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Wohngebiet Vorderheide II - Stadt Hofheim am Taunus

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Kreisstadt <strong>Hofheim</strong> <strong>am</strong> <strong>Taunus</strong><br />

Bebauungsplan Nr. 134 „<strong>Wohngebiet</strong> <strong>Vorderheide</strong> <strong>II</strong>“ Umweltbericht<br />

Dabei lassen sich für den Planteil A folgende Aussagen treffen:<br />

- Die vorgesehene Bebauung des Teilplanes A führt zu „mittleren“ negativen<br />

Auswirkungen auf das Schutzgut „Boden“. Dies resultiert vorwiegend<br />

aus dem mittleren Ertragspotential des vorhandenen Bodens und dem zu<br />

erwartenden Versiegelungsgrad.<br />

- Die Auswirkungen auf die Schutzgüter „Wasser“, „Klima / Luft“, „Landschaftsbild“<br />

sowie „Mensch und Kulturgüter“ können durch die vorgesehenen<br />

Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen, wie z.B. die vorgesehenen<br />

Grünflächen, den hohen Anteil an Grundstücksfreiflächen, den<br />

vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen „Waldrand“ und „Gehölzsaum“<br />

sowie den Festsetzungen zur Bepflanzung von Bäumen und Sträuchern<br />

erheblich minimiert werden. Insges<strong>am</strong>t sind für diese Schutzgüter „mittlere“<br />

Auswirkungen zu erwarten.<br />

- Durch die Bebauung des Plangebietes kommt es zu einem Verlust von<br />

wertvollen Biotop- und Nutzungsstrukturen. Insbesondere sind hierbei die<br />

Streuobstwiesen, Streuobstwiesenbrachen sowie Hecken und Säume zu<br />

nennen, wobei es sich bei den Streuobstwiesen teilweise um gesetzlich<br />

geschützte Biotope handelt. Neben der Bedeutung der Biotopstrukturen,<br />

besitzt der Teilplan A auch erheblich Bedeutung für die Fauna. Obwohl<br />

der Bebauungsplan zahlreiche Festsetzungen zur Vermeidung, Minimierung<br />

und zum Ausgleich innerhalb des Teilplanes A vorsieht, kommt es<br />

jedoch insges<strong>am</strong>t im Teilplan A zu „hohen“ negativen Auswirkungen auf<br />

das Schutzgut „Flora und Fauna, biologische Vielfalt“.<br />

- Spezielle Auswirkungen des Vorhabens auf Wechselwirkungen zwischen<br />

den Schutzgütern, die über den bereits beschriebenen Auswirkungen im<br />

Zus<strong>am</strong>menhang mit den einzelnen Schutzgütern zu erwarten sind, sind<br />

nicht vorhanden.<br />

Andere Lösungsmöglichkeiten sind unter Berücksichtigung der Zielsetzung<br />

nicht erkennbar.<br />

Der Bebauungsplan setzt neben den Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung<br />

und zum Ausgleich innerhalb des Teilplanes A weitere umfangreiche<br />

Ausgleichsmaßnahmen innerhalb der Teilpläne B, C und D fest.<br />

Aufbauend auf eine artenschutzrechtlichen Einschätzung zu den Auswirkungen<br />

des Teilplanes A auf die vorhandene Fauna, wurde ein artenschutz-<br />

und biotopschutzrechtliches Ausgleichsflächenkonzept für den nördlich der<br />

<strong>Vorderheide</strong> <strong>II</strong> angrenzenden Landschaftsraum entwickelt. Darauf aufbauend<br />

wurden in Abstimmung mit der UNB die erforderlichen CEF-<br />

Maßnahmen (continuous ecological functionality-measures) entwickelt und<br />

in einem Teilplan B festgesetzt. Bei Umsetzung dieser Maßnahmen ist kein<br />

Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt. Eine erhebliche Beeinträchtigung<br />

der lokalen Populationen liegt somit nicht vor.<br />

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