Wohngebiet Vorderheide II - Stadt Hofheim am Taunus
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Kreisstadt <strong>Hofheim</strong> <strong>am</strong> <strong>Taunus</strong><br />
Bebauungsplan Nr. 134 „<strong>Wohngebiet</strong> <strong>Vorderheide</strong> <strong>II</strong>“ Umweltbericht<br />
Dabei lassen sich für den Planteil A folgende Aussagen treffen:<br />
- Die vorgesehene Bebauung des Teilplanes A führt zu „mittleren“ negativen<br />
Auswirkungen auf das Schutzgut „Boden“. Dies resultiert vorwiegend<br />
aus dem mittleren Ertragspotential des vorhandenen Bodens und dem zu<br />
erwartenden Versiegelungsgrad.<br />
- Die Auswirkungen auf die Schutzgüter „Wasser“, „Klima / Luft“, „Landschaftsbild“<br />
sowie „Mensch und Kulturgüter“ können durch die vorgesehenen<br />
Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen, wie z.B. die vorgesehenen<br />
Grünflächen, den hohen Anteil an Grundstücksfreiflächen, den<br />
vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen „Waldrand“ und „Gehölzsaum“<br />
sowie den Festsetzungen zur Bepflanzung von Bäumen und Sträuchern<br />
erheblich minimiert werden. Insges<strong>am</strong>t sind für diese Schutzgüter „mittlere“<br />
Auswirkungen zu erwarten.<br />
- Durch die Bebauung des Plangebietes kommt es zu einem Verlust von<br />
wertvollen Biotop- und Nutzungsstrukturen. Insbesondere sind hierbei die<br />
Streuobstwiesen, Streuobstwiesenbrachen sowie Hecken und Säume zu<br />
nennen, wobei es sich bei den Streuobstwiesen teilweise um gesetzlich<br />
geschützte Biotope handelt. Neben der Bedeutung der Biotopstrukturen,<br />
besitzt der Teilplan A auch erheblich Bedeutung für die Fauna. Obwohl<br />
der Bebauungsplan zahlreiche Festsetzungen zur Vermeidung, Minimierung<br />
und zum Ausgleich innerhalb des Teilplanes A vorsieht, kommt es<br />
jedoch insges<strong>am</strong>t im Teilplan A zu „hohen“ negativen Auswirkungen auf<br />
das Schutzgut „Flora und Fauna, biologische Vielfalt“.<br />
- Spezielle Auswirkungen des Vorhabens auf Wechselwirkungen zwischen<br />
den Schutzgütern, die über den bereits beschriebenen Auswirkungen im<br />
Zus<strong>am</strong>menhang mit den einzelnen Schutzgütern zu erwarten sind, sind<br />
nicht vorhanden.<br />
Andere Lösungsmöglichkeiten sind unter Berücksichtigung der Zielsetzung<br />
nicht erkennbar.<br />
Der Bebauungsplan setzt neben den Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung<br />
und zum Ausgleich innerhalb des Teilplanes A weitere umfangreiche<br />
Ausgleichsmaßnahmen innerhalb der Teilpläne B, C und D fest.<br />
Aufbauend auf eine artenschutzrechtlichen Einschätzung zu den Auswirkungen<br />
des Teilplanes A auf die vorhandene Fauna, wurde ein artenschutz-<br />
und biotopschutzrechtliches Ausgleichsflächenkonzept für den nördlich der<br />
<strong>Vorderheide</strong> <strong>II</strong> angrenzenden Landschaftsraum entwickelt. Darauf aufbauend<br />
wurden in Abstimmung mit der UNB die erforderlichen CEF-<br />
Maßnahmen (continuous ecological functionality-measures) entwickelt und<br />
in einem Teilplan B festgesetzt. Bei Umsetzung dieser Maßnahmen ist kein<br />
Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt. Eine erhebliche Beeinträchtigung<br />
der lokalen Populationen liegt somit nicht vor.<br />
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