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Wohngebiet Vorderheide II - Stadt Hofheim am Taunus

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Kreisstadt <strong>Hofheim</strong> <strong>am</strong> <strong>Taunus</strong><br />

Bebauungsplan Nr. 134 „<strong>Wohngebiet</strong> <strong>Vorderheide</strong> <strong>II</strong>“ Umweltbericht<br />

sungen siehe Anlage). Darüber hinaus wurden, in Absprache mit der Unteren<br />

Naturschutzbehörde, im Jahr 2004 ergänzende Erfassungen u.a. der<br />

Laufkäfer, der Fledermäuse sowie der Vögel durchgeführt.<br />

Von den 199 im Untersuchungsraum ausgewerteten Arten sind 13 zumeist<br />

landesweit bedroht. Mehrere gefährdete Arten sind bei den Säugetieren,<br />

den Vögeln und den Laufkäfern vertreten. Je eine Art der Kriechtiere und<br />

der Lurche ist ebenfalls gefährdet. Hierbei handelt es sich um die Bechsteinfledermaus,<br />

den Abendsegler, das Braune Langohr, die Zwergfledermaus,<br />

die Rauhautfledermaus, den Steinkauz, den Gartenrotschwanz, den<br />

Feldhasen, die Zauneidechse, den Wasserfrosch, den Strand-K<strong>am</strong>elläufer,<br />

den Rotrandigen Bartläufer sowie den Geflecktfühler-Haarschnelläufer. Zu<br />

berücksichtigen ist hierbei jedoch, dass der Rotrandige Bartläufer in den<br />

angrenzenden Bereichen festgestellt wurde (Waldrand, Wald). Bei der o.g.<br />

Aufzählung ist ebenfalls zu berücksichtigen, dass der Steinkauz in beiden<br />

Erfassungsjahren zwar innerhalb des Untersuchungsraumes angetroffen<br />

wurde, er jedoch nicht im Untersuchungsraum brütet. Es ist davon auszugehen,<br />

dass sich der Brutplatz in den weiträumigen Obstwiesen, die sich im<br />

Norden anschließen, befindet (faunistische Erfassungen siehe Anlage). Die<br />

o.g. Arten sind zumeist auch in der Bundesartenschutzverordnung aufgeführt<br />

und/oder stehen in dem Anhang IV der FFH-Richtlinie (Flora-Fauna-<br />

Habitat-Richtlinie). Die Bechsteinfledermaus steht darüber hinaus im Anhang<br />

<strong>II</strong> der FFH-Richtlinie. Daneben konnten im Plangebiet auch der Grün-,<br />

Grau- und Mittelspecht registriert werden, die ebenfalls in der Bundesartenschutzverordnung<br />

aufgeführt sind. Beim Mittelspecht lag der Brutbaum jedoch<br />

außerhalb des Untersuchungsraumes (ca. 200 m von der vorgesehenen<br />

Baugebietsgrenze). Des Weiteren konnte im Untersuchungsraum, jedoch<br />

auch außerhalb des potenziellen Baugebietes, der Neuntöter angetroffen<br />

werden, der in der Vogelschutzrichtlinie aufgeführt wird.<br />

Im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung wurde von Bürgern der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Hofheim</strong> weitere Tierarten benannt, die im Teilplan A vorkommen sollen,<br />

jedoch im Gutachten von Diehl 2004 nicht aufgeführt werden. Diesbezüglich<br />

fand 2010 eine faunistische Nacherhebung durch das Büro bio-plan,<br />

Dr. Rausch, statt (siehe Anlage). Ergebnis dieser Nacherhebung war, dass<br />

lediglich für die wertrelevante Klappergrasmücke und daneben für die beiden<br />

weniger relevanten Arten Ringelnatter und Westigel ein Bestand innerhalb<br />

des Teilplanes A nachgewiesen werden konnte. Die meisten anderen<br />

genannten Arten sind jedoch für Streuobstgebiete untypisch, da sie andere<br />

Lebensräume wie beispielsweise Gewässer, offene Wiesen, Ackerflächen,<br />

Wald nutzen. Aus diesem Grund sind diese Arten im Plangebiet nur als<br />

Durchzügler oder als seltene Nahrungsgäste zu werten, falls sie dort je<br />

einmal beobachtet wurden.<br />

Innerhalb des Plangebietes bzw. angrenzend an das Plangebiet befinden<br />

sich weder Natura 2000-Gebiete noch Landschafts- bzw. Naturschutzgebiete.<br />

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