Wohngebiet Vorderheide II - Stadt Hofheim am Taunus
Wohngebiet Vorderheide II - Stadt Hofheim am Taunus
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Kreisstadt <strong>Hofheim</strong> <strong>am</strong> <strong>Taunus</strong><br />
Bebauungsplan Nr. 134<br />
„<strong>Wohngebiet</strong> <strong>Vorderheide</strong> <strong>II</strong>“<br />
____________________________<br />
U m w e l t b e r i c h t<br />
planungsbüro für städtebau<br />
göringer—hoffmann—bauer<br />
im rauhen see 1<br />
64846 groß-zimmern<br />
telefon (0 60 71) 4 93 33<br />
telefax (0 60 71) 4 93 59<br />
mail bnb@gelis.de<br />
Auftrags-Nr.: PA80004-P<br />
Bearbeitet: Juli 2010
Kreisstadt <strong>Hofheim</strong> <strong>am</strong> <strong>Taunus</strong><br />
Bebauungsplan Nr. 134 „<strong>Wohngebiet</strong> <strong>Vorderheide</strong> <strong>II</strong>“ Umweltbericht<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
1 Einleitung....................................................................................................1<br />
1.a Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans.................2<br />
1.b Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen<br />
festgelegten Ziele des Umweltschutzes, die für den Bauleitplan von<br />
Bedeutung sind, und der Art, wie diese Ziele und die Umweltbelange<br />
bei der Aufstellung berücksichtigt wurden..............................................................5<br />
2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen......................9<br />
2.a Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen<br />
Umweltzustands (Teilplan A)..................................................................................9<br />
2.b Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei<br />
Durchführung der Planung und bei Nichtdurchführung der Planung.....................16<br />
2.c Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum<br />
Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen............................................................21<br />
3 Zusätzliche Angaben...............................................................................29<br />
3.a Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen<br />
Verfahren bei der Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten,<br />
die bei der Zus<strong>am</strong>menstellung der Angaben aufgetreten sind..............................29<br />
3.b Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen<br />
der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt.......................................29<br />
3.c Allgemein verständliche Zus<strong>am</strong>menfassung der erforderlichen<br />
Angaben...............................................................................................................30
Kreisstadt <strong>Hofheim</strong> <strong>am</strong> <strong>Taunus</strong><br />
Bebauungsplan Nr. 134 „<strong>Wohngebiet</strong> <strong>Vorderheide</strong> <strong>II</strong>“ Umweltbericht<br />
Abbildungsverzeichnis<br />
Abbildung 1: Auszug aus dem Landschaftsplan (Teilplan A)..............................................6<br />
Abbildung 2: Auszug aus dem Landschaftsplan (Teilplan B)..............................................7<br />
Abbildung 3: Auszug aus dem Landschaftsplan (Teilplan C).............................................7<br />
Abbildung 4: Auszug aus dem Landschaftsplan (Teilplan D).............................................8<br />
Abbildung 5: Gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG..................................11<br />
Abbildung 6: Darstellung der CEF-Maßnahmen innerhalb des Teilplanes B....................24
Kreisstadt <strong>Hofheim</strong> <strong>am</strong> <strong>Taunus</strong><br />
Bebauungsplan Nr. 134 „<strong>Wohngebiet</strong> <strong>Vorderheide</strong> <strong>II</strong>“ Umweltbericht<br />
1 Einleitung<br />
Gemäß § 2a BauGB hat der Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung<br />
des Bauleitplanentwurfs die Aufgabe, die auf Grund der Umweltprüfung<br />
nach § 2 Abs. 4 BauGB ermittelten und bewerteten Belange des<br />
Umweltschutzes darzulegen.<br />
Die Inhalte des Umweltberichts ergeben sich dabei aus der Anlage zu § 2<br />
Abs. 4 und § 2a BauGB. Im vorliegenden Umweltbericht sind die Fachgutachten<br />
— Faunistische Erfassungen im Gebiet „<strong>Vorderheide</strong> <strong>II</strong>“ in den Jahren 2003<br />
und 2004 (Biologo, Dirk A. Diehl), November 2004,<br />
— Artenschutzrechtliche Einschätzungen zum geplanten Baugebiet „<strong>Vorderheide</strong><br />
<strong>II</strong>“ (bioplan, Dr. Rausch), Oktober 2008,<br />
— Faunistische Nacherhebung zum geplanten Baugebiet „<strong>Vorderheide</strong> <strong>II</strong>“<br />
(bioplan, Dr. Rausch), Juni 2010,<br />
— Faunistische Erhebungen als Grundlage für das geplante Monitoring im<br />
Bereich der artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen des Baugebietes<br />
„<strong>Vorderheide</strong> <strong>II</strong>“ (bioplan, Dr. Rausch), Juni 2010,<br />
— Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung Baugebietsflächen (Teilplan A) zum<br />
Bebauungsplan (planungsbüro für städtebau göringer_hoffmann_bauer)<br />
vom Juli 2010,<br />
— Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung Externe Ausgleichsfläche (Teilplan B,<br />
C und D), (planungsbüro für städtebau göringer_hoffmann_bauer), Juli<br />
2010,<br />
— Schalltechnische Untersuchung „<strong>Wohngebiet</strong> <strong>Vorderheide</strong> <strong>II</strong>“,<br />
(Fritz, beratende Ingenieure), September 2010,<br />
— Landschaftsplan des Planungsverbandes Ballungsraum Frankfurt /<br />
Rhein-Main,<br />
— Landwirtschaftlicher Fachplan Südhessen (Hessischer Bauernverband),<br />
2004<br />
sowie der<br />
Bebauungsplanentwurf Nr. 134 „<strong>Wohngebiet</strong> <strong>Vorderheide</strong> <strong>II</strong>“ der Kreisstadt<br />
<strong>Hofheim</strong> <strong>am</strong> <strong>Taunus</strong> nebst Begründung und Anlagen vom planungsbüro für<br />
städtebau göringer_hoffmann_bauer vom Juli 2010 berücksichtigt.<br />
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Bebauungsplan Nr. 134 „<strong>Wohngebiet</strong> <strong>Vorderheide</strong> <strong>II</strong>“ Umweltbericht<br />
Als rechtliche Grundlage werden folgend aufgelistete Gesetze herangezogen:<br />
— In § 17 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
(UVPG) wird auf die Durchführung einer Umweltprüfung für Bauleitpläne<br />
verwiesen.<br />
— Der § 1a des Baugesetzbuches regelt die Berücksichtigung von Umweltzielen<br />
und schreibt in § 2 Abs. 4 BauGB für die Belange des Umweltschutzes<br />
nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB und § 1a BauGB die Erstellung<br />
eines Umweltberichtes vor.<br />
— In § 2a BauGB wird dargelegt, dass der Umweltbericht einen gesonderten<br />
Teil der Begründung bildet.<br />
1.a Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans<br />
Der Bebauungsplan besteht aus den Teilplänen A, B, C und D.<br />
Folgende Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 1 BauGB werden im Bebauungsplan<br />
getroffen:<br />
Teilplan A<br />
Durch den vorliegenden Teilplan A des Bebauungsplanes Nr. 134 „<strong>Wohngebiet</strong><br />
<strong>Vorderheide</strong> <strong>II</strong>“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür<br />
geschaffen werden, um im Norden der Kernstadt <strong>Hofheim</strong> eine hochwertige<br />
Wohnbebauung unter besonderer Rücksichtnahme auf die naturräumlichen<br />
Gegebenheiten zu ermöglichen.<br />
Der ca. 11,3 ha große Teilplan A grenzt an das schon vorhandene Baugebiet<br />
„<strong>Vorderheide</strong> I“ an.<br />
Reines <strong>Wohngebiet</strong><br />
Der Bebauungsplan setzt ein reines <strong>Wohngebiet</strong> mit einer Grundflächenzahl<br />
je nach Teilgebiet von 0,3 bis 0,4 fest. Die maximal zulässige teilseitige<br />
Außenwandhöhe beträgt je nach Teilgebiet 7,0 bis 7,5 m. Die maximale<br />
Gebäudehöhe wird mit 10,5 bis 11,5 m festgesetzt.<br />
Öffentliche Verkehrsfläche - Straßenbegleitgrün<br />
80 % dieser Flächen sind mit einer ständigen Vegetationsdecke anzulegen<br />
und im Bestand zu erhalten. Darüber hinaus sind entsprechend der zeichnerischen<br />
Festsetzungen innerhalb der Verkehrsgrünflächen standortge-<br />
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Bebauungsplan Nr. 134 „<strong>Wohngebiet</strong> <strong>Vorderheide</strong> <strong>II</strong>“ Umweltbericht<br />
rechte hochstämmige Laubbäume anzupflanzen und im Bestand zu erhalten.<br />
Öffentliche Grünfläche - Parkanlage / Spielplatz<br />
Innerhalb der öffentlichen Grünfläche - Parkanlage / Spielplatz sind mindestens<br />
10 % der Flächen mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen.<br />
Private Grünfläche - Übergangszone<br />
Diese Flächen sind vollständig mit einer Gräser- und Kräutersaatgutmischung,<br />
falls noch nicht bereits vorhanden, einzusäen und als Wiese im<br />
Bestand zu erhalten. Zusätzlich sind hochstämmige Obstbäume anzupflanzen.<br />
Die Zonen stellen den Übergang zur im Norden vorhandenen freien<br />
Feldflur sowie zum vorhandenen Wald im Westen dar.<br />
Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von<br />
Boden, Natur und Landschaft<br />
Innerhalb des Teilplanes A werden zwei Flächen für Maßnahmen zum<br />
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft<br />
festgesetzt. Es handelt sich hierbei um eine Waldrandzone und um einen<br />
Gehölzsaum.<br />
Grundstücksfreiflächen<br />
Die nach Abzug der überbauten sowie befestigten Flächen verbleibenden<br />
Freiflächen der Baugrundstücke, mindestens jedoch 40 % der Baugrundstücksflächen,<br />
sind zu begrünen. Mindestens 15 % dieser zu begrünenden<br />
Freifläche sind mit standortgerechten und einheimischen Gehölzen zu bepflanzen,<br />
wobei pro angefangener 300 m 2 Baugrundstücksfläche mindestens<br />
ein hochstämmiger Einzelbaum vorzusehen ist.<br />
Regenwassernutzung<br />
Das Niederschlagswasser von Dachflächen ist aufzufangen und zu s<strong>am</strong>meln<br />
und zu verwenden.<br />
Teilplan B<br />
Der ca. 6,5 ha große Teilplan B enthält ausschließlich Maßnahmen zum<br />
Ausgleich der vorbereitenden Eingriffe in Natur und Landschaft. Hierbei<br />
handelt es sich um artenschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen, die<br />
teilweise auch zur naturschutzrechtlich erforderlichen Kompensation der in<br />
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Bebauungsplan Nr. 134 „<strong>Wohngebiet</strong> <strong>Vorderheide</strong> <strong>II</strong>“ Umweltbericht<br />
Anspruch genommenen gesetzlich geschützten Biotope nach § 30<br />
BNatSchG herangezogen werden. Bei allen Maßnahmen (C1 - C29) handelt<br />
es sich um sogenannte CEF-Maßnahmen (continuous ecological functionality-measures),<br />
die vorlaufend bzw. parallel der Eingriffe im Bereich<br />
des Teilplanes A durchzuführen sind.<br />
Bei den zus<strong>am</strong>mengefassten 29 Maßnahmen handelt es sich um die Reaktivierung<br />
brachgefallener Streuobstwiesen, die Neuanlage bzw. Ergänzung<br />
von Streuobstwiesen, die Entwicklung von Säumen sowie die Herstellung<br />
von Hecken / Gebüschen.<br />
Teilplan C und D<br />
Innerhalb der Teilpläne C (ca. 19,7 ha) und D (ca. 0,7 ha) sind ebenfalls<br />
ausschließlich Maßnahmen zum Ausgleich der vorbereitenden Eingriffe in<br />
Natur und Landschaft festgesetzt.<br />
Bei dem größten Teil der insges<strong>am</strong>t 8 Maßnahmen handelt es sich um verschiedene<br />
Umbaumaßnahmen von Waldflächen. Im Einzelnen sollen Buchenwälder,<br />
Eichen-Buchenwälder und Buchenwälder mit Edellaubholzanteilen<br />
entwickelt werden.<br />
Darüber hinaus sind innerhalb des Teilplanes C und D zwei weitere Flächen<br />
festgesetzt, bei denen es sich um die Reaktivierung von Streuobstwiesenbrachen<br />
handelt.<br />
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Bebauungsplan Nr. 134 „<strong>Wohngebiet</strong> <strong>Vorderheide</strong> <strong>II</strong>“ Umweltbericht<br />
1.b Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten<br />
Ziele des Umweltschutzes, die für den Bauleitplan von Bedeutung<br />
sind, und der Art, wie diese Ziele und die Umweltbelange bei<br />
der Aufstellung berücksichtigt wurden<br />
Nachfolgend werden die in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen<br />
festgelegten Ziele des Umweltschutzes, die für den Bebauungsplan von<br />
Bedeutung sind, dargelegt.<br />
Aussagen der Fachgesetze<br />
Naturschutzrecht<br />
Die Aufstellung eines Bebauungsplanes führt in der Regel zu Eingriffen in<br />
Natur und Landschaft gemäß § 14 des Bundesnaturschutzgesetzes<br />
(BNatSchG), wobei der § 18 BNatSchG das Verhältnis zum Baurecht regelt.<br />
Demnach ist bei Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von<br />
Bauleitplänen oder Satzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB über<br />
die Vermeidung, den Ausgleich und den Ersatz nach den Vorschriften des<br />
Baugesetzbuches zu entscheiden.<br />
Unmittelbar anzuwenden sind jedoch die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes<br />
im Sinne des Schutzes wildlebender Tier- und Pflanzenarten<br />
sowie den gesetzlich geschützten Biotopen. Hier sind die Aussagen des<br />
§ 44 BNatSchG (Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere<br />
Tier- und Pflanzenarten) sowie des § 30 BNatSchG (gesetzlich geschützte<br />
Biotope) besonders zu berücksichtigen. Ebenfalls besonders zu<br />
berücksichtigen sind die Erhaltungsziele und Schutzzwecke der Gebiete<br />
von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete<br />
i. S. d. §§ 32 bis 34 BNatSchG.<br />
Bodenschutz<br />
Das Baugesetzbuch (BauGB) fordert in § 1 Abs. 2 BauGB den spars<strong>am</strong>en<br />
und schonenden Umgang mit Grund und Boden. Weiterhin ist der Umgang<br />
mit Bodenbelastungen geregelt.<br />
Immissionsschutzrecht<br />
Ziel ist die Vermeidung von schädlichen Umweltauswirkungen durch Erschütterungen<br />
und Lärmemissionen (Bundesimmissionsschutzgesetz (TA-<br />
Lärm, DIN 4150, Teil 1 und 2 „Erschütterungen im Bauwesen“ u. a.)).<br />
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Aussagen des Landschaftsplanes<br />
Der Landschaftsplan des Planungsverbandes Ballungsraumes Frankfurt /<br />
Rhein-Main stellt den Teilplan A als Siedlungsfläche gemäß den Vorgaben<br />
des geltenden Flächennutzungsplanes dar. Darüber hinaus sind zusätzlich<br />
noch Lebensräume und Landschaftsbestandteile gemäß § 23 Abs. 1 nach<br />
Hessischem Naturschutzgesetz (HENatG) vom Juli 2002, jetzt § 30<br />
BNatSchG (gesetzlich geschützte Biotope) gekennzeichnet, wobei der<br />
Landschaftsplan darauf hinweist, dass die Darstellungen im Einzelfall noch<br />
der Prüfung unterliegen.<br />
Abbildung 1: Auszug aus dem Landschaftsplan (Teilplan A)<br />
Die Flächen innerhalb des Teilplanes B werden im Landschaftsplan zumeist<br />
als „Gebiete, bei denen besondere Formen der Pflege oder der Bewirtschaftung<br />
sicherzustellen sind“ sowie „Grünfläche – Wohnungsferne Gärten“<br />
dargestellt. Die Flächen werden darüber hinaus überlagert mit der Signatur<br />
„Biotopverbund“. Lediglich die Maßnahmen B 16 und B 28 werden<br />
ausschließlich als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt.<br />
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Bebauungsplan Nr. 134 „<strong>Wohngebiet</strong> <strong>Vorderheide</strong> <strong>II</strong>“ Umweltbericht<br />
Abbildung 2: Auszug aus dem Landschaftsplan (Teilplan B)<br />
Die Waldflächen (Maßnahme C1 – C6) des Teilplanes C werden als „Wald“<br />
im Landschaftsplan dargestellt. Die Obstwiesen (Maßnahme C7 und D1)<br />
werden als „Gebiete, bei denen besondere Formen der Pflege oder der<br />
Bewirtschaftung sicherzustellen sind“ überlagert mit der Signatur „Biotopverbund“<br />
dargestellt.<br />
Abbildung 3: Auszug aus dem Landschaftsplan (Teilplan C)<br />
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Abbildung 4: Auszug aus dem Landschaftsplan (Teilplan D)<br />
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Bebauungsplan Nr. 134 „<strong>Wohngebiet</strong> <strong>Vorderheide</strong> <strong>II</strong>“ Umweltbericht<br />
2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />
2.a Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands<br />
(Teilplan A)<br />
Die Beurteilung des derzeitigen Zustandes sowie der nachfolgenden Umweltauswirkungen<br />
- bezogen auf die einzelnen Schutzgüter - erfolgt auf<br />
verbal argumentativer Ebene. Dabei wird bei der Bewertung in vier Stufen<br />
unterschieden (geringe Bedeutung / Auswirkungen, mittlere Bedeutung /<br />
Auswirkungen, hohe Bedeutung / Auswirkungen, sehr hohe Bedeutung /<br />
Auswirkungen).<br />
Schutzgebiet: Boden<br />
Der Teilplan A liegt in der geologischen Einheit des Hattersheimer Grabens,<br />
dessen Ausgangsgesteine sich als Sande, Kiese und Tone charakterisieren<br />
lassen. Bei den daraus resultierenden Böden im Plangebiet handelt es sich<br />
überwiegend um Parabraunerden. Darüber hinaus kommen im Südosten<br />
sowie Nordwesten auch Braunerden vor.<br />
Die Standortkarte Hessen weist eine mittlere Nutzungseignung für Acker-<br />
Grünland (A2, G2) auf. Entsprechend dem landwirtschaftlichen Fachplan<br />
Südhessen (2004) wird die Ernährungsfunktion der Feldflur im Plangebiet<br />
insges<strong>am</strong>t in die Stufe 2 (mittlere Funktionserfüllung) eingeordnet.<br />
Die vorkommenden Böden besitzen zum größten Teil keine hohen Empfindlichkeiten<br />
bzw. Belastungen. Lediglich im westlichen Bereich des Plangebietes,<br />
im Bereich des Waldrandes ist eine hohe Empfindlichkeit gegenüber<br />
Erosion vorhanden.<br />
Altflächen bzw. Altstandorte sind im Teilplan A nicht bekannt. Auch liegen<br />
der Kreisstadt <strong>Hofheim</strong> a. Ts. keine Erkenntnisse über sonstige mögliche<br />
Bodenbelastungen innerhalb des Plangebietes vor.<br />
Zus<strong>am</strong>menfassende Bewertung:<br />
Die Bedeutung des Plangebietes für das Schutzgut „Boden“ wird aufgrund<br />
der vorkommenden Bodenverhältnisse als „mittel“ eingestuft.<br />
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Bebauungsplan Nr. 134 „<strong>Wohngebiet</strong> <strong>Vorderheide</strong> <strong>II</strong>“ Umweltbericht<br />
Schutzgut: Wasser<br />
Nach der hydrogeologischen Karte Hessen liegt der Teilplan A in einem Bereich<br />
mit mittlerer bis großer Grundwasserergiebigkeit. Die Verschmutzungsempfindlichkeit<br />
wird mit wechselnd „mittel“ bis „gering“ angegeben.<br />
Oberflächengewässer sind, mit Ausnahme eines Grabens, der jedoch zu<br />
den Zeitpunkten der Bestandsaufnahmen nicht wasserführend war und<br />
nach Auskunft von Ortskundigen nur bei starken und lang anhaltenden Niederschlägen<br />
zum Abfluss des anfallenden Niederschlagswassers dient,<br />
nicht vorhanden.<br />
Der Untersuchungsraum liegt auch nicht in einem Wasserschutz-, Heilquellenschutz-<br />
oder Überschwemmungsgebiet.<br />
Zus<strong>am</strong>menfassende Bewertung:<br />
Die Bedeutung des Plangebietes für das Schutzgut „Wasser“ kann als „mittel“<br />
eingestuft werden.<br />
Schutzgut: Klima / Luft<br />
Das Gebiet besitzt aufgrund der vorhandenen vielfältigen Gehölzstrukturen<br />
eine hohe Bedeutung hinsichtlich der Frischluftproduktion. Im Rahmen der<br />
Kaltluftproduktion ist jedoch nur eine mittlere Bedeutung festzustellen, da<br />
große gehölzfreie Flächen wie z.B. große Ackerschläge und Grünlandbereiche<br />
nicht vorhanden sind. Nach den Darstellungen der Klimafunktionskarte<br />
(Maßstab 1 : 25.000) des digitalen Umweltvorsorgeatlas des Planungsverbandes<br />
Ballungsraum Frankfurt / Rhein-Main, besitzen die südlichen Bereiche<br />
des Teilplanes A, bis zu einer Tiefe von ca. 100 m ausgehend von der<br />
jetzigen Siedlungsgrenze, eine mittlere Bedeutung als Ausgleichsraum. Die<br />
nördlich angrenzenden Flächen werden dagegen als Ausgleichsraum mit<br />
hoher Bedeutung eingestuft. Da von Seiten des Bewuchses keine Unterschiede<br />
zwischen den nördlichen und den südlichen Flächen vorhanden<br />
sind, dürfte diese unterschiedliche Einschätzung ausschließlich auf der<br />
stärkeren Hangneigung der nördlichen Flächen beruhen. Im Gutachten zum<br />
Landschaftsrahmenplan werden im Bereich der nördlichen Flächen des<br />
Teilplanes A „nächtliche bodennahe Luftströmungen bei schwach gradientigen<br />
Strahlungswetterlagen“ dargestellt, die jedoch nur mäßig bis schwach<br />
ausgeprägt sind.<br />
Zus<strong>am</strong>menfassende Bewertung:<br />
Die Bedeutung des Plangebietes hinsichtlich des Schutzgutes „Klima / Luft“<br />
wird insges<strong>am</strong>t als „hoch“ bewertet.<br />
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Bebauungsplan Nr. 134 „<strong>Wohngebiet</strong> <strong>Vorderheide</strong> <strong>II</strong>“ Umweltbericht<br />
Schutzgut: Flora und Fauna, biologische Vielfalt<br />
Im Zus<strong>am</strong>menhang mit der Aufnahme und Bewertung von Flora und Fauna<br />
wurde ausgehend von Luftbildinterpretationen (Befliegungen 1998 und<br />
2003), eine Biotoptypen- und Realnutzungskartierung sowie faunistische<br />
Erfassungen in den Jahren 2003 und 2004 durchgeführt, die in den Jahren<br />
2008 bis 2010 aktualisiert bzw. ergänzt wurden.<br />
Im Untersuchungsraum ist eine Vielzahl von Obstwiesen anzutreffen. Die<br />
Erfassung und Einstufung der Flächen als gesetzlich geschützte Biotope<br />
gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) erfolgte in Abstimmung<br />
mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde (ca. 2,9 ha) und ist nachfolgender<br />
Abbildung zu entnehmen.<br />
Abbildung 5: Gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG<br />
Die Obstwiesen sind charakterisiert durch hochstämmige Obstbäume sowie<br />
die Nutzung des Unterbewuchses als Wiese. Hierbei ist jedoch festzustellen,<br />
dass die meisten Wiesenabschnitte artenarm sind, d.h. es sind nur wenige<br />
Wildkräuter anzutreffen, die Gräser sind dominant.<br />
Im Zus<strong>am</strong>menhang mit den Obstwiesen konnte festgestellt werden, dass<br />
zahlreiche Bäume in einem mangelhaften bis unbefriedigenden Zustand<br />
bzw. abgängig oder mit Freuerbrand befallen sind. Allgemein konnte im Untersuchungsraum<br />
im Hinblick auf Größe, Aufbau und Vitalität sehr unterschiedliche<br />
Obstwiesen festgestellt werden. Es sind Obstwiesen mit einer<br />
Flächenausdehnung von unter 1.000 m² bzw. 10 Bäumen bis zu ca.<br />
4.500 m² und mit über 40 Obstbäumen vorhanden. Auch die Vitalität der<br />
Obstbaumbestände ist sehr unterschiedlich, wobei von einem gut strukturierten<br />
Obstbaumbestand mit Jungpflanzen und Altbaumbeständen bis zu<br />
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Bebauungsplan Nr. 134 „<strong>Wohngebiet</strong> <strong>Vorderheide</strong> <strong>II</strong>“ Umweltbericht<br />
Obstbaumbeständen mit alten, oft zumeist abgängigen oder mit Feuerbrand<br />
befallenen Obstbäumen, alle Variationen anzutreffen sind. Neben den<br />
hochstämmigen Obstbäumen sind auch eine Reihe von Obstbaumbeständen<br />
vorhanden, die durch halb- und niederstämmige Obstbäume sowie<br />
St<strong>am</strong>mbüsche charakterisiert werden. Diese Obstbaumbestände werden<br />
zumeist intensiv genutzt. Solche Bestände sind hauptsächlich im Osten und<br />
Norden des Plangebietes anzutreffen.<br />
Eine weitere charakteristische Struktur im Teilplan A sind wohnungsferne<br />
Gärten. Sie werden geprägt durch unterschiedliche Nutzungen als Obst-<br />
und Gemüsegarten sowie als reiner Ziergarten. Charakteristische Merkmale<br />
sind neben den oben beschriebenen Nutzungen die Einzäunung sowie das<br />
Vorhandensein einer Gerätehütte bzw. Gartenlaube. Auch hier ist die Nutzungsintensität<br />
der einzelnen Gärten sehr unterschiedlich.<br />
Weitere Strukturen innerhalb des Plangebietes sind vorkommende Grünlandbereiche,<br />
die jedoch wie die Vegetation der Obstwiesen zumeist artenarm<br />
sind. Bestandsbildende Arten der Grünlandbereiche als auch der<br />
Obstwiesen sind: Löwenzahn, Schwedenklee, Spitz-Wegerich, Breit-<br />
Wegerich, Große Bibernelle, Wiesen-Schafgabe, Wiesen-Schaumkraut,<br />
Sauer<strong>am</strong>pfer, Faden-Klee, Wiesen-Blatterbse, Wiesen-Margerite sowie bei<br />
den Gräsern Knäuel-Gras, Wiesen-Rispengras, Wolliges Honiggras, Glatthafer,<br />
Wiesen-Lieschgras und Wiesen-Fuchsschwanz.<br />
Lediglich in der Mitte des Teilplanes A sind Flächen festzustellen, bei der<br />
die vorgefundene Vegetation auch bedingt durch die extensive Nutzung artenreicher<br />
ist. Die Kräuterarten stehen hier vermehrt im Vordergrund.<br />
Weitere Nutzungsstrukturen innerhalb des Untersuchungsraumes sind einige<br />
verstreute, noch landwirtschaftlich genutzte Ackerflächen sowie Teilbereiche,<br />
die als Anbaufläche für Baumschulen bzw. Gärtnerei genutzt werden,<br />
bei denen jedoch im Rahmen der Aktualisierung festgestellt werden<br />
konnte, dass diese Nutzung zwischenzeitlich aufgegeben wurde.<br />
Neben den oben genannten und beschriebenen Nutzungsstrukturen sind<br />
einzelne Biotopflächen innerhalb des Teilplanes A vorhanden, die durch eine<br />
Nutzungsaufgabe geprägt werden. Sie stellen sich zumeist als verbuschte<br />
Obstwiese dar. Innerhalb der Sukzessionsflächen sind zumeist Brombeere,<br />
Kirsche, Schwarzer Holunder, Roter Hartriegel, Weiden, Birken sowie<br />
verschiedene Ahornarten anzutreffen.<br />
Die Abgrenzung der Biotop- und Nutzungstypen ist im Einzelnen der Bestandskarte,<br />
die als Anlage der Begründung beiliegt, zu entnehmen.<br />
Im Rahmen der faunistischen Bestandsaufnahmen wurden im Jahre 2003<br />
an drei Terminen ausgewählte Taxa (Artengruppen) erhoben. Die Erhebungen<br />
konzentrieren sich dabei auf Fledermäuse, Vögel, Kriechtiere, Tagfalter<br />
und Laufkäfer. Weitere Arten wurden, soweit im Gelände anzutreffen, ebenfalls<br />
registriert und bei der Auswertung berücksichtigt (faunistische Erfas-<br />
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Kreisstadt <strong>Hofheim</strong> <strong>am</strong> <strong>Taunus</strong><br />
Bebauungsplan Nr. 134 „<strong>Wohngebiet</strong> <strong>Vorderheide</strong> <strong>II</strong>“ Umweltbericht<br />
sungen siehe Anlage). Darüber hinaus wurden, in Absprache mit der Unteren<br />
Naturschutzbehörde, im Jahr 2004 ergänzende Erfassungen u.a. der<br />
Laufkäfer, der Fledermäuse sowie der Vögel durchgeführt.<br />
Von den 199 im Untersuchungsraum ausgewerteten Arten sind 13 zumeist<br />
landesweit bedroht. Mehrere gefährdete Arten sind bei den Säugetieren,<br />
den Vögeln und den Laufkäfern vertreten. Je eine Art der Kriechtiere und<br />
der Lurche ist ebenfalls gefährdet. Hierbei handelt es sich um die Bechsteinfledermaus,<br />
den Abendsegler, das Braune Langohr, die Zwergfledermaus,<br />
die Rauhautfledermaus, den Steinkauz, den Gartenrotschwanz, den<br />
Feldhasen, die Zauneidechse, den Wasserfrosch, den Strand-K<strong>am</strong>elläufer,<br />
den Rotrandigen Bartläufer sowie den Geflecktfühler-Haarschnelläufer. Zu<br />
berücksichtigen ist hierbei jedoch, dass der Rotrandige Bartläufer in den<br />
angrenzenden Bereichen festgestellt wurde (Waldrand, Wald). Bei der o.g.<br />
Aufzählung ist ebenfalls zu berücksichtigen, dass der Steinkauz in beiden<br />
Erfassungsjahren zwar innerhalb des Untersuchungsraumes angetroffen<br />
wurde, er jedoch nicht im Untersuchungsraum brütet. Es ist davon auszugehen,<br />
dass sich der Brutplatz in den weiträumigen Obstwiesen, die sich im<br />
Norden anschließen, befindet (faunistische Erfassungen siehe Anlage). Die<br />
o.g. Arten sind zumeist auch in der Bundesartenschutzverordnung aufgeführt<br />
und/oder stehen in dem Anhang IV der FFH-Richtlinie (Flora-Fauna-<br />
Habitat-Richtlinie). Die Bechsteinfledermaus steht darüber hinaus im Anhang<br />
<strong>II</strong> der FFH-Richtlinie. Daneben konnten im Plangebiet auch der Grün-,<br />
Grau- und Mittelspecht registriert werden, die ebenfalls in der Bundesartenschutzverordnung<br />
aufgeführt sind. Beim Mittelspecht lag der Brutbaum jedoch<br />
außerhalb des Untersuchungsraumes (ca. 200 m von der vorgesehenen<br />
Baugebietsgrenze). Des Weiteren konnte im Untersuchungsraum, jedoch<br />
auch außerhalb des potenziellen Baugebietes, der Neuntöter angetroffen<br />
werden, der in der Vogelschutzrichtlinie aufgeführt wird.<br />
Im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung wurde von Bürgern der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Hofheim</strong> weitere Tierarten benannt, die im Teilplan A vorkommen sollen,<br />
jedoch im Gutachten von Diehl 2004 nicht aufgeführt werden. Diesbezüglich<br />
fand 2010 eine faunistische Nacherhebung durch das Büro bio-plan,<br />
Dr. Rausch, statt (siehe Anlage). Ergebnis dieser Nacherhebung war, dass<br />
lediglich für die wertrelevante Klappergrasmücke und daneben für die beiden<br />
weniger relevanten Arten Ringelnatter und Westigel ein Bestand innerhalb<br />
des Teilplanes A nachgewiesen werden konnte. Die meisten anderen<br />
genannten Arten sind jedoch für Streuobstgebiete untypisch, da sie andere<br />
Lebensräume wie beispielsweise Gewässer, offene Wiesen, Ackerflächen,<br />
Wald nutzen. Aus diesem Grund sind diese Arten im Plangebiet nur als<br />
Durchzügler oder als seltene Nahrungsgäste zu werten, falls sie dort je<br />
einmal beobachtet wurden.<br />
Innerhalb des Plangebietes bzw. angrenzend an das Plangebiet befinden<br />
sich weder Natura 2000-Gebiete noch Landschafts- bzw. Naturschutzgebiete.<br />
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Kreisstadt <strong>Hofheim</strong> <strong>am</strong> <strong>Taunus</strong><br />
Bebauungsplan Nr. 134 „<strong>Wohngebiet</strong> <strong>Vorderheide</strong> <strong>II</strong>“ Umweltbericht<br />
Bei der Bewertung von Flora und Fauna ist es aufgrund der Kleinteiligkeit<br />
des Gebietes mit verschiedensten Biotop- und Nutzungstypen und deren<br />
enge Verzahnung miteinander fachlich nicht sinnvoll die einzelnen vorkommenden<br />
Biotop- und Nutzungstypen zu betrachten und zu bewerten. Insges<strong>am</strong>t<br />
ist das Gebiet aufgrund der vorgenommenen faunistischen Erfassungen<br />
und der durchgeführten Biotop- und Realnutzungskartierung als hochwertig<br />
im Rahmen der Fauna und der biologischen Vielfalt und mit einer<br />
mittleren Bedeutung im Rahmen der Flora einzustufen. Bei der Fauna ist<br />
jedoch die Wertigkeit einzelner Tiergruppen unterschiedlich. So ist die Bedeutung<br />
für die Fledermäuse, die Vögel sowie die Laufkäfer als „hoch“ einzustufen.<br />
Für die Säugetiere mit Ausnahme der Fledermäuse, die Kriechtiere,<br />
die Tagfalter sowie die meisten Wirbellosen wird der Untersuchungsraum<br />
als „mittel“ bewertet.<br />
Bei der floristischen Bewertung ist die Artenarmut, auch der Obstwiesen<br />
entscheidend. Innerhalb des Teilplanes A sind keine besonderen Standorte,<br />
sei es von der Geologie bzw. von den Wasserverhältnissen noch von der<br />
Intensität der Bewirtschaftung anzutreffen, die eine an diese besonderen<br />
Standorte oder Bewirtschaftungsformen angepasste Vegetation mit sich<br />
bringt. Der in der Mitte des Untersuchungsraumes vorhandene Bereich, der<br />
weniger intensiv gepflegt wird, weist ein etwas höheres floristisches Artenpotenzial<br />
auf. Doch selbst das hier vorgefundene Arteninventar ist nicht als<br />
hochwertig einzustufen.<br />
Der Bereich des Waldrandes hat eine besondere vorgehobene Bedeutung.<br />
Der Übergangsbereich eines gut aufgebauten Waldrandes in die freie Feldgemarkung<br />
mit den hier vorhandenen eng verzahnten Biotopkomplexen<br />
spielt für die Fauna eine wichtige Rolle. Das vorgefundene faunistische Artenspektrum<br />
ist in diesem Bereich besonders hoch. Vor allem eine Vielzahl<br />
von Laufkäfern und Fledermäusen benutzen diesen Bereich als Habitat.<br />
Zus<strong>am</strong>menfassende Bewertung:<br />
Die Bedeutung des Plangebietes hinsichtlich des Schutzgutes „Flora und<br />
Fauna, biologische Vielfalt“ wird insges<strong>am</strong>t als „hoch“ eingestuft.<br />
Schutzgut: Landschaftsbild<br />
Bei dem Plangebiet handelt es sich um ein stark differenziertes Gebiet mit<br />
unterschiedlichen Biotop- und Nutzungsstrukturen. Trotz dieser unterschiedlichen<br />
Strukturen, bedingt durch die enge Verzahnung, ist der ganze<br />
Raum als ein Erlebnisbereich heranzuziehen und zu bewerten. Abgegrenzt<br />
wird dieser Bereich im Westen durch den angrenzenden Wald sowie im Osten<br />
und Süden durch die unmittelbar angrenzenden Siedlungsbereiche. Im<br />
Norden schließen sich ähnliche Strukturen wie im potenziellen Baugebiet<br />
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Kreisstadt <strong>Hofheim</strong> <strong>am</strong> <strong>Taunus</strong><br />
Bebauungsplan Nr. 134 „<strong>Wohngebiet</strong> <strong>Vorderheide</strong> <strong>II</strong>“ Umweltbericht<br />
an, sodass der Erlebnisbereich des Plangebietes sich nach Norden fortsetzt.<br />
Die Vielzahl dieser unterschiedlichen Komponenten des zu bewertenden<br />
Erlebnisbereiches und dessen Verzahnung machen den Wert des Gebietes<br />
hinsichtlich des Landschaftsbildes aus. Hierbei ist auch die Hanglage einzubeziehen.<br />
Als vorhandene Störung sind die angrenzenden schon bebauten<br />
Bereiche im Süden und Osten zu bewerten.<br />
Zus<strong>am</strong>menfassende Bewertung:<br />
Die Bedeutung des Plangebietes hinsichtlich des Landschaftsbildes wird als<br />
„mittel“ eingestuft.<br />
Schutzgut: Mensch und Kulturgüter<br />
Das Schutzgut „Mensch“ bezieht sich auf Leben, Gesundheit und Wohlbefinden<br />
des Menschen, soweit diese von nicht spezifischen Umweltbedingungen<br />
beeinflusst wird. Die wesentlichen im Rahmen des Schutzgutes<br />
„Mensch“ zu beurteilenden Funktionen sind die Wohn- und Wohnumfeldfunktionen<br />
sowie die Erholungs- und Freizeitnutzungen.<br />
Bezüglich der Erholungs- und Freizeitnutzung ist für den Teilplan A festzustellen,<br />
dass es durch die naturnahen Biotop- und Nutzungstypen sowie<br />
durch die unmittelbar angrenzende Wohnbebauung zu einer hohen Erholungsfunktion<br />
des Gebietes kommt. Die Bewohner der angrenzenden Baugebiete<br />
nutzen die <strong>Vorderheide</strong> <strong>II</strong>, um hier auf den vorhandenen Wegesystem<br />
spazieren zu gehen. Diese Funktion wird noch verstärkt durch das im<br />
angrenzenden Wald vorhandene Wildgehege. Auch die Nutzung der wohnungsfernen<br />
Gärten trägt zur Steigerung des Erholungswertes bei, wobei<br />
zu berücksichtigen ist, dass diese Nutzung planungsrechtlich nicht abgesichert<br />
ist.<br />
Im Rahmen der Planung wurde auch eine schalltechnische Untersuchung<br />
durchgeführt. Bei der Untersuchung wurde auch der jetzige Grundverkehr<br />
bzw. der jetzige Bestand in den angrenzenden Wohnstraßen ermittelt. Zus<strong>am</strong>men<br />
mit der oben beschriebenen Naherholungsfunktion kann somit von<br />
einer hohen Wohn- und Wohnumfeldfunktion für die jetzigen angrenzenden<br />
Wohnbebauungen ausgegangen werden.<br />
Kultur- und Sachgüter sind innerhalb des Plangebietes nicht bekannt; Bodendenkmale<br />
sind nicht betroffen.<br />
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Bebauungsplan Nr. 134 „<strong>Wohngebiet</strong> <strong>Vorderheide</strong> <strong>II</strong>“ Umweltbericht<br />
Zus<strong>am</strong>menfassende Bewertung:<br />
Insges<strong>am</strong>t ist die Bedeutung des Plangebietes für das Schutzgut „Mensch“<br />
als „hoch“, für die „Kulturgüter“ als „gering“ einzustufen.<br />
Wirkungsgefüge; Wechselwirkung zwischen den Schutzgütern<br />
Spezielle plangebietsbezogene Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern<br />
sind nicht ersichtlich, sodass die vorangehende, auf die Umweltgüter<br />
abgestellte Wertung als ausreichend angesehen wird.<br />
2.b Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung<br />
der Planung und bei Nichtdurchführung der Planung<br />
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung<br />
der Planung (Teilplan A)<br />
Schutzgut: Boden<br />
Die vorgesehene Bebauung des Plangebietes (Teilplan A) führt zu einer<br />
Veränderung der vorhandenen Bodenstrukturen. Die vorgesehene lockere<br />
Bebauung mit Grundflächenzahlen innerhalb der Gebiete 1 bis 5 von 0,3 bis<br />
0,4 führt unter Berücksichtigung der nach § 19 Abs. 4 BauNVO zulässigen<br />
Überschreitung um 50 % auf maximal 45 bis 60 % der Ges<strong>am</strong>tfläche zu einer<br />
versiegelten bzw. befestigten Fläche in einer Größenordnung von ca.<br />
35.900 m². Hinzu kommt noch einmal die Versiegelung bzw. Befestigung<br />
hervorgerufen durch die öffentlichen Verkehrsflächen und sonstige Wegeflächen<br />
von ca. 17.900 m².<br />
Insges<strong>am</strong>t ist daher durch die Planung mit einer maximalen Versiegelung<br />
bzw. Befestigung von ca. 53.800 m² zu rechnen.<br />
Die verbleibenden, nicht versiegelten bzw. nicht befestigten Grundstücksfreiflächen<br />
werden in ihrem Bodengefüge ebenfalls verändert. Die Flächen<br />
werden darüber hinaus aus der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen, wobei<br />
zu berücksichtigen ist, dass schon jetzt nur noch eine geringe landwirtschaftliche<br />
Nutzung innerhalb des Teilplanes A vorhanden ist.<br />
Zus<strong>am</strong>menfassende Bewertung:<br />
Insges<strong>am</strong>t kommt es durch die vorliegende Planung zu „mittleren“ Auswirkungen<br />
auf das Schutzgut „Boden“.<br />
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Bebauungsplan Nr. 134 „<strong>Wohngebiet</strong> <strong>Vorderheide</strong> <strong>II</strong>“ Umweltbericht<br />
Schutzgut: Wasser<br />
Primär werden die Ausführungen auf das Schutzgut „Wasser“ in erster Linie<br />
von dem Versiegelungsgrad (s. o.) bestimmt. Zu berücksichtigen ist hierbei,<br />
dass der Bebauungsplan festsetzt, dass private Erschießungsflächen,<br />
Stellplätze und deren Zufahrten sowie alle sonstigen zu befestigenden Flächen<br />
der privaten Grundstücke mit wasserdurchlässigen Belägen wie<br />
Schotterrasen, Rasenpflaster, Ökopflaster, Verbundstein, wassergebundene<br />
Decke etc. herzustellen sind. Darüber hinaus setzt der Bebauungsplan<br />
fest, dass Niederschlagswasser von Dachflächen aufzufangen und zu<br />
s<strong>am</strong>meln ist.<br />
Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass das Plangebiet im Trennsystem<br />
entwässert werden soll, d.h. das anfallende Niederschlagswasser im Bereich<br />
der öffentlichen Verkehrsflächen wird im Trennsystem ges<strong>am</strong>melt und<br />
in einem Vorfluter eingeleitet.<br />
Oberflächengewässer, Heilquellenschutz- und Trinkwasserschutzgebiete<br />
werden durch die Planung nicht betroffen.<br />
Zus<strong>am</strong>menfassende Bewertung:<br />
Die Auswirkungen auf das Schutzgut „Wasser“ durch die Planung können<br />
unter Berücksichtigung der vorgesehenen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen<br />
insges<strong>am</strong>t als „mittel“ eingestuft werden.<br />
Schutzgut: Klima / Luft<br />
Durch das Baugebiet kommt es zu einem Verlust von frischluftproduzierenden<br />
Flächen. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass das Plangebiet<br />
umfangreiche Bepflanzungsmaßnahmen auf den Grundstücksfreiflächen,<br />
aber auch in den Randbereichen und den Bereichen der vorgesehenen öffentlichen<br />
Grünflächen und öffentlichen Verkehrsflächen vorsieht. Vor allem<br />
die Grünverbindung zwischen dem angrenzenden Wald im Westen und der<br />
Bebauung „<strong>Vorderheide</strong> I“ im Osten aber auch die Grünverbindung von<br />
Nord nach Süd gewährleisten einen entsprechenden Luftaustausch. Darüber<br />
hinaus ist in diesem Zus<strong>am</strong>menhang von Wichtigkeit, dass es sich bei<br />
der Planung um eine lockere Wohnbebauung mit einem erheblichen Grundstücksfreiflächenanteil<br />
einschließlich der in diesem Bereichen festgesetzten<br />
Pflanzpflichten handelt, wodurch schon ein entsprechender Luftaustausch<br />
aber auch eine ausreichende Frischluftentstehung gewährleistet werden<br />
kann.<br />
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Kreisstadt <strong>Hofheim</strong> <strong>am</strong> <strong>Taunus</strong><br />
Bebauungsplan Nr. 134 „<strong>Wohngebiet</strong> <strong>Vorderheide</strong> <strong>II</strong>“ Umweltbericht<br />
Zus<strong>am</strong>menfassende Bewertung:<br />
Für das Schutzgut „Klima / Luft“ sind durch die Planung, unter Berücksichtigung<br />
der festgesetzten Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen und der<br />
lockeren Bebauung, insges<strong>am</strong>t „mittlere“ Auswirkungen zu erwarten.<br />
Schutzgut: Flora und Fauna, biologische Vielfalt<br />
Durch die Bebauung des Plangebietes kommt es zu einem Verlust von<br />
wertvollen Biotop- und Nutzungsstrukturen. Insbesondere sind hierbei die<br />
Streuobstwiesen, Streuobstwiesenbrachen sowie Hecken und Säume zu<br />
nennen. Ein direkter Ausgleich innerhalb der Baugebietsflächen (Teilplan A)<br />
selbst kann nur zu einem geringen Teil durch die anzupflanzenden Einzelbäume<br />
und Sträucher sowie die vorgesehenen Übergangszonen zum Wald<br />
bzw. zur freien Feldflur im Norden gewährleistet werden. Vor allem die letzteren<br />
Flächen übernehmen jedoch eine wichtige Pufferfunktion sowie können<br />
wichtige Strukturen gerade hinsichtlich des im Westen vorhandenen<br />
Waldrandes erhalten.<br />
Trotzdem ist vor allem der Verlust der gesetzlich geschützten Biotope der<br />
Obstwiesen mit hohen negativen Auswirkungen verbunden. Insges<strong>am</strong>t<br />
kommt es zu einem Verlust von ca. 2,5 ha gesetzlich geschützten Obstwiesen.<br />
Ca. 0,4 ha Obstwiese können erhalten und in die Waldrandzone integriert<br />
werden. Für die in Anspruch genommenen gesetzlich geschützten Biotope<br />
nach § 30 BNatSchG wird ein entsprechender Antrag bei der zuständigen<br />
Unteren Naturschutzbehörde gestellt.<br />
Die speziellen Auswirkungen auf die Fauna wurden im Rahmen einer artenschutzrechtlichen<br />
Einschätzung ermittelt (bioplan, Oktober 2008 und<br />
Juni 2010; siehe Anlage). Der Gutachter kommt hierbei zu dem Ergebnis,<br />
dass ohne Einbeziehung von Vermeidungs- und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen<br />
(CEF-Maßnahmen) Verbotstatbestände nach § 44<br />
BNatSchG eintreffen würden. Hierzu führt der Gutachter für den Teilplan A<br />
u.a. folgende Maßnahmen auf:<br />
- Erhalt eines mindestens 30-40 m breiten unbebauten Streifens entlang<br />
des Waldrandes im Osten innerhalb des B-Plangebietes als Puffer- und<br />
Ruhezone, der durch den Bebauungsplan gesichert wird; hier sollte der<br />
Bebauungsplan auch vorschreiben, dass nördlich der Baugrundstücke je<br />
1-2 Hochst<strong>am</strong>m-Obstbäume (10 m Pflanzabstand) gepflanzt werden;<br />
- Im Bebauungsplangebiet sollte der Bau einer Straße zwischen Waldrand<br />
und östlicher Häuserzeile durch den Bebauungsplan verhindern<br />
werden, da Vögel durch Verkehr beunruhigt und Fledermäuse bzw. deren<br />
Beute die Nachtfalter und Käfer durch Straßenl<strong>am</strong>pen irritiert werden;<br />
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Kreisstadt <strong>Hofheim</strong> <strong>am</strong> <strong>Taunus</strong><br />
Bebauungsplan Nr. 134 „<strong>Wohngebiet</strong> <strong>Vorderheide</strong> <strong>II</strong>“ Umweltbericht<br />
- Verwendung der für Insekten weniger attraktiven Natriumd<strong>am</strong>pfl<strong>am</strong>pen<br />
(gelbes Licht) bei allen Straßenl<strong>am</strong>pen im B-Plangebiet, um so die<br />
Lockwirkung auf Insekten zu reduzieren;<br />
- Rodung der Gehölze im Bebauungsplangebiet nur zwischen September<br />
und Januar außerhalb der Brutzeit.<br />
Soweit die Maßnahmen planungsrechtlich festzusetzen sind, wurden die<br />
Maßnahmen als Festsetzungen in den Bebauungsplan aufgenommen. So<br />
wird der freizuhaltende Waldrandbereich durch die Festsetzung einer entsprechenden<br />
Waldrandzone sowie eines Übergangsbereiches gewährleistet.<br />
Entsprechend des artenschutzrechtlichen Gutachtens sieht der Bebauungsplan<br />
als Festsetzung vor, dass innerhalb dieser Flächen die vorhandenen<br />
Waldränder und Obstbäume erhalten und darüber hinaus pro angefangener<br />
150 m² Fläche je ein hochstämmiger Obstbaum anzupflanzen und im<br />
Bestand zu erhalten sind. Die vorhandenen Wiesen sind extensiv zu pflegen,<br />
d.h. es ist eine maximal zweimalige, mindestens jedoch eine einmalige<br />
Mahd im Jahr durchzuführen. Auch die festgesetzten Übergangszonen sind<br />
als Wiese anzulegen und zusätzlich pro angefangener 150 m² Fläche mit<br />
hochstämmigen Obstbäumen zu bepflanzen. Innerhalb der Waldrandzonen<br />
und der Übergangszonen ist die Errichtung von baulichen Anlagen unzulässig.<br />
Darüber hinaus setzt der Bebauungsplan die Verwendung von Natriumd<strong>am</strong>pfl<strong>am</strong>pen<br />
im Bereich der Verkehrsflächen fest.<br />
Des Weiteren sollen die Rodungsmaßnahmen für die Erschließung ausschließlich<br />
in den Monaten September bis Januar erfolgen.<br />
Natura 2000-Gebiete sind durch den Teilplan A nicht betroffen.<br />
Zus<strong>am</strong>menfassende Bewertung:<br />
Die negative Auswirkungen einer Bebauung des Teilplanes A auf das<br />
Schutzgut „Flora und Fauna, biologische Vielfalt“ können unter Berücksichtigung<br />
der Maßnahmen innerhalb des Teilplanes A jedoch ohne die Maßnahmen<br />
innerhalb der Teilpläne B, C und D als „hoch“ eingestuft werden.<br />
Schutzgut: Landschaftsbild<br />
Vor allem in der Bauphase kommt es aufgrund der Höhenverhältnisse und<br />
hinsichtlich der Beseitigung der vorhandenen Biotop- und Nutzungsstrukturen<br />
zu negativen Auswirkungen auf das Landschaftsbild. Nach der Bauphase<br />
werden sich die grünordnerischen Festsetzungen bezüglich der Grundstücksfreiflächengestaltung,<br />
die festgesetzten öffentlichen Grünflächen, die<br />
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Kreisstadt <strong>Hofheim</strong> <strong>am</strong> <strong>Taunus</strong><br />
Bebauungsplan Nr. 134 „<strong>Wohngebiet</strong> <strong>Vorderheide</strong> <strong>II</strong>“ Umweltbericht<br />
festgesetzten Verkehrsflächen mit den Einzelbaumpflanzungen, die privaten<br />
Grünflächen - Übergangszonen sowie die Flächen zum Schutz, zur<br />
Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft - Waldrandzone<br />
sowie Gehölzsaum positiv auf das Landschaftsbild auswirken. Durch<br />
die innerhalb dieser Flächen vorgesehenen grünordnerischen Gestaltungsmaßnahmen<br />
kann eine überdurchschnittliche Ein- und Durchgrünung des<br />
Teilplanes A gewährleistet werden. Darüber hinaus ist, im Zus<strong>am</strong>menhang<br />
mit den Auswirkungen auf das Landschaftsbild, die festgesetzte Gebäudehöhe<br />
von Wichtigkeit. Hier werden durch die Festsetzung einer maximalen<br />
talseitigen Außenwandhöhe von 7,0 bis 7,5 m sowie einer maximalen Gebäudehöhe<br />
von 10,5 bis 11 m eine an die angrenzende Wohnbebauung<br />
angepasste Höhenentwicklung der zukünftigen Gebäude sichergestellt.<br />
Zus<strong>am</strong>menfassende Bewertung:<br />
Bei Umsetzung des Vorhabens wird es zu „mittleren“ Auswirkungen auf das<br />
Schutzgut „Landschaftsbild“ kommen.<br />
Schutzgut: Mensch und Kulturgüter<br />
Eine Bebauung des Teilplanes A wird zu negativen Auswirkungen auf die<br />
Erholungsfunktion führen. Die weitgehende Beseitigung der Biotop und<br />
Nutzungsstrukturen und die Bebauung des Gebietes wird dazu führen, dass<br />
die naturnahe Erholung der angrenzenden Wohnbebauung und der zukünftigen<br />
neuen Wohnbebauung innerhalb des Gebietes „<strong>Vorderheide</strong> <strong>II</strong>“ sich in<br />
Zukunft Richtung Norden verlagern wird. Gemindert werden die Auswirkungen<br />
durch die vorgesehenen West-Ost- sowie Nord-Süd-Grünachsen. Diese<br />
Achsen besitzen für die Leitung der naturnahen Erholungssuchenden in<br />
den Waldbereich sowie in den angrenzenden Streuobstbereich eine wichtige<br />
Funktion.<br />
Im Zus<strong>am</strong>menhang mit dem Schutzgut „Mensch“ ist auch zu untersuchen,<br />
inwieweit es durch die zusätzliche Bebauung des Plangebietes „<strong>Vorderheide</strong><br />
<strong>II</strong>“ zu Beeinträchtigungen durch Lärm auf die jetzt vorhandene angrenzende<br />
Bebauung kommt. In diesem Zus<strong>am</strong>menhang wurde im Bebauungsplanverfahren<br />
eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt (siehe Anlage).<br />
Die durchgeführte Untersuchung belegt, dass die vom Plangebiet<br />
hervorgerufenen Neuverkehre zu einem Anstieg der Geräuschbelastung für<br />
die bestehenden Siedlungsflächen führen werden. Die Erhöhung der Immissionen<br />
ist jedoch ausschließlich an den Ausläufern der derzeitigen in der<br />
freien Landschaft endenden Stichstraßen als spürbar zu bewerten, da dort<br />
gegenwärtig lediglich ein verschwindend geringes Verkehrsaufkommen<br />
herrscht und somit eine außergewöhnlich niedrige Vorbelastung durch Verkehrslärm<br />
gegeben ist. Generell wird das Planvorhaben zu Überschreitungen<br />
der Orientierungswerte für reine <strong>Wohngebiet</strong>e führen. Die Orientierungswerte<br />
werden jedoch großräumig bereits heute nicht eingehalten. An<br />
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Kreisstadt <strong>Hofheim</strong> <strong>am</strong> <strong>Taunus</strong><br />
Bebauungsplan Nr. 134 „<strong>Wohngebiet</strong> <strong>Vorderheide</strong> <strong>II</strong>“ Umweltbericht<br />
den derzeit bereits vom Durchgangsverkehr genutzten Straßen werden sich<br />
lediglich unwesentliche Erhöhungen der Lärmimmissionen ergeben. In den<br />
Stichstraßen ist hingegen eine Anhebung der Geräuschbelastung auf ein<br />
Niveau zu erwarten, wie es derzeit bereits an den Straßen der benachbarten<br />
<strong>Wohngebiet</strong>e besteht. Negative Auswirkungen auf gesunde Wohnverhältnisse<br />
sind aber nicht zu erwarten.<br />
Auswirkungen auf Kultur- und Bodendenkmäler sind nicht zu erwarten.<br />
Zus<strong>am</strong>menfassende Bewertung:<br />
Insges<strong>am</strong>t sind die Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut „Mensch“<br />
als „mittel“ für das Schutzgut „Kulturgüter“ als „gering“ einzustufen.<br />
Wirkungsgefüge / Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern<br />
Spezielle Auswirkungen des Vorhabens auf Wechselwirkungen zwischen<br />
den Schutzgütern, die über den bereits bestehenden Auswirkungen im Zus<strong>am</strong>menhang<br />
mit den einzelnen Schutzgütern zu erwarten sind, sind nicht<br />
erkennbar.<br />
Prognose und Bewertung der Entwicklung des Umweltzustandes bei<br />
Nichtdurchführung der Planung<br />
Bei Nichtdurchführung der Planung bei gleichzeitig anhaltender Nutzung<br />
dieser Flächen würden vor allem die hohen Auswirkungen auf das Schutzgut<br />
„Flora und Fauna, biologische Vielfalt“ vermieden. Es käme hier zu keinen<br />
Flächenversiegelungen bzw. Bodenverdichtungen, was wiederum auch<br />
den Erhalt der ges<strong>am</strong>ten hochwertigen Biotop- und Nutzungsstrukturen zu<br />
Folge hätte. Der Lebensraum der jetzt vorkommenden Flora und Fauna wäre<br />
auch weiterhin gegeben. Die Flächen könnten darüber hinaus auch weiterhin<br />
der naturnahen Erholung dienen.<br />
2.c Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich<br />
der nachteiligen Auswirkungen<br />
Teilplan A<br />
Der Bebauungsplan enthält innerhalb des Teilplanes A eine Reihe von<br />
Festsetzungen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich der nachteiligen<br />
Auswirkungen auf Natur und Landschaft, die im vorangegangenen<br />
Punkt 2.b bereits aufgeführt und bewertet wurden. In diesem Sinne sind:<br />
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Kreisstadt <strong>Hofheim</strong> <strong>am</strong> <strong>Taunus</strong><br />
Bebauungsplan Nr. 134 „<strong>Wohngebiet</strong> <strong>Vorderheide</strong> <strong>II</strong>“ Umweltbericht<br />
- die Festsetzungen von „Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />
von Boden, Natur und Landschaft - Gehölzsaum“ und „Waldrandzone“,<br />
- die Festsetzungen privater Grünflächen - Übergangszonen,<br />
- die Festsetzungen öffentlicher Grünflächen,<br />
- die Festsetzungen öffentlicher Verkehrsflächen - Straßenbegleitgrün<br />
einschließlich dem Anpflanzen von Laubbäumen innerhalb der Verkehrsflächen<br />
sowie<br />
- die Festsetzungen zur Grundstücksfreiflächenbegrünung zu sehen.<br />
Gerade die „Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,<br />
Natur und Landschaft - Waldrandzone und Gehölzsaum“ sowie die<br />
Privaten Grünflächen - Übergangszonen übernehmen wichtige eingriffsminimierende<br />
Funktionen im Rahmen der Eingriffsvermeidung auf bestimmte<br />
Tierarten aber auch wichtige Pufferfunktionen auf den im Westen angrenzenden<br />
Wald und auf die im Norden angrenzenden Streuobstflächen.<br />
Teilplan B<br />
Gemäß § 1a Abs. 3 BauGB sind in bauleitplanerischen Abwägungen auch<br />
die Vermeidung und der Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe in Natur<br />
und Landschaft zu berücksichtigen. Die o.g. Maßnahmen tragen zwar zur<br />
Minimierung und zum teilweisen Ausgleich innerhalb des Teilplanes A bei,<br />
jedoch können sie die ermöglichten Eingriffe in Natur und Landschaft bei<br />
weiten nicht vollständig kompensieren.<br />
In diesem Zus<strong>am</strong>menhang sind auch die in der artenschutzrechtlichen Einschätzung<br />
von Rausch 2008 getroffenen Aussagen zu erforderlichen vorgezogenen<br />
Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) zu beachten. Nur<br />
durch die Berücksichtigung der in der artenschutzrechtlichen Einschätzung<br />
aufgeführten CEF-Maßnahmen ist es gewährleistet, dass bei Verwirklichung<br />
des Teilplanes A keine erheblichen Beeinträchtigungen der jeweiligen<br />
lokalen Populationen zu induzieren sind und ein Verbotstatbestand<br />
nach § 44 Abs. 1 BNatSchG vermieden wird. Neben den oben schon beschriebenen<br />
Maßnahmen innerhalb des Teilplanes A werden in dem Gutachten<br />
von Rausch 2008 folgende weitere Maßnahmen für erforderlich erachtet:<br />
- Neuanlage von Streuobstbeständen und Nachpflanzung von ausgefallenen<br />
Obstbaum-Hochstämmen innerhalb der Landschaft nördlich der<br />
<strong>Vorderheide</strong> <strong>II</strong> im direkten bzw. weiteren Bereich der „Baulöcher Wiesen“<br />
auf ca. 3 ha Fläche;<br />
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Kreisstadt <strong>Hofheim</strong> <strong>am</strong> <strong>Taunus</strong><br />
Bebauungsplan Nr. 134 „<strong>Wohngebiet</strong> <strong>Vorderheide</strong> <strong>II</strong>“ Umweltbericht<br />
- Reaktivierung von 2 ha brachgefallenen Streuobstbeständen im Bereich<br />
nördlich der „<strong>Vorderheide</strong> <strong>II</strong>“;<br />
- Erhalt und Förderung von Hecken und Gebüschen im Gebiet nördlich<br />
der „<strong>Vorderheide</strong> <strong>II</strong>“;<br />
- Erhalt und Förderung von ca. 0,5 ha Saum- und Brachestreifen, die nur<br />
ein- bis zweijährig gemäht werden;<br />
- Förderung und Neuanlage kurzgrasiger Flächen für den Steinkauz;<br />
hiermit sind unterschiedliche Typen von Grünland gemeint (Weide,<br />
Mähwiese, Streuobstwiese, etc.);<br />
- mindestens drei Monate vor der geplanten Rodung der Obstbäume im<br />
Bebauungsplangebiet sollten verteilt im ges<strong>am</strong>ten nördlich anschließenden<br />
Streuobstgebiet an etwa 10 Stellen je 2 bis 3 künstliche Steinkautzröhren<br />
angebracht werden;<br />
- Aufhängen von mindestens 50 bis 60 künstlichen Bruthöhlen (Nistkästen<br />
unterschiedlichen Typs) im ges<strong>am</strong>ten verbleibenden Streuobstbereich<br />
nördlich der „<strong>Vorderheide</strong> <strong>II</strong>“ für verschiedene Vogelarten;<br />
- die Herstellung von Lesesteinen - und Totholzhaufen an besonnten und<br />
wegfernen Stellen.<br />
Aufgrund der Vorgaben der artenschutzrechtlichen Einschätzung wurde für<br />
den weiteren Bereich der im Norden des Teilplanes A angrenzenden „Bauerlöcher<br />
Wiesen“ ein Ausgleichsflächenkonzept in Abstimmung mit der Unteren<br />
Naturschutzbehörde entwickelt und den Vertretern der Landwirtschaft<br />
sowie dem Amt für den ländlichen Raum vorgestellt (siehe Anlage der Begründung).<br />
Unter Grundlage dieses Konzeptes und unter besonderer Berücksichtigung<br />
der landwirtschaftlichen Interessen, Streuobstwiesenneuanlagen<br />
nicht auf große zus<strong>am</strong>menhängenden Ackerschlägen durchzuführen,<br />
um so die wertvollen Ackerflächen weitgehend zu erhalten, wurden entsprechende<br />
Maßnahmen innerhalb des Teilplanes B festgesetzt.<br />
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Kreisstadt <strong>Hofheim</strong> <strong>am</strong> <strong>Taunus</strong><br />
Bebauungsplan Nr. 134 „<strong>Wohngebiet</strong> <strong>Vorderheide</strong> <strong>II</strong>“ Umweltbericht<br />
Abbildung 6: Darstellung der CEF-Maßnahmen innerhalb des Teilplanes B<br />
Bei den zus<strong>am</strong>mengefassten 29 Maßnahmen (B1-B 29) ist wie folgt zu unterscheiden:<br />
Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und<br />
Landschaft - Streuobstwiese I<br />
Innerhalb dieser Flächen (Maßnahmen B1 – B15) sind die vorhandenen<br />
zumeist stark mit Brombeere, Schlehe u.a. Gehölzen verbuschten Streuobstwiesenbrachen<br />
unter Berücksichtigung des Erhaltes vorhandener, auch<br />
abgängiger hochstämmiger Obstbäume zu entbuschen und zu einer Streuobstwiese<br />
zu entwickeln. Hierbei ist pro angefangener 100 m² Grundfläche,<br />
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Kreisstadt <strong>Hofheim</strong> <strong>am</strong> <strong>Taunus</strong><br />
Bebauungsplan Nr. 134 „<strong>Wohngebiet</strong> <strong>Vorderheide</strong> <strong>II</strong>“ Umweltbericht<br />
soweit nicht bereits vorhanden, ein hochstämmiger Obstbaum anzupflanzen.<br />
Zusätzlich ist je Flurstück eine künstliche Steinkautzröhre sowie ein<br />
Nistkasten aufzuhängen. Ebenso sieht der Bebauungsplan eine Pflege der<br />
Wiesenvegetation sowie der Obstbäume vor. Insges<strong>am</strong>t handelt es sich bei<br />
der Reaktivierung der Streuobstwiesen um eine Flächengröße von 2,6 ha.<br />
Aufgrund unterschiedlicher Voraussetzungen können in Absprache mit der<br />
Unteren Naturschutzbehörde ca. 1,82 ha als artenschutzrechtliche Kompensation<br />
angerechnet werden.<br />
Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und<br />
Landschaft - Streuobstwiese <strong>II</strong><br />
Bei den hier festgesetzten Flächen (Maßnahmen B16 tlw., B17, B19, B20,<br />
B21 tlw., B22 a tlw., B22b tlw., B23- B25, B26 tlw., B28 tlw., B29 tlw.) handelt<br />
es sich um die Neuanlage bzw. Ergänzung vorhandener Obstbaumbestände.<br />
Insges<strong>am</strong>t sind die Flächen vollständig, soweit nicht bereits vorhanden,<br />
mit einer standortgerechten Gräser- und Kräutermischung einzusäen.<br />
Zusätzlich ist pro angefangener 100 m² Grundfläche ein hochstämmiger<br />
Obstbaum anzupflanzen. Etwaige vorhandene hochstämmige Obstbäume<br />
sind zu erhalten. Darüber hinaus ist auch hier innerhalb jedes Flurstücks<br />
ein Nistkasten aufzuhängen. Die Festsetzungen sichern darüber hinaus<br />
die Pflege der Wiesen und Obstbäume. Zusätzlich ist an einem<br />
Standort ein kombinierter Lesestein- und Totholzhaufen mit einer Abmessung<br />
von 2 x 3 m anzulegen. Die Maßnahmen zur Neuanlage bzw. Ergänzung<br />
vorhandener Obstbaumbestände besitzen eine Größenordnung von<br />
ca. 3 ha.<br />
Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und<br />
Landschaft - Gräser- und Kräutersaum<br />
Innerhalb dieser festgesetzten 6 Bereiche (B 16 tlw., B18 tlw., B 26 tlw.,<br />
B27 tlw., B28, B29) ist ein Gräser- und Kräutersaum zu entwickeln und<br />
durch eine Mahd im Jahr nach dem 1. September zu pflegen. Zusätzlich<br />
sind an zwei Standorten auch hier jeweils ein kombinierter Lesestein- und<br />
Totholzhaufen mit einer Abmessung von 2 x 3 m anzulegen. Die Maßnahmen<br />
zur Entwicklung von Gräser- und Kräutersäumen besitzen einen Flächenumfang<br />
von ca. 0,46 ha.<br />
Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und<br />
Landschaft - Hecke<br />
Innerhalb dieser 2 Bereiche (B 18 tlw., B 27 tlw.) sind zwei geschlossene<br />
Heckenanpflanzungen vorgesehen, wobei ein Mindestanteil an dornigen<br />
Sträuchern zu verwenden ist. Die Maßnahmen besitzen eine Flächengröße<br />
von ca. 0,14 ha.<br />
Seite 25
Kreisstadt <strong>Hofheim</strong> <strong>am</strong> <strong>Taunus</strong><br />
Bebauungsplan Nr. 134 „<strong>Wohngebiet</strong> <strong>Vorderheide</strong> <strong>II</strong>“ Umweltbericht<br />
Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und<br />
Landschaft – Extensivwiese<br />
Bei diesen Maßnahmen (B 21 tlw., B22 a tlw., B22 b tlw.) handelt es sich<br />
um Grünlandbereich angrenzend an den sogenannte „Welschgraben“ sowie<br />
innerhalb eines frischen bis feuchten Standortes. Die Flächen sind als<br />
Extensivwiesen zu pflegen und im Bestand zu erhalten.<br />
Um sicher zu stellen, dass es bei Umsetzung der festgesetzten CEF-<br />
Maßnahmen wiederum zu keinen Verbotstatbeständen kommt, wurde für<br />
den artenschutzrechtlichen Ausgleichsraum im Rahmen des Monitorings<br />
eine faunistische Erfassung der wertrelevanten Artengruppe der Avifauna<br />
vorgenommen (bioplan, Juni 2010; siehe Anlage). Die Auswertung der Revierzentren<br />
ergab, dass sich lediglich ein Brutstandort des Girlitz (Flur 28,<br />
Nr. 131, Maßnahme B 24: Entwicklung von Streuobstwiesen) und ein Brutstandort<br />
eines Gartenrotschwanzes (Flur 25, Nr. 134, Maßnahme B 18:<br />
Entwicklung von Hecken) befanden. Da einerseits für beide Arten im Gebiet<br />
genügend Ausweichmöglichkeiten auf geeignete Habitate existieren und<br />
andererseits keine weitere wertrelevante Art von den Planungen betroffen<br />
ist, können die geplanten Maßnahmen innerhalb des Teilplanes B aus avifaunistischer<br />
Sicht bedenkenlos durchgeführt werden.<br />
Bei Umsetzung der festgesetzten Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen<br />
innerhalb des Teilplanes A und der CEF - Maßnahmen innerhalb des<br />
Teilplanes B können Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG vermieden<br />
werden. Auch aus Sicht des Gutachters (bio-plan 2008) ist bei<br />
Durchführung der o.g. CEF-Maßnahmen für die wertrelevanten Arten bei<br />
der zuständigen Naturschutzbehörde kein Antrag auf eine artenschutzrechtliche<br />
Ausnahmegenehmigung zu stellen, da nach Durchführung dieser<br />
Maßnahmen kein Verbotstatbestand mehr nach § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt<br />
ist und somit die lokalen Populationen dieser betroffenen Arten nicht<br />
erheblich beeinträchtigt werden.<br />
Ein wichtiger Aspekt hierbei ist die dauerhafte Verfügbarkeit der im Teilplan<br />
B festgesetzten CEF-Maßnahmen. Diese wird durch entsprechende Vereinbarungen<br />
zwischen der <strong>Stadt</strong> und dem Eigentümer gewährleistet.<br />
Die Maßnahmen stellen jedoch nicht nur den gebotenen artenschutzrechtliche<br />
Ausgleich dar, sondern dienen teilweise auch der biotopschutzrechtlichen<br />
Kompensation, die aufgrund der Inanspruchnahme der gesetzlich geschützten<br />
Biotope (Obstwiese) innerhalb des Teilplanes B geboten ist.<br />
Diesbezüglich wird ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Behörde<br />
eingereicht.<br />
Seite 26
Kreisstadt <strong>Hofheim</strong> <strong>am</strong> <strong>Taunus</strong><br />
Bebauungsplan Nr. 134 „<strong>Wohngebiet</strong> <strong>Vorderheide</strong> <strong>II</strong>“ Umweltbericht<br />
Teilplan C und D<br />
Neben den o.g. festgesetzten CEF-Maßnahmen innerhalb des Teilplanes B<br />
setzt der Bebauungsplan weitere Maßnahmen zur Kompensation innerhalb<br />
der Teilpläne C und D fest. Hierbei handelt es sich bei dem Teilplan C um<br />
die Maßnahmen C1 bis C7 (Gemarkung Diedenhagen nördlich des <strong>Stadt</strong>teils<br />
Diedenhagen). Bei dem Teilplan D um die Maßnahme D1 (Gemarkung<br />
Lorsbach) nördöstlich des <strong>Stadt</strong>teils Lorsbach.<br />
Bei den Maßnahmen C1 bis C6 (ca. 19,4 ha) innerhalb des Teilplanes C<br />
werden Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,<br />
Natur und Landschaft innerhalb Waldbereiche festgesetzt, auf denen<br />
Buchenwälder, Buchenwälder mit Edellaubholzanteilen sowie Eichen-<br />
Buchenwälder zu entwickeln sind. Die Maßnahmen wurden in einem gemeins<strong>am</strong><br />
mit der Unteren Naturschutzbehörde, dem HESSEN-FORST und<br />
der Kreisstadt <strong>Hofheim</strong> <strong>am</strong> <strong>Taunus</strong> erarbeiteten Konzept entwickelt und bis<br />
auf die Maßnahme C3 schon umgesetzt und auf das bei der UNB geführte<br />
Ökokonto gebucht. Im Rahmen des vorliegenden Bebauungsplanes sollen<br />
diese nun als Ausgleichsmaßnahme herangezogen werden. Sämtliche<br />
Flächen der Maßnahmen C1 bis C6 sind im Besitz der Kreisstadt<br />
<strong>Hofheim</strong> a.Ts.<br />
Durch Durchhieb bzw. Entnahme nicht standortgerechter und nicht einheimischer<br />
Bäume und durch den Voranbau mit Eiche und Buche sowie zum<br />
Teil mit Edellaubhölzern, soll hier ein entsprechender standortgerechter und<br />
einheimischer Laubwald entwickelt werden. Die Maßnahmen, die sich teilweise<br />
im Natura 2000-Gebiet „Galgenberg bei Diedenbergen“ befinden<br />
(Maßnahme C3 bis C6), stehen nicht im Gegensatz zu den Erhaltungszielen<br />
des Natura 2000-Gebietes. Ganz im Gegenteil tragen die hier festgesetzten<br />
Maßnahmen zur Förderung der Erhaltungsziele des Hainsimsen-<br />
Buchenwaldes sowie des Waldmeister-Buchenwaldes bei. Auch das Erhaltungsziel<br />
der Art nach Anhang <strong>II</strong> FFH-Richtlinie (Bechsteinfledermaus), wird<br />
hier langfristig gefördert.<br />
Bei den Maßnahmen C 7 (ca. 0,3 ha) und D1 (ca. 0,7 ha), die sich ebenfalls<br />
im Besitz der Kreisstadt befinden, handelt es sich um Streuobstwiesenbrachen<br />
bzw. verbuschte Streuobstwiesenbrachen, die zu reaktiveren sind. Pro<br />
angefangener 100 m² Fläche ist, soweit nicht bereits vorhanden, ein hochstämmiger<br />
Obstbaum anzupflanzen. Die Wiesenvegetation als auch die<br />
hochstämmigen Obstbäume sind durch entsprechende Maßnahmen zu<br />
pflegen. Für diese Flächen setzt der Bebauungsplan im Gegensatz zu den<br />
Obstwiesen innerhalb des Teilplanes B auch die Möglichkeit einer extensiven<br />
Beweidung fest, um so der zum Teil vorhandenen erheblichen Neigung<br />
der Flächen Rechnung zu tragen und eine Pflege gewährleisten zu können.<br />
Mit der Umsetzung der Maßnahmen, die ebenso mit der UNB abgestimmt<br />
sind, wurde bereits teilweise begonnen.<br />
Seite 27
Kreisstadt <strong>Hofheim</strong> <strong>am</strong> <strong>Taunus</strong><br />
Bebauungsplan Nr. 134 „<strong>Wohngebiet</strong> <strong>Vorderheide</strong> <strong>II</strong>“ Umweltbericht<br />
Insges<strong>am</strong>t können durch die festgesetzten Vermeidungs-, Minimierungs-<br />
und Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Teilplanes A, den festgesetzten<br />
CEF-Maßnahmen innerhalb des Teilplanes B sowie den sonstigen externen<br />
Ausgleichsmaßnahmen innerhalb der Teilpläne C und D die planungsrechtlich<br />
ermöglichten Eingriffe in Natur und Landschaft innerhalb des Teilplanes<br />
A vollständig kompensiert werden (siehe Anlage „Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierungen“).<br />
In Betracht kommender anderweitige Planungsmöglichkeiten unter<br />
Berücksichtigung der Ziele und des räumlichen Geltungsbereich des<br />
Bauleitplanes<br />
Unter Berücksichtigung der Zielsetzung, nämlich der Schaffung der planungsrechtlichen<br />
Voraussetzung für eine aufgelockerte Bebauung im Anschluss<br />
an das Baugebiet „<strong>Vorderheide</strong> <strong>II</strong>“ ist eine anderweitige Planungsmöglichkeit<br />
nicht erkennbar, zumal eine grundsätzliche Diskussion im<br />
Rahmen des Flächennutzungsplanes des Planungsverbandes sowie des<br />
Regionalen Flächennutzungsplanes (Entwurf 2009) durchgeführt wurde.<br />
Alternative Flächen in dieser Größenordnung stehen für die städtebauliche<br />
Entwicklung in der Kernstadt nicht zur Verfügung.<br />
Natürlich priorisiert auch die Kreisstadt <strong>Hofheim</strong> die Innenentwicklung vor<br />
der Ausweisung von Neubauflächen bzw. prüft, ob andere Bauflächen ausgewiesen<br />
werden können. Hierzu muss grundsätzlich angeführt werden,<br />
dass hier der Spielraum der <strong>Stadt</strong> <strong>Hofheim</strong> äußerst begrenzt ist. Die planungsrechtlichen<br />
Möglichkeiten für eine Entwicklung sind gegeben, die Mobilisierung<br />
der Innenpotenziale hängt jedoch maßgeblich von der individuellen<br />
Interessenslage der Grundstückseigentümer ab. Um der Nachfrage<br />
nach Wohnbauflächen gerecht zu werden, ist es nicht zu vermeiden, auch<br />
Flächen <strong>am</strong> Ortsrand in Anspruch zu nehmen und der Siedlungsentwicklung<br />
Vorrang vor anderen Belangen einzuräumen. Das Gebiet „<strong>Vorderheide</strong><br />
<strong>II</strong>“ ist im Flächennutzungsplan als einzige größere Wohnbauerweiterungsfläche<br />
für die Kernstadt ausgewiesen. Die Ausweisung als Baulandreserve<br />
geht auf die 70er Jahre zurück. In dieser Zeit hat sich die Siedlungsentwicklung<br />
<strong>Hofheim</strong>s vom Kapellenberg auf den Bereich Steinberg / <strong>Vorderheide</strong><br />
I erstreckt. Aufgrund der zahlreichen Einschränkungen der Siedlungsentwicklung<br />
an anderen Stellen ist der Bereich <strong>Vorderheide</strong> <strong>II</strong> einer<br />
der wichtigsten Bauerweiterungsflächen der Kreisstadt.<br />
Der ebenfalls im Regionalen Flächennutzungsplan dargestellte Bereich<br />
„Hochfeld“ in Marxheim wird als Schwerpunkt der langfristigen potenziellen<br />
Wohnbauflächenentwicklung der <strong>Stadt</strong> <strong>Hofheim</strong> gesehen. Im Rahmen einer<br />
ersten Alternativenprüfung wurden die Entwicklungsmöglichkeiten der potenziellen<br />
Wohnbaufläche „Hochfeld“ untersucht. Es ist vorgesehen die Fläche<br />
über die geplante Umgehung der B 519 anzubinden. Der Entwicklung<br />
hängt daher ganz wesentlich von der Umsetzung dieses Bundesstraßenprojektes<br />
ab, die bisher zeitlich nicht absehbar ist.<br />
Seite 28
Kreisstadt <strong>Hofheim</strong> <strong>am</strong> <strong>Taunus</strong><br />
Bebauungsplan Nr. 134 „<strong>Wohngebiet</strong> <strong>Vorderheide</strong> <strong>II</strong>“ Umweltbericht<br />
Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens der B 519 (Ortsumgehung <strong>Hofheim</strong>,<br />
Kriftel) wurde eine archäologisch-geophysikalischen Prospektion für<br />
den Bereich der projektierten Trasse im Januar 2008 durchgeführt, die auf<br />
vorgeschichtlichen bzw. römischen Strukturen in einigen Bereichen der geplanten<br />
Siedlungserweiterungsfläche hinweisen. Von Seiten der Landesarchäologie<br />
wurde bereits bestätigt, dass im ges<strong>am</strong>ten Gebiet aufgrund der<br />
bereits benachbart durchgeführten Grabungen von einer umfangreichen<br />
und qualitativ guten Erhaltung von Bodendenkmälern ausgehen ist.<br />
Im Süden des Plangebietes ist ein kleinteilig strukturierter Landschaftsraum<br />
vorzufinden, der bei einer Überplanung hohe Ausgleichsforderungen erwarten<br />
lassen. Aus den durchgeführten Untersuchungen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens<br />
der B 519 gibt es bereits Hinweise auf naturgutspezifische<br />
Konflikte hinsichtlich Biotoptypen besonderer Bedeutung und besondere<br />
Tierarten (Feldh<strong>am</strong>ster, Zauneidechse).<br />
Weiter Teile der potenziellen Wohnbaufläche „Hochfeld“ werden landwirtschaftlich<br />
genutzt, die als Böden mit einer hohen Produktionsfunktion eingestuft<br />
werden.<br />
Im Ergebnis der ersten Alternativenprüfung ist nicht in einer zeitlich absehbaren<br />
Zeit auf der potenziellen Wohnbaufläche „Hochfeld“ möglich. Weiter<br />
ist für die Entwicklung dieser Wohnbaufläche mit einer hohen wirtschaftlichen<br />
Belastung zu rechnen, die sich aus den erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen<br />
und den Anforderungen der Bodendenkpflege ergeben.<br />
3 Zusätzliche Angaben<br />
3.a Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen<br />
Verfahren bei der Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten,<br />
die bei der Zus<strong>am</strong>menstellung der Angaben aufgetreten sind<br />
Die Umweltprüfung des Bebauungsplans greift auf vorliegende Unterlagen<br />
und durchgeführte Untersuchungen (Landschaftsplan des Planungsverbandes,<br />
örtliche Bestandsaufnahmen und Erhebungen, faunistische Bestandserfassungen,<br />
Artenschutzrechtliche Prüfungen, schalltechnische Gutachten)<br />
zurück. Schwierigkeiten bei der Zus<strong>am</strong>menstellung dieser Angaben sind insofern<br />
aufgetreten, als in dem Jahr 2010 eine grundsätzliche Änderung des<br />
Naturschutzrechtes zu beachten war.<br />
3.b Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen<br />
der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt<br />
Nach Ziff. 3b der Anlage zu § 2 Abs. 4 und 2a BauGB hat die <strong>Stadt</strong> im Umweltbericht<br />
die geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen<br />
Seite 29
Kreisstadt <strong>Hofheim</strong> <strong>am</strong> <strong>Taunus</strong><br />
Bebauungsplan Nr. 134 „<strong>Wohngebiet</strong> <strong>Vorderheide</strong> <strong>II</strong>“ Umweltbericht<br />
Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt darzustellen.<br />
Hierzu bleibt festzustellen, dass die Kontrolle der Durchführung der festgesetzten<br />
grünordnerischen Maßnahmen im Bereich der Baugrundstücksflächen<br />
der zuständigen Bauaufsichtsbehörde unterliegt.<br />
Die festgesetzte Durchführung der CEF-Maßnahmen (Teilplan B) sowie die<br />
Durchführung der „Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von<br />
Boden, Natur und Landschaft - Waldrandzone und Gehölzsaum“ sollen<br />
durch eine Umweltbaubegleitung überwacht werden. Die Umweltbaubegleitung<br />
hat die Durchführung der Maßnahmen zu überwachen und zu dokumentieren.<br />
Im Rahmen dieser Dokumentation ist auch die Entwicklung des<br />
Bestandes innerhalb der CEF-Maßnahmen zu untersuchen. Diesbezüglich<br />
fand bereits im Jahre 2010 ein so genanntes „Null-Monitoring“ statt, in dem<br />
der aktuelle Bestand der vorkommenden wertrelevanten Arten erfasst wurde<br />
(siehe Anlage). Nach Umsetzung der CEF-Maßnahmen ist eine weitere<br />
Untersuchung durchzuführen, um die positiven Auswirkungen der Maßnahmen<br />
auf das faunistische Inventar erfassen zu können.<br />
Spezielle Überwachungen der Maßnahmen innerhalb der Teilpläne C und D<br />
sind nicht vorgesehen. Die Flächen befinden sich ausschließlich im Besitz<br />
der Kreisstadt, eine Umsetzung der Flächen ist zum Teil schon durchgeführt<br />
bzw. eine kurzfristige Umsetzung steht an.<br />
3.c Allgemein verständliche Zus<strong>am</strong>menfassung der erforderlichen Angaben<br />
Gegenstand des vorliegenden Umweltberichtes ist die Aufstellung des Bebauungsplanes<br />
Nr. 134 „<strong>Wohngebiet</strong> <strong>Vorderheide</strong> <strong>II</strong>“. Durch die Aufstellung<br />
dieses Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen<br />
für eine aufgelockerte Wohnbebauung unter besonderer Berücksichtigung<br />
der Belange von Natur und Landschaft geschaffen werden.<br />
Gemäß § 2a BauGB hat der Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung<br />
des Bauleitplanentwurfes die Aufgabe, die aufgrund der Umweltprüfung<br />
nach § 2 Abs. 4 BauGB ermittelten und bewerteten Belange des<br />
Umweltschutzes darzulegen. Die inhaltliche Gliederung des Umweltberichtes<br />
ergibt sich dabei aus der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB.<br />
Geordnet nach Schutzgütern wird der vorhandene Umweltzustand aufgezeigt<br />
und die sich derzeit abzeichnenden Umweltauswirkungen des Vorhabens<br />
dargelegt und bewertet. Ihm werden positive Auswirkungen und Auflagen<br />
zur Minderung und zum Ausgleich von Umweltauswirkungen durch<br />
das Vorhaben gegenübergestellt.<br />
Seite 30
Kreisstadt <strong>Hofheim</strong> <strong>am</strong> <strong>Taunus</strong><br />
Bebauungsplan Nr. 134 „<strong>Wohngebiet</strong> <strong>Vorderheide</strong> <strong>II</strong>“ Umweltbericht<br />
Dabei lassen sich für den Planteil A folgende Aussagen treffen:<br />
- Die vorgesehene Bebauung des Teilplanes A führt zu „mittleren“ negativen<br />
Auswirkungen auf das Schutzgut „Boden“. Dies resultiert vorwiegend<br />
aus dem mittleren Ertragspotential des vorhandenen Bodens und dem zu<br />
erwartenden Versiegelungsgrad.<br />
- Die Auswirkungen auf die Schutzgüter „Wasser“, „Klima / Luft“, „Landschaftsbild“<br />
sowie „Mensch und Kulturgüter“ können durch die vorgesehenen<br />
Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen, wie z.B. die vorgesehenen<br />
Grünflächen, den hohen Anteil an Grundstücksfreiflächen, den<br />
vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen „Waldrand“ und „Gehölzsaum“<br />
sowie den Festsetzungen zur Bepflanzung von Bäumen und Sträuchern<br />
erheblich minimiert werden. Insges<strong>am</strong>t sind für diese Schutzgüter „mittlere“<br />
Auswirkungen zu erwarten.<br />
- Durch die Bebauung des Plangebietes kommt es zu einem Verlust von<br />
wertvollen Biotop- und Nutzungsstrukturen. Insbesondere sind hierbei die<br />
Streuobstwiesen, Streuobstwiesenbrachen sowie Hecken und Säume zu<br />
nennen, wobei es sich bei den Streuobstwiesen teilweise um gesetzlich<br />
geschützte Biotope handelt. Neben der Bedeutung der Biotopstrukturen,<br />
besitzt der Teilplan A auch erheblich Bedeutung für die Fauna. Obwohl<br />
der Bebauungsplan zahlreiche Festsetzungen zur Vermeidung, Minimierung<br />
und zum Ausgleich innerhalb des Teilplanes A vorsieht, kommt es<br />
jedoch insges<strong>am</strong>t im Teilplan A zu „hohen“ negativen Auswirkungen auf<br />
das Schutzgut „Flora und Fauna, biologische Vielfalt“.<br />
- Spezielle Auswirkungen des Vorhabens auf Wechselwirkungen zwischen<br />
den Schutzgütern, die über den bereits beschriebenen Auswirkungen im<br />
Zus<strong>am</strong>menhang mit den einzelnen Schutzgütern zu erwarten sind, sind<br />
nicht vorhanden.<br />
Andere Lösungsmöglichkeiten sind unter Berücksichtigung der Zielsetzung<br />
nicht erkennbar.<br />
Der Bebauungsplan setzt neben den Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung<br />
und zum Ausgleich innerhalb des Teilplanes A weitere umfangreiche<br />
Ausgleichsmaßnahmen innerhalb der Teilpläne B, C und D fest.<br />
Aufbauend auf eine artenschutzrechtlichen Einschätzung zu den Auswirkungen<br />
des Teilplanes A auf die vorhandene Fauna, wurde ein artenschutz-<br />
und biotopschutzrechtliches Ausgleichsflächenkonzept für den nördlich der<br />
<strong>Vorderheide</strong> <strong>II</strong> angrenzenden Landschaftsraum entwickelt. Darauf aufbauend<br />
wurden in Abstimmung mit der UNB die erforderlichen CEF-<br />
Maßnahmen (continuous ecological functionality-measures) entwickelt und<br />
in einem Teilplan B festgesetzt. Bei Umsetzung dieser Maßnahmen ist kein<br />
Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt. Eine erhebliche Beeinträchtigung<br />
der lokalen Populationen liegt somit nicht vor.<br />
Seite 31
Kreisstadt <strong>Hofheim</strong> <strong>am</strong> <strong>Taunus</strong><br />
Bebauungsplan Nr. 134 „<strong>Wohngebiet</strong> <strong>Vorderheide</strong> <strong>II</strong>“ Umweltbericht<br />
Weitere Ausgleichsflächen wurden innerhalb der Teilpläne C und D festgesetzt,<br />
wobei es hier um Maßnahmen innerhalb von Waldflächen und die<br />
Reaktivierung von weiteren Streuobstwiesen innerhalb der Gemarkung<br />
Diedenbergen und Lorsbach handelt.<br />
Die Durchführung der festgesetzten CEF-Maßnahmen (Teilplan B) sowie<br />
der „Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur<br />
und Landschaft - Waldrandzone und Gehölzsaum“ (Teilplan A) sollen durch<br />
eine Umweltbaubegleitung überwacht werden. Die Umweltbaubegleitung<br />
hat die Durchführung der Maßnahmen zu dokumentieren. Im Rahmen dieser<br />
Dokumentation ist auch die Entwicklung des Bestandes innerhalb der<br />
CEF-Maßnahmen zu untersuchen.<br />
Insges<strong>am</strong>t können durch die festgesetzten Vermeidungs-, Minimierungs-<br />
und Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Teilplanes A, den festgesetzten<br />
CEF-Maßnahmen innerhalb des Teilplanes B sowie den sonstigen externen<br />
Ausgleichsmaßnahmen innerhalb der Teilpläne C und D, die planungsrechtlich<br />
ermöglichten Eingriffe in Natur und Landschaft innerhalb des Teilplanes<br />
A vollständig kompensiert werden (siehe Anlage „Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierungen“).<br />
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Kreisstadt <strong>Hofheim</strong> <strong>am</strong> <strong>Taunus</strong><br />
Bebauungsplan Nr. 134 „<strong>Wohngebiet</strong> <strong>Vorderheide</strong> <strong>II</strong>“ Umweltbericht<br />
Anlagen<br />
— Faunistische Erfassungen im Gebiet „<strong>Vorderheide</strong> <strong>II</strong>“ in den Jahren 2003<br />
und 2004 (Biologo, Dirk A. Diehl), November 2004,<br />
— Artenschutzrechtliche Einschätzungen zum geplanten Baugebiet „<strong>Vorderheide</strong><br />
<strong>II</strong>“ (bioplan, Dr. Rausch), Oktober 2008,<br />
— Faunistische Nacherhebung zum geplanten Baugebiet „<strong>Vorderheide</strong> <strong>II</strong>“<br />
(bioplan, Dr. Rausch), Juni 2010,<br />
— Faunistische Erhebungen als Grundlage für das geplante Monitoring im<br />
Bereich der artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen des Baugebietes<br />
„<strong>Vorderheide</strong> <strong>II</strong>“ (bioplan, Dr. Rausch), Juni 2010,<br />
— Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung Baugebietsflächen (Teilplan A) zum<br />
Bebauungsplan Nr. 134 „<strong>Wohngebiet</strong> <strong>Vorderheide</strong> <strong>II</strong>“ (planungsbüro für<br />
städtebau göringer_hoffmann_bauer) vom Juli 2010,<br />
— Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung Externe Ausgleichsfläche (Teilplan B,<br />
C und D) zum Bebauungsplan Nr. 134 „<strong>Wohngebiet</strong> <strong>Vorderheide</strong> <strong>II</strong>“,<br />
(planungsbüro für städtebau göringer_hoffmann_bauer), Juli 2010,<br />
— Schalltechnische Untersuchung „<strong>Wohngebiet</strong> <strong>Vorderheide</strong> <strong>II</strong>“,<br />
(Fritz, beratende Ingenieure), September 2010,<br />
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