Wohngebiet Vorderheide II - Stadt Hofheim am Taunus
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Kreisstadt <strong>Hofheim</strong> <strong>am</strong> <strong>Taunus</strong><br />
Bebauungsplan Nr. 134 „<strong>Wohngebiet</strong> <strong>Vorderheide</strong> <strong>II</strong>“ Umweltbericht<br />
rechte hochstämmige Laubbäume anzupflanzen und im Bestand zu erhalten.<br />
Öffentliche Grünfläche - Parkanlage / Spielplatz<br />
Innerhalb der öffentlichen Grünfläche - Parkanlage / Spielplatz sind mindestens<br />
10 % der Flächen mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen.<br />
Private Grünfläche - Übergangszone<br />
Diese Flächen sind vollständig mit einer Gräser- und Kräutersaatgutmischung,<br />
falls noch nicht bereits vorhanden, einzusäen und als Wiese im<br />
Bestand zu erhalten. Zusätzlich sind hochstämmige Obstbäume anzupflanzen.<br />
Die Zonen stellen den Übergang zur im Norden vorhandenen freien<br />
Feldflur sowie zum vorhandenen Wald im Westen dar.<br />
Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von<br />
Boden, Natur und Landschaft<br />
Innerhalb des Teilplanes A werden zwei Flächen für Maßnahmen zum<br />
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft<br />
festgesetzt. Es handelt sich hierbei um eine Waldrandzone und um einen<br />
Gehölzsaum.<br />
Grundstücksfreiflächen<br />
Die nach Abzug der überbauten sowie befestigten Flächen verbleibenden<br />
Freiflächen der Baugrundstücke, mindestens jedoch 40 % der Baugrundstücksflächen,<br />
sind zu begrünen. Mindestens 15 % dieser zu begrünenden<br />
Freifläche sind mit standortgerechten und einheimischen Gehölzen zu bepflanzen,<br />
wobei pro angefangener 300 m 2 Baugrundstücksfläche mindestens<br />
ein hochstämmiger Einzelbaum vorzusehen ist.<br />
Regenwassernutzung<br />
Das Niederschlagswasser von Dachflächen ist aufzufangen und zu s<strong>am</strong>meln<br />
und zu verwenden.<br />
Teilplan B<br />
Der ca. 6,5 ha große Teilplan B enthält ausschließlich Maßnahmen zum<br />
Ausgleich der vorbereitenden Eingriffe in Natur und Landschaft. Hierbei<br />
handelt es sich um artenschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen, die<br />
teilweise auch zur naturschutzrechtlich erforderlichen Kompensation der in<br />
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