05.05.2023 Aufrufe

Gesundheitswegweiser Vorpommern-Greifswald 2023/24

Ein gesunder Lebensstil bietet leider keine Garantie dafür, niemals krank zu werden oder anderweitig ärztliche Hilfe zu benötigen. Im vorliegenden Gesundheitswegweiser für den Landkreis Greifswald-Vorpommern finden Sie deshalb eine ausführliche Übersicht medizinischer Ansprechpartner in der Region – von Fachärzten über Apotheken und Krankenhäuser bis hin zu Rehakliniken. So wissen Sie im Not-fall schnell, wo Ihnen bei Ihrem individuellen Problem geholfen werden kann. Im Informationsteil erfahren Sie zudem Wissenswertes zur Wahl des richtigen Krankenhauses und zum Thema Organspende. Unser Dank gilt allen Inserenten, die mit der Präsentation ihrer Angebote die Herausgabe des Gesundheits- und Sozialwegweisers ermöglicht haben. Haben Sie viel Spaß beim Lesen und vor allem: Bleiben Sie gesund!

Ein gesunder Lebensstil bietet leider keine Garantie dafür, niemals krank zu werden oder anderweitig ärztliche Hilfe zu benötigen. Im vorliegenden Gesundheitswegweiser für den Landkreis Greifswald-Vorpommern finden Sie deshalb eine ausführliche Übersicht medizinischer Ansprechpartner in der Region – von Fachärzten über Apotheken und Krankenhäuser bis hin zu Rehakliniken. So wissen Sie im Not-fall schnell, wo Ihnen bei Ihrem individuellen Problem geholfen werden kann. Im Informationsteil erfahren Sie zudem Wissenswertes zur Wahl des richtigen Krankenhauses und zum Thema Organspende. Unser Dank gilt allen Inserenten, die mit der Präsentation ihrer Angebote die Herausgabe des Gesundheits- und Sozialwegweisers ermöglicht haben. Haben Sie viel Spaß beim Lesen und vor allem: Bleiben Sie gesund!

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- Tätigkeit in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen mit oder<br />

zur Gemeinschaftsverpfl egung.<br />

samt stellt die Bescheinigung aber nicht aus, solange bei einer Person Anhaltspunkte<br />

für eine in § 42 Absatz 1 IfSG genannte Krankheit bestehen.<br />

Verfahrensablauf<br />

Die Bescheinigung durch das Gesundheitsamt muss nur einmal vor der erstmaligen<br />

Ausübung einer entsprechenden Tätigkeit eingeholt werden. Die<br />

Bescheinigung gilt bundesweit und unbefristet. Wenn Sie bereits über ein<br />

Gesundheitszeugnis nach dem ehemaligen Bundesseuchengesetz verfügen,<br />

benötigen Sie auch keine Bescheinigung mehr. Die alten Zeugnisse behalten<br />

weiterhin ihre Gültigkeit.<br />

Für die Belehrung müssen Sie einen Termin bei Ihrem Gesundheitsamt<br />

vereinbaren. Nach der Belehrung wird Ihnen die Bescheinigung über die<br />

Teilnahme ausgehändigt.<br />

n Impfungen<br />

Zuständige Stelle: 53 Gesundheitsamt, Standort <strong>Greifswald</strong><br />

Feldstraße 85 a, 17489 <strong>Greifswald</strong><br />

Tel. 03834 8760-<strong>24</strong>01, Fax 03834 8760-9021<br />

E-Mail: gesundheitsamt@kreis-vg.de<br />

Rechtsgrundlage(n)<br />

§ 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)<br />

Kostenverordnung für Amtshandlungen der Gesundheitsverwaltung<br />

(Gesundheitswesenkostenverordnung)<br />

Erforderliche Unterlagen<br />

gültiger Ausweis mit Foto (zum Beispiel Reisepass, Personalausweis)<br />

Fristen<br />

Tätigkeiten im Bereich der Lebensmittelzubereitung, des Lebensmittelverkaufs<br />

oder der Gastronomie dürfen Sie erst dann aufnehmen, wenn<br />

die Bescheinigung vorliegt. Diese darf bei der erstmaligen Aufnahme der<br />

Tätigkeit nicht älter als drei Monate sein.<br />

Hinweise (Besonderheiten)<br />

Auch Personen, die sich regelmäßig in Küchen von Gaststätten oder sonstigen<br />

Gemeinschaftsverpfl egungseinrichtungen aufhalten, müssen an einer<br />

Belehrung teilnehmen.<br />

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc)<br />

Die Belehrung inklusive der Ausstellung der Bescheinigung ist<br />

gebührenpfl ichtig gemäß der Gesundheitswesenkostenverordnung,<br />

Gebührentatbestand 7.1.9, in Höhe von EUR 30,00 - 200,00.<br />

Bemerkungen<br />

Die Bescheinigung über die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz gilt<br />

bundesweit. Sie kann somit in jedem Gesundheitsamt beantragt werden.<br />

Voraussetzungen<br />

Die Bescheinigung kann jedermann auf Antrag erhalten. Das Gesundheit-<br />

© gopixa - stock.adobe.com<br />

Warum Impfen?<br />

- Impfungen schwächen nicht die Körperabwehr, sondern stärken sie<br />

- Der Schaden, den die Krankheiten anrichten können, ist um Vielfaches<br />

schlimmer als die möglichen Folgen einer Impfung<br />

- Auch „harmlose“ Kinderkrankheiten können zum einen schwere Komplikationen<br />

mit sich bringen, zum anderen Ursache von Entwicklungsstörungen<br />

sein<br />

- Auch ungeschützte Erwachsene können „Kinderkrankheiten“ bekommen<br />

Gegen Viruskrankheiten gibt es im allgemeinen keine ursächliche Behandlungsmöglichkeit.<br />

Die Herstellung der Impfstoffe ist sicher. Der Schutz der<br />

Nichtgeimpften beruht auf dem guten Durchimpfungsgrad aller anderen.<br />

Impfungen sind wirksam und verhindern Epidemien.<br />

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