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Wohngebiet Vorderheide II - Stadt Hofheim am Taunus

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Kreisstadt <strong>Hofheim</strong> <strong>am</strong> <strong>Taunus</strong><br />

Bebauungsplan Nr. 134 „<strong>Wohngebiet</strong> <strong>Vorderheide</strong> <strong>II</strong>“ Umweltbericht<br />

rechte hochstämmige Laubbäume anzupflanzen und im Bestand zu erhalten.<br />

Öffentliche Grünfläche - Parkanlage / Spielplatz<br />

Innerhalb der öffentlichen Grünfläche - Parkanlage / Spielplatz sind mindestens<br />

10 % der Flächen mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen.<br />

Private Grünfläche - Übergangszone<br />

Diese Flächen sind vollständig mit einer Gräser- und Kräutersaatgutmischung,<br />

falls noch nicht bereits vorhanden, einzusäen und als Wiese im<br />

Bestand zu erhalten. Zusätzlich sind hochstämmige Obstbäume anzupflanzen.<br />

Die Zonen stellen den Übergang zur im Norden vorhandenen freien<br />

Feldflur sowie zum vorhandenen Wald im Westen dar.<br />

Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von<br />

Boden, Natur und Landschaft<br />

Innerhalb des Teilplanes A werden zwei Flächen für Maßnahmen zum<br />

Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft<br />

festgesetzt. Es handelt sich hierbei um eine Waldrandzone und um einen<br />

Gehölzsaum.<br />

Grundstücksfreiflächen<br />

Die nach Abzug der überbauten sowie befestigten Flächen verbleibenden<br />

Freiflächen der Baugrundstücke, mindestens jedoch 40 % der Baugrundstücksflächen,<br />

sind zu begrünen. Mindestens 15 % dieser zu begrünenden<br />

Freifläche sind mit standortgerechten und einheimischen Gehölzen zu bepflanzen,<br />

wobei pro angefangener 300 m 2 Baugrundstücksfläche mindestens<br />

ein hochstämmiger Einzelbaum vorzusehen ist.<br />

Regenwassernutzung<br />

Das Niederschlagswasser von Dachflächen ist aufzufangen und zu s<strong>am</strong>meln<br />

und zu verwenden.<br />

Teilplan B<br />

Der ca. 6,5 ha große Teilplan B enthält ausschließlich Maßnahmen zum<br />

Ausgleich der vorbereitenden Eingriffe in Natur und Landschaft. Hierbei<br />

handelt es sich um artenschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen, die<br />

teilweise auch zur naturschutzrechtlich erforderlichen Kompensation der in<br />

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