Mitteilungsblatt Schwarzenbruck - Februar 2023
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AUS DEM SCHWARZENBRUCKER RATHAUS<br />
Bekanntmachung zur Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren<br />
nach dem Bundesmeldegesetz<br />
Am 1. November 2015 trat das Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft und<br />
ersetzt das Bayerische Meldegesetz (MeldeG).<br />
Wie bisher haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, gegen<br />
einzelne regelmäßig oder auf Anfrage durchzuführende Datenübermittlungen<br />
der Meldebehörde Widerspruch zu erheben. Die nach bisherigem<br />
Meldegesetz (MeldeG) bereits eingetragenen, schutzumfanggleichen<br />
Übermittlungssperren bleiben bestehen, so dass in diesem Fall kein<br />
Handlungsbedarf besteht.<br />
FOLGENDE WIDERSPRUCHSMÖGLICHKEITEN SIND GEGEBEN:<br />
Widerspruch gegen Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche<br />
Religionsgesellschaften (§ 42 Abs. 3 Bundesmeldegesetz)<br />
Die Meldebehörden übermitteln Daten Familienangehöriger, die nicht<br />
derselben oder in keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft<br />
sind, an die öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften der anderen<br />
Familienangehörigen. Familienangehörige sind der Ehegatte oder<br />
Lebenspartner, minderjährige Kinder und die Eltern minderjähriger<br />
Kinder. Der Widerspruch verhindert nicht die Übermittlung von Daten für<br />
Zwecke des Steuererhebungsrechts an die jeweilige öffentlich-rechtliche<br />
Religionsgemeinschaft.<br />
Widerspruch gegen Datenübermittlungen an das Bundesamt für<br />
das Personalmanagement der Bundeswehr (§ 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz)<br />
Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln<br />
die Meldebehörden dem Bundesamt für Personalmanagement der<br />
Bundeswehr jährlich bis 31.03. Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit,<br />
die im nächsten Jahr volljährig werden.<br />
Widerspruch gegen Datenübermittlungen an Parteien, Wählergruppen<br />
oder Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang<br />
mit Wahlen oder Abstimmungen (§ SO Abs. S Bundesmeldegesetz)<br />
Die Meldebehörden erteilen auf Anfrage Parteien, Wählergruppen und<br />
anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen<br />
und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs<br />
der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem<br />
Melderegister über die in § 44 Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Daten von<br />
Gruppen von Wahlberechtigten, soweit für deren Zusammensetzung<br />
das Lebensalter bestimmend ist.<br />
Widerspruch gegen Datenübermittlungen an Mandatsträger,<br />
Presse und Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen (§ SO Abs. S<br />
Bundesmeldegesetz)<br />
Die Meldebehörden übermitteln auf Anfrage Mandatsträgern, Presse<br />
oder Rundfunk Auskünfte aus dem Melderegister über Alters- und<br />
Ehejubiläen. Altersjubiläen sind der 70., jeder fünfte weitere Geburtstag<br />
und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag. Ehejubiläen<br />
sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum. Der Widerspruch ist<br />
bei allen Meldebehörden, bei denen die betroffene Person gemeldet<br />
ist, einzulegen. Der Widerspruch eines Ehegatten wirkt auch für den<br />
anderen Ehegatten.<br />
Widerspruch gegen Datenübermittlungen an Adressbuchverlage<br />
für die Herausgabe von Adressbüchern (§ SO Abs. S Bundesmeldegesetz)<br />
Die Meldebehörden übermitteln auf Anfrage Adressbuchverlagen<br />
Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschrift zu allen<br />
Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die übermittelten<br />
Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse<br />
in Buchform) verwendet werden.<br />
Der Widerspruch ist bei allen Meldebehörden, bei denen die betroffene<br />
Person gemeldet ist, einzulegen.<br />
Bürgerinnen und Bürger können die Übermittlungssperren unter<br />
Vorlage eines Identitätsdokuments bei der Gemeinde <strong>Schwarzenbruck</strong>,<br />
Einwohnermeldeamt, Zimmer Nr. 3.01, 90592 <strong>Schwarzenbruck</strong>,<br />
eintragen lassen oder im Internet unter: www.schwarzenbruck.de/<br />
Rathaus / Bürgerservice/ Digitales Rathaus - einfach online/<br />
Bürgerserviceportal online, beantragen.<br />
Pächter für die Schwarzachstuben gesucht<br />
Für die Bewirtschaftung der Gaststätte sucht die Gemeinde<br />
<strong>Schwarzenbruck</strong> einen neuen Betreiber (m/w/d), der idealweiser<br />
folgende Eigenschaften mitbringt:<br />
• Abgeschlossene gastronomische Berufsausbildung oder Berufserfahrung<br />
in leitender Position im Gastronomiebereich<br />
• Betriebswirtschaftliche Kompetenz zur Führung einer Gaststätte<br />
• Zuverlässigkeit, Organisationstalent sowie Belastbarkeit und Flexibilität<br />
Die Gemeinde <strong>Schwarzenbruck</strong> wünscht sich einen Gastronomen<br />
(m/w/d), der sich mit Leidenschaft und Engagement der Gaststätte in<br />
<strong>Schwarzenbruck</strong> widmet.<br />
Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung u.a. folgende Punkte an:<br />
• Berufserfahrung<br />
• Aussagekräftiges Konzept mit Informationen zu:<br />
geplanten Öffnungszeiten, Frühstücks- oder Mittagsangebot bzw.<br />
nur Betrieb am Abend, Bistro bzw. reines Speiselokal, fokussierte<br />
Zielgruppe, wird der Außenbereich zur Bewirtung einbezogen,<br />
geplant(e) Ruhetag(e), Verwendung von regionalen/saisonalen<br />
Produkten (Speisenangebot), reines Speiselokal oder können auch<br />
„nur“ Getränke eingenommen werden<br />
• Businessplan – wenn möglich<br />
• geplanter Personaleinsatz<br />
• ggf. weitere, parallel geführte Gaststätten/Betriebsstätten<br />
• avisierter Übernahmezeitpunkt<br />
Pachtkosten nach Absprache.<br />
Ihre schriftliche Bewerbung senden Sie bis spätestens 10. März <strong>2023</strong> an:<br />
Gemeinde <strong>Schwarzenbruck</strong>, Erster Bürgermeister Markus Holzammer<br />
Regensburger Straße 16; 90592 <strong>Schwarzenbruck</strong><br />
E-Mail: gemeinde@schwarzenbruck.de<br />
Detaillierte Infos finden Sie unter:<br />
FEBRUAR <strong>2023</strong><br />
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