Wohngebiet Vorderheide II - Stadt Hofheim am Taunus
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Kreisstadt <strong>Hofheim</strong> <strong>am</strong> <strong>Taunus</strong><br />
Bebauungsplan Nr. 134 „<strong>Wohngebiet</strong> <strong>Vorderheide</strong> <strong>II</strong>“ Umweltbericht<br />
sungen siehe Anlage). Darüber hinaus wurden, in Absprache mit der Unteren<br />
Naturschutzbehörde, im Jahr 2004 ergänzende Erfassungen u.a. der<br />
Laufkäfer, der Fledermäuse sowie der Vögel durchgeführt.<br />
Von den 199 im Untersuchungsraum ausgewerteten Arten sind 13 zumeist<br />
landesweit bedroht. Mehrere gefährdete Arten sind bei den Säugetieren,<br />
den Vögeln und den Laufkäfern vertreten. Je eine Art der Kriechtiere und<br />
der Lurche ist ebenfalls gefährdet. Hierbei handelt es sich um die Bechsteinfledermaus,<br />
den Abendsegler, das Braune Langohr, die Zwergfledermaus,<br />
die Rauhautfledermaus, den Steinkauz, den Gartenrotschwanz, den<br />
Feldhasen, die Zauneidechse, den Wasserfrosch, den Strand-K<strong>am</strong>elläufer,<br />
den Rotrandigen Bartläufer sowie den Geflecktfühler-Haarschnelläufer. Zu<br />
berücksichtigen ist hierbei jedoch, dass der Rotrandige Bartläufer in den<br />
angrenzenden Bereichen festgestellt wurde (Waldrand, Wald). Bei der o.g.<br />
Aufzählung ist ebenfalls zu berücksichtigen, dass der Steinkauz in beiden<br />
Erfassungsjahren zwar innerhalb des Untersuchungsraumes angetroffen<br />
wurde, er jedoch nicht im Untersuchungsraum brütet. Es ist davon auszugehen,<br />
dass sich der Brutplatz in den weiträumigen Obstwiesen, die sich im<br />
Norden anschließen, befindet (faunistische Erfassungen siehe Anlage). Die<br />
o.g. Arten sind zumeist auch in der Bundesartenschutzverordnung aufgeführt<br />
und/oder stehen in dem Anhang IV der FFH-Richtlinie (Flora-Fauna-<br />
Habitat-Richtlinie). Die Bechsteinfledermaus steht darüber hinaus im Anhang<br />
<strong>II</strong> der FFH-Richtlinie. Daneben konnten im Plangebiet auch der Grün-,<br />
Grau- und Mittelspecht registriert werden, die ebenfalls in der Bundesartenschutzverordnung<br />
aufgeführt sind. Beim Mittelspecht lag der Brutbaum jedoch<br />
außerhalb des Untersuchungsraumes (ca. 200 m von der vorgesehenen<br />
Baugebietsgrenze). Des Weiteren konnte im Untersuchungsraum, jedoch<br />
auch außerhalb des potenziellen Baugebietes, der Neuntöter angetroffen<br />
werden, der in der Vogelschutzrichtlinie aufgeführt wird.<br />
Im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung wurde von Bürgern der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Hofheim</strong> weitere Tierarten benannt, die im Teilplan A vorkommen sollen,<br />
jedoch im Gutachten von Diehl 2004 nicht aufgeführt werden. Diesbezüglich<br />
fand 2010 eine faunistische Nacherhebung durch das Büro bio-plan,<br />
Dr. Rausch, statt (siehe Anlage). Ergebnis dieser Nacherhebung war, dass<br />
lediglich für die wertrelevante Klappergrasmücke und daneben für die beiden<br />
weniger relevanten Arten Ringelnatter und Westigel ein Bestand innerhalb<br />
des Teilplanes A nachgewiesen werden konnte. Die meisten anderen<br />
genannten Arten sind jedoch für Streuobstgebiete untypisch, da sie andere<br />
Lebensräume wie beispielsweise Gewässer, offene Wiesen, Ackerflächen,<br />
Wald nutzen. Aus diesem Grund sind diese Arten im Plangebiet nur als<br />
Durchzügler oder als seltene Nahrungsgäste zu werten, falls sie dort je<br />
einmal beobachtet wurden.<br />
Innerhalb des Plangebietes bzw. angrenzend an das Plangebiet befinden<br />
sich weder Natura 2000-Gebiete noch Landschafts- bzw. Naturschutzgebiete.<br />
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