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Mitteilungsblatt Schwarzenbruck - Februar 2023

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AUS DEM SCHWARZENBRUCKER RATHAUS<br />

Bekanntmachung zur Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren<br />

nach dem Bundesmeldegesetz<br />

Am 1. November 2015 trat das Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft und<br />

ersetzt das Bayerische Meldegesetz (MeldeG).<br />

Wie bisher haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, gegen<br />

einzelne regelmäßig oder auf Anfrage durchzuführende Datenübermittlungen<br />

der Meldebehörde Widerspruch zu erheben. Die nach bisherigem<br />

Meldegesetz (MeldeG) bereits eingetragenen, schutzumfanggleichen<br />

Übermittlungssperren bleiben bestehen, so dass in diesem Fall kein<br />

Handlungsbedarf besteht.<br />

FOLGENDE WIDERSPRUCHSMÖGLICHKEITEN SIND GEGEBEN:<br />

Widerspruch gegen Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche<br />

Religionsgesellschaften (§ 42 Abs. 3 Bundesmeldegesetz)<br />

Die Meldebehörden übermitteln Daten Familienangehöriger, die nicht<br />

derselben oder in keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft<br />

sind, an die öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften der anderen<br />

Familienangehörigen. Familienangehörige sind der Ehegatte oder<br />

Lebenspartner, minderjährige Kinder und die Eltern minderjähriger<br />

Kinder. Der Widerspruch verhindert nicht die Übermittlung von Daten für<br />

Zwecke des Steuererhebungsrechts an die jeweilige öffentlich-rechtliche<br />

Religionsgemeinschaft.<br />

Widerspruch gegen Datenübermittlungen an das Bundesamt für<br />

das Personalmanagement der Bundeswehr (§ 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz)<br />

Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln<br />

die Meldebehörden dem Bundesamt für Personalmanagement der<br />

Bundeswehr jährlich bis 31.03. Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit,<br />

die im nächsten Jahr volljährig werden.<br />

Widerspruch gegen Datenübermittlungen an Parteien, Wählergruppen<br />

oder Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang<br />

mit Wahlen oder Abstimmungen (§ SO Abs. S Bundesmeldegesetz)<br />

Die Meldebehörden erteilen auf Anfrage Parteien, Wählergruppen und<br />

anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen<br />

und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs<br />

der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem<br />

Melderegister über die in § 44 Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Daten von<br />

Gruppen von Wahlberechtigten, soweit für deren Zusammensetzung<br />

das Lebensalter bestimmend ist.<br />

Widerspruch gegen Datenübermittlungen an Mandatsträger,<br />

Presse und Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen (§ SO Abs. S<br />

Bundesmeldegesetz)<br />

Die Meldebehörden übermitteln auf Anfrage Mandatsträgern, Presse<br />

oder Rundfunk Auskünfte aus dem Melderegister über Alters- und<br />

Ehejubiläen. Altersjubiläen sind der 70., jeder fünfte weitere Geburtstag<br />

und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag. Ehejubiläen<br />

sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum. Der Widerspruch ist<br />

bei allen Meldebehörden, bei denen die betroffene Person gemeldet<br />

ist, einzulegen. Der Widerspruch eines Ehegatten wirkt auch für den<br />

anderen Ehegatten.<br />

Widerspruch gegen Datenübermittlungen an Adressbuchverlage<br />

für die Herausgabe von Adressbüchern (§ SO Abs. S Bundesmeldegesetz)<br />

Die Meldebehörden übermitteln auf Anfrage Adressbuchverlagen<br />

Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschrift zu allen<br />

Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die übermittelten<br />

Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse<br />

in Buchform) verwendet werden.<br />

Der Widerspruch ist bei allen Meldebehörden, bei denen die betroffene<br />

Person gemeldet ist, einzulegen.<br />

Bürgerinnen und Bürger können die Übermittlungssperren unter<br />

Vorlage eines Identitätsdokuments bei der Gemeinde <strong>Schwarzenbruck</strong>,<br />

Einwohnermeldeamt, Zimmer Nr. 3.01, 90592 <strong>Schwarzenbruck</strong>,<br />

eintragen lassen oder im Internet unter: www.schwarzenbruck.de/<br />

Rathaus / Bürgerservice/ Digitales Rathaus - einfach online/<br />

Bürgerserviceportal online, beantragen.<br />

Pächter für die Schwarzachstuben gesucht<br />

Für die Bewirtschaftung der Gaststätte sucht die Gemeinde<br />

<strong>Schwarzenbruck</strong> einen neuen Betreiber (m/w/d), der idealweiser<br />

folgende Eigenschaften mitbringt:<br />

• Abgeschlossene gastronomische Berufsausbildung oder Berufserfahrung<br />

in leitender Position im Gastronomiebereich<br />

• Betriebswirtschaftliche Kompetenz zur Führung einer Gaststätte<br />

• Zuverlässigkeit, Organisationstalent sowie Belastbarkeit und Flexibilität<br />

Die Gemeinde <strong>Schwarzenbruck</strong> wünscht sich einen Gastronomen<br />

(m/w/d), der sich mit Leidenschaft und Engagement der Gaststätte in<br />

<strong>Schwarzenbruck</strong> widmet.<br />

Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung u.a. folgende Punkte an:<br />

• Berufserfahrung<br />

• Aussagekräftiges Konzept mit Informationen zu:<br />

geplanten Öffnungszeiten, Frühstücks- oder Mittagsangebot bzw.<br />

nur Betrieb am Abend, Bistro bzw. reines Speiselokal, fokussierte<br />

Zielgruppe, wird der Außenbereich zur Bewirtung einbezogen,<br />

geplant(e) Ruhetag(e), Verwendung von regionalen/saisonalen<br />

Produkten (Speisenangebot), reines Speiselokal oder können auch<br />

„nur“ Getränke eingenommen werden<br />

• Businessplan – wenn möglich<br />

• geplanter Personaleinsatz<br />

• ggf. weitere, parallel geführte Gaststätten/Betriebsstätten<br />

• avisierter Übernahmezeitpunkt<br />

Pachtkosten nach Absprache.<br />

Ihre schriftliche Bewerbung senden Sie bis spätestens 10. März <strong>2023</strong> an:<br />

Gemeinde <strong>Schwarzenbruck</strong>, Erster Bürgermeister Markus Holzammer<br />

Regensburger Straße 16; 90592 <strong>Schwarzenbruck</strong><br />

E-Mail: gemeinde@schwarzenbruck.de<br />

Detaillierte Infos finden Sie unter:<br />

FEBRUAR <strong>2023</strong><br />

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