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Wohngebiet Vorderheide II - Stadt Hofheim am Taunus

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Kreisstadt <strong>Hofheim</strong> <strong>am</strong> <strong>Taunus</strong><br />

Bebauungsplan Nr. 134 „<strong>Wohngebiet</strong> <strong>Vorderheide</strong> <strong>II</strong>“ Umweltbericht<br />

- Reaktivierung von 2 ha brachgefallenen Streuobstbeständen im Bereich<br />

nördlich der „<strong>Vorderheide</strong> <strong>II</strong>“;<br />

- Erhalt und Förderung von Hecken und Gebüschen im Gebiet nördlich<br />

der „<strong>Vorderheide</strong> <strong>II</strong>“;<br />

- Erhalt und Förderung von ca. 0,5 ha Saum- und Brachestreifen, die nur<br />

ein- bis zweijährig gemäht werden;<br />

- Förderung und Neuanlage kurzgrasiger Flächen für den Steinkauz;<br />

hiermit sind unterschiedliche Typen von Grünland gemeint (Weide,<br />

Mähwiese, Streuobstwiese, etc.);<br />

- mindestens drei Monate vor der geplanten Rodung der Obstbäume im<br />

Bebauungsplangebiet sollten verteilt im ges<strong>am</strong>ten nördlich anschließenden<br />

Streuobstgebiet an etwa 10 Stellen je 2 bis 3 künstliche Steinkautzröhren<br />

angebracht werden;<br />

- Aufhängen von mindestens 50 bis 60 künstlichen Bruthöhlen (Nistkästen<br />

unterschiedlichen Typs) im ges<strong>am</strong>ten verbleibenden Streuobstbereich<br />

nördlich der „<strong>Vorderheide</strong> <strong>II</strong>“ für verschiedene Vogelarten;<br />

- die Herstellung von Lesesteinen - und Totholzhaufen an besonnten und<br />

wegfernen Stellen.<br />

Aufgrund der Vorgaben der artenschutzrechtlichen Einschätzung wurde für<br />

den weiteren Bereich der im Norden des Teilplanes A angrenzenden „Bauerlöcher<br />

Wiesen“ ein Ausgleichsflächenkonzept in Abstimmung mit der Unteren<br />

Naturschutzbehörde entwickelt und den Vertretern der Landwirtschaft<br />

sowie dem Amt für den ländlichen Raum vorgestellt (siehe Anlage der Begründung).<br />

Unter Grundlage dieses Konzeptes und unter besonderer Berücksichtigung<br />

der landwirtschaftlichen Interessen, Streuobstwiesenneuanlagen<br />

nicht auf große zus<strong>am</strong>menhängenden Ackerschlägen durchzuführen,<br />

um so die wertvollen Ackerflächen weitgehend zu erhalten, wurden entsprechende<br />

Maßnahmen innerhalb des Teilplanes B festgesetzt.<br />

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