierenden<br />
Entwurf gemeinsam mit den Verbänden (<strong>Sprengverband</strong><br />
e.V., VPI, etc.), Vertretern der BG Chemie und der<br />
beteiligten Behörden beraten und Anregungen entsprechend<br />
eingearbeitet. Die hieraus resultierende Textfassung dieser<br />
künftigen technischen Regel wird nachfolgend erläutert,<br />
wobei vereinfachend von der technischen Regel gesprochen<br />
wird, obwohl es sich hier rechtlich gesehen um einen Vorgriff<br />
auf die künftige technische Regel handelt. [2]<br />
Der Originaltext der technischen Regel wird kursiv dargestellt.<br />
1. Geltungsbereich<br />
Diese Technische Regel gilt für das Abbrennen von pyrotechnischen<br />
Gegenständen der Kategorie 4 im Sinne des<br />
Artikel 3 Abs. 1 a der Richtlinie 2007/23/EG.<br />
Erläuterung:<br />
Die Technische Regel besitzt Gültigkeit für pyrotechnische<br />
Gegenstände der derzeitigen Klasse IV und der Kategorie 4<br />
im Sinne der Pyrotechnik-Richtlinie 2007/23/EG.<br />
Die Gegenstände der Kategorie 4 entsprechen im Wesentlichen<br />
der derzeitigen Klasse IV. Die Technische Regel gilt<br />
damit nicht für Gegenstände der Kategorien 1, 2, 3, T oder P.<br />
Aufgrund weiterer Vorgaben der Richtlinie werden künftig<br />
auch Großfeuerwerksartikel der Kategorie 4 einer Baumusterprüfung<br />
unterzogen, welche - verkürzt gesagt - im Wesentlichen<br />
der heutigen Zulassung von Verbraucherfeuerwerk der<br />
Klassen I und II entspricht. Dies ist in Modul B der Richtlinie<br />
geregelt. Die bekannte QualitätsSicherung (QS) für Großfeuerwerk<br />
wird daneben im Wesentlichen erhalten bleiben und<br />
künftig durch Modul E der Richtlinie abgedeckt werden, wobei<br />
dem Hersteller oder Importeur auch die Module C oder D<br />
zur Verfügung stehen. Zusätzlich ist noch eine Einzelprüfung<br />
nach Modul G durch die benannten Stellen (z. B. BAM) oder<br />
ein besonderes Verfahren der Qualitätssicherung nach<br />
Modul H vorgesehen.<br />
Daneben wird natürlich weiterhin die Zuordnung zu den<br />
Lager- und Verträglichkeitsgruppen erforderlich sein.<br />
2. Begriffsbestimmungen<br />
Abbrennplatz ist eine Fläche, die für das Aufstellen der Hilfsund<br />
Abschussgeräte zum Abbrennen eines Feuerwerkes<br />
benötigt wird (Platz zum Aufbau und Laden des Feuerwerkes).<br />
Nahbereich (Absperrbereich) ist der einzuhaltende Abstand,<br />
der durch den zur Allgemeinheit oder Nachbarschaft für die<br />
Zeit der Bereitstellung und des Aufbaues des Feuerwerkes<br />
zum Abbrennplatz gebildet wird.<br />
Bodenfeuerwerk sind pyrotechnische Gegenstände, die sich<br />
beim Abbrennen nicht von ihrer Halterung ablösen. Dies sind<br />
z. B. Fontänen/Wasserfälle, Vulkane, bengalische Lichter,<br />
Knallketten, Sonnen.<br />
______________________________________<br />
30. Informationstagung Sprengtechnik, Siegen 28. - 29. März 2008<br />
26 SprengInfo 31(2009)1
Steighöhe ist der senkrechte Abstand zwischen der Abschussstelle<br />
und der Horizontalen durch den Gipfelpunkt (Maximum)<br />
der Flugbahn bzw. den Ort der Zerlegung von pyrotechnischen<br />
Gegenständen.<br />
Effekthöhe ist der senkrechte Abstand zwischen der Abschussstelle<br />
und der Horizontalen durch den Gipfelpunkt<br />
(Maximum) der Flugbahn von brennenden pyrotechnischen<br />
Effekten. Zutreffend für alle Gegenstände außer Gegenstände<br />
der Nr. 4.3.2 und 4.3.3.<br />
Effektradius ist der wagerechte Abstand zwischen der<br />
Abschuss- oder Zerlegungsstelle und der Vertikalen durch<br />
den rechten oder linken Rand (Maximum) der Flugbahn von<br />
brennenden pyrotechnischen Effekten.<br />
Brandempfindliche Objekte sind z. B. Häuser mit Reet- oder<br />
Strohdächern, Erntevorräte, erntereife Felder, trockene Wälder<br />
(Waldbrandwarnstufen beachten), Lager brennbarer<br />
Flüssigkeiten sowie Gastanks.<br />
Schutzabstand (Fernbereich) ist der zwischen Abschussmittel<br />
bzw. pyrotechnischem Gegenstand und Publikum, unbeteiligten<br />
Dritten und brandempfindlichen Objekten einzuhaltende<br />
horizontale Abstand.<br />
Erläuterungen:<br />
Bei den Begriffsbestimmungen wurden die Formulierungen<br />
der Anlage 1 der SprengVwV wesentlich ergänzt und erweitert.<br />
Mit Abbrennplatz ist der Platz gemeint, welcher tatsächlich<br />
für den Aufbau des Feuerwerks benötigt wird, bzw. innerhalb<br />
dessen Aufbauarbeiten stattfinden können. Dies können<br />
auch Arbeiten sein, welche nicht unmittelbar einen Umgang<br />
mit pyrotechnischen Gegenständen erfordern, wie etwa das<br />
Erstellen von Haltekonstruktionen, wie z. B. für Lichterbilder<br />
oder Wasserfälle etc.<br />
Unter Nahbereich ist der Bereich zu verstehen, der für die<br />
Dauer des Aufbaus auf dem Abbrennplatz gegenüber Dritten<br />
(Passanten etc.) abzusperren ist, insbesondere sobald auf<br />
dem Abbrennplatz pyrotechnische Gegenstände vorhanden<br />
sind. Durch diese Absperrung soll erreicht werden, dass<br />
Gefährdungen, die aus dem Aufbau selbst resultieren, vermieden<br />
werden, wie z. B., dass Passanten mutwillig brennende<br />
Zigaretten in ein geladenes Rohr schnippen oder dass<br />
ein noch nicht endgültig befestigtes Lichterbild umkippt und<br />
einem vorbeikommenden Spaziergänger auf den Kopf fällt.<br />
Steighöhe meint die maximale Höhe von pyrotechnischen<br />
Gegenständen, die aufsteigen bis zum Punkt der Zerlegung,<br />
im Gegensatz zu Bodenfeuerwerk,.<br />
Die Effekthöhe beschreibt im Gegensatz dazu die maximale<br />
Höhe des Effektes von pyrotechnischen Gegenständen. Die<br />
Effekthöhe ist für die Schutzabstandsberechnung nicht heranzuziehen.<br />
Pyrotec Pyrotechnik<br />
hnik<br />
Der Effektradius beschreibt die Hälfte der maximal möglichen<br />
Ausdehnung des brennenden Effektes während seiner Verwendung.<br />
Die tatsächliche Verteilung der Sterne einer<br />
Bombe beträgt daher das Doppelte dieses Radius.<br />
Bsp.: Die Sterne einer Kugelbombe 100 mm werden vom Ort<br />
der Zerlegung 40 m weit in eine Richtung geschleudert. Dies<br />
wäre der Effektradius. Der Effektdurchmesser der Bombe<br />
wäre aber das Doppelte, nämlich 80 m.<br />
Brandempfindliche Objekte sind nur solche Objekte, welche<br />
relativ leicht durch Hitzewirkung oder Funkenflug zur Entzündung<br />
gebracht werden können. Generell sind hierbei<br />
auch entsprechende Umwelteinflüsse wie Temperatur oder<br />
anhaltende Trockenheit zu berücksichtigen. So ist etwa ein<br />
abgeerntetes Feld oder ein Wald nach anhaltenden Regenfällen<br />
nicht als brandempfindliches Objekt anzusehen. Einen<br />
direkten Zusammenhang mit den Waldbrandwarnstufen stellt<br />
die technische Regel nicht her. In der Praxis wird ein Wald bei<br />
Waldbrandwarnstufe III und IV auf der vierteiligen Skala der<br />
Waldbrandwarnstufen in der Planung eines Feuerwerks zu<br />
berücksichtigen sein, was z. B. durch Wässerung gefährdeter<br />
Flächen oder Überwachung durch Brandwachen geschehen<br />
kann.<br />
Unter Schutzabstand ist der Abstand zu verstehen, der beim<br />
Abbrennen des Feuerwerks insbesondere zum Publikum hin<br />
einzuhalten ist und der sich aus den Berechnungen unter Nr.<br />
4 der technischen Regel ergibt.<br />
In der Regel wird sich aus der Berechnung der Schutzabstände<br />
nach Nr. 4 ein zumindest annähernd kreisförmiger<br />
Schutzabstand ergeben, der sich durch den Effekt mit dem<br />
höchsten individuellen Schutzabstand ergibt. Innerhalb dieses<br />
Maximal-Schutzabstandes werden dann die Gegenstände<br />
mit geringerem Schutzabstand platziert sein.<br />
Es ist nicht erforderlich, den Abstand für jeden Gegenstand<br />
separat zu ermitteln, wenn Gegenstände den gleichen<br />
Schutzabstand erfordern. So ist z. B. bei einem Kasten mit<br />
fünf 100 mm-Kugelbomben mit einer Steighöhe von je 100 m<br />
gemäß Nr. 4.3.2 ein Schutzabstand von 80 m erforderlich,<br />
d. h., wenn das erste Rohr des Kastens mindestens 80 m von<br />
der Absperrung entfernt ist, hinter der sich das Publikum befindet,<br />
dann ist für die anderen Rohre bzw. die dahinter aufgestellten<br />
weiteren 100er-Kästen keine separate Einzelberechnung<br />
erforderlich.<br />
3. Allgemeines<br />
3.1. Die Feuerwerkskörper dürfen nur unter Leitung einer<br />
Person aufgebaut und abgebrannt werden, die nach dem<br />
Sprengstoffgesetz zum Abbrennen von pyrotechnischen<br />
Gegenständen dieser Art berechtigt ist (verantwortliche Person<br />
nach § 19 SprengG).<br />
Beim Aufbau und beim Abbrennen des Feuerwerks müssen<br />
mindestens zwei Personen anwesend sein; eine Person kann<br />
auch eine geeignete Hilfsperson sein.<br />
SprengInfo 31(2009)1 27
Pyrotec Pyrotechnik<br />
hnik<br />
Bei vorübergehender Abwesenheit der verantwortlichen Person<br />
ist der Aufbau zu unterbrechen und die Aufsicht und<br />
Bewachung einer geeigneten Person über 18 Jahre zu übertragen.<br />
Erläuterungen:<br />
Während des Aufbaus und Abbrennens des Feuerwerks<br />
müssen mindestens zwei Personen anwesend sein, davon<br />
muss eine im Besitz der Fachkunde in Form eines Befähigungsscheins<br />
oder einer Erlaubnis mit Fachkunde für Kategorie<br />
4 sein. Generell muss das Feuerwerk stets für oder<br />
durch einen Erlaubnisinhaber durchgeführt werden.<br />
Da die Hilfsperson ohne Fachkunde während einer vorübergehenden<br />
Abwesenheit der verantwortlichen Person lediglich<br />
den Abbrennplatz überwacht - insbesondere um ein Abhandenkommen<br />
von pyrotechnischen Artikeln zu verhindern -<br />
benötigt sie keinen eigenen Befähigungsschein, da sie keinen<br />
Umgang mit den pyrotechnischen Gegenständen hat<br />
und die verantwortliche Person weiterhin die Kontrolle über<br />
den Abbrennplatz behält.<br />
3.2. Die Windgeschwindigkeit ist am Abbrennplatz vor Beginn<br />
des Feuerwerks in einer Höhe von 2 Metern zu messen und<br />
zu protokollieren.<br />
Erläuterung:<br />
Im Zuge der Erarbeitung der technischen Regel ist berücksichtigt<br />
worden, dass die Messung der Windgeschwindigkeit<br />
in 2 m Höhe über dem Boden nur einen Anhaltspunkt für die<br />
Windverhältnisse in größeren Höhen ergeben. Die Ergebnisse<br />
der Messung sind jedoch ausreichend, um ggf. die Erhöhung<br />
der Schutzabstände nach Nr. 4.5 der technischen<br />
Regel vorzunehmen.<br />
Es ist kein Zeitpunkt für die Messung vorgeschrieben. Dem<br />
Schutzziel der Nr. 3.2 entsprechend, die Windverhältnisse<br />
während des Feuerwerks bei den Schutzabständen zu berücksichtigen,<br />
ist aber ein enger zeitlicher Zusammenhang<br />
mit dem Feuerwerk erforderlich. In der Praxis wird daher die<br />
Messung innerhalb der letzten 30 Minuten vor Beginn des<br />
Feuerwerks zu erfolgen haben. Aufgrund dieses engen zeitlichen<br />
Zusammenhangs verbietet sich denknotwendig eine<br />
Angabe der Windgeschwindigkeit in der Anzeige des Feuerwerks.<br />
Für das Protokollieren ist keine besondere Form vorgegeben.<br />
Geeignet ist jede Form, welche dem Schutzziel der Technischen<br />
Regel entspricht, einen späteren Nachweis des Messergebnisses<br />
zu gewährleisten. Dies kann z. B. durch ein<br />
selbstgefertigtes, schriftliches Messprotokoll mit Eintrag der<br />
Windgeschwindigkeit, Datum und Uhrzeit der Messung und<br />
evtl. Unterschrift erfüllt werden. In der Praxis wird dies sinnvollerweise<br />
mit der Protokollierungspflicht gemäß Nr. 5.5 verbunden<br />
werden.<br />
3.3. Das Feuerwerk soll in den Monaten September bis<br />
einschließlich April um 23:00 Uhr, im Mai bis einschließlich<br />
August um 24:00 Uhr beendet sein.<br />
Erläuterung:<br />
Nr. 3.3 konkretisiert den immissionsrechtlichen Grundsatz,<br />
dass Beeinträchtigungen von Nachbarn und Dritten so gering<br />
wie möglich zu bleiben haben dahingehend, dass eine Verwendung<br />
von Großfeuerwerk bis spätestens 23 Uhr bzw.<br />
24 Uhr beendet sein soll. Die bisherige sperrige Formulierung<br />
in Abhängigkeit von der Mitteleuropäischen Sommerzeit<br />
wurde aufgegeben, da die Uhrzeit sich jeweils auf die gültige<br />
Zeit bezieht, also zwischen März und Oktober Sommerzeit,<br />
ansonsten die normale mitteleuropäische Zeit.<br />
3.4. Bei Feuerwerken mit starker Knallwirkung ist ein ausreichender<br />
Abstand von besonderen Gebäuden (z. B. Krankenhäusern,<br />
Kliniken, Sanatorien) einzuhalten. Davon kann<br />
abgesehen werden, wenn die Zustimmung der Anlieger vorliegt.<br />
§ 23 Abs. 1 der 1. SprengV bleibt unberührt.<br />
Erläuterung:<br />
Nr. 3.4 konkretisiert die immissionsrechtlichen Vorgaben des<br />
§ 23 Abs. 1 der 1. SprengV. Bei Feuerwerken mit „starker<br />
Knallwirkung“ erfasst die technische Regel Krankenhäuser,<br />
Kliniken und Sanatorien als besonders schützenswerte<br />
Objekte. Bei Feuerwerken ohne pyrotechnische Gegenstände<br />
mit ausschließlicher Knallwirkung (Blitzknall) ist diese Forderung<br />
durch die Einhaltung der normalen Sicherheitsabstände<br />
als erfüllt anzusehen.<br />
3.5. Für die Planung des Feuerwerks sind die am Abbrenntag<br />
vorhandenen nicht ortsfesten Einrichtungen (z. B. Fliegende<br />
Bauten) zu berücksichtigen.<br />
Erläuterung:<br />
In der Praxis kam es in der Vergangenheit insbesondere bei<br />
Feuerwerken im Rahmen von Volksfesten zu Problemen mit<br />
„fliegenden Bauten“, welche ohne vorherige Absprache - insbesondere<br />
von Schaustellerbetrieben - innerhalb des Schutzabstands<br />
aufgestellt wurden. Die technische Regel fordert<br />
daher, diese bei der Planung (soweit bekannt) zu berücksichtigen.<br />
Nicht gemeint ist, dass der Betrieb solcher „nicht<br />
ortsfesten Einrichtungen“ innerhalb des Schutzabstandes<br />
generell unzulässig ist, sondern nur, dass deren Berücksichtigung<br />
bei der Planung erforderlich ist. So ist die Errichtung<br />
von fliegenden Bauten auch innerhalb des Schutzabstands<br />
unproblematisch, sofern sich während der Dauer des Feuerwerks<br />
darin niemand aufhält, sofern von den fliegenden Bauten<br />
nicht selbst eine erhöhte Gefahr ausgeht, z. B. weil diese<br />
ein brandempfindliches Objekt darstellen.<br />
3.6. Rohre für den Abschuss von Bomben, Bombetten und<br />
Feuertöpfen müssen aus Werkstoffen bestehen, die die erforderliche<br />
Festigkeit und Splittersicherheit besitzen.<br />
Geeignete Werkstoffe sind z. B. Pappe, Polyethylen, Polypropylen<br />
oder glasfaserverstärkte Kunststoffe.<br />
Metallrohre dürfen nur für solche Bomben verwendet werden,<br />
für deren Abschuss die Festigkeit der vorstehend genannten<br />
Werkstoffe nicht ausreicht. Für Bomben und Bombetten bis<br />
Kaliber 60 mm ohne Blitzladung dürfen stets auch Metall-<br />
28 SprengInfo 31(2009)1
ohre verwendet werden. Metallrohre sind unabhängig von<br />
den erforderlichen Schutzabständen durch geeignete Mittel<br />
so abzuschirmen, dass bei Rohrkrepierern keine Personen<br />
durch Splitter gefährdet werden. Dies gilt nicht für Bomben<br />
und Bombetten bis Kaliber 60 mm ohne Blitzladung.<br />
Erläuterung:<br />
Die Technische Regel schreibt „geeignete Werkstoffe“ für<br />
Abschussrohre vor. Die Eignung wird durch die Eigenschaften<br />
„erforderliche Festigkeit“ und „Splittersicherheit“ definiert.<br />
Dies ermöglicht im Sinne des Schutzzieles der Technischen<br />
Regel auch die Verwendung anderer als der genannten<br />
Werkstoffe, sofern diese die Anforderungen nach Punkt 3.6<br />
erfüllen. Aus dem Bersten eines Rohres durch einen „Rohrkrepierer“<br />
folgt nicht die Ungeeignetheit des Werkstoffs, vielmehr<br />
ist die Eignung für die normale, bestimmungsgemäße<br />
Verwendung gemeint.<br />
Metallrohre dürfen nur dort verwendet werden, wo besondere<br />
Festigkeit erforderlich ist, z. B. für Zylinderbomben. Die<br />
Beurteilung der Notwendigkeit von Metallrohren erfolgt durch<br />
die fachkundige Person. Metallrohre bis Kaliber 60 mm sind<br />
privilegiert (insb. Selbstlade-Bombetten), da ihre Verwendung<br />
aufgrund der geringeren Splittergefahr generell zulässig<br />
ist, sofern keine Blitzladung verwendet wird.<br />
3.7. Es dürfen nur solche Feuerwerkskörper geplant und nur<br />
solche Abschussgeräte vorgesehen werden, die für die vorliegende<br />
Bodenbeschaffenheit geeignet sind.<br />
Pyrotec Pyrotechnik<br />
hnik<br />
Erläuterung:<br />
In seltenen Fällen ist es denkbar, das sehr weiche Untergründe<br />
Teile der Rückstoßenergie aufnehmen und so zu<br />
einem Verlust an Steighöhe des Gegenstandes führen können.<br />
Dem kann in der Praxis durch Unterlegen von Brettern,<br />
bzw. Verwendung von geschlossenen Bombenkästen etc.<br />
begegnet werden. Die Beurteilung der notwendigen Maßnahmen<br />
erfolgt durch die verantwortliche Person.<br />
Bei normalen Untergründen wie etwa Wiesen-, Gras-, Betonoder<br />
Kiesböden stellt Nr. 3.7 keine zusätzlichen Anforderungen<br />
an die Planung des Feuerwerks. Gesonderte Betrachtung<br />
bedarf eher die Verwendung großkalibriger Gegenstände<br />
(> 75 mm) von Dachkonstruktionen aus, da hier die Tragfähigkeit<br />
und das Schwingverhalten des Daches berücksichtigt<br />
werden muss.<br />
4. Schutzabstände<br />
4.1. Der Schutzabstand eines Gegenstandes wird aus den<br />
Leistungsparametern Steig- bzw. Effekthöhe bestimmt. Für<br />
die Anpassung des Schutzabstandes durch Windeinfluss<br />
oder Neigungswinkel gelten 4.4 und 4.5.<br />
4.2. Wenn Schutzabstände im Rahmen eines Konformitätsbewertungsverfahrens<br />
(Angabe auf dem Gegenstand bzw. Verpackung)<br />
bzw. im Rahmen des Verfahrens der Vergabe einer<br />
Identifikationsnummer in der Gebrauchsanweisung festgelegt<br />
wurden, sind diese anzuwenden. Für den Fall, dass dies nicht<br />
erfolgt, sind nachfolgende Schutzabstände vorzusehen.<br />
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SprengInfo 31(2009)1 29
Pyrotec Pyrotechnik<br />
hnik<br />
Für die Anpassung des Schutzabstandes durch Windeinfluss<br />
oder Neigungswinkel gelten 4.4 und 4.5.<br />
Erläuterung:<br />
Für den Fall, dass pyrotechnische Gegenstände der Kategorie<br />
4 einen festen Schutzabstand seitens des Herstellers oder<br />
Importeurs zugewiesen erhalten - was durch die Richtlinie<br />
ermöglicht wird - so ist nach Nr. 4.2 dieser feste Schutzabstand<br />
anzuwenden, wobei die Regelungen für Wind und Neigungswinkel<br />
zu berücksichtigen sind. Sofern kein konkreter<br />
Schutzabstand vorgegeben wird, gelten die Schutzabstände<br />
der technischen Regel.<br />
4.3. Der Schutzabstand beim Abschuss der Feuerwerkskörper<br />
am Boden und einer Windgeschwindigkeit bis zu 9 m/s<br />
ohne Berücksichtigung des Neigungswinkels beträgt:<br />
Erläuterung:<br />
Nr. 4.3 regelt die Grundfälle der Schutzabstände, es handelt<br />
sich dabei um Mindestabstände. Diese sind gemäß Nr. 4.4<br />
bei Neigungswinkeln (gekippte Rohre) oder gemäß Nr. 4.5<br />
bei Wind (Windgeschwindigkeiten ab 9 m/s) entsprechend zu<br />
modifizieren.<br />
4.3.1. bei Bodenfeuerwerk 20 Meter - bei Lichterbildern kann<br />
der Abstand verringert werden,<br />
Erläuterung:<br />
Grundsätzlich beträgt der Schutzabstand für Bodenfeuerwerk<br />
mindestens 20 Meter. Dies gilt nicht, wie bereits in der Erläuterung<br />
zu Nr. 1 beschrieben, sofern Artikel der Kategorien 1<br />
bis 3, P oder T eingesetzt werden. Die Entscheidung über die<br />
Verringerung des Schutzabstands bei Lichterbildern trifft die<br />
verantwortliche Person.<br />
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4.3.2. bei Bomben und Bombetten mit Kaliber � 50 mm (auch<br />
aus Feuertöpfen, Batterien und Römischen Lichtern), 80 %<br />
der Steighöhe, jedoch mindestens 800 x Kaliber in mm.<br />
4.3.3. bei Bomben und Bombetten zur Erzeugung eines<br />
Knalls - Haupteffekt (auch aus Feuertöpfen, Batterien und<br />
Römischen Lichtern), 100 % der Steighöhe, jedoch mindestens<br />
1000 x Kaliber in mm.<br />
Erläuterung:<br />
Nr. 4.3.2 und 4.3.3 definieren die Regelfälle für die Schutzabstände<br />
insbesondere von Bomben. Die Erläuterung erfolgt<br />
anhand eines Beispiels:<br />
• Eine Bombe mit Kaliber 100mm ohne Blitzknall als Haupteffekt<br />
(Nr. 4.3.2) hat eine Steighöhe von 70 Metern.<br />
- 70 Meter Steighöhe x 80 % = 56 Meter<br />
- 800 x Kaliber 100 mm = 80.000 mm oder 80 Meter<br />
Schutzabstand: 80 Meter, da die Kaliberbegrenzung die<br />
Untergrenze für den Schutzabstand darstellt.<br />
• Dieselbe Bombe hat nun eine Steighöhe von 130 Metern.<br />
- 130 Meter Steighöhe x 80 % = 104 Meter<br />
- 800 x Kaliber 100 mm = 80.000 mm oder 80 Meter<br />
Schutzabstand: 104 Meter, da die Steighöhe den größeren<br />
Wert erfordert.<br />
Entsprechendes gilt für die Blitzknallbomben der Nr. 4.3.3,<br />
hier ist der Faktor 100 % bzw. 1000 mm.<br />
Sofern pyrotechnische Gegenstände mit unterschiedlichen<br />
Kalibern aus Kombinationen (z.B. Batterie mit mehreren Kalibern)<br />
verschossen werden, ist eine Berechnung des Schutzabstands<br />
jedes einzelnen Kalibers entbehrlich, sofern der<br />
Schutzabstand anhand des größten Kalibers bestimmt wird.<br />
30 SprengInfo 31(2009)1
Bsp.: Auf einer Batterie mit unterschiedlichen Kalibern finden<br />
sich die folgenden Angaben: Kaliber von 0,5 bis 2,5 Zoll,<br />
Steighöhe 85 Meter, Blue Peonies and crackling willows with<br />
report.<br />
2,5 Zoll entsprechen (1 Zoll = 2,54 cm) Kaliber 63,5 mm. Das<br />
verwendete Kaliber ist daher teilweise größer als 50 mm. Der<br />
Report stellt nicht den Haupteffekt dar, sondern die Weiden<br />
und die Pfingstrosen. Daher ist der Schutzabstand nach Nr.<br />
4.3.2 für Bomben und Bombetten ohne Knalleffekt zu bestimmen:<br />
- 85 Meter Steighöhe x 80 % = 68 Meter<br />
- 800 x Kaliber 63,5 mm = 50.800 mm oder 50,8 Meter<br />
Schutzabstand: 68 Meter, da die Steighöhe den größeren<br />
Wert erfordert.<br />
4.3.4. bei Raketen und steigenden Kronen in der Abschussrichtung<br />
200 Meter, in den anderen Richtungen mindestens<br />
125 m.<br />
Erläuterung:<br />
Die Schutzabstände bei Raketen und steigenden Kronen<br />
betragen in Schussrichtung 200 Meter, in den anderen Richtungen<br />
125 Meter. Bei Abschuss senkrecht nach oben ergibt<br />
sich daher ein Schutzabstand von 125 Meter für diese<br />
Gegenstände im Umkreis zur Abschussstelle. Die Regelung<br />
entspricht der bisherigen Anlage 1 zur SprengVwV.<br />
4.3.5. bei nicht in Ziffer 4.3.2 - 4.3.4 genannten Feuerwerkskörpern<br />
30 m, wenn die maximale Steig-/Effekthöhe 30 m<br />
nicht übersteigt,<br />
4.3.6. bei nicht in Ziffer 4.3.2 - 4.3.4 genannten Feuerwerkskörpern<br />
50 m, wenn die maximale Steig-/Effekthöhe 30 m<br />
übersteigt,<br />
Erläuterung:<br />
Die Nr. 4.3.5 und 4.3.6 betreffen alle aufsteigenden pyrotechnischen<br />
Gegenstände mit einem Kaliber unter 50 mm.<br />
Alle Gegenstände mit einem Kaliber kleiner als 50 mm und<br />
weniger als 30 Meter Steighöhe haben nach Nr. 4.3.5 einen<br />
festen Schutzabstand von 30 Metern. Typischerweise sind<br />
dies kleinkalibrige Römische Lichter, Feuertöpfe, etc.<br />
Alle Gegenstände mit einem Kaliber kleiner als 50 mm und<br />
mehr als 30 Meter Steighöhe werden - unabhängig von der<br />
Steighöhe - auf einen Schutzabstand von 50 Meter festgelegt.<br />
Damit trägt die technische Regel der niedrigen Gefährdung<br />
von Dritten durch diese Gegenstände Rechnung und<br />
vereinfacht die Anwendung der Schutzabstände wesentlich.<br />
4.3.7. Bei Wasserbomben in Abschussrichtung das 1,5fachen<br />
der maximalen Reichweite zuzüglich dem 2-fachen<br />
des Effektradiusses.<br />
Pyrotec Pyrotechnik<br />
hnik<br />
Erläuterung:<br />
Der Versuch, von einer Einzelfallbetrachtung zu einem einheitlichen<br />
Berechnungsmodell für Wasserbomben zu kommen,<br />
ist - aufgrund der Komplexität des Themas - nicht ohne<br />
Schwierigkeiten.<br />
Die Technische Regel benennt als wichtigsten Parameter die<br />
maximale Reichweite und den Effektradius. Die maximale<br />
Reichweite entspricht dem „ballistischen Schuss“ und sollte<br />
vom Hersteller als Reichweite bei Abschuss unter einem definierten<br />
ballistischen Winkel angegeben werden. Da der<br />
Effektradius (deutsch: Halbmesser) nur dem halben Durchmesser<br />
der Bombe entspricht, erfordert Nr. 4.3.7 den doppelten<br />
Effektradius, der weitere Effektradius in Richung Publikum<br />
ist als zusätzlicher Schutzabstand zu verstehen. Die<br />
Berechnung nach Nr. 4.3.7 entbindet die verantwortliche Person<br />
nicht in jedem Fall von einer individuellen Effektbeurteilung.<br />
Insbesondere bei sehr geringen Schusswinkeln (Flachschuß),<br />
ist die Gefahr zu berücksichtigen, dass die Bombe<br />
gleich einem Kieselstein über das Wasser „hüpfen“ kann.<br />
Bsp.: Auf einer Wasserbombe Kaliber 75 mm finden sich folgende<br />
Angaben:<br />
- Reichweite bei Abschusswinkel 38,5°: 75 Meter<br />
- Effektradius: 45 Meter<br />
Schutzabstand in Abschussrichtung: 75 Meter + 2 x 45 Meter<br />
= 165 Meter<br />
4.3.8. Bei Tagesbomben ohne brennbare Effekte, 80 % der<br />
Steighöhe, unabhängig vom Kaliber.<br />
Erläuterung:<br />
Im Gegensatz zu normalen Bomben mit erheblichen Mengen<br />
pyrotechnischer Satzmasse, stellen Tagesbomben mit nur<br />
sehr geringen Mengen pyrotechnischem Satz zur Trennung<br />
der Halbschalen und in der Regel nicht brennbarer Füllung<br />
(z.B. Konfetti oder Fahnen) eine deutlich geringere Gefahr für<br />
Zuschauer und Dritte dar. Die technische Regel trägt dem in<br />
Nr. 4.3.8 dahingehend Rechnung, dass bei Tagesbomben<br />
die Steighöhe als Hauptgefährdungsmerkmal von Tagesbomben<br />
angesehen wird, unabhängig vom Kaliber der<br />
Gegenstände.<br />
4.4. Beim Abschuss der Feuerwerkskörper unter einem Neigungswinkel<br />
von der Senkrechten ist der Schutzabstand<br />
nach Nr. 4.3.2 – 4.3.4 und 4.3.8 in Abhängigkeit des Neigungswinkels<br />
in Neigungsrichtung folgendermaßen zu vergrößern:<br />
Neigungswinkel in °<br />
Erhöhung des Schutz-<br />
(von der Senkrechten) abstandes in %<br />
5 bis 10 40<br />
11 bis 15 60<br />
16 bis 20 80<br />
In der entgegensetzten Richtung kann der Schutzabstand<br />
entsprechend, jedoch maximal um 40 % verringert werden.<br />
SprengInfo 31(2009)1 31
Pyrotec Pyrotechnik<br />
hnik<br />
Bei größeren Neigungswinkeln ist eine Einzelfallbeurteilung<br />
erforderlich.<br />
Erläuterung:<br />
Die Erhöhung der Schutzabstände bei Neigungswinkeln<br />
(Winkelung der Rohre) nach Nr. 4.4 sind nur anzuwenden auf<br />
aufsteigendes Feuerwerk mit einem Kaliber ab 50 mm. Die<br />
Technische Regel schreibt keine Methode für die Messung<br />
des Winkels vor. In der Praxis genügt eine Messung mit<br />
einem handelsüblichen Winkelmesser, bei dem durch Anlegen<br />
an den Abschusskasten der Winkel im Verhältnis zum<br />
Grund gemessen wird.<br />
Nr. 4.4 gilt nur für den Fall des absichtlichen Neigens der<br />
Abschussgestelle zum Zwecke der Fächerung, nicht für<br />
zufällige geländetypischen Unebenheiten, die unbeabsichtigt<br />
auftreten. Kontrollen des Neigungswinkels sind daher<br />
grundsätzlich erst erforderlich bei einem optisch erfassbaren<br />
Schiefstand der Abschussgestelle. Insbesondere wurde die<br />
Toleranzschwelle von bis zu 5° so gewählt, dass Abweichungen<br />
auch bei unebenem Untergrund optisch leicht zu erfassen<br />
sind. Da es sich bei den Modifikationen der Nr. 4.4 um<br />
eine solche handelt, die erst vor Ort durch die verantwortliche<br />
Person vorgenommen werden kann, können sie denknotwendig<br />
nicht in der Anzeige mit angegeben werden.<br />
4.5. Schutzabstand beim Abschuss von Feuerwerk vom<br />
Boden und Windgeschwindigkeiten von mehr als 9 m/s ohne<br />
Berücksichtigung des Neigungswinkels:<br />
4.5.1. Bei Windgeschwindigkeiten größer 9 m/s bis 13 m/s<br />
sind die für Gegenstände nach Nr. 4.3.2 - 4.3.4, 4.3.7, 4.3.8<br />
bzw. nach Nr. 4.4 ermittelten Schutzabstände in Windrichtung<br />
um 100 % zu vergrößern. Reichen danach die Schutzabstände<br />
für einzelne Gegenstände nicht mehr aus, so sind<br />
die entsprechenden Gegenstände aus der Zündkette zu entfernen<br />
(nicht abzubrennen).<br />
4.5.2. Bei Windgeschwindigkeiten größer 13 m/s dürfen nur<br />
noch Gegenstände nach Nr. 4.3.1 abgebrannt werden, es sei<br />
denn, der Schutzabstand kann um mindestens 200 % in<br />
Windrichtung vergrößert werden.<br />
4.5.3. In der der Windrichtung entgegen gesetzter Richtung<br />
kann der Schutzabstand entsprechend, jedoch maximal um<br />
40 % verringert werden.<br />
Erläuterung:<br />
Nr. 4.5 regelt die Erhöhung des Schutzabstandes, bei Windgeschwindigkeiten<br />
von mehr als 9 m/s. Da es sich bei Nr. 4.5<br />
um Modifikationen handelt, die erst vor Ort durch die verantwortliche<br />
Person vorgenommen werden können, können sie<br />
denknotwendig nicht in der Anzeige mit angegeben werden.<br />
Gegenüber dem Entwurf der Anlage 1.3 der SprengVwV stellt<br />
Nr. 4.5 eine deutliche Vereinfachung dar.<br />
Bei Windgeschwindigkeiten von mehr als 9 m/s ist der<br />
Schutzabstand gegenüber dem normalen Abstand zu verdoppeln,<br />
bei mehr als 13 m/s zu verdreifachen.<br />
Ist dies nicht möglich, darf nur noch Bodenfeuerwerk gemäß<br />
Nr. 4.3.1 abgebrannt werden.<br />
Punkt 4.5.3 erlaubt es zudem, den Schutzabstand bei Windgeschwindigkeiten<br />
über 9 m/s um bis zu 40 % in der dem<br />
Wind entgegen gesetzten Richtung zu verringern, da der<br />
Wind in dieser Richtung für eine Gefahrverringerung sorgt.<br />
4.6. Befindet sich der Abbrennplatz auf einem Bauwerk, ist<br />
die Höhe des Bauwerks zu der Effekt- oder Steighöhe bei<br />
Gegenständen nach 4.3.2 - 4.3.4 und 4.3.8 zu addieren.<br />
Danach ist der Schutzabstand gemäß Nr. 4.3.2 - 4.3.4, 4.4<br />
und 4.5.1 zu berechnen.<br />
Erläuterung:<br />
Nach Nr. 4.6 ist es erforderlich, bei der Berechnung des<br />
Schutzabstands für pyrotechnische Gegenstände ab einem<br />
Kaliber von 50 mm auf Bauwerken die Höhe des Bauwerks<br />
einzubeziehen. Dies gilt (natürlich) nicht für Bodenfeuerwerk,<br />
da bei diesem durch die zusätzliche Höhe keine Gefahrerhöhung<br />
eintritt.<br />
Beispiel:<br />
• Eine Bombe mit Kaliber 100 mm ohne Blitzknall als Haupteffekt<br />
(Nr. 4.3.2) hat eine Steighöhe von 70 Metern und wird<br />
von einem Parkhausdach (25 m Gebäudehöhe) geschossen:<br />
- (70 Meter Steighöhe + 25 Meter Gebäudehöhe) x 80 % =<br />
76 Meter<br />
- 800 x Kaliber 100 mm = 80.000 mm oder 80 Meter<br />
Schutzabstand: 80 Meter, da die Kaliberbegrenzung die<br />
Untergrenze für den Schutzabstand darstellt.<br />
• Dieselbe Bombe hat nun eine Steighöhe von 130 Metern<br />
und wird von einem Parkhausdach (25 m Gebäudehöhe)<br />
geschossen:<br />
- (130 Meter Steighöhe + 25 Meter Gebäudehöhe) x 80 %<br />
= 124 Meter<br />
- 800 x Kaliber 100 mm = 80.000 mm oder 80 Meter<br />
Schutzabstand: 124 Meter, da die Steighöhe den größeren<br />
Wert erfordert.<br />
4.7. Befindet sich der Abbrennplatz auf einer Geländeerhebung<br />
von � 20 % Steigung, so ist der Schutzabstand für<br />
Gegenstände der Nummern 4.3.2 bis 4.3.4 um 20 % zu vergrößern.<br />
Bei Geländeerhebungen, deren Steigung mit denen<br />
von Gebäuden zu vergleichen ist (nahezu senkrecht), gilt für<br />
die Bestimmung des Schutzabstandes die Nr. 4.6.<br />
Erläuterung:<br />
Bei Abbrennplätzen auf Geländeerhebungen (Hügeln) mit<br />
mehr als 20 % Steigung, ist der Schutzabstand für pyrotechnische<br />
Gegenstände mit einem Kaliber ab 50 mm um<br />
20 % zu erhöhen. Dies gilt (natürlich) nicht für Bodenfeuerwerk.<br />
Bei nahezu senkrechter Steigung ist die Erhebung<br />
mehr mit der Situation auf einem Gebäude zu vergleichen<br />
und daher auch die Regelung für Gebäude in Nr. 4.6 anzuwenden.<br />
32 SprengInfo 31(2009)1
Die Feststellung der Steigung und ob es sich um eine nahezu<br />
senkrechte Geländeerhebung handelt, ist von der verantwortlichen<br />
Person zu treffen.<br />
5. Sicherheitsmaßnahmen zum Aufbau und Abbrennen<br />
5.1. Der Nahbereich (Absperrbereich) ist ab dem Beginn des<br />
Aufbauens nach allen Seiten so deutlich abzusperren oder zu<br />
kennzeichnen, dass Unbeteiligte die Begrenzung ohne weiteres<br />
erkennen können.<br />
Während der Vorbereitungs- und Aufbauzeit des Feuerwerks<br />
ist in der Regel eine Absperrung von 20 m ausreichend. Die<br />
Absperrung kann verringert werden, wenn ausreichende<br />
Sicherheitsmassnahmen (z. B. Absperrposten, Gitter) vorgenommen<br />
werden.<br />
Erläuterung:<br />
Der Forderung von 20 m Absperrung des Nabereich in Nr.<br />
5.1 liegt die regelmäßig in der Praxis anzutreffende relativ<br />
„schwache“ Absperrung mit Flatterband zugrunde. Bei Verwendung<br />
stärkerer Absperrmittel, die auch ein physisches<br />
Zurückhalten von Dritten gewährleisten können, wie z. B. ein<br />
Gitterzaun oder Absperrposten, kann der Regelabstand von<br />
20 Metern durch Anordnung der verantwortlichen Person<br />
unterschritten werden.<br />
5.2. Ab dem Beginn der Aufbauarbeiten müssen geeignete<br />
Feuerlöschmittel für die Brandklassen A, B und C mit einem<br />
Gesamtfassungsvermögen von mindestens 8 kg oder gleich-<br />
Pyrotec Pyrotechnik<br />
hnik<br />
wertige Löschmittel mit einer entsprechenden Anzahl von<br />
Löscheinheiten verwendungsbereit sein. Alternativ können<br />
auch 4 Wassereimer mit einem Mindestvolumen von je 10<br />
Liter bereitgehalten werden.<br />
Erläuterung:<br />
Der vorbeugende Brandschutz in Nr. 5.2 ist hinsichtlich der<br />
Löschmittel an die Vorgabe des ADR Nr. 8.1.4.1 für die Ausrüstung<br />
von EX-Fahrzeugen angenähert, wo für Fahrzeuge<br />
bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht mindestens 8 kg Feuerlöschmittel<br />
vorgeschrieben sind.<br />
(2 kg-Löscher und 6 kg-Löscher).<br />
Die Entwicklung im Bereich der Feuerlöscher geht mittlerweile<br />
von einer reinen Betrachtung der Menge des Löschmittels<br />
weg zur Wirkung des Löschmittels hin; welche in Löscheinheiten<br />
gemessen wird.<br />
Durch Steigerung der Löschwirkung des Löschmittels kann<br />
durch die Hersteller somit eine Verkleinerung der Bauform<br />
bei gleich bleibender Löschwirkung erzielt werden. Dies wird<br />
in Nr. 5.2 berücksichtigt.<br />
Alternativ ist die in der Praxis bewährte Möglichkeit erhalten<br />
geblieben, vier Wassereimer mit einem Mindestvolumen von<br />
jeweils 10 Litern Wasser bereit zu halten.<br />
Anzeige<br />
SprengInfo 31(2009)1 33
Pyrotec Pyrotechnik<br />
hnik<br />
5.3. Von dem Beginn der Aufbauarbeiten an bis zum Abbrennen<br />
darf auf dem Abbrennplatz nicht mit offenem Licht oder<br />
Feuer umgegangen werden.<br />
5.4. Vor dem Aufbau sind Hilfsgeräte, Abschussmittel und<br />
pyrotechnische Gegenstände auf ihren ordnungsgemäßen<br />
Zustand hin zu überprüfen. Beschädigte Geräte oder pyrotechnische<br />
Gegenstände dürfen nicht verwendet werden.<br />
5.5. Vor dem Abbrennen des Feuerwerkes hat die verantwortliche<br />
Person den sachgemäßen Aufbau des geplanten<br />
Feuerwerkes und die Sicherheitsmaßnahmen zu kontrollieren<br />
und zu protokollieren.<br />
Erläuterung:<br />
Nr. 5.3 erfasst auch das Rauchen auf dem Abbrennplatz<br />
und im Nahbereich.<br />
Nr. 5.4 und 5.5 fordern eine Sichtkontrolle der pyrotechnischen<br />
Gegenstände, Hilfsgeräte und Abschussmittel, sowie<br />
der Sicherheitsmaßnahmen, also insbesondere der Absperrung<br />
bzw. Sicherung des Schutzabstands (Fernbereich).<br />
Für das Protokollieren ist keine besondere Form vorgegeben.<br />
Geeignet ist jede Form, welche dem Schutzziel der<br />
Technischen Regel entspricht, einen späteren Nachweis zu<br />
gewährleisten. Dies kann z. B. durch ein selbstgefertigtes,<br />
schriftliches Protokoll mit Abhak-Kästchen für die zu prüfenden<br />
Fragen und evtl. Unterschrift erfüllt werden. In der Praxis<br />
wird dies sinnvollerweise mit der Protokollierungspflicht<br />
gemäß Nr. 3.2 zu verbinden sein.<br />
5.6. Nach dem Feuerwerk sind die Abschussgeräte und das<br />
Gelände nach Versagern abzusuchen. Eine zweite Suche<br />
ist am nächsten Morgen durchzuführen. Sie ist nicht notwendig,<br />
wenn festgestellt wird, dass keine Versager aufgetreten<br />
sind.<br />
5.7. Beschädigte pyrotechnische Gegenstände und Versager<br />
dürfen nicht wiederverwendet werden. Sie sind unter<br />
Beachtung der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen durch<br />
dazu Berechtigte zu vernichten oder dem Herstellers/Lieferanten<br />
zurückzugeben.<br />
Erläuterung:<br />
Hinsichtlich der Nachsuche wird in Nr. 5.6 an der bewährten<br />
Regelung der Anlage 1 zur SprengVwV festgehalten, dass<br />
eine zweite Nachsuche bei Tageslicht nicht erforderlich ist,<br />
wenn keine Versager festgestellt wurden.<br />
Nach Nr. 5.7 sind beschädigte pyrotechnische Gegenstände<br />
und Versager nicht wiederverwendbar. Eine eigene Definition<br />
dieser Begriffe ergibt sich aus der technischen Regel nicht.<br />
Es wird daher wie bisher in der Praxis davon auszugehen<br />
sein, dass unter beschädigten pyrotechnischen Gegenständen<br />
nur solche zu verstehen sind, deren Funktionalität<br />
beeinträchtigt ist, z. B. eingedrückte Batterierohre oder<br />
Bombenschalen etc.<br />
Versager sind Gegenstände, die ordnungsgemäß angezündet<br />
wurden und trotzdem nicht funktioniert haben (z. B.<br />
Black Shells etc.). Eine Unterbrechung der Anzündkette, die<br />
zu einer Nichtanzündung eines Gegenstands geführt hat,<br />
macht diesen nicht zum Versager (Bombe nicht gezündet<br />
infolge Abreißens der Stoppine). Beschädigte pyrotechnische<br />
Gegenstände und Versager sollen entweder dem Vertreiber<br />
zurückgegeben, oder durch fachkundige Personen<br />
vernichtet werden. Da in der Regel der Lehrgang für Großfeuerwerk<br />
auch das Vernichten einschließt, kann eine Vernichtung<br />
auch durch den Pyrotechniker selbst erfolgen,<br />
sofern dazu geeignete Einrichtungen vorhanden sind.<br />
[1] Vgl. den Originaltext unter: http://www.bam.de/de/service/<br />
amtl_mitteilungen/sprengstoffrecht/sprengstoffrecht_medien/tr<br />
_abbrennen_von_feuerwerken_30_07_2008.pdf<br />
[2] Die Erläuterungen stellen die Ansicht des Autors dar und sind<br />
nicht als offizielle Stellungnahme seitens der BAM oder anderer<br />
Stellen zu verstehen.<br />
______________________<br />
Anschrift des Autors:<br />
Matthias Weickl<br />
Jahnstr. 4<br />
67141 Neuhofen<br />
Das Unternehmen Lothar Rapp GmbH mit Sitz in Vaihingen/Enz<br />
(Baden-Württemberg) sucht zum nächstmöglichen Termin einen<br />
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34 SprengInfo 31(2009)1
Felsbau<br />
Neubau des Flusswasserkraftwerkes Rheinfelden, ein neuer R(h)einfall?!<br />
Reconstruction of the hydroelectric power station at Rheinfelden - a new Rhinefall (flop)?<br />
von Joachim Milde<br />
In Rheinfelden wird seit 2003 ein neues Flusswasserkraftwerk gebaut. Die Fertigstellung soll im Jahr 2011 erfolgen.<br />
Dazu sind umfangreiche Lockerungssprengungen erforderlich. Bereits fertig gestellt wurde die Baugrube für das Maschinenhaus.<br />
Beginnend am Maschinenhaus wird ein 2 km langer und 90 m breiter Abflusskanal errichtet. Die Vorbereitung<br />
und Durchführung der bisherigen Sprengarbeiten wird erläutert. Ausführlich wird auf die Erschütterungsproblematik eingegangen.<br />
At Rheinfelden (Southwest Germany) a new hydroelectric power station at the Rhine river is under construction. The completion<br />
is planned for the year 2011. Extended blast operations are necessary. The excavation for the machine room is<br />
already completed. Beginning at the machine room now there is excavated and dug out a 2 km long and 90 m wide flood<br />
channel. The preparations and the execution are explained. The problematic with vibrations is dealt in details.<br />
1 Ursprüngliches<br />
Das älteste und noch immer in Betrieb befindliche Wasserkraftwerk<br />
am Hochrhein wurde nach nur 4 Jahren Bauzeit im<br />
Jahre 1898 in Betrieb genommen. Es ist eines von 10 weiteren<br />
Wasserkraftwerken auf der 145 km langen Strecke zwischen<br />
Basel und dem Bodensee. Das nutzbare Gefälle des<br />
Hochrheins beträgt rund einen Meter je Kilometer. Mit einer<br />
installierten Leistung von 26 MW und einer mittleren Jahresproduktion<br />
von 185 Mio kWh nutzt das Kanalkraftwerk mit<br />
600 m 3 /s Durchflussmenge derzeit nur etwa knapp die die<br />
Hälfte der verfügbaren Wassermenge der Rheins. Die mittlere<br />
Jahresabflussmenge beträgt rund 1.100 m 3 /s. (Abb. 1<br />
Ausgangslage von 2001)<br />
Abb. 1<br />
Für den Neubau des Flusskraftwerkes Rheinfelden ist eine<br />
Bauzeit von 8 Jahren vorgesehen. Bereits im Jahre 2003<br />
begonnen, soll 2011 der erste Strom fließen. Eigentümer ist<br />
eine Aktiengesellschaft mit einer Mehrheitsbeteiligung der<br />
EnBW Baden Württemberg AG. Die Betreibergesellschaft<br />
ist die Energiedienst Holding AG mit Sitz im Schweizerischen<br />
Laufenburg. Als Produzent von ausschließlich erneuerbarer<br />
Energie sieht sich die Energiedienst AG als<br />
Nischenplayer auf dem Öko-Strommarkt.<br />
Das neue Flusskraftwerk ist mit einer Ausbauwassermenge<br />
von 1.500 m 3 /s geplant. 7 Wehrfelder stauen den Fluss auf<br />
und regeln den Zulauf für 5 Turbinen mit einer Gesamtleistung<br />
von 102 MW. Das Kraftwerk Rheinfelden wird ab 2012<br />
jährlich rund 600 Mio kWh ökologischen Strom erzeugen.<br />
2 Investitionen<br />
In Geld ausgedrückt, wird der Neubau rund 380 Mio EUR<br />
verschlingen. Für die Fertigstellung des Maschinenhauses<br />
sind 280 Mio EUR vorgesehen. Das Kraftwerk wird auf<br />
Schweizer Seite errichtet, um die hydraulischen Verhältnisse<br />
optimal auszunutzen. Es entsteht in einer Kurve. Durch<br />
die Zentrifugalkraft des Wassers ergibt sich bei hohen<br />
Durchflussmengen ein bis zu 30 cm höherer Pegelstand am<br />
Schweizer Ufer. 30 Mio EUR fließen in insgesamt 65 Umweltauflagen,<br />
wie zwei Fischtreppen oder eine zusätzliche<br />
Dotierturbine, welche die Gwild-Landschaft ständig mit<br />
Wasser versorgt. (Abb. 2)<br />
Abb. 2<br />
______________________________________<br />
30. Informationstagung Sprengtechnik, Siegen 28. - 29. März 2008<br />
SprengInfo 31(2009)1 35
Felsbau<br />
3 Arge<br />
Für den Neubau des Flusskraftwerkes wurden Arbeitsgemeinschaften<br />
gegründet. Arge-Partner sind Züblin, Schleith<br />
GmbH, Implenia und Rothpletz/Lienhard. Für die Durchführung<br />
der Sprengarbeiten wurde die Arge SFR gegründet.<br />
(Stauwehr Flusskraftwerk Rheinfelden). Arge-Partner sind die<br />
Dexplo Sprengtechnik GmbH und die Lutscher Sprengtechnik<br />
GmbH, beides Tochtergesellschaften der Dexplo GmbH.<br />
Hauptaufgabe der Arge SFR sind Lockerungssprengungen<br />
im Maschinenhaus, den Gruben Oben-Mitte-Unten (O-M-U)<br />
und der Rheinaustiefung. Die Baugrube für das Maschinenhaus<br />
wurde innerhalb eines halben Jahres (Aug. 06 - Jan.<br />
07) bis zu einer Endtiefe von 36 m unter dem Wasserspiegel<br />
des Rheins gebohrt, gesprengt und ausgebaggert. Dazu<br />
wurden 268.000 m 3 Platten und Trochitienkalk bewegt.<br />
Die Gruben O-M-U und die Rheinaustiefung sind als eine<br />
Einheit zu betrachten. Am Turbinenausgang beginnend,<br />
entsteht ein 2 km langer, 90 m breiter und 9,50 m tiefer<br />
Abflusskanal. Länge und Querschnitt des Kanals haben entscheidenden<br />
Einfluss auf den künftigen Wirkungsgrad der<br />
Anlage (zu sprengende Masse: 880.000 m 3 ).<br />
4 Vorbereitungen<br />
Bevor mit den Sprengarbeiten begonnen werden konnte,<br />
bedurfte es umfangreicher Vorbereitungen. In der Mitte der<br />
Rheins endet die Gültigkeit des deutschen Befähigungsscheins<br />
nach § 20. Zwei Sprengmeister der Arge SFR wurden<br />
von der SAFAS (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die<br />
Ausbildung von Sprengberechtigten) ausgebildet und erhielten<br />
einen Schweizer Sprengausweis mit einem C-Eintrag.<br />
Abb. 4<br />
Dieser berechtigt<br />
a) Allgemeine Sprengarbeiten mit erhöhtem Schadensrisiko<br />
zu planen, auszuführen oder ausführen zu lassen;<br />
b) Allgemeine Sprengarbeiten mit hohem Schadensrisiko<br />
nach den schriftlichen Anweisungen (Projektunterlagen<br />
usw.) ausgewiesener Fachpersonen zu planen und<br />
deren projektbezogenen Überwachung auszuführen.<br />
Des Weiteren waren Einfuhrgenehmigungen für die einzusetzenden<br />
Sprengstoffe einzuholen, die Verkehrswege wie<br />
die Lagerung der Sprengstoffe zu klären und ein Zeitmanagement<br />
für die Einhaltung der Fertigstellungstermine zu<br />
organisieren.<br />
5 Maschinenhaus<br />
Die Sprengarbeiten im Maschinenhaus erfolgten in Strossen<br />
mit einer jeweiligen Abtragshöhe von 4 m. Um Einlaufwinkel,<br />
Gebäudekanten und Trennflächen in der Baugrube<br />
möglichst zielgenau zu sprengen, wurde ein GPS-Vermessungssystem<br />
eingesetzt. Über Satelliten wird die aktuelle<br />
Oberfläche des Geländes an eine Basisfunkstation am Ufer<br />
und von dort über die Bagger-Antennen auf einen Vermessungs-PC<br />
in der Baggerkabine gesendet.<br />
Auf dem PC wird dann der so eruierte Ist-Zustand mit der<br />
programmierten Solltiefe verglichen und die auszugrabende<br />
Tiefe und Fläche errechnet. Mit Hilfe des Baggerzahns werden<br />
die Messpunkte (Bohrlochansatzpunkte) mit einer<br />
Genauigkeit von +/- 15 cm auf das Gelände übertragen<br />
(Abb. 3).<br />
36 SprengInfo 31(2009)1
Abb. 3<br />
Während der gesamten Bauphase führten unkontrollierte<br />
Wasserzuflüsse immer wieder zu größeren Problemen<br />
beim Bohren und Laden der Bohrlöcher. Abhilfe schaffte ein<br />
konsequentes Abtäufen der Pumpensümpfe und deren<br />
Ausstattung mit leistungsstarken Pumpensystemen.<br />
Im täglichen Rhythmus wurden bis zu 150 Bohrlöcher gesprengt.<br />
Neben patronierten gelatinösen Sprengstoffen wurde<br />
in der Hauptsache Emulsionssprengstoff Blendex 80 verpumpt.<br />
Gezündet wurde nichtelektrisch mit dem System<br />
Daveynel 2. - Spez. Sprengstoffaufwand 300g/m 3 . (Abb. 4, 5)<br />
Abb. 5<br />
6 Gruben O-M-U<br />
Für die Lockerungssprengungen in den Gruben O-M-U<br />
kommt ein gesondertes Sprengverfahren zum Einsatz, welches<br />
zum Zeitpunkt der Niederschrift noch keine nachweisliche<br />
Reife erzielt hatte, um es zu publizieren. Darum beschränken<br />
sich die Ausführungen auf die Aufgabenstellung<br />
und deren generelle Durchführung:<br />
1. Nach Aufschüttung des Flusses bis zur Gewässeroberkante<br />
erfolgt die Vermessung der Bohrlochpunkte mittels<br />
GPS<br />
2. Bohrlochherstellung durch Überlagerungsbohren (2 - 7 m<br />
durch Lockergestein bis zur Endtiefe von ca. 12 m im<br />
Plattenkalk des Rheins)<br />
3. Einbringen von gepumpter Emulsion durch das Bohrrohr<br />
mittels einem gesonderten Ladeverfahren<br />
Felsbau<br />
4. Nichtelektrische Zündung von max. 4 - 6 Bohrlöchern<br />
(Lademenge /Zündzeitstufe 60 kg, spez. Sprengstoffaufwand<br />
500 - 700 g/m 3 )<br />
(Abb. 6 und 7)<br />
Abb. 6<br />
Abb. 7<br />
7 Erschütterungen<br />
Schwerpunkt der Betrachtungen ist das angrenzende<br />
Wohngebiet „Alte Saline“ (600 Bewohner) auf der Schweizer<br />
Rheinseite. Die mehrgeschossigen Wohngebäude<br />
befinden sich parallel zu den Gruben O-M-U und wurden<br />
auf dem Gelände einer ehemaligen, mit Aushub aufgefüllten<br />
Kiesgrube errichtet. Die Anwohner sind größtenteils<br />
Eigentümer der Wohnungen (max. Entfernung zur Sprengstelle<br />
500 m, min. Entfernung 30 m).<br />
Auf deutscher Seite befinden sich Industrieanlagen der<br />
Degussa.<br />
Vor Aufnahme der Sprengarbeiten wurde eine umfangreiche<br />
Beweissicherung durch den Auftraggeber durchgeführt.<br />
Mit der Überwachung der Sprengerschütterungen wurde<br />
die Uni Karlsruhe beauftragt. Sie führt permanente Kontrollmessungen<br />
in der Degussa, der Alten Saline und in einem<br />
direkt am Rhein gelegenen Hotel durch.<br />
SprengInfo 31(2009)1 37
Felsbau<br />
Abb. 8<br />
Die Messgeräte befinden sich jeweils im obersten Vollgeschoss<br />
der Gebäude.<br />
Die Arge SFR misst im Rahmen der Eigenkontrolle an dem<br />
zur Sprengstelle nächst gelegenen zu schützenden Objekt.<br />
Während der Lockerungssprengungen im Maschinenhaus<br />
traten auf Grund der geringen Abtragstiefen (4 m), den kleinen<br />
Lademengen je Zündzeitstufe und der relativ großen<br />
Entfernung zur Alten Saline keine oder nur geringe Erschütterungen<br />
auf.<br />
Die Lockerungssprengungen in den Gruben O-M-U, führen<br />
ab 300 m Entfernung zur Sprengstelle in der Alten Saline zu<br />
deutlich spürbaren Erschütterungen.<br />
1/2009 /2009<br />
Redaktionsschluss: 19.01.2009<br />
Anzeigenschluss: 26.01.2009<br />
Drucktermin: 02.03.2009<br />
Die durchschnittlichen Schwinggeschwindigkeiten im vierten<br />
Obergeschoss bewegen sich zwischen 4 - 10 mm/s bei<br />
6 - 10 Hz. Gesprengt wird in den Gruben O-M-U 2 - 3 mal<br />
am Tag für die Dauer von ca. 1,5 Jahren. Diese teils kräftigen<br />
Erschütterungen erfordern den behutsamen und offenen<br />
Umgang, die Betreuung und die Auseinandersetzung<br />
mit den Anwohnern (Abb. 8).<br />
__________________________<br />
Anschrift des Autors:<br />
Joachim Milde<br />
Lutscher Sprengtechnik GmbH<br />
Sindlinger Str. 11<br />
71083 Herrenberg<br />
2/2009 /2009<br />
Redaktionsschluss: 02.06.2009<br />
Anzeigenschluss: 05.06.2009<br />
Redaktion und Anzeigenverwaltung: megaDOK Informationsservice, Breitscheidstr. 51, 39114 Magdeburg<br />
Tel.: (03 91) 8 10 72 50, Fax: (03 91) 8 10 72 55, e-mail: info@megadok.de<br />
Hinweise für Autoren<br />
Manuskripte werden druckfertig in Maschinenschrift auf Blättern im Format DIN A 4 erbeten. Abbildungen, Zeichnungen und Diagramme<br />
sollten mit den entsprechenden Bildunterschriften und durchgängig numeriert auf gesonderten Blättern eingereicht werden. Fotografien<br />
sind möglichst als Hochglanzabzüge mindestens im Format DIN A 6 einzureichen. Digitale Bilder und Logos sollten in tiff- oder<br />
eps-Format abgesichert sein (mit einer Mindestauflösung von 300 dpi). Bitte achten Sie außerdem unbedingt darauf, alle verwendeten<br />
Schriften (PostScript) beizulegen.<br />
Abbildungen und Diagramme müssen hinsichtlich Strichstärke und Schriftgröße so beschaffen sein, dass sie nach der Reproduktion<br />
noch deutlich erkennbar sind (siehe auch DIN 108 1956).<br />
Fachausdrücke, Formeln, Kurzzeichen und Dimensionen sollten nach DIN 1304 (allgemeine Formelzeichen) und dem SI-System<br />
geschrieben sein. Formeln im Text sollten deutlich geschrieben und durchlaufend numeriert sein.<br />
Wenn die Manuskripte auf einem PC erstellt werden, sollte möglichst eine Diskette oder CD eingereicht werden. Alternativ ist auch<br />
eine Übermittlung über e-mail möglich (e-mail: info@megadok.de).<br />
Bevorzugte Textsysteme: Word für Windows oder QuarkXPress für Macintosh.<br />
38 SprengInfo 31(2009)1
1 Einleitung<br />
Da Sprengerschütterungen das Potenzial haben, Schäden<br />
an Gebäuden zu verursachen, müssen diese begrenzt werden.<br />
Zur Beurteilung von Erschütterungseinwirkungen auf<br />
Bauwerke wird in Deutschland die DIN 4150-3 herangezogen,<br />
welche Anhaltswerte für die Stärke von Erschütterungen<br />
enthält, unterhalb derer nicht mit Schäden zu rechnen<br />
ist. Beurteilungsgrundlage sind sowohl die am Fundamentbereich<br />
eines Gebäudes auftretenden Sprengerschütterungen<br />
als auch die Erschütterungen in den Obergeschossen.<br />
Die Anhaltswerte für den Fundamentbereich sind abhängig<br />
von der Vorzugsfrequenz der Sprengerschütterungen.<br />
Gebäude reagieren aufgrund ihrer Masseträgheit verschieden<br />
stark auf Ereignisse gleicher Schwinggeschwindigkeit,<br />
aber unterschiedlicher Frequenz.<br />
Bei der Ermittlung eben dieser Vorzugsfrequenz aus Messergebnissen<br />
liefern die geläufigen Verfahren zuweilen abweichende<br />
Ergebnisse, was bei ein und demselben Ereignis<br />
und oberflächlicher Betrachtung der Messergebnisse zu<br />
unterschiedlichen Einschätzungen führen kann, inwieweit die<br />
Anhaltswerte ausgenutzt oder sogar überschritten wurden.<br />
Deshalb entstand die Nachfrage nach einem weiteren Verfahren,<br />
welches die Unzulänglichkeiten beseitigt bzw. kompensiert.<br />
Im Zuge der Erneuerung der DIN 45669 wird im<br />
Teil 1 normativ die frequenzbewertete Schwinggeschwindigkeit<br />
v B eingeführt.<br />
2 Beurteilungsgrundlage<br />
Da Sprengerschütterungen kurzzeitige Ereignisse sind, sind<br />
die Anhaltswerte nach Tabelle 1 der DIN 4150-3 anzuwenden.<br />
Mittel der Sprengtechnik<br />
Sprengtechnik<br />
Beurteilung kurzzeitiger Erschütterungseinwirkungen mittels der frequenz-<br />
bewerteten Schwinggeschwindigkeit<br />
Assessing short-term shock effects by means of the frequency-weighted vibration velocity<br />
von Ulf Lichte<br />
In der künftigen Messgerätenorm DIN 45669 wird eine weitere Verfahrenstechnik eingeführt, welche für die Bewertung von<br />
kurzzeitigen Erschütterungen, und damit auch Sprengerschütterungen, angewendet werden kann. Sie soll bestehende<br />
Unsicherheiten bei der Bestimmung der maßgebenden Frequenz beseitigen, die zu unterschiedlichen Bewertungen führen<br />
können. Dies wird für alle Anwender von Schwingungsmessgeräten im Bereich der Sprengtechnik eine Verbesserung sein.<br />
Dieser Beitrag stellt das neue Verfahren vor und betrachtet verschiedene Aspekte hinsichtlich Nutzen und praktische<br />
Anwendung.<br />
The future standard for vibration measurement equipment DIN 45669 will introduce another measuring process. The new<br />
process can be used for the assessment of short-term vibrations like blast vibrations. The process shall eliminate existing<br />
uncertainties concerning the determination of the decisive frequency in order to get unambiguous results. This will be an<br />
improvement for all users of vibration measurement devices in the blasting technology. The new process is described and<br />
explained from different aspects in respect of application and use and benefit.<br />
Darin sind Anhaltswerte der Fundamentschwinggeschwindigkeit<br />
und der einzuhaltenden horizontalen Obergeschossschwingungen<br />
angegeben.<br />
Aus verschiedenen Gründen, wie z. B. der Masseträgheit<br />
der Bauwerke, verursachen niederfrequente und hochfrequente<br />
Erschütterungen unterschiedlich starke Bauwerksreaktionen.<br />
Berücksichtigt wird dies in der DIN 4150-3 durch<br />
ansteigende Anhaltswerte mit zunehmender Anregungsfrequenz.<br />
Die Tabelle in Abbildung 1 wird dem interessierten<br />
Leser bekannt sein.<br />
Abb. 1: Anhaltswerte für kurzzeitige Erschütterungseinwirkungen,<br />
Tabelle 1 DIN 4150-3<br />
______________________________________<br />
30. Informationstagung Sprengtechnik, Siegen 28. - 29. März 2008<br />
SprengInfo 31(2009)1 39
Mittel der Sprengtechnik<br />
Sprengtechnik<br />
3 Auswertung von Messergebnissen<br />
In der Regel werden bei Sprengarbeiten begleitende<br />
Schwingungsmessungen durchgeführt. Für den Nachweis<br />
auf Einhaltung der Anhaltswerte nach DIN 4150-3 werden<br />
hierzu die gemessenen maximalen Schwinggeschwindigkeiten<br />
und die (oftmals direkt vom Messgerät ausgewertete)<br />
Vorzugsfrequenz mit dem zugehörigen Anhaltswert verglichen.<br />
Und zwar für jede Raumrichtung x, y und z. Sind die<br />
Sprengerschütterungen kleiner als der Fundamentanhaltswert,<br />
so ist der Nachweis formal erfüllt.<br />
Der Anwender eines Schwingungsmessgerätes mit direkter<br />
Ergebnisanzeige bzw. Protokollausdruck wird sich auf die<br />
Richtigkeit der Auswertung verlassen. Die korrekte Messpunktwahl<br />
und der ordnungsgemäße Gerätebetrieb sei an<br />
dieser Stelle vorausgesetzt.<br />
4 Ausgewertete Vorzugsfrequenz zuweilen<br />
nicht richtig<br />
Es ist eine durchaus plakative Behauptung, dass die zur Bewertung<br />
der Fundamenterschütterung verwendete Vorzugsfrequenz<br />
nicht richtig ist. Im Regelfall sind die Ergebnisse<br />
korrekt, es gibt jedoch eine nicht geringe Anzahl von Messungen,<br />
bei denen vorrangig automatisierte Verfahren zur<br />
Bestimmung der maßgebenden Frequenz untreffende<br />
Ergebnisse liefern.<br />
Die Folge ist im ungünstigsten Fall, dass die Messergebnisse<br />
eine Überschreitung der Anhaltswerte anzeigen, obwohl<br />
dies nicht der Fall ist - oder eben umgekehrt.<br />
Aus diesem Grunde wird in der Messgerätenorm DIN 45669<br />
normativ ein weiteres Verfahren zur Beurteilung der Fundamenterschütterungen<br />
eingeführt werden. Es reiht sich neben<br />
die bestehenden Verfahren der Frequenzermittlung, basiert<br />
ebenfalls auf den Vorgaben der DIN 4150-3 Tabelle 1, stellt<br />
jedoch hinsichtlich der Zuverlässigkeit eine deutliche Verbesserung<br />
dar.<br />
Es mündet in die Einführung einer frequenzbewerteten<br />
Schwinggeschwindigkeit v B als neue Größe. Diese Größe<br />
wird direkt mit Fundamentanhaltswert 3 mm/s, 5 mm/s bzw.<br />
20 mm/s entsprechend der Gebäudeart verglichen. Die Bestimmung<br />
der Vorzugsfrequenz entfällt.<br />
5 Ein Beispiel<br />
An Hand eines ausgesuchten Beispiels sollen die im Zusammenhang<br />
mit der Frequenzermittlung bestehenden Probleme<br />
vergegenwärtigt werden.<br />
Ausgangspunkt ist ein bei einer Gewinnungssprengung registrierter<br />
Verlauf der Schwinggeschwindigkeit. In Abbildung 2<br />
ist eine der beiden Horizontalkomponenten graphisch wiedergegeben.<br />
Der Maximalwert der Schwinggeschwindigkeit<br />
liegt bei 5,1 mm/s. Abbildung 3 richtet den Blick auf den Detailausschnitt<br />
mit dem gemessenen Maximalwert 5,1 mm/s.<br />
Nach dem klassischen Nulldurchgangsverfahren, welches<br />
zu Zeiten ohne Taschenrechner und PC gängig war, heute<br />
bei einer Detailbetrachtung auch noch Anwendung findet<br />
und in manchem Messgerät implementiert ist, ergibt sich für<br />
eine halbe Vollschwingung eine Zeitspanne von 0,007 s.<br />
Dies entspricht einer Frequenz von 71,4 Hz. Der zugehörige<br />
Fundamentanhaltswert für ein Wohngebäude (Zeile 2<br />
Tab. 1 DIN 4150-3) beträgt 17,1 mm/s. Damit ist der Anhaltswert<br />
zu 30 % ausgenutzt.<br />
Abb. 2: Gemessener Schwinggeschwindigkeits-Zeit-Verlauf<br />
Abb. 3: Detailausschnitt, Frequenzauswertung mittels Nulldurchgangsverfahren<br />
(AW = Anhaltswert)<br />
Abb. 4: Frequenzauswertung über das Amplitudenspektrum<br />
Wird hingegen eine automatische Frequenzanalyse des<br />
Amplitudenspektrums eingesetzt, so beträgt gemäß Abbildung<br />
4 die Vorzugsfrequenz 14,7 Hz statt 71,4 Hz. Hier<br />
beträgt der Fundamentanhaltswert 6,2 mm/s, womit der<br />
Anhaltswert zu 81 % ausgenutzt ist.<br />
40 SprengInfo 31(2009)1
Handelte es sich bei dem Beispiel um ein besonders erschütterungsempfindliches<br />
und erhaltenswertes Gebäude,<br />
welches in Zeile 3 einzustufen ist, so ergäbe sich sogar folgendes<br />
Bild:<br />
Nulldurchgangsverfahren:<br />
AW Zeile 3 (71,4 Hz) = 8,8 mm/s > 5,1 mm/s OK<br />
Auswertung Frequenzspektrum:<br />
AW Zeile 3 (14,7 Hz) = 3,6 mm/s < 5,1 mm/s !<br />
Aus sachlicher Sicht liefert im vorliegenden Fall das Nulldurchgangsverfahren<br />
das für die Beurteilung heranzuziehende<br />
Ergebnis.<br />
Das Beispiel verdeutlicht, welche Sorgfalt bei der Bestimmung<br />
der Vorzugsfrequenz notwendig ist, um eine zutreffende<br />
Einschätzung des Messergebnisses vorzunehmen.<br />
Werden diese Verfahren automatisiert eingesetzt, sei es in<br />
Messgeräten oder in einer Auswertesoftware, kennt man<br />
nur das Ergebnis, welches ausgegeben wird.<br />
6 Lösungsansatz<br />
Bei der Suche nach einer Vorgehensweise, welche die bestehende<br />
Fehleranfälligkeit einer automatisierten Bewertung<br />
beseitigt oder zumindest reduziert, hat sich die frequenzabhängige<br />
Filterung des Schwinggeschwindigkeits-Signals als<br />
am geeignetsten herausgestellt. Andere Ansätze, z. B. ein<br />
Weg über das Stoßspektrum oder Terzschnellespektrum,<br />
konnten keine überzeugende Verbesserung bzw. Eignung<br />
nachweisen.<br />
Die frequenzabhängige Filterung bedeutet, dass alle im<br />
Schwinggeschwindigkeits-Zeit-Verlauf enthaltenen Frequenzanteile<br />
in einer definierten Weise gedämpft werden.<br />
Und zwar jeweils um das Verhältnis aus dem Anhaltswert<br />
bei 10 Hz und dem Anhaltswert bei der betreffenden Frequenz<br />
F. Kurz ausgedrückt: Die Übertragungsfunktion des<br />
Filters wird aus dem Quotienten AW(10 Hz) / AW(F) gebildet.<br />
Beispiel: Bei einem Gebäude der Zeile 2 beträgt bei der<br />
Frequenz F = 50 Hz der Fundamentanhaltswert 15 mm/s.<br />
Die Signalanteile bei 50 Hz werden um den Faktor 0,333 (=<br />
5,0/ 15,0) verkleinert.<br />
Im Ergebnis wird der gesamte Schwinggeschwindigkeit-<br />
Zeit-Verlauf v(t) in eine frequenzbewertete Schwinggeschwindigkeit<br />
v B (t) überführt. Bleibt v B (t) unter dem<br />
Anhaltswert 5 mm/s, so ist der Nachweis erbracht und die<br />
Fundamenterschütterungen liegen unterhalb der Anhaltswerte<br />
der Zeile 2. Werden die 5 mm/s überschritten, so<br />
kann ohne Kenntnis der Frequenz die Anhaltswertüberschreitung<br />
erkannt werden.<br />
Ohne zu sehr ins Theoretische einsteigen zu wollen, muss<br />
Folgendes dennoch erwähnt werden: Für die Filterung sind<br />
nichtrekursive Filter (FIR) und bedingt auch rekursive Filter<br />
(IIR) verwendbar.<br />
Mittel der Sprengtechnik<br />
Sprengtechnik<br />
FIR-Filter sind wegen der unbedingten Stabilität und dem<br />
linearen Phasengang allerdings geeigneter, was sich auch<br />
im Normenentwurf der DIN 45669 niederschlägt.<br />
7 Die frequenzbewertete Schwinggeschwindigkeit<br />
v B<br />
Der oben kurz umrissene Lösungsansatz führt zu einer<br />
neuen Größe: der frequenzbewerteten Schwinggeschwindigkeit<br />
v B . Der gemessene Schwinggeschwindigkeits-Zeit-<br />
Verlauf v(t) wird nummerisch verarbeitet und ergibt einen<br />
frequenzbewerteten Zeitverlauf v B (t), wie in Abbildung 6<br />
dargestellt ist.<br />
Abb. 5: Neue Größe:<br />
frequenzbewertete Schwinggeschwindigkeit vB Abb. 6: Gemessener und frequenzbewerteter Schwinggeschwindigkeits-Zeit-Verlauf,<br />
vgl. Abb. 2)<br />
Abb. 7: Detailausschnitt, Originalsignal und frequenzbewertetes<br />
Signal, vgl. Abb. 3<br />
SprengInfo 31(2009)1 41
Mittel der Sprengtechnik<br />
Sprengtechnik<br />
In der Tabelle in Abbildung 5 sind diese zusätzlichen, neuen<br />
Größen der DIN 45669-1 zusammengestellt. Diese werden<br />
direkt den Anhaltswerten der Tabelle 1 DIN 4150-3 für 10 Hz<br />
gegenübergestellt.<br />
Bedeutsam ist, dass dieses Ergebnis keine physikalische<br />
Größe einer Geschwindigkeit mehr darstellt, sondern allein<br />
der Bewertung nach DIN 4150-3 dient - dafür aber ohne<br />
zusätzliche Angabe eines Frequenzwertes. Vergleichbar ist<br />
sie mit dem KB-Wert für die Bewertung nach DIN 4150-2<br />
bezüglich der Erschütterungswirkung auf den Menschen.<br />
In den Abbildungen 6 und 7 sind die aus dem obigen Beispiel<br />
verwendeten Sprengerschütterungen mit dem frequenzbewerteten<br />
Signal gegenübergestellt. Abbildung 6<br />
zeigt, wie die großen Ausschläge mit höheren Frequenzen<br />
„gedrosselt“ werden und das niederfrequente Ausschwingen<br />
am Ende nahezu unverändert bleibt (14,7 Hz, vgl.<br />
Abb. 4).<br />
8 Vorauswertungen<br />
Anhand zahlreicher Registrierungen wurde das Verfahren<br />
untersucht und den klassischen, bekannten Verfahren<br />
gegenübergestellt. Aus dem vorhandenen Fundus an Messdaten<br />
wurde eine größere Zahl an Signalen ausgewählt und<br />
nach den verschiedenen Frequenzanalyseverfahren ausgewertet<br />
- einschließlich der Frequenzbewertung.<br />
Abbildung 8 stellt einen Teil der Auswertungsergebnisse dar.<br />
Nebeneinander sind die Ergebnisse von 17 Ereignissen dargestellt,<br />
die nach dem Nulldurchgangsverfahren, der Fast-<br />
Fourier-Transformation (FFT) und der Frequenzfilterung ausgewertet<br />
wurden. In der Größenachse ist die relative<br />
Schwinggeschwindigkeit bezüglich 5 mm/s aufgetragen.<br />
Abb. 8: Auswertung von Sprengerschütterungsereignissen mit<br />
verschiedenen Verfahren zur Bestimmung der Vorzugsfrequenz<br />
Das Ergebnis zeigt, dass im Allgemeinen vergleichbare<br />
Ergebnisse erzielt werden.<br />
Bei den meisten Ereignissen liefern alle drei Verfahren<br />
annähernd gleiche Aussagen. Es gibt aber auch Ereignisse<br />
wie z. B. Nr. 16. Hier beurteilt die FFT die Sachlage zu konservativ.<br />
Bei Ereignis 14 trifft dies auf das Nulldurchgangsverfahren<br />
zu.<br />
Bei der Auswertung zeigte sich ein Vorteil der Frequenzbewertung:<br />
subjektive Einflüsse wie die Wahl der Ausschnittlänge<br />
des Signals bei der FFT unterbleiben. Insofern ist das<br />
Ergebnis reproduzierbar.<br />
9 Pro und Contra<br />
Eine neues Verfahren muss praxistauglich sein, um allseits<br />
akzeptiert zu werden. Es muss zuverlässige Ergebnisse liefern,<br />
Vorteile gegenüber alten Verfahren bieten und für den<br />
„Endanwender“ möglichst ohne großen Zusatzaufwand<br />
sein. Daher sind im Folgenden verschiedene Aspekte zum<br />
Einsatz des in diesem Beitrag vorgestellten Verfahrens zusammengestellt:<br />
• Es gibt drei zusätzliche neue Größen v B1 , v B2 , v B3 , die<br />
von künftigen Geräten ausgegeben werden.<br />
• Der Nachweis auf Einhaltung der Fundamentanhaltswerte<br />
für Sprengerschütterungen wird vereinfacht, da eine<br />
direkte Ergebnisgegenüberstellung mit dem Anhaltswert<br />
bei 10 Hz erfolgt.<br />
• Die Angabe der richtigen Schwinggeschwindigkeit v, wie<br />
sie normal gemessen und verwendet wird, bleibt weiterhin<br />
notwendig, ebenso die Angabe der Frequenz.<br />
(→ Beurteilung der Erschütterungen im Obergeschoss)<br />
• Vorgenannter Punkt gilt auch für die Prognose von<br />
Erschütterungen, die ja nicht von der Tabelle 1 der DIN<br />
4150-3 abhängt.<br />
• Bei Protokollen muss klar ausgewiesen werden, ob es<br />
sich um die Schwinggeschwindigkeit v oder um eine frequenzbewertete<br />
Schwinggeschwindigkeit v B handelt<br />
(deshalb vielleicht besser VB1 statt v B1 )<br />
• Die bisherigen Verfahren der Frequenzbewertung bleiben<br />
uneingeschränkt gültig.<br />
• Die Unzulänglichkeiten der bisherigen Verfahren werden<br />
durch das Verfahren der Frequenzbewertung beseitigt.<br />
• In Sonderfällen müssen von der DIN 4150-3 Tabelle 1 abweichende<br />
Anhaltswerte festgelegt werden. Um diese<br />
der frequenzbewerteten Schwinggeschwindigkeit gegenüberstellen<br />
zu können, müssen sie proportional zur Zeile<br />
1, 2 oder 3 sein.<br />
• Mit dem Verfahren der Signalfilterung ergeben sich neue<br />
Möglichkeiten für eine Triggerung in den Messgeräten.<br />
Wird bislang für die Erfassung von Sprengerschütterungen<br />
eine Schwinggeschwindigkeit als Triggerwert eingestellt<br />
(z. B. 0,5 mm/s), so könnte nunmehr bei einem Ereignis<br />
z. B. „>40 % des Anhaltswertes“ getriggert werden.<br />
• Das Auswerteverfahren bleibt nicht nur Messgeräten vorbehalten,<br />
sondern ist auch in Auswerteprogrammen implementierbar.<br />
• Die Beurteilung kurzzeitiger Erschütterungen mittels der<br />
frequenzbewerteten Schwinggeschwindigkeit stellt eine<br />
gute Ergänzung der bekannten klassischen Frequenzermittlungsverfahren<br />
dar.<br />
42 SprengInfo 31(2009)1
10 Zusammenfassung und Ausblick<br />
Zur Beurteilung von Erschütterungseinwirkungen auf Bauwerke<br />
wird in Deutschland die DIN 4150-3 herangezogen,<br />
welche Anhaltswerte für die Stärke von Erschütterungen<br />
enthält, unterhalb derer nicht mit Schäden zu rechnen ist.<br />
Für den Nachweis der Anhaltswerte im Fundamentbereich<br />
müssen die maximale Schwinggeschwindigkeit und die Vorzugsfrequenz<br />
bekannt sein. Die gegenwärtig eingesetzten<br />
Verfahren der Frequenzbestimmung haben Unsicherheiten,<br />
die mit einem neuen Verfahren der frequenzabhängigen Filterung<br />
der Schwinggeschwindigkeits-Zeit-Verläufe nicht<br />
mehr auftreten.<br />
Im Zuge der Erneuerung der Messgerätenorm DIN 45669,<br />
deren Entwurf September 2008 bis Ende Februar 2009 zur<br />
Diskussion stand, wird daher eine neue Größe eingeführt<br />
werden: Die frequenzbewertete Schwinggeschwindigkeit<br />
v B . Diese wird direkt mit dem jeweiligen Fundamentanhaltswert<br />
nach Tabelle 1 DIN 4150-3 für Frequenzen
Mittel der Sprengtechnik<br />
Sprengtechnik<br />
Erste Erfahrungen bei der funkferngesteuerten Auslösung übertägiger<br />
elektronischer i-kon-Zündanlagen<br />
First experiences with the remote controlled initiation of electronic i-kon detonators<br />
von Frank Hammelmann, Mathias Güttler, Heinz Josef Niehues<br />
Das in Deutschland seit 2007 zugelassene funkfernausgelöste Zündsystem i-kon SURBS (Surface Remote Blasting<br />
System) wird vorgestellt. Es hat eine Systemkapazität von 2.400 Zündern bei einer einzelnen Sprengung. Die Geräte kommunizieren<br />
über eine gesicherte Funkverbindung. Erläutert werden die Systemkomponenten und das Funktionsprinzip der<br />
Funkfernsteuerung. Ausführlich erläutert werden die Grundsätze bei der Anwendung des Systems. Der effektive Einsatz<br />
des Systems wird am Beispiel einer Hochhaussprengung in München und bei Gewinnungssprengungen beschrieben.<br />
The application of the of the remote controlled electronic initiation system i-kon SURBS (Surface Remote Blasting<br />
Systems) is approved in Germany since 2007. This proposal introduces its design and application. System capacity is up<br />
to 2400 i-kon detonators in a single blast. The devices communicate wireless via secured radio transmission. Elements<br />
and operating principal of the SURBS system are introduced. Finally the application of the system is demonstrated in<br />
demolition and quarry blasting operations.<br />
1 Einleitung<br />
Im August 2000 wurde das elektronische i-kon-Zündsystem<br />
vorgestellt und in den deutschen und internationalen<br />
Markt eingeführt. Seitdem wird das System in<br />
den verschiedensten Anwendungen - über und unter Tage -<br />
erfolgreich eingesetzt und trägt dort u. a. zur sichereren,<br />
wirtschaftlicheren und umweltverträglicheren Gewinnung<br />
von Rohstoffen bei. Mit zunehmendem Einsatz des i-kon-<br />
Zündsystems wurden schnell die Wünsche nach einer über<br />
Funk kontrollierten Auslösung der Sprengung laut. International<br />
befindet sich das funkfernausgelöste i-kon-Zündsystem<br />
bereits seit einigen Jahren im Einsatz. In Deutschland<br />
wurde das i-kon SURBS (Surface Remote Blasting System)<br />
Zündsystem 2007 zugelassen.<br />
2 Systemkomponenten<br />
2.1 i-kon-Zünder und Logger<br />
Der eigentliche elektronische Zündkreis wird mit i-kon-Zündern<br />
hergestellt und unabhängig von der besonderen Art<br />
der Zündauslösung über den i-kon Logger und Blaster programmiert.<br />
(Abb. 1).<br />
Abb. 1:<br />
Standard-Systemkomponenten: i-kon<br />
Logger und i-kon Zünder<br />
Die Anwendung und Funktion dieser Komponenten wurde<br />
anderweitig bereits ausführlich beschrieben. [1,2,3]<br />
Während die Zünder und Logger des Standard-i-kon-<br />
Systems für eine Fern-Funk-Zündung Verwendung finden,<br />
muss die Zündtechnik speziell sein. Der besondere Blaster,<br />
der entwickelt wurde, wird deshalb auch als Funk-Blaster<br />
bezeichnet.<br />
2.2 i-kon-Blaster zur Fern-Funk-Übertragung<br />
Die ferngesteuerte Zündauslösung erfordert zwei Zündapparate.<br />
Dies sind ein ferngesteuertes Zündgerät und ein<br />
Funk-Blaster (Blaster2400R).<br />
Der Funk-Blaster (Abb. 2) ist der Master des Systems, der<br />
sich an der Zündstelle befindet. Von diesem „Surface Remote<br />
Blaster2400R“ aus wird über die 6-feldige Standard-Tastatur<br />
der Zündablauf realisiert.<br />
Abb. 2: Funk-Blaster (Blaser2400R)<br />
______________________________________<br />
30. Informationstagung Sprengtechnik, Siegen 28. - 29. März 2008<br />
44 SprengInfo 31(2009)1
Die wesentlichen Bedienelemente sind:<br />
- Dongleschacht,<br />
- 7-polige Steckverbindung zum Laden und zur Synchronisation,<br />
- Bedientastatur,<br />
- Display,<br />
- Antennenanschluss und Antenne,<br />
- Smart Dongle (Zündschlüssel mit zusätzlicher Sicherheitsfunktion).<br />
Das ferngesteuerte Zündgerät (Abb. 3) versorgt die angeschlossenen<br />
Zünder und Logger mit der notwendigen Zündenergie.<br />
Es befindet sich in der Nähe zur Sprenganlage und<br />
löst nach „Fernauftrag“ vom Funk-Blaster (Blaster2400R) die<br />
eigentliche Zündung als ferngesteuertes Zündgerät aus.<br />
Diese „Surface Remote Blasting Box“ (SURBB) wie auch<br />
die Logger sind - geschützt vor Steinflug - in der Nähe der<br />
Sprenganlage zu positionieren.<br />
Abb. 3: Ferngesteuertes Zündgerät (SURBB)<br />
Die wesentlichen Bedienelemente sind:<br />
- Dongleschacht,<br />
- 7-polige Steckverbindung (Laden und Synchronisation),<br />
- Ein- / Aus- / Testschalter,<br />
- Antennenanschluss und Antenne,<br />
- Logger-Anschlussklemmen (Rückseite),<br />
- Smart Dongle (Zündschlüssel),<br />
- Status LEDs.<br />
Beide Zündgeräte sind handlich, tragbar und robust. Die<br />
maximale Systemkapazität beträgt 2400 Zünder in einer<br />
einzelnen Sprengung. Die Betriebszeit bei voller Akku-<br />
Ladung beträgt ca. 6 Stunden.<br />
Beide Geräte kommunizieren überüber eine gesicherte<br />
Funkverbindung.<br />
Für die Funkdatenübertragung werden im außereuropäischen<br />
Raum verschiedene lizenzierte Frequenzbänder verwendet.<br />
Im europäischen Raum ist im Gegensatz dazu die<br />
Nutzung eines lizenzfreien Bandes möglich.<br />
Mittel der Sprengtechnik<br />
Sprengtechnik<br />
3 Funktionsprinzip der Funk-Fern-Zündung<br />
von SURBS<br />
Mit dem i-kon SURBS-Zündsystem kann jede i-kon-Sprenganlage<br />
mit der gewohnten Präzision und Flexibilität aus<br />
sicherer Entfernung über Funk ausgelöst werden. Die Funktion<br />
des Blasters bei drahtgebundener Zündauslösung<br />
(Blaster400, Blaster1600S oder Blaster2400S) wird von den<br />
zwei über Funk miteinander kommunizierenden Geräten<br />
übernommen.<br />
Das Prinzip wird in Abb. 4 veranschaulicht.<br />
Abb. 4: Systemkomponenten und prinzipieller Aufbau der SURBS-<br />
Zündanlage<br />
Die Kommunikation zwischen dem ferngesteuerten Zündgerät<br />
und dem Funk-Blaster (Blaser2400R) ist mit einem<br />
nur einmal gültigen digitalen Code verschlüsselt. Der Verschlüsselungscode<br />
wird auf dem Zündschlüssel, dem so<br />
genannten Smart Dongle, gespeichert. Als weiteres Sicherheitselement<br />
beinhalten alle Funkbefehle die individuelle<br />
Seriennummer des Zündgerätes. Wenn das System in<br />
Betrieb ist, müssen alle Befehle empfangen, bestätigt und<br />
ausgeführt werden, bevor der Blaster2400R in der Zündsequenz<br />
fortschreiten kann. Bei massiven Störungen wird die<br />
Sequenz abgebrochen. Das Zünden der Sprenganlage ist<br />
dann nicht möglich. Jeder Neustart des Systems führt dazu,<br />
dass das Zündgerät einen neuen, verschlüsselten, digitalen<br />
Code auf den Smart Dongle schreibt.<br />
Die Reichweite der Funkverbindung zwischen beiden Geräten<br />
beträgt bei Sichtverbindung bis 2.500 m.<br />
Die Geräte verfügen auch über einen Testbetrieb-Modus,<br />
der dazu dient die Qualität der Funkverbindung vor dem<br />
Starten der Zündung von verschiedenen Positionen des<br />
<strong>Steinbruch</strong>s oder Tagebaus zu überprüfen.<br />
4 Grundsätze bei der Anwendung der<br />
SURBS-Funk-Fern-Zündung<br />
Zur Sprengung müssen die geloggten und getesteten Zünder<br />
über die Logger parallel an das über Funk kontrollierte<br />
Zündgerät angeschlossen werden. An ein ferngesteuertes<br />
Zündgerät können bis zu zwölf Logger mit jeweils bis zu 200<br />
Zündern angeschlossen werden, d. h. insgesamt bis zu<br />
2.400 Zünder.<br />
Das ferngesteuerte Zündgerät versorgt die Zünder mit der<br />
notwendigen Zündenergie.<br />
SprengInfo 31(2009)1 45
Mittel der Sprengtechnik<br />
Sprengtechnik<br />
Dabei wird es über eine verschlüsselte Funkverbindung<br />
durch den Blaster2400R kontrolliert.<br />
Zur Aktivierung des ferngesteuerten Zündgeräts muss der<br />
Sprengberechtigte über den Smart Dongle verfügen und<br />
diesen vor dem Einschalten in den Dongleschacht stecken.<br />
Zu diesem Zeitpunkt darf die Zündleitung mit den daran<br />
parallel angeschlossenen Loggern aus Sicherheitsgründen<br />
noch nicht mit dem ferngesteuerten Zündgerät (SURBB)<br />
über die Ausgangsklemmen verbunden sein. Wenn alle<br />
Selbsttests erfolgreich waren, wird am Ende der Aktivierungssequenz<br />
ein neuer Zufallscode generiert, der auf den<br />
Smart Dongle geschrieben wird. Dem Sprengberechtigten<br />
wird über ein akustisches Signal angezeigt, wann der Zündschlüssel<br />
entnommen werden kann. Das Zündgerät schaltet<br />
dann in den Standby-Modus (Bereitschaft).<br />
Die Standby-Zeit kann vom Sprengberechtigten zwischen<br />
0,5 und 4 Stunden eingestellt werden. Die Zündung der<br />
Sprenganlage muss innerhalb der Standby-Zeit erfolgen.<br />
Falls die Standby-Zeit überschritten wird, schaltet sich das<br />
Zündgerät aus und der Verschlüsselungscode auf dem<br />
Smart Dongle wird ungültig.<br />
Im Standby-Mode ist keine Energie auf den Ausgangsklemmen.<br />
Erst, wenn die verschlüsselte Funkverbindung zwischen<br />
dem ferngesteuerten Zündgerät (SURBB) und dem<br />
Blaster2400R aufgebaut ist, kann Energie auf die Ausgangsklemmen<br />
geschaltet werden. Mit dem Start der Programmier-<br />
und Zündsequenz wird die Funkverbindung zwischen<br />
den beiden Geräten kontinuierlich überwacht. Dabei<br />
wird ein Zähler „keep alive“ gestartet, der anhand von<br />
Befehlen vom Blaster2400R während der Zündsequenz<br />
kontinuierlich zurückgesetzt werden muss. Kann das Zündgerät<br />
die Befehle zum Zurücksetzen des Zählerstandes aus<br />
irgendeinem Grund nicht empfangen, z. B. durch ein gestörtes<br />
Funksignal, dann schaltet das Zündgerät automatisch in<br />
den Bereitschafts-Modus (Standby) zurück.<br />
Nach Aktivierung des ferngesteuerten Zündgerätes muss der<br />
Sprengberechtigte den Zündschlüssel, auf dem der digitale<br />
Verschlüsselungscode gespeichert wird, mit zur Zündposition<br />
nehmen. Zum Start der Programmier- und Zündsequenz<br />
muss der Zündschlüssel in den entsprechenden Schacht auf<br />
dem Funk-Blaster gesteckt werden. Zu Beginn der Sequenz<br />
liest der Funk-Blaster zunächst den digitalen Code vom<br />
Smart Dongle, damit die Funkverbindung mit dem ferngesteuerten<br />
Zündgerät aufgebaut werden kann. Die gesendeten<br />
Befehle werden auf Datenfehler hin überprüft. Während<br />
der gesamten Programmier- und Zündsequenz wird der<br />
Sprengberechtigte mittels der bidirektionalen Funkverbindung<br />
über den Fortschritt der Programmierung informiert.<br />
Wie beim zündleitungsgebundenen Blaster400, Blaster1600S<br />
oder Blaster2400S werden alle wichtigen Informationen<br />
auf dem Display des Funk-Blasters angezeigt und<br />
müssen vom Sprengberechtigten bestätigt werden.<br />
Der Sprengberechtigte weiß so zu jedem Zeitpunkt bis zur<br />
Zündung über den Zustand der Zündanlage Bescheid.<br />
Vor dem Einsatz des i-kon-SURBS sollte mit dem Funktest-<br />
Modus zunächst die Funkstrecke von der Sprengstelle zur<br />
gewählten Zündstelle getestet werden. Hierbei werden Signalstärke<br />
und die Qualität des Datentransfers geprüft und<br />
der Sprengberechtigte bekommt bei positivem Test eine<br />
Bestätigung.<br />
Sollte es bereits beim Funktest Probleme mit der Übertragung<br />
geben, kann schon vorab reagiert werden, z. B. durch<br />
Verlegung der Zündstelle oder eine andere Stationierung<br />
des Zündgerätes. Für den Fall, dass die Funkprobleme dadurch<br />
nicht abgestellt werden können oder z. B. ein Defekt<br />
an den Außenantennen vorliegt, ist optional auch eine<br />
drahtgebundene Zündung möglich. Hierbei werden Funk-<br />
Blaster und ferngesteuertes Zündgerät mit einem Kabel verbunden<br />
und das Funkmodem abgeschaltet.<br />
Nachdem die Sicherung des Absperrbereiches erfolgt ist,<br />
wird das Zündgerät aktiviert und anschließend die Zündleitung<br />
angeschlossen.<br />
Der Sprengberechtigte kann jetzt mit dem codierten Smart<br />
Dongle von der Sprengstelle an die Zündposition gehen und<br />
am Blaster die Zündung aktivieren. Die Zündposition sollte<br />
einen guten Überblick über die Sprenganlage und die Umgebung<br />
bieten und sich in einem ausreichenden Sicherheitsabstand<br />
befinden. Dabei kann er jetzt frei wählen, ohne<br />
dass Rücksicht auf ein zu verlegendes Zündkabel genommen<br />
werden muss. Durch den Wegfall der Zündleitung lassen<br />
sich Produktionsunterbrechungen, ausgelöst durch die<br />
Sperrung, verkürzen.<br />
Nach dem Einschalten des Blasters und erfolgreichem<br />
Selbsttest wird automatisch das Zündmenü ausgewählt. Mit<br />
Einsetzen des Smart Dongles wird nun die Zündsequenz<br />
aktiviert. Über das Display wird der Sprengberechtigte über<br />
den Fortschritt der Programmierung informiert. Die benötigte<br />
Zeit zur Programmierung wird als Countdown angegeben<br />
und ist abhängig von der Anzahl der Zünder und der Qualität<br />
der Funkverbindung zwischen Zündgerät und Funk-Blaster.<br />
Die Programmierung und Zündung kann zu jeder Zeit durch<br />
das Abziehen des Dongles unterbrochen werden. Dann<br />
springt der Blaster zurück ins Hauptmenü und das Zündgerät<br />
schaltet wieder in den Bereitschafts-Modus (Standby).<br />
Solange die Standby-Zeit nicht abgelaufen ist, kann durch<br />
erneutes Einsetzen des Dongles die Zündung wieder aktiviert<br />
werden.<br />
Ist die Programmierung abgeschlossen, läuft ein 10 Minuten<br />
Countdown. In dieser Zeit kann nun durch gleichzeitiges<br />
Drücken der beiden Fire-Tasten die Zündung ausgelöst<br />
werden. Dabei wird nochmals die Verbindung zu den Loggern<br />
und den jeweils ersten und letzten Zündern an den<br />
Bus-Leitungen geprüft. Ist die Prüfung erfolgreich, wird die<br />
Zündung automatisch ausgelöst. Die dadurch entstehende<br />
Verzögerung ist abhängig von der Anzahl der angeschlossenen<br />
Logger. Anschließend schalten sich beide Geräte<br />
selbst aus.<br />
46 SprengInfo 31(2009)1
5 Entwicklung des Einsatzes von SURBS-<br />
Zündungen<br />
Das Fernzündsystem SURBS hat sich bereits einen großen<br />
Anwenderkreis weltweit erschlossen. Insbesondere bei<br />
übertägigen Gewinnungssprengungen, bei denen auf<br />
Grund der Ausmaße der Sprengungen mit enormen Gesteinsmengen<br />
zu rechnen ist, bewährt sich die weite Entfernung<br />
aller Personen vom Bereich der Sprengwirkungen.<br />
Natürlich macht sich auch der Wegfall großer Zündleitungslängen<br />
positiv bemerkbar.<br />
Aber auch für die zünderintensiven Bauwerkssprengungen<br />
werden bei exponierten Objekten durchaus über 1000 elektronische<br />
Zünder und somit mehrere Logger erforderlich.<br />
Mit SURBS lässt sich auch dabei der Verdrahtungsaufwand<br />
senken und die leidvolle Verlegung von Zündleitungen über<br />
Verkehrswege kann weitgehend entfallen. Wegen der extremen<br />
Zünderzahlen bei Abbruchsprengungen, wird es<br />
sich aber häufig um kombinierte elektronisch-nichtelektrische<br />
Zündverfahren handeln.<br />
Ein Beispiel von 2008 soll die Funkfernzündung für die elektronische<br />
i-kon-Zündung belegen.<br />
5.1 Anwendungsbeispiel einer Hochhaussprengung in<br />
München mit SURBS<br />
In München-Giesing wurde mit Hilfe eines kombinierten<br />
elektronisch-nichtelektrischen Zündsystems das 52 m hohe<br />
Agfa-Hochhaus gesprengt [4]. Sprengingenieure von Orica<br />
Germany GmbH betreuten die Sprengung am 17. Februar<br />
2008, nicht zuletzt, weil das Fernzündsystem SURBS zum<br />
Einsatz kam.<br />
Die Sprengung sollte Platz für den Bau öffentlich zugänglicher<br />
Grünanlagen sowie eines Wohn- und Gewerbeparks<br />
im Rahmen des neuen AGFA-Parks schaffen. Das Sprengprojekt<br />
wurde von unseren Kunden Reisch Sprengtechnik<br />
GmbH und Wilhelm Geiger GmbH & Co. KG geleitet. Eine<br />
Schwierigkeit bestand in der Notwendigkeit strengster<br />
Sicherheitsvorkehrungen aufgrund einer Gasleitung in nur<br />
drei Metern Entfernung vom Gebäude und der Nähe der<br />
Hauptstraße Tegernseer Landstraße. Es gab also mehrere<br />
Gründe, das Gebäude mit einer sog. Dreh-Kipp-Sprengung<br />
niederzubringen.<br />
200 Wohnungen und Gebäude in der Umgebung des Agfa-<br />
Hochhauses wurden evakuiert, ein großer Abschnitt der<br />
Tegernseer Landstraße wurde von der Polizei gesperrt. Die<br />
Sprengung verlief nach Plan (Abb. 5) mit einer perfekten<br />
Explosion und keinen Schäden in der Umgebung.<br />
Einige Fakten und Zahlen zur Sprengung in München, es<br />
kamen zum Einsatz:<br />
- 150 St. i-kon Zünder,<br />
- 650 St. nichtelektrische EXEL Zünder,<br />
- 125 kg Eurodyn-Sprengstoff und<br />
- 25 kg Sprengschnüre.<br />
Mittel der Sprengtechnik<br />
Sprengtechnik<br />
Abb. 5: Sprengphasen der Hochhaussprengung von München im<br />
Februar 2008<br />
Um die Zeit der Absperrmaßnahmen<br />
zu<br />
minimieren, erfolgte die<br />
Sprengung per Funkfernzündung<br />
(Abb. 6)<br />
mit dem i-kon Surface<br />
Remote Blasting System<br />
(SURBS). Das aufwändige<br />
Verlegen der<br />
Zünd- und Busleitungen<br />
beschränkte sich somit<br />
ausschließlich auf das<br />
Sprengobjekt selbst.<br />
Abb. 6:<br />
Anspannung beim Auslösen<br />
der SURBS-Zündung<br />
Ein weiteres Sprengbeispiel belegt damit die hohe Nützlichkeit<br />
der Fernzündung.<br />
Unterdessen fand 2008 auch eine Sprengung zweier Kühltürme<br />
in Scholven (NRW) mit i-kon-Rahmenzündung statt,<br />
die ebenfalls mit der SURBS-Zündungsmethode realisiert<br />
wurde. Dieses weitere Beispiel belegt die hohe Nützlichkeit<br />
der Funkfernzündung.<br />
SprengInfo 31(2009)1 47
Mittel der Sprengtechnik<br />
Sprengtechnik<br />
5.2 Anwendungsbeispiele von Gewinnungssprengungen<br />
mit SURBS<br />
Sprenganlagen mit Lademengen von einigen 100 t waren<br />
zunächst die Zielgruppe dieser Funkfernzündung. Viele<br />
Gewinnungssprengungen mit dem elektronischen Zündsystem<br />
i-kon in Nord-Amerika und Australien werden unterdessen<br />
funkferngezündet. Die folgenden Abbildungen zeigen<br />
zwei Gewinnungssprengungen, die mit der Fern-Funk-Zündung<br />
SURBS im Ausland ausgelöst wurden (Abb. 7, 8).<br />
Doch auch in Deutschland sind seit Zulassung der SURBS-<br />
Zündtechnik zahlreiche elektronisch gezündete Großbohrlochsprengungen<br />
funkferngezündet worden. Es kann von<br />
mehr als 50 solcher SURBS-Zündungen seit 2006 ausgegangen<br />
werden. Eine Sprengung aus der Erprobungsphase,<br />
bei der ca. 12 t gepumpter Emulsionssprengstoff verwendet<br />
wurden, soll die Ausführungen abschließen (Abb. 9).<br />
Abb. 7: SURBS-Zündung einer Sprengung<br />
Abb. 8: Zwei Phasen einer SURBS-Zündung<br />
Abb. 9: SURBS-Zündung einer GBS in Sachsen 2006<br />
Die Zuverlässigkeit des Fern-Funk-Zündsystems SURBS zur<br />
Auslösung elektronischer i-kon-Zünder war jederzeit gegeben.<br />
Die Vorteile der Anwendung des über Funk kontrollierten<br />
Systems sind, dass die Zündung der Sprenganlage<br />
immer aus sicherer Entfernung mit einem guten Überblick auf<br />
die Sprenganlage gezündet werden kann, fernab von Gefahren<br />
durch Steinflug oder instabilen Bruchwänden. Das aufwändige<br />
Verlegen der Zündleitung entfällt, wodurch auch die<br />
Zeit der Produktionsstillstände reduziert wird.<br />
6 Literatur<br />
[1] Petzold, J., Hammelmann, F.: The second generation<br />
of electronic blasting systems; Proceedings of the 1 st<br />
World Conference on Explosives & Blasting Technique,<br />
2000, pp. 159<br />
[2] Hummel, D., Reinders, P.: A Digital Surface Remote<br />
Blasting System, Proceedings of the ISEE, 2005, Volume<br />
1, pp. 299<br />
[3] Grothe, Hummel, Reinders: Das i-kon Zündsystem mit<br />
verschlüsselter Funkdatenübertragung, SprengInfo,<br />
Heft 27(2005)2, S. 42<br />
[4] Blachnitzky, H.: Ein Koloss wird zu Fall gebracht - Die<br />
Sprengung des Agfa-Hochhauses in München, Spreng-<br />
Info 31(2009)1, S. 21<br />
________________________________<br />
Anschrift der Autoren:<br />
Frank Hammelmann<br />
Mathias Güttler<br />
Heinz-Josef Niehues<br />
Orica Germany GmbH, 53821 Troisdorf<br />
48 SprengInfo 31(2009)1
Regionaltagung 2009 in Rockenhausen<br />
Zu einer guten Tradition haben sich nun bereits seit vielen<br />
Jahren die jährlichen Regionaltagungen unseres Verbandes<br />
entwickelt. In diesem Jahr führte uns die Regionaltagung des<br />
Deutschen <strong>Sprengverband</strong>es in die schöne Pfalz und damit<br />
in eine bisher vom <strong>Sprengverband</strong> wenig „eroberte“ Region.<br />
Nahezu 90 interessierte Fachkollegen nutzten die Gelegenheit<br />
und folgten der Einladung unseres Verbandes am<br />
17.01.2009 in den Donnersbergkreis, genauer gesagt nach<br />
Rockenhausen, zur nunmehr 12. Regionaltagung. Mit dem<br />
von Herrn Venske gehaltenen Vortrag über Rockenhausen,<br />
den Donnersberg und das Nordpfälzer Bergland wurden die<br />
Teilnehmer unserer Regionaltagung auf eine sehr kompetente,<br />
informative und anschauliche Art und Weise mit der schönen<br />
Pfälzer Gegend vertraut gemacht. In diesem Zusammenhang<br />
möchte ich die Gelegenheit nutzen, mich noch einmal<br />
ausdrücklich bei Herrn Venske und Herrn Dautermann<br />
sowie der Stadtverwaltung Rockenhausen für die hervorragende<br />
Unterstützung in Vorbereitung und während unserer<br />
12. Regionaltagung recht herzlich zu bedanken. Die Runde<br />
der Fachvorträge eröffnete Herr Manfred Krämer von der<br />
DEXPLO Sprengtechnik GmbH mit seinem Vortrag über die<br />
regionalen Besonderheiten bei Sprengarbeiten in der Region<br />
Saar-Pfalz. Die Teilnehmer der Veranstaltung erhielten so, in<br />
Ergänzung zum Vortrag zu Herrn Venske, einen umfassenden<br />
Einblick in die geologischen und sprengtechnischen<br />
Besonderheiten der Region Saar-Pfalz. Die Variantenvielfalt<br />
und die damit verbundenen Möglichkeiten nichtelektrischer<br />
Zündanlagen standen im Mittelpunkt des Vortrages von<br />
Herrn Dirk Eilers der Firma MAXAM Deutschland GmbH. Aus<br />
Fehlern kann und sollte man bekanntlich lernen. Ausgehend<br />
von dieser Überlegung berichtete Herr Konrad Fink, Fink<br />
Sprengtechnik, in einem sehr unterhaltsamen und zugleich<br />
fachlich hochkarätigen Vortrag über vermeidbare Schäden<br />
bei der Durchführung von Sprengarbeiten. An dieser Stelle<br />
sei angemerkt, dass es sich bei den Beispielen des Vortrages<br />
von Herrn Fink in vielen Fällen um Untersuchungen handelte,<br />
die er im Rahmen von gutachterlichen Tätigkeiten bearbeitete.<br />
Verbandsnac<br />
erbandsnachric hrichten hten<br />
Über zwei Fälle von Steinflug und deren Hintergründe berichtete<br />
Herr Wendt, Sachverständiger für übertägige und untertägige<br />
Felssprengungen, Zündtechnik und Sprengerschütterungen<br />
in seinem Vortrag. Gerade in Anbetracht der Tatsache,<br />
dass sich die Abbaugrenzen zwischen Gewinnungsbetrieben<br />
und Wohnbebauung aus den verschiedensten Gründen<br />
immer weiter aufeinander zu bewegen, kommt dieser<br />
Thematik eine immer größere Bedeutung zu. Es wurde einmal<br />
mehr deutlich, dass es zur Vermeidung derartiger Vorfälle<br />
der gemeinsamen Verantwortung aller an der Sprengung<br />
beteiligten Personen im Betrieb bedarf. Die Sprengung von<br />
Gebäuden übt nicht selten einen besonderen Reiz auf die<br />
unterschiedlichsten Bevölkerungskreise aus. Die Sprengung<br />
eines Hochhauses in Dortmund in unmittelbarer Nachbarschaft<br />
zur U-Bahn, über die Herr Martin Hopfe von der<br />
Thüringer Spreng GmbH berichtete, zählt zweifellos dazu.<br />
Die innerstädtische Lage des abzubrechenden Objektes<br />
und die Nähe zur vorhandenen U-Bahn Anlage erforderten<br />
ein besonders sorgfältiges und umfassendes Vorgehen bei<br />
der Vorbereitung und Realisierung dieser Sprengaufgabe.<br />
Unter dem Titel „Ein deutscher Feuerwerker in Kanada“ vermittelte<br />
Herr Helmut Reuter, Firma Steffes-Ollig, einen beeindruckenden<br />
Einblick in die Vorbereitung, Durchführung und<br />
Nachbereitung eines Feuerwerkes der besonderen Art. Die<br />
Tatsache, dass ein deutscher Feuerwerker zu einem Feuerwerksfestival<br />
nach Kanada eingeladen wird, spricht sicherlich<br />
für die Qualität des Pyrotechnikers und seiner Firma. Umso<br />
eindrucksvoller und interessanter war es für die Teilnehmer<br />
unserer Regionaltagung zu erfahren, welchen Anstrengungen<br />
und Mühen es bedarf, ein solches Ereignis vorzubereiten<br />
und zu realisieren.<br />
Wir freuen uns, dass die Tagung aus Sicht der Tagungsteilnehmer<br />
als gelungen, abwechslungsreich und informativ eingeschätzt<br />
wurde.<br />
Wir wären froh, wenn wir viele interessierte Fachkollegen<br />
auch im nächsten Jahr - also Anfang Januar 2010 - zu<br />
unserer dann 13. Regionaltagung diesmal im Süden<br />
Deutschlands begrüßen könnten. (JR)<br />
SprengInfo 31(2009)1 49
Verbandsnac<br />
erbandsnachric hrichten hten<br />
Karl-Heinz Böcking wurde 65 Jahre alt<br />
Am 06.12.2008 konnte Karl-Heinz Böcking bei bester<br />
Gesundheit seinen 65. Geburtstag feiern. Er wurde am<br />
06.12.1943 in Mörlen (Oberwesterwald) geboren. 1950 zog<br />
seine Familie in das Siegerland. Dort besuchte er auch bis<br />
zum Abschluss die Volksschule. Am 03.04.1958 begann er<br />
eine Lehre als Starkstrom-Elektriker, die er nach 3 1/2 Jahren<br />
mit der Gesellenprüfung abschloss. Bis 1970 arbeitete<br />
er in diesem Beruf auf Montage. Dann wechselte er in den<br />
Tiefbau, wo er auch dann zur Sprengarbeit fand. Im Jahre<br />
1975 wurde er selbstständiger Sprengunternehmer mit<br />
Schwerpunkt Großbohrloch-Sprengungen und Sprengungen<br />
in heißen Massen. Mit der Schließung der Hüttenwerke<br />
im Siegerland entfiel dieser Geschäftszweig. Er konzentrierte<br />
sich nunmehr auf Gewinnungssprengungen. Sein<br />
Hang zum Perfektionismus führte dazu, dass er schon<br />
1983 das erste reflektorlose Entfernungsmessgerät (Urtyp<br />
der heutigen Vermessungssysteme) im <strong>Steinbruch</strong> einsetzte.<br />
Seit 1991 ist Karl-Heinz Böcking öffentlich bestellter<br />
Sachverständiger für Gewinnungssprengungen. Selbstverständlich<br />
hat er im Laufe seiner Tätigkeiten auch die verschiedenartigsten<br />
Sprengungen erfolgreich durchgeführt<br />
und die dazu erforderlichen Befähigungsscheine erworben.<br />
Als Höhepunkte in den letzten Jahren seiner „Sprenglaufbahn“<br />
bezeichnet er selbst die Mitwirkung bei der Sprengung<br />
des Hochhauses in Hamburg durch die Firma Werner<br />
(1994) sowie die Abbauplanung eines großen Granitvorkommens<br />
in Nigeria, die er für ein deutsches Unternehmen<br />
im Jahre 2006 durchgeführt hat. Am 01. April des Gründungsjahres<br />
1978 trat Karl-Heinz Böcking mit der Mitgliedsnummer<br />
21 dem Deutschen <strong>Sprengverband</strong> e. V. bei<br />
und ist seitdem ununterbrochen Mitglied des Vorstandes.<br />
Seit vielen Jahren wacht er als Schatzmeister über die<br />
Finanzen des Verbandes.<br />
Sparsamen Umgang mit dem Geld des Verbandes hat er<br />
immer wieder angemahnt. Ein wichtiges Ziel war ihm, den<br />
Mitgliedsbeitrag so niedrig zu halten, dass er für Jedermann<br />
problemlos bezahlbar ist.<br />
Mit Erreichung des Rentenalters will er nun erst mal kürzer<br />
treten, hat er doch seit vielen Jahren keinen Urlaub gemacht.<br />
Aus diesem Grunde hat er schon bei seiner letzten Wiederwahl<br />
(2007) erklärt, dass er bei den Vorstandsneuwahlen<br />
2009 nicht mehr kandidieren wird, was wir alle sehr bedauern.<br />
Wir wünschen Karl-Heinz Böcking alles Gute und noch viele<br />
Lebensjahre bei bester Gesundheit.<br />
G. Moseler<br />
Nachruf Friedrich-Wilhelm Sobbe<br />
Nur wenige Tage nach<br />
seinem 74. Geburtstag<br />
verstarb in Dortmund<br />
nach kurzer Krankheit<br />
Diplom-Kaufmann<br />
Friedrich-Wilhelm<br />
Sobbe.<br />
Sein ganzes Leben<br />
galt der erfolgreichen<br />
Fortführung des mehr<br />
als 100-jährigen Familienunternehmens,<br />
das<br />
sich mit der Fertigung<br />
von Spezialzündern<br />
und Ohmmetern einen ausgezeichneten Ruf in der Branche<br />
erworben hat.<br />
Friedrich-Wilhelm Sobbe hat den Deutschen <strong>Sprengverband</strong><br />
von Beginn an unterstützt. Er war ein regelmäßiger Teilnehmer<br />
unserer Tagungen. Sein höfliches Auftreten wird vielen<br />
noch in Erinnerung sein. Er war auf eine liebenswürdige Art<br />
altmodisch, stand aber dennoch in der Realität des Lebens.<br />
Das Unternehmen wird fortgeführt.<br />
Unsere Anteilnahme gilt auch seiner Lebensgefährtin Frau<br />
Uschi Geiss.<br />
W. Werner<br />
Besuchen Sie den<br />
Deutschen <strong>Sprengverband</strong> e. V.<br />
im Internet unter:<br />
DDEEU UTTSSCCHHEERR<br />
SS PP R R EE NN GG -- VV E E R R B B A A NN DD e e .. VV..<br />
www.sprengverband.de<br />
50 SprengInfo 31(2009)1<br />
®
Seniorentreffen 2009<br />
Mitglieder des Deutschen <strong>Sprengverband</strong>es e. V., die<br />
mindestens 60 Jahre alt sind, haben Glück: Sie können am<br />
Seniorentreff des Verbandes teilnehmen, selbstverständlich<br />
auch mit Partner oder Partnerin. Der Kostenbeitrag pro Person<br />
wird nach vorläufiger Kalkulation ca. 400 EUR betragen.<br />
Darin enthalten sind 7 Tage Halbpension und die geplanten<br />
Ausflüge.<br />
Das Treffen findet vom 23. bis 30. August 2009 in der<br />
schönen Vulkaneifel im Hotel Fünfmädelhaus in 54649<br />
Lambertsberg, Hauptstraße 41 statt.<br />
Walter Werner<br />
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger<br />
für das Sprengen von Bauwerken und<br />
Bauwerksteilen (Abbruchsprengungen)<br />
Beratung - Gutachten -<br />
Erschütterungsmessungen<br />
Stolberger Heck 1, 52223 Stolberg/Rhld.<br />
Tel.: (0 24 02) 2 34 77, Fax: (0 24 02) 8 52 47<br />
Mobil: (01 71) 7 90 92 50<br />
e-mail: Sprengtechnik-Werner@arcor.de<br />
Verbandsnac<br />
erbandsnachric hrichten hten<br />
Das liegt an der Ferienstraße Südeifel, ca. 50 km nordöstlich<br />
von Trier zwischen Bitburg und Prüm.<br />
Für die Zeit unseres Aufenthaltes sorge ich dafür, dass kein<br />
Vulkanausbruch stattfindet!!!<br />
Von da aus werden wir mit dem Bus unterhaltsame Ausflüge<br />
in die Umgebung machen. Dabei werden wir, wie in den<br />
vergangenen Jahren auch, interessante Sehenswürdigkeiten<br />
besuchen.<br />
Interessenten melden sich bitte bis spätestens Sonntag,<br />
den 21. Mai 2009 bei dem Vorsitzenden des Ältestenrates:<br />
Günther Moseler<br />
Bahnhofsallee 29<br />
53919 Weilerswist<br />
Tel.: (0 22 54) 12 24<br />
Fax: (0 22 54) 62 26<br />
E-Mail: gmoseler@online.de<br />
unter Angabe von:<br />
- Name und Anschrift des Anmelders und<br />
der begleitenden Personen<br />
- Anzahl der benötigten Zimmer<br />
(Einzel oder Doppelzimmer)<br />
- Telefon, Handy, Fax, E-Mail.<br />
G. Moseler<br />
Die sprewa GmbH produziert und vertreibt seit über 20 Jahren Sprengstoffe<br />
für den Einsatz in der Stein- und Salzgewinnung. Als mittelständisches<br />
Unternehmen mit rund 25 engagierten Mitarbeitern sind für uns Flexibilität<br />
und Zuverlässikgeit Voraussetzung für den Erfolg bei unseren Kunden.<br />
Neben unseren Eigenprodukten vertreiben wir die komplette Palette<br />
von gelatinösen und Emulsionssprengstoffen, Sprengschnüren, Zündern<br />
und Sprengzubehör. In unserem Werk im Nördlinger Ries haben wir uns<br />
auf pulverförmige und ANFO-Sprengstoffe spezialisiert:<br />
Walonit W<br />
• pulverförmiger, wasserfester Ammoniumnitrat-Sprengstoff mit TNT-Zusatz<br />
• mittlere Detonationsgeschwindigkeit und hohes Schwadenvolumen<br />
sorgen insbesondere im Kalk für optimale Stückigkeit des Haufwerks<br />
• preisgünstige Alternative zu gelatinösen Sprengstoffen<br />
Wandex P<br />
• patronierter ANFO-Sprengstoff<br />
• schiebende Wirkung durch sehr hohes Schwadenvolumen<br />
• insbesondere bei klüftigem Stein genaue Kontrolle der Lademenge<br />
Wandex 1<br />
• loser ANFO-Sprengstoff mit sehr hohem Schwadenvolumen<br />
• lieferbar in 25 kg Kartons oder Papiersäcken sowie in Big Bags<br />
Zu weiteren Informationen über unserer Produkte können Sie uns gerne<br />
anrufen oder Prospektunterlagen anfordern. Unsere Produkte erhalten Sie<br />
auch über den Sprengstoffhandel.<br />
Anzeige<br />
sprewa Sprengmittel GmbH<br />
Tel. 09081/29087-0 · Fax 09081/23369<br />
Taigweg 4 · 86720 Nördlingen<br />
SprengInfo 31(2009)1 51
Verbandsnac<br />
erbandsnachric hrichten hten<br />
Die Jubilare des Jahres 2009<br />
50. Geburtstag<br />
12.02.1959 Hans-Joachim Grelak, Unna<br />
23.02.1959 Berthold Keil, Fürth-Steinbach<br />
06.03.1959 Ulrich Mann, Ehrenfriedersdorf<br />
30.03.1959 Friedolin Jakobs, Kordel<br />
30.03.1959 Petra Löwe, Braunschweig<br />
24.04.1959 Ulrich Matz, Riesbürg<br />
03.07.1959 Hartmut Essing, Hagen a. T. W.<br />
08.07.1959 Uwe Radzuweit, Gutenswegen<br />
04.08.1959 Sylvio Lehmann, Lugau<br />
06.08.1959 Thomas Bräutigam, Stuttgart<br />
25.10.1959 Michael Wimmer, Swisttal<br />
25.10.1959 Ludger Rattmann, Aachen<br />
30.10.1959 Johann Kasperski,<br />
Erfurt-Windischholzhausen<br />
09.11.1959 Horst Winter, Echzell/Bingenheim<br />
20.11.1959 Joachim Goldhahn, Gera<br />
02.12.1959 Ortrud Blatt, Wächtersbach<br />
05.12.1959 Andreas Wallat, Gornsdorf<br />
18.12.1959 Richard Bauhuber,<br />
Howald-Oberottendorf<br />
21.12.1959 Lutz Grau, Berlin<br />
60. Geburtstag<br />
05.01.1949 Peter Petrusic, Wellen<br />
23.01.1949 Hans-Joachim Krannich, Selm<br />
29.01.1949 Udo Neu, Lennestadt<br />
22.03.1949 Heinz Loosen, Wintrich<br />
03.04.1949 Hans-Peter Krumbholz, Berlin-Lankwitz<br />
03.04.1949 Lothar Becker, Merzig<br />
08.04.1949 Klaus Hain, Eschenburg-Wissenbach<br />
25.04.1949 Karl-Heinz Hans, Nottuln<br />
16.05.1949 Mats Börnesson, Nora, S<br />
06.06.1949 Hans-Peter Müller, Hagen<br />
03.07.1949 Hilmar Tuschhoff, Hanau<br />
24.07.1949 Heinz-Arthur Zwirz, Dortmund<br />
08.09.1949 Otto Ringgenberg, Leissingen, CH<br />
27.09.1949 Manfred Trapp, Drolshagen<br />
27.10.1949 Harald Leib, Bottrop<br />
27.10.1949 Wolfgang Hilger, Königswinter<br />
01.11.1949 Karl-Heinz Weber, Grünberg<br />
10.11.1949 Werner Figgen, Medebach-<br />
Wissinghausen<br />
14.11.1949 Hans-Joachim Krausch, Lemgo-Brake<br />
07.12.1949 Jürgen Schwaab, Hüffenhardt<br />
08.12.1949 Stephan Küchler, Hamburg<br />
10.12.1949 Gerold Schipper, Nordhorn<br />
21.12.1949 Frans P. J. Brewel, HM Sint-Oedenrode, NL<br />
23.12.1949 Bruno Reifenstahl, Meinhard<br />
DDEEU UTTSSCCHHEERR<br />
SS PP R R EE NN GG -- VV EE RR BB AA NN DD e e .. VV..<br />
65. Geburtstag<br />
18.01.1944 Karl-Heinz Dambrich, Gotha<br />
12.02.1944 Karl-Heinz Mädel, Schellerten/Dingelbe<br />
17.03.1944 Hans-Peter Weiss, Wuppertal<br />
08.04.1944 Wilhelm Ritzer, Türkenfeld<br />
12.05.1944 Hans van Meurs, KA Zaandam, NL<br />
04.06.1944 Wilfried Vogt-Sasse, Siegen<br />
15.06.1944 Jakob Mauderer, Oberndorf-Eggelstetten<br />
25.06.1944 Konrad Ziegler, Bernburg<br />
07.07.1944 Helmut Schlösser, Moosinning<br />
31.07.1944 Hans Czeschik, Bottrop<br />
23.08.1944 Dieter Schaal, Göppingen<br />
24.08.1944 Gerhard Profus, Bad Harzburg<br />
13.09.1944 Manfred Küchler, Pirna<br />
19.11.1944 Brigitte Manhart, Hülsede<br />
12.12.1944 Gerd Vogel, Dresden<br />
70. Geburtstag<br />
19.03.1939 Klaus D. J. Schrenk, Rheinfelden<br />
27.03.1939 Hans Vieth, Bielefeld<br />
22.04.1939 Peter Lichte, Leipzig<br />
10.07.1939 Horst Rohr, Grafschaft-Gelsdorf<br />
17.07.1939 Winfried Ex, Meinerzhagen<br />
29.08.1939 Johannes Luckey, Brilon-Thülen<br />
10.09.1939 Dieter Schol, Haiger<br />
10.12.1939 Günter Hennecke, Balve<br />
31.12.1939 Albert Jüngst, Bad Berleburg-Arfeld<br />
75. Geburtstag<br />
20.03.1934 Hermann Gelsdorf, Wuppertal<br />
24.04.1934 Willi Czotscher, Heilgenkreuzsteinach<br />
03.07.1934 Eduard Hippenstiel, Bad Laasphe<br />
05.08.1934 Jan Klusacek, Praha, CZ<br />
80. Geburtstag<br />
05.08.1929 Konrad Fink, Pfullingen<br />
die Ältesten<br />
03.02.1923 Kurt Becker, Gießen<br />
12.02.1923 Otto Ströher, Bad Marienberg<br />
02.03.1925 Hellmut Heinze, Weimar<br />
12.06.1928 Werner Wildt, Innsbruck, A<br />
24.06.1923 Hans Ingold, Oetwil a. d. L., CH<br />
30.06.1926 Joachim Prinz, Dortmund<br />
29.10.1924 Karl Getsberger, München<br />
05.11.1924 Alois Breyer, Hergensweiler<br />
08.11.1922 Charles Russel, Herzogenrath<br />
52 SprengInfo 31(2009)1<br />
®
SVW<br />
2009<br />
DRESDNER SPRENGSCHULE GMBH<br />
Seminare und Lehrgänge - 2. Halbjahr (Auszug)<br />
Dresdner Seminare für Mitarbeiter von Behörden und Institutionen<br />
Dresdner Seminare Sprengtechnik<br />
SGA<br />
SGU<br />
Wiederholungslehrgang Verbringung von Explosivstoffen<br />
SVW 3 - 09 02.07.2009<br />
SVW 4 - 09 17.09.2009<br />
SVW 5 - 09 17.12.2009<br />
Lehrgäng Lehrgänge<br />
DSS 3 - 09 20.11. - 21.11.2009 Gestaltung von Zündanlagen durch den kombinierten Einsatz<br />
verschiedener Zündverfahren<br />
DSS 4 - 09 11.12. - 12.12.2009 Optimierung der Abbautechnologie bei Gewinnungsarbeiten im<br />
<strong>Steinbruch</strong><br />
Lehrgänge Sprengtechnik<br />
SGL<br />
SGV<br />
SSB<br />
SSG<br />
SW<br />
PBSF 1 - 09 22.09. - 24.09.2009 Umgang mit Pyrotechnik aus Sicht der Brand- und<br />
Aufsichtsbehörde<br />
Grundlehrgang für allgemeine Sprengarbeiten und Kultursprengungen<br />
SGA 3 - 09 02.11. - 13.11.2009<br />
Grundlehrgang für Sprengarbeiten unter Tage/Tunnelbau<br />
SGU 3 - 09 02.11. - 10.11.2009<br />
Grundlehrgang für den Umgang - ausgenommen das Herstellen, Bearbeiten, Verarbeiten, Wiedergewinnen<br />
und Verwenden - mit Explosivstoffen im Rahmen der Ausbildung von Diensthunden<br />
SGL 3 - 09 02.11. - 05.11.2009<br />
Sonderlehrgang zur Verbringung explosionsgefährlicher Stoffe auf der Straße zur Erlangung<br />
einer Erlaubnis/eines Befähigungsscheines nach § 7/§ 20 SprengG<br />
SGV 3 - 09 02.07.2009<br />
SGV 4 - 09 17.09.2009<br />
SGV 5 - 09 17.12.2009<br />
Sonderlehrgang für Sprengungen von Bauwerken und Bauwerksteilen<br />
SSB 2 - 09 07.12. - 18.12.2009<br />
Sonderlehrgang für Großbohrlochsprengungen<br />
SSG 2 - 09 23.11. - 27.11.2009<br />
Wiederholungslehrgang Sprengtechnik<br />
(incl. Wiederholungslehrgang Verbringung von Explosivstoffen)<br />
SW 4 - 09 07.09. - 08.09.2009<br />
SW 5 - 09 16.11. - 17.11.2009<br />
SprengInfo 31(2009)1 53
Lehrgäng Lehrgänge<br />
Lehrgänge Pyrotechnik<br />
PGF<br />
PGT<br />
PSF<br />
PW<br />
PT 1/2<br />
KEM<br />
Grundlehrgang für das Verwenden von pyrotechnischen Gegenständen<br />
(Abbrennen von Feuerwerken - Großfeuerwerker)<br />
PGF 2 - 09 30.11. - 04.12.2009<br />
Grundlehrgang für den Umgang - ausgenommen Herstellen und Wiedergewinnen - mit pyrotechnischen<br />
Gegenständen und pyrotechnischen Sätzen in Theatern und vergleichbaren Einrichtungen<br />
(Bühnenfeuerwerker)<br />
PGT 2 - 09 24.08. - 28.08.2009<br />
Wiederholungslehrgang Pyrotechnik (Bühnenfeuerwerker, Großfeuerwerker und SFX) (incl.<br />
Wiederholungslehrgang Verbringung von Explosivstoffen)<br />
PW 3 - 09 31.08. - 01.09.2009<br />
PW 4 - 09 07.12. - 08.12.2009<br />
Grundlehrgang für den Umgang - ausgenommen das Herstellen und Wiedergewinnen - mit<br />
pyrotechnischen Gegenständen für technische Zwecke (Trenn- und Auslöseeinrichtungen)<br />
PT 1/2 3 - 09 29.06. - 30.06.2009<br />
PT 1/2 4 - 09 26.10. - 27.10.2009<br />
Lehrgänge Kampfmittelbeseitigung<br />
KGF<br />
KAF<br />
KFW<br />
KWK<br />
KSU<br />
Grundlehrgang für den Umgang - ausgenommen das Herstellen und Wiedergewinnen - mit<br />
explosionsgefährlichen Stoffen in Film- und Fernsehproduktionsstätten (SFX-Man)<br />
PSF 1 - 09 05.10. - 10.10.2009<br />
Grundlehrgang für fachtechnisches Aufsichtspersonal in der KMB<br />
KGF 1 - 09 26.01. - 27.02.2009 1. Teil<br />
04.01. - 22.01.2010 2. Teil<br />
Anpassungslehrgang für fachtechnisches Aufsichtspersonal in der KMB<br />
KAF 2 - 09 24.08. - 25.09.2009<br />
Einführungslehrgang für Munitionsräumarbeiter/Sondierer<br />
KEM 2 - 09 12.10. - 23.10.2009<br />
Wiederholungslehrgang für Verfahren der KMB für fachtechn. Aufsichtspersonal in der KMB<br />
KFW 3 - 09 14.12. - 18.12.2009<br />
Weiterbildungslehrgang zur chemischen Munition und Kampfsportmunition<br />
KWK 1 - 09 05.10. - 09.10.2009<br />
Sonderlehrgang zum Aufsuchen und Erkennen von unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen<br />
(USBV)<br />
KSU 2 - 09 26.10. - 29.10.2009<br />
54 SprengInfo 31(2009)1
Lehrgänge Transport<br />
TGF<br />
TGS/<br />
SGV<br />
TW<br />
TGB<br />
TWB<br />
Dresdner Seminar Abbruchtechnik<br />
DSA<br />
Lehrgänge Bautechnik<br />
BAB<br />
DSA 2 - 09 06.11. - 07.11.2009 Schadstoffe erkennen und richtig bewerten<br />
Lehrgäng Lehrgänge<br />
Wiederholungslehrgang für Gefahrgutfahrer (alle ADR-Klassen und Tankfahrzeuge)<br />
(inkl. Wiederholungslehrgang Verbringung von Explosivstoffen)<br />
TW 4 - 09 02.09. - 03.09.2009<br />
TW 5 - 09 12.10. - 13.10.2009<br />
TW 6 - 09 09.12. - 10.02.2009<br />
Grundlehrgang für Gefahrgutbeauftragte - Allg. Teil und Verkehrsträger Straße<br />
TGB 2 - 09 21.09. - 24.09.2009<br />
Wiederholungslehrgang für Gefahrgutbeauftragte<br />
TWB 2 - 09 19.10. - 20.10.2009<br />
Lehrgänge Maschinentechnik<br />
MTB<br />
BAZ<br />
Grundlehrgang für Gefahrgutfahrer (Stück- und Schüttgut) gem. GGVSE-ADR/RID<br />
(Basiskurs)<br />
TGF 3 - 09 29.06. - 01.07.2009<br />
TGF 4 - 09 14.09. - 16.09.2009<br />
TGF 5 - 09 14.12. - 16.12.2009<br />
Aufbaulehrgang für Gefahrgutfahrer Klasse 1 in Verbindung mit dem Grundlehrgang zur Verbringung<br />
explosionsgefährl. Stoffe auf der Straße zur Erlangung einer Erlaubnis/eines Befähigungsscheines<br />
nach § 7/§ 20 SprengG<br />
TGS/SGV 3 - 09 01.07. - 02.07.2009<br />
TGS/SGV 4 - 09 16.09. - 17.09.2009<br />
TGS/SGV 5 - 09 16.12. - 17.12.2009<br />
Lehrgang für den fachgerechten Einsatz von Bohrgeräten in Gewinnungsbetrieben<br />
MTB 2 - 09 22.10. - 24.10.2009<br />
Lehrgang zum Erwerb der Fachkunde zur Vorbereitung und Durchführung von Abbrucharbeiten<br />
Schwerpunkt: Durchfühung<br />
BAB 2 - 09 29.09. - 01.10.2009<br />
Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde für ASI-Arbeiten von Asbestzementprodukten<br />
gemäß TRGS 519 Anlage 4<br />
BAZ 3 - 09 10.09. - 11.09.2009<br />
BAZ 4 - 09 23.11. - 24.11.2009<br />
Anfragen zu Lehrgängen (z. B. Zulassungsvoraussetzungen) bzw. Anmeldungen richten Sie bitte an die<br />
Dresdner Sprengschule GmbH<br />
Heidenschanze 6 - 8, D - 01189 Dresden<br />
Telefon: (03 51) 4 30 59 - 0, Telefax: (03 51) 4 30 59 - 59, e-mail: Info@Sprengschule-Dresden.de<br />
www.Sprengschule-Dresden.de<br />
SprengInfo 31(2009)1 55
Lehrgäng Lehrgänge<br />
Termin Thema<br />
Sprengtechnische Lehrgänge des Kreises Siegen-Wittgenstein im Technologiezentrum Siegen<br />
Sprengtechnische Lehrgänge 2009 - 2. Halbjahr<br />
Lehrgänge für allgemeine Sprengarbeiten (einschließlich Verbringen)<br />
17.08.2009 - 21.08.2009 Grundlehrgang<br />
02.11.2009 - 06.11.2009 Grundlehrgang<br />
14.10.2009 Wiederholungslehrgang<br />
03.12.2009 Wiederholungslehrgang<br />
17.08.2009 - 21.08.2009 Aufsichtsbeamte der Bundesländer - Grundlehrgang<br />
Sonderlehrgänge<br />
auf Anfrage Großbohrlochsprengung<br />
auf Anfrage Sprengen von Bauwerken und Bauwerksteilen<br />
Lehrgänge für das Verbringen, Empfangnahme, Überlassen von explosionsgefährlichen Stoffen für Personen, die<br />
nach dem Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter zur Beförderung von Gütern der Klasse 1 berechtigt<br />
sind<br />
14.10.2009 Sonderlehrgang und Wiederholungslehrgang zusammen<br />
Pyrotechnische Lehrgänge<br />
Lehrgänge für das Verwenden von pyrotechnischen Gegenständen - Abbrennen von Feuerwerken - (einschließlich Verbringen)<br />
20.10.2009 - 23.10.2009 Grundlehrgang<br />
19.10.2009 Wiederholungslehrgang<br />
Lehrgänge für den Umgang - ausgenommen das Herstellen und das Wiedergewinnen - mit pyrotechnischen Gegenständen<br />
und pyrotechnischen Sätzen bei Theatern oder vergleichbaren Einrichtungen (einschließlich Verbringen)<br />
auf Anfrage Grundlehrgang Theater<br />
Lehrgang für den Umgang (Aufbewahren, Aus- und Einbau, Verbringen und Vernichten) von sprengkräftigen und pyrotechnischen<br />
Trennelementen<br />
06.10.2009 Grundlehrgang außer Rückhaltesysteme<br />
07.10.2009 Grundlehrgang speziell Rückhaltesysteme<br />
Lehrgänge für den Umgang - ausgenommen das Herstellen - mit Treibladungspulver zum Vorderladerschießen<br />
und Lehrgänge für den nichtgewerbsmäßigen Umgang - ausgenommen das Herstellen - mit Treibladungspulver<br />
zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen und Lehrgänge für den Umgang - ausgenommen das Herstellen<br />
- mit Böllerpulver zum Böllerschießen<br />
02.09.2009 Grundlehrgang Vorderlader<br />
03.09.2009 Grundlehrgang Wiederlader<br />
02.09.2009 - 03.09.2009 beide Lehrgänge zusammen<br />
04.09.2009 Grundlehrgang Böller<br />
Kontaktadresse: Sprengtechnische Lehrgänge des Kreises Siegen-Wittgenstein im Technologiezentrum Siegen, Birlenbacher<br />
Straße 18, 57078 Siegen-Geisweid, Tel.: (02 71) 30 39 00, Fax: (02 71) 30 39 05 15, gottschalk@sprengtechnik-siegen.de,<br />
http://www.sprengtechnik-siegen.de/<br />
SPRENGVEREIN IN BAYERN E. V. - Staatlich anerkannte Sprenglehrgänge 2009, 2. Halbjahr<br />
16.09.2009 Garmisch-Partenkirchen Wiederholungslehrgang Sprengarbeiten<br />
Kontaktadresse: Dipl.-Ing. Jürgen Brodka, Belastr. 5, 81377 München, Tel.: (0 89) 71 01 93 88, Fax: (0 89) 71 01 94 16,<br />
e-mail: info@sprengverein-in-bayern.de<br />
56 SprengInfo 31(2009)1
1. MAXAM Deutschland GmbH<br />
OT Schlungwitz<br />
Gnaschwitzer Straße 4<br />
02692 Doberschau-Gaußig<br />
Tel.: 0 35 91 3 57-0<br />
Fax: 0 35 91 3 57-4 44<br />
Region West<br />
Ihre Ansprechpartner:<br />
Dipl.-Ing. Joachim Goldhahn<br />
Mobil: 01 71 9 30 56 54<br />
Klaus Hain<br />
Mobil: 01 73 2 94 46 41<br />
2. Vertriebszentrum und Produktion<br />
Finnentrop Fretter<br />
Kalkwerkstraße 75-77<br />
57413 Finnentrop-Fretter<br />
Tel.: 0 27 24 94 40-0<br />
Fax: 0 27 24 94 40-70<br />
3. Lager und Produktion Haltern<br />
Werkstraße 111<br />
45721 Haltern am See<br />
Tel.: 0 23 64 6 89-0<br />
Fax: 0 23 64 6 89-2 93<br />
4. Lager Bad Sobernheim<br />
Breitler Straße 72<br />
55566 Bad Sobernheim<br />
Tel.: 0 67 51 61 27<br />
Fax: 0 67 51 49 01<br />
5. Lager Wissenbach<br />
Scheidstraße 31<br />
35713 Eschenburg-Wissenbach<br />
Tel.: 0 27 74 15 36<br />
Fax: 0 27 74 65 64<br />
6. Lager Steinheim<br />
Lemgoer Straße 11<br />
32657 Lemgo/Brake<br />
Tel.: 0 52 61 8 81 81<br />
Fax: 0 52 61 8 83 77<br />
7. Lager Lengerich<br />
Essing Sprengtechnik GmbH<br />
Brückenwaage 8<br />
49124 Georgsmarienhütte<br />
Tel.: 0 54 01 20 26<br />
Fax: 0 54 01 24 49<br />
8. Lager Hermeskeil<br />
54411 Hermeskeil<br />
Tel.: 0 65 03 9 53 36 34<br />
Fax: 0 65 03 9 53 36 36<br />
Region Ost<br />
Ihr Ansprechpartner:<br />
Dipl.-Betriebswirt (FH) Johannes Düro<br />
Mobil: 01 71 3 45 52 57<br />
9. Vertriebszentrum und Produktion Schellroda<br />
Riechheimer Weg 1<br />
99102 Klettbach OT Schellroda<br />
Tel.: 03 62 09 42 6-0<br />
Fax: 03 62 09 4 26-70<br />
10. Lager Goes<br />
01796 Dohma, OT Goes<br />
Tel.: 0 35 01 76 22 78<br />
Fax: 0 35 01 78 09 73<br />
11. Lager Bösenbrunn<br />
08606 Bösenbrunn<br />
Tel.: 0 3 74 21 2 49 81<br />
Fax: 0 3 74 21 2 49 96<br />
Bad Sobernheim<br />
Mainz<br />
4<br />
Hamburg<br />
Flechtingen<br />
13<br />
Berlin<br />
Lengerich<br />
Hannover<br />
7<br />
Haltern<br />
3<br />
6<br />
Steinheim<br />
Niemetal<br />
Magdeburg<br />
14<br />
Tarthun<br />
Röcknitz<br />
Cottbus<br />
19<br />
12<br />
Anröchte<br />
Düsseldorf<br />
Finnentrop<br />
2<br />
Kassel<br />
Erfurt<br />
9 24<br />
Leipzig<br />
Würschnitz<br />
15<br />
Dresden 1<br />
Schlungwitz<br />
Köln<br />
Schellroda Pölzig<br />
10<br />
23<br />
Grafschaft<br />
Müllenbach<br />
5<br />
Wissenbach<br />
Goes<br />
Bösenbrunn Chemnitz<br />
11<br />
18<br />
Frankfurt<br />
Rottweil<br />
22<br />
MAXAM Deutschland GmbH<br />
Expert Solutions for Blasting Technology<br />
Sprengmittel · Sprengzünder · Sprengzubehör · Planung und Ausführung von Bohr- und Sprengarbeiten<br />
Stuttgart<br />
Gunzendorf<br />
Nürnberg<br />
16<br />
Neumarkt/<br />
Oberpfalz<br />
Regensburg<br />
München<br />
MAXAM Deutschland GmbH · OT Schlungwitz · Gnaschwitzer Straße 4 · 02692 Doberschau-Gaußig<br />
Tel.: 0 35 91 3 57-0 · Fax: 0 35 91 3 57-4 44 · www.maxam-corp.com<br />
8<br />
Hermeskeil<br />
Ulm<br />
20<br />
Rothenburg<br />
o. d. Tauber<br />
21<br />
17<br />
12. Lager und Produktion Röcknitz<br />
Am Löttigberg<br />
04808 Röcknitz<br />
Tel.: 03 42 63 7 61-0<br />
Fax: 03 42 63 7 61-70<br />
13. Lager Flechtingen<br />
Büschen 90<br />
39356 Hörsingen<br />
Tel.: 03 90 55 9 28 74<br />
Fax: 03 90 55 9 28 72<br />
14. Lager Tarthun<br />
39435 Tarthun<br />
Tel.: 03 92 68 22 53<br />
Fax: 03 92 68 22 83<br />
15. Lager Würschnitz<br />
01936 Laußnitz<br />
Region Süd<br />
Ihr Ansprechpartner:<br />
Bergbautechniker Zenon Kattirs<br />
Mobil: 01 71 3 30 20 34<br />
16. Vertriebszentrum Neumarkt<br />
Postfach 16 06<br />
92306 Neumarkt/Oberpfalz<br />
Tel.: 0 91 81 14 42<br />
Fax: 0 91 81 88 06<br />
17. Lager Gunzendorf<br />
Schafgasse 17<br />
96155 Buttenheim-Gunzendorf<br />
Tel.: 01 71 6 97 34 73<br />
Fax: 0 95 45 82 38<br />
Vertriebspartner<br />
18. Steffes-Ollig GmbH & Co. KG<br />
19. Schmidtmann GmbH<br />
20. SMV Süd Sprengmittelvertrieb GmbH<br />
21. G. Holstein GmbH<br />
22. Emil Dimmler GmbH & Co KG<br />
23. Leo Werner GmbH<br />
1. MAXAM<br />
Bohr- und Sprengtechnik GmbH<br />
OT Schlungwitz<br />
Gnaschwitzer Straße 4<br />
02692 Doberschau-Gaußig<br />
Tel.: 0 35 91 3 57-0<br />
Fax: 0 35 91 3 57-4 44<br />
Region West<br />
4. Standort Bad Sobernheim<br />
Breitler Straße 72<br />
55566 Bad Sobernheim<br />
Tel.: 0 67 51 61 27<br />
Fax: 0 67 51 49 01<br />
Region Ost<br />
24. Standort Pölzig<br />
Gartenweg 4b<br />
07554 Pölzig<br />
Tel.: 03 66 95 8 33-0<br />
Fax: 03 66 95 / 8 33-4<br />
Region Süd<br />
16. Standort Neumarkt<br />
Postfach 16 06<br />
92306 Neumarkt/Oberpfalz<br />
Tel.: 0 91 81 14 42<br />
Fax: 0 91 81 88 06<br />
Rev. 03.09