BeraterRat - Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e.V.
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S TEUERBERATERVERBAND SCHLESWIG-HOLSTEIN<br />
3<br />
Beratung<br />
3.1 Mandatsbezogene Beratung<br />
Die Aufgaben des Steuerberaters richten sich nach<br />
Inhalt und Umfang des erteilten Mandats. Nur in den<br />
hierdurch gezogenen Grenzen muss der Steuerberater<br />
deshalb den Mandanten im Anschluss an die Aufklä-<br />
WAS SONST NOCH INTERESSIERT<br />
Haftungsrecht: Die Pflichten im Mandat<br />
(Teil1 Sachverhaltsaufklärung – Abschnitt 3)<br />
rung der Sach- und Rechtslage ungefragt über alle bedeutsamen<br />
steuerrechtlichen und wirtschaftlichen<br />
Einzelheiten sowie deren Folgen unterrichten und möglichst<br />
vor Schaden schützen.<br />
Auf außerhalb des Mandats liegende steuerliche oder<br />
wirtschaftliche Risiken muss der Steuerberater den<br />
Mandanten grundsätzlich nicht hinweisen. Soweit es<br />
Dezember 2009