Wolfgang Geigenberger - Verbandsgemeinde Hochspeyer
Wolfgang Geigenberger - Verbandsgemeinde Hochspeyer
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<strong>Hochspeyer</strong> - 5- Mittwoch, den 24. Februar 2010<br />
Ausweispapiere<br />
Personalausweise,<br />
die in der Zeit vom<br />
01.02.2010 bis 05.02.2010,<br />
und Reisepässe,<br />
die in der Zeit vom<br />
25.01.2010 bis 29.01.2010<br />
beantragt wurden, können bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />
<strong>Hochspeyer</strong>, Hauptstr. 121, Zimmer Nr. 202 und 203, zu<br />
unseren Öffnungszeiten abgeholt werden. Ein noch in Ihrem<br />
Besitz befindliches gleichartiges Ausweispapier geben Sie bitte<br />
bei dieser Gelegenheit ab. Bei persönlicher Verhinderung können<br />
Sie eine andere Person mit der Abholung beauftragen. Diese<br />
Person muss sich ausweisen und eine formlose Vollmacht<br />
von Ihnen vorzeigen können. Wir weisen darauf hin, dass auch<br />
Ausweispapiere für Ehegatten nur ausgehändigt werden können,<br />
wenn uns von diesem eine Vollmacht vorgelegt wird.<br />
gez. Rung, Bürgermeister<br />
Öffentliche Sitzung des<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>rates <strong>Hochspeyer</strong><br />
Am Montag, 1. März 2010, 20:00 Uhr, findet im Rathaus, Ratssaal,<br />
Hauptstraße 121, <strong>Hochspeyer</strong> eine öffentliche Sitzung des<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>rates <strong>Hochspeyer</strong> mit folgender Tagesordnung<br />
statt:<br />
1. Einwohnerfragestunde gem. § 16 a GemO<br />
2. Information über Eilentscheidungen des Bürgermeisters;<br />
hier: Erneuerung eines defekten Schwingtores in der<br />
Sporthalle der Münchhofschule Grund- und Hauptschule<br />
<strong>Hochspeyer</strong>;<br />
3. Änderung der Betriebssatzung für Eigenbetriebe der<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Hochspeyer</strong>;<br />
hier: Beschluss zu § 4 gem. Empfehlung des Werkausschusses<br />
4. Neufassung des Betriebsführungsvertrages Abwasserbeseitigung<br />
mit der WVE;<br />
hier: Beschluss gem. Empfehlung des Werkausschusses<br />
5. Verlegung einer Wasserversorgungsleitung in der Straße<br />
„Heidenhübel“ in <strong>Hochspeyer</strong>;<br />
hier: 6.1 Beschluss über die Erhebung von Einmalbeiträgen<br />
gem. Empfehlung des Werkausschusses<br />
6.2 Beschluss über die Kostenspaltung gem. Empfehlung<br />
des Werkausschusses<br />
6. Verlegung einer Abwasserleitung in der Straße „Heidenhübel“<br />
in <strong>Hochspeyer</strong>;<br />
hier: 7.1 Beschluss über die Erhebung von Einmalbeiträgen<br />
gem. Empfehlung des Werkausschusses<br />
7.2 Beschluss über die Kostenspaltung gem. Empfehlung<br />
des Werkausschusses<br />
7. Abschluss einer Vereinbarung mit der Bundesrepublik<br />
über die Verlegung einer Abwasserleitung in der B 48,<br />
Trippstadter Straße<br />
hier: Beschluss gem. Empfehlung des Werkausschusses<br />
8. 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
<strong>Hochspeyer</strong> vom 25. August 2009;<br />
hier: Aufwandsentschädigung für Gästeführer<br />
9. Nachwahlen in den Ausschüssen;<br />
a) Haupt- und Finanzausschuss<br />
b) Werkausschuss<br />
c) Ausschuss für Touristik, Jugend und Sport<br />
(vorschlagsberechtigt: Fraktion Unabhängige Wähler)<br />
10. Hydraulische Überprüfung des <strong>Hochspeyer</strong>bachs und<br />
des Fabrikergrabens<br />
11. Kommunalreformen<br />
hier: Antrag der Koalition der UW- und SPD-Fraktionen<br />
12. Einwerbung, Entgegennahme oder Vermittlung von<br />
Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen<br />
nach § 94 Abs. 3 GemO<br />
hier: Geldspende Grundschule Frankenstein<br />
<strong>Hochspeyer</strong>, den 24.02.2010<br />
gez. Rung<br />
- Bürgermeister -<br />
Bekanntmachung<br />
Landwirtschaftszählung und Erhebung über<br />
landwirtschaftliche Produktionsmethoden 2010<br />
Anfang März 2010 führt das Statistische Landesamt die genannten<br />
Erhebungen durch. Sie sind gesetzlich vorgeschrieben<br />
und erfassen unter anderem Daten über die<br />
- Bodennutzung und Viehbestände<br />
- Eigentums- und Pachtverhältnisse sowie Pachtentgelte<br />
- Bewässerung<br />
- Bodenbearbeitung und Fruchtfolge<br />
- Tierhaltungsverfahren und Wirtschaftsdünger<br />
- Ökologischer Landbau<br />
- Beschäftigung im landwirtschaftlichen Betrieb<br />
und Einkommenskombinationen<br />
- Hofnachfolge<br />
- Landwirtschaftliche Berufsbildung des Betriebsleiters<br />
Um den Aufwand zu verringern, wird ein Teil der Sachverhalte<br />
nur in zufällig ausgewählten Betrieben als Stichprobe erhoben.<br />
Auskunftspflicht besteht für die Inhaber oder Leiter von Betrieben<br />
mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche von mindestens<br />
fünf Hektar oder mit einer Waldfläche von mindestens 10<br />
Hektar. Zum Erhebungsbereich gehören ferner Betriebe unter<br />
diesen Grenzen, wenn ihre Viehhaltung festgelegte Größenordnungen<br />
übersteigt oder sie Sonderkulturen (z. B. Reben, Obst,<br />
Gemüse) in bestimmtem Umfang anbauen.<br />
Liegt ein vollständig ausgefüllter Flächennachweis für das Antragsverfahren<br />
„Agrarförderung 2010“ bei der zuständigen<br />
Kreisverwaltung vor, können die Angaben über die Nutzung der<br />
Bodenflächen übernommen werden. Ebenso werden Daten zu<br />
Rinderbeständen aus dem HI-Tier übernommen.<br />
Wir machen darauf aufmerksam, dass ordnungswidrig handelt,<br />
wer die Auskünfte vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht richtig,<br />
nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt.<br />
Die Angaben unterliegen der Geheimhaltung. Eine Verwendung<br />
zu steuerlichen Zwecken ist gesetzlich ausgeschlossen.<br />
Ihr Statistisches Landesamt<br />
Rheinland-Pfalz<br />
Bekanntmachung über die Entwidmung<br />
von Hausschutzräumen<br />
Bescheid<br />
Aufgrund des Schreibens des Bundesministeriums des Inneren<br />
vom 16. Oktober 2009 und dem Erlass zur Aufgabe des<br />
flächendeckenden Schutzraumkonzeptes vom 7. Mai 2007 -<br />
BMI IS5 - 782 000 ergeht folgende Entscheidung:<br />
1. Das bauliche Veränderungsverbot für alle Hausschutzräume<br />
in Rheinland-Pfalz wird aufgehoben. Mit der Aufhebung des<br />
baulichen Veränderungsverbotes ist die Entwidmung von<br />
der Zweckbestimmung als Hausschutzraum verbunden.<br />
2. Es wird festgestellt, dass kein Anspruch des Bundes, des<br />
Landes Rheinland-Pfalz oder der Kommunen auf Rückerstattung,<br />
von im Rahmen der Errichtung gewährten Zuwendungen,<br />
besteht.<br />
3. Es wird festgestellt, dass keine Ansprüche der Eigentümer<br />
gegenüber dem Bund, dem Land Rheinland-Pfalz oder einer<br />
Kommune auf Kostenübernahme für Umnutzung, Veränderung,<br />
Beseitigung, Verwertung o.ä. von Hauschutzräumen<br />
oder für Ausbau und Entsorgung von Einbauteilen oder<br />
beweglicher Ausstattung aus Hausschutzräumen bestehen.<br />
Begründung:<br />
Der Bescheid ergeht auf der Grundlage einer Ermessensentscheidung<br />
gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 ZSKG i.V.m. § 1 Abs. 1,<br />
Satz 1 LVwVfG i.V.m. § 40 VwVfG.<br />
Aufgrund der veränderten Bedrohungslage nach Auflösung des<br />
Ost-West-Konflikts zu Beginn der 1990er Jahre werden die<br />
Hausschutzräume nicht mehr für Zivilschutzzwecke des Bundes<br />
benötigt. Hauschutzräume können ohne zivilschutzrechtliche<br />
Einschränkungen genutzt und verändert werden.<br />
Für die Errichtung von Hausschutzräumen waren pauschale<br />
Zuschüsse auf der Grundlage von Bewilligungsbescheiden<br />
gemäß der Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen des<br />
Bundes bei der Errichtung von Hausschutzräumen für Wohnungen<br />
in der Fassung vom 7. Juli 1972 gewährt worden.<br />
Die mit Zuschüssen beschafften Gegenstände bzw. errichteten<br />
Gebäude stehen nicht im Eigentum des Bundes, des Landes<br />
Rheinland-Pfalz oder Kommunen, so dass ein dinglicher Anspruch<br />
auf Kostenbeteiligung bei Umnutzung, Veränderung,<br />
Beseitigung, Verwertung o.ä. von Hausschutzräumen oder Ausbau<br />
und Entsorgung von Einbauteilen oder beweglicher Ausstattung<br />
aus Hausschutzräumen nicht besteht. Sonstige gesetzliche<br />
oder vertragliche Anspruchsgrundlagen kommen<br />
nicht in Betracht.<br />
Rechtsbehelfsbelehrung:<br />
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe<br />
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist<br />
bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Willy-Brandt-<br />
Platz 3, 54290 Trier schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.