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Freizeit-Trampoline - BfU

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fu-Grundlagen 2.087<br />

<strong>Freizeit</strong>-<strong>Trampoline</strong><br />

Autoren: Bern 2011<br />

Fränk Hofer, Markus Buchser<br />

bfu – Beratungsstelle für Unfallverhütung


Autoren<br />

Fränk Hofer<br />

Leiter Sport, bfu, f.hofer@bfu.ch<br />

Dipl. Sportlehrer, Primarlehrer. Langjährige Referententätigkeit im Sportbereich, Ausbildungs-<br />

verantwortlicher beim Schweizer Radverband und Fachleiter J+S, von 2003 bis 2007 Präsident<br />

von Swiss Cycling. Seit 2007 Leiter Sport bei der bfu. Arbeitsschwerpunkte: Fahrrad/Bike,<br />

Schneesport, Strategische Entwicklung Unfallprävention im Sport und Koordination mit Partnern.<br />

Markus Buchser<br />

Berater Haus / <strong>Freizeit</strong> / Produkte, bfu, m.buchser@bfu.ch<br />

Bauzeichner, Bauführer; befasst sich seit 1978 mit dem Bau von Sportanlagen, wovon 13 Jahre<br />

als Bauführer bei einer Sportplatzbaufirma und als Bauleiter bei einem Gartenbauamt. Seit 1991<br />

Berater bei der bfu zu Sicherheitsfragen. Arbeitsschwerpunkte: Sport-, Bäder- und <strong>Freizeit</strong>anla-<br />

gen, Bodenbeläge. Vorstandsmitglied der IAKS Schweiz (Internationale Vereinigung Sport- und<br />

<strong>Freizeit</strong>einrichtungen).


Impressum<br />

Herausgeberin bfu – Beratungsstelle für Unfallverhütung<br />

Postfach 8236<br />

CH-3001 Bern<br />

Tel. +41 31 390 22 22<br />

Fax +41 31 390 22 30<br />

info@bfu.ch<br />

www.bfu.ch<br />

Autoren Fränk Hofer, Leiter Abt. Sport, bfu<br />

Markus Buchser, Berater Abt. Haus und <strong>Freizeit</strong>, bfu<br />

Mitarbeit Regina Münstermann, Sachbearbeiterin Sport<br />

Redaktion Fränk Hofer, Leiter Abt. Sport, bfu<br />

© bfu 2008 Alle Rechte vorbehalten; Reproduktion (z. B. Fotokopie), Speicherung, Verarbeitung und<br />

Verbreitung sind mit Quellenangabe gestattet.<br />

4 bfu-Grundlagen 2.087


Inhalt<br />

I. Einleitung 6<br />

1. Unfallgeschehen 6<br />

3. Unfallursachen 7<br />

II. Tipps 8<br />

1. Tipps für den Kauf 8<br />

2. Tipps für die Montage 9<br />

3. Tipps zum sicheren Gebrauch 10<br />

4. Wartung und Unterhalt 12<br />

III. Haftung und Verantwortung 13<br />

IV. Normen 14<br />

bfu-Grundlagen 2.087 5


I. Einleitung<br />

1. Unfallgeschehen<br />

<strong>Trampoline</strong> entwickeln sich in der Schweiz zu ei-<br />

nem beliebten Tummel- und Sportgerät. Die Frage,<br />

ob sie gefährlich sind oder nicht, hängt davon ab,<br />

wie man sie benutzt. Trampolinturnen wird sowohl<br />

wettkampfmässig als auch in der <strong>Freizeit</strong> betrieben.<br />

Im Sport wird es nur unter Anleitung fachkundiger<br />

Trainer ausgeübt (dabei sind jeweils zwei Personen<br />

als Sicherheitsstellung an den Seiten obligatorisch).<br />

Die ausgebildeten Trainer wissen, wie <strong>Trampoline</strong><br />

sicher aufgebaut und benutzt werden.<br />

Anders sieht es bei <strong>Trampoline</strong>n im privaten<br />

Gebrauch aus, wo Unfälle oftmals mit sehr schwe-<br />

ren Verletzungen enden. Im Garten aufgestellte<br />

Geräte können zudem auch von Unbefugten, die<br />

nicht über die notwendigen Instruktionen verfü-<br />

gen, benutzt werden. Aus statistischen Unterlagen<br />

der USA geht hervor, dass dort im Jahr 2001 über<br />

90'000 Personen Verletzungen im Zusammenhang<br />

mit <strong>Trampoline</strong>n erlitten, vor allem mit solchen in<br />

privaten Gärten. Die meisten Unfälle ereigneten<br />

sich mit Jugendlichen im Alter zwischen 6 – 14<br />

Jahren. Wie hoch die Verletzungsrate in der<br />

Schweiz ist, ist nicht bekannt.<br />

Da <strong>Trampoline</strong> heute vermehrt als <strong>Freizeit</strong>sportge-<br />

räte gekauft und im Garten aufgestellt werden,<br />

sind beim Kauf und Gebrauch einige wichtige<br />

Punkte zur Unfallverhütung zu beachten und zu<br />

befolgen.<br />

6 bfu-Grundlagen 2.087


3. Unfallursachen<br />

� Gefährliche Sprünge oder Salti<br />

� Zusammenstösse mit einer anderen Person<br />

oder Fall auf eine Zweitperson auf dem<br />

Trampolin (75 % der Unfälle)<br />

� Die leichtere Person trägt ein fünfmal höhe-<br />

res Unfallrisiko als die schwerere<br />

� Heruntergestossenwerden während des<br />

Springens durch eine andere Person auf<br />

dem Trampolin<br />

� Ungeschickte oder harte Landung auf dem<br />

Trampolin<br />

� Fall vom Trampolin und Landung auf dem<br />

harten Boden oder auf einem harten Objekt<br />

� Kontakt mit den Trampolinfedern oder dem<br />

-rahmen<br />

� Hinunterspringen statt Absteigen vom<br />

Trampolin auf den harten Boden<br />

Verletzungen sind an allen Körperteilen möglich,<br />

insbesondere an Hals, Armen, Beinen, Kopf und<br />

Gesicht. Verletzungen an Kopf und Hals gehören<br />

zu den gravierendsten im Zusammenhang mit<br />

<strong>Trampoline</strong>n. Kinder unter 6 Jahren haben ein stark<br />

erhöhtes Unfallrisiko.<br />

Abbildung 1<br />

Immer alleine springen. Bei zwei oder mehreren Benutzenden besteht die Gefahr von Kollisionen. Die leichtere Person trägt ein<br />

fünfmal höheres Unfallrisiko<br />

bfu-Grundlagen 2.087 7


II. Tipps<br />

1. Tipps für den Kauf<br />

� Um zu verhindern, dass Kinder vom<br />

Trampolin resp. auf die Umrandung fallen,<br />

nur solche mit Sicherheits-Schutznetzen<br />

kaufen (Abbildung 2). Diese bilden eine Art<br />

„Käfig“ auf dem Trampolin und verhindern<br />

lediglich Stürze auf den Boden.<br />

� Ein Netz kann falsche Sicherheit vortäu-<br />

schen und zu riskanten Sprüngen verleiten.<br />

Es darf niemals den respektvollen Umgang<br />

mit dem Gerät ersetzen!<br />

� Die Randabdeckung darf nicht verrutschen.<br />

� Zusätzliche Sicherheit kann mit einem gut<br />

�<br />

fixierten Sicherheitsnetz zwischen Tram-<br />

polinrahmen und Boden erreicht werden<br />

(Abbildung 3). Dadurch wird verhindert,<br />

dass Kinder unter das Gerät kriechen.<br />

Abbildung 2<br />

Trampolin mit Sicherheits-Schutznetz.<br />

� <strong>Trampoline</strong> nur mit einer kompletten Ab-<br />

deckung (Rahmenpolsterung) der Federn<br />

oder Gummizüge und des Metallrahmens<br />

kaufen.<br />

Abbildung 3<br />

Trampolin mit Sicherheitsnetz zwischen Trampolinrahmen und<br />

Boden.<br />

8 bfu-Grundlagen 2.087


2. Tipps für die Montage<br />

� <strong>Trampoline</strong> auf einer ebenen Fläche und<br />

nicht auf harten Böden (Rutschgefahr) wie<br />

Betonplatten, Verbundsteinen, Asphaltbe-<br />

lag usw. aufstellen. Möglich sind Gras- und<br />

Rasenflächen oder stossdämpfende Unter-<br />

gründe.<br />

� Über dem Trampolin ist nach Angaben des<br />

Herstellers ein Freiraum einzuhalten.<br />

� Im Umkreis von 2,5 m von <strong>Trampoline</strong>n<br />

dürfen sich keine harten und scharfkantigen<br />

Gegenstände, keine Äste, Stromleitungen,<br />

Wände, Zäune, Spielgeräte usw. befinden.<br />

� Teilweise im Boden eingegrabene oder ver-<br />

�<br />

senkte <strong>Trampoline</strong> (Abbildung 3) erhöhen<br />

Abbildung 4<br />

Das Kind steigt ohne Aufstiegshilfe aufs Trampolin<br />

die Sicherheit der Springenden. Sie sind so<br />

aufzustellen, dass die Sprungfläche bündig<br />

mit den angrenzenden Flächen ist.<br />

� Das unbefugte Benutzen von <strong>Trampoline</strong>n<br />

ist in öffentlich zugänglichen, unter Um-<br />

ständen auch in privaten Anlagen zu ver-<br />

hindern (z. B. durch eine Umzäunung).<br />

� Es sollen keine Aufstiegshilfen angebracht<br />

werden. Kinder, die nicht selbständig auf<br />

ein Trampolin steigen können, sollten nicht<br />

unbeaufsichtigt auf ein Trampolin gelan-<br />

bfu-Grundlagen 2.087 9<br />

gen.<br />

� Das Trampolin sturmsicher befestigen.


3. Tipps zum sicheren Gebrauch<br />

� Es darf sich immer nur eine Person auf dem<br />

Trampolin befinden! Bei zwei oder mehre-<br />

ren Benutzenden besteht die Gefahr, dass<br />

durch unachtsame Bewegungen Kollisionen<br />

entstehen, die insbesondere an Kopf und<br />

Nacken schlimme Folgen haben können. Bei<br />

Mehrfachnutzung besteht zudem die Ge-<br />

fahr, dass Benutzende unerwartet heraus-<br />

geschleudert werden („rebounding“).<br />

� Kinder unter 6 Jahren sollen wegen man-<br />

gelnder motorischer Fähigkeiten nicht zum<br />

Trampolinspringen zugelassen werden.<br />

� Kinder sind beim Springen durch erwach-<br />

sene Personen zu beaufsichtigen, wobei es<br />

zu beachten gilt, dass die Überwachung<br />

keine Garantie für Sicherheit ist. In der<br />

Mitte des Springtuchs abspringen und lan-<br />

den.<br />

� Stoppsprung üben<br />

� Vor dem Springen alle harten und scharfen<br />

Gegenstände wie Uhren, Schmuck, Piercing<br />

usw. ablegen.<br />

� Nur barfuss, in Gymnastik- oder leichten<br />

Turnschuhen mit dünnen Sohlen springen.<br />

Mit gewöhnlichen Strassenschuhen und<br />

harten Sohlen besteht die Gefahr, bei der<br />

Landung umzuknicken. Nicht in Socken<br />

springen!<br />

� Bei Sprungtüchern in Netzform sollte we-<br />

gen Verletzungsgefahr für die Zehen nicht<br />

barfuss gesprungen werden.<br />

� Nie vom Trampolin springen und auf dem<br />

Boden landen, sondern immer nur hinauf-<br />

und hinabklettern. Nicht vom Trampolin auf<br />

andere Gegenstände springen resp. nicht<br />

von anderen Gegenständen auf das Tram-<br />

polin springen.<br />

� Das eigene Können vorsichtig und richtig<br />

einschätzen! Nur so hoch springen, wie<br />

man es kontrollieren kann! Ansonsten be-<br />

steht die Gefahr, dass die Landung in un-<br />

erwünschten und verletzungsträchtigen Po-<br />

sitionen (z. B. Kopflandung) erfolgt. Ein<br />

eindeutiges, sichtbares Zeichen von unkon-<br />

trollierter Höhe ist wildes Rudern mit den<br />

Armen, hier muss zum Bremsen aufgefor-<br />

dert werden.<br />

� Nie unter das Sprungtuch kriechen, denn<br />

dieses dehnt sich beim Springen nach unten<br />

10 bfu-Grundlagen 2.087<br />

aus.<br />

� Nie bei Nässe springenI<br />

� Wer kein Risiko eingehen will, soll sich ei-<br />

nem Trampolinverein anschliessen.


� Die Springenden sind in Form von Pikto-<br />

grammen über Warn- und Sicherheitshin-<br />

weise zu informieren. Diese sind an gut<br />

sichtbarer Stelle zu montieren.<br />

Abbildung 5<br />

Piktogramme: Immer alleine springen, Sicherheitsnetz, Beaufsichtigung durch Erwachsene, Keine Salti springen, Trampolin nicht unter<br />

Hindernisse aufstellen. Download auf www.bfu.ch<br />

Quelle: bfu<br />

bfu-Grundlagen 2.087 11


4. Wartung und Unterhalt<br />

Eine regelmässige Kontrolle von <strong>Trampoline</strong>n ist<br />

nicht nur eine Frage der Verantwortung, sondern<br />

auch der Haftung. Darum ist es empfehlenswert,<br />

für öffentlich zugängliche Geräte ein Pflichtenheft<br />

für die verantwortliche Person/Organisation bezüg-<br />

lich Kontrollen, Wartung und Reparaturen zu<br />

erstellen.<br />

<strong>Trampoline</strong> sind regelmässig auf abgenutzte, über-<br />

beanspruchte oder fehlende Teile hin zu überprü-<br />

fen. Folgende Defekte erhöhen die Gefahr für eine<br />

Körperverletzung:<br />

Abbildung 6<br />

Es darf sich immer nur eine Person auf dem Trampolin befinden<br />

� Einstiche, Löcher oder Risse im Sprungtuch<br />

� durchhängendes Sprungtuch<br />

� lose Nähte oder jegliche Art von Abnutzung<br />

des Sprungtuchs<br />

� geknickte oder gebrochene Rahmenteile<br />

� gebrochene, fehlende oder beschädigte<br />

Federn<br />

� beschädigter, fehlender oder unzureichen-<br />

der Rahmenschutz<br />

� hervorstehende Teile am Rahmen, den<br />

Federn oder des Sprungtuchs<br />

12 bfu-Grundlagen 2.087


III. Haftung und Verantwortung<br />

Wer ein <strong>Freizeit</strong>trampolin aufstellt, ist dafür ver-<br />

antwortlich, dass es richtig aufgestellt, gewartet<br />

und unterhalten wird. Regelmässige Kontrolle ist<br />

unbedingt nötig – sie dient nicht nur der Verhinde-<br />

rung von Unfällen, sondern auch der Minimierung<br />

des Risikos, im Falle eines Unfalls zivil- und /oder<br />

strafrechtlich belangt zu werden..<br />

Eine Hinweistafel (z.B. Benützen verboten. Jede<br />

Haftung für Unfälle wird abgelehnt) reicht nicht.<br />

Wirksamer ist es, das Grundstück einzuzäunen, so<br />

haben Unbefugte keinen Zutritt.<br />

Nicht nur unsachgemässer Aufbau oder falsche<br />

Wartung können mögliche Quellen für Un- und<br />

Rechtsfälle sein, auch falsche Benützung kann eine<br />

Rolle spielen. Gefordert bezüglich Aufsicht sind<br />

nicht nur diejenigen Personen, die <strong>Trampoline</strong> auf-<br />

stellen, sondern selbstverständlich auch die Erzie-<br />

hungsberechtigten der «fremden» Kinder. Grund-<br />

sätzlich sollten Erwachsene die Kinder beim Tram-<br />

polinspringen instruieren und beaufsichtigen.<br />

Letztlich hängt es immer von den konkreten Um-<br />

ständen des Einzelfalls ab, ob überhaupt und wenn<br />

ja wer nach einem Trampolinunfall zivilrechtlich<br />

haftet und /oder strafrechtlich verantwortlich ist<br />

(Gerichtsentscheid).<br />

bfu-Grundlagen 2.087 13


IV. Normen<br />

Für private Garten- und Spielzeug-<strong>Trampoline</strong> gibt<br />

es (noch) keine Sicherheitsnormen. <strong>Trampoline</strong> für<br />

Training und Wettkampf zählen zu den Turngerä-<br />

ten und sind in der Schweizer Norm SN EN 13219<br />

„Turngeräte – <strong>Trampoline</strong> – Funktionelle und<br />

sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfverfah-<br />

ren“ umschrieben.<br />

14 bfu-Grundlagen 2.087


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