Freizeit-Trampoline - BfU
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fu-Grundlagen 2.087<br />
<strong>Freizeit</strong>-<strong>Trampoline</strong><br />
Autoren: Bern 2011<br />
Fränk Hofer, Markus Buchser<br />
bfu – Beratungsstelle für Unfallverhütung
Autoren<br />
Fränk Hofer<br />
Leiter Sport, bfu, f.hofer@bfu.ch<br />
Dipl. Sportlehrer, Primarlehrer. Langjährige Referententätigkeit im Sportbereich, Ausbildungs-<br />
verantwortlicher beim Schweizer Radverband und Fachleiter J+S, von 2003 bis 2007 Präsident<br />
von Swiss Cycling. Seit 2007 Leiter Sport bei der bfu. Arbeitsschwerpunkte: Fahrrad/Bike,<br />
Schneesport, Strategische Entwicklung Unfallprävention im Sport und Koordination mit Partnern.<br />
Markus Buchser<br />
Berater Haus / <strong>Freizeit</strong> / Produkte, bfu, m.buchser@bfu.ch<br />
Bauzeichner, Bauführer; befasst sich seit 1978 mit dem Bau von Sportanlagen, wovon 13 Jahre<br />
als Bauführer bei einer Sportplatzbaufirma und als Bauleiter bei einem Gartenbauamt. Seit 1991<br />
Berater bei der bfu zu Sicherheitsfragen. Arbeitsschwerpunkte: Sport-, Bäder- und <strong>Freizeit</strong>anla-<br />
gen, Bodenbeläge. Vorstandsmitglied der IAKS Schweiz (Internationale Vereinigung Sport- und<br />
<strong>Freizeit</strong>einrichtungen).
Impressum<br />
Herausgeberin bfu – Beratungsstelle für Unfallverhütung<br />
Postfach 8236<br />
CH-3001 Bern<br />
Tel. +41 31 390 22 22<br />
Fax +41 31 390 22 30<br />
info@bfu.ch<br />
www.bfu.ch<br />
Autoren Fränk Hofer, Leiter Abt. Sport, bfu<br />
Markus Buchser, Berater Abt. Haus und <strong>Freizeit</strong>, bfu<br />
Mitarbeit Regina Münstermann, Sachbearbeiterin Sport<br />
Redaktion Fränk Hofer, Leiter Abt. Sport, bfu<br />
© bfu 2008 Alle Rechte vorbehalten; Reproduktion (z. B. Fotokopie), Speicherung, Verarbeitung und<br />
Verbreitung sind mit Quellenangabe gestattet.<br />
4 bfu-Grundlagen 2.087
Inhalt<br />
I. Einleitung 6<br />
1. Unfallgeschehen 6<br />
3. Unfallursachen 7<br />
II. Tipps 8<br />
1. Tipps für den Kauf 8<br />
2. Tipps für die Montage 9<br />
3. Tipps zum sicheren Gebrauch 10<br />
4. Wartung und Unterhalt 12<br />
III. Haftung und Verantwortung 13<br />
IV. Normen 14<br />
bfu-Grundlagen 2.087 5
I. Einleitung<br />
1. Unfallgeschehen<br />
<strong>Trampoline</strong> entwickeln sich in der Schweiz zu ei-<br />
nem beliebten Tummel- und Sportgerät. Die Frage,<br />
ob sie gefährlich sind oder nicht, hängt davon ab,<br />
wie man sie benutzt. Trampolinturnen wird sowohl<br />
wettkampfmässig als auch in der <strong>Freizeit</strong> betrieben.<br />
Im Sport wird es nur unter Anleitung fachkundiger<br />
Trainer ausgeübt (dabei sind jeweils zwei Personen<br />
als Sicherheitsstellung an den Seiten obligatorisch).<br />
Die ausgebildeten Trainer wissen, wie <strong>Trampoline</strong><br />
sicher aufgebaut und benutzt werden.<br />
Anders sieht es bei <strong>Trampoline</strong>n im privaten<br />
Gebrauch aus, wo Unfälle oftmals mit sehr schwe-<br />
ren Verletzungen enden. Im Garten aufgestellte<br />
Geräte können zudem auch von Unbefugten, die<br />
nicht über die notwendigen Instruktionen verfü-<br />
gen, benutzt werden. Aus statistischen Unterlagen<br />
der USA geht hervor, dass dort im Jahr 2001 über<br />
90'000 Personen Verletzungen im Zusammenhang<br />
mit <strong>Trampoline</strong>n erlitten, vor allem mit solchen in<br />
privaten Gärten. Die meisten Unfälle ereigneten<br />
sich mit Jugendlichen im Alter zwischen 6 – 14<br />
Jahren. Wie hoch die Verletzungsrate in der<br />
Schweiz ist, ist nicht bekannt.<br />
Da <strong>Trampoline</strong> heute vermehrt als <strong>Freizeit</strong>sportge-<br />
räte gekauft und im Garten aufgestellt werden,<br />
sind beim Kauf und Gebrauch einige wichtige<br />
Punkte zur Unfallverhütung zu beachten und zu<br />
befolgen.<br />
6 bfu-Grundlagen 2.087
3. Unfallursachen<br />
� Gefährliche Sprünge oder Salti<br />
� Zusammenstösse mit einer anderen Person<br />
oder Fall auf eine Zweitperson auf dem<br />
Trampolin (75 % der Unfälle)<br />
� Die leichtere Person trägt ein fünfmal höhe-<br />
res Unfallrisiko als die schwerere<br />
� Heruntergestossenwerden während des<br />
Springens durch eine andere Person auf<br />
dem Trampolin<br />
� Ungeschickte oder harte Landung auf dem<br />
Trampolin<br />
� Fall vom Trampolin und Landung auf dem<br />
harten Boden oder auf einem harten Objekt<br />
� Kontakt mit den Trampolinfedern oder dem<br />
-rahmen<br />
� Hinunterspringen statt Absteigen vom<br />
Trampolin auf den harten Boden<br />
Verletzungen sind an allen Körperteilen möglich,<br />
insbesondere an Hals, Armen, Beinen, Kopf und<br />
Gesicht. Verletzungen an Kopf und Hals gehören<br />
zu den gravierendsten im Zusammenhang mit<br />
<strong>Trampoline</strong>n. Kinder unter 6 Jahren haben ein stark<br />
erhöhtes Unfallrisiko.<br />
Abbildung 1<br />
Immer alleine springen. Bei zwei oder mehreren Benutzenden besteht die Gefahr von Kollisionen. Die leichtere Person trägt ein<br />
fünfmal höheres Unfallrisiko<br />
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II. Tipps<br />
1. Tipps für den Kauf<br />
� Um zu verhindern, dass Kinder vom<br />
Trampolin resp. auf die Umrandung fallen,<br />
nur solche mit Sicherheits-Schutznetzen<br />
kaufen (Abbildung 2). Diese bilden eine Art<br />
„Käfig“ auf dem Trampolin und verhindern<br />
lediglich Stürze auf den Boden.<br />
� Ein Netz kann falsche Sicherheit vortäu-<br />
schen und zu riskanten Sprüngen verleiten.<br />
Es darf niemals den respektvollen Umgang<br />
mit dem Gerät ersetzen!<br />
� Die Randabdeckung darf nicht verrutschen.<br />
� Zusätzliche Sicherheit kann mit einem gut<br />
�<br />
fixierten Sicherheitsnetz zwischen Tram-<br />
polinrahmen und Boden erreicht werden<br />
(Abbildung 3). Dadurch wird verhindert,<br />
dass Kinder unter das Gerät kriechen.<br />
Abbildung 2<br />
Trampolin mit Sicherheits-Schutznetz.<br />
� <strong>Trampoline</strong> nur mit einer kompletten Ab-<br />
deckung (Rahmenpolsterung) der Federn<br />
oder Gummizüge und des Metallrahmens<br />
kaufen.<br />
Abbildung 3<br />
Trampolin mit Sicherheitsnetz zwischen Trampolinrahmen und<br />
Boden.<br />
8 bfu-Grundlagen 2.087
2. Tipps für die Montage<br />
� <strong>Trampoline</strong> auf einer ebenen Fläche und<br />
nicht auf harten Böden (Rutschgefahr) wie<br />
Betonplatten, Verbundsteinen, Asphaltbe-<br />
lag usw. aufstellen. Möglich sind Gras- und<br />
Rasenflächen oder stossdämpfende Unter-<br />
gründe.<br />
� Über dem Trampolin ist nach Angaben des<br />
Herstellers ein Freiraum einzuhalten.<br />
� Im Umkreis von 2,5 m von <strong>Trampoline</strong>n<br />
dürfen sich keine harten und scharfkantigen<br />
Gegenstände, keine Äste, Stromleitungen,<br />
Wände, Zäune, Spielgeräte usw. befinden.<br />
� Teilweise im Boden eingegrabene oder ver-<br />
�<br />
senkte <strong>Trampoline</strong> (Abbildung 3) erhöhen<br />
Abbildung 4<br />
Das Kind steigt ohne Aufstiegshilfe aufs Trampolin<br />
die Sicherheit der Springenden. Sie sind so<br />
aufzustellen, dass die Sprungfläche bündig<br />
mit den angrenzenden Flächen ist.<br />
� Das unbefugte Benutzen von <strong>Trampoline</strong>n<br />
ist in öffentlich zugänglichen, unter Um-<br />
ständen auch in privaten Anlagen zu ver-<br />
hindern (z. B. durch eine Umzäunung).<br />
� Es sollen keine Aufstiegshilfen angebracht<br />
werden. Kinder, die nicht selbständig auf<br />
ein Trampolin steigen können, sollten nicht<br />
unbeaufsichtigt auf ein Trampolin gelan-<br />
bfu-Grundlagen 2.087 9<br />
gen.<br />
� Das Trampolin sturmsicher befestigen.
3. Tipps zum sicheren Gebrauch<br />
� Es darf sich immer nur eine Person auf dem<br />
Trampolin befinden! Bei zwei oder mehre-<br />
ren Benutzenden besteht die Gefahr, dass<br />
durch unachtsame Bewegungen Kollisionen<br />
entstehen, die insbesondere an Kopf und<br />
Nacken schlimme Folgen haben können. Bei<br />
Mehrfachnutzung besteht zudem die Ge-<br />
fahr, dass Benutzende unerwartet heraus-<br />
geschleudert werden („rebounding“).<br />
� Kinder unter 6 Jahren sollen wegen man-<br />
gelnder motorischer Fähigkeiten nicht zum<br />
Trampolinspringen zugelassen werden.<br />
� Kinder sind beim Springen durch erwach-<br />
sene Personen zu beaufsichtigen, wobei es<br />
zu beachten gilt, dass die Überwachung<br />
keine Garantie für Sicherheit ist. In der<br />
Mitte des Springtuchs abspringen und lan-<br />
den.<br />
� Stoppsprung üben<br />
� Vor dem Springen alle harten und scharfen<br />
Gegenstände wie Uhren, Schmuck, Piercing<br />
usw. ablegen.<br />
� Nur barfuss, in Gymnastik- oder leichten<br />
Turnschuhen mit dünnen Sohlen springen.<br />
Mit gewöhnlichen Strassenschuhen und<br />
harten Sohlen besteht die Gefahr, bei der<br />
Landung umzuknicken. Nicht in Socken<br />
springen!<br />
� Bei Sprungtüchern in Netzform sollte we-<br />
gen Verletzungsgefahr für die Zehen nicht<br />
barfuss gesprungen werden.<br />
� Nie vom Trampolin springen und auf dem<br />
Boden landen, sondern immer nur hinauf-<br />
und hinabklettern. Nicht vom Trampolin auf<br />
andere Gegenstände springen resp. nicht<br />
von anderen Gegenständen auf das Tram-<br />
polin springen.<br />
� Das eigene Können vorsichtig und richtig<br />
einschätzen! Nur so hoch springen, wie<br />
man es kontrollieren kann! Ansonsten be-<br />
steht die Gefahr, dass die Landung in un-<br />
erwünschten und verletzungsträchtigen Po-<br />
sitionen (z. B. Kopflandung) erfolgt. Ein<br />
eindeutiges, sichtbares Zeichen von unkon-<br />
trollierter Höhe ist wildes Rudern mit den<br />
Armen, hier muss zum Bremsen aufgefor-<br />
dert werden.<br />
� Nie unter das Sprungtuch kriechen, denn<br />
dieses dehnt sich beim Springen nach unten<br />
10 bfu-Grundlagen 2.087<br />
aus.<br />
� Nie bei Nässe springenI<br />
� Wer kein Risiko eingehen will, soll sich ei-<br />
nem Trampolinverein anschliessen.
� Die Springenden sind in Form von Pikto-<br />
grammen über Warn- und Sicherheitshin-<br />
weise zu informieren. Diese sind an gut<br />
sichtbarer Stelle zu montieren.<br />
Abbildung 5<br />
Piktogramme: Immer alleine springen, Sicherheitsnetz, Beaufsichtigung durch Erwachsene, Keine Salti springen, Trampolin nicht unter<br />
Hindernisse aufstellen. Download auf www.bfu.ch<br />
Quelle: bfu<br />
bfu-Grundlagen 2.087 11
4. Wartung und Unterhalt<br />
Eine regelmässige Kontrolle von <strong>Trampoline</strong>n ist<br />
nicht nur eine Frage der Verantwortung, sondern<br />
auch der Haftung. Darum ist es empfehlenswert,<br />
für öffentlich zugängliche Geräte ein Pflichtenheft<br />
für die verantwortliche Person/Organisation bezüg-<br />
lich Kontrollen, Wartung und Reparaturen zu<br />
erstellen.<br />
<strong>Trampoline</strong> sind regelmässig auf abgenutzte, über-<br />
beanspruchte oder fehlende Teile hin zu überprü-<br />
fen. Folgende Defekte erhöhen die Gefahr für eine<br />
Körperverletzung:<br />
Abbildung 6<br />
Es darf sich immer nur eine Person auf dem Trampolin befinden<br />
� Einstiche, Löcher oder Risse im Sprungtuch<br />
� durchhängendes Sprungtuch<br />
� lose Nähte oder jegliche Art von Abnutzung<br />
des Sprungtuchs<br />
� geknickte oder gebrochene Rahmenteile<br />
� gebrochene, fehlende oder beschädigte<br />
Federn<br />
� beschädigter, fehlender oder unzureichen-<br />
der Rahmenschutz<br />
� hervorstehende Teile am Rahmen, den<br />
Federn oder des Sprungtuchs<br />
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III. Haftung und Verantwortung<br />
Wer ein <strong>Freizeit</strong>trampolin aufstellt, ist dafür ver-<br />
antwortlich, dass es richtig aufgestellt, gewartet<br />
und unterhalten wird. Regelmässige Kontrolle ist<br />
unbedingt nötig – sie dient nicht nur der Verhinde-<br />
rung von Unfällen, sondern auch der Minimierung<br />
des Risikos, im Falle eines Unfalls zivil- und /oder<br />
strafrechtlich belangt zu werden..<br />
Eine Hinweistafel (z.B. Benützen verboten. Jede<br />
Haftung für Unfälle wird abgelehnt) reicht nicht.<br />
Wirksamer ist es, das Grundstück einzuzäunen, so<br />
haben Unbefugte keinen Zutritt.<br />
Nicht nur unsachgemässer Aufbau oder falsche<br />
Wartung können mögliche Quellen für Un- und<br />
Rechtsfälle sein, auch falsche Benützung kann eine<br />
Rolle spielen. Gefordert bezüglich Aufsicht sind<br />
nicht nur diejenigen Personen, die <strong>Trampoline</strong> auf-<br />
stellen, sondern selbstverständlich auch die Erzie-<br />
hungsberechtigten der «fremden» Kinder. Grund-<br />
sätzlich sollten Erwachsene die Kinder beim Tram-<br />
polinspringen instruieren und beaufsichtigen.<br />
Letztlich hängt es immer von den konkreten Um-<br />
ständen des Einzelfalls ab, ob überhaupt und wenn<br />
ja wer nach einem Trampolinunfall zivilrechtlich<br />
haftet und /oder strafrechtlich verantwortlich ist<br />
(Gerichtsentscheid).<br />
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IV. Normen<br />
Für private Garten- und Spielzeug-<strong>Trampoline</strong> gibt<br />
es (noch) keine Sicherheitsnormen. <strong>Trampoline</strong> für<br />
Training und Wettkampf zählen zu den Turngerä-<br />
ten und sind in der Schweizer Norm SN EN 13219<br />
„Turngeräte – <strong>Trampoline</strong> – Funktionelle und<br />
sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfverfah-<br />
ren“ umschrieben.<br />
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