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BeraterRat - Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e.V.

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S TEUERBERATERVERBAND SCHLESWIG-HOLSTEIN<br />

3<br />

Beratung<br />

3.1 Mandatsbezogene Beratung<br />

Die Aufgaben des Steuerberaters richten sich nach<br />

Inhalt und Umfang des erteilten Mandats. Nur in den<br />

hierdurch gezogenen Grenzen muss der Steuerberater<br />

deshalb den Mandanten im Anschluss an die Aufklä-<br />

WAS SONST NOCH INTERESSIERT<br />

Haftungsrecht: Die Pflichten im Mandat<br />

(Teil1 Sachverhaltsaufklärung – Abschnitt 3)<br />

rung der Sach- und Rechtslage ungefragt über alle bedeutsamen<br />

steuerrechtlichen und wirtschaftlichen<br />

Einzelheiten sowie deren Folgen unterrichten und möglichst<br />

vor Schaden schützen.<br />

Auf außerhalb des Mandats liegende steuerliche oder<br />

wirtschaftliche Risiken muss der Steuerberater den<br />

Mandanten grundsätzlich nicht hinweisen. Soweit es<br />

Dezember 2009

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