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Wolfgang Geigenberger - Verbandsgemeinde Hochspeyer

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<strong>Hochspeyer</strong> - 6- Mittwoch, den 24. Februar 2010<br />

Versickerung von Niederschlagswasser<br />

In den letzten Monaten wurde häufig festgestellt, dass von einigen Grundstücken in der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

das Niederschlagswasser auf die öffentliche Verkehrsanlage abgeleitet wird. Dies führt zu Beeinträchtigungen<br />

für die Fußgänger und ggf. dem öffentlichen Straßenverkehr. Insbesondere während der Frostperiode<br />

stellt das Ableiten von Oberflächenwasser eine zusätzliche Gefahr wegen Eisbildung dar.<br />

Im novellierten Landeswassergesetz (LWG) in Rheinland-Pfalz wurde unter § 51 Absatz 2 festgehalten, dass<br />

das Niederschlagswasser „am Ort des Anfalls verwertet oder ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit<br />

in anderer Weise beseitigt werden kann“. Auf der Grundlage des LWG ist auch in der „Allgemeinen<br />

Entwässerungssatzung“ der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Hochspeyer</strong> vom 25.06.2008 kein Benutzungszwang für<br />

das Niederschlagswasser festgehalten, wenn es wie vorgenannt verwertet oder beseitigt werden kann (§ 8<br />

Absatz 3 AES).<br />

Das Ableiten des Oberflächenwassers auf die öffentliche Verkehrsanlage stellt jedoch eine Beeinträchtigung<br />

des Wohls der Allgemeinheit dar! Dabei ist das „Wohl der Allgemeinheit“ umfänglich zu verstehen<br />

und es erfasst neben wasserwirtschaftlichen Gesichtspunkten auch alle sonstigen Umstände des<br />

öffentlichen Wohls.<br />

Aus diesem Grund fordern wir hiermit alle Grundstückseigentümer auf, die Oberflächenentwässerung auf<br />

ihrem Grundstück zu überprüfen und so zu gestalten, dass das Niederschlagswasser nicht auf die öffentliche<br />

Verkehrsanlage abgeleitet werden kann. Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.<br />

<strong>Hochspeyer</strong>, 24.02.2010<br />

gez. Rung, Bürgermeister<br />

gez. Becker, Werkleiter<br />

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,<br />

sehr geehrte Damen und Herren,<br />

Einzugsermächtigung<br />

nachdem Ihnen nunmehr die Stromrechnungen sowie die Gebühren- und Beitragsbescheide (Wasser/Abwasser)<br />

für den Abrechnungszeitraum 2009 zugegangen sind, möchten wir hiermit auf die Abschlagszahlungen<br />

in 2010 hinweisen.<br />

Die Höhe der Abschlagszahlungen richtet sich nach der Abgabenhöhe des vorangegangenen Abrechnungszeitraumes<br />

oder nach dem allgemeinen Durchschnittsverbrauch, falls bisher keine Abgabenschuld vorlag.<br />

Die zukünftigen Teilbeträge und die Fälligkeitstermine können Sie Ihrer Rechnung (Seite 3) bzw. dem Gebühren-<br />

und Beitragsbescheid (Seite 4) entnehmen. Wie bisher sind im Jahr 11 Teilbeträge - jeweils zum 15. der<br />

Monate Februar bis Dezember - zu entrichten.<br />

Bei Zahlungspflichtigen, die bereits am Einzugsverfahren teilnehmen, werden die Teilbeträge termingerecht von<br />

uns eingezogen.<br />

Wenn Sie uns keine Einzugsermächtigung erteilt haben, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass Sie die richtige<br />

Vertragskontonummer (unterschiedlich für Strom, Wasser/Abwasser) auf Ihren Zahlungsbelegen angeben!<br />

Ihr Vertragskonto finden Sie auf Seite 1 von Rechnung/Bescheid im „Infofeld“ (Kästchen oben rechts, unter der<br />

Kundennummer). Denn nur so kann die Zahlung richtig zugeordnet werden. Das erspart Ihnen und uns Zeit, Geld<br />

sowie unnötiges Unbehagen bei Mahnungen. Unsere Bankverbindung lautet:<br />

Konto 380 8888 bei der Kreissparkasse Kaiserslautern (BLZ 540 502 20).<br />

Wenn Sie am Einzugsverfahren teilnehmen möchten, dann müssen Sie uns dazu schriftlich ermächtigen.<br />

Ein entsprechendes Formular finden Sie in diesem Amtsblatt.<br />

Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die <strong>Verbandsgemeinde</strong>werke <strong>Hochspeyer</strong> (Frau B.<br />

Rakoczy, Tel. 06305/71-161 oder Frau Riegelmann, Tel. 06305/71-163) oder per E-Mail<br />

vg-werke@hochspeyer.rlp.de.<br />

<strong>Hochspeyer</strong>, 24.02.2010<br />

gez. Becker, Werkleiter

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