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Wolfgang Geigenberger - Verbandsgemeinde Hochspeyer

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<strong>Hochspeyer</strong> - 5- Mittwoch, den 24. Februar 2010<br />

Ausweispapiere<br />

Personalausweise,<br />

die in der Zeit vom<br />

01.02.2010 bis 05.02.2010,<br />

und Reisepässe,<br />

die in der Zeit vom<br />

25.01.2010 bis 29.01.2010<br />

beantragt wurden, können bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

<strong>Hochspeyer</strong>, Hauptstr. 121, Zimmer Nr. 202 und 203, zu<br />

unseren Öffnungszeiten abgeholt werden. Ein noch in Ihrem<br />

Besitz befindliches gleichartiges Ausweispapier geben Sie bitte<br />

bei dieser Gelegenheit ab. Bei persönlicher Verhinderung können<br />

Sie eine andere Person mit der Abholung beauftragen. Diese<br />

Person muss sich ausweisen und eine formlose Vollmacht<br />

von Ihnen vorzeigen können. Wir weisen darauf hin, dass auch<br />

Ausweispapiere für Ehegatten nur ausgehändigt werden können,<br />

wenn uns von diesem eine Vollmacht vorgelegt wird.<br />

gez. Rung, Bürgermeister<br />

Öffentliche Sitzung des<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>rates <strong>Hochspeyer</strong><br />

Am Montag, 1. März 2010, 20:00 Uhr, findet im Rathaus, Ratssaal,<br />

Hauptstraße 121, <strong>Hochspeyer</strong> eine öffentliche Sitzung des<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>rates <strong>Hochspeyer</strong> mit folgender Tagesordnung<br />

statt:<br />

1. Einwohnerfragestunde gem. § 16 a GemO<br />

2. Information über Eilentscheidungen des Bürgermeisters;<br />

hier: Erneuerung eines defekten Schwingtores in der<br />

Sporthalle der Münchhofschule Grund- und Hauptschule<br />

<strong>Hochspeyer</strong>;<br />

3. Änderung der Betriebssatzung für Eigenbetriebe der<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Hochspeyer</strong>;<br />

hier: Beschluss zu § 4 gem. Empfehlung des Werkausschusses<br />

4. Neufassung des Betriebsführungsvertrages Abwasserbeseitigung<br />

mit der WVE;<br />

hier: Beschluss gem. Empfehlung des Werkausschusses<br />

5. Verlegung einer Wasserversorgungsleitung in der Straße<br />

„Heidenhübel“ in <strong>Hochspeyer</strong>;<br />

hier: 6.1 Beschluss über die Erhebung von Einmalbeiträgen<br />

gem. Empfehlung des Werkausschusses<br />

6.2 Beschluss über die Kostenspaltung gem. Empfehlung<br />

des Werkausschusses<br />

6. Verlegung einer Abwasserleitung in der Straße „Heidenhübel“<br />

in <strong>Hochspeyer</strong>;<br />

hier: 7.1 Beschluss über die Erhebung von Einmalbeiträgen<br />

gem. Empfehlung des Werkausschusses<br />

7.2 Beschluss über die Kostenspaltung gem. Empfehlung<br />

des Werkausschusses<br />

7. Abschluss einer Vereinbarung mit der Bundesrepublik<br />

über die Verlegung einer Abwasserleitung in der B 48,<br />

Trippstadter Straße<br />

hier: Beschluss gem. Empfehlung des Werkausschusses<br />

8. 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

<strong>Hochspeyer</strong> vom 25. August 2009;<br />

hier: Aufwandsentschädigung für Gästeführer<br />

9. Nachwahlen in den Ausschüssen;<br />

a) Haupt- und Finanzausschuss<br />

b) Werkausschuss<br />

c) Ausschuss für Touristik, Jugend und Sport<br />

(vorschlagsberechtigt: Fraktion Unabhängige Wähler)<br />

10. Hydraulische Überprüfung des <strong>Hochspeyer</strong>bachs und<br />

des Fabrikergrabens<br />

11. Kommunalreformen<br />

hier: Antrag der Koalition der UW- und SPD-Fraktionen<br />

12. Einwerbung, Entgegennahme oder Vermittlung von<br />

Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen<br />

nach § 94 Abs. 3 GemO<br />

hier: Geldspende Grundschule Frankenstein<br />

<strong>Hochspeyer</strong>, den 24.02.2010<br />

gez. Rung<br />

- Bürgermeister -<br />

Bekanntmachung<br />

Landwirtschaftszählung und Erhebung über<br />

landwirtschaftliche Produktionsmethoden 2010<br />

Anfang März 2010 führt das Statistische Landesamt die genannten<br />

Erhebungen durch. Sie sind gesetzlich vorgeschrieben<br />

und erfassen unter anderem Daten über die<br />

- Bodennutzung und Viehbestände<br />

- Eigentums- und Pachtverhältnisse sowie Pachtentgelte<br />

- Bewässerung<br />

- Bodenbearbeitung und Fruchtfolge<br />

- Tierhaltungsverfahren und Wirtschaftsdünger<br />

- Ökologischer Landbau<br />

- Beschäftigung im landwirtschaftlichen Betrieb<br />

und Einkommenskombinationen<br />

- Hofnachfolge<br />

- Landwirtschaftliche Berufsbildung des Betriebsleiters<br />

Um den Aufwand zu verringern, wird ein Teil der Sachverhalte<br />

nur in zufällig ausgewählten Betrieben als Stichprobe erhoben.<br />

Auskunftspflicht besteht für die Inhaber oder Leiter von Betrieben<br />

mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche von mindestens<br />

fünf Hektar oder mit einer Waldfläche von mindestens 10<br />

Hektar. Zum Erhebungsbereich gehören ferner Betriebe unter<br />

diesen Grenzen, wenn ihre Viehhaltung festgelegte Größenordnungen<br />

übersteigt oder sie Sonderkulturen (z. B. Reben, Obst,<br />

Gemüse) in bestimmtem Umfang anbauen.<br />

Liegt ein vollständig ausgefüllter Flächennachweis für das Antragsverfahren<br />

„Agrarförderung 2010“ bei der zuständigen<br />

Kreisverwaltung vor, können die Angaben über die Nutzung der<br />

Bodenflächen übernommen werden. Ebenso werden Daten zu<br />

Rinderbeständen aus dem HI-Tier übernommen.<br />

Wir machen darauf aufmerksam, dass ordnungswidrig handelt,<br />

wer die Auskünfte vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht richtig,<br />

nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt.<br />

Die Angaben unterliegen der Geheimhaltung. Eine Verwendung<br />

zu steuerlichen Zwecken ist gesetzlich ausgeschlossen.<br />

Ihr Statistisches Landesamt<br />

Rheinland-Pfalz<br />

Bekanntmachung über die Entwidmung<br />

von Hausschutzräumen<br />

Bescheid<br />

Aufgrund des Schreibens des Bundesministeriums des Inneren<br />

vom 16. Oktober 2009 und dem Erlass zur Aufgabe des<br />

flächendeckenden Schutzraumkonzeptes vom 7. Mai 2007 -<br />

BMI IS5 - 782 000 ergeht folgende Entscheidung:<br />

1. Das bauliche Veränderungsverbot für alle Hausschutzräume<br />

in Rheinland-Pfalz wird aufgehoben. Mit der Aufhebung des<br />

baulichen Veränderungsverbotes ist die Entwidmung von<br />

der Zweckbestimmung als Hausschutzraum verbunden.<br />

2. Es wird festgestellt, dass kein Anspruch des Bundes, des<br />

Landes Rheinland-Pfalz oder der Kommunen auf Rückerstattung,<br />

von im Rahmen der Errichtung gewährten Zuwendungen,<br />

besteht.<br />

3. Es wird festgestellt, dass keine Ansprüche der Eigentümer<br />

gegenüber dem Bund, dem Land Rheinland-Pfalz oder einer<br />

Kommune auf Kostenübernahme für Umnutzung, Veränderung,<br />

Beseitigung, Verwertung o.ä. von Hauschutzräumen<br />

oder für Ausbau und Entsorgung von Einbauteilen oder<br />

beweglicher Ausstattung aus Hausschutzräumen bestehen.<br />

Begründung:<br />

Der Bescheid ergeht auf der Grundlage einer Ermessensentscheidung<br />

gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 ZSKG i.V.m. § 1 Abs. 1,<br />

Satz 1 LVwVfG i.V.m. § 40 VwVfG.<br />

Aufgrund der veränderten Bedrohungslage nach Auflösung des<br />

Ost-West-Konflikts zu Beginn der 1990er Jahre werden die<br />

Hausschutzräume nicht mehr für Zivilschutzzwecke des Bundes<br />

benötigt. Hauschutzräume können ohne zivilschutzrechtliche<br />

Einschränkungen genutzt und verändert werden.<br />

Für die Errichtung von Hausschutzräumen waren pauschale<br />

Zuschüsse auf der Grundlage von Bewilligungsbescheiden<br />

gemäß der Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen des<br />

Bundes bei der Errichtung von Hausschutzräumen für Wohnungen<br />

in der Fassung vom 7. Juli 1972 gewährt worden.<br />

Die mit Zuschüssen beschafften Gegenstände bzw. errichteten<br />

Gebäude stehen nicht im Eigentum des Bundes, des Landes<br />

Rheinland-Pfalz oder Kommunen, so dass ein dinglicher Anspruch<br />

auf Kostenbeteiligung bei Umnutzung, Veränderung,<br />

Beseitigung, Verwertung o.ä. von Hausschutzräumen oder Ausbau<br />

und Entsorgung von Einbauteilen oder beweglicher Ausstattung<br />

aus Hausschutzräumen nicht besteht. Sonstige gesetzliche<br />

oder vertragliche Anspruchsgrundlagen kommen<br />

nicht in Betracht.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung:<br />

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe<br />

Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist<br />

bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Willy-Brandt-<br />

Platz 3, 54290 Trier schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

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