26.11.2012 Aufrufe

Steinbruch - Deutscher Sprengverband eV

Steinbruch - Deutscher Sprengverband eV

Steinbruch - Deutscher Sprengverband eV

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

1/2009 /2009


Mitteilungsblatt des Deutschen <strong>Sprengverband</strong>es e. V.<br />

1/2009 /2009<br />

ISSN 0941 - 4584 Band 31 (2009) Heft 1<br />

Herausgeber<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Sprengverband</strong> e. V.<br />

Geschäftsstelle Siegen<br />

Postfach 21 24<br />

57241 Netphen<br />

Tel.: (02 71) 7 65 66 e-mail: geschaeftsstelle@sprengverband.de<br />

Fax: (02 71) 79 08 05 Internet: www.sprengverband.de<br />

Vorsitzender Stellvertreter<br />

Jörg Rennert (JR) Manfred Dax (MD)<br />

Hohe Str. 82 Mozartstr. 1<br />

01187 Dresden 89075 Ulm<br />

Tel.: (03 51) 4 30 59 30 Tel.: (0 90 81) 2 90 87 - 11<br />

Fax: (03 51) 4 30 59 59 Fax: (0 90 81) 2 33 69<br />

e-mail: Joerg.Rennert@<br />

Sprengschule-Dresden.de<br />

e-mail: manfred.dax@sprewa.com<br />

Redaktion<br />

Siegfried Rosemann (SR) Walter Werner (WW)<br />

(Leiter des Redaktionsaus- Stolberger Heck 1<br />

schusses) 52223 Stolberg<br />

Stadionstr. 13 Tel.: (0 24 02) 2 34 77<br />

39218 Schönebeck Fax: (0 24 02) 8 52 47<br />

Tel.: (0 39 28) 6 97 75<br />

(01 72) 3 21 76 85<br />

e-mail: sprengtechnik-werner@arcor.de<br />

e-mail: info@megadok.de<br />

Gerd Vogel (GV) Uwe Zimmer (UZ)<br />

Zschertnitzer Weg 26 Kirchweg 2 b<br />

01217 Dresden 98590 Möckers<br />

Tel.: (03 51) 4 72 71 91 Tel.: (0 36 83) 4 07 92 38<br />

Fax: (03 51) 4 70 15 05 Fax: (0 36 83) 4 07 92 39<br />

e-mail: zuender-vogel@web.de<br />

Manfred Dax<br />

Mozartstr. 1<br />

89075 Ulm<br />

e-mail: uwe.zimmer@bgbau.de<br />

Druck Satz, Gestaltung, Vertrieb und Anzeigen<br />

Druckerei Schlüter GmbH megaDOK Informationsservice<br />

& Co. KG Breitscheidstr. 51<br />

Grundweg 77 39114 Magdeburg<br />

39218 Schönebeck Tel.: (03 91) 8 10 72 50<br />

Tel.: (0 39 28) 45 84 13 Fax: (03 91) 8 10 72 55<br />

ISDN: (0 39 28) 45 84 90<br />

(Leonardo)<br />

ISDN: (0 39 28) 45 84 87<br />

(Fritz)<br />

Urheberrecht<br />

e-mail: info@megadok.de<br />

Alle veröffentlichten Beiträge und Abbildungen unterliegen dem Urheberrechtsschutz.<br />

Jede Verwertung, die nicht ausdrücklich vom Urheberrechtsgesetz<br />

zugelassen ist, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des<br />

Herausgebers. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Bearbeitungen,<br />

Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung<br />

in elektronischen Systemen.<br />

Veröffentlichungen<br />

Alle mit Namen oder Initialen gezeichneten Veröffentlichungen geben ausschließlich<br />

die Meinungen der Verfasser wieder. Für Veröffentlichungen trägt<br />

der Herausgeber nur die allgemeine presserechtliche Verantwortung im Sinne<br />

des Pressegesetzes. Die Redaktion behält sich die Auswahl und Kürzung<br />

von Briefen zur Veröffentlichung vor.<br />

Erscheinungsweise und Bezug<br />

Die Zeitschrift erscheint dreimal pro Jahr.<br />

Jahresabonnement (3 Hefte):<br />

- Inland: 33,00 Euro (inkl. Versandkosten)<br />

- Ausland: 33,00 Euro (zuzügl. Versandkosten)<br />

Einzelheft: 15,00 Euro (inkl. Versandkosten)<br />

Das Abonnement gilt mindestens 1 Jahr und kann danach mit einer Frist von<br />

6 Wochen zum Ende des Bezugszeitraumes gekündigt werden. Mitglieder<br />

des Deutschen <strong>Sprengverband</strong>es erhalten die Zeitschrift im Rahmen ihrer<br />

Mitgliedschaft.<br />

Redaktionsschluss für das Heft 2/2009 ist der 02.06.2009<br />

Editorial<br />

2 Der Vorsitzende hat das Wort ...<br />

Umschau<br />

3 Schornsteinsprengungen in Großräschen<br />

3 Minentaucher erproben modernste Technologie<br />

3 Hochdruck-Wassernebel-Feuerlöscher<br />

5 Nationale und Internationale Tagungen<br />

Gesetze/Verordnungen<br />

6 Stellungnahme des Deutschen <strong>Sprengverband</strong>es<br />

zum Entwurf des 4. SprengÄndG<br />

<strong>Steinbruch</strong><br />

7 Dr. Konrad Ziegler, Dr. Ulf Lichte<br />

Argumentation und Maßnahmen zur Verbesserung<br />

der Akzeptanz von Großbohrlochsprengungen<br />

10 Gerd Vogel<br />

Aspekte der aktuellen <strong>Steinbruch</strong>situation im Focus<br />

von Arbeitssicherheit und Bohr- und Sprengarbeit<br />

Abbruch<br />

18 Marcel Schröder<br />

Wenn der konventionelle Abbruch an seine Grenzen<br />

kommt - Lockerungssprengungen in 70 m Höhe<br />

21 Horst Blachnitzky<br />

Ein Koloss wird zu Fall gebracht - die Sprengung<br />

des Agfa-Hochhauses in München<br />

Pyrotechnik<br />

26 Matthias Weickl<br />

Sicherheitsmaßnahmen für das Abbrennen von<br />

Feuerwerken<br />

Felsbau<br />

35 Joachim Milde<br />

Neubau des Flusswasserkraftwerkes Rheinfelden,<br />

ein neuer R(h)einfall?!<br />

Mittel der Sprengtechnik<br />

39 Dr. Ulf Lichte<br />

Beurteilung kurzzeitiger Erschütterungseinwirkungen<br />

mittels der frequenzbewerteten<br />

Schwinggeschwindigkeit<br />

44 Dr. Frank Hammelmann, Mathias Güttler,<br />

Heinz Josef Niehues<br />

Erste Erfahrungen bei der funkferngesteuerten<br />

Auslösung übertägiger elektronischer i-kon-Zündanlagen<br />

Verbandsnachrichten<br />

49 Rückblick Regionaltagung 2009, Rockenhausen<br />

51 Seniorenfahrt 2009<br />

52 Die Jubilare des Jahres 2009<br />

53 Lehrgänge<br />

Titelbild: Ein Spektrum verschiedener Fachbereiche<br />

aus der vorliegenden Ausgabe in einer<br />

Fotocollage dargestellt.<br />

Fotos: Dr. R. Melzer, F. Rommerskirchen,<br />

J. Milde, M. Schröder, G. Vogel


Editorial<br />

Der Vorsitzende hat das Wort ...<br />

Liebe Fachkolleginnen und Fachkollegen, liebe Leser,<br />

die ersten Wochen des neuen Jahres liegen bereits hinter uns und die Zeit scheint nach<br />

wie vor im Fluge zu vergehen. Im Unterschied zu den beiden vergangenen Jahren meint<br />

es der Winter mit uns in diesem Jahr sehr gut. Die weiße Pracht wird die Anhänger des<br />

Wintersports sicherlich sehr erfreut haben und noch freuen. Der eine oder andere wird sich<br />

sicherlich auch schon nach dem Frühjahr sehnen, die Tage werden schließlich bereits wieder<br />

deutlich länger.<br />

Trotz des Winters gestaltete sich die Anfahrt zu unserer diesjährigen Regionaltagung aus<br />

witterungstechnischer Sicht sicherlich für nahezu alle Beteiligten problemlos. In diesem<br />

Jahr lud der Deutsche <strong>Sprengverband</strong> am 17.01.2009 zu seiner nunmehr 12. Regionaltagung<br />

in die Pfalz, genauer gesagt nach Rockenhausen, ein. Unserer Einladung folgten<br />

auch in diesem Jahr ca. 90 Fachkolleginnen und Fachkollegen. Das wiederum rege Interesse<br />

auch an dieser Tagung unterstreicht einmal mehr, dass diese Veranstaltungsreihe<br />

zum festen Bestandteil der Verbandsaktivitäten gehört, wenn es darum geht, unsere Mitglieder<br />

und alle interessierten Fachkollegen umfassend zu informieren. Wir würden uns<br />

allerdings wünschen, dass in Zukunft noch mehr Praktiker aus den Regionen, in denen der <strong>Sprengverband</strong> die jährlichen<br />

Regionaltagungen durchführt, die Gelegenheit dieses Erfahrungsaustausches nutzen. Als Verband werden wir überlegen, wie<br />

es uns zukünftig noch besser gelingen kann, diese Fachkollegen zu erreichen. Weitere Einzelheiten zur diesjährigen Regionaltagung<br />

entnehmen Sie bitte der vorliegenden Ausgabe unserer Zeitschrift.<br />

Sicherlich stimmen Sie mit mir überein, dass wir gegenwärtig eine sehr turbulente Zeit mit vielen, zum Teil einschneidenden<br />

Ereignissen und Veränderungen durchleben. Es bleibt zu hoffen, dass sich mit dem Verlauf des ersten Halbjahres die Wogen<br />

langsam etwas glätten und das Schiff der Wirtschaft wieder an Fahrt gewinnt und die beschlossenen Konjunkturprogramme<br />

auch eine positive Ausstrahlung auf unsere Branche mit sich bringen. Neben schmerzlichen Einschnitten, die häufig mit Krisen<br />

verbunden sind, sollten und müssen diese auch positive Veränderungen bewirken und neue Entwicklungen ermöglichen.<br />

Der Deutsche <strong>Sprengverband</strong> betrachtet es als eine seiner wichtigsten Aufgaben, Sie, liebe Mitglieder, hierbei tatkräftig zu<br />

unterstützen. So hat der Verband in Anbetracht des in diesem Jahr anstehenden 4. Sprengstoffänderungsgesetzes große Aktivitäten<br />

entwickelt, um die bevorstehende Gesetzesnovelle praxisrelevant und handhabbar zu gestalten. Wir werden Sie hierzu<br />

ständig weiter informieren.<br />

Im Zuge der weiteren Gestaltung der Vorstandsarbeit unseres Verbandes haben wir in den letzten Monaten ein Konzept für die<br />

Neuausrichtung und eine damit verbundene Profilschärfung der Arbeit unseres Verbandes entwickelt. Das vom Vorstand des<br />

Verbandes erarbeitete Konzept möchten wir gern mit Ihnen, liebe Mitglieder, diskutieren und im Rahmen unserer in diesem<br />

Jahr anstehenden Neuwahlen für den Vorstand des Deutschen <strong>Sprengverband</strong>es in die Satzung des Verbandes aufnehmen.<br />

Gemeinsam mit der Einladung zur in diesem Jahr am 18.04.2009 in Siegen stattfindenden Mitgliederversammlung übersenden<br />

wir Ihnen alle Informationen und Vorschläge des Vorstandes für die weitere Gestaltung der Arbeit des Verbandes und unserer<br />

Satzung.<br />

Ich möchte an dieser Stelle alle Mitglieder unseres Verbandes dazu aufrufen, von Ihrem Mitbestimmungsrecht am 18.04.2009<br />

im Rahmen der ab 10.30 Uhr stattfindenden Mitgliederversammlung rege Gebrauch zu machen und sich so aktiv in die Verbandsarbeit<br />

einzubringen. Wir freuen uns schon jetzt auf Ihre Vorschläge, Anregungen und Wünsche, die Mitarbeit in unserem<br />

Verband betreffend. Wie in den vergangenen Jahren werden wir das Programm der Tagung in Siegen auch in diesem Jahr<br />

durch ein im Vorfeld stattfindenden Workshop ergänzen. In diesem Jahr haben Sie die Möglichkeit, zwischen zwei Workshopveranstaltungen<br />

zu wählen. Zur Auswahl steht das Thema „Der sprengtechnische Abbruch von Bauwerken und Bauwerksteilen“<br />

sowie das Thema „Pyrotechnik - Abbrennen von Feuerwerken“. Wir denken, dass wir mit der diesjährigen Themenwahl<br />

neben dem Fachbereich Abbruch auch dem Bereich Pyrotechnik eine noch breitere Plattform für den Erfahrungsaustausch<br />

schaffen können, der insbesondere in Anbetracht der anstehenden gesetzlichen Veränderungen, aber auch fachlichen Entwicklungen<br />

dazu beiträgt, alle interessierten Fachleute umfassend zu informieren. Das vollständige Programm und die Einladung<br />

entnehmen Sie bitte der vorliegenden Ausgabe der SprengInfo.<br />

Die Übermittlung von aktuellen Informationen ist eine der Hauptaufgaben unseres Verbandes. Unsere Fachzeitschrift Spreng<br />

Info ist sicherlich eine gute Möglichkeit, sich umfassend über aktuelle Entwicklungen in den Fachbereich Spreng- und Pyrotechnik<br />

zu informieren. Zukünftig wird Sie unsere Zeitschrift in einem neuen Gewand und einer weiterentwickelten inhaltlichen<br />

Gestaltung begrüßen, die es Ihnen ermöglicht, noch schneller und gezielter Informationen zu erhalten. Lassen Sie sich überraschen.<br />

Ich freue mich auf ein zahlreiches Wiedersehen mit vielen Fachkollegen in Siegen zu unseren diesjährigen Workshopveranstaltungen,<br />

der sprengtechnischen Tagung, dessen Programm Sie bitte beiliegender Ausgabe entnehmen sowie der turnusmäßig<br />

stattfindenden Mitgliederversammlung und verbleibe bis dahin mit herzlichen Grüßen<br />

2 SprengInfo 31(2009)1


Schornsteinsprengungen in Großräschen<br />

Am 30.05.2008 wurden in Großräschen, auf dem Gelände<br />

des ehemaligen Glaswerkes, gleich 3 Schornsteine durch<br />

die EUROVIA Beton GmbH gesprengt. Die beiden gleichzeitig<br />

fallenden Schornsteine waren 50 m hoch, der einzelne<br />

70 m hoch.<br />

Quelle/Fotos: Stefan Jahns/EUROVIA Beton GmbH<br />

Feuerwerksfabrik in Manila explodiert<br />

Auf den Philippinen hat eine verheerende Explosion eine<br />

Fabrik für Feuerwerkskörper zerstört und mindestens sechs<br />

Menschen das Leben gekostet. 43 Mitarbeiter wurden zum<br />

Teil schwer verletzt. Die Fabrik „Star Maker“ in Trece Martires,<br />

rund 50 Kilometer südlich der Hauptstadt Manila, wurde<br />

dem Erdboden gleichgemacht. In ihr wurden seit 20 Jahren<br />

Feuerwerkskörper produziert. Sie hatte einen guten Ruf und<br />

exportierte ihre Artikel in alle Welt.<br />

Quelle: www.bielertagblatt.ch 29.01.2009<br />

Minentaucher erproben modernste Technologie<br />

Beschrieben wird ein hochmodernes Gerät (VSW AUV) zur<br />

Detektion von Seeminen und zur Untersuchung des Meeresbodens.<br />

Es kann die Leistung eines Minentauchers bei<br />

der Suche nach Minen, Munition und anderen Gegenständen<br />

am Meeresgrund um ein Vielfaches steigern und die<br />

hochwertige Ressource Minentaucher auf die wesentlichen<br />

Aufgaben der Minenvernichtung bzw. Unschädlichmachen<br />

von Minen und anderen Explosivstoffen begrenzen. Das<br />

Gerät kann aufgrund seiner geringen Abmessungen und<br />

Masse kurzfristig per LKW, Hubschrauber oder Schiff an<br />

seinen Einsatzort verbracht werden.<br />

Das AUV ist auch für Operationen mit geringer Sichtbarkeit<br />

(verdeckte Operationen) geeignet. Genauer, als jeder Taucher<br />

es kann, werden lokalisierte Objekte auf dem Meeresboden<br />

kartografiert und können so in Datenbanken beim<br />

Mine Warfare Data Center (MWDC) eingepflegt werden.<br />

VSW AUVs, gerne als verlängerter Arm der Minentaucher<br />

bezeichnet, liefern präzise und anders als bei Minentauchern<br />

nachvollziehbare Dokumentationen. Diese AUVs eignen<br />

sich zum Einsatz auf Reeden, in Strandnähe und in<br />

Häfen oder anderen Offshore Installationen sowie in Binnengewässern.<br />

Hier ist es endlich möglich, dass das Gesehene<br />

durch andere, nicht beim Tauchgang Beteiligte mit<br />

ausgewertet werden kann und anschließend die Daten in<br />

einer Minenjagddatenbank abgelegt werden können. Bestechend<br />

sind der Zeitvorteil gegenüber Minentauchern und<br />

die um ein Vielfaches größere Flächensuchleistung.<br />

Quelle: http://diveinside.de 31.01.2009<br />

Umschau Umschau<br />

Hochdruck-Wassernebel-Feuerlöscher<br />

Im Rahmen von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten<br />

wurden die Firmen Brandschutz Kehl GmbH und Sicherheits-Sprengtechnik<br />

Damberg mit der Suche nach einer<br />

Alternative für das in der EU verbotene HALON beauftragt.<br />

Ziel der Entwicklung war die Konzeption eines neuen Löschgeräts<br />

gegen Klein- und insbesondere Personenbrände.<br />

Nach nur 18 Monaten Entwicklungszeit wurde das Konzept<br />

EREP „Emergency Response Extinguishing Pack“, im deutschen<br />

als EF-Einsatz Feuerlöscher bezeichnet, fertig gestellt.<br />

Ende 2007 wurde nicht nur das beantragte Gebrauchsmuster<br />

erteilt, sondern der TÜV-Süd erteilte auch die für die EU<br />

erforderliche Baumusterzulassung. Damit ist für diesen<br />

Feuerlöscher nach aktuellem EU-Recht keine weitere behördliche<br />

Prüfung mehr erforderlich!<br />

Abb. 1:<br />

Tragbarer Hochdruck-Wassernebel-Feuerlöscher<br />

mit textilem<br />

Rückentragegestell<br />

(NOMEX)<br />

und optionalem<br />

umluftunabhängigem<br />

Atemschutz<br />

Das Land Rheinland Pfalz honorierte die Entwicklungsleistungen<br />

und verlieh den Innovationspreis Success 2008.<br />

EREP steht für die optimale Ausnutzung der Leistungsfähigkeit<br />

von Wasser als Löschmittel, in dem es zu feinsten<br />

Tröpfchen vernebelt wird und damit eine sehr hohe Kühlund<br />

Löschleistung erreicht.<br />

SprengInfo 31(2009)1 3


Umschau Umschau<br />

Dadurch ist es möglich, mit geringsten Wassermengen eine<br />

besonders hohe Löschleistung zu erzielen. Wesentlich für<br />

das Erreichen dieses Effekts ist der hohe Arbeitsdruck (200<br />

bar) der erstmals in einem tragbaren Feuerlöschsystem<br />

realisiert wurde. Damit das System ein möglichst geringes<br />

Gewicht hat, wurde auf ein Zweikammerverfahren verzichtet<br />

und Lösch- und Treibmittel in einem Behälter integriert.<br />

Aus Gewichtsgründen werden nur Carbon Druckbehälter<br />

mit einem Aluminium Liner verwendet. Ein extra für diesen<br />

Anwendungszweck entwickelter Adapter erlaubt das problemlose<br />

Wiederbefüllen durch den eingewiesenen Anwender.<br />

Eine aufwändige Schulung oder Zertifizierung ist<br />

nicht erforderlich.<br />

Das neue an EREP sind folgende Merkmale:<br />

Abb. 2: Löschen eines in Vollbrand befindlichen PKW: Brand war<br />

nach 20 Sek. unter Kontrolle, nach 110 Sek. gelöscht.<br />

• Geringes Gewicht und lange Löschzeit<br />

Gemessen an der Löschzeit hat EREP eine bis zu 8 mal<br />

höhere Leistung als marktübliche Pulver, Schaum oder<br />

Wasserlöscher mit der gleichen Löschmittelmenge.<br />

• Feinst-Wassernebel<br />

EREP zerstäubt das Wasser durch hohen Druck zu feinstem<br />

Wasser-Nebel und bietet die Möglichkeit, in unterschiedlichen<br />

Distanzen zu arbeiten und Personen verletzungsfrei<br />

zu löschen.<br />

• EREP ist auch ein Schaum-Feuerlöscher<br />

Der Anwender kann kurz vor Einsatzbeginn das Löschmittel<br />

durch den einfachen Wechsel einer Düse wählen.<br />

Mit der Wahl des Löschwasserzusatzes decken Sie die<br />

Brandklassen A, B, C, D und F ab.<br />

• EREP ist auch ein Dekontaminationsgerät<br />

Durch die Verwendung von demineralisiertem Wasser<br />

oder durch den einfachen Wechsel einer Düse, unter Verwendung<br />

der Dekontaminationsmittel für die Gefährdungen<br />

A, B oder C.<br />

• EREP ist auch ein Reizstoffwerfer<br />

Ebenfalls durch den einfachen Wechsel einer Düse und<br />

dem Zusatz wasserlöslicher Reizstoffe.<br />

Für die unterschiedlichen Anwendungsbereiche können<br />

unterschiedliche Systeme, bis hin zu stationären Anlagen<br />

konzipiert werden. Die erste autonome Hydrantenersatzanlage<br />

wird Anfang 2009 in einer öffentlichen Schule installiert.<br />

Weitere Informationen erhalten Sie unter<br />

www.feuerloescher.com<br />

oder auf der Homepage der Hochschule der Polizei:<br />

Literatur<br />

[1] Kim, A. K.; Crampton, G. P.<br />

Water Mist System for Explosion Protection of an<br />

Armoured Vehicle Crew Compartment. 5 th International<br />

Water Mist Conference, Berlin, 1. Sept. 2005, S. 1 - 8<br />

[2] Hunsted, B. P.; Holmstedt, G.; Hertzberg, T.<br />

The physics behind water mist systems. IWMA conference,<br />

Rom, 6. - 8.10.2004<br />

[3] Abbud-Madrid, A.; u. a.<br />

Study of Water Mist Suppression of Electrical Fires for<br />

Spacecraft Applications: Normal-Gravity Results. Center<br />

for Commercial Applications of Combustion in<br />

Space; Colorado School of Mines<br />

___________________________<br />

Anschrift der Autoren:<br />

Felix Kehl<br />

Brandschutz Kehl GmbH<br />

Im Grohfuß 6<br />

55276 Oppenheim<br />

Rolf-R. Damberg<br />

Sicherheits - Sprengtechnik<br />

Ringelstraße 5<br />

60385 Frankfurt<br />

Abb. 3:<br />

Kleinlöschanlage, fahrbar, 16<br />

Liter Löschwasser, 1 Liter<br />

Schaummittel (KAF 16). Die<br />

Löschzeit beträgt 129 Sekunden,<br />

das Gewicht liegt bei nur<br />

51 kg.<br />

http://www.pfa.nrw.de/PTI_Internet/pti-intern/<br />

index8cc3.html?rubrik_id=11<br />

4 SprengInfo 31(2009)1


Buchneuerscheinung<br />

Schmatz/Nöthlichs<br />

Sprengstoffgesetz<br />

Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe<br />

Ergänzbare Textsammlung und Kommentar<br />

Berlin: Erich Schmidt-Verlag. 2008, ISBN 978 503 01546 7<br />

Loseblatt-Kommentar einschließlich der 26. Lieferung,<br />

1.714 Seiten in 1 Ordner, 49,80 EUR<br />

Inhalt:<br />

• Aktuelle Informationen und Materialien zum SprengG<br />

• Relevante EU-rechtliche Vorschriften<br />

• Unfallverhütungsrecht: BGV C 24 „Sprengarbeiten“ mit den<br />

Durchführungsanweisungen, BGV B 5 „Explosivstoffe-Allgemeine<br />

Vorschrift“ und BGR 114 „Regeln für Sicherheit<br />

und Gesundheitsschutz beim Zerlegen von Gegenständen<br />

mit Explosivstoff oder beim Vernichten von Explosivstoff<br />

oder Gegenständen mit Explosivstoff“,<br />

• aktuelles Verzeichnis der anerkannten Lehrgänge gemäß<br />

§ 32 der 1. SprengV.<br />

• Kostenverordnung für Nutzleistungen der BAM<br />

• Richtlinie 2007/23/EG des Europäischen Parlaments und<br />

des Rates vom 23. Mai 2007 über das Inverkehrbringen<br />

von pyrotechnischer Gegenständen<br />

• Richtlinie 2008/43/EG der Kommission vom 4. April 2008<br />

zur Einführung eines Verfahrens zur Kennzeichnung und<br />

Rückverfolgung von Explosivstoffen für zivile Zwecke<br />

gemäß der Richtlinie 93/15/EWG des Rates.<br />

Anzeige<br />

Umschau Umschau<br />

Veranstaltungskalender<br />

Fachtagung „Abbruch“ 2009<br />

20. - 21.03.2009, Berlin<br />

Informationen: www.asco-abbruch.de<br />

Workshopveranstaltungen<br />

- „Der sprengtechnische Abbruch von Bauwerken<br />

und Bauwerksteilen“<br />

- „Pyrotechnik - Abbrennen von Feuerwerken“<br />

16.04.2009, Siegen<br />

Informationen: www.sprengverband.de<br />

31. Informationstagung Sprengtechnik<br />

17. - 18.04.2009, Siegen<br />

Informationen: www.sprengverband.de<br />

5. Weltkonferenz Sprengtechnik<br />

26. - 28.04.2009, Budapest<br />

Informationen: www.efee.eu<br />

BAM-Erfahrungsaustausch über Sprengstoff<br />

und Pyrotechnik; Transportrecht mit Vertretern<br />

von Behörden und Industrie<br />

04. - 05.05.2009, Berlin<br />

Informationen: http://www.bam.de/de/microsites/erfapyro/<br />

index.htm<br />

Blasting Techniques 2009<br />

28. - 29.05.2009, Slowakei, Stara Lesna<br />

Informationen: www.blastmine.sk/blast/www/akcie.htm<br />

40. Internationale Jahrestagung: Energetische<br />

Materialien - Charakterisierung, Modellierung<br />

und Validierung<br />

23. - 26.06.2009, Karlsruhe<br />

Informationen: www.ict.fraunhofer.de<br />

36th International Pyrotechnics Seminar (IPS)<br />

23. bis 26.08.2009, Rotterdam, Niederlande<br />

Informationen: www.ips2009.nl<br />

BAM - Testgelände Technische Sicherheit<br />

Tag der offenen Tür<br />

09.09.2009, Horstwalde/Baruth<br />

Informationen: www.bam.de/365_orte.html<br />

40. Internationale Tagung für Sprengtechnik<br />

12. - 13.11.2009, Linz, Österreich<br />

Informationen: e-mail: helga.dornfeld@wifi-ooe.at<br />

SprengInfo 31(2009)1 5<br />

DDEEU UTTSSCCHHEERR<br />

SS PP R R EE NN GG -- VV EE RR BB AA NN DD e e .. VV..<br />

DDEEU UTTSSCCHHEERR<br />

SS PP R R EE NN GG -- VV EE RR BB AA NN DD e e .. VV..


Gesetze/V<br />

Gesetze/Ver<br />

eror ordn dnung ungen en<br />

Stellungnahme des Deutschen <strong>Sprengverband</strong>es<br />

e. V. zum Entwurf des Vierten Gesetzes<br />

zur Änderung des Sprengstoffgesetzes<br />

(4. SprengÄndG)<br />

Das Bundesministerium des Inneren hat mit Schreiben vom<br />

15. Dezember 2008 den Entwurf eines Vierten Gesetzes<br />

zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (4. SprengÄndG) an<br />

die betroffenen Behörden und Verbände versandt und um<br />

Stellungnahme bis zum 19. Januar 2009 gebeten. Das Gesetz<br />

wird insbesondere die so genannte Kennzeichnungs-<br />

Richtlinie 2008/43/EG für Explosivstoffe und die Pyrotechnik-Richtlinie<br />

2007/23/EG in deutsches Recht umsetzen.<br />

Aufgrund enger Zeitvorgaben der genannten Richtlinien war<br />

in dem durch die Weihnachtsfeiertage relativ kurzen Zeitraum<br />

eine entsprechende Stellungnahme zu dem mehr als<br />

40-seitigen Gesetzentwurf mit Begründung zu erarbeiten.<br />

Neben einer Fülle von Detailregelungen werden die<br />

wichtigsten inhaltlichen Änderungen und die Position des<br />

Deutschen <strong>Sprengverband</strong>s e. V. hierzu nachfolgend kurz<br />

dargestellt:<br />

1 Explosivstoffe<br />

Die Kennzeichnungsrichtlinie fordert von den Herstellern<br />

von Explosivstoffen, einschließlich Zündern, Sprengschnüren,<br />

Zwei-Komponenten-Sprengstoffen u. ä., diese<br />

mit einer unverwechselbaren Codierung zu versehen. Die<br />

Codierung besteht aus dem Namen des Herstellers und<br />

einem alphanumerischen Code, der im Klartext zunächst<br />

ein zweistelliges Länderkürzel (z. B. DE für Deutschland)<br />

aufweist, sodann eine dreistellige Nummer der Herstellungsstätte<br />

und danach einen z. B. achtzehnstelligen<br />

Zufallscode, anhand dessen der Hersteller den Gegenstand<br />

(z. B. einen Zünder) eindeutig identifizieren kann. Dieser<br />

Code wird als Strich- oder Matrixcode auf dem Gegenstand<br />

wiederholt.<br />

Anhand der Eindeutigkeit der Codierung soll der Gegenstand<br />

innerhalb der Lieferkette jederzeit komplett bis zum<br />

Hersteller zurückverfolgt werden können, insbesondere aufgrund<br />

der Aufzeichnungspflicht (Lagerbuch) der Codierungen,<br />

gleichsam von der Herstellungsmaschine bis zum<br />

Bohrloch. Zwischenhändler und Endverbraucher haben<br />

daher ebenfalls alle Codierungen aufzuzeichnen und zudem<br />

einen Ansprechpartner zu benennen, der auch außerhalb<br />

der Geschäftszeiten zum Verbleib der einzelnen Gegenstände<br />

der zuständigen Behörde Auskunft geben kann.<br />

Die daraus erwachsenden Schwierigkeiten entstehen - worauf<br />

der Deutsche <strong>Sprengverband</strong> e. V. bereits seinerzeit im<br />

Rahmen der ESETF-Tagungen hingewiesen hat - insbesondere<br />

in der praktischen Umsetzung am Ende der Lieferkette.<br />

Daher ist es nunmehr unumgänglich, die elektronische<br />

Lagerbuchführung als Standard-Nachweis einzuführen<br />

und nicht mehr nur als von der Behörde zuzulassende<br />

Ausnahme.<br />

Zudem sollten die erweiterten Auszeichnungs- und Auskunfts-Pflichten<br />

erst ab dem Zeitpunkt (04.04.2012) gelten,<br />

ab dem die oben beschriebene Kennzeichnung zwingend<br />

erforderlich wird, da zuvor Auskünfte mangels entsprechender<br />

Kennzeichnung nicht möglich sind und es derzeit<br />

noch keine am Markt erprobte Software gibt, die eine fehlerfreie<br />

und fälschungssichere Aufzeichnung der Codierungen<br />

in Verbindung mit automatisierten Scannern gewährleisten<br />

könnte.<br />

2 Pyrotechnik<br />

Durch die Richtlinie 2007/23/EG wird das System einer nationalen<br />

Zulassung für Verbraucherfeuerwerk (Klasse I-III),<br />

Bühnenpyrotechnik (T1/T2 und die Qualitätssicherung für<br />

Großfeuerwerk dem von den Explosivstoffen her bekannten<br />

System der Baumusterkonformität) angeglichen. Künftig wird<br />

jeder pyrotechnische Artikel sowohl einer Baumusterprüfung<br />

(Modul B) unterzogen und gleichzeitig die Qualität des Produkts<br />

bzw. der Fertigung (Modul C, D oder E) einer Prüfung<br />

unterzogen.<br />

Im Wesentlichen bleibt das bekannte deutsche System der<br />

Klassen I-IV (zukünftig Kategorie 1, 2, 3, 4) erhalten, ebenso<br />

wie die Unterscheidung in T1 und T2. Wobei die<br />

Bezeichnung T1 und T2 zukünftig ausschließlich für pyrotechnische<br />

Gegenstände gilt, die in Theatern und vergleichbaren<br />

Einrichtungen verwendet werden. Die sonstigen<br />

pyrotechnischen Gegenstände (z. B. Airbags und Gurtstraffer)<br />

werden ebenfalls in zwei Kategorien eingeteilt, den neu<br />

geschaffenen Kategorien P1 und P2. Über die Vorgaben<br />

der Richtlinie hinausgehend, werden nunmehr auch pyrotechnische<br />

Sätze entsprechend dem bisherigen System der<br />

Bühnenpyrotechnik in S1 und S2 unterteilt, wobei die Kategorie<br />

S1 für die technische Anwendung ab 18 Jahren<br />

bestimmt ist, was seitens des Deutschen <strong>Sprengverband</strong>es<br />

e. V. ausdrücklich begrüßt wird. Da die Kategorie 3 durch<br />

die Richtlinie 2007/23/EG als Verbraucherkategorie vorgesehen<br />

ist, hat der Deutsche <strong>Sprengverband</strong> e. V. angeregt,<br />

die bisherige deutsche Erlaubnispflicht ohne Fachkunde für<br />

diese Klasse aufzuheben, da dies faktisch zu deren Nicht-<br />

Existenz am Markt geführt hat.<br />

Ferner sieht der Gesetzentwurf vor, die für Explosivstoffe<br />

geltende Aufzeichnungspflicht auch auf die Pyrotechnik<br />

auszudehnen. Dies erscheint allerdings nicht als gerechtfertigt,<br />

da diesen Produkten ein erheblich geringeres Missbrauchspotenzial<br />

innewohnt, als den Explosivstoffen. Dem<br />

hat die EU dahingehend Rechnung getragen, dass die<br />

Kennzeichnungs-Richtlinie 2008/43/EG nur für Explosivstoffe<br />

gilt. Zudem wäre die Aufzeichnungspflicht auch praktisch<br />

undurchführbar, da im Bereich der Pyrotechnik eine<br />

um mehrere Zehnerpotenzen größere Produktvielfalt als bei<br />

den Explosivstoffen besteht, bei teilweise deutlich geringeren<br />

Stückzahlen. Daher hat der Deutsche <strong>Sprengverband</strong><br />

e. V. angeregt, es bei der bisherigen Regelung zu belassen.<br />

Dirk Wübbe<br />

6 SprengInfo 31(2009)1


<strong>Steinbruch</strong><br />

Steinbruc<br />

Argumentation und Maßnahmen zur Verbesserung der Akzeptanz von<br />

Großbohrlochsprengungen<br />

Reasoning and actions to improve the acceptance of large hole blasting<br />

von Konrad Ziegler, Ulf Lichte<br />

Großbohrlochsprengungen sind die häufigste Form für das Lösen des Rohstoffes aus einem Gebirgsverband bei gleichzeitiger<br />

Primärzerkleinerung. Wesentlich kostenaufwendiger ist die mechanische Gewinnung von Festgesteins-Rohstoffen.<br />

Dafür ist die Akzeptanz bei mechanischen Gewinnungstechniken meist größer, obwohl ebenfalls nicht unerhebliche Lärmpegel<br />

auftreten. Soll die Akzeptanz von Großbohrlochsprengungen verbessert werden, ist es hilfreich, sich mit dem<br />

grundsätzlichen Stressverarbeitungs-Konzept des Menschen zu befassen. Die Grundlagen werden im Einleitungsteil dargelegt.<br />

An einem Fallbeispiel wird aufgezeigt, dass für Großbohrlochsprengungen eine Verbesserung der Akzeptanz<br />

erreicht werden kann, wenn die Knallwirkung der Sprengungen reduziert wird.<br />

Large hole blasting are the most common form to remove raw material out of the adjacent rock. It is also the first step of<br />

primary crushing. Mechanical removing is much more expensive. On the other side the acceptance of mechanical removing<br />

procedures is more common - in spite of considerable noise emissions. If the acceptance of large hole blasting should<br />

be improved, it is helpful to deal with the fundamental stress-processing approach of people. The basics are described at<br />

the introduction. With a case study it is explained that an improvement of acceptance of large hole blasting can be achieved<br />

by reducing the shock wave of the detonation.<br />

1 Einleitung<br />

Großbohrlochsprengungen sind die häufigste Form für das<br />

Lösen des Rohstoffes aus einem Gebirgsverband bei gleichzeitiger<br />

Primärzerkleinerung. Oftmals ergibt sich aus der<br />

Erschütterungswirkung der Gewinnungssprengungen eine<br />

Ablehnung der Arbeiten im laufenden Betrieb und bei der<br />

Genehmigung von Erweiterungsflächen. Dabei steht in der<br />

Nachbarschaft die Befürchtung von Schäden am eigenen<br />

Haus und Hof ganz oben auf der Liste der Einwendungen. Es<br />

besteht nach allgemeiner Meinung ein Akzeptanzproblem.<br />

Zur Verbesserung der Akzeptanz in der Nachbarschaft werden<br />

seitens des Gewinnungsbetriebs Maßnahmen und Vereinbarungen<br />

unterschiedlichster Form ergriffen. Diese sind<br />

um so effektiver, je mehr eine für alle Seiten annehmbare<br />

Lösung gefunden wird.<br />

2 Ansatzpunkt für Maßnahmen<br />

2.1 Grundlagen<br />

Die Funktionsweise des Menschen ist in bezug auf seine<br />

Nachbarschaft zweifelsohne komplexer Natur. Es gibt<br />

unterschiedlichste Reaktionen auf Einflüsse aus der Nachbarschaft.<br />

Nicht nur um fachgerecht diskutieren zu können,<br />

sondern zum bessern Verständnis ist es vorteilhaft, einige<br />

Begriffe und damit Handlungsweisen zu klären.<br />

Was ist Akzeptanz? Akzeptanz (von lat. „accipere“ für<br />

annehmen, billigen, gutheißen) ist eine Substantivierung<br />

des Verbs akzeptieren. Akzeptanz drückt ein zustimmendes<br />

Werturteil aus. (Wikipedia)<br />

Woher kann fehlende Akzeptanz kommen? Auslöser<br />

können z. B. die von den Sprengungen ausgehenden Erschütterungen<br />

sein. Dabei ist entscheidend, ob die Einwirkungen<br />

zu einem „Stressor“ werden.<br />

Was ist ein Stressor? Als Stressoren, zu deutsch Stressfaktoren,<br />

werden alle inneren und äußeren Reizereignisse<br />

bezeichnet, die eine adaptive Reaktion erfordern. (Wikipedia)<br />

Was ist eine adaptive Reaktion? Als Adaptativität, auch<br />

Anpassungsfähigkeit oder Flexibilität, wird die Fähigkeit u. a.<br />

des Menschen bezeichnet, dank derer er auf äußere Umstände<br />

im Sinne einer veränderten Wechselwirkung reagieren<br />

kann. (gekürzt Wikipedia)<br />

Diese adaptive Reaktion, d. h. Anpassung, kann auf unterschiedliche<br />

Weise erfolgen. Jeder Mensch reagiert mit einem<br />

individuellen Stress-Verarbeitungskonzept. Allgemein wird zunächst<br />

versucht, den von ihm ausgemachten „Stressor“ zu beseitigen:<br />

Wird nachts der Straßenlärm zu laut, wird das Fenster<br />

geschlossen. Wenn dem Stressor mit vertretbaren Mitteln<br />

nicht entgangen werden kann oder dessen Ende nicht absehbar<br />

ist, bildet sich eine emotionale Zurückweisung der stressinduzierenden<br />

Situation. Infolge dieser Emotionen wird nunmehr<br />

zusätzliche Energie in die Ausschaltung des „Stressors“<br />

gesteckt oder es kommt zur Resignation oder Tolerierung.<br />

Was ist Resignation? Resignation (von lat. re-signare: seine<br />

Unterschrift zurückziehen), bezeichnet (etwa seit Mitte des<br />

19. Jahrhunderts) die menschliche Haltung des Sichfügens<br />

z. B. aus gefühlter Aussichtslosigkeit. (gekürzt Wikipedia)<br />

______________________________________<br />

30. Informationstagung Sprengtechnik, Siegen 28. - 29. März 2008<br />

SprengInfo 31(2009)1 7


<strong>Steinbruch</strong><br />

Steinbruc<br />

Was ist Tolerierung? Tolerierung kommt vom lateinischen<br />

Verb tolerare, das ertragen, durchstehen, aushalten oder<br />

erdulden, aber auch zulassen bedeutet. (gekürzt Wikipedia)<br />

Wie schon mehrfach bemerkt wurde, werden Sprengerschütterungen<br />

eines Gewinnungsbetriebes oftmals zu einem<br />

Stressor, da keine Möglichkeit besteht, diese durch einfache<br />

Maßnahmen zu verhindern. Was bei Baustellen z. B. durch<br />

den Verweis auf die temporäre Ausnahmesituation mit<br />

absehbarem Ende zur Akzeptanz bzw. Tolerierung führen<br />

kann, ist bei Gewinnungsbetrieben so nicht erfolgreich.<br />

2.2 Stress-Verarbeitungskonzept<br />

Das beste Ergebnis der Bemühungen zur Verbesserung der<br />

Beziehungen zur Nachbarschaft wäre das Erreichen der<br />

Akzeptanz, der Zustimmung in der Nachbarschaft. Ein vertretbares<br />

Ergebnis könnte dann erreicht sein, wenn die<br />

Arbeiten toleriert würden. Prinzipiell sind die Sprengarbeiten<br />

auch möglich, wenn die Nachbarschaft resigniert, aber<br />

diese Reaktion kann nicht als erstrebenswert angesehen<br />

werden.<br />

Es ist nach den bisherigen Ausführungen zu erwarten, dass<br />

in der Nachbarschaft von Großbohrlochsprengungen die<br />

Akzeptanz oder Tolerierung nicht dadurch erreicht werden<br />

kann, dass eine einzige Einflussgröße, wie z. B. die Größe<br />

der Sprengerschütterung, optimiert wird. Folgerichtig wird<br />

ein Maßnahmepaket erfolgreicher sein, wenn es die grundlegenden<br />

Wahrnehmungs- und Handlungsmechanismen<br />

des Menschen berücksichtigt.<br />

Zuallermeist stellt der in Abbildung 2 genannte Punkt der<br />

Schadensbefürchtung am eigenen Haus das größte Konfliktproblem<br />

dar. Eine rationale, ausschließlich vernunftbasierte<br />

Risikoeinschätzung erfolgt dabei nicht. Die Befürchtungen<br />

werden befeuert von den mehr oder minder stark<br />

wahrnehmbaren Sprengerschütterungen. Eines muss man<br />

sich bewusst sein: Sprengerschütterungen, die den normengemäßen<br />

Rahmen nach DIN 4150-2 und DIN 4150-3<br />

ausnutzen, sind durchaus sehr stark spürbar! Die weit bekannte<br />

Größe 5 mm/s bei 10 Hz ergibt einen KB-Wert von<br />

rund 1,9 welcher für den Menschen als stark spürbar einzustufen<br />

ist. Erst Erschütterungen unter � 0,25 mm/s liegen an<br />

der Grenze der Fühlschwelle.<br />

Diese Einzelereignisse überlagern oftmals weitere Immissionen<br />

wie z. B. den Tagebau- und Durchgangsstraßenverkehr<br />

mit seiner Lärm- und manchmal auch seiner Erschütterungswirkung<br />

(Abb. 1).<br />

Es zeigt sich auch, dass die Akzeptierung der einen oder<br />

anderen Umwelteinwirkung nicht in erster Linie von physikalischen<br />

Messgrößen abhängt. Messwerte können allenfalls<br />

einen wichtigen Maßstab für die Wahrnehmbarkeit von<br />

Lärm oder Erschütterungen bilden.<br />

Beim Straßenverkehr z. B. erfolgt oftmals die Adaption in<br />

Richtung der Akzeptanz bzw. Tolerierung.<br />

Abb. 1: Einwirkungen auf den Menschen und Maßnahmen<br />

Der zunächst als ungewöhnlich laut wahrgenommene Verkehr<br />

wird so nicht mehr vernommen. Gleiches gilt auch für<br />

Verkehrserschütterungen. Eine Schadenwirkung wird nur in<br />

den allerwenigsten Fällen angenommen (Abb. 2).<br />

Abb. 2: Erschütterungseinwirkungen als Stressor, Komponenten<br />

der Wahrnehmung<br />

2.3 Spürbarkeit Lärm und Erschütterungen<br />

Wie schon erwähnt, ist für unser Thema das oberste Ziel,<br />

dass die Nachbarschaft den Sprengbetrieb akzeptiert. Dazu<br />

sind die im folgenden beschriebenen Maßnahmen hilfreich.<br />

• Es ist erforderlich, dass der Sprengbetrieb die Nachbarschaft<br />

akzeptiert. Nur dadurch kann es zu einem offenen<br />

Verhältnis mit der Nachbarschaft kommen.<br />

• Es ist erforderlich, die Spürbarkeit der Erschütterungen<br />

zu vermindern. Eine Reduzierung der Erschütterungswirkung<br />

gelingt aber schon aus technologischen Gründen<br />

immer nur in sehr engen Grenzen.<br />

• Es ist erforderlich, die Spürbarkeit verstärkende Faktoren<br />

zu vermeiden. Die Spürbarkeit von Gewinnungssprengungen<br />

basiert auf den wesentlichen Komponenten<br />

Bauwerkserschütterung, sekundärer Luftschall und<br />

Sprengknall. Diese bilden einen Gesamteindruck, der<br />

zumeist komplett den Sprengerschütterungen zugeordnet<br />

wird. Dies deckt sich mit der so genannten Kontrasthypothese.<br />

Sie besagt, dass der jeweils dominante<br />

Stressor überbewertet wird - nicht der objektiv stärkste<br />

Einfluss. Als Stressor wirken jedoch meist nicht der<br />

Sprengknall oder der sekundäre Luftschall, denen keine<br />

Schadenwirkung zugeordnet wird, sondern die Erschütterungen.<br />

8 SprengInfo 31(2009)1


• Es ist hilfreich, sich objektive Aussagen zu verschaffen,<br />

auch wenn die Menschen oft rein emotional urteilen. Hierzu<br />

dienen Erschütterungs- und ggf. auch Lärmmessungen.<br />

Oftmals gehört dazu, dass dies auch unter behördlicher<br />

Auflage erfolgt oder von unabhängiger Seite überwacht<br />

wird, da dem Verursacher misstraut wird. Für das<br />

Stress-Verarbeitungskonzept des einzelnen Betroffenen<br />

ist dies ein Beitrag zur Beseitigung seines Stressempfindens.<br />

• Es ist hilfreich, über die Arbeitsweise des Sprengbetriebes,<br />

die regelmäßigen Kontrollen und das tatsächliche<br />

Schadensrisiko z. B. in Anwohnerversammlungen aufzuklären.<br />

3 Fallbeispiel<br />

In einem Festgesteinstagebau nähert sich der sprengtechnische<br />

Rohstoffabbau bis zu einer minimalen Entfernung<br />

von 200 m Luftlinie einem Wohngebiet an. Für die Erschütterungswirkungen<br />

auf das Wohngebiet existiert neben diesem<br />

Verursacher A ein zweiter Verursacher B in Abständen<br />

über 500 m. Die Sprengtechnologie orientiert sich im<br />

Betrieb A am Schwerpunkt der Erschütterungsminderung,<br />

Betrieb B kann seinen Abbau ausschließlich am Produktionserfordernis<br />

orientieren.<br />

Für Betrieb A wurde eine mechanische Gewinnung untersucht,<br />

aber verworfen. Der eigentlich notwendige Einsatz<br />

eines Großbaggers für mechanisches Lösen in unmittelbarer<br />

Nähe der Wohnbebauung wäre problematischer als es<br />

die Ladearbeit mit Radladern gewesen ist. So blieb es beim<br />

Sprengabbau (Abb. 3).<br />

Abb. 3: Abbaugebiet, Wohngebiet, Bundesstraße, Messpunkte<br />

In dem Betrieb A war es durch gezielte Maßnahmen wie<br />

Reduzierung der Lademengen, Pufferung der Bohrlochsohle,<br />

künstliche Kluft in Richtung Wohnbebauung gelungen,<br />

ein Absinken der Erschütterungswerte unter den Grenzwert<br />

für besonders erschütterungsempfindliche Gebäude zu erreichen.<br />

Die gemessenen Fundamentschwinggeschwindigkeiten<br />

an dem Kontrollmesspunkt MP1 in 200 m bis 400 m<br />

Abstand von den Sprengstellen lagen zwischen 0,6 mm/s<br />

und 2,4 mm/s. Die Frequenzen wiesen Werte zwischen 7 Hz<br />

und 40 Hz auf.<br />

<strong>Steinbruch</strong><br />

Steinbruc<br />

Die erzielten Ergebnisse haben bei den Anwohnern trotz<br />

dieser Maßnahme keine nachhaltige Akzeptanz bewirkt.<br />

Direkt neben dem Wohngebiet verläuft eine viel befahrene<br />

Bundesstraße. Der Einfluss der Verkehrsbelastungen auf<br />

die Anwohner blieb zunächst unbeachtet.<br />

Zur Gesamtbewertung der Belastung des Wohngebietes<br />

und als Argumentationshilfe wurde deshalb zusätzlich zu<br />

dem ständigen Messpunkt (MP 1) ein zweiter ständiger<br />

Messpunkt (MP 2) an der Hauptverkehrsstraße eingerichtet.<br />

Er sollte auch die ständige Auswertung der Verkehrserschütterungen<br />

auf das Wohngebiet ermöglichen. MP 2 lag<br />

ca. 150 m bis 200 m weiter vom Abbau entfernt als MP 1.<br />

An diesem Punkt des Wohngebietes gab es durch die Anwohner<br />

bisher keinerlei Beschwerden wegen der Erschütterungen.<br />

Die Messungen am Messpunkt MP 2 sollten dem<br />

Vergleich der Sprengerschütterungen mit den Verkehrserschütterungen<br />

dienen. Es zeigte sich zuvor aber ein anderes<br />

Phänomen. Die Schwinggeschwindigkeiten am Messpunkt<br />

MP 2 waren mit 1,5 mm/s bis 4,1 mm/s deutlich<br />

größer als am Messpunkt MP 1.<br />

Auch die KBF max -Werte waren mit maximal 1,95 größer als<br />

am Messpunkt MP 1. Es wären also ebenfalls Beschwerden<br />

zu erwarten gewesen. Durch die günstige Lage der Gebäude<br />

im Bereich der Messstelle MP 2 war dort allerdings im<br />

Gegensatz zu MP 1 kaum der Sprengknall zu vernehmen.<br />

Damit ist erwiesen, dass der geringere Lärm die sog.<br />

Stressreaktion bei an sich größeren Erschütterungen senkt.<br />

Der Vergleich der Verkehrserschütterungen mit den<br />

Sprengerschütterungen zeigt, dass die maximalen Werte<br />

KBF max beim Straßenverkehr etwa 25 % der Größe der<br />

Sprengerschütterungen aufwiesen.<br />

Die DIN 4150-2 ermöglicht mit dem KB FTr -Wert eine Mittelung<br />

der Einwirkungen. Sie stellt die rechnerische Gesamtbelastung<br />

aus den Erschütterungseinwirkungen dar. Diese<br />

Mittelung führte am Messpunkt MP 2 für den Straßenverkehr<br />

und die Sprengungen zu etwa gleichen Werten. Sie<br />

betrugen KB FTr = 0,011 für die Straßenverkehrserschütterungen<br />

bei 7 bis 8 erschütterungsrelevanten Lkw pro Tag<br />

(KB Fmax > 0,1) und KB FTr = 0,012 für die Sprengerschütterungen<br />

bei 10 bis 11 Sprengungen pro Monat.<br />

Das Beispiel zeigt, dass es sich lohnen kann, den Sprengknall<br />

zu verringern, um die individuelle Empfindung für die<br />

Sprengerschütterungen zu senken. Außerdem erhält man<br />

Argumente hinsichtlich der Erschütterungseinwirkungen,<br />

wenn die Verkehrserschütterungen an stark befahrenen<br />

Straßen mit den Sprengerschütterungen verglichen werden.<br />

______________________________<br />

Anschrift der Autoren<br />

Dr.-Ing. Ulf Lichte<br />

Sachverständigen- und Ingenieurbüro Dr. Ulf und<br />

Peter Lichte GbR, Käthe-Bauer-Weg 11, 80686 München<br />

Dr. Konrad Ziegler<br />

Ing.-Büro Dr. Ziegler, Platanenring 24, 06406 Bernburg<br />

SprengInfo 31(2009)1 9


<strong>Steinbruch</strong><br />

Steinbruc<br />

Aspekte der aktuellen <strong>Steinbruch</strong>situation im Focus von Arbeitssicher-<br />

heit und Bohr- und Sprengarbeit<br />

Risiken und Chancen bei der Durchführung von Gewinnungssprengungen<br />

Aspects of the actual situation of quarries in concern of labour safety of drilling and blasting<br />

work<br />

Risks and chances of the execution of production blasts<br />

von Gerd Vogel<br />

Kritischer Erfahrungsbericht über die Arbeitssicherheit bei Bohr- und Sprengarbeiten in deutschen Steinbrüchen. Bewertet<br />

werden insbesondere die Anforderungen an Großbohrlochsprengungen. Anschließend werden 5 Schwerpunkte der <strong>Steinbruch</strong>sicherheit<br />

an ausgewählten Beispielen kritisch bewertet. Weiterhin wird das Problem der Sprengausführung bei<br />

Eigenleistung und Dienstleistung erörtert.<br />

Critical report about work safety of drilling and blasting operations in German quarries. Evaluated are the special demands<br />

at large-hole blasts. Afterwards five main focuses of safety in quarries are evaluated critically at selected examples. Furthermore<br />

the problem of carrying out blasts in autonomy or as service is discussed.<br />

Vorbemerkungen<br />

Der Verfasser sammelte über 15 Jahre Erfahrungen beim<br />

Bohren und Sprengen im <strong>Steinbruch</strong>. Die marktwirtschaftlichen<br />

Entwicklungen in der globalisierten Welt bringen positive<br />

wie leider auch zahlreiche negative Erscheinungen mit<br />

sich. Die negativ zu bewertenden Probleme resultieren oft<br />

aus subjektiven Einflüssen. Häufen sich ähnliche subjektive<br />

Effekte, so ergeben sich in unserer Wahrnehmung bald sehr<br />

objektiv anmutende Erscheinungen. Problematisch ist es,<br />

wenn diese Erscheinungen gar sehr kritisch einzustufen sind.<br />

Unter diesem Betrachtungswinkel soll die <strong>Steinbruch</strong>sicherheit<br />

eine Bewertung finden. Dabei sollen erkennbare Risiken<br />

den durchaus gegebenen Chancen gegenübergestellt werden.<br />

Der Aufsatz weicht dabei absichtlich vom Vortrag etwas<br />

ab, weil es keinen Sinn macht, die zahlreichen „Beweisfotos“<br />

zu veröffentlichen, die wegen meist negativer Aussage einer<br />

gewissen Anonymisierung unterzogen wurden (max. Beschneidung<br />

etc.) und deshalb bildtechnisch nicht zur Publikation<br />

taugen. Auch geht es nicht darum, bestimmte Betriebe<br />

an den Pranger zu stellen. Vielmehr sollte im Vortrag die Anschaulichkeit<br />

zur Vertiefung der aufgezeigten Probleme hergestellt<br />

werden.<br />

Der Verfasser will nicht anprangern, sondern wachrütteln im<br />

Kampf gegen wirtschaftlichen Druck und Betriebsblindheit<br />

und für die Sicherheit in unseren Steinbrüchen.<br />

1 Anforderungen an eine Gewinnungssprengung,<br />

insbesondere Großbohrlochsprengung<br />

Die Steinbrüche sind weiterhin jene übertägigen Objekte, die<br />

den entscheidenden Umsatzfaktor für den Verbrauch an<br />

Sprengmitteln ausmachen.<br />

Längst haben sich moderne Verfahren der Sprengstoff- und<br />

Ladetechnologie durchgesetzt.<br />

Es soll nur kurz daran erinnert sein, dass ein <strong>Steinbruch</strong> nur<br />

unter bestimmten Voraussetzungen betrieben werden kann.<br />

Gebirge, Technik, Umwelt (Staub, Lärm, Erschütterungen,<br />

Wasser u. a.) sind mit den Menschen und der Umgebung<br />

weitgehend in Einklang zu bringen. Das erfordert in der<br />

modernen Gesellschaft zur Klärung gegenläufiger Interessenslagen<br />

auch Reglementierungen, also Vorschriften als<br />

Rahmenbedingungen.<br />

Ein Schwerpunkt in den deutschen Steinbrüchen ist seit den<br />

1990er Jahren die Frage nach der eigenverantwortlichen<br />

Durchführung von Großbohrlochsprengungen oder nach der<br />

Vergabe der Bohr- und Sprengarbeiten als Dienstleistung an<br />

einen externen Auftragnehmer - i.d.R. aus den Reihen der<br />

Sprengmittellieferanten. Dieser globale Zusammenhang<br />

wurde in einer Grafik veranschaulicht (Abb. 1). Dieser<br />

wesentliche Komplex kann hier nur im Überblick angedeutet<br />

werden.<br />

Im weiteren Kapitel 1 werden dabei die Rahmenbedingungen<br />

mit den rechtlichen Prämissen diskutiert und es wird die aktuelle<br />

<strong>Steinbruch</strong>sprengtechnik umrissen.<br />

Im Kapitel 2 werden anschließend 5 Schwerpunkte der <strong>Steinbruch</strong>sicherheit<br />

an kritischen Beispielen erörtert. Dabei wird<br />

auf Gefahren hingewiesen, werden kausale Zusammenhänge<br />

betrachtet und dabei die Problematik der Sprengausführung<br />

in Eigenleistung oder Dienstleistung einbezogen.<br />

______________________________________<br />

30. Informationstagung Sprengtechnik, Siegen 28. - 29. März 2008<br />

10 SprengInfo 31(2009)1


Abb. 1: Globale Aspekte der Bohr- und Sprengarbeit<br />

1.1 Rechtliche Prämissen für eine Gewinnungssprengung/GBS<br />

1.1.1 Unternehmensvoraussetzungen<br />

Um überhaupt Sprengarbeiten im <strong>Steinbruch</strong> durchführen<br />

zu dürfen, sind rechtliche Forderungen zu beachten, wobei<br />

das Bundesberggesetz bedeutsam ist. Der Unternehmer<br />

muss wissen, ob sein Betrieb unter Bergrecht fällt oder<br />

nicht. In jedem Falle müssen die Gewinnungsrechte<br />

(Erlaubnis, Bewilligung, Bergwerkseigentum, ...) geklärt<br />

sein und für Sprengarbeiten muss eine gültige Erlaubnis<br />

nach § 7 SprengG vorliegen.<br />

Die erforderlichen Rahmendokumente, die zur sprengtechnischen<br />

Gewinnung berechtigen sind:<br />

- unter Bergaufsicht: zugelassener Betriebsplan, Sonderbetriebsplan<br />

Sprengwesen mit grundsätzlicher Sprenggenehmigung<br />

unter best. Rahmenbedingungen,<br />

- außerhalb Bergaufsicht (StGAA, AfAS ...): z. B. bestätigte<br />

Rahmentechnologie zur sprengtechnischen Gewinnung<br />

(Bezeichnung der Dokumente unterschiedlich), Sprengung<br />

auf Basis von Sprenganzeigen nach 3. SprengV.<br />

Resultierend sind weitere Dokumente erforderlich wie beispielsweise<br />

zur Abstimmung im Territorium bezüglich<br />

Sprengzeiten, Meldepflichten, Absperrplan, Sprengerschütterungsmessungen.<br />

1.1.2 Personelle Voraussetzungen<br />

Wenn die unternehmensseitigen Voraussetzungen für<br />

Sprengarbeiten in einem <strong>Steinbruch</strong> gegeben sind, bedarf<br />

es geeigneten Personals. Es müssen zum Einen Verantwortungsträger<br />

für den Gewinnungsbetrieb bestellt sein:<br />

- Verantwortliche Personen nach BBergG (1980) § 58, 59<br />

§ 59 (1) sagt: "Als verantwortliche Personen ... dürfen nur<br />

Personen beschäftigt werden, die die zur Erfüllung ihrer<br />

Aufgaben und Befugnisse erforderliche Zuverlässigkeit,<br />

Fachkunde und körperliche Eignung besitzen." bzw.<br />

- Verantwortliche Personen nach Arbeitsschutzgesetz<br />

(1996) § 13 i.V.m. ASiG (1973) §§ 5, 6<br />

<strong>Steinbruch</strong><br />

Steinbruc<br />

Zum Anderen verlangt das Sprengstoffgesetz für Sprengarbeit:<br />

- den Einsatz einer Verantwortlichen Person nach SprengG<br />

(2002, i.d.F. 2005) § 19 i.V.m. mit einer Bestellung gemäß<br />

§ 21 in Unternehmen, in denen mit Sprengmitteln verkehrt<br />

wird, sowie<br />

- Befähigungsscheininhaber gemäß § 20 SprengG (BSI) für<br />

den direkten Umgang mit Sprengmitteln.<br />

In Zeiten ernstzunehmender Gefahren durch terroristische<br />

Anschläge auch mit Sprengmitteln steht die personelle Auswahl<br />

im internationalen Fokus, was durch das Sicherheitsüberprüfungsgesetz<br />

jüngst belegt wurde.<br />

1.1.3 Dokumentation der Sprengarbeit<br />

Das Sprengstoffrecht legt Regeln für Umgang und Verkehr<br />

mit Explosivstoffen fest. Darüber hinaus ergeben sich aus<br />

bergrechtlichen Vorschriften und arbeitsschutzrechtlichen<br />

Bestimmungen indirekt weitere Nachweispflichten.<br />

Grundsätzlich sollte folgendes dokumentiert werden:<br />

- Sprengmittelbereitstellung und -nachweisführung:<br />

Dazu gehört die Existenz eines Lieferanten, der Hersteller<br />

oder Händler sein kann und der die Sprengmittelbestellung<br />

realisiert, wobei eine lückenlose Nachweisführung<br />

(Aufzeichnungspflicht nach § 16 SprengG) dazu gehört,<br />

die in einem Verzeichnis gemäß 1. SprengV § 41, 42 zu<br />

erfolgen hat.<br />

- Zur Glaubhaftmachung der verwendeten Sprengmittelmengen<br />

sind technologische Unterlagen unerlässlich, die<br />

auch über diverse Vorschriften als gefordert abzuleiten<br />

sind, so verlangen Bergamts-Richtlinien sowie die letzte<br />

Unfallverhütungsvorschrift Sprengarbeiten (BGV C 24)<br />

wenigstens für Großbohrlochsprengungen bestimmte<br />

technologische Unterlagen.<br />

- Bohrplan, Ladungsbemessung, Zündplan und Absperrplan<br />

müssen eigentlich Gegenstand einer jeden Sprengung<br />

sein.<br />

- Bewertung von Sprengergebnis (Haufwerksparameter) und<br />

Nachweis von Nebenwirkungen (Sprengerschütterungen)<br />

- Erfassung von Unplanmäßigkeiten (Steinflug, verstreute<br />

SM, Versager)<br />

- Nachweis und Regulierung von Vorkommnissen (Unfall,<br />

Sprengschaden)<br />

- Kartierung der Sprengungen im <strong>Steinbruch</strong><br />

1.1.4 Probleme, Risiken aber auch Chancen der aktuellen<br />

Entwicklung<br />

Die ersten Probleme der gegenwärtigen <strong>Steinbruch</strong>sicherheit<br />

treten im rechtlichen Umfeld bereits zutage. Bei der<br />

Bestellung von verantwortlichen Personen werden häufig<br />

Facharbeiter (z. T. mit artfremden Berufen) als Leiter von<br />

Steinbrüchen eingesetzt. Während es beim Rückgang des<br />

Steinkohlen- und Braunkohlen-Bergbaus sowie anderer Bereiche<br />

in Deutschland, an Ingenieuren des Berg- oder<br />

Baufachs so sehr nicht gefehlt haben dürfte, wurden jedoch<br />

SprengInfo 31(2009)1 11


<strong>Steinbruch</strong><br />

Steinbruc<br />

meist aus Gründen der Entlohnung immer mehr gering,<br />

falsch oder gar nicht Qualifizierte in die Verantwortung genommen.<br />

Dazu kommen noch häufig unklare Bestellungen.<br />

Teilweise sind Personen für Steinbrüche verantwortlich, die<br />

300 km entfernt tätig sind und nur seltene Momentaufnahmen<br />

von ihrem Verantwortungsbereich erleben. So ist nicht verwunderlich,<br />

dass manche verantwortliche Personen diese<br />

Pflichten in hoher Unkenntnis der Sachlage übernehmen und<br />

mit der <strong>Steinbruch</strong>führung schlicht überfordert sind.<br />

Diese personelle Fehlentwicklung hat in vielerlei Hinsicht<br />

Auswirkungen auf den Betrieb der Steinbrüche. So gibt es<br />

kaum mehr fundierte Abbauplanungen, wofür allerdings<br />

noch andere Gründe stehen (Kap. 2).<br />

Der Sonderbetriebsplan Sprengwesen ist ein entscheidendes<br />

Rechts- und Arbeitsmittel für Steinbrüche unter<br />

Bergaufsicht. Diese Dokumente werden häufig im Anhängeverfahren<br />

zu den Haupt- und Rahmenbetriebsplänen von<br />

den gleichen Ingenieurbüros mitbearbeitet. Viele Verfasser<br />

dieser Sonderbetriebspläne Sprengwesen sind mit geringem<br />

sprengtechnischen Know how ausgerüstet, was ja an<br />

sich keinen Makel darstellt. Erst wenn beispielsweise aus<br />

Gründen falscher Einschätzung der Spezifik oder aus wirtschaftlichen<br />

Erwägungen heraus dennoch gehandelt wird,<br />

kann es problematisch werden. So kommt es gelegentlich<br />

zu Sonderbetriebsplänen, die falsche, überalterte und<br />

widersprüchliche Inhalte aufweisen und gleichzeitig die<br />

moderne, weil im Dokument unbekannte Sprengtechnik verhindern.<br />

Teilweise werden andere sprengtechnische Dokumente<br />

einfach abgeschrieben.<br />

Nun werden ja Sonderbetriebspläne behördlich zugelassen,<br />

womit eine Kontrollfunktion gegeben sein könnte. Meist sind<br />

die bergamtlichen Mitarbeiter auch keine Sprengexperten,<br />

was aber auch keine Kritik bedeuten soll. Dazu kommen die<br />

staatlichen - häufig personellen - Einsparungen, von ständigen<br />

Umstrukturierungen ganz zu schweigen, was erhebliche<br />

Lauf- und Liegezeiten zwischen Erarbeiten und Zulassen<br />

zur Folge hat und den Gesamtprozess eher stört als<br />

befördert. So gibt es 2007 einen gültigen Sonderbetriebsplan<br />

Sprengwesen, der 1996 erarbeitet, 2000 beantragt und<br />

2004 zugelassen wurde! Dieser Prozess wird aber auch von<br />

der Globalisierung unternehmerseitig beeinflusst. Steinbrüche,<br />

die in 10 Jahren drei oder mehr verschiedenen Betreibern<br />

unterstehen, sind leider keine Seltenheit. Behörden<br />

sind oft mit Formfragen (z. B. Namensänderungen der<br />

Erlaubnisinhaber) beschäftigt, wodurch inhaltliche und kontrollierende<br />

Tätigkeiten eher ausgehebelt werden. So muss<br />

einfach festgestellt werden, dass es <strong>Steinbruch</strong>praxis mit<br />

rechtlichem und sprengtechnischem Nebeneinander gibt,<br />

über deren juristische Konsequenzen sich die echten wie<br />

vermeintlichen Verantwortungsträger oft nicht im Klaren<br />

sind.<br />

Diese beiden Beispiele beschreiben quasi objektive Probleme<br />

der gegenwärtigen Steinbrüche in Deutschland. Andere<br />

parallele Entwicklungen bieten jedoch auch Chancen an,<br />

manchem Dilemma zu begegnen.<br />

Als eine Chance für die Steinbrüche kann dabei der Trend<br />

hin zur Dienstleistung bei Bohr- und Sprengarbeiten gesehen<br />

werden. Bei den aufgezeigten personellen und strukturellen<br />

Mängeln kann durch Dienstleistungen eine Art Ersatz-Knowhow<br />

auf dem Spezialgebiet Bohren/Sprengen eingefahren<br />

werden. Schließlich kommen dann „Profis“ zum Bohren<br />

und/oder Sprengen in den <strong>Steinbruch</strong>, die dieses Geschäft<br />

täglich betreiben und es deshalb beherrschen sollten.<br />

Mögliche Vor- und Nachteile von Dienstleistungen bei <strong>Steinbruch</strong>sprengarbeiten<br />

werden im folgenden permanent einbezogen;<br />

eine umfassende Antwort auf diese komplexe<br />

Frage kann an dieser Stelle jedoch nicht erwartet werden.<br />

1.2 Sprengpraktische Aspekte einer Gewinnungssprengung/GBS<br />

Die wesentlichen, immer wiederkehrenden Elemente einer<br />

Großbohrlochsprengung oder anderen Gewinnungssprengung<br />

sind:<br />

• Im Vorfeld einer Sprengung:<br />

1 Sprengstelle (Auswahl und Beräumung der Bohr- und<br />

Sprengsohle, Festlegen der Sprenggröße)<br />

• Vermessung/Bohrarbeit:<br />

2 Vermessung der Bohranlage (Aufwand von Sprengstelle<br />

abhängig, Bruchwandvermessung, ...)<br />

3 Bohrplanerarbeitung<br />

4 Herstellen der Bohranlage (Bereitstellung Bohrtechnik,<br />

bohrplangerechte Bohrlöcher, Bohrlochkontrolle/Bohrlochvermessung,<br />

Bohrlochsicherung)<br />

• Sprengarbeit (Abb. 2, 3):<br />

5 Sprengplanung (Sprengstoffart, Ladungsbemessung,<br />

Zündplan, Sprengtermin)<br />

6 Sprengmittelbeschaffung (Bestellung, Lieferant, Termin,<br />

Zufahrt)<br />

7 Sprengdurchführung (Laden, Besetzen, Absperren,<br />

Zünden, Sprengmittelabrechnung und Nachweisführung)<br />

8 Sprengerschütterungsmessung<br />

(verbindlich oder fakultativ)<br />

• Im Nachgang einer Sprengung:<br />

9 Auswertung der Sprengung (Sprengergebnis, Vorkommnisse,<br />

Restgefährdungen, weitere Besonderheiten).<br />

Nachdem die aktuelle Sprengtechnik umrissen wurde, kann<br />

davon ausgegangen werden, dass die Sprengmittellieferanten<br />

und Sprengtechniker ihre Werkzeuge (Sprengmittel) so<br />

beherrschen, dass von deren Sprengungen keine bedeutsamen<br />

Gefahren für die Steinbrüche ausgehen.<br />

Deshalb soll hier die Frage konträr stehen: Welche Gefährdungen<br />

erwarten die Sprengausführenden von den aktuellen<br />

Situationen in unseren Steinbrüchen? Dabei sollen permanent<br />

Wechselbeziehungen zwischen den Eigenschaften der<br />

Steinbrüche und der Sprengtechnik hergestellt werden.<br />

12 SprengInfo 31(2009)1


Abb. 2: Aktuelles <strong>Steinbruch</strong>sortiment an Sprengmitteln für GBS<br />

Abb. 3: Modernes<br />

Sprengstoff<br />

<strong>Steinbruch</strong>management mit gepumptem<br />

2 Aktuelle und sprengtechnisch bedeutsame<br />

Bergbauprobleme in deutschen Steinbrüchen<br />

Wunsch aller Sprengtechniker ist es, klar strukturierte Steinbrüche<br />

mit langen und geraden Bruchwänden vorzufinden,<br />

deren Sohlen trocken und beräumt sind (Abb. 4).<br />

Immer seltener ist genau dieses in unseren Steinbrüchen<br />

anzutreffen. Dafür gibt es objektive, aber auch subjektive<br />

Gründe.<br />

<strong>Steinbruch</strong><br />

Steinbruc<br />

Effekte, wie<br />

• nicht erkennbare wirtschaftliche Perspektive für den <strong>Steinbruch</strong>,<br />

• wechselnde Eigentümer,<br />

• kostenminimierter Abbau,<br />

• personelle Unterbesetzung<br />

tragen dazu bei, dass mancherorts in Steinbrüchen nahezu<br />

„Raubbau“ betrieben wird.<br />

Das zeigt sich vor allem in folgenden Erscheinungen:<br />

• wenig koordinierter, häufig planloser Abbau,<br />

• selektiver Gesteinsabbau statt geordneten Aufschlusses,<br />

• Versplittung von Werksteinbereichen,<br />

• Verkaufszusagen gegen die reale Lagerstättenbeschaffenheit,<br />

• Opfern der <strong>Steinbruch</strong>sicherheit wegen Kostenminimierung.<br />

Insbesondere der letzte Gedanke soll Gegenstand dieser<br />

Ausführungen sein. Dabei wurde die <strong>Steinbruch</strong>beschaffenheit<br />

unter 5 Schwerpunkten betrachtet:<br />

1. Abbauplanung und -prämissen<br />

2. Böschungs- und Bermengestaltung<br />

3. Wasserhaltung<br />

4. Bohrsohlenbeschaffenheit und Sohlenbefahrbarkeit<br />

5. Bruchwandfreiheit im Sprengbereich.<br />

2.1 Problem: Abbauplanung - Abbauprämissen<br />

Der gelegentlich anzutreffende parallele Abbau von Werksteinen<br />

und Haufwerk führt meist zu gegenseitigen Beeinflussungen,<br />

die in der Rissbildung im Werkstein durch brisante<br />

benachbarte Gewinnungssprengungen bestehen.<br />

Auch darüber brisant abgebaute Bereiche können zum „Zerschießen“<br />

darunter liegender Formationen führen.<br />

Anderenorts wird versucht, Wasserbausteine zu verkaufen,<br />

obwohl das Gebirge mit so kleinen Kluftkörpern ansteht, die<br />

Wasserbausteine eigentlich nicht zulassen. Auch Restabbau<br />

auf engstem Raum bringt häufig Gefährdungen für alle Beteiligten.<br />

Ein Betreiberwechsel kann ein Grund dafür sein, d. h.,<br />

der <strong>Steinbruch</strong> wird an Stellen restlich „ausgeschlachtet“, an<br />

denen der Vorgänger bereits schon einmal den Abbau eingestellt<br />

hatte.<br />

Abb. 4: Großbohrlochsprengung im <strong>Steinbruch</strong> an der langen geraden Wand (vor und während der Sprengung)<br />

Die Abbauprämissen können auch deshalb ungünstig sein,<br />

weil aus Kostengründen mit maximalen Bohrrastern<br />

gesprengt wird.<br />

SprengInfo 31(2009)1 13


<strong>Steinbruch</strong><br />

Steinbruc<br />

Das Haufwerk ähnelt dann eher ungesprengtem Gebirge<br />

und der gewünschte selbständige Zulauf des gesprengten<br />

Gutes zum Bagger ist dann oft nicht gegeben (Abb. 5).<br />

Abb. 5: Energiearm gesprengtes Haufwerk: Grauwacke - als wär<br />

sie nie gesprengt<br />

Die Blockierung der Lagerstätte durch mangelhafte Freilegung<br />

der Gewinnungsbereiche kann durch Unvermögen im<br />

<strong>Steinbruch</strong> organisiert sein, aber häufiger werden die Kosten<br />

durch die Gesellschafter gescheut. Für die <strong>Steinbruch</strong>sicherheit<br />

ist es dabei unerheblich, weshalb der Abbraum nicht<br />

rechtzeitig abgeräumt wurde - die gelegentlich daraus resultierenden<br />

Gefährdungen stehen dem Bagger-, Lader- und Kipperfahrer<br />

sowie dem Bohr- und Sprengpersonal gegenüber.<br />

Naturgemäß gibt es auch Fehlentscheidungen oder gar nur<br />

fehlende Entscheidungen durch personelle Fehlbesetzung<br />

oder Überforderung ohne ursächliche Kostenproblematik.<br />

Hier kann festgestellt werden, dass die Bohr- und Sprengdienstleistungen<br />

in Steinbrüchen nicht selten mit Aspekten<br />

der Abbauplanung - meist zwangsläufig - konfrontiert werden.<br />

So bekommt der häufig als Einzelkämpfer im <strong>Steinbruch</strong><br />

agierende „Vorortmann“ externe Hilfestellung.<br />

Soviel zu einigen Momentaufnahmen von der grundsätzlichen<br />

Abbauführung.<br />

2.2 Böschungs- und Bermengestaltung<br />

Nicht zuletzt können Probleme bei der Abbauführung auch<br />

Ursache für Defizite im Böschungssystem sein.<br />

Die Beräumung der Bruchwände, die früher durch manuelles<br />

Einsteigen in die Wand erfolgte, ist lange Geschichte.<br />

Durch die wesentlich verbesserte Bohr- und Sprengtechnik<br />

ist dies auch vertretbar. Allein die Gefährdungen sind damit<br />

nicht vollständig kompensiert. So ist bei Arbeiten im Fußbereich<br />

von Bruchwänden (Heber, Sohllöcher) nach wie vor<br />

ein hohes Gefahrenpotenzial gegeben.<br />

Die Steinschlaggefahr unter Bruchwänden wächst vor allem<br />

auch bei Bermen, deren Wartung vernachlässigt wurde. Es<br />

gibt Bermen, die keinerlei Zugang mehr besitzen. Teilweise<br />

werden Bermen planmäßig übersprengt, um Haufwerk an<br />

ladefähige Stellen zu bringen.<br />

Wenn dabei nicht mehr zugängliche Bermen beteiligt sind,<br />

ist deren Schutzfunktion verloren. Die Möglichkeit, dass<br />

eine Sohle noch einmal ausgeräumt wird, bevor sie zur<br />

nicht mehr befahrbaren Berme wird, wird selten wahrgenommen.<br />

Auch sprengtechnische Gewinnung, bei der ganz<br />

auf das Gestalten von Bermen verzichtet wird, findet man<br />

vor. Unter Umständen kann dies auch mal durch geologisch<br />

bedingte Mehrausbrüche passieren. Wenn nun die technische<br />

Sicherheit - z. B. durch fehlende Bermen - nicht mehr<br />

gegeben ist, muss das wenigstens beachtet werden, bis hin<br />

zur Belehrung und Regelung des Verbots von bestimmten<br />

Arbeiten übereinander.<br />

Die Gestaltung von Endböschungen (Aussehen und Neigung)<br />

zeigt unter Umständen Mängel, weil der <strong>Steinbruch</strong><br />

sich oft nicht im Klaren darüber ist, welche Bruchwand die<br />

letzte in einer Abbaurichtung ist. Wenn Dienstleister sprengen,<br />

kann die Qualität der Kommunikation Schuld tragen,<br />

wenn Endböschungswinkel und Wandgestaltung nach der<br />

letzten Sprengung nicht befriedigen. Ein Bild soll beispielhaft<br />

diesen Komplex belegen (Abb. 6).<br />

Abb. 6: Gewinnungsabschluss ohne ordentliche Endböschung<br />

und Berme<br />

Nicht als Endböschung gesprengte Wände gefährden mit<br />

Nachbruch gelegentlich die als Bruchfahrstraße benutzte<br />

Berme darunter. Wichtig ist zu begreifen, dass viele Menschen<br />

unter den oft sehr kritischen Bruchwänden arbeiten<br />

müssen. Neben dem <strong>Steinbruch</strong>personal sind es Bohrgerätefahrer,<br />

Vermesser, Sprengpersonal, Reparaturkräfte - von<br />

letzteren bewegen sich manche ohne schützende Dächer<br />

vor der Bruchwand.<br />

Die Unfallquote ist nicht höher, weil glücklicherweise das<br />

gesamte Personal in unseren Steinbrüchen doch recht aufmerksam<br />

ist!<br />

2.3 Wasserhaltung<br />

Die Wasserhaltung ist ein objektiv wachsendes <strong>Steinbruch</strong>problem.<br />

Unsere Vorväter waren klug oder gut beraten, die<br />

Steingewinnung auf dem Berg zu beginnen. Nicht nur, weil<br />

dann der schwere Stein eher bergab zu transportieren war,<br />

sondern auch, weil das Wasser wegfloss. Deshalb haben<br />

viele unserer Steinbrüche den „...berg“ im Namen.<br />

14 SprengInfo 31(2009)1


Heute müssten viele Steinbrüche umbenannt werden in<br />

„...loch“. Wasserhaltung ist ein großes Problem in vielen<br />

Gewinnungsbetrieben, insbesondere im so genannten<br />

„Hartgestein“ geworden.<br />

Wasserhaltung erfordert aber zwei wichtige Voraussetzungen:<br />

materielle und finanzielle Sicherstellung sowie eine<br />

abbauplanerische Komponente. Manchmal fehlt beides. Die<br />

Wasserhaltung im <strong>Steinbruch</strong> hat allerdings hohe Priorität<br />

für den Bohr- und Sprengprozess. Wenngleich die technische<br />

Entwicklung gut vorangekommen ist, bleibt es immer<br />

noch schwierig, Bohrlöcher mit Gesteinsbohrgräten im<br />

Wasser anzubohren. Günstiger sieht es unterdessen beim<br />

Sprengen aus, da die gepumpten Emulsionssprengstoffe<br />

mit ihrer höheren Dichte und wasserabweisenden Konsistenz<br />

durchaus Wasser verdrängen können.<br />

Das Sammeln von Wasser - meist auf den Tiefsohlen -<br />

erfordert meist noch gesprengte Wasserlöcher, die schließlich<br />

jede ordentliche Bruchsohle zergliedern, was besonders<br />

beim nächsten Bohrprozess auf dieser Sohle zum Problem<br />

werden kann.<br />

Als Gretchenfrage entwickelt, sich bezogen auf die Wasserhaltung,<br />

zunehmend die Diskrepanz, dass bei Bohr- und<br />

Sprengarbeiten als Dienstleistung diese immer weniger<br />

kosten sollten - objektiv aber insbesondere der Bohrprozess<br />

vorrechenbar teurer wird.<br />

Nicht zuletzt behindern die für eine Wasserhaltung unentbehrlichen<br />

Pumpen während der Sprengung, weshalb ein<br />

aufwändiger Aus-/Einbau durch den <strong>Steinbruch</strong> notwendig<br />

wird. Auch hier soll nur ein Bild für die Vielfalt des Wasserproblems<br />

im <strong>Steinbruch</strong> stehen (Abb. 7).<br />

Abb. 7: Verschlammte Bruchstraße - ein Beispiel für nicht funktionierende<br />

Wasserhaltung<br />

Es zeigt, dass auch die Kunst des Bruchstraßenbaus wie<br />

die Art der Produktablage die Entwässerung behindern können.<br />

Die Wasserhaltung ist auch unter dem Blickwinkel zu sehen,<br />

dass alle Dienstleister mit Straßenfahrzeugen in die übertägigen<br />

Gewinnungsbetriebe fahren. So leitet die Abb. 7 zum<br />

nächsten Schwerpunkt über.<br />

<strong>Steinbruch</strong><br />

Steinbruc<br />

2.4 Bohrsohlenbeschaffenheit und Sohlenbefahrbarkeit<br />

Ob ein <strong>Steinbruch</strong> selber bohrt und sprengt oder ob er<br />

Dienstleistungsaufträge an Subunternehmer dafür vergibt,<br />

ist ein interessantes Merkmal der <strong>Steinbruch</strong>bewirtschaftung,<br />

das in diesem Beitrag peripherisch mit diskutiert wird.<br />

Beides kann gut gehen, beides birgt Risiken.<br />

Ein Beispiel für die Vor-/Nachteilbetrachtung in diesem Prozedere<br />

steht bei der Bohrsohlen-beschaffenheit an. Wenn<br />

der <strong>Steinbruch</strong> selbst bohrt, sorgt der Bohrgerätefahrer, der<br />

manchmal gleichzeitig der handelnde Baggerfahrer ist, für<br />

eine angemessen ebene Bohrsohle. Hat man dagegen die<br />

Bohrarbeiten als Dienstleistung vergeben, herrscht nicht<br />

selten die Meinung vor, dass der „Bohrer“ sich doch kümmern<br />

möge - er bekommt es ja bezahlt.<br />

Im letzten Fall sind durchaus Mondlandschaften im Bohrsohlenangebot<br />

(Abb. 8). Solche Situationen entstehen<br />

naturgemäß auch beim Aufschluss eines <strong>Steinbruch</strong>es, wo<br />

es in Grenzen hingenommen werden muss.<br />

Abb. 8: Mondlandschaftliche Bohrsohlen nach Oberflächenberäumung<br />

Schlechte Bohrsohlen, ggf. auch in Verbindung mit einem<br />

Wasserproblem, können zur Ursache für ungünstige, ungewollt<br />

kleinere Sprengabschläge werden. Dadurch wird meist<br />

der Abbau gestört (Zerreißen von Abbauwänden u. a.). Der<br />

Tieflöffelbagger hat unterdessen die Steinbrüche mehrheitlich<br />

erobert. Die Art des Baggerns und die ständig gewachsenen<br />

Kräfte erfordern großes Können des Baggerfahrers<br />

zur Sohlenhaltung, die häufig nicht gegeben ist, evtl.<br />

weil mal schnell ein Leiharbeiter baggert.<br />

Fairerweise muss gesagt werden, dass auch der Bohr- und<br />

Sprengbetrieb selbst für eine schlechte darunter befindliche<br />

Bruchsohle verantwortlich sein kann, beispielsweise, wenn<br />

die Bohrparameter - warum auch immer - nicht stimmig<br />

waren.<br />

Große Überlagerungen von Bruchsohlen machen diese<br />

schwer bohrbar, andererseits beeinflussen nicht ordentlich<br />

ausgeräumte Gewinnungssohlen die Haufwerksbilanzen,<br />

was wiederum gerade bei Dienstleistungssprengungen eine<br />

Rolle spielt, da ja dabei gesprengtes Haufwerksvolumen<br />

verkauft wird.<br />

SprengInfo 31(2009)1 15


<strong>Steinbruch</strong><br />

Steinbruc<br />

Nicht vergessen werden darf, dass die Qualität der Bohrsohlen<br />

während des Ladens der Sprengungen auch als<br />

Zufahrt für die Sprengstoffladefahrzeuge geeignet sein<br />

muss. Diese Anlieferfahrzeuge für Sprengmittel sind ausschließlich<br />

Straßenfahrzeuge, was es zu beachten gilt. Der<br />

<strong>Steinbruch</strong> kann etwas für die Sohlenbefahrbarkeit tun. Hier<br />

zeigt sich auch das Niveau der Zusammenarbeit zwischen<br />

<strong>Steinbruch</strong> und Lieferant oder Dienstleister - zwei Varianten<br />

des Bruchstraßenbaus zeigt die Abbildung (Abb. 9).<br />

Abb. 9: Sprengfeldzufahrt mit Bruchstraßenbau unterschiedlicher Qualitäten<br />

Schlechte Bruchstraßen können wiederum die Folge ungenügender<br />

Abbauplanung sein. Wenn hektisch immer wieder<br />

schnell mal eine Zufahrt gebaut werden muss, die nur<br />

kurzen Bestand hat, leistet man sich verständlicherweise<br />

keinen Luxus im Ausbau dieser Bruchstraße...<br />

Auch organisatorischer Art kann ein Problem mit der Bohrsohle<br />

sein. Nämlich dann, wenn der Dienstleistungspartner<br />

zur Vorbereitung einer nächsten GBS eingeladen wird und<br />

er bei Ankunft feststellen muss, dass die Bohrsohle nicht<br />

beräumt ist, sondern mit vielen Tonnen Zwischenprodukt<br />

belegt ist. Ein Dienstleistungsvertrag ist deshalb unerlässlich,<br />

in dem diese und andere Fragen der Zusammenarbeit<br />

geregelt sind.<br />

2.5 Bruchwandfreiheit im Sprengbereich<br />

Die unfreie Bruchwand ist wohl einer der bekanntesten Problemfälle.<br />

Sie kann das Ergebnis schlechter Planung, aber<br />

auch das hinzunehmende Resultat der realen Abbauführung<br />

sein. Letzteres trifft zu, wenn der <strong>Steinbruch</strong> nur eine<br />

einzige Abbauwand zur Verfügung hat, an der zeitnah<br />

immer wieder Bohren-Sprengen-Laden erfolgt. Schwierig ist<br />

in diesen Fällen, dass praktisch zeitlich wie räumlich kein<br />

Platz für eine ordnungsgemäße Bruchwandvermessung<br />

gegeben ist.<br />

Die unfreie Bruchwand ist somit über die fehlende oder unvollständige<br />

Vermessung oft der Ausgangspunkt für eine<br />

Problemsprengung.<br />

Eine mit Haufwerk belegte Bruchwand zur Sprengung ist<br />

ebenfalls abzulehnen, da jede Auswurfbehinderung einer<br />

Sprengung zu erhöhten Erschütterungen führen kann.<br />

Die Vermessung von Bruchwänden durch das Scannen der<br />

Ausbruchsfläche einer Großbohrlochsprengung mit der<br />

dreidimensionale Vermessung (3D) ist unterdessen als<br />

Stand der Technik zu betrachten. Aber genau diese Komplettvermessung<br />

einer Bruchwand setzt deren Zugänglichkeit<br />

voraus. Sind nur bestimmte Wandbereiche frei, ist die<br />

zweidimensionale Bruchwandvermessung (2D) ein durchaus<br />

probates Mittel im Kompromissbereich.<br />

Über die Wirkungskette freie Bruchwand - Vermessung der<br />

Bruchwand - Sprengerfolg ohne Steinflug ist der Bezug zur<br />

<strong>Steinbruch</strong>sicherheit hergestellt.<br />

Bei der komplexen Dienstleistungssprengung mit Vermessen,<br />

Bohren und Sprengen sind kleine Problemfälle aktuelle<br />

Praxis. Der Dienstleister wird zur Vermessung gerufen<br />

und findet eine nicht zugängliche Bruchwand vor, wie es die<br />

Abbildung zeigt (Abb. 10) - im Allgemeinen weiß sich der<br />

Sprengpraktiker meist noch zu helfen.<br />

Auch werden gelegentlich Vermessungen ohne freie Bohrsohle<br />

beauftragt, was keine korrekte Übertragung der Vermessungsdaten<br />

für die Bohransatzpunkte erlaubt.<br />

Baggerpodeste vom Tieflöffeleinsatz mit Vorbrecher vor der<br />

Bruchwand liegen manchmal direkt an der Bruchwand an,<br />

was ebenfalls ungünstig wirkt.<br />

Abb. 10: Angeforderte Bruchwandvermessung mit geringer Realisierungschance<br />

16 SprengInfo 31(2009)1


2.6 Zusammenfassung der <strong>Steinbruch</strong>probleme<br />

Nach Beendigung der Problemschau kann festgestellt werden,<br />

dass es Mängel gibt, die ursächlich mit der <strong>Steinbruch</strong>sicherheit<br />

verwoben sind, wie insbesondere die<br />

Standsicherheitsfragen bei Mehrsohlenabbau. Viele Unzulänglichkeiten<br />

werden durch entsprechendes Kostendenken<br />

ausgelöst oder begünstigt. Auch mangelnde Fachkompetenz<br />

in unseren Steinbrüchen ist spürbar. Viele Betriebe<br />

kommen ohne jeden Bergingenieur aus. Manche Mängel<br />

werden auch erst über Kausalketten als Sicherheitsrisiko<br />

wirksam. Viele Probleme scheinen in fehlenden Konzepten<br />

auf Grund unklarer Perspektiven begründet. Abbauplanung<br />

wird allzu oft durch Tagesentscheidungen von extrem „flexiblen<br />

Managern“ ersetzt.<br />

Während Andere gern über die größte Sprengung, das billigste<br />

Haufwerk, den besten Sprengstoff und die geringsten<br />

Erschütterungen berichten, wollte der Verfasser daran erinnern,<br />

dass jeder, der einen <strong>Steinbruch</strong> betritt, das legitime<br />

Recht hat, ihn gesund wieder zu verlassen. Das sollten wir<br />

nicht zu sehr aus den Augen verlieren.<br />

3 Fazit<br />

Die Darstellungen der <strong>Steinbruch</strong>sicherheit lassen den Eindruck<br />

entstehen, dass es überall so problematisch - wie<br />

beschrieben - aussieht. Dem ist nicht so - es gibt natürlich<br />

Steinbrüche, die als positives Beispiel zitiert werden könnten.<br />

Deshalb sollen abschließend ein paar Bilder mit positiven<br />

Aussagen stehen (Abb. 11 bis 13).<br />

Abb. 11: Ordentlich abgeräumte Bohrsohle<br />

Abb. 12: Sohle mit angemessener Überdeckung<br />

Es wurde versucht, die gegenwärtige <strong>Steinbruch</strong>praxis mit<br />

der Sprengtechnik zu konfrontieren. Dabei stand diesmal<br />

nicht die Gefährdung durch Sprengmittel im Vordergrund.<br />

Vielmehr wurden reale Aspekte der Steinbrüche auf ihr<br />

Gefahrenpotenzial gegenüber Beschäftigten bewertet und<br />

untersucht, inwieweit bestimmte <strong>Steinbruch</strong>eigenschaften auf<br />

die Effektivität und Sicherheit von Sprengprozessen Einfluss<br />

haben. Die Vermessung und die Bohrarbeit wurden dabei<br />

einbezogen.<br />

Ansatzweise wurden Aspekte eingespielt, die den Einfluss<br />

der als Dienstleistung vergebenen Bohr- und Sprengarbeiten<br />

erkennen lassen. Eigenleistung wie Dienstleistung können<br />

die <strong>Steinbruch</strong>sicherheit positiv beeinflussen. Die angeführten<br />

kritischen Aussagen sind zwar aus realen Erlebnissen in<br />

vielen Jahren <strong>Steinbruch</strong>tätigkeit gesammelt und auch dokumentiert<br />

worden, dennoch handelt es sich um keine repräsentative<br />

Analyse. Die Bewertungen sind subjektive Einschätzungen<br />

des Verfassers.<br />

Dem Verfasser ist auch klar, dass die zur Verbesserung der<br />

<strong>Steinbruch</strong>sicherheit anzusprechenden Personen - Gesellschafter,<br />

Geschäftsführer - mit der SprengInfo nicht unbedingt<br />

erreicht werden. Doch gerade dieser Personenkreis<br />

sollte für sich manch zutreffende Aussage überdenken.<br />

Wenn das Unternehmen gar nach ISO 9000 zertifiziert ist -<br />

und das ist gar nicht so selten - sollte die eine oder andere<br />

Alarmglocke von diesem Beitrag angeschlagen werden. Am<br />

Ende geht es nicht darum, etwas schlechthin anzuprangern,<br />

vielmehr geht es um die Sicherheit von Menschen, die im<br />

<strong>Steinbruch</strong> tätig sein müssen und unversehrt bleiben sollen.<br />

In diesem Sinne geht es natürlich um Veränderung einiger<br />

besonders kritisch zu bewertender <strong>Steinbruch</strong>gegebenheiten.<br />

Wachrütteln und Sensibilisieren für diese Themen, die<br />

in dieser Form wohl noch nicht angesprochen wurden, wäre<br />

schon ein erster Erfolg.<br />

____________________________<br />

Anschrift des Autors:<br />

Gerd Vogel, Sprenging.<br />

ehem. Orica Germany GmbH<br />

Pulvermühlenweg<br />

09599 Freiberg<br />

<strong>Steinbruch</strong><br />

Steinbruc<br />

Abb. 13: Kantensicherung nach einer Großbohrlochsprengung<br />

SprengInfo 31(2009)1 17


Abbruch Abbruc<br />

Wenn der konventionelle Abbruch an seine Grenzen kommt -<br />

Lockerungssprengungen in 70 m Höhe<br />

When conventional demolition is reaching its limits - desintegration blasting in a height of 70 m<br />

von Marcel Schröder<br />

Beschrieben wird ein außergewöhnlich großes Abbruchprojekt, bestehend aus einem Kesselhaus von 72 m Höhe mit Kamin<br />

und 2 Kraftwerkskesseln. Das Vorhaben sollte wegen Sicherheitsbedenken des Auftraggebers grundsätzlich ohne Einsatz<br />

der Sprengtechnik realisiert werden. Nach Abbruch von Kamin und Kesseln stellte sich heraus, dass das Projekt ohne Einsatz<br />

der Sprengtechnik nicht realisierbar war. Die anschließenden Lockerungssprengungen waren problemlos und sehr<br />

erfolgreich. Bei einem Abbruch mit Hilfe der Sprengtechnik von Anfang an hätte man erhebliche Kosten sparen können.<br />

It was an unusual demolition project, consisting of a boiler building with 72 m height and a smokestack and two power station<br />

boilers. The demolition should be executed without use of explosives because of objections concerning safety. But<br />

after the demolition of the smokestack and the boilers it turned out that the project could not be realised without blasting.<br />

The desintegration blasts have been carried out successfully without any problems. If blast techniques would have been<br />

used from the beginning a lot of costs could have been saved.<br />

1 Einleitung<br />

Das Projekt Rückbau des Rheinenergie-Kraftwerkes in Köln-<br />

Niehl (Ausschreibung Anfang 2007) wird vielen ein Begriff<br />

sein.<br />

Abbruchobjekte<br />

Die Ausschreibung gehörte sicher zu den „anspruchsvollen“<br />

Großprojekten und definierte sich durch folgende Eckdaten:<br />

- Rückbau von zwei Kraftwerkskesseln mit einer Höhe von<br />

65 m einschl. Luftvorwärmer mit jeweils ca. 2.500 t Stahl,<br />

ca. 250 t (!) Isolierung.<br />

- Abbruch des Kesselhauses mit 105.000 m 3<br />

umbautem<br />

Raum bei einer Höhe von 72 m und einem darauf befindlichen<br />

Stahlbetonschornstein von 110 m (also Gesamthöhe<br />

von rund 180 m).<br />

Kernstück und Knackpunkt des Projektes war der Schwerbau/Mitteltrakt<br />

des Kesselhauses, der sich durch den 13 m<br />

hohen Kaminstuhl in den Abmessungen von 9 x 12 m mit<br />

einer 3 m starken Stahlbetonplatte in 70 m Höhe und<br />

Außenwänden mit 1,50 m bis 2 m dicken Wandscheiben<br />

auszeichnete.<br />

- Daneben waren ebenso das Maschinenhaus samt Turbinen<br />

und das Schalthaus abzubrechen.<br />

Damit nicht genug. Als Rahmenbedingungen wurden gefordert:<br />

- Erschütterungsarmer Abbruch ohne Abbruchsprengung, da<br />

in etwa 60 m Entfernung das neue Kraftwerk samt Turbine<br />

in Betrieb war. Es bestanden drei Erschütterungsmesspunkte,<br />

die bei Erreichen entsprechender Schwellenwerte<br />

Sicherungsprogramme bis hin zum Abfahren der Anlage<br />

auslösten. Die Geologie des Hafengeländes war ebenso<br />

erschütterungsfördernd;<br />

- Minimierte Staubemission, da die Luftansaugung des<br />

neuen Kraftwerkes genau in Hauptwindrichtung des<br />

Abbruchs lag;<br />

- die Nähe zum Heizöltank und zum Kühlturm des neuen<br />

Kraftwerkes.<br />

Den Zuschlag erhielt die Fa. Becker Umwelttechnik GmbH<br />

aus Bottrop.<br />

2 Abbruch ohne Einsatz von Sprengtechnik<br />

Nachdem der Kaminabbruch, der Kesselrückbau und der<br />

Abbruch der Nebengebäude nahezu problemlos erfolgten,<br />

stand im März 08 mit dem Kesselhaus noch immer das Kernstück<br />

des Auftrages aus.<br />

Das Konzept sah zunächst vor, den Schwerbau mittels 200 t<br />

Seilbagger Liebherr HS895 mit 86 m Rüsthöhe mit Birne herunterzuschlagen.<br />

Anzumerken ist, dass in Europa derzeit<br />

lediglich vier Geräte solcher Größe im Einsatz sind. Bei den<br />

50 cm starken Wänden der Kesselhäuser funktionierte dieses<br />

Konzept recht gut. Zu Beginn der Arbeiten am Schwerbau<br />

stand der Seilbagger jedoch nicht mehr zur Verfügung.<br />

Der Versuch, die Arbeiten mit einem kleineren HS 883 (120 t<br />

und 72 m Rüsthöhe) fortzuführen, hatte jedoch bei den massiven<br />

Bauteilen wenig Erfolg. Erschwerend kam hinzu, dass<br />

zu diesem Zeitpunkt bereits beide Treppenhäuser abgebrochen<br />

_______________________<br />

waren.<br />

veröffentlicht in der Zeitschrift „Abbruch aktuell“, Ausgabe 4/2008<br />

18 SprengInfo 31(2009)1


Ein weiteres Konzept, der Einsatz eines 25 t Hydraulikbaggers,<br />

hängend an einem 500 t Telekran, führte ebenso nicht<br />

zum gewünschten Erfolg.<br />

Im Juni 2008 wandte sich Fa. Becker an einige Verbandsunternehmen<br />

des Deutschen Abbruchverbandes und bat um<br />

technische Unterstützung.<br />

Die örtliche Situation stellte sich wie folgt dar: Die Kesselhauswände<br />

waren bis zu einer Höhe von etwa 40 m abgebrochen.<br />

Der Schwerbau stand noch in voller Höhe von 70 m,<br />

jedoch war die 3 m starke Platte des Kaminstuhls instabil eingestemmt.<br />

Moniereisen standen kreuz und quer. Die bis 2 m<br />

dicken Wandscheiben des Kaminstuhls waren unberührt.<br />

Das Rauchgasrohr in der Plattendurchführung einschließlich<br />

Anschlussstück zu den ehemaligen Rauchgaskanälen des<br />

Kesselhauses war vorhanden, jedoch autogen instabil vorgeschnitten.<br />

3 Was tun?<br />

Durch den Verbandskontakt stellte die Richard Liesegang<br />

GmbH & Co. KG aus Hürth ihr ursprüngliches Konzept<br />

(Liesegang war ebenso im Wettbewerb der ursprünglichen<br />

Vergabe) als Lösungsmöglichkeit vor: Schwächung der<br />

Betonkonstruktionen des Kaminstuhls durch Lockerungssprengungen.<br />

Der nachfolgend erleichterte Abbruch konnte dann mit einem<br />

verfügbaren Seilbagger HS 883 fortgeführt werden.<br />

Jedoch: Wie bohrt man Löcher in 70 m Höhe ohne festen<br />

Untergrund und ohne Zugang? Hierzu wurden zwei Tamrockbohrgeräte<br />

mit 2,7 t Eigengewicht auf die Montagebühnen<br />

von Liesegang (mit 10 t Traglast) gestellt und mit<br />

Hilfe zweier 250 t Telekräne zu den Arbeitsbereichen, am<br />

Kran hängend, in Stellung gebracht. Zur Befestigung der<br />

Bühne am Bauwerk wurde diese mit zusätzlichen Stützkonstruktionen<br />

versehen, entsprechende Anschlagpunkte am<br />

Baukörper mittels Klebeanker hergestellt und die Bühne mit<br />

Spanngurten am Bau verzurrt. Insgesamt wurden ca. 360<br />

Löcher auf diese nicht alltägliche Verfahrensweise gebohrt.<br />

Abbruch Abbruc<br />

Zunächst wurde eine Probesprengung mit ca. 6 kg Eurodyn2000<br />

an einem Restfragment der Platte an einer Ecke<br />

durchgeführt. Die Sprengstelle wurde mit Vlies, Maschendraht,<br />

leichter Schutzmatte und 4 cm dicken Gummivorhängen<br />

abgedeckt und zusätzlich mit Stahlseilen am Bau verspannt.<br />

SprengInfo 31(2009)1 19


Abbruch Abbruc<br />

Das Sprengergebnis der Probesprengung:<br />

Durch die durchweg positiven Ergebnisse (keine messbaren<br />

Erschütterungen, kein Streuflug und gutes Sprengergebnis)<br />

wurden die Sprengparameter optimiert und die nächsten beiden<br />

Sprengungen mit jeweils 18 bzw. 25 kg Sprengstoff<br />

durchgeführt.<br />

Durch Optimierung von Zündzeitstufen, Ladungsmengen und<br />

-anordnung konnte das Ergebnis derart verbessert werden,<br />

dass bei der letzten Sprengung das Ziel einer Zerstörungssprengung<br />

trotz Erschütterungsproblematik möglich wurde.<br />

Die Erschütterungen blieben bei beiden Sprengungen deutlich<br />

unterhalb der für die Turbine tolerierbaren Messwerte.<br />

Der Streuflug bei der Zerstörungssprengung konnte auf<br />

Grund der chaotischen Form der Restfragmente am Kopf<br />

nicht vollständig unterbunden werden, blieb jedoch innerhalb<br />

der Baustellenabsperrung.<br />

Der weitere Abbruch erfolgte mit dem HS 883 mit 72 m<br />

Rusthöhe, der auf einer ca. 6 m hohen Rampe platziert<br />

wurde.<br />

4 Fazit<br />

Bei Abbruchprojekten mit Arbeiten an der Leistungsgrenze<br />

sollte man sich nicht auf ein Konzept festlegen.<br />

Die Möglichkeiten der Sprengtechnik zur Optimierung einer<br />

Abbruchleistung sind vielfältig, sicher und lassen sich kontrollieren.<br />

Das Herstellen der Bohrlöcher hätte schon früher problemlos<br />

und entsprechend preiswert von oben in den Kaminstuhl eingebracht<br />

werden können, so dass dieses zu einem kaum<br />

merklichen Zeitmehraufwand geführt hätte.<br />

Dem anschaulich erzielten Erfolg waren 4 Wochen Arbeit<br />

(Montag bis Samstag) mit Großkränen vorangegangen. Der<br />

notwendige Kostenaufwand wäre sicherlich ein Bruchteil von<br />

dem gewesen.<br />

_____________________________<br />

Anschrift des Autors:<br />

Marcel Schröder<br />

Richard Liesegang GmbH & Co. KG<br />

Kirchstr. 3<br />

50354 Hürth<br />

20 SprengInfo 31(2009)1


Abbruch Abbruc<br />

Ein Koloss wird zu Fall gebracht - die Sprengung des Agfa-Hochhauses<br />

in München<br />

A colossus is brought down - the blast of the Agfa-building at Munich<br />

von Horst Blachnitzky<br />

Beschrieben wird die Sprengung des 52 m hohen Agfa-Hochhauses im München aus der Sicht der bayerischen Gewerbeaufsicht.<br />

Die umfangreichen und intensiven Vorbereitungsarbeiten sowie die Sicherungsmaßnahmen werden ausführlich<br />

erläutert. Das Sprengergebnis entsprach voll und ganz den Erwartungen. Es gab keinerlei Schäden.<br />

The blast operation of the 52 m tall skyscraper - the former Agfa-building at Munich - is described from the point of view of<br />

the Bavarian health & safety authorities. The wide and intensive preparations are described in details as well as the safety<br />

measurements. The result of the blast fulfilled the expectations totally. No damages occurred.<br />

1 Einleitung<br />

Das Agfa-Hochhaus am Giesinger Isar-Hochufer war fast<br />

50 Jahre lang mit seinen 52 m Höhe ein markanter Punkt<br />

der Münchener Stadtsilhouette. Es fiel besonders ins Auge,<br />

wenn man von Südosten her über die Autobahn und durch<br />

den McGraw-Graben in die Stadt fuhr, da es in einer Kurve<br />

direkt vor einem aufragte. Bis 2005 war es das Bürogebäude<br />

des Kamerawerkes, dessen zahlreiche Gebäude seit<br />

Herbst 2007 abgerissen werden.<br />

Abb. 1: Agfa-Hochhaus München<br />

Möglichst rasch sollen auf diesem weiträumigen Gelände<br />

an der Tegernseer Landstraße zeitgemäße Neubauten für<br />

Büros, Geschäfte und das „Wohnen im Agfa-Park“ entstehen.<br />

Jeder Gebäudeabbruch hat heutzutage als geplante, abgestufte<br />

Rückbaumaßnahme zu erfolgen: Das Objekt muss<br />

analysiert werden, ob es gefährliche Stoffe enthält; teerund<br />

asbesthaltige Bauteile und Isolierungen aus Mineralwolle<br />

sind mit umfangreichen Schutzvorkehrungen für Beschäftigte<br />

und Nachbarschaft zu entfernen. Dann beißen<br />

tonnenschwere Hydraulikscheren an langen Baggerarmen<br />

zu und zerkleinern Beton, Mauerwerk, Holz und Stahl. Die<br />

Schuttmassen werden maschinell sortiert und möglichst<br />

einer Wiederverwertung zugeführt. So können jedoch nur<br />

Gebäude bis zu ca. 25 m Höhe rückgebaut werden. Das<br />

doppelt so hohe Agfa-Haus hätte deswegen von oben her<br />

„von Hand“ abgetragen werden müssen, mit wochenlangem<br />

Lärm und Staub und dem Risiko, dass Teile auf die Straßen<br />

nebenan fallen. Dies war vor allem für die unmittelbar daran<br />

vorbei führende Hauptverkehrsader „Mittlerer Ring“ nicht<br />

hinnehmbar. Als Lösung wählte die Abbruchfirma Wilhelm<br />

Geiger aus Oberstdorf, das 14-stöckige Bauwerk durch eine<br />

fachgerechte Sprengung umzukippen und es dann „bodennah“<br />

zu entsorgen.<br />

2 Sprengungen aus Sicht der bayerischen<br />

Gewerbeaufsicht<br />

Die Gewerbeaufsicht ist in Bayern seit 2005 Teil der jeweiligen<br />

Bezirksregierung; sie überwacht auch gewerbliche<br />

Tätigkeiten mit explosionsgefährlichen Stoffen.<br />

Beim Gewerbeaufsichtsamt (GAA) der Regierung von Oberbayern<br />

ist das Dezernat 2B für diese Fachaufgabe zuständig.<br />

Sie umfasst u. a.:<br />

• Sprengungen von Bauwerken, beim Baugrubenaushub<br />

und in Steinbrüchen<br />

• das Abbrennen von Feuerwerken,<br />

• pyrotechnische Effekte in Theatern, bei Open-Air-Veranstaltungen<br />

und Filmaufnahmen,<br />

• das Lagern und Montieren von Airbagmodulen,<br />

• den Verkauf von Silvesterfeuerwerk,<br />

• das Herstellen und den Vertrieb von Sprengstoffen, pyrotechnischen<br />

Sätzen und Gegenständen.<br />

SprengInfo 31(2009)1 21


Abbruch Abbruc<br />

Diese Vorhaben sind dem GAA rechtzeitig vorher anzuzeigen,<br />

als Frist gibt das Sprengstoffrecht den Verantwortlichen<br />

je nach Art (z. B. 1 Feuerwerk, 1 Sprengung oder<br />

viele ähnliche Sprengungen an einem Objekt) ein, zwei oder<br />

vier Wochen vor. Das GAA prüft die Angaben aus Sicht des<br />

Sprengstoffrechts zu den Personen, zur Örtlichkeit und zum<br />

vorgesehenen Ablauf. Falls dies als notwendig erachtet<br />

wird, fordert es vom anzeigenden Unternehmen Unterlagen<br />

wie die Stellungnahme eines Sachverständigen nach, z. B.<br />

Gutachten zum Sprengplan, statische Nachweise zu<br />

Zwischenzuständen der Sprengvorbereitung mit teilausgebrochenen<br />

Wänden und Stützen oder eine Erschütterungsprognose.<br />

3 Anzeige der Sprengung = garantierter<br />

Termin?<br />

Die Gewerbeaufsicht beteiligt dann weitere Stellen wie Polizei,<br />

Ordnungsamt, Brand- und Umweltschutz, damit diese<br />

die Anzeige aus ihrer Sicht beurteilen können. Dies geschieht<br />

in Oberbayern seit mehreren Jahren durchwegs auf<br />

digitalem Weg - auf freiwilliger Basis; wir verzichten dabei<br />

auf die zweifache Briefzusendung nach der einschlägigen<br />

Anzeigevorschrift „3.SprengV“. So kann eine knappe Zeitvorgabe<br />

nicht mehr zum Problem werden, wenn ein Schreiben<br />

auf dem Postweg dort womöglich erst nach dem geplanten<br />

Sprengtermin eintrifft. Anzeigen werden von uns<br />

auch nicht mehr bestätigt (Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung);<br />

der/die Anzeigende erhält die E-Mail mit der Weiterleitung<br />

zur Information „cc“.<br />

Einwendungen anderer Behörden gegen das angezeigte<br />

Vorhaben können zu einer Untersagung führen. Dies kann<br />

es z. B. deshalb geben, weil<br />

• in der Nähe eines vorgesehenen Feuerwerks vom Aussterben<br />

bedrohte Vögel brüten oder ihr Winterruhequartier<br />

haben,<br />

• von Nachbarn wegen einer Kaminsprengung die Verseuchung<br />

der Umgebung mit giftigem Staub befürchtet wird,<br />

• Felssprengungen für ein Gebäudefundament eine nahe<br />

vorbeiführende Gaspipeline gefährden oder<br />

• eine Bauwerksprengung historisch wertvolle Bausubstanz<br />

bedroht, etwa ein bereits angerissenes Kirchengewölbe.<br />

Wer einen explosionsgefährlichen Stoff zündet, um Gestein,<br />

Ziegel oder Beton zu zerkleinern oder Lichteffekte am Nachthimmel<br />

zu erzielen, erzeugt dabei Nebenwirkungen wie Lärm<br />

durch die notwendigen Bohrarbeiten, Knall, Funken, Gase,<br />

Staub, Steinflug und Erschütterungen im Boden. Gefahren<br />

für Leben und Gesundheit der Beschäftigten und Dritter sind<br />

nach dem Sprengstoffrecht zu minimieren, die Nachbarschaft<br />

darf so wenig wie möglich darunter leiden. Für den zulässigen<br />

Umfang gibt es Regeln der Technik, Richtlinien und Normen;<br />

jedoch steht das tatsächliche Ausmaß erst hinterher als<br />

Messergebnis fest und kann dann einer gerichtlichen Klärung<br />

im Streitfall dienen.<br />

Trotz aller Vorsorgemaßnahmen besteht ein erhebliches<br />

Risiko, dass es zu Beschwerden, Ärger oder Problemen ge-<br />

rade mit Nachbarn kommt, die dem Vorhaben skeptisch<br />

oder ablehnend gegenüber stehen. Außer einschlägiger Berufserfahrung<br />

des „Sprengmeisters“ oder „Feuerwerkers“ ist<br />

heute Fingerspitzengefühl immer wichtiger, um das Vorhaben<br />

zum gewünschten Abschluss zu bringen. Hier sehen<br />

wir es als wichtige Aufgabe an, dass das GAA als „Dienstleister“<br />

versucht, den Disput zwischen den Interessengruppen<br />

zu moderieren. Noch schwieriger zu begründen und zu<br />

beurteilen ist die gelegentlich diskutierte Minimierungsvariante<br />

„... so wenig wie nötig …“, also: warum muss überhaupt<br />

gesprengt oder ein Feuerwerk abgebrannt werden?<br />

Immer häufiger kommt es zum Konflikt zwischen dem Recht<br />

auf Berufsausübung und einer daraus resultierenden Einschränkung<br />

von Grundrechten der Nachbarn.<br />

4 Vorbereitung der Sprengung<br />

Anfang Oktober 2007 erhielt unser GAA die Anzeige über die<br />

Anfang 2008 beabsichtigte Sprengung des Agfa-Hochhauses<br />

vom Sprengunternehmen Reisch, Frieding. Es war schnell<br />

klar, dass diese Sprengung wegen der möglichen Auswirkungen<br />

auf die dicht besiedelte Nachbarschaft außergewöhnlich<br />

sein würde. Da konnte es nicht bei routinemäßiger<br />

Schreibtischarbeit bleiben.<br />

Auf unsere Initiative hin wurde unverzüglich ein „Runder<br />

Tisch“ mit Vertretern der absehbar beteiligten Firmen, Behörden<br />

und der Bürgerschaft ins Leben gerufen. Dieser traf sich<br />

erstmals am 19.10. auf der Baustelle; es kamen u. a. Bauund<br />

Sprengunternehmer, Vertreter der Bauherrnschaft, des<br />

Polizeipräsidiums, vom Kreisverwaltungsreferat, der Branddirektion<br />

und der Verkehrsbetriebe der Landeshauptstadt München<br />

und des Stadtteil-Bürgerbüros. Dabei stellte Herr<br />

Eduard Reisch die von ihm gemeinsam mit dem bekannten<br />

Abbruchstatiker Herrn Dr.-Ing. Rainer Melzer aus Dresden<br />

erarbeitete grobe Sprengplanung vor. Es wurden potentielle<br />

Gefahren und notwendige Informations- und Schutzmaßnahmen<br />

beraten für<br />

• die zahlreiche ringsum wohnende Bevölkerung,<br />

• zwei benachbarte Tankstellen,<br />

• direkt vorbeiführende Sparten wie Gas-, Wasser-, Abwasser-,<br />

Strom-, Telefon- und Glasfaserleitungen,<br />

• die nahe im Tunnel vorbeiführende U-Bahn,<br />

• das Ausmaß von Straßensperrungen,<br />

• Räumung von angrenzenden Wohngebäuden,<br />

• die Umleitung von MVV-Buslinien und sogar<br />

• eine temporäre Tiefflugverbotszone über Giesing.<br />

Als Novum sollte erstmals in Deutschland eine umfangreiche<br />

Gebäudesprengung drahtlos ausgelöst werden. Fremde<br />

Funkimpulse durften keinesfalls zu einer vorzeitigen Zündung<br />

führen. Außerdem war wenige Monate vorher die einschlägige<br />

Vorschrift zum Einfluss von Hochfrequenzenergien auf<br />

elektrische Zündanlagen (Durchführungsanweisung zu § 28<br />

der UVV Sprengarbeiten BGV C24) neu erlassen worden. Sie<br />

enthält umfangreiche Berechnungsverfahren bezüglich der<br />

wirksamen Strahlungsleistung naher Sender - besonders aufwändig<br />

bei Mehrfacheinflüssen. In Giesing stehen zahlreiche<br />

Antennen von Amateur-, Betriebs- und Polizeifunkanlagen<br />

22 SprengInfo 31(2009)1


sowie mehrerer Handynetzbetreiber, teils nur wenige 100 m<br />

vom Agfa-Hochhaus entfernt. Erfahrungen damit konnte niemand<br />

der Beteiligten beisteuern.<br />

Abb. 2: Zahlreiche Antennen von Amateur-, Betriebs- und Polizeifunkanlagen<br />

wenige 100 m vom Agfa-Hochhaus entfernt<br />

Eine Hilfe kann die Standortdatenbank der Bundesnetzagentur<br />

(www.regtp.de) bieten. Auf die konkreten Informationen<br />

der Senderleistungen hat ein Unternehmer jedoch keinen<br />

Zugriff; hier konnte das GAA als Behörde die einschlägigen<br />

Daten ermitteln und zur Verfügung stellen. Nach der neuen<br />

DA kann man bei HU-Zündern erst ab 1.815 m „ein ruhiges<br />

Gewissen“ wegen einer potentiellen Frühzündung durch HF-<br />

Einstrahlungen haben. Bezüglich der immer häufiger verwendeten<br />

elektronischen Zünder finden sich darin aber gar keine<br />

Angaben (Erst im März 2008 kam dann die „Handlungshilfe<br />

für den Sprengberechtigten“ vom Deutschen <strong>Sprengverband</strong><br />

e. V. mit spezifischen Erläuterungen heraus). Deshalb mussten<br />

Messungen Klarheit schaffen über die vor Ort vorhandenen<br />

Frequenzen, Sendeleistungen und Feldstärken. Dazu<br />

wurden Spezialisten des Zünderherstellers ORICA Germany<br />

eingebunden.<br />

Bei einer gezielten Sprengung wird ein Gebäude keinesfalls<br />

„in die Luft gejagt“, auch soll es nicht einfach in sich zusammenfallen,<br />

da der entstehende Trümmerberg zu hoch würde;<br />

vielmehr soll der Baukörper umgelegt werden. Das ist bei<br />

einer Schornsteinsprengung relativ leicht zu erreichen und<br />

auch bei einem Quader wie diesem Hochhaus machbar.<br />

Jedoch konnte das hier nicht durch einfaches seitliches Kippen<br />

erfolgen. Die Schuttmassen hätten die Fahrbahnen des<br />

Mittleren Rings begraben können, der aber nur so kurz wie<br />

eben nötig gesperrt werden durfte. Weiterhin durften keine<br />

Teile des ca. 15.500 t schweren Stahlbetonskelettbaues mit<br />

Mauerwerksausfachung auf die ca. 50 m entfernte Werkskantine<br />

stürzen, weil sie noch länger zu benutzen sein sollte.<br />

Es musste vielmehr schräg von zwei Straßen weg auf<br />

einen frei geräumten und von aufgeschütteten Kieswällen<br />

umgebenen Teil des Firmengeländes zu liegen kommen,<br />

quasi über das Eck umgelegt werden durch eine Folge von<br />

zwei Fallrichtungen. Insgesamt sollten 716 meist nicht elektrische<br />

und etliche elektronische Zünder den als Patronen<br />

oder Sprengschnur in Bohrlöcher in die Wände und Stützen<br />

gesteckten ca. 110 kg Sprengstoff auslösen.<br />

Abbruch Abbruc<br />

Zunächst war an der Schmalseite ein „Sprengmaul“ aus den<br />

unteren fünf Stockwerken herauszusprengen, um ein Kippen<br />

nach Osten einzuleiten. Einige Zehntelsekunden später<br />

sollten Sprengladungen an der Nordseite zünden und das<br />

Bauwerk in einer Kipp-Dreh-Bewegung nach Nordosten<br />

umlegen. Wegen dieser komplizierten Randbedingungen<br />

hatte das Gewerbeaufsichtsamt darauf bestanden, dass<br />

zwei anerkannte Sachverständige unabhängig voneinander<br />

das Vorhaben begutachteten.<br />

Außerdem wurden<br />

im zweiten Kellergeschoß<br />

einige<br />

Probesprengungen<br />

durchgeführt,<br />

um die Effizienz<br />

der errechneten<br />

spezifischen Lademenge<br />

und -anordnung<br />

sowie die<br />

Tauglichkeit der<br />

vorgesehenen Abdeckmaßnahmen<br />

zu testen.<br />

Abb. 3: Vorbereitungen<br />

für Probesprengungen<br />

im 2. Kellergeschoss<br />

In monatlichen Zusammenkünften beriet der „Runde Tisch“<br />

unter unserer Federführung den Stand der Vorbereitungen<br />

und weitere Detailschritte. So war z. B. der Sprengtermin<br />

festzulegen und dabei das übliche Verkehrsaufkommen am<br />

Mittleren Ring, das zu erwartende Interesse von Bevölkerung<br />

und Medien sowie die Gottesdienstzeiten der umliegenden<br />

Kirchen abzuwägen. „High noon“ an einem Sonntag<br />

ergab sich als geeigneter Zeitpunkt. Der Wunschtermin<br />

10. Februar erwies sich aber als unmöglich, da wegen der<br />

Münchener Sicherheitskonferenz keine Polizeikräfte zur<br />

Verfügung standen, um die Sprengung von außen herum<br />

anzusichern. Eine Woche später war das möglich.<br />

5 Der Tag der Sprengung naht = 17.02.2008<br />

Zum Schutz der Umgebung gegen Trümmer, Steinsplitter<br />

und die trotz Wässerung unvermeidliche Staubwolke wurde<br />

ein 200-m-Sicherheitsbereich um das Sprengobjekt festgelegt.<br />

Um zu gewährleisten, dass es darüber hinaus zu keinen<br />

gefährlichen Auswirkungen kommt, bedurfte es besonders<br />

aufwändiger Abdeckmaßnahmen, insbesondere an den mit<br />

Sprengladungen versehenen Außenpfeilern.<br />

Der „Sperrbezirk“ war durch Bauzäune abgeriegelt; innerhalb<br />

durfte sich wegen der unvermeidbaren Gefahren für Leib und<br />

Leben während der Sprengung niemand aufhalten.<br />

SprengInfo 31(2009)1 23


Abbruch Abbruc<br />

Auch in den benachbarten Gebäuden mit Blickkontakt direkt<br />

zum Agfa-Hochhaus konnte niemand bleiben; kleine wegspritzende<br />

Betonbrocken hätten ein Fenster durchschlagen<br />

und durch Glassplitter jemanden verletzen können.<br />

Abb. 4: Absperrungen um das Agfa-Hochhaus<br />

Deshalb mussten fast tausend Anwohner ihre Wohnungen<br />

verlassen und waren damit in ihrem Grundrecht beeinträchtigt<br />

(„Unverletzlichkeit der Wohnung“, Art. 13 GG). Ihnen<br />

wurde angeboten, zwei benachbarte Schulturnhallen aufzusuchen<br />

oder zu versuchen, aus sicherer Entfernung einen<br />

Blick auf das Ereignis zu werfen. Die Landeshauptstadt München<br />

erließ dazu eine Allgemeinverfügung mit Sofortvollzug.<br />

Um gegen Klagen bis „zur letzten Minute“ gewappnet zu sein,<br />

waren Juristen der Verwaltung und Justiz in Bereitschaft.<br />

Räumung und Absperrung wurden von ca. 200 Polizisten und<br />

Angehörigen von Freiwilliger und Berufsfeuerwehr sowie vom<br />

THW unterstützt und gesichert. Ein Schlüsseldienst stand vor<br />

Ort bereit, in kritischen Fällen „unter dem Auge der Gesetzeshüter“<br />

eine Wohnungstür zu öffnen - dies war auch zweimal<br />

nötig.<br />

Abb. 5: Agfa-Hochhaus zwei Tage vor der Sprengung<br />

Die städtischen Verkehrsbetriebe stellten Omnibusse zum<br />

Transport der Anwohner zur Verfügung, in den Turnhallen<br />

warteten Betreuungspersonal und Teeküchen der karitativen<br />

Organisationen.<br />

Abb. 6: Tegernseer Landstraße zwei Stunden vor der Sprengung<br />

Angehörige des Gasversorgers warteten mit Messgeräten<br />

auf ihren Einsatz nach der Sprengung längs der Gasleitungen;<br />

Straßenreinigungsmaschinen waren hinter den Absperrungen<br />

postiert, um die zu erwartenden Staubmassen rasch<br />

von den Straßen zu entfernen.<br />

Dass all dies umfangreiche Kosten verursachen würde, war<br />

jedem klar, durchaus aber nicht, wer dafür aufzukommen<br />

hätte. Erst nach wochenlangem Hin und Her war juristisch<br />

abgesichert, dass in diesem besonderen Fall ein erhebliches<br />

öffentliches Interesse am schnellen und erfolgreichen<br />

Abschluss der Abbrucharbeiten durch die Sprengung vorliegt.<br />

Somit konnten Polizei, Feuerwehr, Straßenbauamt,<br />

etc. ihren Kostenaufwand nicht nach dem Verursacherprinzip<br />

an die Abbruchfirma verrechnen.<br />

Abb. 7: Kurz vor der Fernzündung<br />

24 SprengInfo 31(2009)1


Abb. 8: Agfa-Hochhaus kurz vor der Sprengung<br />

Abb. 9: Sprengung<br />

GAA und Polizei hatten außerdem einen „Plan G“ entwickelt.<br />

Dieser enthielt Notfallmaßnahmen bei aufziehendem Gewitter,<br />

z. B. kurzfristige Straßensperrungen und Evakuierungen<br />

ab dem Zeitpunkt, wo Sprengladungen mit Zündern versehen<br />

waren. Ein Blitzschlag in einen Zünderdraht hätte eine vorzeitige<br />

(Teil-)Sprengung und einen nicht absehbaren Umsturzverlauf<br />

auslösen können. Um dieses Risiko zeitlich zu<br />

begrenzen durften Lade- und vor allem Verkabelungsarbeiten<br />

erst so spät wie möglich begonnen werden. Das<br />

bedeutete, dass die Sprenghelfer während der letzten zwei<br />

Tage schichtweise rund um die Uhr arbeiten mussten.<br />

Abbruch Abbruc<br />

Außerdem hat das GAA die Geophysiker der Ludwig-Maximilians-Universität<br />

München eingebunden. Deren Erdbebenforscher<br />

haben die Bodenschwingungen gemessen, welche<br />

durch die Detonationswellen und das umkippende Gebäude<br />

erzeugt wurden. Sie werten sie im Rahmen eines wissenschaftlichen<br />

Projektes aus, insbesondere wegen der Scherschwingungen<br />

durch das drehende Kollabieren. Nicht<br />

zuletzt galt es für den „Runden Tisch“, trotz der dichten<br />

Bebauung geeignete Möglichkeiten für Medienvertreter und<br />

Interessierte zu finden, die aufsehenerregende Sprengung<br />

so nah wie möglich aber ohne Gefahr erleben zu können.<br />

Dazu dienten vor allem die Fahrbahnflächen hinter den<br />

Absperrungen des Mittleren Rings.<br />

6 Resümee<br />

Der Aufwand für die intensive Vorbereitung hat sich gelohnt;<br />

die Sprengung erfolgte wie geplant, ohne jeden Kollateralschaden.<br />

Die eindrucksvollen Wasserfontänen auf dem<br />

Schutzwall rings um das Hochhaus beeindruckten die gewaltige<br />

Staubwolke nicht wirklich, aber diese zog kaum über<br />

den Sprengkreis hinaus.<br />

Statt befürchteter<br />

Widerstände und<br />

Proteste wurde es<br />

zu einem Stadtevent.<br />

Bei sonnigem<br />

Wetter gab es einen<br />

Ansturm von ca.<br />

15.000 Schaulustigen;<br />

einige Zuschauer<br />

forderten<br />

lautstark eine „Zugabe“<br />

und das umfangreicheMedienecho<br />

war ohne<br />

Missklang.<br />

Zum erfolgreichen Gelingen dieser spektakulären Sprengung<br />

hat der vom GAA initiierte und koordinierte „Runde<br />

Tisch“ maßgeblich beigetragen. Deshalb möchte ich allen<br />

daran Beteiligten für die konstruktive Zusammenarbeit danken.<br />

___________________________<br />

Anschrift des Autors:<br />

Abb. 10: Sprengevent<br />

Dipl.-Ing. Horst Blachnitzky<br />

Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Oberbayern<br />

Dezernat 2B „Sprengwesen“<br />

Fotos:<br />

H. Blachnitzky; Fa. Wilhelm Geiger, Oberstdorf; Dr. R. Melzer<br />

SprengInfo 31(2009)1 25


Pyrotec Pyrotechnik<br />

hnik<br />

Sicherheitsmaßnahmen für das Abbrennen von Feuerwerken<br />

Safety measurements for setting off fireworks<br />

von Matthias Weickl<br />

Im Auftrag des Bundesinnenministeriums hat die BAM den Entwurf einer Neufassung der Anlage 1 zur SprengVwV (Allgemeine<br />

Verwaltungsvorschrift zum Sprengstoffgesetz) erarbeitet. Diese Neufassung soll in Zukunft als Technische Regel<br />

in Kraft gesetzt werden. Im vorliegenden Aufsatz wird die Textfassung erläutert. Der Entwurf der Textfassung wurde von<br />

der BAM gemeinsam mit dem Deutschen <strong>Sprengverband</strong> e. V. und anderen Verbänden, sowie mit der BG Chemie und<br />

den beteiligten Behörden beraten. Deren Anregungen und Vorschläge sind im Text berücksichtigt worden.<br />

By order of the ministry of Interior the BAM (Federal Institute of Material testing) has worked out the draft of a new version<br />

of the enclosure 1 to the General rule of administration of the regulations relating to explosives). This new version is<br />

planned to be set into force as a „Technical rule”. The essay will explain the text. The draft of the text has been discussed<br />

by BAM together with the German blaster’s Association and other associations as well as with Health and Safety Executive<br />

of the chemical industry and other authorities. Suggestions have been taken into consideration.<br />

Die Sicherheitsmaßnahmen für das Abbrennen von pyrotechnischen<br />

Gegenständen der Klassen III und IV sind bisher<br />

in der Anlage 1 zur SprengVwV (BAnz. Nr. 60a vom 27. März<br />

1987) ausgeführt.<br />

Im Juni 2007 erhielt die BAM durch das Bundesinnenministerium<br />

den Auftrag, den Entwurf der Anlage zu überprüfen<br />

und neu zu fassen. Die Neufassung sollte die Überführung in<br />

eine Technische Regel gewährleisten. In die Überarbeitung<br />

flossen ebenfalls die Ergebnisse der Analyse der Prüfprotokolle<br />

der Prüfstellen, die Ergebnisse neuerer Untersuchungen,<br />

die Beobachtungen auf Abbrennplätzen und die Analyse<br />

der Anforderungen in anderen Ländern sowie praktische<br />

Versuche der BAM mit mehr als 50 verschiedenen Gruppen<br />

von Großfeuerwerksartikeln ein. Die verwendeten Gegenstände<br />

kamen aus Deutschland, Italien, China, Portugal,<br />

Spanien und Taiwan. [1] Die BAM hat den daraus resultierenden<br />

Entwurf gemeinsam mit den Verbänden (<strong>Sprengverband</strong><br />

e.V., VPI, etc.), Vertretern der BG Chemie und der<br />

beteiligten Behörden beraten und Anregungen entsprechend<br />

eingearbeitet. Die hieraus resultierende Textfassung dieser<br />

künftigen technischen Regel wird nachfolgend erläutert,<br />

wobei vereinfachend von der technischen Regel gesprochen<br />

wird, obwohl es sich hier rechtlich gesehen um einen Vorgriff<br />

auf die künftige technische Regel handelt. [2]<br />

Der Originaltext der technischen Regel wird kursiv dargestellt.<br />

1. Geltungsbereich<br />

Diese Technische Regel gilt für das Abbrennen von pyrotechnischen<br />

Gegenständen der Kategorie 4 im Sinne des<br />

Artikel 3 Abs. 1 a der Richtlinie 2007/23/EG.<br />

Erläuterung:<br />

Die Technische Regel besitzt Gültigkeit für pyrotechnische<br />

Gegenstände der derzeitigen Klasse IV und der Kategorie 4<br />

im Sinne der Pyrotechnik-Richtlinie 2007/23/EG.<br />

Die Gegenstände der Kategorie 4 entsprechen im Wesentlichen<br />

der derzeitigen Klasse IV. Die Technische Regel gilt<br />

damit nicht für Gegenstände der Kategorien 1, 2, 3, T oder P.<br />

Aufgrund weiterer Vorgaben der Richtlinie werden künftig<br />

auch Großfeuerwerksartikel der Kategorie 4 einer Baumusterprüfung<br />

unterzogen, welche - verkürzt gesagt - im Wesentlichen<br />

der heutigen Zulassung von Verbraucherfeuerwerk der<br />

Klassen I und II entspricht. Dies ist in Modul B der Richtlinie<br />

geregelt. Die bekannte QualitätsSicherung (QS) für Großfeuerwerk<br />

wird daneben im Wesentlichen erhalten bleiben und<br />

künftig durch Modul E der Richtlinie abgedeckt werden, wobei<br />

dem Hersteller oder Importeur auch die Module C oder D<br />

zur Verfügung stehen. Zusätzlich ist noch eine Einzelprüfung<br />

nach Modul G durch die benannten Stellen (z. B. BAM) oder<br />

ein besonderes Verfahren der Qualitätssicherung nach<br />

Modul H vorgesehen.<br />

Daneben wird natürlich weiterhin die Zuordnung zu den<br />

Lager- und Verträglichkeitsgruppen erforderlich sein.<br />

2. Begriffsbestimmungen<br />

Abbrennplatz ist eine Fläche, die für das Aufstellen der Hilfsund<br />

Abschussgeräte zum Abbrennen eines Feuerwerkes<br />

benötigt wird (Platz zum Aufbau und Laden des Feuerwerkes).<br />

Nahbereich (Absperrbereich) ist der einzuhaltende Abstand,<br />

der durch den zur Allgemeinheit oder Nachbarschaft für die<br />

Zeit der Bereitstellung und des Aufbaues des Feuerwerkes<br />

zum Abbrennplatz gebildet wird.<br />

Bodenfeuerwerk sind pyrotechnische Gegenstände, die sich<br />

beim Abbrennen nicht von ihrer Halterung ablösen. Dies sind<br />

z. B. Fontänen/Wasserfälle, Vulkane, bengalische Lichter,<br />

Knallketten, Sonnen.<br />

______________________________________<br />

30. Informationstagung Sprengtechnik, Siegen 28. - 29. März 2008<br />

26 SprengInfo 31(2009)1


Steighöhe ist der senkrechte Abstand zwischen der Abschussstelle<br />

und der Horizontalen durch den Gipfelpunkt (Maximum)<br />

der Flugbahn bzw. den Ort der Zerlegung von pyrotechnischen<br />

Gegenständen.<br />

Effekthöhe ist der senkrechte Abstand zwischen der Abschussstelle<br />

und der Horizontalen durch den Gipfelpunkt<br />

(Maximum) der Flugbahn von brennenden pyrotechnischen<br />

Effekten. Zutreffend für alle Gegenstände außer Gegenstände<br />

der Nr. 4.3.2 und 4.3.3.<br />

Effektradius ist der wagerechte Abstand zwischen der<br />

Abschuss- oder Zerlegungsstelle und der Vertikalen durch<br />

den rechten oder linken Rand (Maximum) der Flugbahn von<br />

brennenden pyrotechnischen Effekten.<br />

Brandempfindliche Objekte sind z. B. Häuser mit Reet- oder<br />

Strohdächern, Erntevorräte, erntereife Felder, trockene Wälder<br />

(Waldbrandwarnstufen beachten), Lager brennbarer<br />

Flüssigkeiten sowie Gastanks.<br />

Schutzabstand (Fernbereich) ist der zwischen Abschussmittel<br />

bzw. pyrotechnischem Gegenstand und Publikum, unbeteiligten<br />

Dritten und brandempfindlichen Objekten einzuhaltende<br />

horizontale Abstand.<br />

Erläuterungen:<br />

Bei den Begriffsbestimmungen wurden die Formulierungen<br />

der Anlage 1 der SprengVwV wesentlich ergänzt und erweitert.<br />

Mit Abbrennplatz ist der Platz gemeint, welcher tatsächlich<br />

für den Aufbau des Feuerwerks benötigt wird, bzw. innerhalb<br />

dessen Aufbauarbeiten stattfinden können. Dies können<br />

auch Arbeiten sein, welche nicht unmittelbar einen Umgang<br />

mit pyrotechnischen Gegenständen erfordern, wie etwa das<br />

Erstellen von Haltekonstruktionen, wie z. B. für Lichterbilder<br />

oder Wasserfälle etc.<br />

Unter Nahbereich ist der Bereich zu verstehen, der für die<br />

Dauer des Aufbaus auf dem Abbrennplatz gegenüber Dritten<br />

(Passanten etc.) abzusperren ist, insbesondere sobald auf<br />

dem Abbrennplatz pyrotechnische Gegenstände vorhanden<br />

sind. Durch diese Absperrung soll erreicht werden, dass<br />

Gefährdungen, die aus dem Aufbau selbst resultieren, vermieden<br />

werden, wie z. B., dass Passanten mutwillig brennende<br />

Zigaretten in ein geladenes Rohr schnippen oder dass<br />

ein noch nicht endgültig befestigtes Lichterbild umkippt und<br />

einem vorbeikommenden Spaziergänger auf den Kopf fällt.<br />

Steighöhe meint die maximale Höhe von pyrotechnischen<br />

Gegenständen, die aufsteigen bis zum Punkt der Zerlegung,<br />

im Gegensatz zu Bodenfeuerwerk,.<br />

Die Effekthöhe beschreibt im Gegensatz dazu die maximale<br />

Höhe des Effektes von pyrotechnischen Gegenständen. Die<br />

Effekthöhe ist für die Schutzabstandsberechnung nicht heranzuziehen.<br />

Pyrotec Pyrotechnik<br />

hnik<br />

Der Effektradius beschreibt die Hälfte der maximal möglichen<br />

Ausdehnung des brennenden Effektes während seiner Verwendung.<br />

Die tatsächliche Verteilung der Sterne einer<br />

Bombe beträgt daher das Doppelte dieses Radius.<br />

Bsp.: Die Sterne einer Kugelbombe 100 mm werden vom Ort<br />

der Zerlegung 40 m weit in eine Richtung geschleudert. Dies<br />

wäre der Effektradius. Der Effektdurchmesser der Bombe<br />

wäre aber das Doppelte, nämlich 80 m.<br />

Brandempfindliche Objekte sind nur solche Objekte, welche<br />

relativ leicht durch Hitzewirkung oder Funkenflug zur Entzündung<br />

gebracht werden können. Generell sind hierbei<br />

auch entsprechende Umwelteinflüsse wie Temperatur oder<br />

anhaltende Trockenheit zu berücksichtigen. So ist etwa ein<br />

abgeerntetes Feld oder ein Wald nach anhaltenden Regenfällen<br />

nicht als brandempfindliches Objekt anzusehen. Einen<br />

direkten Zusammenhang mit den Waldbrandwarnstufen stellt<br />

die technische Regel nicht her. In der Praxis wird ein Wald bei<br />

Waldbrandwarnstufe III und IV auf der vierteiligen Skala der<br />

Waldbrandwarnstufen in der Planung eines Feuerwerks zu<br />

berücksichtigen sein, was z. B. durch Wässerung gefährdeter<br />

Flächen oder Überwachung durch Brandwachen geschehen<br />

kann.<br />

Unter Schutzabstand ist der Abstand zu verstehen, der beim<br />

Abbrennen des Feuerwerks insbesondere zum Publikum hin<br />

einzuhalten ist und der sich aus den Berechnungen unter Nr.<br />

4 der technischen Regel ergibt.<br />

In der Regel wird sich aus der Berechnung der Schutzabstände<br />

nach Nr. 4 ein zumindest annähernd kreisförmiger<br />

Schutzabstand ergeben, der sich durch den Effekt mit dem<br />

höchsten individuellen Schutzabstand ergibt. Innerhalb dieses<br />

Maximal-Schutzabstandes werden dann die Gegenstände<br />

mit geringerem Schutzabstand platziert sein.<br />

Es ist nicht erforderlich, den Abstand für jeden Gegenstand<br />

separat zu ermitteln, wenn Gegenstände den gleichen<br />

Schutzabstand erfordern. So ist z. B. bei einem Kasten mit<br />

fünf 100 mm-Kugelbomben mit einer Steighöhe von je 100 m<br />

gemäß Nr. 4.3.2 ein Schutzabstand von 80 m erforderlich,<br />

d. h., wenn das erste Rohr des Kastens mindestens 80 m von<br />

der Absperrung entfernt ist, hinter der sich das Publikum befindet,<br />

dann ist für die anderen Rohre bzw. die dahinter aufgestellten<br />

weiteren 100er-Kästen keine separate Einzelberechnung<br />

erforderlich.<br />

3. Allgemeines<br />

3.1. Die Feuerwerkskörper dürfen nur unter Leitung einer<br />

Person aufgebaut und abgebrannt werden, die nach dem<br />

Sprengstoffgesetz zum Abbrennen von pyrotechnischen<br />

Gegenständen dieser Art berechtigt ist (verantwortliche Person<br />

nach § 19 SprengG).<br />

Beim Aufbau und beim Abbrennen des Feuerwerks müssen<br />

mindestens zwei Personen anwesend sein; eine Person kann<br />

auch eine geeignete Hilfsperson sein.<br />

SprengInfo 31(2009)1 27


Pyrotec Pyrotechnik<br />

hnik<br />

Bei vorübergehender Abwesenheit der verantwortlichen Person<br />

ist der Aufbau zu unterbrechen und die Aufsicht und<br />

Bewachung einer geeigneten Person über 18 Jahre zu übertragen.<br />

Erläuterungen:<br />

Während des Aufbaus und Abbrennens des Feuerwerks<br />

müssen mindestens zwei Personen anwesend sein, davon<br />

muss eine im Besitz der Fachkunde in Form eines Befähigungsscheins<br />

oder einer Erlaubnis mit Fachkunde für Kategorie<br />

4 sein. Generell muss das Feuerwerk stets für oder<br />

durch einen Erlaubnisinhaber durchgeführt werden.<br />

Da die Hilfsperson ohne Fachkunde während einer vorübergehenden<br />

Abwesenheit der verantwortlichen Person lediglich<br />

den Abbrennplatz überwacht - insbesondere um ein Abhandenkommen<br />

von pyrotechnischen Artikeln zu verhindern -<br />

benötigt sie keinen eigenen Befähigungsschein, da sie keinen<br />

Umgang mit den pyrotechnischen Gegenständen hat<br />

und die verantwortliche Person weiterhin die Kontrolle über<br />

den Abbrennplatz behält.<br />

3.2. Die Windgeschwindigkeit ist am Abbrennplatz vor Beginn<br />

des Feuerwerks in einer Höhe von 2 Metern zu messen und<br />

zu protokollieren.<br />

Erläuterung:<br />

Im Zuge der Erarbeitung der technischen Regel ist berücksichtigt<br />

worden, dass die Messung der Windgeschwindigkeit<br />

in 2 m Höhe über dem Boden nur einen Anhaltspunkt für die<br />

Windverhältnisse in größeren Höhen ergeben. Die Ergebnisse<br />

der Messung sind jedoch ausreichend, um ggf. die Erhöhung<br />

der Schutzabstände nach Nr. 4.5 der technischen<br />

Regel vorzunehmen.<br />

Es ist kein Zeitpunkt für die Messung vorgeschrieben. Dem<br />

Schutzziel der Nr. 3.2 entsprechend, die Windverhältnisse<br />

während des Feuerwerks bei den Schutzabständen zu berücksichtigen,<br />

ist aber ein enger zeitlicher Zusammenhang<br />

mit dem Feuerwerk erforderlich. In der Praxis wird daher die<br />

Messung innerhalb der letzten 30 Minuten vor Beginn des<br />

Feuerwerks zu erfolgen haben. Aufgrund dieses engen zeitlichen<br />

Zusammenhangs verbietet sich denknotwendig eine<br />

Angabe der Windgeschwindigkeit in der Anzeige des Feuerwerks.<br />

Für das Protokollieren ist keine besondere Form vorgegeben.<br />

Geeignet ist jede Form, welche dem Schutzziel der Technischen<br />

Regel entspricht, einen späteren Nachweis des Messergebnisses<br />

zu gewährleisten. Dies kann z. B. durch ein<br />

selbstgefertigtes, schriftliches Messprotokoll mit Eintrag der<br />

Windgeschwindigkeit, Datum und Uhrzeit der Messung und<br />

evtl. Unterschrift erfüllt werden. In der Praxis wird dies sinnvollerweise<br />

mit der Protokollierungspflicht gemäß Nr. 5.5 verbunden<br />

werden.<br />

3.3. Das Feuerwerk soll in den Monaten September bis<br />

einschließlich April um 23:00 Uhr, im Mai bis einschließlich<br />

August um 24:00 Uhr beendet sein.<br />

Erläuterung:<br />

Nr. 3.3 konkretisiert den immissionsrechtlichen Grundsatz,<br />

dass Beeinträchtigungen von Nachbarn und Dritten so gering<br />

wie möglich zu bleiben haben dahingehend, dass eine Verwendung<br />

von Großfeuerwerk bis spätestens 23 Uhr bzw.<br />

24 Uhr beendet sein soll. Die bisherige sperrige Formulierung<br />

in Abhängigkeit von der Mitteleuropäischen Sommerzeit<br />

wurde aufgegeben, da die Uhrzeit sich jeweils auf die gültige<br />

Zeit bezieht, also zwischen März und Oktober Sommerzeit,<br />

ansonsten die normale mitteleuropäische Zeit.<br />

3.4. Bei Feuerwerken mit starker Knallwirkung ist ein ausreichender<br />

Abstand von besonderen Gebäuden (z. B. Krankenhäusern,<br />

Kliniken, Sanatorien) einzuhalten. Davon kann<br />

abgesehen werden, wenn die Zustimmung der Anlieger vorliegt.<br />

§ 23 Abs. 1 der 1. SprengV bleibt unberührt.<br />

Erläuterung:<br />

Nr. 3.4 konkretisiert die immissionsrechtlichen Vorgaben des<br />

§ 23 Abs. 1 der 1. SprengV. Bei Feuerwerken mit „starker<br />

Knallwirkung“ erfasst die technische Regel Krankenhäuser,<br />

Kliniken und Sanatorien als besonders schützenswerte<br />

Objekte. Bei Feuerwerken ohne pyrotechnische Gegenstände<br />

mit ausschließlicher Knallwirkung (Blitzknall) ist diese Forderung<br />

durch die Einhaltung der normalen Sicherheitsabstände<br />

als erfüllt anzusehen.<br />

3.5. Für die Planung des Feuerwerks sind die am Abbrenntag<br />

vorhandenen nicht ortsfesten Einrichtungen (z. B. Fliegende<br />

Bauten) zu berücksichtigen.<br />

Erläuterung:<br />

In der Praxis kam es in der Vergangenheit insbesondere bei<br />

Feuerwerken im Rahmen von Volksfesten zu Problemen mit<br />

„fliegenden Bauten“, welche ohne vorherige Absprache - insbesondere<br />

von Schaustellerbetrieben - innerhalb des Schutzabstands<br />

aufgestellt wurden. Die technische Regel fordert<br />

daher, diese bei der Planung (soweit bekannt) zu berücksichtigen.<br />

Nicht gemeint ist, dass der Betrieb solcher „nicht<br />

ortsfesten Einrichtungen“ innerhalb des Schutzabstandes<br />

generell unzulässig ist, sondern nur, dass deren Berücksichtigung<br />

bei der Planung erforderlich ist. So ist die Errichtung<br />

von fliegenden Bauten auch innerhalb des Schutzabstands<br />

unproblematisch, sofern sich während der Dauer des Feuerwerks<br />

darin niemand aufhält, sofern von den fliegenden Bauten<br />

nicht selbst eine erhöhte Gefahr ausgeht, z. B. weil diese<br />

ein brandempfindliches Objekt darstellen.<br />

3.6. Rohre für den Abschuss von Bomben, Bombetten und<br />

Feuertöpfen müssen aus Werkstoffen bestehen, die die erforderliche<br />

Festigkeit und Splittersicherheit besitzen.<br />

Geeignete Werkstoffe sind z. B. Pappe, Polyethylen, Polypropylen<br />

oder glasfaserverstärkte Kunststoffe.<br />

Metallrohre dürfen nur für solche Bomben verwendet werden,<br />

für deren Abschuss die Festigkeit der vorstehend genannten<br />

Werkstoffe nicht ausreicht. Für Bomben und Bombetten bis<br />

Kaliber 60 mm ohne Blitzladung dürfen stets auch Metall-<br />

28 SprengInfo 31(2009)1


ohre verwendet werden. Metallrohre sind unabhängig von<br />

den erforderlichen Schutzabständen durch geeignete Mittel<br />

so abzuschirmen, dass bei Rohrkrepierern keine Personen<br />

durch Splitter gefährdet werden. Dies gilt nicht für Bomben<br />

und Bombetten bis Kaliber 60 mm ohne Blitzladung.<br />

Erläuterung:<br />

Die Technische Regel schreibt „geeignete Werkstoffe“ für<br />

Abschussrohre vor. Die Eignung wird durch die Eigenschaften<br />

„erforderliche Festigkeit“ und „Splittersicherheit“ definiert.<br />

Dies ermöglicht im Sinne des Schutzzieles der Technischen<br />

Regel auch die Verwendung anderer als der genannten<br />

Werkstoffe, sofern diese die Anforderungen nach Punkt 3.6<br />

erfüllen. Aus dem Bersten eines Rohres durch einen „Rohrkrepierer“<br />

folgt nicht die Ungeeignetheit des Werkstoffs, vielmehr<br />

ist die Eignung für die normale, bestimmungsgemäße<br />

Verwendung gemeint.<br />

Metallrohre dürfen nur dort verwendet werden, wo besondere<br />

Festigkeit erforderlich ist, z. B. für Zylinderbomben. Die<br />

Beurteilung der Notwendigkeit von Metallrohren erfolgt durch<br />

die fachkundige Person. Metallrohre bis Kaliber 60 mm sind<br />

privilegiert (insb. Selbstlade-Bombetten), da ihre Verwendung<br />

aufgrund der geringeren Splittergefahr generell zulässig<br />

ist, sofern keine Blitzladung verwendet wird.<br />

3.7. Es dürfen nur solche Feuerwerkskörper geplant und nur<br />

solche Abschussgeräte vorgesehen werden, die für die vorliegende<br />

Bodenbeschaffenheit geeignet sind.<br />

Pyrotec Pyrotechnik<br />

hnik<br />

Erläuterung:<br />

In seltenen Fällen ist es denkbar, das sehr weiche Untergründe<br />

Teile der Rückstoßenergie aufnehmen und so zu<br />

einem Verlust an Steighöhe des Gegenstandes führen können.<br />

Dem kann in der Praxis durch Unterlegen von Brettern,<br />

bzw. Verwendung von geschlossenen Bombenkästen etc.<br />

begegnet werden. Die Beurteilung der notwendigen Maßnahmen<br />

erfolgt durch die verantwortliche Person.<br />

Bei normalen Untergründen wie etwa Wiesen-, Gras-, Betonoder<br />

Kiesböden stellt Nr. 3.7 keine zusätzlichen Anforderungen<br />

an die Planung des Feuerwerks. Gesonderte Betrachtung<br />

bedarf eher die Verwendung großkalibriger Gegenstände<br />

(> 75 mm) von Dachkonstruktionen aus, da hier die Tragfähigkeit<br />

und das Schwingverhalten des Daches berücksichtigt<br />

werden muss.<br />

4. Schutzabstände<br />

4.1. Der Schutzabstand eines Gegenstandes wird aus den<br />

Leistungsparametern Steig- bzw. Effekthöhe bestimmt. Für<br />

die Anpassung des Schutzabstandes durch Windeinfluss<br />

oder Neigungswinkel gelten 4.4 und 4.5.<br />

4.2. Wenn Schutzabstände im Rahmen eines Konformitätsbewertungsverfahrens<br />

(Angabe auf dem Gegenstand bzw. Verpackung)<br />

bzw. im Rahmen des Verfahrens der Vergabe einer<br />

Identifikationsnummer in der Gebrauchsanweisung festgelegt<br />

wurden, sind diese anzuwenden. Für den Fall, dass dies nicht<br />

erfolgt, sind nachfolgende Schutzabstände vorzusehen.<br />

Anzeige<br />

SprengInfo 31(2009)1 29


Pyrotec Pyrotechnik<br />

hnik<br />

Für die Anpassung des Schutzabstandes durch Windeinfluss<br />

oder Neigungswinkel gelten 4.4 und 4.5.<br />

Erläuterung:<br />

Für den Fall, dass pyrotechnische Gegenstände der Kategorie<br />

4 einen festen Schutzabstand seitens des Herstellers oder<br />

Importeurs zugewiesen erhalten - was durch die Richtlinie<br />

ermöglicht wird - so ist nach Nr. 4.2 dieser feste Schutzabstand<br />

anzuwenden, wobei die Regelungen für Wind und Neigungswinkel<br />

zu berücksichtigen sind. Sofern kein konkreter<br />

Schutzabstand vorgegeben wird, gelten die Schutzabstände<br />

der technischen Regel.<br />

4.3. Der Schutzabstand beim Abschuss der Feuerwerkskörper<br />

am Boden und einer Windgeschwindigkeit bis zu 9 m/s<br />

ohne Berücksichtigung des Neigungswinkels beträgt:<br />

Erläuterung:<br />

Nr. 4.3 regelt die Grundfälle der Schutzabstände, es handelt<br />

sich dabei um Mindestabstände. Diese sind gemäß Nr. 4.4<br />

bei Neigungswinkeln (gekippte Rohre) oder gemäß Nr. 4.5<br />

bei Wind (Windgeschwindigkeiten ab 9 m/s) entsprechend zu<br />

modifizieren.<br />

4.3.1. bei Bodenfeuerwerk 20 Meter - bei Lichterbildern kann<br />

der Abstand verringert werden,<br />

Erläuterung:<br />

Grundsätzlich beträgt der Schutzabstand für Bodenfeuerwerk<br />

mindestens 20 Meter. Dies gilt nicht, wie bereits in der Erläuterung<br />

zu Nr. 1 beschrieben, sofern Artikel der Kategorien 1<br />

bis 3, P oder T eingesetzt werden. Die Entscheidung über die<br />

Verringerung des Schutzabstands bei Lichterbildern trifft die<br />

verantwortliche Person.<br />

Titelfotos für „SprengInfo“ gesucht<br />

Der Deutsche <strong>Sprengverband</strong> sucht für die Titelgestaltung seiner Verbandszeitschrift<br />

„SprengInfo“ laufend gute und interessante Fotos aus allen Bereichen der<br />

Sprengtechnik und Pyrotechnik.<br />

Kriterien für die Auswahl der Fotos sind: hohe technische Qualität,<br />

Motiv und Originalität. Die Einsender müssen die alleinigen Urheberrechte<br />

an den Fotos besitzen.<br />

Bei Annahme zur Veröffentlichung werden die Fotos angemessen<br />

honoriert.<br />

Weitere Auskünfte erteilt: megaDOK Informationsservice<br />

e-mail: info@megadok.de<br />

Tel.: (03 91) 8 10 72 50<br />

4.3.2. bei Bomben und Bombetten mit Kaliber � 50 mm (auch<br />

aus Feuertöpfen, Batterien und Römischen Lichtern), 80 %<br />

der Steighöhe, jedoch mindestens 800 x Kaliber in mm.<br />

4.3.3. bei Bomben und Bombetten zur Erzeugung eines<br />

Knalls - Haupteffekt (auch aus Feuertöpfen, Batterien und<br />

Römischen Lichtern), 100 % der Steighöhe, jedoch mindestens<br />

1000 x Kaliber in mm.<br />

Erläuterung:<br />

Nr. 4.3.2 und 4.3.3 definieren die Regelfälle für die Schutzabstände<br />

insbesondere von Bomben. Die Erläuterung erfolgt<br />

anhand eines Beispiels:<br />

• Eine Bombe mit Kaliber 100mm ohne Blitzknall als Haupteffekt<br />

(Nr. 4.3.2) hat eine Steighöhe von 70 Metern.<br />

- 70 Meter Steighöhe x 80 % = 56 Meter<br />

- 800 x Kaliber 100 mm = 80.000 mm oder 80 Meter<br />

Schutzabstand: 80 Meter, da die Kaliberbegrenzung die<br />

Untergrenze für den Schutzabstand darstellt.<br />

• Dieselbe Bombe hat nun eine Steighöhe von 130 Metern.<br />

- 130 Meter Steighöhe x 80 % = 104 Meter<br />

- 800 x Kaliber 100 mm = 80.000 mm oder 80 Meter<br />

Schutzabstand: 104 Meter, da die Steighöhe den größeren<br />

Wert erfordert.<br />

Entsprechendes gilt für die Blitzknallbomben der Nr. 4.3.3,<br />

hier ist der Faktor 100 % bzw. 1000 mm.<br />

Sofern pyrotechnische Gegenstände mit unterschiedlichen<br />

Kalibern aus Kombinationen (z.B. Batterie mit mehreren Kalibern)<br />

verschossen werden, ist eine Berechnung des Schutzabstands<br />

jedes einzelnen Kalibers entbehrlich, sofern der<br />

Schutzabstand anhand des größten Kalibers bestimmt wird.<br />

30 SprengInfo 31(2009)1


Bsp.: Auf einer Batterie mit unterschiedlichen Kalibern finden<br />

sich die folgenden Angaben: Kaliber von 0,5 bis 2,5 Zoll,<br />

Steighöhe 85 Meter, Blue Peonies and crackling willows with<br />

report.<br />

2,5 Zoll entsprechen (1 Zoll = 2,54 cm) Kaliber 63,5 mm. Das<br />

verwendete Kaliber ist daher teilweise größer als 50 mm. Der<br />

Report stellt nicht den Haupteffekt dar, sondern die Weiden<br />

und die Pfingstrosen. Daher ist der Schutzabstand nach Nr.<br />

4.3.2 für Bomben und Bombetten ohne Knalleffekt zu bestimmen:<br />

- 85 Meter Steighöhe x 80 % = 68 Meter<br />

- 800 x Kaliber 63,5 mm = 50.800 mm oder 50,8 Meter<br />

Schutzabstand: 68 Meter, da die Steighöhe den größeren<br />

Wert erfordert.<br />

4.3.4. bei Raketen und steigenden Kronen in der Abschussrichtung<br />

200 Meter, in den anderen Richtungen mindestens<br />

125 m.<br />

Erläuterung:<br />

Die Schutzabstände bei Raketen und steigenden Kronen<br />

betragen in Schussrichtung 200 Meter, in den anderen Richtungen<br />

125 Meter. Bei Abschuss senkrecht nach oben ergibt<br />

sich daher ein Schutzabstand von 125 Meter für diese<br />

Gegenstände im Umkreis zur Abschussstelle. Die Regelung<br />

entspricht der bisherigen Anlage 1 zur SprengVwV.<br />

4.3.5. bei nicht in Ziffer 4.3.2 - 4.3.4 genannten Feuerwerkskörpern<br />

30 m, wenn die maximale Steig-/Effekthöhe 30 m<br />

nicht übersteigt,<br />

4.3.6. bei nicht in Ziffer 4.3.2 - 4.3.4 genannten Feuerwerkskörpern<br />

50 m, wenn die maximale Steig-/Effekthöhe 30 m<br />

übersteigt,<br />

Erläuterung:<br />

Die Nr. 4.3.5 und 4.3.6 betreffen alle aufsteigenden pyrotechnischen<br />

Gegenstände mit einem Kaliber unter 50 mm.<br />

Alle Gegenstände mit einem Kaliber kleiner als 50 mm und<br />

weniger als 30 Meter Steighöhe haben nach Nr. 4.3.5 einen<br />

festen Schutzabstand von 30 Metern. Typischerweise sind<br />

dies kleinkalibrige Römische Lichter, Feuertöpfe, etc.<br />

Alle Gegenstände mit einem Kaliber kleiner als 50 mm und<br />

mehr als 30 Meter Steighöhe werden - unabhängig von der<br />

Steighöhe - auf einen Schutzabstand von 50 Meter festgelegt.<br />

Damit trägt die technische Regel der niedrigen Gefährdung<br />

von Dritten durch diese Gegenstände Rechnung und<br />

vereinfacht die Anwendung der Schutzabstände wesentlich.<br />

4.3.7. Bei Wasserbomben in Abschussrichtung das 1,5fachen<br />

der maximalen Reichweite zuzüglich dem 2-fachen<br />

des Effektradiusses.<br />

Pyrotec Pyrotechnik<br />

hnik<br />

Erläuterung:<br />

Der Versuch, von einer Einzelfallbetrachtung zu einem einheitlichen<br />

Berechnungsmodell für Wasserbomben zu kommen,<br />

ist - aufgrund der Komplexität des Themas - nicht ohne<br />

Schwierigkeiten.<br />

Die Technische Regel benennt als wichtigsten Parameter die<br />

maximale Reichweite und den Effektradius. Die maximale<br />

Reichweite entspricht dem „ballistischen Schuss“ und sollte<br />

vom Hersteller als Reichweite bei Abschuss unter einem definierten<br />

ballistischen Winkel angegeben werden. Da der<br />

Effektradius (deutsch: Halbmesser) nur dem halben Durchmesser<br />

der Bombe entspricht, erfordert Nr. 4.3.7 den doppelten<br />

Effektradius, der weitere Effektradius in Richung Publikum<br />

ist als zusätzlicher Schutzabstand zu verstehen. Die<br />

Berechnung nach Nr. 4.3.7 entbindet die verantwortliche Person<br />

nicht in jedem Fall von einer individuellen Effektbeurteilung.<br />

Insbesondere bei sehr geringen Schusswinkeln (Flachschuß),<br />

ist die Gefahr zu berücksichtigen, dass die Bombe<br />

gleich einem Kieselstein über das Wasser „hüpfen“ kann.<br />

Bsp.: Auf einer Wasserbombe Kaliber 75 mm finden sich folgende<br />

Angaben:<br />

- Reichweite bei Abschusswinkel 38,5°: 75 Meter<br />

- Effektradius: 45 Meter<br />

Schutzabstand in Abschussrichtung: 75 Meter + 2 x 45 Meter<br />

= 165 Meter<br />

4.3.8. Bei Tagesbomben ohne brennbare Effekte, 80 % der<br />

Steighöhe, unabhängig vom Kaliber.<br />

Erläuterung:<br />

Im Gegensatz zu normalen Bomben mit erheblichen Mengen<br />

pyrotechnischer Satzmasse, stellen Tagesbomben mit nur<br />

sehr geringen Mengen pyrotechnischem Satz zur Trennung<br />

der Halbschalen und in der Regel nicht brennbarer Füllung<br />

(z.B. Konfetti oder Fahnen) eine deutlich geringere Gefahr für<br />

Zuschauer und Dritte dar. Die technische Regel trägt dem in<br />

Nr. 4.3.8 dahingehend Rechnung, dass bei Tagesbomben<br />

die Steighöhe als Hauptgefährdungsmerkmal von Tagesbomben<br />

angesehen wird, unabhängig vom Kaliber der<br />

Gegenstände.<br />

4.4. Beim Abschuss der Feuerwerkskörper unter einem Neigungswinkel<br />

von der Senkrechten ist der Schutzabstand<br />

nach Nr. 4.3.2 – 4.3.4 und 4.3.8 in Abhängigkeit des Neigungswinkels<br />

in Neigungsrichtung folgendermaßen zu vergrößern:<br />

Neigungswinkel in °<br />

Erhöhung des Schutz-<br />

(von der Senkrechten) abstandes in %<br />

5 bis 10 40<br />

11 bis 15 60<br />

16 bis 20 80<br />

In der entgegensetzten Richtung kann der Schutzabstand<br />

entsprechend, jedoch maximal um 40 % verringert werden.<br />

SprengInfo 31(2009)1 31


Pyrotec Pyrotechnik<br />

hnik<br />

Bei größeren Neigungswinkeln ist eine Einzelfallbeurteilung<br />

erforderlich.<br />

Erläuterung:<br />

Die Erhöhung der Schutzabstände bei Neigungswinkeln<br />

(Winkelung der Rohre) nach Nr. 4.4 sind nur anzuwenden auf<br />

aufsteigendes Feuerwerk mit einem Kaliber ab 50 mm. Die<br />

Technische Regel schreibt keine Methode für die Messung<br />

des Winkels vor. In der Praxis genügt eine Messung mit<br />

einem handelsüblichen Winkelmesser, bei dem durch Anlegen<br />

an den Abschusskasten der Winkel im Verhältnis zum<br />

Grund gemessen wird.<br />

Nr. 4.4 gilt nur für den Fall des absichtlichen Neigens der<br />

Abschussgestelle zum Zwecke der Fächerung, nicht für<br />

zufällige geländetypischen Unebenheiten, die unbeabsichtigt<br />

auftreten. Kontrollen des Neigungswinkels sind daher<br />

grundsätzlich erst erforderlich bei einem optisch erfassbaren<br />

Schiefstand der Abschussgestelle. Insbesondere wurde die<br />

Toleranzschwelle von bis zu 5° so gewählt, dass Abweichungen<br />

auch bei unebenem Untergrund optisch leicht zu erfassen<br />

sind. Da es sich bei den Modifikationen der Nr. 4.4 um<br />

eine solche handelt, die erst vor Ort durch die verantwortliche<br />

Person vorgenommen werden kann, können sie denknotwendig<br />

nicht in der Anzeige mit angegeben werden.<br />

4.5. Schutzabstand beim Abschuss von Feuerwerk vom<br />

Boden und Windgeschwindigkeiten von mehr als 9 m/s ohne<br />

Berücksichtigung des Neigungswinkels:<br />

4.5.1. Bei Windgeschwindigkeiten größer 9 m/s bis 13 m/s<br />

sind die für Gegenstände nach Nr. 4.3.2 - 4.3.4, 4.3.7, 4.3.8<br />

bzw. nach Nr. 4.4 ermittelten Schutzabstände in Windrichtung<br />

um 100 % zu vergrößern. Reichen danach die Schutzabstände<br />

für einzelne Gegenstände nicht mehr aus, so sind<br />

die entsprechenden Gegenstände aus der Zündkette zu entfernen<br />

(nicht abzubrennen).<br />

4.5.2. Bei Windgeschwindigkeiten größer 13 m/s dürfen nur<br />

noch Gegenstände nach Nr. 4.3.1 abgebrannt werden, es sei<br />

denn, der Schutzabstand kann um mindestens 200 % in<br />

Windrichtung vergrößert werden.<br />

4.5.3. In der der Windrichtung entgegen gesetzter Richtung<br />

kann der Schutzabstand entsprechend, jedoch maximal um<br />

40 % verringert werden.<br />

Erläuterung:<br />

Nr. 4.5 regelt die Erhöhung des Schutzabstandes, bei Windgeschwindigkeiten<br />

von mehr als 9 m/s. Da es sich bei Nr. 4.5<br />

um Modifikationen handelt, die erst vor Ort durch die verantwortliche<br />

Person vorgenommen werden können, können sie<br />

denknotwendig nicht in der Anzeige mit angegeben werden.<br />

Gegenüber dem Entwurf der Anlage 1.3 der SprengVwV stellt<br />

Nr. 4.5 eine deutliche Vereinfachung dar.<br />

Bei Windgeschwindigkeiten von mehr als 9 m/s ist der<br />

Schutzabstand gegenüber dem normalen Abstand zu verdoppeln,<br />

bei mehr als 13 m/s zu verdreifachen.<br />

Ist dies nicht möglich, darf nur noch Bodenfeuerwerk gemäß<br />

Nr. 4.3.1 abgebrannt werden.<br />

Punkt 4.5.3 erlaubt es zudem, den Schutzabstand bei Windgeschwindigkeiten<br />

über 9 m/s um bis zu 40 % in der dem<br />

Wind entgegen gesetzten Richtung zu verringern, da der<br />

Wind in dieser Richtung für eine Gefahrverringerung sorgt.<br />

4.6. Befindet sich der Abbrennplatz auf einem Bauwerk, ist<br />

die Höhe des Bauwerks zu der Effekt- oder Steighöhe bei<br />

Gegenständen nach 4.3.2 - 4.3.4 und 4.3.8 zu addieren.<br />

Danach ist der Schutzabstand gemäß Nr. 4.3.2 - 4.3.4, 4.4<br />

und 4.5.1 zu berechnen.<br />

Erläuterung:<br />

Nach Nr. 4.6 ist es erforderlich, bei der Berechnung des<br />

Schutzabstands für pyrotechnische Gegenstände ab einem<br />

Kaliber von 50 mm auf Bauwerken die Höhe des Bauwerks<br />

einzubeziehen. Dies gilt (natürlich) nicht für Bodenfeuerwerk,<br />

da bei diesem durch die zusätzliche Höhe keine Gefahrerhöhung<br />

eintritt.<br />

Beispiel:<br />

• Eine Bombe mit Kaliber 100 mm ohne Blitzknall als Haupteffekt<br />

(Nr. 4.3.2) hat eine Steighöhe von 70 Metern und wird<br />

von einem Parkhausdach (25 m Gebäudehöhe) geschossen:<br />

- (70 Meter Steighöhe + 25 Meter Gebäudehöhe) x 80 % =<br />

76 Meter<br />

- 800 x Kaliber 100 mm = 80.000 mm oder 80 Meter<br />

Schutzabstand: 80 Meter, da die Kaliberbegrenzung die<br />

Untergrenze für den Schutzabstand darstellt.<br />

• Dieselbe Bombe hat nun eine Steighöhe von 130 Metern<br />

und wird von einem Parkhausdach (25 m Gebäudehöhe)<br />

geschossen:<br />

- (130 Meter Steighöhe + 25 Meter Gebäudehöhe) x 80 %<br />

= 124 Meter<br />

- 800 x Kaliber 100 mm = 80.000 mm oder 80 Meter<br />

Schutzabstand: 124 Meter, da die Steighöhe den größeren<br />

Wert erfordert.<br />

4.7. Befindet sich der Abbrennplatz auf einer Geländeerhebung<br />

von � 20 % Steigung, so ist der Schutzabstand für<br />

Gegenstände der Nummern 4.3.2 bis 4.3.4 um 20 % zu vergrößern.<br />

Bei Geländeerhebungen, deren Steigung mit denen<br />

von Gebäuden zu vergleichen ist (nahezu senkrecht), gilt für<br />

die Bestimmung des Schutzabstandes die Nr. 4.6.<br />

Erläuterung:<br />

Bei Abbrennplätzen auf Geländeerhebungen (Hügeln) mit<br />

mehr als 20 % Steigung, ist der Schutzabstand für pyrotechnische<br />

Gegenstände mit einem Kaliber ab 50 mm um<br />

20 % zu erhöhen. Dies gilt (natürlich) nicht für Bodenfeuerwerk.<br />

Bei nahezu senkrechter Steigung ist die Erhebung<br />

mehr mit der Situation auf einem Gebäude zu vergleichen<br />

und daher auch die Regelung für Gebäude in Nr. 4.6 anzuwenden.<br />

32 SprengInfo 31(2009)1


Die Feststellung der Steigung und ob es sich um eine nahezu<br />

senkrechte Geländeerhebung handelt, ist von der verantwortlichen<br />

Person zu treffen.<br />

5. Sicherheitsmaßnahmen zum Aufbau und Abbrennen<br />

5.1. Der Nahbereich (Absperrbereich) ist ab dem Beginn des<br />

Aufbauens nach allen Seiten so deutlich abzusperren oder zu<br />

kennzeichnen, dass Unbeteiligte die Begrenzung ohne weiteres<br />

erkennen können.<br />

Während der Vorbereitungs- und Aufbauzeit des Feuerwerks<br />

ist in der Regel eine Absperrung von 20 m ausreichend. Die<br />

Absperrung kann verringert werden, wenn ausreichende<br />

Sicherheitsmassnahmen (z. B. Absperrposten, Gitter) vorgenommen<br />

werden.<br />

Erläuterung:<br />

Der Forderung von 20 m Absperrung des Nabereich in Nr.<br />

5.1 liegt die regelmäßig in der Praxis anzutreffende relativ<br />

„schwache“ Absperrung mit Flatterband zugrunde. Bei Verwendung<br />

stärkerer Absperrmittel, die auch ein physisches<br />

Zurückhalten von Dritten gewährleisten können, wie z. B. ein<br />

Gitterzaun oder Absperrposten, kann der Regelabstand von<br />

20 Metern durch Anordnung der verantwortlichen Person<br />

unterschritten werden.<br />

5.2. Ab dem Beginn der Aufbauarbeiten müssen geeignete<br />

Feuerlöschmittel für die Brandklassen A, B und C mit einem<br />

Gesamtfassungsvermögen von mindestens 8 kg oder gleich-<br />

Pyrotec Pyrotechnik<br />

hnik<br />

wertige Löschmittel mit einer entsprechenden Anzahl von<br />

Löscheinheiten verwendungsbereit sein. Alternativ können<br />

auch 4 Wassereimer mit einem Mindestvolumen von je 10<br />

Liter bereitgehalten werden.<br />

Erläuterung:<br />

Der vorbeugende Brandschutz in Nr. 5.2 ist hinsichtlich der<br />

Löschmittel an die Vorgabe des ADR Nr. 8.1.4.1 für die Ausrüstung<br />

von EX-Fahrzeugen angenähert, wo für Fahrzeuge<br />

bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht mindestens 8 kg Feuerlöschmittel<br />

vorgeschrieben sind.<br />

(2 kg-Löscher und 6 kg-Löscher).<br />

Die Entwicklung im Bereich der Feuerlöscher geht mittlerweile<br />

von einer reinen Betrachtung der Menge des Löschmittels<br />

weg zur Wirkung des Löschmittels hin; welche in Löscheinheiten<br />

gemessen wird.<br />

Durch Steigerung der Löschwirkung des Löschmittels kann<br />

durch die Hersteller somit eine Verkleinerung der Bauform<br />

bei gleich bleibender Löschwirkung erzielt werden. Dies wird<br />

in Nr. 5.2 berücksichtigt.<br />

Alternativ ist die in der Praxis bewährte Möglichkeit erhalten<br />

geblieben, vier Wassereimer mit einem Mindestvolumen von<br />

jeweils 10 Litern Wasser bereit zu halten.<br />

Anzeige<br />

SprengInfo 31(2009)1 33


Pyrotec Pyrotechnik<br />

hnik<br />

5.3. Von dem Beginn der Aufbauarbeiten an bis zum Abbrennen<br />

darf auf dem Abbrennplatz nicht mit offenem Licht oder<br />

Feuer umgegangen werden.<br />

5.4. Vor dem Aufbau sind Hilfsgeräte, Abschussmittel und<br />

pyrotechnische Gegenstände auf ihren ordnungsgemäßen<br />

Zustand hin zu überprüfen. Beschädigte Geräte oder pyrotechnische<br />

Gegenstände dürfen nicht verwendet werden.<br />

5.5. Vor dem Abbrennen des Feuerwerkes hat die verantwortliche<br />

Person den sachgemäßen Aufbau des geplanten<br />

Feuerwerkes und die Sicherheitsmaßnahmen zu kontrollieren<br />

und zu protokollieren.<br />

Erläuterung:<br />

Nr. 5.3 erfasst auch das Rauchen auf dem Abbrennplatz<br />

und im Nahbereich.<br />

Nr. 5.4 und 5.5 fordern eine Sichtkontrolle der pyrotechnischen<br />

Gegenstände, Hilfsgeräte und Abschussmittel, sowie<br />

der Sicherheitsmaßnahmen, also insbesondere der Absperrung<br />

bzw. Sicherung des Schutzabstands (Fernbereich).<br />

Für das Protokollieren ist keine besondere Form vorgegeben.<br />

Geeignet ist jede Form, welche dem Schutzziel der<br />

Technischen Regel entspricht, einen späteren Nachweis zu<br />

gewährleisten. Dies kann z. B. durch ein selbstgefertigtes,<br />

schriftliches Protokoll mit Abhak-Kästchen für die zu prüfenden<br />

Fragen und evtl. Unterschrift erfüllt werden. In der Praxis<br />

wird dies sinnvollerweise mit der Protokollierungspflicht<br />

gemäß Nr. 3.2 zu verbinden sein.<br />

5.6. Nach dem Feuerwerk sind die Abschussgeräte und das<br />

Gelände nach Versagern abzusuchen. Eine zweite Suche<br />

ist am nächsten Morgen durchzuführen. Sie ist nicht notwendig,<br />

wenn festgestellt wird, dass keine Versager aufgetreten<br />

sind.<br />

5.7. Beschädigte pyrotechnische Gegenstände und Versager<br />

dürfen nicht wiederverwendet werden. Sie sind unter<br />

Beachtung der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen durch<br />

dazu Berechtigte zu vernichten oder dem Herstellers/Lieferanten<br />

zurückzugeben.<br />

Erläuterung:<br />

Hinsichtlich der Nachsuche wird in Nr. 5.6 an der bewährten<br />

Regelung der Anlage 1 zur SprengVwV festgehalten, dass<br />

eine zweite Nachsuche bei Tageslicht nicht erforderlich ist,<br />

wenn keine Versager festgestellt wurden.<br />

Nach Nr. 5.7 sind beschädigte pyrotechnische Gegenstände<br />

und Versager nicht wiederverwendbar. Eine eigene Definition<br />

dieser Begriffe ergibt sich aus der technischen Regel nicht.<br />

Es wird daher wie bisher in der Praxis davon auszugehen<br />

sein, dass unter beschädigten pyrotechnischen Gegenständen<br />

nur solche zu verstehen sind, deren Funktionalität<br />

beeinträchtigt ist, z. B. eingedrückte Batterierohre oder<br />

Bombenschalen etc.<br />

Versager sind Gegenstände, die ordnungsgemäß angezündet<br />

wurden und trotzdem nicht funktioniert haben (z. B.<br />

Black Shells etc.). Eine Unterbrechung der Anzündkette, die<br />

zu einer Nichtanzündung eines Gegenstands geführt hat,<br />

macht diesen nicht zum Versager (Bombe nicht gezündet<br />

infolge Abreißens der Stoppine). Beschädigte pyrotechnische<br />

Gegenstände und Versager sollen entweder dem Vertreiber<br />

zurückgegeben, oder durch fachkundige Personen<br />

vernichtet werden. Da in der Regel der Lehrgang für Großfeuerwerk<br />

auch das Vernichten einschließt, kann eine Vernichtung<br />

auch durch den Pyrotechniker selbst erfolgen,<br />

sofern dazu geeignete Einrichtungen vorhanden sind.<br />

[1] Vgl. den Originaltext unter: http://www.bam.de/de/service/<br />

amtl_mitteilungen/sprengstoffrecht/sprengstoffrecht_medien/tr<br />

_abbrennen_von_feuerwerken_30_07_2008.pdf<br />

[2] Die Erläuterungen stellen die Ansicht des Autors dar und sind<br />

nicht als offizielle Stellungnahme seitens der BAM oder anderer<br />

Stellen zu verstehen.<br />

______________________<br />

Anschrift des Autors:<br />

Matthias Weickl<br />

Jahnstr. 4<br />

67141 Neuhofen<br />

Das Unternehmen Lothar Rapp GmbH mit Sitz in Vaihingen/Enz<br />

(Baden-Württemberg) sucht zum nächstmöglichen Termin einen<br />

Mitarbeiter/in im Bereich Sprengen und Sprengtechnik<br />

Das Unternehmen beschäftigt z. Z. 12 Mitarbeiter. Hauptaufgabengebiete<br />

liegen in Felssprengungen, Abbruchsprengungen, Lockerungssprengungen,<br />

Vorspaltsprengungen und Untertagesprengungen.<br />

Anforderungsprofil: Inhaber eines Befähigungsscheines nach § 20<br />

Sprengstoffrecht (alternativ: Bereitschaft den Befähigungsschein<br />

nach § 20 Sprengstoffrecht zu erlangen)<br />

einwandfreies Führungszeugnis<br />

Führerschein PKW<br />

Führerschein LKW von Vorteil<br />

Technisches Verständnis<br />

Bereitschaft zum Außendienst<br />

Wir bieten:<br />

anspruchsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit mit hoher<br />

Eigenverantwortung<br />

eine der Position angemessene leistungsgerechte Bezahlung<br />

Einbindung in ein leistungsstarkes Team<br />

Einarbeitung in die Aufgabe wird gewährleistet<br />

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Brunn unter der Telefonnummer<br />

0170/5444041 zur Verfügung.<br />

Bitte senden Sie Ihre aussagefähige Bewerbung an:<br />

Lothar Rapp GmbH, Bohr- und Sprengunternehmen<br />

Seemühle 8, 71665 Vaihingen/Enz<br />

34 SprengInfo 31(2009)1


Felsbau<br />

Neubau des Flusswasserkraftwerkes Rheinfelden, ein neuer R(h)einfall?!<br />

Reconstruction of the hydroelectric power station at Rheinfelden - a new Rhinefall (flop)?<br />

von Joachim Milde<br />

In Rheinfelden wird seit 2003 ein neues Flusswasserkraftwerk gebaut. Die Fertigstellung soll im Jahr 2011 erfolgen.<br />

Dazu sind umfangreiche Lockerungssprengungen erforderlich. Bereits fertig gestellt wurde die Baugrube für das Maschinenhaus.<br />

Beginnend am Maschinenhaus wird ein 2 km langer und 90 m breiter Abflusskanal errichtet. Die Vorbereitung<br />

und Durchführung der bisherigen Sprengarbeiten wird erläutert. Ausführlich wird auf die Erschütterungsproblematik eingegangen.<br />

At Rheinfelden (Southwest Germany) a new hydroelectric power station at the Rhine river is under construction. The completion<br />

is planned for the year 2011. Extended blast operations are necessary. The excavation for the machine room is<br />

already completed. Beginning at the machine room now there is excavated and dug out a 2 km long and 90 m wide flood<br />

channel. The preparations and the execution are explained. The problematic with vibrations is dealt in details.<br />

1 Ursprüngliches<br />

Das älteste und noch immer in Betrieb befindliche Wasserkraftwerk<br />

am Hochrhein wurde nach nur 4 Jahren Bauzeit im<br />

Jahre 1898 in Betrieb genommen. Es ist eines von 10 weiteren<br />

Wasserkraftwerken auf der 145 km langen Strecke zwischen<br />

Basel und dem Bodensee. Das nutzbare Gefälle des<br />

Hochrheins beträgt rund einen Meter je Kilometer. Mit einer<br />

installierten Leistung von 26 MW und einer mittleren Jahresproduktion<br />

von 185 Mio kWh nutzt das Kanalkraftwerk mit<br />

600 m 3 /s Durchflussmenge derzeit nur etwa knapp die die<br />

Hälfte der verfügbaren Wassermenge der Rheins. Die mittlere<br />

Jahresabflussmenge beträgt rund 1.100 m 3 /s. (Abb. 1<br />

Ausgangslage von 2001)<br />

Abb. 1<br />

Für den Neubau des Flusskraftwerkes Rheinfelden ist eine<br />

Bauzeit von 8 Jahren vorgesehen. Bereits im Jahre 2003<br />

begonnen, soll 2011 der erste Strom fließen. Eigentümer ist<br />

eine Aktiengesellschaft mit einer Mehrheitsbeteiligung der<br />

EnBW Baden Württemberg AG. Die Betreibergesellschaft<br />

ist die Energiedienst Holding AG mit Sitz im Schweizerischen<br />

Laufenburg. Als Produzent von ausschließlich erneuerbarer<br />

Energie sieht sich die Energiedienst AG als<br />

Nischenplayer auf dem Öko-Strommarkt.<br />

Das neue Flusskraftwerk ist mit einer Ausbauwassermenge<br />

von 1.500 m 3 /s geplant. 7 Wehrfelder stauen den Fluss auf<br />

und regeln den Zulauf für 5 Turbinen mit einer Gesamtleistung<br />

von 102 MW. Das Kraftwerk Rheinfelden wird ab 2012<br />

jährlich rund 600 Mio kWh ökologischen Strom erzeugen.<br />

2 Investitionen<br />

In Geld ausgedrückt, wird der Neubau rund 380 Mio EUR<br />

verschlingen. Für die Fertigstellung des Maschinenhauses<br />

sind 280 Mio EUR vorgesehen. Das Kraftwerk wird auf<br />

Schweizer Seite errichtet, um die hydraulischen Verhältnisse<br />

optimal auszunutzen. Es entsteht in einer Kurve. Durch<br />

die Zentrifugalkraft des Wassers ergibt sich bei hohen<br />

Durchflussmengen ein bis zu 30 cm höherer Pegelstand am<br />

Schweizer Ufer. 30 Mio EUR fließen in insgesamt 65 Umweltauflagen,<br />

wie zwei Fischtreppen oder eine zusätzliche<br />

Dotierturbine, welche die Gwild-Landschaft ständig mit<br />

Wasser versorgt. (Abb. 2)<br />

Abb. 2<br />

______________________________________<br />

30. Informationstagung Sprengtechnik, Siegen 28. - 29. März 2008<br />

SprengInfo 31(2009)1 35


Felsbau<br />

3 Arge<br />

Für den Neubau des Flusskraftwerkes wurden Arbeitsgemeinschaften<br />

gegründet. Arge-Partner sind Züblin, Schleith<br />

GmbH, Implenia und Rothpletz/Lienhard. Für die Durchführung<br />

der Sprengarbeiten wurde die Arge SFR gegründet.<br />

(Stauwehr Flusskraftwerk Rheinfelden). Arge-Partner sind die<br />

Dexplo Sprengtechnik GmbH und die Lutscher Sprengtechnik<br />

GmbH, beides Tochtergesellschaften der Dexplo GmbH.<br />

Hauptaufgabe der Arge SFR sind Lockerungssprengungen<br />

im Maschinenhaus, den Gruben Oben-Mitte-Unten (O-M-U)<br />

und der Rheinaustiefung. Die Baugrube für das Maschinenhaus<br />

wurde innerhalb eines halben Jahres (Aug. 06 - Jan.<br />

07) bis zu einer Endtiefe von 36 m unter dem Wasserspiegel<br />

des Rheins gebohrt, gesprengt und ausgebaggert. Dazu<br />

wurden 268.000 m 3 Platten und Trochitienkalk bewegt.<br />

Die Gruben O-M-U und die Rheinaustiefung sind als eine<br />

Einheit zu betrachten. Am Turbinenausgang beginnend,<br />

entsteht ein 2 km langer, 90 m breiter und 9,50 m tiefer<br />

Abflusskanal. Länge und Querschnitt des Kanals haben entscheidenden<br />

Einfluss auf den künftigen Wirkungsgrad der<br />

Anlage (zu sprengende Masse: 880.000 m 3 ).<br />

4 Vorbereitungen<br />

Bevor mit den Sprengarbeiten begonnen werden konnte,<br />

bedurfte es umfangreicher Vorbereitungen. In der Mitte der<br />

Rheins endet die Gültigkeit des deutschen Befähigungsscheins<br />

nach § 20. Zwei Sprengmeister der Arge SFR wurden<br />

von der SAFAS (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die<br />

Ausbildung von Sprengberechtigten) ausgebildet und erhielten<br />

einen Schweizer Sprengausweis mit einem C-Eintrag.<br />

Abb. 4<br />

Dieser berechtigt<br />

a) Allgemeine Sprengarbeiten mit erhöhtem Schadensrisiko<br />

zu planen, auszuführen oder ausführen zu lassen;<br />

b) Allgemeine Sprengarbeiten mit hohem Schadensrisiko<br />

nach den schriftlichen Anweisungen (Projektunterlagen<br />

usw.) ausgewiesener Fachpersonen zu planen und<br />

deren projektbezogenen Überwachung auszuführen.<br />

Des Weiteren waren Einfuhrgenehmigungen für die einzusetzenden<br />

Sprengstoffe einzuholen, die Verkehrswege wie<br />

die Lagerung der Sprengstoffe zu klären und ein Zeitmanagement<br />

für die Einhaltung der Fertigstellungstermine zu<br />

organisieren.<br />

5 Maschinenhaus<br />

Die Sprengarbeiten im Maschinenhaus erfolgten in Strossen<br />

mit einer jeweiligen Abtragshöhe von 4 m. Um Einlaufwinkel,<br />

Gebäudekanten und Trennflächen in der Baugrube<br />

möglichst zielgenau zu sprengen, wurde ein GPS-Vermessungssystem<br />

eingesetzt. Über Satelliten wird die aktuelle<br />

Oberfläche des Geländes an eine Basisfunkstation am Ufer<br />

und von dort über die Bagger-Antennen auf einen Vermessungs-PC<br />

in der Baggerkabine gesendet.<br />

Auf dem PC wird dann der so eruierte Ist-Zustand mit der<br />

programmierten Solltiefe verglichen und die auszugrabende<br />

Tiefe und Fläche errechnet. Mit Hilfe des Baggerzahns werden<br />

die Messpunkte (Bohrlochansatzpunkte) mit einer<br />

Genauigkeit von +/- 15 cm auf das Gelände übertragen<br />

(Abb. 3).<br />

36 SprengInfo 31(2009)1


Abb. 3<br />

Während der gesamten Bauphase führten unkontrollierte<br />

Wasserzuflüsse immer wieder zu größeren Problemen<br />

beim Bohren und Laden der Bohrlöcher. Abhilfe schaffte ein<br />

konsequentes Abtäufen der Pumpensümpfe und deren<br />

Ausstattung mit leistungsstarken Pumpensystemen.<br />

Im täglichen Rhythmus wurden bis zu 150 Bohrlöcher gesprengt.<br />

Neben patronierten gelatinösen Sprengstoffen wurde<br />

in der Hauptsache Emulsionssprengstoff Blendex 80 verpumpt.<br />

Gezündet wurde nichtelektrisch mit dem System<br />

Daveynel 2. - Spez. Sprengstoffaufwand 300g/m 3 . (Abb. 4, 5)<br />

Abb. 5<br />

6 Gruben O-M-U<br />

Für die Lockerungssprengungen in den Gruben O-M-U<br />

kommt ein gesondertes Sprengverfahren zum Einsatz, welches<br />

zum Zeitpunkt der Niederschrift noch keine nachweisliche<br />

Reife erzielt hatte, um es zu publizieren. Darum beschränken<br />

sich die Ausführungen auf die Aufgabenstellung<br />

und deren generelle Durchführung:<br />

1. Nach Aufschüttung des Flusses bis zur Gewässeroberkante<br />

erfolgt die Vermessung der Bohrlochpunkte mittels<br />

GPS<br />

2. Bohrlochherstellung durch Überlagerungsbohren (2 - 7 m<br />

durch Lockergestein bis zur Endtiefe von ca. 12 m im<br />

Plattenkalk des Rheins)<br />

3. Einbringen von gepumpter Emulsion durch das Bohrrohr<br />

mittels einem gesonderten Ladeverfahren<br />

Felsbau<br />

4. Nichtelektrische Zündung von max. 4 - 6 Bohrlöchern<br />

(Lademenge /Zündzeitstufe 60 kg, spez. Sprengstoffaufwand<br />

500 - 700 g/m 3 )<br />

(Abb. 6 und 7)<br />

Abb. 6<br />

Abb. 7<br />

7 Erschütterungen<br />

Schwerpunkt der Betrachtungen ist das angrenzende<br />

Wohngebiet „Alte Saline“ (600 Bewohner) auf der Schweizer<br />

Rheinseite. Die mehrgeschossigen Wohngebäude<br />

befinden sich parallel zu den Gruben O-M-U und wurden<br />

auf dem Gelände einer ehemaligen, mit Aushub aufgefüllten<br />

Kiesgrube errichtet. Die Anwohner sind größtenteils<br />

Eigentümer der Wohnungen (max. Entfernung zur Sprengstelle<br />

500 m, min. Entfernung 30 m).<br />

Auf deutscher Seite befinden sich Industrieanlagen der<br />

Degussa.<br />

Vor Aufnahme der Sprengarbeiten wurde eine umfangreiche<br />

Beweissicherung durch den Auftraggeber durchgeführt.<br />

Mit der Überwachung der Sprengerschütterungen wurde<br />

die Uni Karlsruhe beauftragt. Sie führt permanente Kontrollmessungen<br />

in der Degussa, der Alten Saline und in einem<br />

direkt am Rhein gelegenen Hotel durch.<br />

SprengInfo 31(2009)1 37


Felsbau<br />

Abb. 8<br />

Die Messgeräte befinden sich jeweils im obersten Vollgeschoss<br />

der Gebäude.<br />

Die Arge SFR misst im Rahmen der Eigenkontrolle an dem<br />

zur Sprengstelle nächst gelegenen zu schützenden Objekt.<br />

Während der Lockerungssprengungen im Maschinenhaus<br />

traten auf Grund der geringen Abtragstiefen (4 m), den kleinen<br />

Lademengen je Zündzeitstufe und der relativ großen<br />

Entfernung zur Alten Saline keine oder nur geringe Erschütterungen<br />

auf.<br />

Die Lockerungssprengungen in den Gruben O-M-U, führen<br />

ab 300 m Entfernung zur Sprengstelle in der Alten Saline zu<br />

deutlich spürbaren Erschütterungen.<br />

1/2009 /2009<br />

Redaktionsschluss: 19.01.2009<br />

Anzeigenschluss: 26.01.2009<br />

Drucktermin: 02.03.2009<br />

Die durchschnittlichen Schwinggeschwindigkeiten im vierten<br />

Obergeschoss bewegen sich zwischen 4 - 10 mm/s bei<br />

6 - 10 Hz. Gesprengt wird in den Gruben O-M-U 2 - 3 mal<br />

am Tag für die Dauer von ca. 1,5 Jahren. Diese teils kräftigen<br />

Erschütterungen erfordern den behutsamen und offenen<br />

Umgang, die Betreuung und die Auseinandersetzung<br />

mit den Anwohnern (Abb. 8).<br />

__________________________<br />

Anschrift des Autors:<br />

Joachim Milde<br />

Lutscher Sprengtechnik GmbH<br />

Sindlinger Str. 11<br />

71083 Herrenberg<br />

2/2009 /2009<br />

Redaktionsschluss: 02.06.2009<br />

Anzeigenschluss: 05.06.2009<br />

Redaktion und Anzeigenverwaltung: megaDOK Informationsservice, Breitscheidstr. 51, 39114 Magdeburg<br />

Tel.: (03 91) 8 10 72 50, Fax: (03 91) 8 10 72 55, e-mail: info@megadok.de<br />

Hinweise für Autoren<br />

Manuskripte werden druckfertig in Maschinenschrift auf Blättern im Format DIN A 4 erbeten. Abbildungen, Zeichnungen und Diagramme<br />

sollten mit den entsprechenden Bildunterschriften und durchgängig numeriert auf gesonderten Blättern eingereicht werden. Fotografien<br />

sind möglichst als Hochglanzabzüge mindestens im Format DIN A 6 einzureichen. Digitale Bilder und Logos sollten in tiff- oder<br />

eps-Format abgesichert sein (mit einer Mindestauflösung von 300 dpi). Bitte achten Sie außerdem unbedingt darauf, alle verwendeten<br />

Schriften (PostScript) beizulegen.<br />

Abbildungen und Diagramme müssen hinsichtlich Strichstärke und Schriftgröße so beschaffen sein, dass sie nach der Reproduktion<br />

noch deutlich erkennbar sind (siehe auch DIN 108 1956).<br />

Fachausdrücke, Formeln, Kurzzeichen und Dimensionen sollten nach DIN 1304 (allgemeine Formelzeichen) und dem SI-System<br />

geschrieben sein. Formeln im Text sollten deutlich geschrieben und durchlaufend numeriert sein.<br />

Wenn die Manuskripte auf einem PC erstellt werden, sollte möglichst eine Diskette oder CD eingereicht werden. Alternativ ist auch<br />

eine Übermittlung über e-mail möglich (e-mail: info@megadok.de).<br />

Bevorzugte Textsysteme: Word für Windows oder QuarkXPress für Macintosh.<br />

38 SprengInfo 31(2009)1


1 Einleitung<br />

Da Sprengerschütterungen das Potenzial haben, Schäden<br />

an Gebäuden zu verursachen, müssen diese begrenzt werden.<br />

Zur Beurteilung von Erschütterungseinwirkungen auf<br />

Bauwerke wird in Deutschland die DIN 4150-3 herangezogen,<br />

welche Anhaltswerte für die Stärke von Erschütterungen<br />

enthält, unterhalb derer nicht mit Schäden zu rechnen<br />

ist. Beurteilungsgrundlage sind sowohl die am Fundamentbereich<br />

eines Gebäudes auftretenden Sprengerschütterungen<br />

als auch die Erschütterungen in den Obergeschossen.<br />

Die Anhaltswerte für den Fundamentbereich sind abhängig<br />

von der Vorzugsfrequenz der Sprengerschütterungen.<br />

Gebäude reagieren aufgrund ihrer Masseträgheit verschieden<br />

stark auf Ereignisse gleicher Schwinggeschwindigkeit,<br />

aber unterschiedlicher Frequenz.<br />

Bei der Ermittlung eben dieser Vorzugsfrequenz aus Messergebnissen<br />

liefern die geläufigen Verfahren zuweilen abweichende<br />

Ergebnisse, was bei ein und demselben Ereignis<br />

und oberflächlicher Betrachtung der Messergebnisse zu<br />

unterschiedlichen Einschätzungen führen kann, inwieweit die<br />

Anhaltswerte ausgenutzt oder sogar überschritten wurden.<br />

Deshalb entstand die Nachfrage nach einem weiteren Verfahren,<br />

welches die Unzulänglichkeiten beseitigt bzw. kompensiert.<br />

Im Zuge der Erneuerung der DIN 45669 wird im<br />

Teil 1 normativ die frequenzbewertete Schwinggeschwindigkeit<br />

v B eingeführt.<br />

2 Beurteilungsgrundlage<br />

Da Sprengerschütterungen kurzzeitige Ereignisse sind, sind<br />

die Anhaltswerte nach Tabelle 1 der DIN 4150-3 anzuwenden.<br />

Mittel der Sprengtechnik<br />

Sprengtechnik<br />

Beurteilung kurzzeitiger Erschütterungseinwirkungen mittels der frequenz-<br />

bewerteten Schwinggeschwindigkeit<br />

Assessing short-term shock effects by means of the frequency-weighted vibration velocity<br />

von Ulf Lichte<br />

In der künftigen Messgerätenorm DIN 45669 wird eine weitere Verfahrenstechnik eingeführt, welche für die Bewertung von<br />

kurzzeitigen Erschütterungen, und damit auch Sprengerschütterungen, angewendet werden kann. Sie soll bestehende<br />

Unsicherheiten bei der Bestimmung der maßgebenden Frequenz beseitigen, die zu unterschiedlichen Bewertungen führen<br />

können. Dies wird für alle Anwender von Schwingungsmessgeräten im Bereich der Sprengtechnik eine Verbesserung sein.<br />

Dieser Beitrag stellt das neue Verfahren vor und betrachtet verschiedene Aspekte hinsichtlich Nutzen und praktische<br />

Anwendung.<br />

The future standard for vibration measurement equipment DIN 45669 will introduce another measuring process. The new<br />

process can be used for the assessment of short-term vibrations like blast vibrations. The process shall eliminate existing<br />

uncertainties concerning the determination of the decisive frequency in order to get unambiguous results. This will be an<br />

improvement for all users of vibration measurement devices in the blasting technology. The new process is described and<br />

explained from different aspects in respect of application and use and benefit.<br />

Darin sind Anhaltswerte der Fundamentschwinggeschwindigkeit<br />

und der einzuhaltenden horizontalen Obergeschossschwingungen<br />

angegeben.<br />

Aus verschiedenen Gründen, wie z. B. der Masseträgheit<br />

der Bauwerke, verursachen niederfrequente und hochfrequente<br />

Erschütterungen unterschiedlich starke Bauwerksreaktionen.<br />

Berücksichtigt wird dies in der DIN 4150-3 durch<br />

ansteigende Anhaltswerte mit zunehmender Anregungsfrequenz.<br />

Die Tabelle in Abbildung 1 wird dem interessierten<br />

Leser bekannt sein.<br />

Abb. 1: Anhaltswerte für kurzzeitige Erschütterungseinwirkungen,<br />

Tabelle 1 DIN 4150-3<br />

______________________________________<br />

30. Informationstagung Sprengtechnik, Siegen 28. - 29. März 2008<br />

SprengInfo 31(2009)1 39


Mittel der Sprengtechnik<br />

Sprengtechnik<br />

3 Auswertung von Messergebnissen<br />

In der Regel werden bei Sprengarbeiten begleitende<br />

Schwingungsmessungen durchgeführt. Für den Nachweis<br />

auf Einhaltung der Anhaltswerte nach DIN 4150-3 werden<br />

hierzu die gemessenen maximalen Schwinggeschwindigkeiten<br />

und die (oftmals direkt vom Messgerät ausgewertete)<br />

Vorzugsfrequenz mit dem zugehörigen Anhaltswert verglichen.<br />

Und zwar für jede Raumrichtung x, y und z. Sind die<br />

Sprengerschütterungen kleiner als der Fundamentanhaltswert,<br />

so ist der Nachweis formal erfüllt.<br />

Der Anwender eines Schwingungsmessgerätes mit direkter<br />

Ergebnisanzeige bzw. Protokollausdruck wird sich auf die<br />

Richtigkeit der Auswertung verlassen. Die korrekte Messpunktwahl<br />

und der ordnungsgemäße Gerätebetrieb sei an<br />

dieser Stelle vorausgesetzt.<br />

4 Ausgewertete Vorzugsfrequenz zuweilen<br />

nicht richtig<br />

Es ist eine durchaus plakative Behauptung, dass die zur Bewertung<br />

der Fundamenterschütterung verwendete Vorzugsfrequenz<br />

nicht richtig ist. Im Regelfall sind die Ergebnisse<br />

korrekt, es gibt jedoch eine nicht geringe Anzahl von Messungen,<br />

bei denen vorrangig automatisierte Verfahren zur<br />

Bestimmung der maßgebenden Frequenz untreffende<br />

Ergebnisse liefern.<br />

Die Folge ist im ungünstigsten Fall, dass die Messergebnisse<br />

eine Überschreitung der Anhaltswerte anzeigen, obwohl<br />

dies nicht der Fall ist - oder eben umgekehrt.<br />

Aus diesem Grunde wird in der Messgerätenorm DIN 45669<br />

normativ ein weiteres Verfahren zur Beurteilung der Fundamenterschütterungen<br />

eingeführt werden. Es reiht sich neben<br />

die bestehenden Verfahren der Frequenzermittlung, basiert<br />

ebenfalls auf den Vorgaben der DIN 4150-3 Tabelle 1, stellt<br />

jedoch hinsichtlich der Zuverlässigkeit eine deutliche Verbesserung<br />

dar.<br />

Es mündet in die Einführung einer frequenzbewerteten<br />

Schwinggeschwindigkeit v B als neue Größe. Diese Größe<br />

wird direkt mit Fundamentanhaltswert 3 mm/s, 5 mm/s bzw.<br />

20 mm/s entsprechend der Gebäudeart verglichen. Die Bestimmung<br />

der Vorzugsfrequenz entfällt.<br />

5 Ein Beispiel<br />

An Hand eines ausgesuchten Beispiels sollen die im Zusammenhang<br />

mit der Frequenzermittlung bestehenden Probleme<br />

vergegenwärtigt werden.<br />

Ausgangspunkt ist ein bei einer Gewinnungssprengung registrierter<br />

Verlauf der Schwinggeschwindigkeit. In Abbildung 2<br />

ist eine der beiden Horizontalkomponenten graphisch wiedergegeben.<br />

Der Maximalwert der Schwinggeschwindigkeit<br />

liegt bei 5,1 mm/s. Abbildung 3 richtet den Blick auf den Detailausschnitt<br />

mit dem gemessenen Maximalwert 5,1 mm/s.<br />

Nach dem klassischen Nulldurchgangsverfahren, welches<br />

zu Zeiten ohne Taschenrechner und PC gängig war, heute<br />

bei einer Detailbetrachtung auch noch Anwendung findet<br />

und in manchem Messgerät implementiert ist, ergibt sich für<br />

eine halbe Vollschwingung eine Zeitspanne von 0,007 s.<br />

Dies entspricht einer Frequenz von 71,4 Hz. Der zugehörige<br />

Fundamentanhaltswert für ein Wohngebäude (Zeile 2<br />

Tab. 1 DIN 4150-3) beträgt 17,1 mm/s. Damit ist der Anhaltswert<br />

zu 30 % ausgenutzt.<br />

Abb. 2: Gemessener Schwinggeschwindigkeits-Zeit-Verlauf<br />

Abb. 3: Detailausschnitt, Frequenzauswertung mittels Nulldurchgangsverfahren<br />

(AW = Anhaltswert)<br />

Abb. 4: Frequenzauswertung über das Amplitudenspektrum<br />

Wird hingegen eine automatische Frequenzanalyse des<br />

Amplitudenspektrums eingesetzt, so beträgt gemäß Abbildung<br />

4 die Vorzugsfrequenz 14,7 Hz statt 71,4 Hz. Hier<br />

beträgt der Fundamentanhaltswert 6,2 mm/s, womit der<br />

Anhaltswert zu 81 % ausgenutzt ist.<br />

40 SprengInfo 31(2009)1


Handelte es sich bei dem Beispiel um ein besonders erschütterungsempfindliches<br />

und erhaltenswertes Gebäude,<br />

welches in Zeile 3 einzustufen ist, so ergäbe sich sogar folgendes<br />

Bild:<br />

Nulldurchgangsverfahren:<br />

AW Zeile 3 (71,4 Hz) = 8,8 mm/s > 5,1 mm/s OK<br />

Auswertung Frequenzspektrum:<br />

AW Zeile 3 (14,7 Hz) = 3,6 mm/s < 5,1 mm/s !<br />

Aus sachlicher Sicht liefert im vorliegenden Fall das Nulldurchgangsverfahren<br />

das für die Beurteilung heranzuziehende<br />

Ergebnis.<br />

Das Beispiel verdeutlicht, welche Sorgfalt bei der Bestimmung<br />

der Vorzugsfrequenz notwendig ist, um eine zutreffende<br />

Einschätzung des Messergebnisses vorzunehmen.<br />

Werden diese Verfahren automatisiert eingesetzt, sei es in<br />

Messgeräten oder in einer Auswertesoftware, kennt man<br />

nur das Ergebnis, welches ausgegeben wird.<br />

6 Lösungsansatz<br />

Bei der Suche nach einer Vorgehensweise, welche die bestehende<br />

Fehleranfälligkeit einer automatisierten Bewertung<br />

beseitigt oder zumindest reduziert, hat sich die frequenzabhängige<br />

Filterung des Schwinggeschwindigkeits-Signals als<br />

am geeignetsten herausgestellt. Andere Ansätze, z. B. ein<br />

Weg über das Stoßspektrum oder Terzschnellespektrum,<br />

konnten keine überzeugende Verbesserung bzw. Eignung<br />

nachweisen.<br />

Die frequenzabhängige Filterung bedeutet, dass alle im<br />

Schwinggeschwindigkeits-Zeit-Verlauf enthaltenen Frequenzanteile<br />

in einer definierten Weise gedämpft werden.<br />

Und zwar jeweils um das Verhältnis aus dem Anhaltswert<br />

bei 10 Hz und dem Anhaltswert bei der betreffenden Frequenz<br />

F. Kurz ausgedrückt: Die Übertragungsfunktion des<br />

Filters wird aus dem Quotienten AW(10 Hz) / AW(F) gebildet.<br />

Beispiel: Bei einem Gebäude der Zeile 2 beträgt bei der<br />

Frequenz F = 50 Hz der Fundamentanhaltswert 15 mm/s.<br />

Die Signalanteile bei 50 Hz werden um den Faktor 0,333 (=<br />

5,0/ 15,0) verkleinert.<br />

Im Ergebnis wird der gesamte Schwinggeschwindigkeit-<br />

Zeit-Verlauf v(t) in eine frequenzbewertete Schwinggeschwindigkeit<br />

v B (t) überführt. Bleibt v B (t) unter dem<br />

Anhaltswert 5 mm/s, so ist der Nachweis erbracht und die<br />

Fundamenterschütterungen liegen unterhalb der Anhaltswerte<br />

der Zeile 2. Werden die 5 mm/s überschritten, so<br />

kann ohne Kenntnis der Frequenz die Anhaltswertüberschreitung<br />

erkannt werden.<br />

Ohne zu sehr ins Theoretische einsteigen zu wollen, muss<br />

Folgendes dennoch erwähnt werden: Für die Filterung sind<br />

nichtrekursive Filter (FIR) und bedingt auch rekursive Filter<br />

(IIR) verwendbar.<br />

Mittel der Sprengtechnik<br />

Sprengtechnik<br />

FIR-Filter sind wegen der unbedingten Stabilität und dem<br />

linearen Phasengang allerdings geeigneter, was sich auch<br />

im Normenentwurf der DIN 45669 niederschlägt.<br />

7 Die frequenzbewertete Schwinggeschwindigkeit<br />

v B<br />

Der oben kurz umrissene Lösungsansatz führt zu einer<br />

neuen Größe: der frequenzbewerteten Schwinggeschwindigkeit<br />

v B . Der gemessene Schwinggeschwindigkeits-Zeit-<br />

Verlauf v(t) wird nummerisch verarbeitet und ergibt einen<br />

frequenzbewerteten Zeitverlauf v B (t), wie in Abbildung 6<br />

dargestellt ist.<br />

Abb. 5: Neue Größe:<br />

frequenzbewertete Schwinggeschwindigkeit vB Abb. 6: Gemessener und frequenzbewerteter Schwinggeschwindigkeits-Zeit-Verlauf,<br />

vgl. Abb. 2)<br />

Abb. 7: Detailausschnitt, Originalsignal und frequenzbewertetes<br />

Signal, vgl. Abb. 3<br />

SprengInfo 31(2009)1 41


Mittel der Sprengtechnik<br />

Sprengtechnik<br />

In der Tabelle in Abbildung 5 sind diese zusätzlichen, neuen<br />

Größen der DIN 45669-1 zusammengestellt. Diese werden<br />

direkt den Anhaltswerten der Tabelle 1 DIN 4150-3 für 10 Hz<br />

gegenübergestellt.<br />

Bedeutsam ist, dass dieses Ergebnis keine physikalische<br />

Größe einer Geschwindigkeit mehr darstellt, sondern allein<br />

der Bewertung nach DIN 4150-3 dient - dafür aber ohne<br />

zusätzliche Angabe eines Frequenzwertes. Vergleichbar ist<br />

sie mit dem KB-Wert für die Bewertung nach DIN 4150-2<br />

bezüglich der Erschütterungswirkung auf den Menschen.<br />

In den Abbildungen 6 und 7 sind die aus dem obigen Beispiel<br />

verwendeten Sprengerschütterungen mit dem frequenzbewerteten<br />

Signal gegenübergestellt. Abbildung 6<br />

zeigt, wie die großen Ausschläge mit höheren Frequenzen<br />

„gedrosselt“ werden und das niederfrequente Ausschwingen<br />

am Ende nahezu unverändert bleibt (14,7 Hz, vgl.<br />

Abb. 4).<br />

8 Vorauswertungen<br />

Anhand zahlreicher Registrierungen wurde das Verfahren<br />

untersucht und den klassischen, bekannten Verfahren<br />

gegenübergestellt. Aus dem vorhandenen Fundus an Messdaten<br />

wurde eine größere Zahl an Signalen ausgewählt und<br />

nach den verschiedenen Frequenzanalyseverfahren ausgewertet<br />

- einschließlich der Frequenzbewertung.<br />

Abbildung 8 stellt einen Teil der Auswertungsergebnisse dar.<br />

Nebeneinander sind die Ergebnisse von 17 Ereignissen dargestellt,<br />

die nach dem Nulldurchgangsverfahren, der Fast-<br />

Fourier-Transformation (FFT) und der Frequenzfilterung ausgewertet<br />

wurden. In der Größenachse ist die relative<br />

Schwinggeschwindigkeit bezüglich 5 mm/s aufgetragen.<br />

Abb. 8: Auswertung von Sprengerschütterungsereignissen mit<br />

verschiedenen Verfahren zur Bestimmung der Vorzugsfrequenz<br />

Das Ergebnis zeigt, dass im Allgemeinen vergleichbare<br />

Ergebnisse erzielt werden.<br />

Bei den meisten Ereignissen liefern alle drei Verfahren<br />

annähernd gleiche Aussagen. Es gibt aber auch Ereignisse<br />

wie z. B. Nr. 16. Hier beurteilt die FFT die Sachlage zu konservativ.<br />

Bei Ereignis 14 trifft dies auf das Nulldurchgangsverfahren<br />

zu.<br />

Bei der Auswertung zeigte sich ein Vorteil der Frequenzbewertung:<br />

subjektive Einflüsse wie die Wahl der Ausschnittlänge<br />

des Signals bei der FFT unterbleiben. Insofern ist das<br />

Ergebnis reproduzierbar.<br />

9 Pro und Contra<br />

Eine neues Verfahren muss praxistauglich sein, um allseits<br />

akzeptiert zu werden. Es muss zuverlässige Ergebnisse liefern,<br />

Vorteile gegenüber alten Verfahren bieten und für den<br />

„Endanwender“ möglichst ohne großen Zusatzaufwand<br />

sein. Daher sind im Folgenden verschiedene Aspekte zum<br />

Einsatz des in diesem Beitrag vorgestellten Verfahrens zusammengestellt:<br />

• Es gibt drei zusätzliche neue Größen v B1 , v B2 , v B3 , die<br />

von künftigen Geräten ausgegeben werden.<br />

• Der Nachweis auf Einhaltung der Fundamentanhaltswerte<br />

für Sprengerschütterungen wird vereinfacht, da eine<br />

direkte Ergebnisgegenüberstellung mit dem Anhaltswert<br />

bei 10 Hz erfolgt.<br />

• Die Angabe der richtigen Schwinggeschwindigkeit v, wie<br />

sie normal gemessen und verwendet wird, bleibt weiterhin<br />

notwendig, ebenso die Angabe der Frequenz.<br />

(→ Beurteilung der Erschütterungen im Obergeschoss)<br />

• Vorgenannter Punkt gilt auch für die Prognose von<br />

Erschütterungen, die ja nicht von der Tabelle 1 der DIN<br />

4150-3 abhängt.<br />

• Bei Protokollen muss klar ausgewiesen werden, ob es<br />

sich um die Schwinggeschwindigkeit v oder um eine frequenzbewertete<br />

Schwinggeschwindigkeit v B handelt<br />

(deshalb vielleicht besser VB1 statt v B1 )<br />

• Die bisherigen Verfahren der Frequenzbewertung bleiben<br />

uneingeschränkt gültig.<br />

• Die Unzulänglichkeiten der bisherigen Verfahren werden<br />

durch das Verfahren der Frequenzbewertung beseitigt.<br />

• In Sonderfällen müssen von der DIN 4150-3 Tabelle 1 abweichende<br />

Anhaltswerte festgelegt werden. Um diese<br />

der frequenzbewerteten Schwinggeschwindigkeit gegenüberstellen<br />

zu können, müssen sie proportional zur Zeile<br />

1, 2 oder 3 sein.<br />

• Mit dem Verfahren der Signalfilterung ergeben sich neue<br />

Möglichkeiten für eine Triggerung in den Messgeräten.<br />

Wird bislang für die Erfassung von Sprengerschütterungen<br />

eine Schwinggeschwindigkeit als Triggerwert eingestellt<br />

(z. B. 0,5 mm/s), so könnte nunmehr bei einem Ereignis<br />

z. B. „>40 % des Anhaltswertes“ getriggert werden.<br />

• Das Auswerteverfahren bleibt nicht nur Messgeräten vorbehalten,<br />

sondern ist auch in Auswerteprogrammen implementierbar.<br />

• Die Beurteilung kurzzeitiger Erschütterungen mittels der<br />

frequenzbewerteten Schwinggeschwindigkeit stellt eine<br />

gute Ergänzung der bekannten klassischen Frequenzermittlungsverfahren<br />

dar.<br />

42 SprengInfo 31(2009)1


10 Zusammenfassung und Ausblick<br />

Zur Beurteilung von Erschütterungseinwirkungen auf Bauwerke<br />

wird in Deutschland die DIN 4150-3 herangezogen,<br />

welche Anhaltswerte für die Stärke von Erschütterungen<br />

enthält, unterhalb derer nicht mit Schäden zu rechnen ist.<br />

Für den Nachweis der Anhaltswerte im Fundamentbereich<br />

müssen die maximale Schwinggeschwindigkeit und die Vorzugsfrequenz<br />

bekannt sein. Die gegenwärtig eingesetzten<br />

Verfahren der Frequenzbestimmung haben Unsicherheiten,<br />

die mit einem neuen Verfahren der frequenzabhängigen Filterung<br />

der Schwinggeschwindigkeits-Zeit-Verläufe nicht<br />

mehr auftreten.<br />

Im Zuge der Erneuerung der Messgerätenorm DIN 45669,<br />

deren Entwurf September 2008 bis Ende Februar 2009 zur<br />

Diskussion stand, wird daher eine neue Größe eingeführt<br />

werden: Die frequenzbewertete Schwinggeschwindigkeit<br />

v B . Diese wird direkt mit dem jeweiligen Fundamentanhaltswert<br />

nach Tabelle 1 DIN 4150-3 für Frequenzen


Mittel der Sprengtechnik<br />

Sprengtechnik<br />

Erste Erfahrungen bei der funkferngesteuerten Auslösung übertägiger<br />

elektronischer i-kon-Zündanlagen<br />

First experiences with the remote controlled initiation of electronic i-kon detonators<br />

von Frank Hammelmann, Mathias Güttler, Heinz Josef Niehues<br />

Das in Deutschland seit 2007 zugelassene funkfernausgelöste Zündsystem i-kon SURBS (Surface Remote Blasting<br />

System) wird vorgestellt. Es hat eine Systemkapazität von 2.400 Zündern bei einer einzelnen Sprengung. Die Geräte kommunizieren<br />

über eine gesicherte Funkverbindung. Erläutert werden die Systemkomponenten und das Funktionsprinzip der<br />

Funkfernsteuerung. Ausführlich erläutert werden die Grundsätze bei der Anwendung des Systems. Der effektive Einsatz<br />

des Systems wird am Beispiel einer Hochhaussprengung in München und bei Gewinnungssprengungen beschrieben.<br />

The application of the of the remote controlled electronic initiation system i-kon SURBS (Surface Remote Blasting<br />

Systems) is approved in Germany since 2007. This proposal introduces its design and application. System capacity is up<br />

to 2400 i-kon detonators in a single blast. The devices communicate wireless via secured radio transmission. Elements<br />

and operating principal of the SURBS system are introduced. Finally the application of the system is demonstrated in<br />

demolition and quarry blasting operations.<br />

1 Einleitung<br />

Im August 2000 wurde das elektronische i-kon-Zündsystem<br />

vorgestellt und in den deutschen und internationalen<br />

Markt eingeführt. Seitdem wird das System in<br />

den verschiedensten Anwendungen - über und unter Tage -<br />

erfolgreich eingesetzt und trägt dort u. a. zur sichereren,<br />

wirtschaftlicheren und umweltverträglicheren Gewinnung<br />

von Rohstoffen bei. Mit zunehmendem Einsatz des i-kon-<br />

Zündsystems wurden schnell die Wünsche nach einer über<br />

Funk kontrollierten Auslösung der Sprengung laut. International<br />

befindet sich das funkfernausgelöste i-kon-Zündsystem<br />

bereits seit einigen Jahren im Einsatz. In Deutschland<br />

wurde das i-kon SURBS (Surface Remote Blasting System)<br />

Zündsystem 2007 zugelassen.<br />

2 Systemkomponenten<br />

2.1 i-kon-Zünder und Logger<br />

Der eigentliche elektronische Zündkreis wird mit i-kon-Zündern<br />

hergestellt und unabhängig von der besonderen Art<br />

der Zündauslösung über den i-kon Logger und Blaster programmiert.<br />

(Abb. 1).<br />

Abb. 1:<br />

Standard-Systemkomponenten: i-kon<br />

Logger und i-kon Zünder<br />

Die Anwendung und Funktion dieser Komponenten wurde<br />

anderweitig bereits ausführlich beschrieben. [1,2,3]<br />

Während die Zünder und Logger des Standard-i-kon-<br />

Systems für eine Fern-Funk-Zündung Verwendung finden,<br />

muss die Zündtechnik speziell sein. Der besondere Blaster,<br />

der entwickelt wurde, wird deshalb auch als Funk-Blaster<br />

bezeichnet.<br />

2.2 i-kon-Blaster zur Fern-Funk-Übertragung<br />

Die ferngesteuerte Zündauslösung erfordert zwei Zündapparate.<br />

Dies sind ein ferngesteuertes Zündgerät und ein<br />

Funk-Blaster (Blaster2400R).<br />

Der Funk-Blaster (Abb. 2) ist der Master des Systems, der<br />

sich an der Zündstelle befindet. Von diesem „Surface Remote<br />

Blaster2400R“ aus wird über die 6-feldige Standard-Tastatur<br />

der Zündablauf realisiert.<br />

Abb. 2: Funk-Blaster (Blaser2400R)<br />

______________________________________<br />

30. Informationstagung Sprengtechnik, Siegen 28. - 29. März 2008<br />

44 SprengInfo 31(2009)1


Die wesentlichen Bedienelemente sind:<br />

- Dongleschacht,<br />

- 7-polige Steckverbindung zum Laden und zur Synchronisation,<br />

- Bedientastatur,<br />

- Display,<br />

- Antennenanschluss und Antenne,<br />

- Smart Dongle (Zündschlüssel mit zusätzlicher Sicherheitsfunktion).<br />

Das ferngesteuerte Zündgerät (Abb. 3) versorgt die angeschlossenen<br />

Zünder und Logger mit der notwendigen Zündenergie.<br />

Es befindet sich in der Nähe zur Sprenganlage und<br />

löst nach „Fernauftrag“ vom Funk-Blaster (Blaster2400R) die<br />

eigentliche Zündung als ferngesteuertes Zündgerät aus.<br />

Diese „Surface Remote Blasting Box“ (SURBB) wie auch<br />

die Logger sind - geschützt vor Steinflug - in der Nähe der<br />

Sprenganlage zu positionieren.<br />

Abb. 3: Ferngesteuertes Zündgerät (SURBB)<br />

Die wesentlichen Bedienelemente sind:<br />

- Dongleschacht,<br />

- 7-polige Steckverbindung (Laden und Synchronisation),<br />

- Ein- / Aus- / Testschalter,<br />

- Antennenanschluss und Antenne,<br />

- Logger-Anschlussklemmen (Rückseite),<br />

- Smart Dongle (Zündschlüssel),<br />

- Status LEDs.<br />

Beide Zündgeräte sind handlich, tragbar und robust. Die<br />

maximale Systemkapazität beträgt 2400 Zünder in einer<br />

einzelnen Sprengung. Die Betriebszeit bei voller Akku-<br />

Ladung beträgt ca. 6 Stunden.<br />

Beide Geräte kommunizieren überüber eine gesicherte<br />

Funkverbindung.<br />

Für die Funkdatenübertragung werden im außereuropäischen<br />

Raum verschiedene lizenzierte Frequenzbänder verwendet.<br />

Im europäischen Raum ist im Gegensatz dazu die<br />

Nutzung eines lizenzfreien Bandes möglich.<br />

Mittel der Sprengtechnik<br />

Sprengtechnik<br />

3 Funktionsprinzip der Funk-Fern-Zündung<br />

von SURBS<br />

Mit dem i-kon SURBS-Zündsystem kann jede i-kon-Sprenganlage<br />

mit der gewohnten Präzision und Flexibilität aus<br />

sicherer Entfernung über Funk ausgelöst werden. Die Funktion<br />

des Blasters bei drahtgebundener Zündauslösung<br />

(Blaster400, Blaster1600S oder Blaster2400S) wird von den<br />

zwei über Funk miteinander kommunizierenden Geräten<br />

übernommen.<br />

Das Prinzip wird in Abb. 4 veranschaulicht.<br />

Abb. 4: Systemkomponenten und prinzipieller Aufbau der SURBS-<br />

Zündanlage<br />

Die Kommunikation zwischen dem ferngesteuerten Zündgerät<br />

und dem Funk-Blaster (Blaser2400R) ist mit einem<br />

nur einmal gültigen digitalen Code verschlüsselt. Der Verschlüsselungscode<br />

wird auf dem Zündschlüssel, dem so<br />

genannten Smart Dongle, gespeichert. Als weiteres Sicherheitselement<br />

beinhalten alle Funkbefehle die individuelle<br />

Seriennummer des Zündgerätes. Wenn das System in<br />

Betrieb ist, müssen alle Befehle empfangen, bestätigt und<br />

ausgeführt werden, bevor der Blaster2400R in der Zündsequenz<br />

fortschreiten kann. Bei massiven Störungen wird die<br />

Sequenz abgebrochen. Das Zünden der Sprenganlage ist<br />

dann nicht möglich. Jeder Neustart des Systems führt dazu,<br />

dass das Zündgerät einen neuen, verschlüsselten, digitalen<br />

Code auf den Smart Dongle schreibt.<br />

Die Reichweite der Funkverbindung zwischen beiden Geräten<br />

beträgt bei Sichtverbindung bis 2.500 m.<br />

Die Geräte verfügen auch über einen Testbetrieb-Modus,<br />

der dazu dient die Qualität der Funkverbindung vor dem<br />

Starten der Zündung von verschiedenen Positionen des<br />

<strong>Steinbruch</strong>s oder Tagebaus zu überprüfen.<br />

4 Grundsätze bei der Anwendung der<br />

SURBS-Funk-Fern-Zündung<br />

Zur Sprengung müssen die geloggten und getesteten Zünder<br />

über die Logger parallel an das über Funk kontrollierte<br />

Zündgerät angeschlossen werden. An ein ferngesteuertes<br />

Zündgerät können bis zu zwölf Logger mit jeweils bis zu 200<br />

Zündern angeschlossen werden, d. h. insgesamt bis zu<br />

2.400 Zünder.<br />

Das ferngesteuerte Zündgerät versorgt die Zünder mit der<br />

notwendigen Zündenergie.<br />

SprengInfo 31(2009)1 45


Mittel der Sprengtechnik<br />

Sprengtechnik<br />

Dabei wird es über eine verschlüsselte Funkverbindung<br />

durch den Blaster2400R kontrolliert.<br />

Zur Aktivierung des ferngesteuerten Zündgeräts muss der<br />

Sprengberechtigte über den Smart Dongle verfügen und<br />

diesen vor dem Einschalten in den Dongleschacht stecken.<br />

Zu diesem Zeitpunkt darf die Zündleitung mit den daran<br />

parallel angeschlossenen Loggern aus Sicherheitsgründen<br />

noch nicht mit dem ferngesteuerten Zündgerät (SURBB)<br />

über die Ausgangsklemmen verbunden sein. Wenn alle<br />

Selbsttests erfolgreich waren, wird am Ende der Aktivierungssequenz<br />

ein neuer Zufallscode generiert, der auf den<br />

Smart Dongle geschrieben wird. Dem Sprengberechtigten<br />

wird über ein akustisches Signal angezeigt, wann der Zündschlüssel<br />

entnommen werden kann. Das Zündgerät schaltet<br />

dann in den Standby-Modus (Bereitschaft).<br />

Die Standby-Zeit kann vom Sprengberechtigten zwischen<br />

0,5 und 4 Stunden eingestellt werden. Die Zündung der<br />

Sprenganlage muss innerhalb der Standby-Zeit erfolgen.<br />

Falls die Standby-Zeit überschritten wird, schaltet sich das<br />

Zündgerät aus und der Verschlüsselungscode auf dem<br />

Smart Dongle wird ungültig.<br />

Im Standby-Mode ist keine Energie auf den Ausgangsklemmen.<br />

Erst, wenn die verschlüsselte Funkverbindung zwischen<br />

dem ferngesteuerten Zündgerät (SURBB) und dem<br />

Blaster2400R aufgebaut ist, kann Energie auf die Ausgangsklemmen<br />

geschaltet werden. Mit dem Start der Programmier-<br />

und Zündsequenz wird die Funkverbindung zwischen<br />

den beiden Geräten kontinuierlich überwacht. Dabei<br />

wird ein Zähler „keep alive“ gestartet, der anhand von<br />

Befehlen vom Blaster2400R während der Zündsequenz<br />

kontinuierlich zurückgesetzt werden muss. Kann das Zündgerät<br />

die Befehle zum Zurücksetzen des Zählerstandes aus<br />

irgendeinem Grund nicht empfangen, z. B. durch ein gestörtes<br />

Funksignal, dann schaltet das Zündgerät automatisch in<br />

den Bereitschafts-Modus (Standby) zurück.<br />

Nach Aktivierung des ferngesteuerten Zündgerätes muss der<br />

Sprengberechtigte den Zündschlüssel, auf dem der digitale<br />

Verschlüsselungscode gespeichert wird, mit zur Zündposition<br />

nehmen. Zum Start der Programmier- und Zündsequenz<br />

muss der Zündschlüssel in den entsprechenden Schacht auf<br />

dem Funk-Blaster gesteckt werden. Zu Beginn der Sequenz<br />

liest der Funk-Blaster zunächst den digitalen Code vom<br />

Smart Dongle, damit die Funkverbindung mit dem ferngesteuerten<br />

Zündgerät aufgebaut werden kann. Die gesendeten<br />

Befehle werden auf Datenfehler hin überprüft. Während<br />

der gesamten Programmier- und Zündsequenz wird der<br />

Sprengberechtigte mittels der bidirektionalen Funkverbindung<br />

über den Fortschritt der Programmierung informiert.<br />

Wie beim zündleitungsgebundenen Blaster400, Blaster1600S<br />

oder Blaster2400S werden alle wichtigen Informationen<br />

auf dem Display des Funk-Blasters angezeigt und<br />

müssen vom Sprengberechtigten bestätigt werden.<br />

Der Sprengberechtigte weiß so zu jedem Zeitpunkt bis zur<br />

Zündung über den Zustand der Zündanlage Bescheid.<br />

Vor dem Einsatz des i-kon-SURBS sollte mit dem Funktest-<br />

Modus zunächst die Funkstrecke von der Sprengstelle zur<br />

gewählten Zündstelle getestet werden. Hierbei werden Signalstärke<br />

und die Qualität des Datentransfers geprüft und<br />

der Sprengberechtigte bekommt bei positivem Test eine<br />

Bestätigung.<br />

Sollte es bereits beim Funktest Probleme mit der Übertragung<br />

geben, kann schon vorab reagiert werden, z. B. durch<br />

Verlegung der Zündstelle oder eine andere Stationierung<br />

des Zündgerätes. Für den Fall, dass die Funkprobleme dadurch<br />

nicht abgestellt werden können oder z. B. ein Defekt<br />

an den Außenantennen vorliegt, ist optional auch eine<br />

drahtgebundene Zündung möglich. Hierbei werden Funk-<br />

Blaster und ferngesteuertes Zündgerät mit einem Kabel verbunden<br />

und das Funkmodem abgeschaltet.<br />

Nachdem die Sicherung des Absperrbereiches erfolgt ist,<br />

wird das Zündgerät aktiviert und anschließend die Zündleitung<br />

angeschlossen.<br />

Der Sprengberechtigte kann jetzt mit dem codierten Smart<br />

Dongle von der Sprengstelle an die Zündposition gehen und<br />

am Blaster die Zündung aktivieren. Die Zündposition sollte<br />

einen guten Überblick über die Sprenganlage und die Umgebung<br />

bieten und sich in einem ausreichenden Sicherheitsabstand<br />

befinden. Dabei kann er jetzt frei wählen, ohne<br />

dass Rücksicht auf ein zu verlegendes Zündkabel genommen<br />

werden muss. Durch den Wegfall der Zündleitung lassen<br />

sich Produktionsunterbrechungen, ausgelöst durch die<br />

Sperrung, verkürzen.<br />

Nach dem Einschalten des Blasters und erfolgreichem<br />

Selbsttest wird automatisch das Zündmenü ausgewählt. Mit<br />

Einsetzen des Smart Dongles wird nun die Zündsequenz<br />

aktiviert. Über das Display wird der Sprengberechtigte über<br />

den Fortschritt der Programmierung informiert. Die benötigte<br />

Zeit zur Programmierung wird als Countdown angegeben<br />

und ist abhängig von der Anzahl der Zünder und der Qualität<br />

der Funkverbindung zwischen Zündgerät und Funk-Blaster.<br />

Die Programmierung und Zündung kann zu jeder Zeit durch<br />

das Abziehen des Dongles unterbrochen werden. Dann<br />

springt der Blaster zurück ins Hauptmenü und das Zündgerät<br />

schaltet wieder in den Bereitschafts-Modus (Standby).<br />

Solange die Standby-Zeit nicht abgelaufen ist, kann durch<br />

erneutes Einsetzen des Dongles die Zündung wieder aktiviert<br />

werden.<br />

Ist die Programmierung abgeschlossen, läuft ein 10 Minuten<br />

Countdown. In dieser Zeit kann nun durch gleichzeitiges<br />

Drücken der beiden Fire-Tasten die Zündung ausgelöst<br />

werden. Dabei wird nochmals die Verbindung zu den Loggern<br />

und den jeweils ersten und letzten Zündern an den<br />

Bus-Leitungen geprüft. Ist die Prüfung erfolgreich, wird die<br />

Zündung automatisch ausgelöst. Die dadurch entstehende<br />

Verzögerung ist abhängig von der Anzahl der angeschlossenen<br />

Logger. Anschließend schalten sich beide Geräte<br />

selbst aus.<br />

46 SprengInfo 31(2009)1


5 Entwicklung des Einsatzes von SURBS-<br />

Zündungen<br />

Das Fernzündsystem SURBS hat sich bereits einen großen<br />

Anwenderkreis weltweit erschlossen. Insbesondere bei<br />

übertägigen Gewinnungssprengungen, bei denen auf<br />

Grund der Ausmaße der Sprengungen mit enormen Gesteinsmengen<br />

zu rechnen ist, bewährt sich die weite Entfernung<br />

aller Personen vom Bereich der Sprengwirkungen.<br />

Natürlich macht sich auch der Wegfall großer Zündleitungslängen<br />

positiv bemerkbar.<br />

Aber auch für die zünderintensiven Bauwerkssprengungen<br />

werden bei exponierten Objekten durchaus über 1000 elektronische<br />

Zünder und somit mehrere Logger erforderlich.<br />

Mit SURBS lässt sich auch dabei der Verdrahtungsaufwand<br />

senken und die leidvolle Verlegung von Zündleitungen über<br />

Verkehrswege kann weitgehend entfallen. Wegen der extremen<br />

Zünderzahlen bei Abbruchsprengungen, wird es<br />

sich aber häufig um kombinierte elektronisch-nichtelektrische<br />

Zündverfahren handeln.<br />

Ein Beispiel von 2008 soll die Funkfernzündung für die elektronische<br />

i-kon-Zündung belegen.<br />

5.1 Anwendungsbeispiel einer Hochhaussprengung in<br />

München mit SURBS<br />

In München-Giesing wurde mit Hilfe eines kombinierten<br />

elektronisch-nichtelektrischen Zündsystems das 52 m hohe<br />

Agfa-Hochhaus gesprengt [4]. Sprengingenieure von Orica<br />

Germany GmbH betreuten die Sprengung am 17. Februar<br />

2008, nicht zuletzt, weil das Fernzündsystem SURBS zum<br />

Einsatz kam.<br />

Die Sprengung sollte Platz für den Bau öffentlich zugänglicher<br />

Grünanlagen sowie eines Wohn- und Gewerbeparks<br />

im Rahmen des neuen AGFA-Parks schaffen. Das Sprengprojekt<br />

wurde von unseren Kunden Reisch Sprengtechnik<br />

GmbH und Wilhelm Geiger GmbH & Co. KG geleitet. Eine<br />

Schwierigkeit bestand in der Notwendigkeit strengster<br />

Sicherheitsvorkehrungen aufgrund einer Gasleitung in nur<br />

drei Metern Entfernung vom Gebäude und der Nähe der<br />

Hauptstraße Tegernseer Landstraße. Es gab also mehrere<br />

Gründe, das Gebäude mit einer sog. Dreh-Kipp-Sprengung<br />

niederzubringen.<br />

200 Wohnungen und Gebäude in der Umgebung des Agfa-<br />

Hochhauses wurden evakuiert, ein großer Abschnitt der<br />

Tegernseer Landstraße wurde von der Polizei gesperrt. Die<br />

Sprengung verlief nach Plan (Abb. 5) mit einer perfekten<br />

Explosion und keinen Schäden in der Umgebung.<br />

Einige Fakten und Zahlen zur Sprengung in München, es<br />

kamen zum Einsatz:<br />

- 150 St. i-kon Zünder,<br />

- 650 St. nichtelektrische EXEL Zünder,<br />

- 125 kg Eurodyn-Sprengstoff und<br />

- 25 kg Sprengschnüre.<br />

Mittel der Sprengtechnik<br />

Sprengtechnik<br />

Abb. 5: Sprengphasen der Hochhaussprengung von München im<br />

Februar 2008<br />

Um die Zeit der Absperrmaßnahmen<br />

zu<br />

minimieren, erfolgte die<br />

Sprengung per Funkfernzündung<br />

(Abb. 6)<br />

mit dem i-kon Surface<br />

Remote Blasting System<br />

(SURBS). Das aufwändige<br />

Verlegen der<br />

Zünd- und Busleitungen<br />

beschränkte sich somit<br />

ausschließlich auf das<br />

Sprengobjekt selbst.<br />

Abb. 6:<br />

Anspannung beim Auslösen<br />

der SURBS-Zündung<br />

Ein weiteres Sprengbeispiel belegt damit die hohe Nützlichkeit<br />

der Fernzündung.<br />

Unterdessen fand 2008 auch eine Sprengung zweier Kühltürme<br />

in Scholven (NRW) mit i-kon-Rahmenzündung statt,<br />

die ebenfalls mit der SURBS-Zündungsmethode realisiert<br />

wurde. Dieses weitere Beispiel belegt die hohe Nützlichkeit<br />

der Funkfernzündung.<br />

SprengInfo 31(2009)1 47


Mittel der Sprengtechnik<br />

Sprengtechnik<br />

5.2 Anwendungsbeispiele von Gewinnungssprengungen<br />

mit SURBS<br />

Sprenganlagen mit Lademengen von einigen 100 t waren<br />

zunächst die Zielgruppe dieser Funkfernzündung. Viele<br />

Gewinnungssprengungen mit dem elektronischen Zündsystem<br />

i-kon in Nord-Amerika und Australien werden unterdessen<br />

funkferngezündet. Die folgenden Abbildungen zeigen<br />

zwei Gewinnungssprengungen, die mit der Fern-Funk-Zündung<br />

SURBS im Ausland ausgelöst wurden (Abb. 7, 8).<br />

Doch auch in Deutschland sind seit Zulassung der SURBS-<br />

Zündtechnik zahlreiche elektronisch gezündete Großbohrlochsprengungen<br />

funkferngezündet worden. Es kann von<br />

mehr als 50 solcher SURBS-Zündungen seit 2006 ausgegangen<br />

werden. Eine Sprengung aus der Erprobungsphase,<br />

bei der ca. 12 t gepumpter Emulsionssprengstoff verwendet<br />

wurden, soll die Ausführungen abschließen (Abb. 9).<br />

Abb. 7: SURBS-Zündung einer Sprengung<br />

Abb. 8: Zwei Phasen einer SURBS-Zündung<br />

Abb. 9: SURBS-Zündung einer GBS in Sachsen 2006<br />

Die Zuverlässigkeit des Fern-Funk-Zündsystems SURBS zur<br />

Auslösung elektronischer i-kon-Zünder war jederzeit gegeben.<br />

Die Vorteile der Anwendung des über Funk kontrollierten<br />

Systems sind, dass die Zündung der Sprenganlage<br />

immer aus sicherer Entfernung mit einem guten Überblick auf<br />

die Sprenganlage gezündet werden kann, fernab von Gefahren<br />

durch Steinflug oder instabilen Bruchwänden. Das aufwändige<br />

Verlegen der Zündleitung entfällt, wodurch auch die<br />

Zeit der Produktionsstillstände reduziert wird.<br />

6 Literatur<br />

[1] Petzold, J., Hammelmann, F.: The second generation<br />

of electronic blasting systems; Proceedings of the 1 st<br />

World Conference on Explosives & Blasting Technique,<br />

2000, pp. 159<br />

[2] Hummel, D., Reinders, P.: A Digital Surface Remote<br />

Blasting System, Proceedings of the ISEE, 2005, Volume<br />

1, pp. 299<br />

[3] Grothe, Hummel, Reinders: Das i-kon Zündsystem mit<br />

verschlüsselter Funkdatenübertragung, SprengInfo,<br />

Heft 27(2005)2, S. 42<br />

[4] Blachnitzky, H.: Ein Koloss wird zu Fall gebracht - Die<br />

Sprengung des Agfa-Hochhauses in München, Spreng-<br />

Info 31(2009)1, S. 21<br />

________________________________<br />

Anschrift der Autoren:<br />

Frank Hammelmann<br />

Mathias Güttler<br />

Heinz-Josef Niehues<br />

Orica Germany GmbH, 53821 Troisdorf<br />

48 SprengInfo 31(2009)1


Regionaltagung 2009 in Rockenhausen<br />

Zu einer guten Tradition haben sich nun bereits seit vielen<br />

Jahren die jährlichen Regionaltagungen unseres Verbandes<br />

entwickelt. In diesem Jahr führte uns die Regionaltagung des<br />

Deutschen <strong>Sprengverband</strong>es in die schöne Pfalz und damit<br />

in eine bisher vom <strong>Sprengverband</strong> wenig „eroberte“ Region.<br />

Nahezu 90 interessierte Fachkollegen nutzten die Gelegenheit<br />

und folgten der Einladung unseres Verbandes am<br />

17.01.2009 in den Donnersbergkreis, genauer gesagt nach<br />

Rockenhausen, zur nunmehr 12. Regionaltagung. Mit dem<br />

von Herrn Venske gehaltenen Vortrag über Rockenhausen,<br />

den Donnersberg und das Nordpfälzer Bergland wurden die<br />

Teilnehmer unserer Regionaltagung auf eine sehr kompetente,<br />

informative und anschauliche Art und Weise mit der schönen<br />

Pfälzer Gegend vertraut gemacht. In diesem Zusammenhang<br />

möchte ich die Gelegenheit nutzen, mich noch einmal<br />

ausdrücklich bei Herrn Venske und Herrn Dautermann<br />

sowie der Stadtverwaltung Rockenhausen für die hervorragende<br />

Unterstützung in Vorbereitung und während unserer<br />

12. Regionaltagung recht herzlich zu bedanken. Die Runde<br />

der Fachvorträge eröffnete Herr Manfred Krämer von der<br />

DEXPLO Sprengtechnik GmbH mit seinem Vortrag über die<br />

regionalen Besonderheiten bei Sprengarbeiten in der Region<br />

Saar-Pfalz. Die Teilnehmer der Veranstaltung erhielten so, in<br />

Ergänzung zum Vortrag zu Herrn Venske, einen umfassenden<br />

Einblick in die geologischen und sprengtechnischen<br />

Besonderheiten der Region Saar-Pfalz. Die Variantenvielfalt<br />

und die damit verbundenen Möglichkeiten nichtelektrischer<br />

Zündanlagen standen im Mittelpunkt des Vortrages von<br />

Herrn Dirk Eilers der Firma MAXAM Deutschland GmbH. Aus<br />

Fehlern kann und sollte man bekanntlich lernen. Ausgehend<br />

von dieser Überlegung berichtete Herr Konrad Fink, Fink<br />

Sprengtechnik, in einem sehr unterhaltsamen und zugleich<br />

fachlich hochkarätigen Vortrag über vermeidbare Schäden<br />

bei der Durchführung von Sprengarbeiten. An dieser Stelle<br />

sei angemerkt, dass es sich bei den Beispielen des Vortrages<br />

von Herrn Fink in vielen Fällen um Untersuchungen handelte,<br />

die er im Rahmen von gutachterlichen Tätigkeiten bearbeitete.<br />

Verbandsnac<br />

erbandsnachric hrichten hten<br />

Über zwei Fälle von Steinflug und deren Hintergründe berichtete<br />

Herr Wendt, Sachverständiger für übertägige und untertägige<br />

Felssprengungen, Zündtechnik und Sprengerschütterungen<br />

in seinem Vortrag. Gerade in Anbetracht der Tatsache,<br />

dass sich die Abbaugrenzen zwischen Gewinnungsbetrieben<br />

und Wohnbebauung aus den verschiedensten Gründen<br />

immer weiter aufeinander zu bewegen, kommt dieser<br />

Thematik eine immer größere Bedeutung zu. Es wurde einmal<br />

mehr deutlich, dass es zur Vermeidung derartiger Vorfälle<br />

der gemeinsamen Verantwortung aller an der Sprengung<br />

beteiligten Personen im Betrieb bedarf. Die Sprengung von<br />

Gebäuden übt nicht selten einen besonderen Reiz auf die<br />

unterschiedlichsten Bevölkerungskreise aus. Die Sprengung<br />

eines Hochhauses in Dortmund in unmittelbarer Nachbarschaft<br />

zur U-Bahn, über die Herr Martin Hopfe von der<br />

Thüringer Spreng GmbH berichtete, zählt zweifellos dazu.<br />

Die innerstädtische Lage des abzubrechenden Objektes<br />

und die Nähe zur vorhandenen U-Bahn Anlage erforderten<br />

ein besonders sorgfältiges und umfassendes Vorgehen bei<br />

der Vorbereitung und Realisierung dieser Sprengaufgabe.<br />

Unter dem Titel „Ein deutscher Feuerwerker in Kanada“ vermittelte<br />

Herr Helmut Reuter, Firma Steffes-Ollig, einen beeindruckenden<br />

Einblick in die Vorbereitung, Durchführung und<br />

Nachbereitung eines Feuerwerkes der besonderen Art. Die<br />

Tatsache, dass ein deutscher Feuerwerker zu einem Feuerwerksfestival<br />

nach Kanada eingeladen wird, spricht sicherlich<br />

für die Qualität des Pyrotechnikers und seiner Firma. Umso<br />

eindrucksvoller und interessanter war es für die Teilnehmer<br />

unserer Regionaltagung zu erfahren, welchen Anstrengungen<br />

und Mühen es bedarf, ein solches Ereignis vorzubereiten<br />

und zu realisieren.<br />

Wir freuen uns, dass die Tagung aus Sicht der Tagungsteilnehmer<br />

als gelungen, abwechslungsreich und informativ eingeschätzt<br />

wurde.<br />

Wir wären froh, wenn wir viele interessierte Fachkollegen<br />

auch im nächsten Jahr - also Anfang Januar 2010 - zu<br />

unserer dann 13. Regionaltagung diesmal im Süden<br />

Deutschlands begrüßen könnten. (JR)<br />

SprengInfo 31(2009)1 49


Verbandsnac<br />

erbandsnachric hrichten hten<br />

Karl-Heinz Böcking wurde 65 Jahre alt<br />

Am 06.12.2008 konnte Karl-Heinz Böcking bei bester<br />

Gesundheit seinen 65. Geburtstag feiern. Er wurde am<br />

06.12.1943 in Mörlen (Oberwesterwald) geboren. 1950 zog<br />

seine Familie in das Siegerland. Dort besuchte er auch bis<br />

zum Abschluss die Volksschule. Am 03.04.1958 begann er<br />

eine Lehre als Starkstrom-Elektriker, die er nach 3 1/2 Jahren<br />

mit der Gesellenprüfung abschloss. Bis 1970 arbeitete<br />

er in diesem Beruf auf Montage. Dann wechselte er in den<br />

Tiefbau, wo er auch dann zur Sprengarbeit fand. Im Jahre<br />

1975 wurde er selbstständiger Sprengunternehmer mit<br />

Schwerpunkt Großbohrloch-Sprengungen und Sprengungen<br />

in heißen Massen. Mit der Schließung der Hüttenwerke<br />

im Siegerland entfiel dieser Geschäftszweig. Er konzentrierte<br />

sich nunmehr auf Gewinnungssprengungen. Sein<br />

Hang zum Perfektionismus führte dazu, dass er schon<br />

1983 das erste reflektorlose Entfernungsmessgerät (Urtyp<br />

der heutigen Vermessungssysteme) im <strong>Steinbruch</strong> einsetzte.<br />

Seit 1991 ist Karl-Heinz Böcking öffentlich bestellter<br />

Sachverständiger für Gewinnungssprengungen. Selbstverständlich<br />

hat er im Laufe seiner Tätigkeiten auch die verschiedenartigsten<br />

Sprengungen erfolgreich durchgeführt<br />

und die dazu erforderlichen Befähigungsscheine erworben.<br />

Als Höhepunkte in den letzten Jahren seiner „Sprenglaufbahn“<br />

bezeichnet er selbst die Mitwirkung bei der Sprengung<br />

des Hochhauses in Hamburg durch die Firma Werner<br />

(1994) sowie die Abbauplanung eines großen Granitvorkommens<br />

in Nigeria, die er für ein deutsches Unternehmen<br />

im Jahre 2006 durchgeführt hat. Am 01. April des Gründungsjahres<br />

1978 trat Karl-Heinz Böcking mit der Mitgliedsnummer<br />

21 dem Deutschen <strong>Sprengverband</strong> e. V. bei<br />

und ist seitdem ununterbrochen Mitglied des Vorstandes.<br />

Seit vielen Jahren wacht er als Schatzmeister über die<br />

Finanzen des Verbandes.<br />

Sparsamen Umgang mit dem Geld des Verbandes hat er<br />

immer wieder angemahnt. Ein wichtiges Ziel war ihm, den<br />

Mitgliedsbeitrag so niedrig zu halten, dass er für Jedermann<br />

problemlos bezahlbar ist.<br />

Mit Erreichung des Rentenalters will er nun erst mal kürzer<br />

treten, hat er doch seit vielen Jahren keinen Urlaub gemacht.<br />

Aus diesem Grunde hat er schon bei seiner letzten Wiederwahl<br />

(2007) erklärt, dass er bei den Vorstandsneuwahlen<br />

2009 nicht mehr kandidieren wird, was wir alle sehr bedauern.<br />

Wir wünschen Karl-Heinz Böcking alles Gute und noch viele<br />

Lebensjahre bei bester Gesundheit.<br />

G. Moseler<br />

Nachruf Friedrich-Wilhelm Sobbe<br />

Nur wenige Tage nach<br />

seinem 74. Geburtstag<br />

verstarb in Dortmund<br />

nach kurzer Krankheit<br />

Diplom-Kaufmann<br />

Friedrich-Wilhelm<br />

Sobbe.<br />

Sein ganzes Leben<br />

galt der erfolgreichen<br />

Fortführung des mehr<br />

als 100-jährigen Familienunternehmens,<br />

das<br />

sich mit der Fertigung<br />

von Spezialzündern<br />

und Ohmmetern einen ausgezeichneten Ruf in der Branche<br />

erworben hat.<br />

Friedrich-Wilhelm Sobbe hat den Deutschen <strong>Sprengverband</strong><br />

von Beginn an unterstützt. Er war ein regelmäßiger Teilnehmer<br />

unserer Tagungen. Sein höfliches Auftreten wird vielen<br />

noch in Erinnerung sein. Er war auf eine liebenswürdige Art<br />

altmodisch, stand aber dennoch in der Realität des Lebens.<br />

Das Unternehmen wird fortgeführt.<br />

Unsere Anteilnahme gilt auch seiner Lebensgefährtin Frau<br />

Uschi Geiss.<br />

W. Werner<br />

Besuchen Sie den<br />

Deutschen <strong>Sprengverband</strong> e. V.<br />

im Internet unter:<br />

DDEEU UTTSSCCHHEERR<br />

SS PP R R EE NN GG -- VV E E R R B B A A NN DD e e .. VV..<br />

www.sprengverband.de<br />

50 SprengInfo 31(2009)1<br />

®


Seniorentreffen 2009<br />

Mitglieder des Deutschen <strong>Sprengverband</strong>es e. V., die<br />

mindestens 60 Jahre alt sind, haben Glück: Sie können am<br />

Seniorentreff des Verbandes teilnehmen, selbstverständlich<br />

auch mit Partner oder Partnerin. Der Kostenbeitrag pro Person<br />

wird nach vorläufiger Kalkulation ca. 400 EUR betragen.<br />

Darin enthalten sind 7 Tage Halbpension und die geplanten<br />

Ausflüge.<br />

Das Treffen findet vom 23. bis 30. August 2009 in der<br />

schönen Vulkaneifel im Hotel Fünfmädelhaus in 54649<br />

Lambertsberg, Hauptstraße 41 statt.<br />

Walter Werner<br />

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger<br />

für das Sprengen von Bauwerken und<br />

Bauwerksteilen (Abbruchsprengungen)<br />

Beratung - Gutachten -<br />

Erschütterungsmessungen<br />

Stolberger Heck 1, 52223 Stolberg/Rhld.<br />

Tel.: (0 24 02) 2 34 77, Fax: (0 24 02) 8 52 47<br />

Mobil: (01 71) 7 90 92 50<br />

e-mail: Sprengtechnik-Werner@arcor.de<br />

Verbandsnac<br />

erbandsnachric hrichten hten<br />

Das liegt an der Ferienstraße Südeifel, ca. 50 km nordöstlich<br />

von Trier zwischen Bitburg und Prüm.<br />

Für die Zeit unseres Aufenthaltes sorge ich dafür, dass kein<br />

Vulkanausbruch stattfindet!!!<br />

Von da aus werden wir mit dem Bus unterhaltsame Ausflüge<br />

in die Umgebung machen. Dabei werden wir, wie in den<br />

vergangenen Jahren auch, interessante Sehenswürdigkeiten<br />

besuchen.<br />

Interessenten melden sich bitte bis spätestens Sonntag,<br />

den 21. Mai 2009 bei dem Vorsitzenden des Ältestenrates:<br />

Günther Moseler<br />

Bahnhofsallee 29<br />

53919 Weilerswist<br />

Tel.: (0 22 54) 12 24<br />

Fax: (0 22 54) 62 26<br />

E-Mail: gmoseler@online.de<br />

unter Angabe von:<br />

- Name und Anschrift des Anmelders und<br />

der begleitenden Personen<br />

- Anzahl der benötigten Zimmer<br />

(Einzel oder Doppelzimmer)<br />

- Telefon, Handy, Fax, E-Mail.<br />

G. Moseler<br />

Die sprewa GmbH produziert und vertreibt seit über 20 Jahren Sprengstoffe<br />

für den Einsatz in der Stein- und Salzgewinnung. Als mittelständisches<br />

Unternehmen mit rund 25 engagierten Mitarbeitern sind für uns Flexibilität<br />

und Zuverlässikgeit Voraussetzung für den Erfolg bei unseren Kunden.<br />

Neben unseren Eigenprodukten vertreiben wir die komplette Palette<br />

von gelatinösen und Emulsionssprengstoffen, Sprengschnüren, Zündern<br />

und Sprengzubehör. In unserem Werk im Nördlinger Ries haben wir uns<br />

auf pulverförmige und ANFO-Sprengstoffe spezialisiert:<br />

Walonit W<br />

• pulverförmiger, wasserfester Ammoniumnitrat-Sprengstoff mit TNT-Zusatz<br />

• mittlere Detonationsgeschwindigkeit und hohes Schwadenvolumen<br />

sorgen insbesondere im Kalk für optimale Stückigkeit des Haufwerks<br />

• preisgünstige Alternative zu gelatinösen Sprengstoffen<br />

Wandex P<br />

• patronierter ANFO-Sprengstoff<br />

• schiebende Wirkung durch sehr hohes Schwadenvolumen<br />

• insbesondere bei klüftigem Stein genaue Kontrolle der Lademenge<br />

Wandex 1<br />

• loser ANFO-Sprengstoff mit sehr hohem Schwadenvolumen<br />

• lieferbar in 25 kg Kartons oder Papiersäcken sowie in Big Bags<br />

Zu weiteren Informationen über unserer Produkte können Sie uns gerne<br />

anrufen oder Prospektunterlagen anfordern. Unsere Produkte erhalten Sie<br />

auch über den Sprengstoffhandel.<br />

Anzeige<br />

sprewa Sprengmittel GmbH<br />

Tel. 09081/29087-0 · Fax 09081/23369<br />

Taigweg 4 · 86720 Nördlingen<br />

SprengInfo 31(2009)1 51


Verbandsnac<br />

erbandsnachric hrichten hten<br />

Die Jubilare des Jahres 2009<br />

50. Geburtstag<br />

12.02.1959 Hans-Joachim Grelak, Unna<br />

23.02.1959 Berthold Keil, Fürth-Steinbach<br />

06.03.1959 Ulrich Mann, Ehrenfriedersdorf<br />

30.03.1959 Friedolin Jakobs, Kordel<br />

30.03.1959 Petra Löwe, Braunschweig<br />

24.04.1959 Ulrich Matz, Riesbürg<br />

03.07.1959 Hartmut Essing, Hagen a. T. W.<br />

08.07.1959 Uwe Radzuweit, Gutenswegen<br />

04.08.1959 Sylvio Lehmann, Lugau<br />

06.08.1959 Thomas Bräutigam, Stuttgart<br />

25.10.1959 Michael Wimmer, Swisttal<br />

25.10.1959 Ludger Rattmann, Aachen<br />

30.10.1959 Johann Kasperski,<br />

Erfurt-Windischholzhausen<br />

09.11.1959 Horst Winter, Echzell/Bingenheim<br />

20.11.1959 Joachim Goldhahn, Gera<br />

02.12.1959 Ortrud Blatt, Wächtersbach<br />

05.12.1959 Andreas Wallat, Gornsdorf<br />

18.12.1959 Richard Bauhuber,<br />

Howald-Oberottendorf<br />

21.12.1959 Lutz Grau, Berlin<br />

60. Geburtstag<br />

05.01.1949 Peter Petrusic, Wellen<br />

23.01.1949 Hans-Joachim Krannich, Selm<br />

29.01.1949 Udo Neu, Lennestadt<br />

22.03.1949 Heinz Loosen, Wintrich<br />

03.04.1949 Hans-Peter Krumbholz, Berlin-Lankwitz<br />

03.04.1949 Lothar Becker, Merzig<br />

08.04.1949 Klaus Hain, Eschenburg-Wissenbach<br />

25.04.1949 Karl-Heinz Hans, Nottuln<br />

16.05.1949 Mats Börnesson, Nora, S<br />

06.06.1949 Hans-Peter Müller, Hagen<br />

03.07.1949 Hilmar Tuschhoff, Hanau<br />

24.07.1949 Heinz-Arthur Zwirz, Dortmund<br />

08.09.1949 Otto Ringgenberg, Leissingen, CH<br />

27.09.1949 Manfred Trapp, Drolshagen<br />

27.10.1949 Harald Leib, Bottrop<br />

27.10.1949 Wolfgang Hilger, Königswinter<br />

01.11.1949 Karl-Heinz Weber, Grünberg<br />

10.11.1949 Werner Figgen, Medebach-<br />

Wissinghausen<br />

14.11.1949 Hans-Joachim Krausch, Lemgo-Brake<br />

07.12.1949 Jürgen Schwaab, Hüffenhardt<br />

08.12.1949 Stephan Küchler, Hamburg<br />

10.12.1949 Gerold Schipper, Nordhorn<br />

21.12.1949 Frans P. J. Brewel, HM Sint-Oedenrode, NL<br />

23.12.1949 Bruno Reifenstahl, Meinhard<br />

DDEEU UTTSSCCHHEERR<br />

SS PP R R EE NN GG -- VV EE RR BB AA NN DD e e .. VV..<br />

65. Geburtstag<br />

18.01.1944 Karl-Heinz Dambrich, Gotha<br />

12.02.1944 Karl-Heinz Mädel, Schellerten/Dingelbe<br />

17.03.1944 Hans-Peter Weiss, Wuppertal<br />

08.04.1944 Wilhelm Ritzer, Türkenfeld<br />

12.05.1944 Hans van Meurs, KA Zaandam, NL<br />

04.06.1944 Wilfried Vogt-Sasse, Siegen<br />

15.06.1944 Jakob Mauderer, Oberndorf-Eggelstetten<br />

25.06.1944 Konrad Ziegler, Bernburg<br />

07.07.1944 Helmut Schlösser, Moosinning<br />

31.07.1944 Hans Czeschik, Bottrop<br />

23.08.1944 Dieter Schaal, Göppingen<br />

24.08.1944 Gerhard Profus, Bad Harzburg<br />

13.09.1944 Manfred Küchler, Pirna<br />

19.11.1944 Brigitte Manhart, Hülsede<br />

12.12.1944 Gerd Vogel, Dresden<br />

70. Geburtstag<br />

19.03.1939 Klaus D. J. Schrenk, Rheinfelden<br />

27.03.1939 Hans Vieth, Bielefeld<br />

22.04.1939 Peter Lichte, Leipzig<br />

10.07.1939 Horst Rohr, Grafschaft-Gelsdorf<br />

17.07.1939 Winfried Ex, Meinerzhagen<br />

29.08.1939 Johannes Luckey, Brilon-Thülen<br />

10.09.1939 Dieter Schol, Haiger<br />

10.12.1939 Günter Hennecke, Balve<br />

31.12.1939 Albert Jüngst, Bad Berleburg-Arfeld<br />

75. Geburtstag<br />

20.03.1934 Hermann Gelsdorf, Wuppertal<br />

24.04.1934 Willi Czotscher, Heilgenkreuzsteinach<br />

03.07.1934 Eduard Hippenstiel, Bad Laasphe<br />

05.08.1934 Jan Klusacek, Praha, CZ<br />

80. Geburtstag<br />

05.08.1929 Konrad Fink, Pfullingen<br />

die Ältesten<br />

03.02.1923 Kurt Becker, Gießen<br />

12.02.1923 Otto Ströher, Bad Marienberg<br />

02.03.1925 Hellmut Heinze, Weimar<br />

12.06.1928 Werner Wildt, Innsbruck, A<br />

24.06.1923 Hans Ingold, Oetwil a. d. L., CH<br />

30.06.1926 Joachim Prinz, Dortmund<br />

29.10.1924 Karl Getsberger, München<br />

05.11.1924 Alois Breyer, Hergensweiler<br />

08.11.1922 Charles Russel, Herzogenrath<br />

52 SprengInfo 31(2009)1<br />

®


SVW<br />

2009<br />

DRESDNER SPRENGSCHULE GMBH<br />

Seminare und Lehrgänge - 2. Halbjahr (Auszug)<br />

Dresdner Seminare für Mitarbeiter von Behörden und Institutionen<br />

Dresdner Seminare Sprengtechnik<br />

SGA<br />

SGU<br />

Wiederholungslehrgang Verbringung von Explosivstoffen<br />

SVW 3 - 09 02.07.2009<br />

SVW 4 - 09 17.09.2009<br />

SVW 5 - 09 17.12.2009<br />

Lehrgäng Lehrgänge<br />

DSS 3 - 09 20.11. - 21.11.2009 Gestaltung von Zündanlagen durch den kombinierten Einsatz<br />

verschiedener Zündverfahren<br />

DSS 4 - 09 11.12. - 12.12.2009 Optimierung der Abbautechnologie bei Gewinnungsarbeiten im<br />

<strong>Steinbruch</strong><br />

Lehrgänge Sprengtechnik<br />

SGL<br />

SGV<br />

SSB<br />

SSG<br />

SW<br />

PBSF 1 - 09 22.09. - 24.09.2009 Umgang mit Pyrotechnik aus Sicht der Brand- und<br />

Aufsichtsbehörde<br />

Grundlehrgang für allgemeine Sprengarbeiten und Kultursprengungen<br />

SGA 3 - 09 02.11. - 13.11.2009<br />

Grundlehrgang für Sprengarbeiten unter Tage/Tunnelbau<br />

SGU 3 - 09 02.11. - 10.11.2009<br />

Grundlehrgang für den Umgang - ausgenommen das Herstellen, Bearbeiten, Verarbeiten, Wiedergewinnen<br />

und Verwenden - mit Explosivstoffen im Rahmen der Ausbildung von Diensthunden<br />

SGL 3 - 09 02.11. - 05.11.2009<br />

Sonderlehrgang zur Verbringung explosionsgefährlicher Stoffe auf der Straße zur Erlangung<br />

einer Erlaubnis/eines Befähigungsscheines nach § 7/§ 20 SprengG<br />

SGV 3 - 09 02.07.2009<br />

SGV 4 - 09 17.09.2009<br />

SGV 5 - 09 17.12.2009<br />

Sonderlehrgang für Sprengungen von Bauwerken und Bauwerksteilen<br />

SSB 2 - 09 07.12. - 18.12.2009<br />

Sonderlehrgang für Großbohrlochsprengungen<br />

SSG 2 - 09 23.11. - 27.11.2009<br />

Wiederholungslehrgang Sprengtechnik<br />

(incl. Wiederholungslehrgang Verbringung von Explosivstoffen)<br />

SW 4 - 09 07.09. - 08.09.2009<br />

SW 5 - 09 16.11. - 17.11.2009<br />

SprengInfo 31(2009)1 53


Lehrgäng Lehrgänge<br />

Lehrgänge Pyrotechnik<br />

PGF<br />

PGT<br />

PSF<br />

PW<br />

PT 1/2<br />

KEM<br />

Grundlehrgang für das Verwenden von pyrotechnischen Gegenständen<br />

(Abbrennen von Feuerwerken - Großfeuerwerker)<br />

PGF 2 - 09 30.11. - 04.12.2009<br />

Grundlehrgang für den Umgang - ausgenommen Herstellen und Wiedergewinnen - mit pyrotechnischen<br />

Gegenständen und pyrotechnischen Sätzen in Theatern und vergleichbaren Einrichtungen<br />

(Bühnenfeuerwerker)<br />

PGT 2 - 09 24.08. - 28.08.2009<br />

Wiederholungslehrgang Pyrotechnik (Bühnenfeuerwerker, Großfeuerwerker und SFX) (incl.<br />

Wiederholungslehrgang Verbringung von Explosivstoffen)<br />

PW 3 - 09 31.08. - 01.09.2009<br />

PW 4 - 09 07.12. - 08.12.2009<br />

Grundlehrgang für den Umgang - ausgenommen das Herstellen und Wiedergewinnen - mit<br />

pyrotechnischen Gegenständen für technische Zwecke (Trenn- und Auslöseeinrichtungen)<br />

PT 1/2 3 - 09 29.06. - 30.06.2009<br />

PT 1/2 4 - 09 26.10. - 27.10.2009<br />

Lehrgänge Kampfmittelbeseitigung<br />

KGF<br />

KAF<br />

KFW<br />

KWK<br />

KSU<br />

Grundlehrgang für den Umgang - ausgenommen das Herstellen und Wiedergewinnen - mit<br />

explosionsgefährlichen Stoffen in Film- und Fernsehproduktionsstätten (SFX-Man)<br />

PSF 1 - 09 05.10. - 10.10.2009<br />

Grundlehrgang für fachtechnisches Aufsichtspersonal in der KMB<br />

KGF 1 - 09 26.01. - 27.02.2009 1. Teil<br />

04.01. - 22.01.2010 2. Teil<br />

Anpassungslehrgang für fachtechnisches Aufsichtspersonal in der KMB<br />

KAF 2 - 09 24.08. - 25.09.2009<br />

Einführungslehrgang für Munitionsräumarbeiter/Sondierer<br />

KEM 2 - 09 12.10. - 23.10.2009<br />

Wiederholungslehrgang für Verfahren der KMB für fachtechn. Aufsichtspersonal in der KMB<br />

KFW 3 - 09 14.12. - 18.12.2009<br />

Weiterbildungslehrgang zur chemischen Munition und Kampfsportmunition<br />

KWK 1 - 09 05.10. - 09.10.2009<br />

Sonderlehrgang zum Aufsuchen und Erkennen von unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen<br />

(USBV)<br />

KSU 2 - 09 26.10. - 29.10.2009<br />

54 SprengInfo 31(2009)1


Lehrgänge Transport<br />

TGF<br />

TGS/<br />

SGV<br />

TW<br />

TGB<br />

TWB<br />

Dresdner Seminar Abbruchtechnik<br />

DSA<br />

Lehrgänge Bautechnik<br />

BAB<br />

DSA 2 - 09 06.11. - 07.11.2009 Schadstoffe erkennen und richtig bewerten<br />

Lehrgäng Lehrgänge<br />

Wiederholungslehrgang für Gefahrgutfahrer (alle ADR-Klassen und Tankfahrzeuge)<br />

(inkl. Wiederholungslehrgang Verbringung von Explosivstoffen)<br />

TW 4 - 09 02.09. - 03.09.2009<br />

TW 5 - 09 12.10. - 13.10.2009<br />

TW 6 - 09 09.12. - 10.02.2009<br />

Grundlehrgang für Gefahrgutbeauftragte - Allg. Teil und Verkehrsträger Straße<br />

TGB 2 - 09 21.09. - 24.09.2009<br />

Wiederholungslehrgang für Gefahrgutbeauftragte<br />

TWB 2 - 09 19.10. - 20.10.2009<br />

Lehrgänge Maschinentechnik<br />

MTB<br />

BAZ<br />

Grundlehrgang für Gefahrgutfahrer (Stück- und Schüttgut) gem. GGVSE-ADR/RID<br />

(Basiskurs)<br />

TGF 3 - 09 29.06. - 01.07.2009<br />

TGF 4 - 09 14.09. - 16.09.2009<br />

TGF 5 - 09 14.12. - 16.12.2009<br />

Aufbaulehrgang für Gefahrgutfahrer Klasse 1 in Verbindung mit dem Grundlehrgang zur Verbringung<br />

explosionsgefährl. Stoffe auf der Straße zur Erlangung einer Erlaubnis/eines Befähigungsscheines<br />

nach § 7/§ 20 SprengG<br />

TGS/SGV 3 - 09 01.07. - 02.07.2009<br />

TGS/SGV 4 - 09 16.09. - 17.09.2009<br />

TGS/SGV 5 - 09 16.12. - 17.12.2009<br />

Lehrgang für den fachgerechten Einsatz von Bohrgeräten in Gewinnungsbetrieben<br />

MTB 2 - 09 22.10. - 24.10.2009<br />

Lehrgang zum Erwerb der Fachkunde zur Vorbereitung und Durchführung von Abbrucharbeiten<br />

Schwerpunkt: Durchfühung<br />

BAB 2 - 09 29.09. - 01.10.2009<br />

Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde für ASI-Arbeiten von Asbestzementprodukten<br />

gemäß TRGS 519 Anlage 4<br />

BAZ 3 - 09 10.09. - 11.09.2009<br />

BAZ 4 - 09 23.11. - 24.11.2009<br />

Anfragen zu Lehrgängen (z. B. Zulassungsvoraussetzungen) bzw. Anmeldungen richten Sie bitte an die<br />

Dresdner Sprengschule GmbH<br />

Heidenschanze 6 - 8, D - 01189 Dresden<br />

Telefon: (03 51) 4 30 59 - 0, Telefax: (03 51) 4 30 59 - 59, e-mail: Info@Sprengschule-Dresden.de<br />

www.Sprengschule-Dresden.de<br />

SprengInfo 31(2009)1 55


Lehrgäng Lehrgänge<br />

Termin Thema<br />

Sprengtechnische Lehrgänge des Kreises Siegen-Wittgenstein im Technologiezentrum Siegen<br />

Sprengtechnische Lehrgänge 2009 - 2. Halbjahr<br />

Lehrgänge für allgemeine Sprengarbeiten (einschließlich Verbringen)<br />

17.08.2009 - 21.08.2009 Grundlehrgang<br />

02.11.2009 - 06.11.2009 Grundlehrgang<br />

14.10.2009 Wiederholungslehrgang<br />

03.12.2009 Wiederholungslehrgang<br />

17.08.2009 - 21.08.2009 Aufsichtsbeamte der Bundesländer - Grundlehrgang<br />

Sonderlehrgänge<br />

auf Anfrage Großbohrlochsprengung<br />

auf Anfrage Sprengen von Bauwerken und Bauwerksteilen<br />

Lehrgänge für das Verbringen, Empfangnahme, Überlassen von explosionsgefährlichen Stoffen für Personen, die<br />

nach dem Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter zur Beförderung von Gütern der Klasse 1 berechtigt<br />

sind<br />

14.10.2009 Sonderlehrgang und Wiederholungslehrgang zusammen<br />

Pyrotechnische Lehrgänge<br />

Lehrgänge für das Verwenden von pyrotechnischen Gegenständen - Abbrennen von Feuerwerken - (einschließlich Verbringen)<br />

20.10.2009 - 23.10.2009 Grundlehrgang<br />

19.10.2009 Wiederholungslehrgang<br />

Lehrgänge für den Umgang - ausgenommen das Herstellen und das Wiedergewinnen - mit pyrotechnischen Gegenständen<br />

und pyrotechnischen Sätzen bei Theatern oder vergleichbaren Einrichtungen (einschließlich Verbringen)<br />

auf Anfrage Grundlehrgang Theater<br />

Lehrgang für den Umgang (Aufbewahren, Aus- und Einbau, Verbringen und Vernichten) von sprengkräftigen und pyrotechnischen<br />

Trennelementen<br />

06.10.2009 Grundlehrgang außer Rückhaltesysteme<br />

07.10.2009 Grundlehrgang speziell Rückhaltesysteme<br />

Lehrgänge für den Umgang - ausgenommen das Herstellen - mit Treibladungspulver zum Vorderladerschießen<br />

und Lehrgänge für den nichtgewerbsmäßigen Umgang - ausgenommen das Herstellen - mit Treibladungspulver<br />

zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen und Lehrgänge für den Umgang - ausgenommen das Herstellen<br />

- mit Böllerpulver zum Böllerschießen<br />

02.09.2009 Grundlehrgang Vorderlader<br />

03.09.2009 Grundlehrgang Wiederlader<br />

02.09.2009 - 03.09.2009 beide Lehrgänge zusammen<br />

04.09.2009 Grundlehrgang Böller<br />

Kontaktadresse: Sprengtechnische Lehrgänge des Kreises Siegen-Wittgenstein im Technologiezentrum Siegen, Birlenbacher<br />

Straße 18, 57078 Siegen-Geisweid, Tel.: (02 71) 30 39 00, Fax: (02 71) 30 39 05 15, gottschalk@sprengtechnik-siegen.de,<br />

http://www.sprengtechnik-siegen.de/<br />

SPRENGVEREIN IN BAYERN E. V. - Staatlich anerkannte Sprenglehrgänge 2009, 2. Halbjahr<br />

16.09.2009 Garmisch-Partenkirchen Wiederholungslehrgang Sprengarbeiten<br />

Kontaktadresse: Dipl.-Ing. Jürgen Brodka, Belastr. 5, 81377 München, Tel.: (0 89) 71 01 93 88, Fax: (0 89) 71 01 94 16,<br />

e-mail: info@sprengverein-in-bayern.de<br />

56 SprengInfo 31(2009)1


1. MAXAM Deutschland GmbH<br />

OT Schlungwitz<br />

Gnaschwitzer Straße 4<br />

02692 Doberschau-Gaußig<br />

Tel.: 0 35 91 3 57-0<br />

Fax: 0 35 91 3 57-4 44<br />

Region West<br />

Ihre Ansprechpartner:<br />

Dipl.-Ing. Joachim Goldhahn<br />

Mobil: 01 71 9 30 56 54<br />

Klaus Hain<br />

Mobil: 01 73 2 94 46 41<br />

2. Vertriebszentrum und Produktion<br />

Finnentrop Fretter<br />

Kalkwerkstraße 75-77<br />

57413 Finnentrop-Fretter<br />

Tel.: 0 27 24 94 40-0<br />

Fax: 0 27 24 94 40-70<br />

3. Lager und Produktion Haltern<br />

Werkstraße 111<br />

45721 Haltern am See<br />

Tel.: 0 23 64 6 89-0<br />

Fax: 0 23 64 6 89-2 93<br />

4. Lager Bad Sobernheim<br />

Breitler Straße 72<br />

55566 Bad Sobernheim<br />

Tel.: 0 67 51 61 27<br />

Fax: 0 67 51 49 01<br />

5. Lager Wissenbach<br />

Scheidstraße 31<br />

35713 Eschenburg-Wissenbach<br />

Tel.: 0 27 74 15 36<br />

Fax: 0 27 74 65 64<br />

6. Lager Steinheim<br />

Lemgoer Straße 11<br />

32657 Lemgo/Brake<br />

Tel.: 0 52 61 8 81 81<br />

Fax: 0 52 61 8 83 77<br />

7. Lager Lengerich<br />

Essing Sprengtechnik GmbH<br />

Brückenwaage 8<br />

49124 Georgsmarienhütte<br />

Tel.: 0 54 01 20 26<br />

Fax: 0 54 01 24 49<br />

8. Lager Hermeskeil<br />

54411 Hermeskeil<br />

Tel.: 0 65 03 9 53 36 34<br />

Fax: 0 65 03 9 53 36 36<br />

Region Ost<br />

Ihr Ansprechpartner:<br />

Dipl.-Betriebswirt (FH) Johannes Düro<br />

Mobil: 01 71 3 45 52 57<br />

9. Vertriebszentrum und Produktion Schellroda<br />

Riechheimer Weg 1<br />

99102 Klettbach OT Schellroda<br />

Tel.: 03 62 09 42 6-0<br />

Fax: 03 62 09 4 26-70<br />

10. Lager Goes<br />

01796 Dohma, OT Goes<br />

Tel.: 0 35 01 76 22 78<br />

Fax: 0 35 01 78 09 73<br />

11. Lager Bösenbrunn<br />

08606 Bösenbrunn<br />

Tel.: 0 3 74 21 2 49 81<br />

Fax: 0 3 74 21 2 49 96<br />

Bad Sobernheim<br />

Mainz<br />

4<br />

Hamburg<br />

Flechtingen<br />

13<br />

Berlin<br />

Lengerich<br />

Hannover<br />

7<br />

Haltern<br />

3<br />

6<br />

Steinheim<br />

Niemetal<br />

Magdeburg<br />

14<br />

Tarthun<br />

Röcknitz<br />

Cottbus<br />

19<br />

12<br />

Anröchte<br />

Düsseldorf<br />

Finnentrop<br />

2<br />

Kassel<br />

Erfurt<br />

9 24<br />

Leipzig<br />

Würschnitz<br />

15<br />

Dresden 1<br />

Schlungwitz<br />

Köln<br />

Schellroda Pölzig<br />

10<br />

23<br />

Grafschaft<br />

Müllenbach<br />

5<br />

Wissenbach<br />

Goes<br />

Bösenbrunn Chemnitz<br />

11<br />

18<br />

Frankfurt<br />

Rottweil<br />

22<br />

MAXAM Deutschland GmbH<br />

Expert Solutions for Blasting Technology<br />

Sprengmittel · Sprengzünder · Sprengzubehör · Planung und Ausführung von Bohr- und Sprengarbeiten<br />

Stuttgart<br />

Gunzendorf<br />

Nürnberg<br />

16<br />

Neumarkt/<br />

Oberpfalz<br />

Regensburg<br />

München<br />

MAXAM Deutschland GmbH · OT Schlungwitz · Gnaschwitzer Straße 4 · 02692 Doberschau-Gaußig<br />

Tel.: 0 35 91 3 57-0 · Fax: 0 35 91 3 57-4 44 · www.maxam-corp.com<br />

8<br />

Hermeskeil<br />

Ulm<br />

20<br />

Rothenburg<br />

o. d. Tauber<br />

21<br />

17<br />

12. Lager und Produktion Röcknitz<br />

Am Löttigberg<br />

04808 Röcknitz<br />

Tel.: 03 42 63 7 61-0<br />

Fax: 03 42 63 7 61-70<br />

13. Lager Flechtingen<br />

Büschen 90<br />

39356 Hörsingen<br />

Tel.: 03 90 55 9 28 74<br />

Fax: 03 90 55 9 28 72<br />

14. Lager Tarthun<br />

39435 Tarthun<br />

Tel.: 03 92 68 22 53<br />

Fax: 03 92 68 22 83<br />

15. Lager Würschnitz<br />

01936 Laußnitz<br />

Region Süd<br />

Ihr Ansprechpartner:<br />

Bergbautechniker Zenon Kattirs<br />

Mobil: 01 71 3 30 20 34<br />

16. Vertriebszentrum Neumarkt<br />

Postfach 16 06<br />

92306 Neumarkt/Oberpfalz<br />

Tel.: 0 91 81 14 42<br />

Fax: 0 91 81 88 06<br />

17. Lager Gunzendorf<br />

Schafgasse 17<br />

96155 Buttenheim-Gunzendorf<br />

Tel.: 01 71 6 97 34 73<br />

Fax: 0 95 45 82 38<br />

Vertriebspartner<br />

18. Steffes-Ollig GmbH & Co. KG<br />

19. Schmidtmann GmbH<br />

20. SMV Süd Sprengmittelvertrieb GmbH<br />

21. G. Holstein GmbH<br />

22. Emil Dimmler GmbH & Co KG<br />

23. Leo Werner GmbH<br />

1. MAXAM<br />

Bohr- und Sprengtechnik GmbH<br />

OT Schlungwitz<br />

Gnaschwitzer Straße 4<br />

02692 Doberschau-Gaußig<br />

Tel.: 0 35 91 3 57-0<br />

Fax: 0 35 91 3 57-4 44<br />

Region West<br />

4. Standort Bad Sobernheim<br />

Breitler Straße 72<br />

55566 Bad Sobernheim<br />

Tel.: 0 67 51 61 27<br />

Fax: 0 67 51 49 01<br />

Region Ost<br />

24. Standort Pölzig<br />

Gartenweg 4b<br />

07554 Pölzig<br />

Tel.: 03 66 95 8 33-0<br />

Fax: 03 66 95 / 8 33-4<br />

Region Süd<br />

16. Standort Neumarkt<br />

Postfach 16 06<br />

92306 Neumarkt/Oberpfalz<br />

Tel.: 0 91 81 14 42<br />

Fax: 0 91 81 88 06<br />

Rev. 03.09

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!